Protokoll der Sitzung vom 16.09.2009

leicht machen, sich aus der Verantwortung für Menschen zu stehlen, die der Staat gefangen nimmt, ohne dass sie sich etwas haben zuschulden kommen lassen. Wir kündigen deshalb schon jetzt einen Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung an, der einige Maßnahmen zur erheblichen Erleichterung der Situation von Abschiebehäftlingen vorschlägt, die ohne großen Aufwand umgesetzt werden können. – Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Frau Spethmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schneider, wenn ich Ihre Rede höre, fühle ich mich vier Jahre zurückversetzt, als wir noch den Bericht des CPT-Komitees hatten. Ich kann nur feststellen, dass wir in den letzten vier Jahren, damals noch unter der Alleinregierung der CDU, diverse Maßnahmen realisiert haben.

Ich beschreibe noch einmal, welche Veränderungen vorgenommen worden sind. Die Möblierung in den Haftanstalten ist geändert worden, die Angebote für Freizeitaktivitäten sind abwechslungsreicher, die schriftlichen Informationen über Hausordnung und Ähnliches wurden in verschiedene Sprachen übersetzt. Alles in allem stelle ich fest, dass Sie sich die Situation vor Ort gar nicht richtig angeschaut haben. Gestattet sind unbeschränkter Empfang und Absendemöglichkeit von Schreiben, unbeschränkte Telefonmöglichkeiten im Rahmen der finanziellen Mittel, Paketempfang, wöchentlicher zweistündiger Besuch, wöchentlicher Einkauf, Freizeitmöglichkeiten mit längerem Stationsausschluss, Kraftsport, seelsorgerische Betreuung, unter anderem sogar von einem afrikanischen Pastor, und es gibt ein ausführliches Merkblatt.

All dem, Frau Schneider, ist noch hinzuzufügen, dass die Abschiebehaft seit 14 Tagen in Billwerder vollzogen wird, das stand sogar in der Zeitung. Man merkt also, wie gut Sie informiert sind, da Sie noch nicht einmal mitbekommen haben, dass hier ein Wechsel stattgefunden hat.

(Beifall bei der CDU – Christiane Schneider DIE LINKE: Aber nur vorübergehend!)

Zu Ihrem Zwischenruf kann ich nur sagen, dass dieser Zustand zwei bis drei Jahre, wenn nicht sogar länger, dauern wird; also so vorübergehend ist er gar nicht.

Wie das CPT-Komitee bemängeln auch Sie, dass für die Abschiebehaft kein eigenes Gesetz in Deutschland vorgesehen ist. Das ist nicht ganz richtig, wir haben gesetzliche Vorschriften, nämlich Paragraf 62 Aufenthaltsgesetz, Paragraf 422 FamFG und weitere Vollzugsgesetze. Das heißt, wir haben ausreichende rechtli

(Christiane Schneider)

che Grundlagen. Wollten wir abweichende Regelungen, so müssten wir das bundeseinheitlich regeln, da wir in Hamburg gar nicht dazu befugt sind, das selbst zu regeln. Also wenn, dann werden Sie da richtig initiativ, sonst war das hier ein Rohrkrepierer.

(Beifall bei der CDU und bei Horst Becker GAL)

Sie bemängeln auch, dass es keine eigene Unterbringung gibt. Es gibt sie in gewissem Sinne aber schon. Die Abschiebehäftlinge werden zwar auf dem Gelände einer Haftanstalt untergebracht, aber so, dass sie keine Berührung mit Strafgefangenen haben. Das Ganze erfolgt in dem kleinen Stadtstaat Hamburg schlichtweg aus Praktikabilitätsgründen. Wir können es uns nicht leisten, für zurzeit manchmal nur 35 Abschiebehäftlinge eine eigene Anstalt mit eigener Infrastruktur vorrätig zu halten. Das war zu rot-grünen Zeiten so, das war zu SPD-Alleinregierungszeiten so, wobei die Gefangenen damals in Glasmoor in maroden Containern untergebracht waren, wo es an allen Ecken und Enden zugig war.

