Protokoll der Sitzung vom 16.09.2009

Für den Fall, dass Herr Goldberg – ich meine das ganz im Ernst – gleich eine andere Untersuchung ansprechen wird, die auch schon geschieht innerhalb der Bank: Die von Herrn Peiner in Auftrag gegebene Untersuchung durch Freshfields kann eine Sonderprüfung natürlich nicht ersetzen, erstens, weil der Auftraggeber, Herr Peiner, unglaubwürdig ist,

(Beifall bei der SPD und bei Dora Heyenn DIE LINKE)

unglaubwürdig nicht zuletzt deshalb, weil er selbst Verantwortung für den Zustand der Bank trägt, aber zweitens, weil der Auftragnehmer Freshfields nicht unabhängig ist. Freshfields hat Herrn Peiner 2005 schon bei der Fusion der Banken beraten, Freshfields hat die HSH Nordbank in gesellschaftsrechtlichen, bankenrechtlichen und kartellrechtlichen Fragen beraten. Freshfields hat die HSH beim Verkauf und beim Erwerb von Beteiligungen bei Kapitalmaßnahmen beraten, kurz gesagt, Freshfields hat die Bank seit der Fusion rechtlich begleitet und kann daher kein unabhängiger Prüfer der Vorgänge und Verantwortlichkeiten in der HSH Nordbank sein. Eine solche Prüfung kann nur ein wirklich Unabhängiger leisten. Das Aktienrecht sieht solch eine Sonderprüfung ausdrücklich vor. Ich wüsste nicht, wenn nicht bei der HSH Nordbank, wann eine Sonderprüfung nach Paragraph 142 Absatz 1 des Aktiengesetzes angezeigt wäre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bitte stimmen Sie deshalb unserem Antrag und damit dem Versuch einer Erklärung zu – von wem war das bitte, bitte? –, denn dies ist der Versuch zu klären, wer Verantwortung für ein Milliardendesaster zu tragen hat, das uns noch lange begleiten wird. Und wir müssen jede Maßnahme ergreifen, um der Verantwortlichen habhaft zu werden und um sie auch zur Rechenschaft zu ziehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Goldberg.

(Metin Hakverdi)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hakverdi, Sie haben den Brief sehr schön vorgelesen, nicht sehr flüssig, aber immerhin. Aber was mich natürlich besonders interessiert, Sie sind doch Jurist …

(Klaus-Peter Hesse CDU: Ist er das?)

Ja, er ist Jurist.

Deshalb weiß er auch, dass es im Aktiengesetz einen Paragraphen 142 gibt,

(Viviane Spethmann CDU: Den kennt er nicht!)

mit dem man eine Sonderprüfung beantragen kann. Was er aber eigentlich möchte, das kann er damit nicht erreichen, denn mit einer Sonderprüfung nach Paragraph 142 kann man die Geschäftsführung, sprich den Vorstand, aber nicht den Aufsichtsrat kontrollieren. Um nachzuvollziehen, was der Aufsichtsrat richtig oder falsch gemacht hat, ist eine Sonderprüfung nicht das richtige Instrument, zumindest keine nach Paragraph 142.

(Dirk Kienscherf SPD: Das steht doch im Kommentar ganz anders drin!)

Den haben Sie doch gar nicht gelesen.

(Beifall bei der CDU)

Außerdem müssen Sie das auf konkretisierte Vorgänge beziehen und nicht einen Rundumschlag machen nach dem Motto, wir nehmen einmal die drei großen Säulen der Bank und dann machen wir eine Sonderprüfung. Sie wissen doch genau, dass das nicht geht, insbesondere, wenn Sie den Kommentar gelesen haben.

(Zuruf: Welchen denn?)

