Der Hinweis der Behörde, dass diese Personengruppe an der Universität und anschließend im Referendariat und Vorbereitungsdienst alles nachholen könne, ist zwar grundsätzlich richtig, berücksichtigt aber natürlich nicht die Lebenswirklichkeit dieser Menschen, denn viele können diesen Weg aus ökonomischen oder familiären Gründen gar nicht gehen. Häufig sind sie schon zehn bis 15 Jahre hier und nicht in der Lage, noch einmal für zwei Jahre ein Studium aufzunehmen und dann noch den Vorbereitungsdienst hinter sich zu bringen. Dies sollte anders organisiert werden. Zunächst ist genau zu prüfen, welche Examina der unterschiedlichen Herkunftsländer in welcher Weise in Hamburg berücksichtigt werden. Wir müssen, wie wir heute begonnen haben, kreativ und flexibel sein und neue Wege gehen, um diesen Menschen gerecht zu werden.
Eine besondere Problematik ergibt sich für Lehrkräfte ausländischer Herkunft mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in ihrem Herkunftsland Examina absolviert haben. Trotz des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 7. September 2005, in der auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Lehrämter befürwortet wird, besteht zum Beispiel bei Lehrkräften aus der Türkei, aus dem Iran oder aus Afghanistan erheblicher Handlungsbedarf. Ihre Ausbildungsabschlüsse werden in Hamburg nicht genügend anerkannt; das ist jedenfalls ihre Sicht. Die Auswirkungen auf ihre Arbeit und die Besoldung sind gravierend. Diese Lehrkräfte an den Hamburger Schulen verdienen viel zu wenig und können teilweise nicht einmal von ihrer Arbeit leben und das ist sicherlich kein Zustand.
In der Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage fiel auf, dass die Lehrkräfte in Hamburg, die deutsche Staatsangehörige sind und ihr Examen in Nicht-EU-Ländern gemacht haben, überhaupt nicht erfasst sind. Es ist der Behörde nicht bekannt, um wie viele Lehrkräfte es sich handelt. Dies muss behoben werden, wenn diesem Personenkreis auf der anderen Seite empfohlen wird, eine zusätzliche Qualifikation mit dem Ziel der Höhergruppierung zu erwerben. Die betroffenen Lehrkräfte müssen angesprochen werden, man muss ihnen ein direktes Angebot machen und es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um solche Fortbildungsmaßnahmen einzurichten, damit eine Höhergruppierung stattfinden kann.
Wir haben einen Antrag gestellt, in dem wir den Senat auffordern zu prüfen, inwieweit eine Gleichstellung dieser Lehrkräfte mit den deutschen Lehrkräften möglich ist. Wir möchten auch darüber diskutieren, ob im Sinne der Lehrer, die außerhalb Deutschlands ihre Examina gemacht haben, eine Änderung der Lehrkräfte-Richtlinien an dem einen oder anderen Punkt sinnvoll wäre. Es ist uns ganz wichtig, dass es einen Bewährungsaufstieg gibt, dass Ihnen also auch dann, wenn ihre Examina aus anderen Ländern nicht anerkannt werden können – dafür mag es Gründe, das wollen wir gar nicht bestreiten –, ein Aufstieg ermöglicht wird, und zwar nicht nur über Studium und Referendariat.
Es ist auch ganz wichtig zu prüfen, ob und wie die Anerkennungsverfahren von Lehramtsbewerbern mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium im Ausland unabhängig vom Herkunftsstaat einfacher gestaltet werden können, sodass sie weniger bürokratisch sind und zügiger verlaufen. Das würde zur Arbeitszufriedenheit dieser Lehrkräfte beitragen und dazu führen, dass Gerechtigkeit herrscht.
Wir freuen uns auf die Diskussion im Schulausschuss und hoffen, dass wir alle gemeinsam dann auch ganz schnell zu Potte kommen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für eine Metropolregion wie Hamburg ist es entscheidend, dass in den nächsten Jahren viele junge Menschen qualifizierte Schulabschlüsse erwerben. Schülerinnen und Schüler deutscher wie ausländischer Herkunft müssen erfahren, dass sie in Hamburg bestmöglich schulisch gefördert werden. Das ist das Ziel dieser Koalition und wir wollen es auch erreichen.
