Hierzu ist mir ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen, dessen Inhalt in Form der Drucksache 19/207 gerade verteilt wird. Es enthält die Namen der berufenen Senatorinnen und Senatoren.
Nach Paragraf 4 des Senatsgesetzes entscheidet die Bürgerschaft über die vom Ersten Bürgermeister beantragte Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Auch diese Abstimmung findet wieder in Wahlkabinen statt.
Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen, den Stimmzettel dort entgegenzunehmen. Auf dem Stimmzettel sind alle Namen der vom Ersten Bürgermeister Berufenen aufgeführt.
Artikel 34 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg schreibt eine gemeinsame Bestätigung durch die Bürgerschaft vor. Insofern enthält der Stimmzettel auch nur eine Zeile mit je einem Feld für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung.
Ich bitte Sie, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel sind ungültig. Nach der Wahlhandlung geben Sie Ihren Stimmzettel bitte wieder bei Herrn Hakverdi ab und stecken ihn dort selbst in die Wahlurne.
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stelle ich fest, dass alle aufgerufen worden sind. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen und bitte nunmehr, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Es sind 121 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren alle gültig. Von den gültigen Stimmen waren 67 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung.
Ich bitte jetzt die Damen und Herren Senatorinnen und Senatoren, vor die Präsidiumsbank in unsere Mitte zu kommen.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft
"Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will."
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" einzeln nachzusprechen.
Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung und viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dieser wunderschönen Stadt.
Meine Damen und Herren! Der Senat wird nun zur Regelung seiner Geschäftsverteilung zusammentreten. Vereinbarungsgemäß wird die Sitzung der Bürgerschaft solange unterbrochen. Ich werde auf den Wiederbeginn der Sitzung aufmerksam machen, bleiben Sie bitte in der Nähe. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Die Bürgerschaftsmandate der in den Senat berufenen bisherigen Mitglieder dieses Hauses von Frau Christa Goetsch und Herrn Dr. Till Steffen ruhen während der Amtszeit als Senatorin beziehungsweise Senator.
Nach Mitteilung des Landeswahlleiters üben die auf den Wahlkreislisten der GAL nachfolgenden Bewerberinnen nunmehr ihre Mandate aus. Ich begrüße herzlich Frau Linda Heitmann und Frau Jenny Weggen in unserer Mitte.
Damit, meine Damen und Herren, bin ich – zumindest für heute – am Ende der Begrüßungen und Verabschiedungen angekommen.