Den Kommentar zum Aktiengesetz, gnädige Frau. Aber Sie sind keine Juristin, Sie müssen das nicht wissen.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht meinen Sie aber auch eine Prüfung nach Paragraph 258, zum Beispiel bei Fehlbewertungen. Da könnten Sie sie anbringen. Sie wissen aber auch möglicherweise, weil Sie Jurist sind und das nachgelesen haben, dass das insbesondere nach HGB nicht für Bankenvorsorge gilt. Vielleicht wollen Sie aber nach Paragraph 315 prüfen. Das hilft Ihnen aber auch nicht weiter, weil es keinen eingeschränkten Bestätigungsvermerk gibt. Eine Sonderprüfung nach Aktienrecht hilft Ihnen also an all diesen Stellen nicht weiter.

(Dirk Kienscherf SPD: Das sagen Sie!)

Was Ihnen aber weiterhilft, sind die Dinge, die schon unterwegs sind. Es gibt beispielsweise einen Jahresabschlussprüfer, der übrigens immer unabhängig ist, das kann Ihnen auch die BaFin bestätigen. Der Jahresabschlussprüfer hat auf jeden

Fall weitergehende Rechte als ein Sonderprüfer und zur Jahresabschlussprüfung hatten wir – das wissen Sie auch, weil Sie sich damit befasst haben – sogar eine zusätzliche Schwerpunktsitzung, die sich insbesondere auf das Risikomanagement und auf das Credit-Investment-Portfolio bezogen hat. Da Sie sich mit den Themen befasst haben, wissen Sie auch, dass in dem Wirtschaftsprüfungsgutachten zum Jahresabschluss 2008 dezidiert dazu Stellung genommen wurde.

(Glocke)

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hakverdi?

Nein, er kann nachher noch einmal in die Bütt gehen.

Außerdem, Herr Hakverdi, haben wir sowohl in Hamburg als auch in Schleswig-Holstein zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Auch diese beiden Untersuchungsausschüsse haben deutlich weitergehende Rechte als ein Sonderprüfer nach Paragraph 142 Aktienrecht, denn sie können nicht nur den Vorstand, sondern auch die Aufsichtsräte und sogar die Politik befragen. Sie haben sehr viel weitergehende Möglichkeiten. Und wenn Sie da nicht drin sind, haben Sie doch genügend Leute aus Ihren eigenen Reihen, die dafür sorgen können, dass in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen die Fakten auf den Tisch gelegt werden, die Sie so besonders interessieren.

Außerdem gibt es noch die Staatsanwaltschaft, von der Sie wissen, dass einer Ihrer politischen Mitstreiter dafür gesorgt hat, dass es auf den Weg kommt. Auch der Staatsanwalt hat deutlich weitergehende Rechte als ein Sonderprüfer. Insbesondere das, was Sie wollen, nämlich eine möglicherweise strafrechtliche Würdigung, nimmt der Staatsanwalt sicherlich sehr viel besser vor, als das ein Wirtschaftsprüfer kann, egal wie unabhängig er ist.

Außerdem gibt es in der Tat eine vom Aufsichtsrat beauftragte Detailprüfung, die jenseits dessen, was die Wirtschaftsprüfer tun, die zivilrechtliche Würdigung des Vorstandsverhaltens, das Sie prüfen wollen, begutachten wird. In der Tat nimmt Freshfields diese Prüfung vor. Glauben Sie ernsthaft, dass eine internationale Rechtsanwaltskanzlei deshalb, weil sie einmal an anderer Stelle für die Bank gearbeitet hat, ein geschöntes Gutachten vorlegt?

(Metin Hakverdi SPD: Ja! Ja! Ja!)

Das glauben Sie? Das finde ich hochinteressant.

(Zurufe von der SPD: Glauben Sie das nicht? Wie naiv sind Sie eigentlich!)

Selbst wenn Sie das glauben, hilft Ihnen die Sonderprüfung, die Sie beantragen, nicht weiter, denn

haftungsrechtliche Fragen kann ein Wirtschaftsprüfer nicht beurteilen. Sie können aber mit einer Sonderprüfung erstens die Leute in der Bank noch weiter von der Arbeit abhalten und zweitens weitere Kosten verursachen. Und Sie können natürlich das Thema hier ein bisschen am Kochen halten.

