Protokoll der Sitzung vom 10.02.2010

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Schneider.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Ich hatte mir schon überlegt, wo ich meine Rede zusammenstreiche, weil ich darum gebeten wurde, aber nachdem alle so lange geredet haben, rede ich jetzt auch sehr lange.

Das Problem ist, dass wir heute die Entscheidung über 1 Million Euro für einen Architekturwettbewerb treffen und dabei eine gewisse Richtungsentscheidung über die Entwicklung des offenen Vollzugs treffen. Das halte ich für ein wirkliches Problem. Es ist noch kein ausgearbeitetes Konzept für den offenen Vollzug und deswegen glaube ich, dass es vertretbar ist.

Wir haben durchaus einige Probleme, aber etwas andere als die SPD. Wir halten es zum Beispiel für ein Problem, dass bei der Zielsetzung für den offenen Vollzug die Behörde fast schon außerordentlich kleinmütig ist. Wir haben einen Rückgang des offenen Vollzugs seit 2000 gehabt von 23,7 Prozent auf ungefähr 9,5 Prozent. Damit liegt Hamburg ungefähr in der Nähe von Bayern. Das ist ein dramatischer Rückgang, wenn man sich einmal an den Willen des Gesetzgebers von 1976 erinnert, dass der offene Vollzug eigentlich der Regelvollzug sein sollte.

Wir finden es kleinmütig, wenn jetzt der offene Vollzug ausgebaut werden soll, aber nur einen Anteil von ungefähr 13 Prozent erreichen soll. Damit liegt er immer noch unter dem Bundesdurchschnitt, allerdings dann doch erheblich höher als in Bayern und Thüringen, aber weit unter Berlin, wo der Anteil bei über 23, 24 Prozent liegt, oder auch Nordrhein-Westfalen. Das ist kleinmütig und es ist ein gewisses Problem, weil man nicht in jeder Legislaturperiode ein ganz neues Konzept entwickeln kann. Ich glaube nicht, dass das Konzept für die nächste Legislaturperiode ausreichen wird. Aber immerhin stellen wir fest, dass es eine gewisse Trendwende gibt, und die wollen wir durchaus unterstützen, wenn der Anteil des offenen Vollzugs von 9,5 Prozent auf 13 Prozent angehoben werden soll. Das können wir durchaus anerkennen.

(Farid Müller)

Wir unterstützen ausdrücklich, dass Glasmoor geschlossen werden soll, und zwar unter dem Gesichtspunkt, was Glasmoor eigentlich für die Gefangenen bedeutet. Die Saalbelegung ist unzumutbar und auch die Verkehrsanbindung steht einer Wiedereingliederung entgegen, weil die Gefangenen es sehr schwer haben, mit einem normalen Zeitaufwand einen Arbeitsplatz zu erreichen.

Wir unterstützen auch ausdrücklich die Entscheidung für Fuhlsbüttel. Zu den Gesichtspunkten sage ich jetzt nichts mehr, dazu haben schon Vorredner etwas gesagt.

Wir unterstützen auch ausdrücklich einen Architekturwettbewerb, obwohl 1 Million Euro sehr viel Geld dafür ist. Aber bekanntlich ist es so, dass nicht nur der Mensch das Haus baut, sondern auch das Haus den Menschen, wie das Sprichwort sagt. Das gilt umso mehr für Gefangene, die keine Ausweichmöglichkeiten haben, die in dem Haus für eine längere Zeit ihres Lebens gefangen sind.

Der Teil des Gefängnisses, um den es hier geht, ist durch das panoptische Prinzip geprägt, das Prinzip dauernder Überwachung. Der Leitgedanke des panoptischen Baus, also der typische Gefängnisbau des 19. Jahrhunderts, ist die Disziplinierung der Insassen. Das verträgt sich nicht mit dem modernen Gedanken der Reintegration, der Resozialisierung, der Stärkung der sozialen und individuellen Kompetenzen der Gefangenen. Der Architekturwettbewerb bietet nach unserer Auffassung deshalb eine Chance, wenn die Vorgaben auf ein modernes Leitbild für ein modernes Gefängniswesen zielen.

