Kersten Artus

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Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Die Linksfraktion ist bislang leider die einzige Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, die sich gegen die Kürzung beziehungsweise Streichung von Sonderzahlungen für Beamte und Beamtinnen durch den CDU/ GAL-Senat ausgesprochen hat.
Während der CDU-Bürgermeister Christoph Ahlhaus im Wahlkampf behauptet, sie zurücknehmen zu wollen, hat der CDU/GAL-Senat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits ausgearbeitet und der wurde bislang nicht zurückgenommen.
Am 25. November 2010 demonstrierten in der Innenstadt über 7000 Menschen gegen diese Kürzungspläne. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, die GEW, die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft sowie weitere Verbände des Deutschen Beamtenbundes hatten dazu aufgerufen. Die Leute haben nämlich die Nase voll davon, andauernd geschröpft zu werden.
So betrugen die Sonderzuwendungen bis zum Jahr 2003 noch 84 Prozent der Dezemberbezüge des Jahres. Dann wurde auf Initiative des damaligen CDU/Schill/FDP-Senats beschlossen, dass die Sonderzahlungen nur noch 66 Prozent der Dezemberbezüge für die Besoldungsgruppen bis A12 und die Besoldungsgruppe C1 beziehungsweise
60 Prozent für alle übrigen Besoldungsgruppen betragen. Nun sollen ab 2011 die Besoldungsgruppen A4 bis A8 nur noch 840 Euro erhalten sowie die Besoldungsgruppen A9 bis A12 und C1 nur noch 710 Euro. Allen Übrigen will der CDU/GALSenat, auch wenn es ihn in dieser Form nicht mehr gibt, das Weihnachtsgeld ersatzlos streichen.
Es macht einmal mehr deutlich, dass CDU und GAL keinen Funken soziale Verantwortung für die Beschäftigten in dieser Stadt haben. Sie bestrafen Menschen für die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, zu der diese überhaupt nichts beigetragen haben. – Es wäre nett, wenn Sie mir kurz zuhören würden. Der Beitrag dauert nicht länger als fünf Minuten.
Die Begriffe Sonderzahlungen oder Weihnachtsgeld implizieren eigentlich, dass es sich um etwas Zusätzliches und Verzichtbares handelt.
Das ist jedoch nicht der Fall. Davon werden Rechnungen beglichen und nur zu oft die alljährlich anfallenden Versicherungsbeiträge gezahlt. Die Kürzungen haben nun zur Folge, dass die Kaufkraft weiter sinkt, und das wirkt sich auf die Binnenkonjunktur aus. Diese muss aber dringend angekurbelt werden. Von allen Seiten, selbst von Neoliberalen, werden derzeit höhere Löhne gefordert. Und was machen nun GAL und CDU? Sie kappen die Einkommen. Das nenne ich wirtschaftspolitischen Analphabetismus.
Die Hälfte dieser Kürzungen, 50 Millionen Euro, soll bei den Lehrern und Lehrerinnen erfolgen. Wissen Sie, was das für die Kollegen und Kolleginnen bedeutet? Ein Schlag ins Gesicht ist das für ihr Engagement, das sie gezeigt haben, um damals die Schulreform auf den Weg zu bringen. Dieses Engagement hätte es mehr als verdient gehabt, zusätzlich belohnt zu werden, doch stattdessen wird den Pädagogen und Pädagoginnen auch noch etwas weggenommen. Ich finde das unverantwortbar. Sie haben offensichtlich keine Ahnung, welche Auswirkungen das für die Motivation am Arbeitsplatz hat. Die Kürzungen der Sonderzahlungen bei den Lehrkräften sind also auch bildungspolitisch ein wirklich schwerer Schlag.
Auf der Demonstration am 25. November haben einige Gewerkschaften Streiks angekündigt und das waren keine hohlen Phrasen, sehr verehrte Abgeordnete, das war ernst gemeint. Richten Sie sich
also darauf ein, dass sich auch Beamte und Beamtinnen bald zu wehren wissen und sich nicht mehr als Melkkühe benutzen lassen.
Wer unserem Antrag heute nicht zustimmt, wird sich künftig gefallen lassen müssen, als Lohndrücker bezeichnet zu werden.
Ich richte daher insbesondere an die Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen der Fraktionen von CDU, GAL und SPD den Appell, euch nicht unglaubwürdig zu machen, indem ihr den Kürzungen heute keine Absage erteilt.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Von Beginn an hat sich DIE LINKE dafür eingesetzt, dass der Gewalt gegen Frauen ein besonderes Augenmerk zuteil wird. Der Senat hatte aber von vornherein abgeblockt und eine der größten Gesundheitsgefährdungen von Frauen unter das Stichwort Opferschutz summiert. Nun hat er eine Fortschreibung des Landesaktionsplans Opferschutz vorgelegt. Die Ursachen von Gewalt gegen Frauen werden darin ziemlich deutlich dargelegt und ich möchte sie hier noch einmal verkürzt wiedergeben. Jüngere Frauen und Frauen im mittleren Alter sind überproportional betroffen. Wer als Kind körperliche, sexuelle und psychische Gewalt erlebte, selbst wenn sie weitgehend zwischen den Eltern stattfand, ist später doppelt so häufig von Gewalt betroffen als Mädchen und Frauen, die in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen durften. Schwere Formen von Gewalt und schwere Misshandlungen werden gezielt eingesetzt, um traditionelle Geschlechterrollen aufrechtzuerhalten und ihre Auflösung oder Veränderung zu behindern. Überproportional findet häusliche Gewalt dort statt, wo es wenig Einkommen, keine Erwerbstätigkeit und einen geringen Bildungsgrad gibt. Frauen, die sich trennen wollen oder sich getrennt haben, haben ein besonders hohes Risiko, angegriffen, bedroht, misshandelt oder getötet zu werden. Erste Gewaltanwendungen erleben Frauen oft in der Schwangerschaft und nach der Geburt des ersten Kindes. Isoliert lebende Frauen sind auch sehr gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden, weil sie sich aufgrund fehlender sozialer Einbindungen nicht aus Gewaltbeziehungen befreien können. Wenn es zu Übergriffen kommt, stehen sechs von zehn Männern unter Alkoholeinfluss.
Das grobe Fazit, das sich aus der Ursachendarstellung ableiten lässt, lautet: Gewalt findet statt, um Macht und Kontrolle über Frauen auszuüben. Sie findet statt, wo Familien und Paare auswegslose und frustrierende Lebensbedingungen haben. Gewalt findet statt, wo Menschen gedemütigt wurden und werden und wo kein anderes Konfliktlösungsmuster erlernt und erlebt wurde. Ältere Frauen sind genauso betroffen wie Frauen mit Studium. Der Migrationshintergrund, verehrte Abgeordnete, spielt im Übrigen keine Rolle bei den Ausmaßen von Gewalt. Auch bei der Genitalverstümmelung und bei der Zwangsheirat geht es vornehmlich darum, die weibliche Sexualität und die Persönlichkeit des Mädchens beziehungsweise der Frau zu kontrollieren.
Bei den Hilfen und bei der Prävention gegen häusliche Gewalt gilt es, die unterschiedlichen Betroffenengruppen zu berücksichtigen. Hier finden wir in Hamburg durchaus eine Vielfalt von Angeboten.
Nur lassen die sich alle auf einen Punkt reduzieren: Sie reichen nicht aus. Es fehlt an Geld und an Personal. Es fehlt an ausreichender Fortbildung, vor allem bei der Polizei. Die Beamtinnen und Beamten sind häufig die ersten, die den Kontakt bekommen. DIE LINKE ist der Meinung, dass in der Art und Weise, wie unsere Polizei sensibilisiert ist, Frauen zu schützen, gewalttätige Männer sofort aus dem Umfeld der Opfer zu entfernen und umgehend Hilfsangebote zu machen, ein Schlüssel zu schneller konkreter Hilfe liegt. Und das ist noch nicht in erforderlichem Umfang geschehen.
Was nützt ein Landesaktionsplan Opferschutz, wenn wir überfüllte Frauenhäuser haben, und die haben wir. Dann werden die Frauenhäuser in Wedel und Lübeck auch noch geschlossen und die Frauenhäuser in Ahrensburg und Schwarzenbek zusammengelegt. Aber einen Antrag von uns LINKEN dazu haben GAL und CDU am 11. November letzten Jahres abgelehnt. Was stand Schlimmes darin? Gar nichts Schlimmes, es hätte nicht einmal Geld gekostet, ihn anzunehmen. Der Senat sollte mit den anderen Landesregierungen Kontakt aufnehmen, vor allem mit dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein. Es sollte geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass es schnell genug Plätze in Frauenhäusern gibt. Was nutzt aber nun dieser ganze Landesaktionsplan, wenn konkrete schnelle Hilfe nicht einmal geprüft wird und nicht einmal Gespräche mit einer Landesregierung geführt werden, die 14 Prozent ihrer Frauenhausplätze mit dem Argument wegkürzt, dass diese vornehmlich von Frauen aus Hamburg eingenommen werden. Es klafft eine große Glaubwürdigkeitslücke zwischen dem, was der Senat veröffentlicht, und dem, was er tut. Dieses doppelbödige Verhalten stößt auf unsere schärfste Kritik.
Es sind zum Teil auch problematische Ansätze im Landesaktionsplan Opferschutz zu finden. So ist es zum Beispiel umstritten, welche Folgen die Strafverschärfung bei Genitalverstümmelung hat. Erfahrungen zeigen, dass aufgrund einer strafrechtlichen Verfolgung diese Praktik an immer jüngeren Mädchen durchgeführt wird oder dass Betroffene später die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen geheim halten. Sie haben da ein Heft erstellt, dessen Inhalt leider nur sehr bedingt tauglich ist, um wenigstens erfolgreichen Opferschutz zu betreiben.
Es kann zudem auch nicht nur um Opferschutz gehen. Es muss eben darum gehen, dass der Mensch gar nicht erst zum Opfer wird. Das wird aber im Landesaktionsplan Opferschutz gänzlich außer acht gelassen und in dieser Frage trennen uns wirklich Welten. Wirksame Maßnahmen gegen die Ursachen von Gewalt wären zum Beispiel effektive Schritte zur Gleichstellung der Frau, Verhin
derung von prekären Einkommen und Arbeitslosigkeit, Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und ausreichend günstiger Wohnraum, aber auch bessere Hilfen gegen Alkoholsucht.
Bei einer richtigen Ursachenanalyse müssten Sie vieles von dem, wofür Sie sonst auch noch stehen, hinterfragen, vor allem Ihre halbherzigen Vorstellungen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Frau oder Ihre eingeschränkten Maßnahmen zur Beendigung von Arbeitslosigkeit und Armut. Sie hätten ausreichend Gelegenheit gehabt. Zehn Jahre sind wirklich mehr als genug gewesen und Sie haben leider auch in dieser Sache versagt. Was wir brauchen, sind endlich wieder eine geschlechtsdifferenzierte Betrachtung von Ursachen und Auswirkungen von Gewalt und einschneidende Maßnahmen, um die Spaltung der Gesellschaft zwischen Arm und Reich sowie männlich und weiblich aufzuheben. Kurzum: Mehr Feminismus braucht die Stadt und mehr LINKE im Parlament.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! An diesem Bericht des Sozialausschusses wird sehr deutlich veranschaulicht, wie halbherzig und auch nachlässig der Senat in den letzten drei Jahren mit dem zunehmend bedeutender werdenden sozialpolitischen Thema der Pflege umgegangen ist. Die Reden von Herrn von Frankenberg und Frau Blömeke haben dies leider bestätigt.
