Protokoll der Sitzung vom 16.09.2009

Das Wort hat Frau Artus.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal bin ich richtig froh, dass die Westerwelle-Spaßpartei nicht in der Bürgerschaft sitzt, denn sie würde bei diesem Thema vermutlich die Umsatzrückgänge in der Glücksspielbranche anprangern, die es seit dem Glücksspielstaatsvertrag zu verzeichnen gibt. Aber die Koalition hat ja Herrn Ahlhaus – wo ist der Glücksspielsenator eigentlich, schade, er ist nicht mehr da – in den Senat gehievt. Dieser Ausdruck stammt übrigens nicht von mir, sondern stand in der "Welt". Mit Herrn Ahlhaus steht der Automatenund Glücksspielbranche ein erstklassiger Interessenvertreter auf höchster Ebene zur Verfügung.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Wohl wahr!)

Ich habe mich an den Kopf gefasst, als ich gestern davon erfuhr, dass eine Branche, die Menschen massiv in Schulden treibt und süchtig macht, mit Steuergeschenken belohnt werden soll.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Der Balanceakt, die Interessen zwischen Wirtschaft, Staat und sich an Glücksspiel erfreuenden Menschen auszugleichen, ist unseres Erachtens mit dem Glücksspielstaatsvertrag wenigstens einigermaßen gelungen. Und jetzt, in einer Zeit, in der Hamburg zu einer Rekordmeisterin im Schuldenaufnehmen geworden ist, kommt Herr Ahlhaus und verspricht dieser Branche Steuergeschenke. Herr Ahlhaus – leider ist er nicht mehr da, ich hatte wirklich damit gerechnet, dass er sich diese Debatte

anhört, vielleicht hört er sie im Fernsehen –, ich fand diesen Vorstoß inkompetent.

(Heiko Hecht CDU: Sie glauben doch nicht, dass Sie ins Fernsehen kommen!)

Neidisch, oder was?

Die Einnahmen der Bundesländer gehen durch den Glücksspielstaatsvertrag sowieso zurück. Im Jahr 2005 konnten die Länder noch 5 Milliarden Euro an Steuern abschöpfen, aktuell wird mit 1,5 Milliarden weniger gerechnet. Und auch soziale Projekte, wie zum Beispiel "Ein Platz an der Sonne", die durch die ARD-Fernsehlotterie bezuschusst werden, müssen nach Expertenschätzungen mit 30 Prozent weniger Fördermitteln rechnen. Diese Konsequenzen waren aber absehbar.

Man muss sich in diesem Zusammenhang noch einmal vor Augen halten, hier stimme ich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern zu, was Sucht bedeutet. Sucht ist vor allem die psychische Abhängigkeit, die durch ein Mittel oder eine Tätigkeit erzeugt wird. Trotz erlittener Schäden körperlicher oder materieller Art können die Betroffenen nicht davon lassen. Hier hat die Gesellschaft eine Verantwortung, den Betroffenen zu helfen, anstatt diejenigen, die die Sucht verursachen, auch noch mit Steuergeschenken zu belohnen.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Der Antrag der GAL widmet sich der Bekämpfung der Glücksspielsucht und beinhaltet auch einen konkreten Vorschlag. Da das von Schwarz-Grün für die Bekämpfung von Glücksspielsucht bereitgestellte Budget noch nicht ausgeschöpft sei, so heißt es, müsse dieses Geld nun schnell verwendet werden, weil der Glücksspielstaatsvertrag befristet sei. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Fachtagung sinnvoll und nötig ist.

Wie gut, dass auch ich zu diesem Thema Stellung nehme, dann kommt hier noch einmal eine andere Meinung zu Wort. Uns als LINKE scheint der Antrag auf Einberufung einer Fachtagung mit der heißen Nadel gestrickt worden zu sein. Wir haben den Eindruck, dass der Vorschlag nicht gründlich genug mit Fachleuten besprochen wurde.