Wir haben im Moment angenehmere Zustände geschaffen, zwar nicht so angenehm, dass sie sich jeder von uns wünschen würde, aber die Rechtsgrundlage besteht einfach darin, dass die Menschen nicht weglaufen, sondern der Rückführung zugeführt werden sollen. Auch wenn es Haft heißt, soll es keine Haft im eigentlichen Sinne sein, sondern letztendlich dazu beitragen, dass sich die Abschiebehäftlinge der Rückführung nicht entziehen können und mehr nicht.

Sie führen als Kritikpunkt auch an, dass die Abschiebehäftlinge in Untersuchungshaft untergebracht werden. Das ist nur eine kurzfristig notwendige Übergangslösung; wenn die Betreffenden inhaftiert werden, dann nur für eine ganz kurze Zeit. Insofern würde ich hier kaum von Inhaftierung sprechen, sondern eher von einem Festhalten zur Gewährleistung der Rückführung. Berücksichtigen Sie auch mal das Engagement der Mitarbeiter, die sich in verschiedenen Sprachen bemühen, auf die Abschiebehäftlinge einzugehen, dann werden Sie feststellen, dass hier sehr viel getan wird.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das liegt aber lange zurück!)

Ich finde, dieses Engagement sollten wir achten, aber nicht die von Ihnen vorgebrachte Kritik. – Danke.

(Beifall bei der CDU und Horst Becker GAL)

Das Wort bekommt Herr Dr. Dressel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst hat diese Anfra

ge noch einmal Gelegenheit dazu gegeben, ein bisschen in die Annalen zu gucken. Es war wirklich beschämend, dass das CPT bei seinem Besuch in Hamburg die hiesigen Bedingungen der Abschiebehaft für völlig inakzeptabel befunden hat. Einige von Ihnen haben in der letzten Wahlperiode die sich um dieses Thema rankenden Diskussionen erlebt. Es fiel in die Schlussphase Ihres damaligen Justizsenators Kusch; Frau Spethmann möchte sich nicht mehr daran erinnern. Dieses war für Hamburg insgesamt ein beschämendes Ergebnis. Wir sind sehr froh, dass wir damals, als Herr Kusch Gott sei Dank nicht mehr da war, gleich begonnen haben, dieses Thema im Rechtsausschuss aufzuarbeiten. Dass dieser Aufarbeitungsprozess fortgeführt wurde, wird von uns nicht in Abrede gestellt, sondern durchaus anerkannt.

Wir sagen ganz klar – in diesem Punkt unterscheiden wir uns von Ihnen, Frau Schneider –, dass Abschiebehaft als ultima ratio sein muss, wohlgemerkt als ultima ratio dann nämlich, wenn eine Abschiebung nicht anders durchgeführt werden kann und nur so gesetzlich möglich ist. Dass die Zahlen nach unten gehen, finden wir durchaus positiv, aber als ultima ratio können wir nicht gänzlich darauf verzichten.

Betrachten wir die Haushaltsmittel der Justizbehörde und der Innenbehörde realistisch, so sind wir in diesem Punkt nicht mit Ihnen d'accord, sondern eher mit dem anderen Spektrum hier im Hause, dass sozusagen Geld für eigene Gewahrsamseinrichtungen fehlt. Man wird dies immer auch mit einer eigenen abgetrennten Unterbringung in den vorhandenen Vollzugsanstalten machen müssen. Diesen Mittelweg muss man gehen, da letztlich etwas anderes für Hamburg als Stadtstaat mit den uns vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.