Es sind gerade Kinder mit Migrationshintergrund, die selbst bei guter oder sehr guter Begabung Schwierigkeiten haben, einen angemessenen
Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Unsere Lehrkräfte stoßen trotz ihres hohen Engagements immer wieder auf kulturelle Barrieren und merken, dass Lebenswelten auseinanderklaffen und die Chancen einer Integration zu wenig genutzt werden.
Meine Damen und Herren! Wenn jetzt die Fraktion DIE LINKE den Vorschlag macht, einen Prüfauftrag hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigung für Lehrerinnen und Lehrer aus Drittländern zu vergeben, dann trifft dieser Prüfauftrag auf konstruktive Begleitung der CDUBürgerschaftsfraktion.
Der vorliegende Antrag – lassen Sie mich das auch im Hinblick auf unsere heutige Debatte über die Vermögensteuer sagen – unterscheidet sich wohltuend von anderen Anträgen der Oppositionspartei DIE LINKE. Wir haben es gern zur Kenntnis genommen, da diesmal ein Sachverhalt in angemessener Weise, wenn ich das so sagen darf, vorgetragen wurde.
Wir wollen qualifizierte Lehrkräfte, die ihre Unterrichtsbefähigung zum Beispiel an einer außereuropäischen Universität erworben haben, nicht grundsätzlich von einem Lehrvertrag und vom Lehrberuf ausschließen oder ihnen einen Laufbahnaufstieg verwehren. Es ist nicht einsehbar, dass zum Beispiel Absolventen einer Schweizer Lehrerausbildung in Deutschland und in Hamburg bei nachgewiesener guter Unterrichtsqualität auf große Hindernisse stoßen, wenn sie eine Höhergruppierung beantragen.
Wenn Lehrkräfte in Hamburg erfolgreich unterrichtet haben und jahrelange pädagogische Arbeit nachweisen können, dann sollte geprüft werden, inwieweit ein Bewährungsaufstieg möglich ist. Das gilt im Übrigen auch für deutsche Lehrkräfte, die vor zwei oder drei Jahrzehnten zum Beispiel nur in einem Fach ausgebildet wurden und jetzt kaum noch Chancen haben, befördert zu werden und über ihr Eingangsgehalt hinauszukommen. Auch dieses müsste überprüft werden.
Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass in Zeiten knapper Kassen und bei den sicherlich nicht im Überfluss vorhandenen Einstellungs- und Beförderungsmöglichkeiten objektive Bewertungen eine wichtige Rolle spielen. Schon jetzt gibt es einerseits Mangelfächer, für die nur sehr schwer qualifizierter Lehrernachwuchs gefunden wird, andererseits aber auch Fächerkombinationen, mit denen kein deutscher Absolvent des ersten und zweiten Staatsexamens in Hamburg eine Stelle findet. Diesen Spagat gilt es zu überwinden, um eine angemessene und sachlich orientierte Unterrichtsversorgung zu gewährleisten – für deutsche Schüler,
Aus diesem Grunde bitte ich um Überweisung der Vorlage an den Schulausschuss. Wir werden das als CDU-Fraktion unterstützen, damit wir im Fachausschuss intensiv Bedingungen, Hindernisse, Möglichkeiten, aber auch eine Gleichstellung von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigungen aus Drittstaaten diskutieren und, wenn möglich, Lösungsvorschläge in Auftrag geben können, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche von uns haben wohl schon einmal Begegnungen mit Menschen gehabt – oft aus den GUSStaaten, Afghanistan, Afrika oder Nahost –, die in ihrer Heimat als Lehrer gearbeitet hatten und hier in ihrem Beruf nicht Fuß fassen können. In meinem früheren Berufsleben stand ich jedenfalls manchmal ein wenig hilflos vor Eltern meiner Schüler, die zum Beispiel aus Afghanistan als Lehrer zu uns gekommen waren und hier überhaupt keine Chance hatten. Nach dem gesunden Menschenverstand müsste doch eigentlich solches Personal auch hier im Schulwesen einsetzbar sein, zumal wir Kinder aus außereuropäischen Herkunftsländern in unseren Schulen haben und Lehrer aus ihren Herkunftsländern ihnen möglicherweise wichtige Hilfestellungen in ihrer Bildungs- und Persönlichkeitsentwicklung angedeihen lassen könnten.
