Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alle, die jetzt gesprochen haben, sind sich einig, dass das eine ziemlich verkorkste Angelegenheit ist. Wir diskutie
ren jetzt darüber, wie man den vorhandenen Unmut auflösen und eine Struktur schaffen kann, die wirklich Lösungen ermöglicht. Da Sie schon unruhig sind, möchte ich gar nicht lange bewerten, was bei welchem Schritt möglicherweise falsch gemacht worden ist. Fakt ist, dass es gegenüber diesem Vorschlag des kooperativen Gutachterverfahrens aus meiner Sicht massiven Widerstand aus den umliegenden Wohnbezirken gegeben hat und dass sich darüber hinaus auch die Sanierungsbeiräte Karoviertel, Wohlwillstraße und Sternschanze klar dagegen ausgesprochen haben. Insofern stehen wir jetzt vor einer neuen Situation.
Herr Becker hat auf Punkt 4 Ihres Antrags hingewiesen, in dem steht, dass der Planungsprozess wie damals bei der Hamburg Messe weiterentwickelt werden soll mit der Einschränkung, dass die zeitlichen Bedingungen beachtet werden müssen. Aufgrund der Diskussionen, die ich geführt habe, kann ich nur sagen, dass es gegenüber dieser Zielsetzung ein ganz großes Misstrauen gibt, weswegen ich in letzter Minute einen anderen Antrag mit eingebracht habe. Ich warne Sie, dieses Verfahren durchzuziehen – Sie haben die Mehrheit –, denn Sie unterschätzen den Protest, auch den organisierten vor Ort, der möglicherweise ziemlich ausufern könnte.
Auch wenn Sie es vielleicht nicht verstehen, aber wir von der LINKEN können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil diese Einschränkung in Punkt 4 für uns nicht akzeptabel ist, und deswegen unser eigener Antrag. Das Ergebnis könnte ich Ihnen bereits jetzt sagen, aber wir werden das Thema sicherlich noch einmal erörtern.
Zunächst lasse ich über den Antrag der GAL-Fraktion aus der Drucksache 19/7759 abstimmen. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.
Nun kommen wir zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 19/7917. Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Punkt 37 der Tagesordnung, Drucksache 19/7822, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Anschluss Hamburgs an die Bundesratsinitiative des Berliner Senats: Mietrecht transparent und sozial gestalten.
Anschluss Hamburgs an die Bundesratsinitiative des Berliner Senats: Mietrecht transparent und sozial gestalten – Drs 19/7822 (Neufassung) –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion federführend an den Stadtentwicklungsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen relativ einfachen Vorgang. Der Berliner Senat hat vor dem Hintergrund der eigenen Mietentwicklung und den Auseinandersetzungen im Bundesland Berlin, aber auch mit Blick auf die geplanten Veränderungen im Mietrecht, wie sie von der schwarz-gelben Koalition vorgesehen sind, einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht, der demnächst zur Abstimmung kommt. Der Antrag zielt darauf ab, dass die Bürgerschaft den Senat beauftragen möge, sich diesem Projekt der Landesregierung in Berlin im Bundesrat anzuschließen, wofür ich Sie um Ihre Zustimmung bitte.
Es geht dabei um drei Punkte, die alle darauf abzielen, den sozialen Mieterschutz auszubauen. Zum einen geht es um Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch, also darum, den Schutz vor Mietpreisüberhöhung wieder wirksam zu verstärken. Ich schenke mir jetzt die Einzelheiten. Es ist klar, dass außer dem Berliner Senat auch wir das wollen, denn es ist wichtig für Hamburg.
Zweitens geht es um die Neuregelung der Modernisierungsumlage. Auch da gibt es Probleme in unserem Land. Wir haben einen eklatanten Wohnungsmangel, um nicht zu sagen eine neue Wohnungsnot, und insofern werden auch hier die Kosten der energetischen Sanierung und der Modernisierung auf die Mieter abgewälzt. Das kann man durch eine andere Regelung erträglicher machen. Wir hätten uns diesbezüglich viel weitergehende Regelungen gewünscht, finden es aber im Großen und Ganzen in Ordnung.
Drittens geht es um die Kappungsgrenze für die allgemeine Mietpreiserhöhung, die von jetzt 20 Prozent im Zeitraum von drei Jahren auf 15 Prozent für vier Jahre gesenkt werden soll.
Das sind die drei Projekte und der Antrag liegt demnächst dem Bundesrat zur Abstimmung vor. Angesichts der problematischen Hamburger Mietpreisentwicklung fände ich es schön, wenn Hamburg diesem Verfahren beitreten könnte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Bischoff, Sie ziehen einen klassischen sozialistischen Umverteilungsantrag aus der Tasche,
(Vereinzelter Beifall bei der CDU – Arno Münster SPD: Oh nee, Roock, das stimmt nun wirklich nicht!)
dem wir naturgemäß nichts abgewinnen können; das hat auch in der Vergangenheit noch nie so richtig funktioniert.
Sie haben eben selbst gesagt, dass Sie auf die Bundesratsinitiative setzen, die von Berlin ausgeht. Nach meinen Informationen ist sie allerdings aktuell von der Tagesordnung des Bundesrates gestrichen worden.