Lesen Sie sich einmal genau durch, was CDU und GAL fordern, um die mangelhafte ärztliche Versorgung von stationär Gepflegten zu verbessern. Da wird es als eine vernünftige Maßnahme angesehen, wenn die Akteure und Akteurinnen des Paktes für Gesundheit sich im Laufe dieses Jahres zusammensetzen, um einmal darüber nachzudenken, wie alle Beteiligten an der Förderung der Gesundheit mitwirken könnten. Dabei liegen die Fakten auf dem Tisch. Täglich leiden Menschen darunter, dass sie nicht optimal ärztlich versorgt werden.
Die Ergebnisse der Studie von Herrn Professor Püschel über den Zustand der Zähne von über 80jährigen Verstorbenen sind ein wesentliches Indiz dafür, wie die Lebensqualität dieser Menschen oftmals ausgesehen haben muss; der Kollege Uwe Grund hat darauf hingewiesen. Wir müssen davon ausgehen, dass ein Großteil der Menschen über 80 Jahren aufgrund nicht mehr vorhandener Zähne oder nicht vorhandenem oder nicht passendem Zahnersatz nicht mehr in der Lage war, Fleisch, Rohkost oder Vollkornbrot zu essen. Allein deswegen gibt es einen unmittelbaren Handlungsbedarf. Und wenn ich bedenke, dass sich Bürgerschaft und Sozialausschuss seit 15 Monaten mit diesem Thema befassen, ohne dass etwas Substantielles dabei herausgekommen ist, fehlen mir die Worte.
Worte finde ich aber dafür, dass GAL und CDU mit ihrer damaligen Mehrheit im Sozialausschuss durchgesetzt haben, dass es lediglich unbestimmte Anregungen geben soll, um etwas für die medizinisch unterversorgten Menschen in Hamburger Pflegeheimen zu tun. Natürlich spielen da Interessengegensätze eine Rolle. So sehen zum Beispiel die Hamburgische Pflegegesellschaft und die Krankenkassen keine strukturellen Probleme, haben aber in der Anhörung am 16. September auch zu Protokoll gegeben, dass sie zu wenig Daten aus den Pflegeheimen hätten, um genau sagen zu können, wo es eine Unterversorgung gibt. Die Kassenärztliche Vereinigung wiederum ist ungeachtet statistischer Ergebnisse schon dabei, ganz konkret Hilfe zu leisten, zum Beispiel durch mobile Ärzteteams. Das ist auch kostensparend – darauf wurde seitens der SPD schon hingewiesen –, weil dank dieser mobilen Ärzteteams die Notdienste weniger beansprucht werden und Krankenhauseinweisungen vermieden werden können. In Berlin, wo dieses Modell bereits praktiziert wird, konnten die Krankenhauseinweisungen um 50 Prozent gesenkt werden.
Haben Sie eigentlich schon einmal persönlich erlebt, was ein alter Mensch durchlebt, wenn er vom Pflegeheim in ein Krankenhaus überwiesen wird?
Er glaubt doch fast immer, dass er nicht wieder zurückkommt. Die Angehörigen bekommen an ihrem Arbeitsplatz einen Anruf, dass ihr Vater oder ihre
Mutter ins Krankenhaus gekommen ist. Ich habe oft genug erlebt, was dann für Nöte ausbrechen.
Glauben Sie nicht, dass die erwachsenen Kinder dann immer schnell frei bekommen, und so kommt es, dass diese alten Menschen so manches Mal stundenlang allein im Krankenhaus liegen müssen. Hinterher stellt sich dann heraus, dass eine Einweisung gar nicht nötig gewesen wäre, sondern nur kein Arzt greifbar gewesen ist.
Der Senat weiß noch nicht einmal, wie viele Notbeförderungen von Pflegeheimen in die Krankenhäuser erfolgen. Er weigert sich bis heute beharrlich, der Linksfraktion auf Kleine und Große Anfragen diese Auskünfte zu geben. So einfach ist das, wenn man ein Problem nicht sehen will. Experten kritisieren aber glaubwürdig, dass im Krankenhaustransportwesen eine unglaubliche Ressourcenvergeudung stattfindet.
Auch von Zahnärzten und Zahnärztinnen gibt es bereits konkrete Vorschläge, die einfach nur umgesetzt werden müssten. Da wäre zunächst eine Ergänzung in der Ausbildung von Pflegerinnen und Pflegern oder eine unterstützende Information für die Angehörigen, wie beispielsweise Prothesen richtig herausgenommen, gepflegt und wieder eingesetzt werden. Das kann nicht jede Altenpflegerin und jeder Altenpfleger, wie wir in der Anhörung erfahren haben. Es gibt das Angebot für eine solche Fortbildung, aber auf der Senatsbank wartet und wartet man. Den Menschen in den Pflegeheimen läuft aber die Zeit davon. Sie haben hier und jetzt ein Recht darauf, ihren letzten Lebensabschnitt in Würde und bei bestmöglicher Gesundheit zu erleben.
Der Vorteil von Heimärztinnen und Heimärzten liegt doch auf der Hand. Ich habe das an dieser Stelle bereits vor zwei Jahren vorgetragen und die Expertenanhörung am 16. September letzten Jahres hat das bestätigt. Heimärzte kennen ihre Bewohnerinnen und Bewohner umfassend. Sie können die Visite auch allein durchführen, kennen in der Regel die Pflegedokumentation und können ihre Patientinnen und Patienten auch kurzfristig aufsuchen. In der Vergangenheit gab es auch nie Probleme bei der Überweisung an Fachärzte wie Orthopäden, Gynäkologen, Urologen, Neurologen oder Psychiater.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Das Thema Pflege wird die Politik in der nächsten Zeit immer mehr und intensiver beschäftigen. Die Linksfraktion begrüßt das und würde es auch befürworten, wenn es bald wieder Heimärzte in den Pflegeheimen geben würde.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Von Beginn an hat sich die LINKE dafür eingesetzt, dass mittels Gender Budgeting eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik durchgeführt wird. Diesen Vorschlag hat der Senat trotz seiner grünen Einfärbung zweieinhalb Jahre weitgehend ignoriert. Stattdessen kam im Frühjahr 2009 ein wortschwerer Antrag zur Stärkung der geschlechtsspezifischen Arbeit mit Jungen auf die Tagesordnung, SPDund Links-Fraktion zogen mit eigenen Anträgen nach. Wir LINKE wollten Schlimmstes verhindern, denn der Antrag von CDU und GAL klang doch sehr danach: Wir haben lange genug etwas für die Mädchen getan, jetzt sind endlich einmal die Jungen dran.
Es wurden nun Leitlinien ausgearbeitet, die seit November letzten Jahres vorliegen. Geschlechterbewusste Jungenarbeit und Jungenpädagogik findet auf dieser Grundlage ein – muss ich zugeben und auch loben – gutes, wenn auch noch nicht ausreichendes Fundament. Doch geht es nun darum, dass diese formulierten Voraussetzungen
auch umgesetzt werden und das wird nur gelingen, wenn in der frühkindlichen Bildung und in der Schule auch investiert wird,
und zwar geschlechterdifferenziert. Würde es bereits Gender Budgeting für die Freie und Hansestadt Hamburg geben, wäre dies kein Problem. Leider gilt es aber noch weiter, dicke Bretter zu bohren, Klischees und Vorurteile bei dem Thema aufzulösen. So gelten Jungen immer noch als Bildungsverlierer – das ist mir viel zu pauschal – und Lehrerinnen an Grundschulen sowie Erzieherinnen an Kitas sollen angeblich nicht als Vorbild taugen. Dass Letzteres nicht stimmt, beweisen neueste Studien und ich bitte Sie, dies auch endlich einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Ebenso wird das Thema Homosexualität im Fußball immer noch nicht so offensiv angerührt, wie es wirklich nötig wäre. Es ist eines der stärksten Tabus unter Männern. Das wirksam und gezielt anzugehen, hätte vermutlich mehr gebracht als alle Drucksachen und Leitlinien zu diesem Thema zusammengenommen. Wenig bis gar nicht geredet wird auch darüber, warum es immer noch eine starke geschlechtsspezifische Ausprägung bei der Berufswahl gibt. Wer Berufe für beide Geschlechter attraktiv machen will, muss sich dafür einsetzen, dass sich die schlechte Bezahlung in typischen Frauenberufen verändert. Und wer an die Bezahlung herangehen will, der hätte sich dringend einmal mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden zusammensetzen sollen, damit vielleicht die Tarifpolitik neue Impulse erhält. Aber zumindest die Gesprächsbeziehung zwischen den Gewerkschaften und dem Senat liegen seit Jahren auf Eis.
Wichtig finden wir auch die Rolle der Väter. Und was ist hier passiert? Fakt ist, dass viele Frauen ihre Kinder immer noch allein erziehen und selbst wenn sie in einer Partnerschaft leben, dann ist der Vater oft nicht präsent, weil er entweder Überstunden schiebt oder sich vor der Erziehungsverantwortung drückt.
– Danke schön, Frau Präsidentin.
Männliche Vorbilder suchen sich Jungen dann woanders oder sie fantasieren sich ihren ständig abwesenden Vater zum Superhelden zurecht mit der Folge, dass sie größte Identitätsprobleme bekommen. Welche starke Prägung Eltern als Vorbilder haben, ist aber wohl unter uns unumstritten. Pädagogen in Kita und Schule können dies nur be
grenzt kompensieren. Daher ist es ein richtiger Schritt, Väter mehr in die Elternarbeit in Kita und Schule einzubeziehen; aber dabei darf nicht vergessen werden, dass Elternarbeit zeitaufwendig ist. Dies muss also auch berücksichtigt und eingeplant werden, sonst nutzen der gute Wille und die schönen Worte wenig.
Aufmerksam machen möchte ich noch auf Folgendes: Es gibt eine sehr dominante Strömung von Männerrechtlern und Familienfundamentalisten, die allem Feminismus den Garaus machen will und die in Teilen sogar die Abschaffung – kleine Seitenbemerkung – der Frauenhäuser fordert. Sie werden auch von rechtsradikalen Kreisen gestützt und gefördert. Oder anders herum: Rechtsradikale versuchen huckepack, mit dem Thema Jungenbenachteiligung in den öffentlichen Raum zu gelangen. Sie finden dort einen Nährboden und hier gilt es, sehr aufmerksam zu sein.
Unser Fazit: Es gibt Engagierte mit sehr viel Fachkompetenz für die Jungenarbeit in der Stadt, denen es für die geleistete Arbeit sehr zu danken gilt. Das Thema gehört auch weiterhin auf die aktuelle Tagesordnung. Es muss nachhaltig mit Klischees und Vorurteilen in diesem Thema aufgeräumt werden. Mädchenarbeit darf nicht gekürzt werden, nur weil die Jungenarbeit aufgewertet und gestärkt wird. Hamburg benötigt ein Gender Budgeting, damit die Gelder geschlechtergerecht verteilt werden und die Gewerkschaften müssen endlich ständige Gesprächspartnerinnen des Senats werden.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Herr Kollege von Frankenberg, Sie haben den ganzen Vorgang verharmlost. Man kann das nicht so abtun, dass da noch eine Fachdebatte geführt werden kann. Sie wird geführt werden, sie wäre sowieso geführt wor
den, aber so, wie diese ganze Sache gelaufen ist, finde ich die Kritik der SPD in keiner Weise übertrieben.