Wir sprechen über vermutlich 400 000 an Glücksspielsucht erkrankte Männern und Frauen bundesweit. Frau Heitmann, ich weiß nicht, von welchen veralteten Zahlen Sie sprechen. Es mag sein, dass diese 400 000 nicht mehr aktuell sind, aber viele andere Zahlen stehen gar nicht in unserem Antrag. Von Glücksspielsucht betroffen sind überwiegend Männer. Das Verhältnis zwischen betroffenen Männer und Frauen ist nicht ausgeglichen; Glücksspielsucht scheint eher eine Sucht der Männer zu sein. Die betroffenen Männer sind meistens zwischen Mitte 30 und älter, Frauen sind in der Regel Mitte 40. Das Einstiegsalter liegt bei Geldspielgerä

(Dr. Martin Schäfer)

ten aber bereits bei zehn Jahren. Leider bleibt immer außen vor, dass auch Migranten stark von Glücksspielsucht betroffen sind. Ich bitte dies besonders zu beachten, denn es gibt viel zu wenige interkulturelle Hilfsangebote.

Der soziale Sprengstoff ist enorm, er wurde hier bereits beschreiben: Schulden, Armut, Erwerbslosigkeit. Ganze Familien leiden, Partnerschaften werden zerstört. Besonders problematisch ist die sehr geringe Anzahl an Betroffenen, die sich überhaupt behandeln lassen; Schätzungen gehen von 2,8 bis 5 Prozent aus.

Wir wissen, dass das höchste Suchtpotential bei den Glücksspiel- und Geldautomaten liegt. Diese unterliegen aber weniger Regulierungen, als die staatlich kontrollierten Glücksspiele. Dass der Glücksspielstaatsvertrag das nicht berücksichtigt, ist einer unserer Kritikpunkte. Wir wissen außerdem, dass ein klarer Zusammenhang zwischen Verfügbarkeit und Griffnähe eines Spielangebots und dem Nachfrageverhalten besteht. Das ist alles bekannt, dafür brauchen wir keine Fachtagung. Zudem traf sich erst am 14. September der Arbeitskreis Glücksspielsucht. Wer möchte, kann von mir gern das Referat von Dr. Bert Kellermann bekommen, das dort gehalten wurde. Allerspätestens dann stellt sich die Frage, warum wir eine Fachtagung brauchen. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat im Januar dieses Jahres einen Antrag zur Bekämpfung von Glücksspielsucht in den Bundestag eingebracht. Er wurde an den Gesundheitsausschuss des Bundestages überwiesen und am 1. Juli fand eine Anhörung dazu statt.

Verschiedene Verbände, unter anderem der GKVSpitzenverband und die Deutsche Rentenversicherung, haben schriftliche Stellungnahmen dazu abgegeben, denen ich eine Reihe von Vorschlägen für sinnvolle und hilfreiche Maßnahmen zur Bekämpfung und Behandlung dieser Krankheit entnehmen kann. Vordringlichstes Problem ist der akute Mangel an Beratungsangeboten und -stellen. Herr Krüger, ich gebe Ihnen recht, wir haben gute Angebote in Hamburg, aber sie reichen bei Weitem nicht aus. Deswegen möchten wir, dass die Gelder, die für diese Fachtagung ausgegeben werden sollen, für das verwendet werden, was wir in dem Antrag vorschlagen. Das ist ein sehr praktischer Alternativantrag, bei dem es um die Verwendung von Geldern geht, von denen wir zurzeit nicht so viel haben.

Bitte lassen Sie also von dem Ansinnen ab, eine Fachtagung durchzuführen, die auch inhaltlich nicht nötig ist, und folgen Sie bitte unserem Vorschlag, die Glücksspielberatung um eine weitere Stelle aufzustocken. Wir nehmen nichts vorweg, sondern stützen uns auf die vorhandenen Fakten. Alle Fachleute sagen genau dies auch, da muss sich nicht auch noch die Politik mit einer weiteren

Fachtagung profilieren. Die Daten stehen fest und es muss aufgestockt werden.