In einem Punkt aber gehe ich mit Ihnen d'accord. Wir haben im März 2006 in der Bürgerschaft beantragt, dass man quasi untergesetzlich Richtlinien und Regelungen für den konkreten Vollzug schafft. Ich meine damit Durchführungsrichtlinien, wie sie beispielsweise in Schleswig-Holstein oder Berlin existieren, die nicht in Form eines Gesetzes vorgegeben, sondern konkret nachvollziehbar und transparent sind für die betroffenen Abschiebehäftlinge, deren Angehörige sowie die NGOs und in denen der rechtliche Rahmen für alle, die damit befasst sind, klar fixiert ist, denn schließlich ist die Abschiebehaft eine der einschneidendsten Maßnahmen, die man sich vorstellen kann. Der Senat führte dazu aus, er sähe keinen Bedarf für eine untergesetzliche Regelung. Gerade vor dem Hintergrund einer so einschneidenden Maßnahme, gerade in einer Situation, in der viele Unsicherheiten bestehen und Fragen auftauchen, ist ein klarer Richtlinienkatalog, den man Punkt für Punkt abarbeiten kann, sinnvoll.

(Viviane Spethmann)

Diese Forderung würden wir ausdrücklich auch an Sie stellen. Hamburg könnte sich durchaus an der Richtlinie aus Schleswig-Holstein orientieren, zumal wir eine solche Richtlinie auch im Rahmen der jetzigen gesetzlichen Möglichkeiten schaffen könnten. Vielleicht ist diese Debatte auch für Sie Anlass, diese Frage noch einmal zu überdenken, damit Abschiebehaft humanrechtlich einwandfrei und auch transparent in der Durchführung gestaltet wird. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Frau Möller.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Außer dem von Frau Schneider deutlich dargestellten Szenario mit den Folgen der unterschiedlichen Fluchtwege ist die Abschiebehaft nicht nur ein schwieriges Thema im Ausländerrecht, sondern auch in der realen Umsetzung in den jeweiligen Bundesländern. Vorweg möchte ich mich für diese Große Anfrage bedanken, weil auch aus unserer Sicht deutlich geworden ist, dass wir noch nicht dort angekommen sind, wo wir eigentlich hin wollen.

Meine erste Frage bezieht sich auf das Thema einer eigenen Anstalt. Wollen wir wirklich ein Abschiebegefängnis wie in Berlin-Köpenick? Das finde ich nicht hilfreich. Ich halte es für sinnvoll, die beiden Behörden, also Innen- und Justizbehörde, mit dieser Aufgabe zu betrauen, und zwar aus verschiedenen Gründen, vor allem aber unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Kompetenz, wobei eine klare Trennung zwischen Strafhaft und Abschiebehaft dringend notwendig herbeigeführt werden muss.

Ich möchte einige bereits genannte Punkte aufgreifen, um zu untermauern, dass ein Richtlinienkatalog oder eine Zusammenstellung all dessen, was noch geändert werden muss, Sinn macht, und zwar nicht nur, um den Forderungen des Anti-Folter-Komitees nachzukommen, sondern damit auch wir in der Koalition sagen können, wir können die Abschiebehaft nicht einfach einstellen, aber sie hat eine für die Betroffenen zumutbare Form angenommen hat.

Wie alle anderen auch, beginne ich mit der Dauer des Aufenthalts und appelliere an die Richterinnen und Richter in dieser Stadt, die die Abschiebehaft jeweils nach vier Wochen verlängern. Wenn jemand tatsächlich mehr als neun Monate in Abschiebehaft sitzt, wie die Große Anfrage ergeben hat, dann ist das viel zu lange. Selbst wenn es sich um einen Ausreißer handelt, muss man dies im Blick haben und womöglich im Einzelfall die Gründe für eine solche Entscheidung nachprüfen.

Zweitens möchte ich auf das Thema psychiatrische und medizinische Betreuung eingehen. Eine getrennte Erfassung der Fälle, die sich relativ einfach realisieren lassen müsste, halte ich für sinnvoll. Dies ist aus fachlichen Gründen wichtig, denn die Insassen haben völlig unterschiedliche Probleme psychischer, aber auch medizinischer Art. Die eine Person muss sich möglicherweise auf einen langjährigen Aufenthalt in der Haftanstalt vorbereiten und die andere Person muss damit klarkommen, dass sie eine ungewisse Zukunft hat und ihr die Abschiebung droht. Ich halte eine getrennte Erfassung für sinnvoll, um sich den Abschiebehäftlingen mit speziell geschultem Sachverstand zuwenden zu können, wobei ich den zeitlichen Aufwand nicht beurteilen kann.