Ich will für einen Moment nicht auf die Gehaltsstrukturen eingehen, die Frau Heyenn sehr wohltuend ins Spiel gebracht hat, sondern auf die Frage der Hürden. Wir leben, und das merken wir zu oft, in einem Staat des Berechtigungswesens. Es spielt nicht nur eine Rolle, was jemand wirklich kann oder leistet, sondern auf welche Art die Ausbildung erworben wurde, welche Examina vorliegen und hinter den zu Recht zu erwartenden Leistungen stehen. Da gibt es oft eine Barriere, die keiner plausibel machen kann; sie ist eben schlicht und einfach da.
Wir sind aber nun einmal ein Einwanderungsland, auch wenn diese Vorstellung sehr langsam gewachsen und immer noch nicht überall akzeptiert ist, und Einwanderer bringen die unserem System kompatiblen Zertifizierungen häufig nicht mit. Wir können zwar stolz darauf sein, dass wir europaweit die Hürden abgebaut haben oder zumindest dabei sind, sie weitgehend abzubauen und auf ein einheitliches Berechtigungswesen hinzusteuern. Wir haben in unserem Land aber auch Zuwanderer
Die LINKE hat ihren begrüßenswerten Antrag und die fast zeitgleiche Schriftliche Kleine Anfrage der Kollegin Heyenn mit Daten unterlegt. Daran wird deutlich, dass wir eine nennenswerte Zahl von Lehrern mit einer Staatsangehörigkeit der Türkei, der Balkanstaaten oder sogar Russlands haben. Von den in der Antwort des Senats benannten 160 Personen hat sich in den Jahren 2004 bis 2007 die Zahl der russischen Lehrer von einem auf sieben erhöht. Das ist übrigens die einzige feststellbare Erhöhung, ansonsten ist es über die genannten Jahre bei 155 bis 160 Personen geblieben; die Entwicklungsquote liegt also im Grunde genommen bei null. Zudem ist die Zahlenangabe zu den russischen Staatsbürgern nicht belastbar, denn ein überwiegender Teil der Menschen, die in Russland Examina gemacht haben, hat längst die deutsche Staatsangehörigkeit und wird daher – Sie wiesen darauf hin – gar nicht mehr gezählt.
Unklar bleibt, ob die genannten Zahlen dem Bedarf der Schulen mit ihren Zuwandererkindern entsprechen. Bei 161 Lehrern mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf insgesamt gut 16 000 Hamburger Lehrer, also 1 Prozent, habe ich meine Zweifel, ob es hinreichend begründbar ist, dass diese Zahl so gering ist.
Unklar ist auch, ob es eine höhere Nachfrage gäbe, wenn die Hürden leichter zu bewältigen wären. Die höchste Hürde, die Beherrschung der deutschen Sprache, ist jedenfalls nicht durch Anerkennung fremder Examina zu erreichen, sondern nur durch praktische Prüfung und frühzeitige Hilfestellung. Wenn diese Hürde leichter zu überspringen wäre, dann wäre eine Senkung der sonstigen Berechtigungshürden tatsächlich ein Angebot für Menschen in dieser Stadt, die gerne ihren Lehrerberuf ausüben würden, wenn sie es denn dürften. Ich persönlich kenne eine ganze Reihe von Menschen, die diesen Ball sofort aufnehmen würden.
Der Antrag ist schon deshalb als gut zu bewerten, weil er uns auf ein bisher wenig beackertes Arbeitsfeld für den Regierungsslogan "Eine kluge Stadt braucht alle Talente" hinweist. Und gut ist das Signal aus allen Fraktionen, ihn im Schulausschuss beraten zu wollen. Wir sind gespannt, ob eine neue Beweglichkeit dieser Koalition erkennbar wird.
Wenn wir sagen, Hamburg braucht alle Talente, dann ist es natürlich absurd, wenn wir gerade den Einsatz von Talenten, die in der Stadt leben und im Schuldienst einsetzbar wären, behindern und ihnen keine angemessene Bezahlung zukommen lassen. Wenn wir alle Talente brauchen, dann gilt das natürlich gerade auch für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die ihre Examen im Ausland gemacht haben und die bessere Chancen brauchen, anerkannt zu werden.