Deswegen möchte ich ausdrücklich, weil es leider nicht im Protokoll des Ausschusses stand, hier zu Protokoll geben, dass ich es sehr gut fand, Herr Senator, dass Sie im Ausschuss sagten, dass das bauliche Leitbild dieses neuen Baus der Übergang von drinnen nach draußen sein solle, also auch die Perspektive der Freiheit und der Reintegration.

Wir werden die Planung des Neubaus kritisch begleiten und auch noch viele Gelegenheiten haben, uns mit dem Konzept der Weiterentwicklung des offenen Vollzugs, das bisher nur grob vorliegt, auseinanderzusetzen. Unter Abwägung aller Argumente stimmen wir zu, wenn auch nicht leichten Herzens. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Senator Steffen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele von Ihnen haben den Film von Fatih Akin, "Soul Kitchen", gesehen. Der wird beschrieben als Heimatfilm der besonderen Art, weil er uns in Hamburg zeigt, was es an vielen Orten nicht mehr oder

bald nicht mehr gibt. Es werden sehr viele Drehorte gezeigt, die vom Abriss bedroht sind oder Gebäude, die bereits abgerissen sind, über die wir heute und auch in den letzten Wochen in der Bürgerschaft debattiert haben. An einer Stelle zeigt er uns allerdings ein Hamburg, das es so noch nicht gibt. Der von Moritz Bleibtreu gespielte Bruder ist Freigänger, ist im offenen Vollzug und verlässt die Anstalt Fuhlsbüttel. Also wird der offene Vollzug in Fuhlsbüttel in "Soul Kitchen" schon vorweggenommen, Fatih Akin zeigt eine Vision für den Hamburger Strafvollzug in diesem Film.

(Beifall bei der GAL – Ingo Egloff SPD: Der kannte Ihre Planung, Herr Senator!)

Das war die Bedingung für die Drehgenehmigung.

Es wird gezeigt, wie Strafvollzug in Fuhlsbüttel sein könnte und dass dort auch offener Vollzug für Hamburger vorstellbar ist.

Wir haben eine wichtige Richtungsentscheidung zu treffen, die sehr zentral ist, gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel. Wir müssen dieses Einsparpotenzial nutzen, das die Überkapazität des Hamburger Strafvollzugs aufweist. Wir müssen sie nutzen, um auch gerade den Spardruck von anderen Bereichen der Justiz zu nehmen, von Gerichten und der Staatsanwaltschaft, sodass es dort nicht zu erheblichen Leistungseinbußen kommt.

Wir haben uns neben der Frage Kapazitätsreduzierung zum Ziel gesetzt, einen vernünftigen Standard für den offenen Vollzug zu etablieren und uns insbesondere von der Saalunterbringung zu verabschieden. Ich meine, das ist ein notwendiger und überfälliger Schritt für den offenen Strafvollzug in Hamburg.

(Beifall bei der GAL, der CDU und der LIN- KEN)

Viele Aspekte, die für diese Entscheidung sprechen, sind genannt worden. Ich bin der Überzeugung, wir haben in der Drucksache die Argumente, die uns zu dieser Entscheidung geführt haben, transparent dargelegt und wir leisten damit einen sehr wichtigen Beitrag für einen Strafvollzug, der die Sicherheit der Bevölkerung sehr stark in den Blick nimmt. Einerseits ist die Sicherung der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu beachten; natürlich steht das beim offenen Vollzug nicht im Vordergrund. Deswegen gibt es auch andererseits den Aspekt der Resozialisierung und damit den langfristigen Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten. Diesen Strafvollzug, den Schwarz-Grün voranbringen will, fördern wir heute mit dieser Entscheidung.

Sie ist eingebettet in die von mir immer wieder erwähnten drei Baustellen der notwendigen Veränderungen der gesetzlichen Regelungen und eingebettet in die Veränderungen der konzeptionellen

(Christiane Schneider)

Arbeit in den Haftanstalten. Die Fachkommission Resozialisierung kommt jetzt zum Ende ihrer Arbeiten und in wenigen Tagen können wir auch über diese Frage detaillierter sprechen.