Frau Kollegin Blömeke, Sie haben ein paar fachliche Kritikpunkte beigetragen, die ich auch teile, aber auch bei Ihnen bleibt so ein bisschen der Nachgeschmack, dass wir das dann halt noch einmal diskutieren. Wir haben höchstens noch eine Sitzung und nachdem dieses Gesetz vor einem Jahr einstimmig von uns in der Bürgerschaft verabschiedet wurde, waren wir davon ausgegangen, dass die Rechtsverordnungen schon lange auf den Weg gebracht worden sind und die Bestimmungen endlich in Kraft treten können. Zwar hat der Senat die umstrittene Rechtsverordnung zum Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz zurückgezogen, nachdem die Träger der Altenpflege dagegen Sturm gelaufen sind, doch es bleibt eben ein bitterer Nachgeschmack.
Zuerst ist festzustellen, dass wir einem Gesetz, das nicht wichtige Normen setzt, künftig nicht mehr zustimmen werden. Bei den Bau-, Personal- und Mitwirkungsverordnungen handelt es sich nämlich um Standards mit weitreichenden Auswirkungen. Wenn dann aber eine Rechtsverordnung erarbeitet wird, die jeglichen Sachverstand für die Umsetzung des Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes vermissen lässt, dann kommen bei uns erhebliche Zweifel an der Kompetenz des Präses der Behörde auf. Wer derartige Rechtsverordnungen durchgehen lässt, hat entweder keine Ahnung, sich nicht damit beschäftigt oder er hatte mit diesen Rechtsverordnungen anderes im Sinn. Das ist aber auch nur die eine Kritik, die wir anzubringen haben.
Die umstrittene Föderalismusreform beschert dem Land die Zuständigkeit für das Heimrecht und vollmundig wird auch im Vorwort der Broschüre des Gesetzes erwähnt, dass neue Standards festgeschrieben werden und das Heimgesetz des Bundes nicht mehr zeitgemäß ist. Mit dem zurückgezogenen Entwurf einer Rechtsverordnung werden aber Verwaltungs- und damit Handlungsdefizite der Behörde offensichtlich, die die Verantwortung für die soziale Infrastruktur der Stadt trägt. Die Panne passiert ausgerechnet bei einem Gesetz, das laut Herrn Senator Wersich einen – ich zitiere– intensiven Abstimmungsprozess hinter sich hat. Wenn ein Gesetz das Ziel hat, die Qualität der Pflege und Betreuung weiterzuentwickeln bei gleichzeitiger kontinuierlicher Verbesserung der Leistung mit geeignetem Qualitäts- und Personalmanagement, dann kann der Gesetzgeber nicht zugleich die Pflegefachkraftquote durch die Hintertür aushebeln. Denn wie bitte soll die Qualität der Pflege und Betreuung erhöht werden, wenn Pflegestandards durch eine Verordnung abgesenkt werden? Das sticht doch sofort ins Auge. Wozu bedarf es dann überhaupt eines Bündnisses der Altenpflege mit dem Ziel, das Fachkräfteangebot in der Altenpflege zu verbessern? Wozu soll es im
Rahmen des Europäischen Sozialfonds dann eine Kenntnisprüfung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse geben? Es kann doch nicht sein, dass der Senat festgelegte Maßnahmen und getroffene Vereinbarungen durch Rechtsverordnung konterkariert. Das ist wirklich Schlechtleistung gewesen. Es kann natürlich auch ein Hinweis darauf sein, dass diese Politik der Bündnisse und der Pakte auch nur eine Farce ist und der Beschäftigungstherapie kompetenter Stellen in der Stadt diente. Ich fühle mich einfach in meiner Wahrnehmung bestätigt, dass sowohl dieses Bündnis für Altenpflege als auch dieser Pakt für Prävention nichts anderes ist und nur Zeit und Arbeitskraft verschlingt, um von den Nöten abzulenken. Ich hoffe zutiefst, dass diese Art des Politikmachens bald beendet ist.
In der "Ärzte Zeitung" war vor einigen Tagen nachzulesen, dass bis zum Jahr 2015 in Hamburg eine Steigerung bei pflegebedürftigen Menschen von 43 500 auf 46 300 zu erwarten ist. Das entspricht einem Plus von 6 Prozent und sicherlich hat ein Teil von Ihnen auch gelesen, dass bei der Demenzentwicklung zu erwarten ist, dass jeder dritte ältere Mann und jede zweite ältere Frau von Demenz betroffen sein wird. Auf diesen Anstieg der voraussichtlichen Zahlen hat sich der Landespflegeausschuss für die Rahmenplanung geeinigt. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Plätze wurde aber noch nicht mitgeteilt. Ich hoffe, dass die Mitglieder des Landespflegeausschusses nicht den Entwurf der jetzt eingezogenen Rechtsverordnung im Hinterkopf hatten, denn danach wären neue Pflegeeinrichtungen im innerstädtischen Bereich gar nicht mehr möglich. Unsere Bilanz lautet nüchtern: alles in allem eine Posse.
Sie haben leider vorrangig den Wettbewerb im Kopf statt einer optimalen Versorgung der Menschen. Sie kalkulieren, dass Pflegeeinrichtungen pleitegehen und sich gegenseitig die Klientel streitig machen; das habe ich aus dem Rahmenentwurf zur Pflegeplanung gelesen. Sie betreiben auf Kosten pflegebedürftiger Menschen wirklich Ideologie. Diese Politik wirkt sich auf die Versorgungsqualität aus, auf die Beschäftigten und natürlich auch auf die Menschen, um die es eigentlich geht. Pflege ist aber keine Ware, sehr geehrte Herren und Damen, sondern Bestandteil der Daseinsvorsorge.
Sie haben mit diesen Rechtsverordnungen bewiesen, dass es am nötigen Sachverstand fehlt. Das aber haben die Menschen in dieser Stadt natürlich schon lange gemerkt und da nutzt Ihnen auch kein Herr Scheuerl, um Ihre Umfrageergebnisse wieder hochzupuschen. Sie haben sich wirklich mit allen Bevölkerungsschichten der Stadt angelegt und verdienen es zu Recht, abgewählt zu werden.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 19/8040 an den Sozialausschuss zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung der Drucksache 19/8040 an den Sozialausschuss einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 69, Drucksache 19/8071, Antrag der GAL-Fraktion: Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen gezielt entgegenwirken.
[Antrag der Fraktion der GAL: Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen gezielt entgegenwirken! – Drs 19/8071 –]
Hierzu liegen Ihnen als Drucksache 19/8192 ein Antrag der CDU-Fraktion sowie als Drucksache 19/8197 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor.
[Antrag der Fraktion der CDU: Wirksame Maßnahmen gegen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen – Drs 19/8192 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gleichstellung zwischen Männern und Frauen muss als unternehmerische Verpflichtung endlich konkret gesetzlich verankert werden – Drs 19/8197 –]
Wer wünscht das Wort? – Frau Möller, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Ganz so einfach wie die SPD möchte die Links-Fraktion es sich nicht machen,
wir möchten uns dazu schon verhalten. In Richtung der Kollegin Koop: Ich weiß, dass Sie ein sehr respektables Engagement einsetzen, was die Gleichstellung angeht. Aber warum Sie sich immer an der Stelle sperren, wo es darum geht, in Unternehmen verpflichtende Maßnahmen zu ergreifen – im Gegensatz zu dem, was Sie wissen und vorbringen, nämlich weshalb Frauengleichstellung immer noch nicht nennenswert stattgefunden hat –, bleibt mir ein Rätsel.
Ich arbeite in einem Unternehmen, das zu 60 Prozent aus Frauen besteht und zu 40 Prozent aus Männern. Die zehn höchsten Gehälter teilen sich auf sieben Männer und drei Frauen auf. Die ersten fünf Positionen sind ausschließlich mit Männern besetzt. Hier rede ich nicht von klassischen Frauenberufen oder von Ingenieursberufen, sondern von einem Betrieb, der überwiegend Frauen beschäftigt. Das ist zwar nur ein kleiner Ausschnitt, aber ich weiß, wovon ich rede, weil ich die Gehälter real kenne, damit auch die Personen verbinden kann und deswegen diese kleinen Einblicke habe. Wenn es heißt, Frauen könnten sich nicht genügend durchsetzen bei Gehaltsverhandlungen, hätten nicht genügend Standing, seien nicht aggressiv genug oder hätten nicht genügend Ellenbogenkraft, dann kann ich nur sagen: Ich habe mein Leben lang nur mit Chefinnen zusammengearbeitet und habe davon genügend Ellenbogenkraft abbekommen.
Dies ist jetzt ein Zitat:
"In den letzten sieben Jahren gab es keine nennenswerten Änderungen im Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern – dieser stagniert weiterhin."
Das hat der Senat geantwortet auf die Große Anfrage der CDU zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die auf der letzten Bürgerschaftssitzung noch zur Debatte angemeldet gewesen war und
dann leider wieder zurückgezogen wurde. Dieser Satz war wohl der zentralste unter den Antworten des Senats. In den letzten sieben Jahren hat sich also nichts getan. Alles, was initiiert wurde, hat nichts gebracht. Girls'Day, Töchtertag, Mädchenwirtschaft, eine Berufsralley, das Zertifikat "familiengerechte Hochschule", Equal Pay Day – es ist wohl alles umsonst gewesen.
Zentral für die anhaltende Benachteiligung und Unterdrückung der Frau ist nämlich nach wie vor Mutterschaft und finanzielle Unselbstständigkeit. Die Höhe der Summen, die für Frauen ausgegeben werden müssen, die trotz eines Einkommens nicht davon leben können, steigt zudem unaufhörlich. Auch dies ist eine sehr erschreckende Zahl, die wir ebenfalls in den Antworten des Senats auf die Große Anfrage der CDU zur Gleichstellung nachlesen können. So gibt es zum Beispiel in Hamburg über 10 000 über sechzigjährige Frauen, die ALG II beziehen. Ich finde, das ist eine Schande und zeugt von einer unglaublichen Respektlosigkeit gegenüber dieser Generation.
Einer der Gründe für ungleiche Bezahlung ist der Umfang der Erwerbstätigkeit. Teilzeit ist eine bevorzugte Arbeitsform von Frauen, aber Teilzeit hat auch einen Doppelcharakter. Frauen können damit ihre Rolle als Mutter und ihr Recht auf Arbeit verbinden, der Ausbau an Teilzeitplätzen ist aber nicht automatisch frauenfeindlich.
Das zeigt sich an Folgendem – auch hier habe ich eine Große Anfrage für die Recherche genommen: Im öffentlichen Dienst wurden in Hamburg in den letzten sechs Jahren 2514 Teilzeitstellen geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden aber 3266 Vollzeitstellen abgebaut. Der Anteil an Stellen sank insgesamt im öffentlichen Dienst in Hamburg von 66 218 auf 65 466. Es wurden also 3266 Stellen abgebaut, von deren Bezahlung man unabhängig hätte leben können und die somit eine Gewähr dafür waren, im Alter nicht auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen zu sein.