Denken Sie also bitte an die Gesamtzusammenhänge und nicht nur daran, wie man noch einmal schnell zur Verfügung stehendes Geld ausgeben kann. Eine Fachtagung zu diesem Zeitpunkt ist vollkommen überflüssig, eine weitere Stelle in der Beratungsarbeit hingegen nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 19/4004 und 19/4103 an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 19/4103. Wer möchte diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wer möchte dem Antrag der GAL-Fraktion aus der Drucksache 19/4004 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 4, Drucksache 19/3785, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Abschiebungshaft in Hamburg.

[Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Abschiebungshaft in Hamburg – Drs 19/3785 –]

Wer wünscht das Wort? – Frau Schneider, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst einige einleitende Bemerkungen machen. Wenn wir über Abschiebehaft sprechen, dann sprechen wir über einen zentralen Baustein der deutschen Flüchtlingspolitik. Die Abschiebehaft steht in einer langen Kette von Maßnahmen, die mit der Flüchtlingsabwehr im Mittelmeer und im Atlantik beginnt.

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden über- nimmt den Vorsitz.)

Abschiebehaft ist das abschreckende Symbol einer restriktiven Flüchtlingspolitik, die Tod und Traumatisierung von Menschen in Kauf nimmt. Fortress Europe dokumentiert auf der Basis internationaler Presseberichte den Tod von Flüchtlingen an den europäischen Grenzen. Anfang September 2009 ist demnach die Zahl der Menschen, die seit 1988 auf der Flucht nach Europa ums Leben kamen, auf

(Kersten Artus)

14 797 gestiegen; das sind die, deren Leichen gefunden wurden.

Die Flüchtlingsabwehr – man mag das Wort nicht aussprechen – ist erfolgreich. Seit Jahren erreichen immer weniger Flüchtlinge die Bundesrepublik Deutschland und erfahren hier Überwachung, Kontrolle, Isolation, Diskriminierung und Willkür. Lassen Sie sich einmal von Menschen, die Flüchtlinge in die Ausländerbehörde in der Sportallee begleiten, die Erfahrungen abschreckender, diskriminierender, willkürlicher und verächtlicher Behandlung von Flüchtlingen berichten. Leider wird sogar die Beratung von Flüchtlingen behindert, indem dem neuen Infobus des Café Exil, des Flüchtlingsrats und anderer Organisationen ein Stellplatz für die geplante Beratung in der Sportallee verweigert wird. Fast keiner der wenigen Flüchtlinge, denen es gelingt, hierherzukommen, erhält Asyl. Die meisten erfahren Abweisung, werden in die Illegalität gedrängt, erleben Abschiebung und Inhaftierung.

Auf den ersten Blick könnte es scheinen, dass sich die Situation in Hamburg entspannt hat, da die Zahl der Abschiebehäftlinge und der Abschiebetage 2009 gegenüber 2008 deutlich gesunken ist. Doch leider drückt sich in diesem Rückgang nicht die Humanisierung der Flüchtlingspolitik aus, sondern im Gegenteil die Tatsache, dass die Zahl der Flüchtlinge, die Deutschland erreichen, ebenso dramatisch zurückgegangen ist und dementsprechend auch die Zahl der Abschiebungen und Inhaftierungen von Ausreisepflichtigen. Die gesunkenen Zahlen verringern nichts an dem Skandal, dass in Hamburg und ganz Deutschland Menschen inhaftiert werden, obwohl sie keine Straftat begangen haben.

Abschiebehaft wird einzig und allein zur Erleichterung einer Verwaltungsmaßnahme verhängt, nämlich der Abschiebung. Abschiebehaft wird nicht nur für eine kurze Dauer verhängt, sondern sie dauert in Hamburg, auch 2009 noch, zwischen drei und sechs Monate und in etlichen Fällen sogar mehr als ein halbes Jahr. In anderen Bundesländern mag sie zum Teil für einen noch längeren Zeitraum verhängt werden, doch das macht die Zahlen in Hamburg auch nicht besser.