(Glocke)

Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbre- chend): Frau Möller, ich wollte Ihnen eigentlich nur helfen. Ich finde es erstaunlich, dass so wenige anwesende Abgeordnete einen derartigen Lärmpegel erzeugen können. Vielleicht könnten Sie ein bisschen ruhiger sein und Frau Möller zuhören. – Danke.

Drittens beziehe ich mich auf das Thema Verbleib in der Untersuchungshaftanstalt, das damals einer der Hauptkritikpunkte des Anti-Folter-Komitees war. Ich bin sehr froh, dass bereits in der letzten Legislaturperiode mit der Unterbringung in der UHA eigentlich Schluss gemacht wurde. Jetzt konnte man aber in der Großen Anfrage nachlesen, dass Personen, die einen Drogenentzug machen müssen, doch möglicherweise länger in der UHA verbleiben. Hier hätte ich die Bitte, beim Umzug nach Billwerder zu überprüfen, ob diese Personen nicht auch gleich mit herausgenommen werden und den Drogenentzug in Billwerder machen können.

Weiteres möchte ich anmerken zum Thema Haftbedingungen. Die Saalbelegung ist verändert worden und gibt es nicht mehr. Das Thema Gemeinschaftsräume – ich konnte mir die neuen Einrichtungen noch nicht ansehen – ist hoffentlich besser gelöst als in Fuhlsbüttel. Die Frage der Benutzung eigener Mobiltelefone – wohlgemerkt: nicht die Benutzung der von der JVA angeschafften Telefone – ist schwer zu lösen. Auch wenn ich die Sicherheitsbedenken bezüglich der anderen Strafgefangenen verstehe, hoffe ich auf eine Lösung. Für die Einschlusszeiten, die ebenfalls auf unserer Liste stehen, muss dringend eine andere Regelung gefunden werden. Wie schnell sich das aufgrund der baulichen Gegebenheiten machen lässt, kann im Moment noch nicht abschließend geklärt werden.

Dasselbe gilt für die Besuchsregelung. Zwei Stunden Besuchszeit mögen ausreichen, wenn ein Ab

(Dr. Andreas Dressel)

schiebehäftling womöglich von der ganzen Familie Besuch bekommt, die er, auch wenn man es nicht hören mag, vielleicht zum letzten Mal sehen kann. Da ist aber die Beschränkung auf zwei oder drei Personen möglicherweise das Problem. Hier könnte ich mir eine etwas flexiblere Regelung vorstellen.

Ein weiteres Thema, das wir alle noch etwas stärker fokussieren müssen, ist die Haftunterbringung von Schutzbedürftigen. Glücklicherweise gab es in den letzten Jahren in Hamburg unter den Abschiebegefangenen keine Schutzbedürftigen, also keine schwangeren Frauen und keine Minderjährigen unter 18 Jahren, was hoffentlich auch künftig so bleiben wird. Das Thema traumatisierte Personen in Abschiebehaft – in den letzten beiden Jahren waren es immerhin jeweils drei – muss man im Zusammenhang mit meinen Ausführungen zur besseren psychiatrischen Betreuung sehen.

Die Frage, wie lange es noch Abschiebehaft geben wird oder ob man sie mittelfristig vielleicht in ganz Europa anders regeln wird, können wir hier nicht zu Ende diskutieren, geschweige denn lösen. Ich würde mir aber wünschen, dass wir uns gemeinsam – und dafür sehe ich hier auch eine Mehrheit – für bessere Bedingungen in der Abschiebehaft in Hamburg einsetzen. Ich glaube, der temporäre Umzug nach Billwerder könnte dies ermöglichen.