Auf der anderen Seite hat sich aber im öffentlichen Dienst in puncto Gleichstellung viel getan, auch hierfür gibt es belastbare Zahlen. Nur ist die Freie und Hansestadt Hamburg nicht die einzige Arbeitgeberin, und wenn man den öffentlichen Dienst als Branche definieren würde, bei weitem nicht die größte. Die Gleichstellung ist in der Privatwirtschaft aber nach wie vor ein Stiefkind der Politik, des unternehmerischen Handelns sowieso, und hinkt der Realisierung der Menschenrechte der Frau weit hinterher. Deswegen findet der vorliegende Antrag schon, bis auf den dritten Spiegelstrich, unsere Zustimmung. Unternehmen aber, sehr geehrte Herren und Damen, müssen nicht mehr ermutigt werden, sie müssen endlich verpflichtet werden. Meine Geduld und die großer Teile der Frauenbewegung sind nämlich endgültig am Ende.
Wir brauchen umgehend verbindliche Gleichstellungsgesetze, wir brauchen eine Stärkung von Frauen und Gleichstellungsbeauftragten, wir brauchen auch Kita- und Hortplätze für alle, und zwar solche, in denen Kinder sich wohlfühlen, optimal gefördert werden und bei denen Eltern ein gutes Gefühl haben, wenn sie ihre Kinder dort betreuen lassen. Der Senat, der sich das Motto gegeben hat "Wachsende Stadt mit Weitblick", hätte hierzu übrigens schon längst ein Konzept vorlegen müssen – da gebe ich der Kollegin Dobusch ohne Weiteres recht –, das andere Metropolen und Bundesländer hätte erblassen lassen. Daher kommt der Antrag der GAL auch etwas verspätet.
Unverständlich ist auch – und das kann ich euch hier nicht ersparen –, warum die GAL unseren Antrag für ein Gleichstellungsgesetz noch im Juli dieses Jahres im Rechts- und Gleichstellungsausschuss versenkt hat und jetzt mit einem eigenen Antrag zu dem Thema kommt. Nichts für ungut, liebe Kollegen und Kolleginnen, die hier links von mir sitzen, aber unter Glaubwürdigkeit verstehe ich etwas anderes.
Am 29. September haben wir anlässlich der Unterzeichnung der Europäischen Gleichstellungscharta zuletzt darüber debattiert, wie unzureichend sich der Senat bislang aktiv für die Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Ich habe die GAL-Fraktion am 29. September harsch kritisiert, weil sie mit ihrer Ablehnung zu unserer Gesetzesinitiative im Juli sogar hinter den Beschlüssen ihrer Bundespartei zurückgeblieben ist, die nämlich schon lange ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft fordert und nicht erst Prüfaufträge auf den Weg gibt. Ich freue mich in diesem Zusammenhang aber, dass sie nach dem Unterzeichnen der Europäischen Charta für Gleichstellung die Forderung der Frauenbewegung, ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft einzuführen, aufgenommen hat, was hoffentlich heute hier mehrheitsfähig ist. Nun höre ich aber, dass ihr euch enthalten wollt, insofern kann ich nur bedauern, dass ihr das tut.
Nun wäre noch die Frage, an welchen Senat sich der Antrag richtet. Dieser sehr gerupfte Senat, der sowieso demnächst verschwindet, wird aus inhaltlichen und personellen Gründen nicht in der Lage sein, dies anzugehen. Sollte die Arbeitsstelle Vielfalt, wenn sie den Regierungswechsel überlebt, aktiv werden, dann muss sie umgehend ihr Konzept ändern und personell aufgestockt werden. Außerdem muss überlegt werden, sie in eine unabhängige Landesbehörde für Gleichstellung umzugestalten beziehungsweise sie darin zu integrieren. Ich hoffe, ihr nehmt das in euer Wahlprogramm auf.
Die derzeit beschriebenen Aufgaben der Arbeitsstelle Vielfalt, die wir auch in den Senatsantworten zur Großen Anfrage der CDU zum Thema Gleich
stellung nachlesen konnten, reichen nämlich nicht aus. Zwar soll das Thema Einkommensdiskriminierung bis 2012 im Mittelpunkt der Arbeitsstelle Vielfalt stehen, ich persönlich finde aber, dass in anbetracht der wirtschaftlichen Situation von Frauen in Hamburg der Zeitraum bis 2012 nicht ausreicht. Ein Netzwerk dazu ins Leben zu rufen, mag ein richtiger Schritt sein, aber ich rieche förmlich, dass es sich hierbei nur um eine sehr einseitige Initiative handeln wird für Frauen, die in die Führungsebene wollen. Das trägt nicht dem Anliegen der vielen Working-Poor-Frauen Rechnung, nicht den Alleinerziehenden und nicht den 10 000 über Sechzigjährigen, die ALG II beziehen. Wir als LINKE verlangen aber, dass der Blick auf die Menschen gerichtet wird, die soziale Gerechtigkeit verdienen. Armut gehört auch bei der Geschlechtergerechtigkeit für uns deswegen zentral in den Mittelpunkt.
Ansonsten bin ich auch dafür, dass es keine Nachteile für männliche Kollegen gibt. Fakt ist aber, dass eine Geschlechterkonkurrenz schon noch vorhanden ist. Und was Männer möglicherweise als Nachteil empfinden, darauf kann die Frauenbewegung nur wenig Rücksicht nehmen. Als Nachteil kann auch empfunden werden, dass sie nicht mehr unter sich sind und dass sie sich nicht mehr gegenseitig die Posten zuschieben können.
Deswegen möchte ich auf Folgendes aufmerksam machen: Dass der Internationale Frauentag nicht nur in der Dritten Welt, sondern auch in hochindustrialisierten Ländern wie Deutschland seine Berechtigung nicht verloren hat, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir viel zu lange haben zurückstecken müssen. Wenn wir in drei Monaten seinen 100. Geburtstag an dieser Stelle feiern, dann geht es immer noch um die gleichen Forderungen von damals: Mindestlöhne und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Da reicht es nicht aus, das Thema Einkommensdiskriminierung nur bis 2012 in den Mittelpunkt der Arbeit zu rücken.
Nach 10 000 Jahren ständiger Übervorteilung dürfen Männer meiner Meinung nach ruhig auch einmal zurückstecken. Weniger ist außerdem auch manchmal mehr. Vielen Männern würde es zum Beispiel auch verdammt gut tun, wenn sie ihre Lebensenergie nicht in unzählige Überstunden stecken würden und keine Ämter mehr anhäufen müssten, um wichtig zu sein. Oder anders ausgedrückt – ich möchte es mit den Worten eines anderen Bürgerschaftsabgeordneten sagen, der neulich mit seinem Grußwort auf einer Frauenkonferenz unter anderem sagte, vor der Gleichstellung komme zunächst die Wiedergutmachung.
Sehr geehrte Herren und Damen! Wir haben einen Zusatzantrag vorgelegt, der die wichtigsten Inhalte beschreibt, die ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft beinhalten muss, damit es effektiv wirkt. Wir bitten darum, dass er angenommen wird, damit wir in dieser Sache wirklich vorankommen.
Ein schöneres Geschenk kann die Bürgerschaft den Hamburgerinnen zum 100. Geburtstag des Internationalen Frauentags nicht machen.
Herr Präsident, die Stoppuhr können Sie aus lassen, ich brauche keine fünf Minuten.
Ich möchte nur kurz sagen, dass wir grundsätzlich gegen die Verteilung der Gelder aus dem Sonderinvestitionsprogramm sind, weil diese nicht den üblichen parlamentarischen Weg nehmen. Wir sind aber, das haben wir in den letzten Sitzungen auch immer wieder deutlich gemacht, nicht nur für den Erhalt des öffentlichen Gesundheitsdienstes, son
dern setzen uns auch und gerade für die Kinderund Jungendgesundheit ein. Trotzdem finden wir es problematisch, wenn auf diese Weise Gelder für das ambulante medizinische Behandlungszentrum für traumatisierte Kinder und Jugendliche verwendet werden, und zwar angesichts der Frage, ob das dann verstetigt ist oder ob dieses Zentrum auch weiterhin Spenden einwerben muss. Ohne Präjudiz für künftige Entscheidungen dieser Art stimmen wir dem Antrag ausnahmsweise zu.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Die Entwicklung der Hamburger Krankenhäuser gleicht einer leidvollen Odyssee. Im Zeitraum von 1995 bis 2000 verzeichnete der Landesbetrieb Krankenhäuser einen gesunkenen Umsatzerlös von 137 Millionen DM. Zeitgleich mussten diverse Kostensteigerungen verkraftet werden
und die Krankenhausfinanzierung wurde vom Selbstkostendeckungsprinzip auf ein pauschaliertes leistungsorientiertes Vergütungssystem umgestellt, die Fallpauschalen. Mit diesem Systemwech
sel in der Krankenhausfinanzierung fand keine volle Berücksichtigung des jährlichen Altersversorgungsaufwands in den Pflegesätzen mehr statt. Die Gesamtverpflichtungen aus der Altersversorgung betrugen zu dem Zeitpunkt knapp 1 Milliarde DM oder rund 500 Millionen Euro. Diese Situation nutzte der Senat schamlos aus, um die vom LBK betriebenen Krankenhäuser zu privatisieren.
Wenn man die Senatsbegründung aus September 2004 liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, ein Dokument in der Hand zu haben, das dem Leser oder der Leserin jede Menge Privatisierungsmodelle schmackhaft macht, aber nicht einen einzigen Ansatz aufweist, wie Hamburgs letzte im öffentlichen rechtlichen Besitz, in Landesbesitz befindliche Krankenhäuser überleben können. Warum dieser ganze Vorgang um den Landesbetrieb Krankenhäuser unseren Zorn hervorruft: Der Senat hat im Frühjahr 2005 beschlossen, ein Sonderinvestitionsprogramm "Hamburg 2010" aufzulegen, das ein Volumen von 1 Milliarde Euro umfasst, um – ich zitiere –:
"(…) den Wachstumskurs zu beschleunigen und die Wachsende Stadt mit zukunftsfähigen Innovationen voranzubringen."
In der Begründung des Senats zur Ablehnung des Volksentscheids können Sie nachlesen, dass mit dem Verkauf des LBK der Wirtschafts- und Medizinstandort Hamburg gestärkt werden soll. Auf der einen Seite wird also ein Sonderinvestitionsprogramm für das Wachstum von Hamburg von über 1 Milliarde Euro beschlossen. Damit werden und wurden unter anderem finanziert: Luftfahrtcluster Hamburg, Ausbau der Endo-Klinik und unter der Überschrift Maritimer Kultur- und Erlebnisbaustein soll im Einmündungsbereich Magdeburger Hafen/ Elbe ein maritimies Erlebniszentrum errichtet werden. Auf der anderen Seite wird mit der gleichen Begründung öffentliches Eigentum verscherbelt, bei dem das Haftungsrisiko bei der Freien und Hansestadt Hamburg verbleibt. Wie verlogen kann Politik eigentlich noch sein?
Der Senat verkaufte die Privatisierung nicht nur als beste aller Möglichkeiten, er setzte sich obendrein über den Willen des Volkes hinweg. Er ignorierte einen Volksentscheid, der bundesweit Aufsehen erregte. Es ist davon auszugehen, dass der damalige Senat gar nicht die Absicht hatte, den Volksentscheid ernsthaft umzusetzen. Nachzulesen ist entlarvenderweise nämlich auch, dass die Intention des Volksentscheids die notwendige Umsetzung der Privatisierungsziele verhindern würde. Am Geld lag es offensichtlich nicht. Ansonsten hätte man sich keine Spielwiese für besondere Taten von Politikerinnen und Politikern mit dem Sonderinvestitionsprogramm zulegen können.