Darüber hinaus bestätigen die Antworten des Senats auf unsere Große Anfrage, dass die Kritik des Anti-Folter-Komitees des Europarats an den Haftbedingungen der Abschiebehaft praktisch konsequenzlos verhallt ist. Das ist nicht hinnehmbar.

Was die Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie betrifft, sind die Antworten des Senats, vornehm ausgedrückt, äußerst zurückhaltend. Hier können wir noch etwas abwarten, das wird noch umgesetzt, aber wir werden es beobachten. Sowohl das Anti-Folter-Komitee als auch die Rückführungsrichtlinie setzen Mindeststandards fest beziehungsweise fordern sie, und zwar Mindeststandards, die der Tatsache Rechnung tragen, dass Abschiebe

häftlinge keine Straftaten begangen haben, trotzdem aber in Haftanstalten inhaftiert sind.

Wie sieht es mit den Mindeststandards in Hamburg aus? Ich fange mit dem meiner Meinung nach größten offensichtlichen Skandal an. Das Anti-Folter-Komitee fordert aus absolut nachvollziehbaren Gründen, dass die Einschlusszeiten auf das absolute Minimum reduziert werden und die Abschiebehäftlinge sich für den Großteil des Tages auf ihren Stationen bewegen können. Können Sie sich in die Situation von Menschen versetzen, die sich im Gefängnis wiederfinden, obwohl sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, die gerade zu Beginn der Abschiebhaft unter Schock stehen, Angst haben, hilflos auf eine bedrohliche, vielleicht lebensbedrohende Zukunft warten müssen? Diese Menschen sind in Fuhlsbüttel zwischen 20,5 und 21 Stunden pro Tag eingeschlossen, länger noch als alle Gefangenen, die ohne ihr Verschulden keine Arbeit haben. Hier werden die Menschenrechte der Flüchtlinge den vermeintlichen Anforderungen des Gefängnisbetriebs geopfert. Das ist nicht hinnehmbar. Wir fordern, dass die Einschlusszeiten der Abschiebehäftlinge in einem ersten Schritt um fünf bis zehn Stunden täglich verkürzt werden. Damit gälte dann wenigstens der Standard, der für arbeitende beziehungsweise schuldlos nichtarbeitende Strafgefangene in Haus vier gilt, nämlich zwischen 11,5 Stunden wochentags und 15,5 Stunden am Wochenende.

Die Zellen, so fordert das Anti-Folter-Komitee, sollen so möbliert und dekoriert werden, dass sie weitestgehend nicht mehr als Gefängniszellen identifiziert werden können. Auf unsere Frage, ob sich die Zellen der Abschiebehäftlinge hinsichtlich ihrer Ausstattung und Möblierung von denen der anderen Gefangenen unterscheiden, antwortet der Senat schlicht mit Nein. Welche Ignoranz gegenüber den Vorgaben des Anti-Folter-Komitees kommt in dieser Antwort zum Ausdruck. Wir begrüßen es sehr, dass die Möblierung für die Hafträume von Sicherungsverwahrten gegenwärtig deutlich verbessert wird; wir haben uns das neulich angeschaut. Deshalb fordern wir, dass die Hafträume für Abschiebehäftlinge mindestens entsprechend ausgestattet werden. Die Möbel werden von Gefangenen in der JVA Fuhlsbüttel hergestellt, deshalb dürfte die Umsetzung auch nicht besonders problematisch sein.