Sehr schön in Ihrem Antrag ist, dass Sie auf eine Sonderprüfung bei der Hypo Real Estate Bezug nehmen.

(Michael Neumann SPD: Wovor haben Sie eigentlich Angst!)

Was bellen Sie denn schon wieder dazwischen, was soll denn das, Herr Neumann. Befassen Sie sich doch einmal fachlich mit den Themen.

(Beifall bei der CDU)

Sie sind doch Fraktionsvorsitzender und die HSH ist ein bedeutendes Thema, das wäre doch etwas für Sie, kümmern Sie sich doch selbst darum, nicht immer nur Herr Tschentscher und Herr Hakverdi.

Sie haben die Sonderprüfung bei der Hypo Real Estate zitiert. Warum braucht die Hypo Real Estate eine Sonderprüfung? Das kann ich Ihnen genau sagen. Die haben keine Jahresabschlussprüfung mit einer erweiterten Schwerpunktsetzung gehabt. Die haben auch keine parlamentarischen Untersuchungsausschüsse. Da gibt es auch keinen Staatsanwalt, der sich darum kümmert, kein zivilrechtliches Gutachten und außerdem ist sie börsennotiert. Weil es eine Börsennotierung gibt, ist die einzige Möglichkeit, die Sie dort haben, die Sonderprüfung. Leider ist es aber ein suboptimales Prüfungsverfahren im Vergleich zu den Möglichkeiten, die wir hier haben. Darüber können Sie noch einmal nachdenken. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Das Wort hat Herr Kerstan.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es scheint jetzt die neueste Mode bei der SPD-Fraktion zu sein, ungefähr alle zwei Monate entweder schon beschlossene Anträge noch einmal bekräftigen zu wollen oder einen Antrag, der vor zwei Monaten beraten und abgelehnt wurde, noch einmal einzubringen. Zwei Wochen vor der Bundestagswahl ist ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das will ich nicht weiter vertiefen.

Ich möchte aber gerne inhaltlich auf dieses wiederholte Anliegen eingehen, das wir am 9. Juli in der Bürgerschaft bereits entschieden haben, nämlich keine Sonderprüfung einzurichten. Was würde eine Sonderprüfung eigentlich an zusätzlichem Inhaltsgewinn bringen, gemessen an all dem, was wir bereits veranlasst haben? Der Aufsichtsrat hat eine strafrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, ob der

Vorstand pflichtwidrig seine Pflichten verletzt hat. Das läuft bereits. Wir haben zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingesetzt, die die Verantwortlichkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch des Vorstandes untersuchen sollen. In Schleswig-Holstein ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss bereits kräftig am Arbeiten, in Hamburg hat er bisher noch keine große Eile an den Tag gelegt, aber Sorgfalt mag auch angebracht sein. Dann gibt es noch die strafrechtlichen Verfahren sowie zivilrechtliche Klagen gegen Vorstand und Aufsichtsrat.

Nennen Sie mir einen einzigen Punkt, wo eine Sonderprüfung zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringen sollte. Sie werden mir keinen nennen können, weil all das, was eine Sonderprüfung tut, bereits passiert.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl über die Geschäftspolitik und die zweifellos gemachten Fehler in der HSH Nordbank zu reden, mag sinnvoll sein, aber mit Aufklärungsinteresse hat die Rede von Herrn Hakverdi im Moment herzlich wenig zu tun; jedenfalls habe ich es nicht wirklich heraushören können.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Sie, liebe Kollegen von der SPD, machen in einem ganz wichtigen Punkt den gleichen Fehler, den der Vorstand der HSH Nordbank gemacht hat. Sie wollen wieder den Fachleuten vertrauen, sollen doch die Experten das machen. Wir haben zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse, wo wir als Abgeordnete unsere parlamentarischen Rechte