Asklepios hat mit dem Kauf der Hamburger Kliniken auf alle Fälle einen fetten Reibach gemacht. Dazu genügt ein Blick auf das klinische Leistungs
angebot. Es sind durchweg medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse gut bezahlt werden. Damit man bei der neuen Pauschalförderung mit geringer werdender Verweildauer keine leeren Betten hat, wurden eigene medizinische Versorgungszentren gegründet, die mit ihrem Drehtüreffekt als Einweiser in die Krankenhäuser beste Dienste leisten. Das nenne ich effiziente Verwertungspolitik des Kapitals.
Als politische Konsequenz aus diesem Desaster kann ich für unsere Fraktion sagen, dass unsere Forderung nach Rekommunalisierung völlig berechtigt ist.
Gelder von Versicherten sollen nicht gewinnbringend als Dividende in den Taschen von Klinikkonzernen landen. Wenn Mehrerlöse erwirtschaftet werden, dann sind sie dem Gemeinwohl zuzuführen.
Diese Ignoranz gegenüber der Bevölkerung und ihrer Bedürfnisse führt dazu, dass der Kapitalismus zunehmend in Frage gestellt wird. Wundern Sie sich also nicht, wenn es diesbezüglich wieder einmal eine Umfrage gibt, die Sie vom Hocker haut und übernächstes Jahr auch hoffentlich von der Senatsbank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Vor Kurzem, am 21. Oktober, fand die 1. Zielkonferenz in Hamburg unter dem Thema "Gesund aufwachsen in Hamburg!" statt. Sie entspricht der Strategie des Paktes für Prävention vom Juni dieses Jahres. Erfreulicherweise war zu hören, dass die meisten kleinen Hamburger und Hamburgerinnen gesund aufwachsen und offensichtlich haben die heftigen Proteste aus der Bevölkerung dazu geführt, dass größere Leistungskürzungen im Gesundheits- und Sozialbereich ausgeblieben sind.
Aber, und das ist die zweite, weit problematischere Aussage der Konferenz, etwa 25 Prozent der Kinder wachsen in Hamburg nicht in bester Gesundheit auf. 22 Prozent zeigen sogar mehrere Symptome gleichzeitig, von motorischen und psychischen Störungen bis hin zu kariösen Zähnen. Wenn es bei jedem vierten Kind in Hamburg gesundheitliche Probleme gibt, dann müssen doch eigentlich bei allen Verantwortlichen die Alarmglocken läuten. Ich verweise an dieser Stelle auf die aktuelle Krankenhausplanung, die dringend erforderliche Erweiterung von Kapazitäten für psychisch Kranke und die Sonderzulassung von 60 Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und -therapeutinnen.
Wenn dann noch die Aussage gemacht wird, dass Familien mit niedrigem Sozialstatus weniger Gesundheitschancen haben, dann müsste ein großes Nachdenken im Senat darüber stattfinden, wie dieser Entwicklung gegengesteuert werden kann. Die Aussage einer Konferenzteilnehmerin dazu: Man müsse bei der Wohnungs- und Existenzsicherung beginnen. Der soziale Status ist ausschlaggebend für die Gesundheit, sehr geehrte Herren und Damen.
Doch welche Botschaften erreichen die Öffentlichkeit im Zuge der Haushaltsplanung und -diskussion? Wegkürzen bei den Schwächsten der Gesellschaft. Besonders perfide ist das Im-Kleinen-Kür
zen im sozial-gesundheitspolitischen Bereich nach dem Motto: Dann fällt es nicht so auf. Aber die Wirkungen sind umso heftiger.
Als Beispiel soll die Kürzung beim Schulzahnärztlichen Dienst stehen, für Herrn Senator Wersich möglicherweise ein läppischer Betrag von noch nicht einmal 400 000 Euro. Aber welche Wirkung auch nur eine einzige unbesetzte Schulzahnärztinnen-Stelle hat, lässt sich anschaulich anhand des Gesundheitsberichts des Bezirks Bergedorf darstellen. Dort konnten im Jahr 2005 20 Prozent der schulpflichtig gemeldeten Kinder nicht schulzahnärztlich untersucht werden. Durch die Nachbesetzung einer freien Schularztstelle erreichte die Untersuchungsquote ein Jahr später 99,6 Prozent. Ein weiterer Bericht aus Altona weist für die ersten Klassen des Schuljahres 2005/2006 unglaubliche 34 Prozent des Zahnstatus als behandlungsbedürftig aus. Diesen Kindern wäre geholfen gewesen, wenn es ausreichend Personal gegeben hätte.
Herr Senator Wersich erhielt zur Kürzung des Schulzahnärztlichen Dienstes einen vom Vorsitzenden der Zahnärztekammer und dem Stellvertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendzahnpflege unterschriebenen Brief, der ihn sehr eindringlich auf die Folgen durch Kürzung in diesem Bereich hinweist. Das ist mehr als nur ein Protest. Die zuständige Schulzahnärztin hat ebenfalls in einem Brief darauf aufmerksam gemacht, die Problemlage ist also mehr als bekannt. Wir, die LINKE, erwarten entsprechende Konsequenzen. Zulasten der Kinderzahngesundheit darf der Haushalt nicht saniert werden.
Das ist auch kurzsichtig, wenn Sie sich einmal über die Folgekosten für das Gesundheitssystem Gedanken machen oder wenn Sie sich der Bedeutung bewusst werden – wir haben auch einige Ärztinnen und Ärzte hier im Raum –, die gesunde Zähne auf den Organismus eines Menschen haben.
Sehr geehrte Herren und Damen! Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt, wie wir in unserem Antrag dargestellt haben, allgemein bevölkerungsmedizinische und sozialkompensatorische Aufgaben wahr. Aus diesem Grund sind schulärztliche Aufgaben nicht auf den niedergelassenen Bereich abzuschieben. Der schulärztliche Dienst ist ein aufsuchender Dienst und er führt die Reihenuntersuchungen durch.
"Wie gesund wachsen Kinder in Hamburg auf?" war ein beeindruckender Vortrag auf der von mir eingangs erwähnten Gesundheitskonferenz. Wenn man aber mehrere Berichte dazu sichten muss, um Material und Daten zusammenzutragen, wie eine Referentin bemerkte, dann ist das kritisch zu se
hen. Warum? Seit 2001 gibt es das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg. Dieses Gesetz schreibt die Notwendigkeit einer regelmäßigen Gesundheitsberichterstattung fest. Gesundheitsberichte sind deshalb notwendig, weil sie konkrete Aussagen über die sich darauf beziehende Gesundheitsplanung geben. Doch in Hamburg sucht man eine einheitliche Datenindikatorenbasis für die Gesundheitsberichte vergeblich und findet auch keine auf diesen Grundlagen basierende Gesundheitsplanung. Ebenso vergeblich sucht man eine einheitliche Terminliste.
Dies ist eine aus unserer Sicht völlig unhaltbare Situation, die allerdings der Symbolpolitik dieses Senats entspricht. Dabei muss man aber wissen, dass noch in den Neunzigerjahren die Bundesländer im Gesunde-Städte-Netzwerk der WHO zu Hamburg hinaufgeblickt haben. Heute muss Hamburg einen Referenten aus Sachsen einladen,
der berichtet, wie Hamburg anhand von guten Beispielen lernen kann.
Besonders würdigen möchte ich an dieser Stelle die Arbeit der Bezirke. Sie bemühen sich, ihren Berichtspflichten nachzukommen, aber selbst die Bezirke fordern eine bessere Datenkonzeption und -erfassung sowie eine einheitliche und vergleichbare Datenbasis mit gesundheitsrelevanten Merkmalen; so schreibt der Altonaer Bericht. In diesem Bemühen werden die Bezirke offensichtlich allein gelassen. Was passiert mit den kritischen Hinweisen und Handlungsempfehlungen? Der Senat scheint sich nur sehr unzureichend zu bemühen, den Bezirken zu helfen, einheitliche Standards für die Gesundheitsberichte und Zielplanung festzulegen und als Stadtstaat einen eigenen Gesamtbericht zur Gesundheitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und differenziert nach Geschlecht und Migrationshintergrund sowie sozialen Indikatoren vorzulegen. Auf Gesundheitsdaten von Krankenkassen, Krankenhäusern kann hingegen für eine kommunale Gesundheitsberichterstattung problemlos verzichtet werden.
Wenn wir in Punkt 2 unseres Antrages den Setting-Ansatz fordern, dann können Sie die ausführliche Begründung ebenfalls aus den Berichten der Bezirke herauslesen. Auf ein Problem möchte ich jedoch konkret verweisen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass mit zunehmendem Alter die Kinder die Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere die U8 und U9, weniger wahrnehmen und das angesichts des bevorstehenden Schuleintritts. Dabei ist das rechtzeitige Reagieren auf Entwicklungsauffälligkeiten von ganz besonderer Bedeutung und wir sehen diese Entwicklung deshalb mit großer Sorge. Die Lösung liegt nur zum Teil darin, dass verbindliche Einladungen nach Hause verschickt werden. Der bessere Schutz für Kinder vor ver
meidbaren Erkrankungen liegt darin, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken.
Abschließend eine Bemerkung zur Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst, Punkt 3 unseres Antrags. Ich beziehe mich hierbei auf die Schriftliche Kleine Anfrage aus der letzten Wahlperiode mit der Drucksachennummer 18/7907. Daraus geht hervor, dass elf Ärzte- und Ärztinnenstellen nicht besetzt und weitere 25 Personalstellen offen waren. Nun denken Sie einmal nach, woran das liegen könnte. Das Gesundheitspersonal im öffentlichen Dienst ist hoffnungslos unterbezahlt, der Arbeitsbereich ist schlicht unattraktiv. Wenn es Honorarerhöhungen für freiberufliche Ärztinnen und Ärzte gibt, können die Medizinerinnen im ÖGB nur weinend zusehen.
Sehr geehrte Herren und Damen! Kinder haben ein Recht, gesund aufzuwachsen, eine unverzichtbare Säule dafür ist der Öffentliche Gesundheitsdienst mit seinen Einrichtungen. Am Schulärztlichen und Schulzahnärztlichen Dienst darf deswegen in keiner Weise gespart werden.
Wir begrüßen natürlich, wenn diese Anfrage überwiesen wird und freuen uns auf eine vertiefende Debatte dazu im Ausschuss.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Liebe Kollegin Heitmann, Sie haben meinem Beitrag wahrscheinlich nicht aufmerksam genug zugehört. Ich habe mir schon Mühe gegeben,
deutlich zu machen, dass es natürlich nicht nur an der Besetzung der offenen Stellen liegt, ob Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen, sondern dass das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Insofern fand ich Ihre Verteidigungslinie ein bisschen oberflächlich.
Ich möchte kurz noch etwas zum Thema Prävention sagen. Von 2003 bis 2006 führte das Robert Koch-Institut eine umfassende Datenerhebung zur gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen durch, KiGGS, den Kinder- und Jugendgesundheitssurvey. Nach diesen Daten wächst die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesund auf, wobei allerdings der soziale Status von Bedeutung für ihre gesundheitliche Entwicklung ist. Das dürfen wir bei der vertiefenden Fachdebatte im Ausschuss nicht außer Acht lassen. Deswegen reicht es auch nicht aus, die aufgezählten Projekte ins Feld zu führen. Ich weiß diese Projekte alle zu würdigen und auch das Engagement und die guten Ideen, die dahinter stehen, aber ausschließlich auf Maßnahmen der Verhaltensprävention zu setzen und gesundheitliche Risiken damit zu privatisieren, wird dem Standard nicht gerecht, den wir aufgrund der vorhandenen Ressourcen in diesem Land haben könnten.