Das Anti-Folter-Komitee fordert, dass abzuschiebende Gefangene in Einrichtungen eigener Art und nicht im Gefängnis unterzubringen sind. Dasselbe sieht auch die EU-Rückführungsrichtlinie vor. Bisher jedenfalls ist in Hamburg nicht geplant, diese Forderung umzusetzen. Als wäre das nicht genug, wird den Abschiebehäftlingen daraus noch ein weiterer Strick gedreht. Mit dem Hinweis darauf, dass die Abschiebehaft in geschlossenen Justizvollzugsanstalten vollzogen wird, werden ihnen nämlich eigene Mobiltelefone verweigert, wird also ihre

Kommunikation mit der Außenwelt noch weiter eingeschränkt als durch die Inhaftierung ohnehin schon.

Ich sprach von der Situation, in die sich die Abschiebehäftlinge geworfen finden. Es ist erwiesen, dass Abschiebehaft krank macht. Der Freiheitsentzug, die Rechtlosigkeit, die Ungewissheit, das erzwungene Haftleben, all das führt zu einer extremen Anspannung, zu Kopfschmerzen, Schwindelgefühlen, Schlaflosigkeit, Angstzuständen und anderen Symptomen extremer Stresssituationen. Depressive Stimmungen sind an der Tagesordnung. Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres gab es zwei Suizidversuche von Abschiebehäftlingen und was erfahren wir? Die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind auch für die Abschiebehäftlinge zuständig, aber es gibt keine Fortbildungsangebote, mit denen sie für die besondere Situation dieser Gefangenen sensibilisiert und ausgebildet werden. Der Senat sieht nicht einmal den Bedarf für solche speziellen Fortbildungen. Was heißt das anderes, als dass die besondere Situation der Abschiebehäftlinge nicht anerkannt wird?

Trotz ihrer besonderen Stresssituation gibt es weder eine besondere ärztliche noch eine besondere psychologische oder psychiatrische Betreuung und nicht einmal eigene Sprechzeiten für die Abschiebehäftlinge. Sie laufen im Gefängnisbetrieb einfach so mit. Das gilt auch für die besonders schutzbedürftigen Personen. Im ersten Halbjahr 2009 zum Beispiel befanden sich drei psychisch Kranke und Traumatisierte in Abschiebehaft. Der Senat weiß nicht einmal, in wie vielen Fällen eine psychologische beziehungsweise psychiatrische Betreuung notwendig ist.

Nicht nur wird der Tatsache keine Rechnung getragen, dass Abschiebehäftlinge keine Strafgefangenen sind, sie sind vielmehr noch schlechter gestellt, noch rechtloser. Im Unterschied zu normalen Gefangenen haben sie keinen Anspruch auf einen Anwalt, der sie in Rechtsfragen berät. Rechtsberatung wird im Rahmen der ÖRA ehrenamtlich von engagierten Einzelpersonen angeboten, für die Beiordnung eines Pflichtanwalts bedarf es einer richterlichen Entscheidung. Mich würde wirklich interessieren, wie oft eine solche Entscheidung gefällt worden ist, und auch, wie häufig fehlerhafte Inhaftierungen von Abschiebehäftlingen vorkommen. Rechtsanwälte vom Deutschen Anwaltverein berichten, dass ein Drittel ihrer Mandanten fehlerhaft inhaftiert worden sei.

Abschiebehaft ist nicht nur überflüssig, sondern ein eklatanter Verstoß gegen wesentliche Normen des Rechtsstaates. Wir fordern die Abschaffung der Abschiebehaft. Wir wissen, dass die Mehrheit dieses Hauses jede Initiative in diese Richtung ablehnt, teils aus Überzeugung, teils aus opportunistischen Gründen. Aber wir werden es Ihnen nicht

leicht machen, sich aus der Verantwortung für Menschen zu stehlen, die der Staat gefangen nimmt, ohne dass sie sich etwas haben zuschulden kommen lassen. Wir kündigen deshalb schon jetzt einen Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung an, der einige Maßnahmen zur erheblichen Erleichterung der Situation von Abschiebehäftlingen vorschlägt, die ohne großen Aufwand umgesetzt werden können. – Schönen Dank.