In dieser Drucksache wird eine Richtungsentscheidung getroffen und sie wird meiner Meinung nach auch in finanzieller Hinsicht auf dieser Stufe hinreichend plausibel gemacht, denn es wird deutlich, dass jede andere Entscheidung, die den Maßgaben der Kapazitätsreduzierung und des modernen offenen Vollzugs genügen würde, deutlich teurer wäre, sodass wir selbst dann, wenn wir die von uns angegebene Kostenschätzung von 30 Millionen Euro überschreiten würden, bei jeder anderen Variante mehr Geld ausgeben würden.

Aber es ist klar, dass die Bürgerschaft die richtige Entscheidung, ob diese Mittel zur Verfügung gestellt werden im Umfang der jetzt geschätzten 30 Millionen Euro, noch treffen muss, und das ist auch richtig so.

Der Haushaltsgesetzgeber war relativ sparsam beim Zur-Verfügung-Stellen von zusätzlichen Töpfen, denen man Planungskosten in erheblichem Umfang entnehmen kann. Da ist der Einzelplan 2, der Einzelplan der Justizbehörde, doch etwas anders gestrickt als die Einzelpläne anderer Behörden. Aber unter Gesichtspunkten der Sparsamkeit ist es vernünftig, dass wir zunächst einmal darlegen, warum wir meinen, es sei vernünftig, erhebliche Kosten für Planungen aufzuwenden, erhebliche Energien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden aufzuwenden, um eine Planung so weit fortzuführen, dass dann tatsächlich eine konkrete Entscheidung über die zu verwendenden Kosten möglich ist. Die Kritik an unserer Vorgehensweise ist deswegen auch nicht berechtigt. Es ist, glaube ich, an dieser Stelle richtig zu sagen, dass es auf Basis der Informationen, die wir bislang ermitteln konnten, richtig ist, diese Energien aufzuwenden. Wenn Sie meinen, dass die Ziele nicht richtig sind, die wir zur Grundlage unserer Entscheidung gemacht haben, dann ist jetzt der Zeitpunkt, um einzuhaken und zu sagen, dass dies die falsche Richtung sei.

Wir wollen eine gründliche Prüfung und werden Ihnen eine solide Drucksache vorlegen, in der auch die Kosten enthalten sind, an denen Sie uns festhalten können. Wir wollen jetzt aber auch endlich mit den Planungen loslegen. Wenn die Bürgerschaft heute mit Mehrheit der Drucksache des Senats folgt, dann geht es sofort los.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte sich den Empfehlungen des Haushaltsausschusses zu den Ziffern 1 und 2 des Peti

tums aus Drucksache 19/4556 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit in zweiter Lesung endgültig beschlossen.

Ich stelle fest, dass sich Ziffer 3 des Petitums aus der Drucksache 19/4556 damit erledigt hat.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24, Drucksache 19/5166, Bericht des Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschusses: Musikstadt Hamburg.

[Bericht des Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschusses über die Drucksache 19/3697: Musikstadt Hamburg (Senatsmitteilung) – Drs 19/5166 –]

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Debatte entfallen zu lassen.

Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Drucksache 19/5166 Kenntnis genommen hat.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 44, Drucksache 19/5209, Antrag der SPD-Fraktion: Novellierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes – Beibehaltung des Hafenprivilegs.

[Antrag der Fraktion der SPD: Novellierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes – Beibehaltung des Hafenprivilegs – Drs 19/5209 –]

Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Herr Egloff, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bereits vor 14 Tagen in der Bürgerschaft über das Hafenprivileg diskutiert und auch darüber, dass der Senat in dieser Frage bislang untätig geblieben ist, untätig jedenfalls, was die Wahrung der Interessen des Hafens angeht. Ob Senatsdienststellen auch untätig geblieben sind, was die Verhinderung des Hafenprivilegs betrifft, ist zumindest zweifelhaft. Ich bin jedenfalls gespannt, wie die Kleine Anfrage des

(Senator Dr. Till Steffen)

Kollegen Schwinke hinsichtlich der tätigen Mithilfe der Umweltbehörde bei dem Gutachten des BUND beantwortet wird. Mit Interesse habe ich der Zeitung entnommen, dass sich in der CDU-Fraktion anscheinend langsam der wirtschaftspolitische Sachverstand durchsetzt und die Bereitschaft vorhanden ist, neu über diese Frage nachzudenken und auch Lösungen zu finden.