Mitentscheidend für die Änderung von Lebensstilen ist zweifellos die Verhältnisprävention, also die Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse. Ich bleibe einmal bei konkreten Bildern, um Sie nicht zu verschrecken, wenn ich von veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen spreche. Wie sehr beispielsweise Werbung in unser Bewusstsein eindringt und unseren Lebensstil beeinflusst, brauche ich nicht weiter auszuführen.
Ein weiteres Beispiel ist die Entwicklung der Mobilität und ihre Rolle bei der Veränderung von Bewegungsgewohnheiten. Ich werde nun auch ein bisschen geschichtsträchtig und gehe noch weiter zurück als meine Kolleginnen Heyenn und Schneider. Während der Neandertaler 42 Kilometer am Tag zurücklegte, waren es bei den Menschen in den Zwanzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts noch 23 Kilometer. Und heute bringen wir es auf einen Schnitt von – jetzt würde ich gerne eine Raterunde machen – 600 Metern.
Ja, der Kollege Böwer zieht den Schnitt dann noch weiter runter.
Zurück zur Sache. Wie oft fällt dann an Hamburger Schulen auch noch der Sportunterricht aus? Warum nutzen unsere Kinder die städtischen Freiräume nicht für Bewegung und Spiel? Planen wir mit unseren Designerspielplätzen an den Kindern vorbei, wie eine große Hamburger Zeitung im Juli fragte?
Über diese und andere Fragen sollte und muss doch dringend nachgedacht werden.
Es gibt in Hamburg durchaus viele gute Ideen, da braucht man sich nur die Gesundheitsberichte der Bezirke anzusehen. Auch hier fand ich Ihre Behauptung etwas holzschnitzartig, ich würde alles in Bausch und Bogen wegkritisieren. Das tue ich durchaus nicht, aber ich glaube, die Mehrheit des Parlaments hat mir da auch aufmerksam zugehört.
Es gibt viele Projekte und die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, das möchte ich ausdrücklich erwähnen, ist breit aufgestellt und leistet wirklich gute Arbeit. Nur sind Projekte in der Regel befristet und mit der Befristung läuft dann auch die Finanzierung aus. Die Betroffenen arbeiten also ständig unter dem Druck, dass sie ihre gute Arbeit nicht werden weiterführen können. Auch der "Pakt für Prävention" ist befristet. Er soll Ressourcen bündeln, aber Mittel vom Senat sind Fehlanzeige. Ohnehin kann der "Pakt für Prävention" kein Ersatz für ein fehlendes Bundespräventionsgesetz sein, um einen kleinen Ausflug auf die nächsthöhere Ebene zu machen. Nach Paragraf 20 SGB V kann Prävention zwar von den Krankenkassen unterstützt werden, sie ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ohne finanzielle Mittel und Personaleinsatz nicht zu lösen.
Gesundheitsressourcen zu stärken bedeutet auch, in Bildung und soziale Maßnahmen zu investieren. Natürlich dürfen deshalb weder Mütterberatungsstellen noch Beratungszentren wie Sehen/Hören/ Bewegen/Sprechen weggespart werden. Ich hoffe, dass Ihre Zusage gilt, dass das nicht passieren wird. Die Aussetzung der Dokumentation schulärztlicher Untersuchungen in Hamburg, ein bundesweit einmaliger Vorgang, darf sich nie mehr wiederholen. Wir brauchen einheitliche Gesundheitsindikatoren für eine differenzierte und stadtteilbezogene Gesundheitsberichterstattung und belastbare Daten für eine zielgerichtete Gesundheitsförderung. Unser Antrag weist den richtigen Weg dazu.
– Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich noch reden darf.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Herr Wankum, vielen Dank für Ihren Redebeitrag. Nach dieser Rede verstehe ich eigentlich nicht, warum der Antrag nur überwiesen und nicht angenommen wird. Man könnte ihn auch annehmen und anschließend überweisen, auch das ist eine Variante. Herr Müller hat konkret ein paar Punkte ausgeführt, wie der Ergänzungsantrag der GAL und CDU aussehen könnte. Dann hätten wir bereits eine ganz klare Haltung, denn so richtig strittig scheint das Thema Medienkompetenzförderung in diesem Haus gar nicht zu sein.
Es sind genau 31 Dokumente, die in der Parlamentsdatenbank angezeigt werden, wenn man unter "Freie Suche" das Stichwort Medienkompetenz für diese Wahlperiode eingibt. Fünf Dokumente davon sind Anträge, drei von der SPD und je einer von CDU, GAL und der LINKEN, sechs sind Gesetze beziehungsweise Gesetzesentwürfe und der Rest teilt sich dann in Kleine und Große Anfragen, Berichte, Ausschuss- und Plenarprotokolle auf. Wir haben uns also – deswegen habe ich das einmal summiert – bereits mehrfach mit dem Thema Medienkompetenz in dieser Wahlperiode befasst. In Erinnerung rufen möchte ich einen Vorgang aus dem Juli 2008. Wir hatten den Antrag der SPD debattiert, zusätzliche Mittel, die durch die Anhebung der Rundfunkgebühren bereitstehen, für die Medienkompetenzförderung sowie für Bürgersender zu verwenden. Er wurde von CDU und GAL weggestimmt. Stattdessen wurde ein von Ihnen selbst gestellter Antrag angenommen, in dem der Senat gebeten wurde, in einem Staatsvertrag die Verwendung von Mitteln für die Medienpädagogik und Medienkompetenzvermittlung zu vereinbaren.
Wir hatten dann ungefähr ein Jahr später eine Debatte zu diesem Staatsvertrag, der abgestimmt wurde und in Kraft trat. Nun befassen wir uns wieder mit dem Thema, da mag sich die Frage stellen, was seither konkret geschehen ist. Wie wurden die für die Medienkompetenzförderung und Medienpädagogik bereitgestellten Gelder verwendet, was passiert nun konkret und was ist noch möglich vor dem Hintergrund des Haushaltsdefizits? Dieser hier nun vorliegende Antrag zeigt recht genau auf, welche Dimension eine umfassende Medienkompetenzförderung hätte. Wiederholt mache ich darauf aufmerksam, dass die Koalitionsparteien es im Sommer letzten Jahres noch abgelehnt haben, die Große Anfrage der SPD zur Medienkompetenzförderung an alle Ausschüsse, insbesondere aber an den Ausschuss zu überweisen, der sich mit Bil
dung befasst, wie meine Fraktion das vorgeschlagen hatte. Dann wären wir womöglich schon weiter.
Nun liegt dieser Antrag vor, den meine Fraktion auch unterstützt, und er mahnt Sie im Senat und bei CDU und GAL an zu handeln. Sie wären wohl beraten, schnellstens an die Umsetzung der hier geforderten Punkte zu gehen. Die digitalen Medien entwickeln sich nämlich sonst am Senat vorbei beziehungsweise der Senat kommt zu den falschen Antworten, wie man beim JugendmedienschutzStaatsvertrag sehen kann. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass auch mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der das ist und der sich mit Jugendschutz im Internet befasst, Kinder und Jugendliche nicht ausreichend geschützt sind. In Anbetracht der massiven Kritik ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ein eher klägliches Ergebnis. Er gefährdet aktive Internetbenutzer, die mit ihren Websites und Blogs dem Internet nach wie vor einen antihierarchischen und zutiefst demokratischen Charakter geben. Ich nehme einmal als Beispiel für sinnlosen Jugendmedienschutz die Zeitbegrenzung, innerhalb derer bedenkliche Inhalte nicht abgerufen werden können sollen. Da wurde der Rundfunkbegriff einfach aufs Internet übertragen. Die Jugendlichen feixen sich eins und immer noch steht Eltern kein Jugendschutzprogramm zur Verfügung, das eine Alterskennzeichnung herauslesen könnte. Was aber nutzen uns medienkompetente Eltern, wenn die Kommission für Jugendmedienschutz bislang kein Programm anerkannte? Eine Bestandsaufnahme und Evaluation im Bereich Medienerziehung und zu medienpädagogischen Aktivitäten ist dennoch und auch gerade deswegen sehr sinnvoll. Aber es muss dann auch, und zwar endlich, Konsequenzen haben.
Hören Sie vor allem damit auf, das ist jetzt ein allgemeiner Appell und kein konkreter Vorwurf, sich zu gruseln, wenn eine Stephanie von und zu Guttenberg in der Fernsehsendung "Tatort Internet" zusammen mit dem ehemaligen Hamburger Innensenator Udo Nagel potenzielle Täter anlockt und einfängt. Schalten Sie am besten gar nicht mehr ein. Zu Recht hat der Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Wolfgang Thaenert, Bedenken gegen die Serie geäußert. Es ist unverantwortbar, dass mit zweifelhaften Methoden Männer angelockt und vor der Kamera zur Rede gestellt werden. In den USA hat sich deswegen 2006 ein Mann umgebracht. Es ist weder ethisch, strafrechtlich noch politisch verantwortbar, eine Tat bewusst zu provozieren. Diese Sendung ist ein Beispiel totaler Medieninkompetenz.
Lassen Sie uns also an dem Thema weiter gemeinsam arbeiten. Es ist im Protokoll des Kultur-,
Kreativwirtschaftsund Tourismusausschusses vom 1. September 2009 auch so nett niedergeschrieben worden, dass sich alle Parteien mit eigenen Anträgen mit dem Schutz des geistigen Eigentums im Internet beschäftigt haben. Es heißt, die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter begrüßen die intensive Auseinandersetzung der Fraktion mit dem Thema.
Noch ein kleiner Hinweis zu dem Bürgersender TIDE: Ich finde es gut, dass dieser Kanal ausgebaut werden soll. Wir werden uns in diesem Zusammenhang, auch wenn wir nach wie vor kritisieren, dass der offene Kanal damals abgeschafft wurde, dafür einsetzen, dass in dem Zuge die vielen oft über Monate laufenden Praktikantenjobs, ohne die bei TIDE gar nichts ginge, in reguläre Arbeits- und Ausbildungsplätze umgewandelt werden. In diesem Sinne, sehr geehrte Herren und Damen, lassen Sie uns an der Medienkompetenzförderung gemeinsam weiterarbeiten.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Herr Müller.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Das ist ein ja schönes Dokument, das wir da bekommen haben. Ich finde nur, dass die CDU etwas zu bescheiden beschrieben hat, dass das UKE erst auf dem Weg zur medizinischen Spitzenforschung ist, und hoffe, dass Ihnen das die Forscherinnen und Forscher des UKE und auch der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende nicht allzu krumm genommen haben. Auf einem guten Weg zu sein heißt schließlich auch, noch nicht angekommen zu sein.
Zunächst aber möchte ich ein großes Dankeschön an die Hamburgische Bürgerschaft ausrichten, und zwar im Namen des Personalrats des nichtwissenschaftlichen Personals, der sich dafür bedankt, dass dem UKE in den letzten Jahren die für die Baumaßnahmen notwendigen Investitionsmittel zugeschossen wurden wie auch die für den Neubau des Campus Lehre. Ich halte es für ein gutes Signal, dass die Unterstützung des UKE ganz bewusst wahrgenommen wird.
