Protokoll der Sitzung vom 05.05.2010

Meine Damen und Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 19/5599 in der Neufassung an den Sozialausschuss zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist dann einstimmig so beschlossen.

Bevor ich den nächsten Punkt aufrufe, habe ich eine Zwischenbemerkung zu machen, meine Damen und Herren. Unser Abgeordnetenkollege Heiko

(Kersten Artus)

Hecht hat in gewissem Umfang dazu beigetragen, dass ein neuer Erdenbürger diese Erde betreten hat und ich möchte bitten, dass wir im Namen des ganzen Hauses Mutter und Kind alles Gute wünschen und dem Vater auch.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28 und 36, gemeinsamer Bericht des Wirtschafts- und des Umweltausschusses: Novellierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes – Beibehaltung des Hafenprivilegs zusammen mit Antrag der CDUund GAL-Fraktion: Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes.

[Gemeinsamer Bericht des Wirtschaftsausschusses und des Umweltausschusses über die Drucksache 19/5209: Novellierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes – Beibehaltung des Hafenprivilegs (Antrag der Fraktion der SPD) – Drs 19/5971 –]

[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes – Drs 19/5988 –]

Zu dem Antrag der CDU- und GAL-Fraktion liegen Ihnen als Drucksache 19/6116 ein Antrag der SPD-Fraktion, als Drucksache 19/6119 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie als Drucksache 19/6120 ein gemeinsamer Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der SPD: Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes – Änderungen aufgrund der Sachverständigenanhörung am 15.04.2010 – Drs 19/6116 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes – Drs 19/6119 –]

[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes – Drs 19/6120 –]

Das Wort wird gewünscht, wie ich sehe vom jungen Vater, aber jetzt bitte zur Sache, Herr Hecht.

Herr Präsident, herzlichen Dank für die Glückwünsche des Hohen Hauses.

Lassen Sie mich in medias res einsteigen und es mich auch gleich vorwegnehmen. Ich sehe diesen Antrag mit seiner ganzen Entstehungsgeschichte als Zeugnis dafür, dass wir mit beiden Fraktionen

gemeinsam ein tragfähiges Konzept entwickelt haben, um auf dem Themenfeld des Naturschutzgesetzes Spannungen zwischen Ökologie und Ökonomie abzubauen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Es ist uns eine achtbare Lösung gelungen, die auch in der Praxis Tragfähigkeit erweisen wird. Zuletzt ist in der Sachverständigenanhörung noch einmal deutlich geworden, dass in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation zusätzliche Belastungen für die Unternehmen vermieden werden müssen. Der Hafen ist ein Industrie- und Gewerbegebiet, das einem starken Veränderungsprozess unterworfen ist. Um dieser besonderen Situation gerecht zu werden, bedarf es auch besonderer Regelungen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens zu erhalten. Wir haben in puncto Hafen eine sinnvolle Präzisierung der Gesetzeslage angestrebt, die Eingriffe definiert, für die es im Sinne des ökologischen Gleichgewichts einen Ausgleich geben sollte, und für Maßnahmen, die für das ökonomische Gleichgewicht des Wirtschaftsfaktors Hafen ausreichend Freiräume lassen. Hier sind die Gewässerunterhaltungen, Gewässerausbauten und -umbauten genauso hervorzuheben wie Maßnahmen des öffentlichen und des privaten Hochwasserschutzes und neue Kaianlagen.

Wenn dann an den entsprechenden Nahtstellen der von uns eingebrachten Änderungen Regelungen stehen, die naturfachlich unbestreitbare, wirtschaftlich verträgliche und verfassungsrechtlich notwendige Bedingungen schaffen, dann ist das eine Basis, auf der sich der Hafen auch in Zukunft weiterentwickeln kann.