(Beifall bei der GAL, bei der LINKEN und bei Monika Westinner CDU)

Das Wort bekommt Senator Dr. Steffen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Sicherheit sage ich beim Thema Abschiebehaft nicht, schön, dass es sie in Hamburg gibt, und schön, dass ich mich darum kümmern darf. In diesem Punkt geht es mir womöglich anders als meiner Kollegin von Welck mit ihrer Zuständigkeit für bestimmte Museen. Dieses Thema gibt sicherlich immer wieder Anlass zum Nachdenken und wir müssen überlegen, was wir tun können, um diese Situation zu verbessern oder sie zumindest etwas abzumildern.

Fakt ist, dass nicht wir in Hamburg die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abschiebehaft setzen, sondern dass sie durch das Ausländerrecht bestimmt werden, in dem festgeschrieben ist, wer in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hat und wer nicht. Davon hängt die Frage der Abschiebung, der Ausreisepflicht und so weiter ab. Diese Rahmenbedingungen können wir nicht beeinflussen, sondern müssen sie tolerieren. Trotz unserer vielleicht etwas unterschiedlichen Einschätzungen hinsichtlich der Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts oder bezüglich der Hilfestellung Deutschlands für Flüchtlinge in Not müssen wir als Hamburger Se

nat hinnehmen, dass es bestimmte Personen gibt, die ausreisepflichtig sind und bei denen die entsprechenden Verfahren durchgeführt werden müssen.

Der Hamburger Senat kann aber die Dauer der Abschiebehaft durch die Organisation solcher Abschiebungen maßgeblich beeinflussen. Er sieht sich sogar in der Verpflichtung, selbst Einfluss auf den Sachverhalt zu nehmen, über den dann die Richterinnen und Richter in der Frage der Abschiebehaft zu entscheiden haben. Diese Verpflichtung nehmen wir sehr ernst, weil es natürlich kein akzeptabler Zustand ist, wenn Personen, bei denen schlicht und einfach die Ausreise durchgesetzt werden muss, monatelang inhaftiert sind.

Dann kommen wir zu der Frage der Haftbedingungen. Und da findet sich in der Geschichte des CPT-Berichts eine ganz interessante Analogie zu Ihrer Großen Anfrage. Der CPT-Bericht ist zu einem Zeitpunkt vorgelegt worden, als der Zustand, auf den sich diese massive Kritik bezog, schon gar nicht mehr bestand. Der Bericht hat zu Recht die Unterbringung in den Containern in Glasmoor, die über geraume Zeit das Modell der Abschiebehaft für Hamburg darstellte, kritisiert und erklärt, dass die Zustände dort nicht akzeptabel seien. Und er hat die langfristige Unterbringung von Abschiebegefangenen in einer Untersuchungshaftanstalt ebenfalls für nicht zumutbar erklärt. Zu dem Zeitpunkt, als der Bericht veröffentlicht wurde und es den großen Aufschrei gab, war dieser Zustand bereits abgestellt. Tatsächlich waren die Abschiebegefangenen zu dem Zeitpunkt überwiegend in Haus vier untergebracht und es waren schon die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sie kurze Zeit später auch fast vollständig dort untergebracht werden konnten.

Sie sind jetzt in einer ähnlichen Situation. Sie haben den nachvollziehbaren Ansatz gewählt, einmal nachzuprüfen, wie eigentlich seinerzeit mit den Empfehlungen des Anti-Folter-Komitees umgegangen worden ist. Sie haben das alles erfragt und verfügen jetzt über eine große Zahl von Daten, die wiederum die Realität nicht mehr abbilden, weil wir vor zwei Wochen die Abschiebehäftlinge haben umziehen lassen von Fuhlsbüttel nach Billwerder. Wir haben also in einer Reihe von Punkten auch Veränderungen erreicht.

Sicher gibt es Punkte, an denen sich weiteres Nachdenken darüber lohnt, ob wir die Haftbedingungen für Abschiebegefangene verändern können. Wir sind in der Pflicht, auch weiterhin daran zu arbeiten. Natürlich haben wir es immer auch mit der Frage zu tun, mit welchen Ressourcen wir das leisten können, und deswegen geht nicht immer alles sofort. Aber es besteht die Verpflichtung, an den Bedingungen zu arbeiten.