Die gesundheitliche Versorgung wird zuerst abgefragt, aber in den Antworten geht es leider lediglich darum, dass alles effizienter und schlanker geworden ist. Gesundheitliche Versorgung kennt aber andere Maßstäbe, vor allem die gesellschaftliche Bedürftigkeit. Dazu gehören unter anderem Daten zur Mortalität – das ist die Sterblichkeitsrate und Lebenserwartung –, zur Morbidität – das ist die Krankenhäufigkeit, bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe –, zu chronischen und Krebserkrankungen, neurotischen Störungen und so weiter, je nach sozioökonomischen Bevölkerungsgruppen und auch geschlechtdifferenziert.
Wir lesen in den Antworten auf die Fragen der CDU-Fraktion leider auch nichts Wesentliches, was wir nicht auch schon im vergangenen Jahr im Wissenschaftsausschuss gehört oder in anderen Drucksachen über das UKE gelesen haben. Die Vorzüge des Hubschrauberlandeplatzes und der Rohrpostanlage wirken auf mich wirklich nicht mehr sehr beeindruckend, auch wenn sie noch so oft erwähnt werden, die Rohrpostanlage im Übrigen dreimal.
Um herauszubekommen, wo das UKE in der gesundheitlichen Versorgung und bei Lehre und Forschung wirklich steht, hätten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, Vergleiche mit anderen Universitätskliniken und Krankenhäusern abfragen müssen. So machen sich denn auch die Beantworterinnen und Beantworter leider keine Mühe zu vergleichen. Ich werde, wie andere sicherlich auch, mit den Antworten deswegen auch ziemlich allein gelassen.
Ich lese dann, dass die Bettenanzahl und die Anzahl sowohl der stationär als auch der ambulant behandelten Patientinnen und Patienten gestiegen ist. Man kann daraus schließen, dass sich der durch die Privatisierung der Krankenhäuser angeheizte Wettbewerb zugunsten des UKE ausgewirkt hat. Aber ohne die Anzahl der Beschäftigten und deren Arbeitsbedingungen in Relation dazu bleibe ich wieder allein mit den Zahlen und bin auf Vermutungen angewiesen. Das finde ich schade und dadurch, dass Sie das nicht berücksichtigt haben, haben Sie sich eigentlich vergebliche Mühe gemacht.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die interdisziplinäre Belegung der Stationscluster hinweisen, sie ist in den Antworten auf die Große Anfrage auch mehrfach erwähnt worden. Das wird lobend und als innovativ hervorgehoben, aber es wird dabei nicht berücksichtigt, dass dies zu einer völligen Überforderung des Pflegepersonals führt, da die unterschiedlichen Fachkenntnisse nicht mehr optimal eingesetzt werden. Stellen Sie sich im Vergleich vor, Sie würden Ärztinnen und Ärzte zwingen, plötzlich in verschiedenen Fachdisziplinen tätig zu werden; dann wird das vielleicht deutlich.
Leider wird auch nicht dargestellt, welche Ergebnisse die angegebene Mitarbeiter- und Patientenbefragung gehabt haben. Ich kann lediglich lesen, dass sie Verbesserungspotenziale aufgezeigt haben und mir dann wieder meinen Teil denken, was denn damit genau gemeint sein könnte.
Sehr geehrte Herren und Damen! Um auch nicht missverstanden zu werden, ich persönlich bin der Überzeugung – nicht nur wegen des angeschlagenen Boxers –, dass im UKE großartige Leistungen vollbracht werden und dass der Stand der medizinischen Erkenntnisse hier den Patientinnen und Patienten auch zugute kommt. Aber die Antworten auf die Große Anfrage lassen keine ganzheitliche Betrachtung des UKE und seiner Entwicklung zu und die Anfrage ist aus diesem Grund unzureichend.
Ganz gut zusammengefasst werden dann noch einmal die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung, aber die waren bereits mehrfach aufgrund Schriftlicher Kleiner Anfragen von der SPD und der LINKEN zu Papier gebracht und durch Statements des Ärztlichen Direktors im Wissenschaftsausschuss dargestellt worden.
Ein wenig schönfärberisch ist die Darstellung der Erfahrungen beim Umzug des Klinikums in den Neubau. Sie erinnern sich alle, das ist auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt worden, an die Monate nach dem Umzug. Die eingesetzten Task Forces für das Bettenmanagement, die Informationstechnologie, die OP- und Sterilisationsprozesse und die zentrale Notaufnahme kamen nicht von selbst zustande, wie die Ant
worten auf die Große Anfrage dem möglicherweise unbedarften Dritten glauben machen wollen. Ebenso ist es engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken, dass Probleme in Überlastungsanzeigen deutlich gemacht wurden und dass es eine kritische Öffentlichkeit gab, die Missstände thematisierte. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch darauf hinweisen – warum es in den Antworten auf die Große Anfrage nicht steht, weiß ich nicht, aber es wurde auch nicht explizit danach gefragt –, dass die Kosten und Möglichkeiten der Krankenversorgung finanziell gedeckelt sind. Ich habe aktuell die Information, dass dadurch im nächsten Jahr 250 Vollzeitarbeitsplätze im UKE abgebaut werden müssen. Auch das gehört dazu, wenn man Bilanz zieht und sagt, es geht langsam nach vorne; für einige wird es dann nämlich nicht mehr nach vorne gehen.
Wir können heilfroh sein, sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft, dass das UKE eine Anstalt öffentlichen Rechts ist, denn so hatten wir wenigstens die Möglichkeit, diese Phase des Umbaus und des Einzugs in den Neubau des Klinikums intensiv zu beleuchten und nicht locker zu lassen. Das war zwar manchmal unbequem – ich weiß, dass das viele, insbesondere auch einen Einzelnen, extrem genervt hat –, aber Demokratie ist nicht immer bequem und dafür ist sie auch da.
Dadurch aber, dass die CDU damals den Landesbetrieb Krankenhäuser an Asklepios verscherbelt hat,
ist uns für diese Krankenhäuser ein derartiger Einblick verwehrt. Wir bekommen von Asklepios nicht die Antworten und Informationen, die wir zum Beispiel jetzt vom UKE bekommen. Unzählige Anfragen haben gezeigt, dass sich Asklepios andauernd auf sein Geschäftsgeheimnis beruft und der Senat auch im Aufsichtsrat nicht mehr tut, als Kaffee zu trinken und Kekse zu futtern; das ist zumindest mein Eindruck.
Bitte widerlegen Sie diesen Eindruck endlich, wenn Sie es denn können.
Kommen wir noch einmal kurz zum Geld. Das UKE erhält viele Fördergelder für die Forschung, sogenannte Drittmittel, das ist auch erwähnt worden. Die Antworten dazu sind ganz interessant, weil sich auch zeigt, wie die Summe angestiegen ist. Sie ist bisher noch nicht genannt worden, deswegen nenne ich sie, von 25,7 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 45,6 Millionen Euro im Jahr 2009. Mir stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage nach der Unabhängigkeit der Forschung. Hier hat mir ebenfalls eine entsprechende kritische
Frage von Ihrer Fraktion gefehlt. Immerhin steckt auch die Industrie Geld ins UKE. Leider wird auch nicht gesagt, welche Projekte von der Industrie bezahlt werden; aber es wurde auch nicht danach gefragt. Ich würde gern mit einer Kleinen Anfrage nachhaken, lasse Ihnen aber auch gern den Vortritt.
Der dritte Komplex der Großen Anfrage befasst sich mit der Lehre, auch dazu einige Anmerkungen. Sie können hier das Ausmaß der Studiengebühren erkennen; darauf ist auch die Kollegin Stapelfeldt schon eingegangen. Wir haben derzeit auf dem Campus Lehre des UKE 3200 Studierende. Von den Studiengebühren wurden für spezielle Mikroskope in den Jahren 2009 und 2010 circa 260 000 Euro ausgegeben, für Langzeitblutdruckmessgeräte, EKG-Geräte, eine Neugeborenensimulationspuppe, Pipetten, eine mobile Einheit Zahnmedizin und anderes circa 800 000 Euro; für studentische Hilfskräfte und Lehrkräfte wurden 750 000 Euro verwendet. Sie mögen das als Rechtfertigung dafür empfinden, dass Studiengebühren für die Studierenden eingesetzt werden, ich habe da gleiche Zweifel wie die SPD. Es ist unsozial und eine völlig falsche Weichenstellung, dass einerseits fast 46 Millionen Euro an Drittmitteln vom Bundesministerium, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, von der Europäischen Union, von der Industrie und von Stiftungen für die Forschung eingesetzt werden, aber Handwerkszeug und personelle Ausstattung für unsere künftigen Medizinerinnen und Mediziner von diesen mit einigen Hunderttausend Euro selbst bezahlt werden müssen.
Geradezu entlarvend finde ich es, dass die Antwort auf die Große Anfrage zwar acht Anlagen mit Aufstellungen zu Preisen, Projekten und Veröffentlichungen enthält, ich mir aber die Auflistung der Verwendung der Studiengebühren – da sah mein Sonntag als Abgeordnete ähnlich aus – selbst beschaffen muss. Studiengebühren, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal für meine Fraktion klar sagen, sind und bleiben unsozial und gehören abgeschafft.
Abschließend muss ich leider resümieren, dass das ganze Dokument den Eindruck auf mich erweckt – ich weiß, dass es nicht so ist, aber der Eindruck ergibt sich –, dass die Antworten bereits als fertige Statements vorgelegen haben und die Fragen der CDU-Fraktion lediglich dazwischengeschoben wurden. Die Anfrage wirkt ein bisschen wie ein Werbeprospekt und informiert sehr einseitig. Ich habe das ungute Gefühl, dass das bei den Antworten auch die Absicht gewesen ist.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Die sechs größten kirchlichen Arbeitgeberinnen beschäftigen in Hamburg circa 45 000 Menschen im Sozialbereich. Damit sind sie hinsichtlich der zahlenmäßigen Bedeutung vergleichbar mit dem Einzelhandel. Sie selbst bezeichnen sich völlig zu Recht als potenten und wichtigen Arbeitgeber und sind mit ihrer direkten Auswirkung auf mindestens 150 000 Menschen ein großer Wirtschaftsfaktor.
Der Verband, der diese kirchlichen Einrichtungen vertritt, stellt über 3000 Einrichtungen mit sozialen Angeboten für über 65 000 Menschen bereit. Knapp 22 Prozent aller Kitas werden von den Kirchen gestellt, knapp 19 Prozent aller Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in kirchlichen Kitas und betreuen über 15 000 Kinder. Es gibt 34 kirchliche Schulen mit über 14 000 Schülerinnen und Schülern und es werden fast 1000 Frauen und Männer in diversen staatlich anerkannten pädagogischen und Gesundheitsberufen in den Fachschulen der Glaubensgemeinschaften ausgebildet. Gleiches gilt für die Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Fast 9 Prozent aller ambulanten Pflegedienste, fast 50 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen, fast 62 Prozent der Tageseinrichtungen, 27 Prozent der betreuten Seniorenwohnanlagen, 34 Prozent der Einrichtungen der Eingliederungshilfe einschließlich Drogen und Sucht, darunter Heilsarmee und Sperrgebiet, und fast 45 Prozent aller Seniorinnentreffs unterliegen dem Kirchenrecht.