(Beifall bei der CDU und bei Horst Becker GAL)

Zu einem zukunftsfähigen und umweltbewussten Hamburg gehört auch eine starke, wettbewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaft. Dabei darf die Umweltpolitik auch in Streitfragen nicht als Gegner erscheinen. Immer mehr Unternehmen sind sich daher ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst und bereit zum Dialog. Ein Ausgleich der Interessen kann nur mit sorgfältiger Abwägung funktionieren. Dafür kann die Politik einen verlässlichen Rahmen bieten, den ich in diesem Gesetzesentwurf verwirklicht sehe und auch in diesem Antrag in seiner Form erkenne. Ich bitte daher um eine entsprechende Zustimmung. – Danke.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort hat Herr Egloff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal stelle

(Präsident Dr. Lutz Mohaupt)

ich fest, dass es gut war, dass die SPD-Fraktion in der Frage des Naturschutzgesetzes und des Hafenprivilegs die Koalition durch die Vorlage ihres Gesetzesentwurfs unter einen gewissen Druck gesetzt hat.

(Olaf Ohlsen CDU: Na, na, na!)

Das ist so gewesen, Herr Ohlsen, das wissen Sie selber. Fraglich ist, ob es überhaupt eine Regelung im Sinne des Hafens gegeben hätte,

(Barbara Ahrons CDU: Das können Sie doch gar nicht beurteilen!)

wenn wir nicht diesen Versuch unternommen hätten. Aufseiten der Umweltbehörde war jedenfalls die Bereitschaft dazu nach alldem, was wir gehört haben, nicht sehr ausgeprägt. Und sicher wäre es nicht so schnell gegangen, wenn wir nicht in dieser Art und Weise gehandelt hätten.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt kann jedenfalls die Hafenwirtschaft und auch die HPA kalkulieren, womit sie im Zweifelsfalle zu rechnen haben, und wichtig ist auch, dass jetzt klar ist, dass die Hafenwirtschaft nicht doppelt zahlt, Ausgleich nach dem Naturschutzgesetz und dann in die Elbstiftung nach dem Motto: Hafen finanziert nicht nur Hafen, sondern auch noch anderes. Deshalb war es auch wichtig, die Diskussion um das Hafenprivileg in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Gesetz über die Elbstiftung zu führen, um diese nötige Klarheit in beiden Gesetzgebungsverfahren dann auch herzustellen. Der Aufwand, den wir gemeinsam in beiden Ausschüssen getrieben haben und insbesondere auch die Anhörung haben sich gelohnt. Die Expertenanhörung hatte unbestreitbar ein hohes, insbesondere juristisches Niveau und hat sehr entscheidend dazu beigetragen, dass wir heute guten Gewissens eine Entscheidung treffen können, denn eines ist nach der Anhörung für mich und auch für meine Kollegen völlig klar geworden: Hamburg kann Ausnahmen in Form eines Hafenprivilegs beschließen und ziemlich sicher wird das, was wir heute beschließen, gerichtsfest sein.

Die Anhörung hatte zum Ergebnis, das haben wir in der Senatsbefragung in der letzten Woche gesehen, dass der Senat an dieser Stelle gelernt hat. Jetzt ist durch die Erklärung des Senats, insbesondere der Vertreter der Wirtschaftsbehörde, in der Senatsanhörung klargestellt worden, was alles in den Bereich des Kaimauerbauwerks fällt. Das mag dem juristischen Laien nicht wichtig sein. Für diejenigen, die sich in der Materie auskennen, ist es aber sehr wichtig, klarzustellen und festzustellen, was dieser Begriff umfasst und dazu hat die Ausschusssitzung letzte Woche beigetragen. Auch das erhöht die Rechtssicherheit für alle am Hafen Beteiligten. Insofern sehe ich Auseinandersetzungen, die wahrscheinlich zweifelsohne bei der nächsten Maßnahme kommen werden, auch mit einer gewissen Gelassenheit entgegen.

(Beifall bei der SPD)

Weil die Diskussion in den Ausschüssen so gelaufen ist und dieses Ergebnis gehabt hat, haben wir Sozialdemokraten überhaupt kein Problem damit, angesichts der modifizierten Fassung in Paragraf 6 des Hamburger Naturschutzgesetzes unseren Antrag zurückzunehmen, wie ich bereits im Ausschuss für unsere Fraktion erklärt habe. Wir werden heute als SPD-Fraktion für das Naturschutzgesetz in der vorliegenden Form stimmen.