Wir sind uns in Bezug auf viele Frage und Aspekte, die angesprochen worden sind, einig. Ein bisschen möchte ich allerdings Frau Heyenn widersprechen. Sie haben gesagt, die Politiker hätten das Thema aus den Augen verloren. Das möchte ich zurückweisen. Die Frage, die wir heute diskutieren, wurde aus ganz grundsätzlichen Erwägungen, die auch schon genannt worden sind, nicht aus dem Blick verloren. Sie ist nur ein Teilaspekt von umfassenderen Fragestellungen, die ich kurz ansprechen möchte und in deren Zusammenhang auch immer wieder Überlegungen eine Rolle spielen, wie Sie sie jetzt in Ihrem Antrag thematisiert haben.
Wenn hier von der Gleichstellung von Lehrkräften aus Drittstaaten die Rede ist, dann reden wir natürlich zunächst über die berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. 27 Prozent der Hamburger Bevölkerung gehören inzwischen dazu. Darüber hinaus sprechen wir natürlich generell über Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche umfasst, das heißt, die Betroffenen sollten am sozialen, kulturellen und ökonomischen Leben gleichberechtigt teilnehmen können, auch an der politischen Willensbildung et cetera. Die GAL fordert seit Langem den Abbau struktureller Diskriminierung und eine Veränderung der Einstellungspolitik und Personalentwicklung auch im öffentlichen Dienst. Dafür stehen wir gemeinsam auch als Koalition. Wir haben die schrittweise Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst vereinbart mit einer Zielzahl von 20 Prozent; das wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ebenso streben wir natürlich eine Erhöhung der Quote von Migrantinnen und Migranten in Bildungsberufen an. Langfristig ist es – Sie haben es schon ausgeführt – in Anbetracht der wachsenden Zahl schulpflichtiger Kinder mit Migrationshintergrund wichtig, dass die Quote der Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund dem Bevölkerungsanteil entspricht.
bürgerschaft gefragt; deren Anzahl entspricht tatsächlich nur 1 Prozent aller Lehrkräfte. Wir dürfen aber nicht aus dem Blick verlieren, dass es auch sehr viele Menschen gibt, die inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und eben nicht erfasst sind, die aber genau diese Frage auch betrifft, weil sie teilweise ihre Examen nicht in Deutschland gemacht haben.
Deswegen ist die Aussage nicht richtig, es gebe in Hamburg nur 1 Prozent ausländische Lehrkräfte. Das trifft nur formal, von der Staatsbürgerschaft her, zu, aber die Quote derer, die einen Migrationshintergrund haben und im Hamburger Schuldienst sind, wächst. Das wird auch am wachsenden Anteil bei den Lehramtsanwärtern, bei den neuen Referendarinnen und Referendaren deutlich. Ich darf daran erinnern, dass wir in der aktuellen Runde 19,1 Prozent Referendarinnen und Referendare mit Migrationshintergrund haben. In diesem Bereich spielt der Aspekt Staatsbürgerschaft, Gott sei Dank, auch eine geringere Rolle.
Wichtig ist, dass wir weiterhin den Anteil dieser Gruppe im Schuldienst erhöhen. Es geht hier aber nicht nur um die Vereinfachung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, es geht generell darum, den Anteil der Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund zu erhöhen.
In Hamburg erreichen Lehrerinnen und Lehrer, die im Ausland ihre Qualifikation erworben haben – das wurde schon ausgeführt –, überwiegend nur eine Teilanerkennung ihrer Abschlüsse. Bewerberinnen und Bewerber können die Lehrbefähigung lediglich, und das ist tatsächlich ein mühsamer Weg, durch ein ergänzendes Studium an der Universität Hamburg und ein Referendariat mit abschließendem zweitem Staatsexamen erwerben. Vor dem Hintergrund des Bildungsföderalismus darf man allerdings auch nicht vergessen, dass dies teilweise auch für deutsche Staatsbürger gilt, die in Deutschland ihr Examen gemacht haben und von einem Bundesland ins andere ziehen. Ich kenne das aus meiner eigenen Familie. Mein Vater hatte in Baden-Württemberg auf Lehramt studiert und sein Examen wurde in Bayern nicht anerkannt, er durfte dort nicht arbeiten.