Kirchliche Krankenhäuser verfügen in Hamburg über 2700 Betten und 224 teilstationäre Behandlungsplätze.
Unbeziffert kommen Wirtschaftspersonal aus diakonischen Tochterfirmen sowie ehrenamtliche FSJ-ler hinzu. Laut Zuwendungsbericht bekommen allein Caritas und Diakonie 7 Millionen Euro. Wenn GAL und CDU so ein Thema nicht an den Wirtschaftsausschuss überweisen wollen, dann bedeutet das, dass sie sich nicht für diese Menschen und diesen Wirtschaftsfaktor interessieren.
Siehe Anlage, Seite 3961
Was mag dahinterstecken? Im Zuwendungsbericht steht, dass die Bürgerschaft angesichts der geringen finanziellen Spielräume bei den gesetzlichen vertraglichen Verpflichtungen Hamburgs stetig die Effizienz und Effektivität der zahlreichen Zuwendungsmaßnahmen hinterfragen muss.
Ich frage mich, wie das gehen soll, wenn Bürgerschaft und Senat nahezu keinerlei Kenntnisse über die Verwendung der Zuwendungen und der Arbeitsbedingungen im kirchlichen Bereich haben. Das hat die Große Anfrage der Linksfraktion nämlich ergeben. Ganz offensichtlich wollen Sie das nicht wissen.
Wir kommen zu dem Schluss, dass weite Teile der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge aus der öffentlichen Verantwortung herausgelassen werden sollen. Das ist allerdings unverantwortlich, da die Kirchen aufgrund ihres Status einen arbeitsrechtlichen Sonderweg gehen und Tausende Beschäftigte weniger Rechte haben und vor allem weniger verdienen als bei anderen Trägern.
Was mag noch dahinterstecken? Die Hamburger Wohlfahrtsverbände kritisieren vehement die Kahlschlagpläne des schwarz-grünen Senats.
Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbre- chend): Entschuldigen Sie, Frau Artus, aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Lautstärke im Plenum jetzt doch sehr angeschwollen ist. Frau Artus hat das Mikrofon und von daher wäre es besser, Sie würden leiser sein und Frau Artus fortfahren lassen.
– Danke schön, Frau Präsidentin.
Auch die Diakonie kritisiert dies. Frau Stoltenberg hat beim Abend der Begegnung der Diakonie noch einmal ganz deutlich gesagt, dass die Diakonie Kürzungen im sozialen Bereich ablehnt.
Die Argumente von GAL und CDU, Kirchen als Arbeitgeberinnen seien nicht Sache der Politik, kein Thema für die Parlamentsausschüsse und nicht aktuell oder Sache zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen, sind nicht nur unsauber und fadenscheinig. Sie wollen sich krampfhaft davor drücken, sich mit dem durchaus widersprüchlichen,
aber sehr anspruchsvollen Thema auseinanderzusetzen und sich womöglich Kritik einzufahren. Sehr geehrte Damen und Herren von GAL und CDU, das ist eine ganz peinliche Entscheidung von Ihnen.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Liebe Frau Heitmann, willkommen im Klub der frauen- und gleichstellungspolitischen Sprecherinnen. Wir diskutieren über Frauenpolitik und schon fangen die Männer hier an, sich zu unterhalten. Wir sind das hier gewohnt, Sie werden sich daran gewöhnen müssen, insofern ist doch alles beim Alten geblieben.
Ich habe Ihre Rede als eine Antrittsrede verstanden, so haben Sie sie zumindest gestaltet. Ich finde es auch gut, dass Sie damit begonnen haben, die Situation von Frauen im Verhältnis zu Männern durch Kleine Anfragen abzufragen. Die Differenz bei dem Lohngefälle war auch schon vorher bekannt, ebenso, dass Altersarmut vorwiegend Frauenarmut ist. Dass wir die konkreten Zahlen jetzt noch einmal haben, ist in Ordnung. Ich finde es auch gut, dass Sie sich auf diese Weise langsam an das Thema herantasten.
Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf möchte ich mich der Kollegin Gabi Dobusch anschließen und dazu sagen, dass es vielleicht nicht ganz angebracht ist, das Thema als frauenpolitische Initiative hervorzuheben vor dem Hintergrund, dass die Kita-Gebühren erhöht wurden, das passt nicht ganz zusammen. Die Systematik ist eindeutig, Frauen arbeiten weniger und haben niedrigere Renten. Insofern war das nicht gerade ein Akt eines Beitrags zur Gleichstellung.
Die Europäische Charta ist schon ein bisschen älter, sie ist politisch auch nicht verkehrt, aber sie ist auch nicht wirklich bedeutsam. Die darin enthaltenen Verpflichtungen sind zeitlich unverbindlich und somit selbst für die CDU zu ertragen. Frau Koop, Sie wissen, dass ich Sie schätze, auch als Frauenpolitikerin. Ich finde es auch gut, wie die Frauenunion jetzt erneut Dampf macht innerhalb ihrer Partei, aber Ihrer Partei insgesamt traue ich da wenig zu, weil es häufig sehr unverbindlich ist, was dort frauenpolitisch in die Gänge kommt. Schaufensterpolitik finde ich allerdings in diesen Tagen, auch bezugnehmend auf die Europäische Charta, wenig angebracht. Hartz IV wird beispielsweise um lächerliche 5 Euro erhöht und Frauen hängen nach wie vor in Bedarfsgemeinschaften fest. Sofern sie einen Vollzeitjob haben, werden sie auch noch um ein Viertel weniger entlohnt als Männer.
Aber selbst in Bezug auf die Entgeltgleichstellung bleibt es seitens der GAL dann trotzdem bei unverbindlichen Appellen, wie ich auch der Pressemeldung der neuen gleichstellungspolitischen Spre
cherin der GAL entnehmen kann. Sie appelliert nur an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Hamburg, bei Löhnen und Prämienzahlungen gleiche Maßstäbe für Frauen und Männer anzulegen. Eine derart naive Aussage habe ich nach all den Debatten, die wir hier seit zweieinhalb Jahren geführt haben, noch nicht erlebt. Liebe Kollegin Heitmann, bestimmt zuckten die Manager und Managerinnen in den Chefetagen erschüttert zusammen, als Ihre donnernde Botschaft über die Ticker ging.
Selbst Ihre Partei setzt sich für den gesetzlichen Mindestlohn ein, aber Sie appellieren lediglich, Frauen endlich den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit zu zahlen. Sie sind offenbar mit der Beschlusslage Ihrer eigenen Partei nicht sonderlich gut vertraut.
Ich finde unter anderem auf der Website der Bundesgrünen den Satz, sie träten für gesetzliche Regelungen ein, die Frauen stärkten, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Aber was machen Sie? Sie appellieren nur fröhlich und suchen sich eine Charta im Internet, die seit vier Jahren niemanden mehr interessiert.
Aber anstatt wirklich grüne Farbe und die Frauenflagge zu zeigen, haben Sie im Namen Ihrer Fraktion Anfang Juli sogar – Gabi Dobusch erwähnte es – gegen den Antrag meiner Fraktion und auch gegen Anträge der SPD gestimmt, die sich auf Beschlusslage Ihrer Partei befinden, nämlich ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zu erlassen und das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst zu novellieren.
Während die Justiz- und Gleichstellungsministerinnenkonferenz vor Kurzem feststellte, dass Appelle in Bezug auf die Gleichstellung nichts bringen, appellieren Sie munter weiter. Sie haben sich offensichtlich nicht nur nicht mit der aktuellen Erkenntnis der Ursachen von Geschlechterdiskriminierung und den erforderlichen Maßnahmen dagegen auseinandergesetzt, sondern noch nicht einmal mit der Geschichte der Frauenbewegung um gerechte Löhne befasst. Selbst Ihnen muss doch langsam aufgefallen sein, dass Ihre Partei durch die schwarz-grüne Koalition butterweich in ihren Forderungen geworden ist auf fast allen Politikfeldern. Dass die GAL offensichtlich in Bezug auf die Gleichstellung nun auch noch auf dem Niveau der CDU angekommen ist, ist eine Schande und eine Ohrfeige für die Frauenbewegung.
Liebe Kollegin Heitmann, ich erwarte statt eines Antrags zum Unterzeichnen der Charta Ihre gesetzliche Initiative in Bezug auf Mindestlöhne und Gleichstellungsgesetze, mit denen Hamburg klare Signale setzen könnte.
Wir heben heute vermutlich einstimmig die Hände für diese Charta. Aber glauben Sie wirklich daran, dass diese Unterschrift unter eine zeitlich unverbindliche Charta irgendetwas bewirkt? Dann sind Sie wirklich noch nicht in der Realität der Gleichstellungspolitik angekommen.
Einst war die GAL ganz vorn in der Frauenbewegung und hat mit ihren Initiativen und ihrer Frauenpower wirklich Maßstäbe gesetzt; ich erinnere nur an die Frauenfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft. Mittlerweile bilden die Hamburger Grünen aber nur noch das Schlusslicht der Szene beziehungsweise laufen der Bewegung hinterher. Dieser Abstand wird immer größer. Die rote Laterne der Frauenbewegung mit diesem Antrag und der ständigen Appellpolitik haben Sie sich heute erworben.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Möller.
Liebe Kollegin Möller! Wenn es ein Zeichen der Frauenbewegung ist, dass wir nicht offen und ehrlich Bilanz ziehen und kritisch inhaltlich miteinander diskutieren, dann haben Sie etwas nicht begriffen.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte den Antrag der GAL–Fraktion aus der Drucksache 19/7285 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.
Damit stelle ich das Ende des ersten Sitzungstages fest und wünsche Ihnen einen guten Heimweg. – Vielen Dank.
Ende: 19.56 Uhr
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Verehrte Abgeordnete der CDU, wir hatten gestern leider keine Gelegenheit, über den Antrag zu sprechen. Daher gestatten Sie mir ein paar Anmerkungen zu dieser Angelegenheit.
In Ihrer Presseerklärung vom 20. August behaupten Sie, mit Ihrem Antrag würde der Besuch von Spielhallen zeitlich beschränkt werden und Sie erwecken außerdem den Eindruck, der Antrag würde auf verbesserte Möglichkeiten für die Ordnungsbehörden hinwirken, um diejenigen Wettannahme
stellen künftig besser zu kontrollieren, die ihr Geschäft ohne gültige Lizenzen betreiben.
Ihr Antrag ist aber lediglich ein Wunschzettel an den Senat. Viermal soll geprüft werden, mit der Annahme dieses Antrags geschieht also noch gar nichts. Wieso behaupten Sie dann eigentlich, dass mit dem Antrag der Besuch von Spielhallen zeitlich beschränkt würde? Das stimmt doch gar nicht und soll doch nach den hier stehenden Formulierungen erst geprüft werden.
Ich habe es genau gelesen, aber Ihre Pressestelle anscheinend nicht.
Und dann wollen Sie die Bürgerschaft heute auch noch beschließen lassen, dass die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Spielhallen weiter sicherzustellen ist. Meine Güte, was habe ich da für einen Schreck bekommen. Ist das denn nicht sichergestellt? Treiben sich lauter Jugendliche an einarmigen Banditen herum, hat die Stadt etwa zu wenig Personal, arbeiten die Ordnungsbehörden schlampig? Wenn das so ist, dann sollten wir heute etwas anderes beschließen.