Ich bin – da gebe ich Herrn Hecht recht – auch der Auffassung, dass es gelungen ist, einen Ausgleich von Ökonomie und Ökologie herbeizuführen und dass wir mit der ruhigen und sachlichen Art, mit der wir uns über diese Frage auseinandergesetzt haben, alle dazu beigetragen haben, dass es am Ende dieses Ergebnis gegeben hat. Allerdings müssen die Umweltverbände auch zur Kenntnis nehmen, dass die Bürgerschaft sich ernsthaft bemüht hat, in einer gemeinsamen Anstrengung eine Regelung zu finden, die ein Zusammenleben von Wirtschaft und Natur in einem städtischen Ballungsraum ermöglicht. Genauso wie die Hafenwirtschaft zur Kenntnis nehmen und akzeptieren musste, dass Naturschutz in gewisser Form auch Geld kostet – was sie im Übrigen auch tut, wie sie erklärt hat –, müssen die Verbände zur Kenntnis nehmen, dass es in Fragen des Naturschutzes in einer Stadt auch keine hundertprozentigen Lösungen geben kann.

(Beifall bei der SPD)

Wir Sozialdemokraten sind, zumindest, was den Bereich des Hafens angeht, mit dem Ergebnis unserer gemeinsamen Anstrengungen zufrieden. Zu den anderen Teilen des Gesetzes wird mein Kollege, Herr Buschhüter, dann in der nächsten Runde noch das ein oder andere vortragen.

Zum Antrag der LINKEN möchte ich eines sagen. Frau Heyenn, die einfache Behauptung aufzustellen, die Hafenwirtschaft verdiene so viel und deswegen müsse sie auch zahlen, ist zu einfach an dieser Stelle.

(Olaf Ohlsen CDU: Das ist typisch links!)

Es blendet aus, welche Bedeutung der Hafen für die Wirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und für die Metropolregion hat und dass 160 000 Arbeitsplätze davon abhängen. In einer Situation, in der es aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage und auch aufgrund der damit verbundenen Strukturentscheidungen bei den Reedereien und auch in anderen Häfen in Europa für den Hamburger Hafen nicht einfacher wird, einfach zu sagen, es sei uns völlig egal, wie mit dem Hafenprivileg umgegangen werde, ist das einfach verantwortungslos.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb werden wir Ihren Antrag an dieser Stelle auch nicht unterstützen, weil er schlicht und ergreifend zu kurz greift, denn es ist nicht nur so, dass die Eingriffsregelung, wie sie definiert ist beziehungsweise wie sie als Nicht-Eingriff definiert worden ist, nur finanzielle Auswirkungen hat, sondern die Frage von Eingriffen beziehungsweise von Nicht-Eingriffen in die Natur und auch, was die Länge von Planungsverfahren angeht, hat durchaus weitere rechtliche Konsequenzen. Das ist in der Anhörung deutlich geworden und deswegen ist die Regelung, so wie sie jetzt in Paragraf 6 gefunden worden ist, gut und deswegen stimmen wir dieser Regelung zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Frau Weggen hat das Wort, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe SPD, was mich doch ein wenig fassungslos macht, ist, dass Sie in der Debatte zur Elbstiftung hier vorne stehen, an der Stiftung herumkritisieren, dass Ihnen das alles nicht ausreichen würde, sich als die großen Naturschützer darstellen

(Wilfried Buss SPD: Das sind wir auch!)

und dann einen Antrag zum Hafenprivileg vorlegen, der jeglichen Naturschutz im Hafen völlig ausklammert.

(Beifall bei der GAL)

Dann ziehen Sie diesen Antrag erst zurück, als Ihnen klar wird, dass es verfassungsrechtlich so nicht haltbar ist. Deswegen, Herr Egloff, kann ich auch Ihre Tirade, wie toll, rechtlich sicher und gut Ihr Antrag ausgearbeitet war, nicht so richtig nachvollziehen, denn es hat sich im Ausschuss durch die Sachverständigenanhörung nun wirklich dargestellt, dass das nicht so war, sonst hätten Sie den Antrag ja auch nicht zurückgezogen. Was Sie in einem Zusatzantrag zum Biotopschutz vorschlagen, nämlich überhaupt nichts vorzusehen, berücksichtigt auch nicht so sehr den Naturschutz. Darauf komme ich dann aber gleich noch einmal zurück.