Ihr Antrag geht teilweise über die Berliner Initiative hinaus. Ihr mehrfach geäußertes Argument, Herr Dr. Bischoff, dass 2009 die Mieten um 7 Prozent gestiegen seien, ist nicht richtig und wird auch von keiner Seite bestätigt. Ich möchte Sie also bitten, dieses Gerücht nicht immer wieder in die Welt zu setzen.
Trotz meines klaren Einstiegs Ihnen gegenüber sage ich Ihnen, dass zumindest in Punkt 1 Ihres Antrags ein richtiger Ansatz vorhanden ist. Soweit ich weiß, werden bei uns bereits im Hinblick auf Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes Überlegungen angestellt, die darauf abzielen, die Anwendbarkeit wieder sachgerecht herzustellen, um die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entstandenen Probleme zu beseitigen. Diesem Anspruch wird aber der Berliner Entwurf nicht gerecht und wir werden und müssen auch eigene Wege überlegen, wie man die Probleme am besten angehen kann. Im Übrigen, Herr Dr. Bischoff, sprechen wir nicht das erste Mal darüber. Wir haben dazu bereits mit der Drucksache 19/7138 einen Beschluss gefasst, der klären soll, wie man angemessen gegen überhöhte Mietpreise vorgehen kann. Deshalb sehe ich heute auch die Notwendigkeit einer doppelten Beschlussfassung nicht.
Punkt 2 Ihres Antrags, Verzicht oder Absenkung der Modernisierungsumlage, können wir nicht unterstützen, denn eine Absenkung oder der Verzicht auf die Umlagequote würde sich negativ – und ich sage bewusst negativ – auf die Investitionsbereitschaft der Wohnungswirtschaft und die Erreichung der Klimaschutzziele auswirken. Das kann doch wirklich nicht in unserem Sinne sein.
Die Mieter werden aus unserer Sicht mit der derzeitigen Erhöhungsmöglichkeit der jährlichen Miete um 11 Prozent der Modernisierungskosten nicht übermäßig belastet. Die Mieterschutzgesichtspunkte sind ausgewogen und in den einschlägigen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt; ich nenne die Härteklausel, das Sonderkündigungsrecht und so weiter. Deshalb komme ich zu dem Schluss, dass im BGB ein sehr, sehr hoher Mieterschutz besteht.
Das von Ihnen angesprochene Problem der Verdrängung stellt sich aus unserer Sicht nicht in erster Linie bei Mieterhöhungen im Rahmen bestehender Verträge, sondern aufgrund von Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Für einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Modernisierungszulage besteht nach unserer Auffassung kein Bedürfnis, da die Miete bei Neuvermietungen in der Regel frei ausgehandelt wird. Ich frage mich, was da eigentlich geregelt werden soll.
Insofern, Herr Dr. Bischoff, werden wir keine investitionsfeindlichen Maßnahmen unterstützen und uns vor allen Dingen nicht gegen die Erreichung der Klimaschutzziele stellen. Wir streben an, dass bei der Erstellung des neuen Mietenspiegels eine energetische Komponente berücksichtigt wird. Aber auch das ist ein alter Hut, über den wir schon mehrfach gesprochen haben.
Auch die von Ihnen geforderte Absenkung der Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen werden wir nicht mittragen. Die jetzigen Beschränkungen nach Paragraf 558 BGB, nämlich maximale Erhöhung um 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, Begrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, sehen wir als ausreichend an. Ich denke, ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass unsere Haltung zu Ihrem Antrag ablehnend ist. Wir wollen neue Wohnungen bauen, Herr Dr. Bischoff, und nicht neue Hemmnisse aufbauen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin sehr darüber erleichtert, Herr Roock, dass Sie neue Wohnungen bauen wollen; ich frage mich nur, wann. Aktuell haben wir eine sehr schwierige, fast schon explosive Situation auf dem Wohnungsmarkt. Wir haben deutlich steigende Mieten und wir stellen fest – wie Sie teilweise auch –, dass die Mechanismen, die es zum Schutz der Mieter vor unverhältnismäßigen Mietsteigerungen gibt, aufgrund rechtlicher Rahmenbe
dingungen im BGB, im Wirtschaftsstrafgesetz, nicht mehr funktionieren und es dazu eine geänderte Rechtsprechung gibt. Die Mietsteigerungen haben etwas zu tun mit den katastrophalen Versäumnissen in den letzten Jahren im Wohnungsbau, mit laufenden Aufwertungsprozessen und zunehmend auch und insbesondere für die Zukunft mit Modernisierungsmaßnahmen. Wenn das erklärte Ziel auch dieses Senats, bis 2050 den Hamburger Wohnungsbestand energetisch zu sanieren, realisiert werden soll, dann bedeutet dies, dass wir jedes Jahr 10 000 bis 20 000 Wohnungen im Bestand sanieren, und zwar immer mit der Möglichkeit, 11 Prozent der Kosten der Baumaßnahme zeitlich unbegrenzt und ohne Bindung an den Mietenspiegel, auch den ökologischen Mietenspiegel, auf den Mieter umzulegen. Das heißt, hier drohen in vielen Fällen drastische Mieterhöhungen. Es sind einzelne Fälle in den Medien vorgerechnet worden; das kann bis hin zur Verdoppelung und mehr gehen. Nur ein Bruchteil dieser Kosten kann durch Einsparungen an Energiekosten wieder hereingeholt werden. Das heißt, es rollt eine Welle flächendeckender Mieterhöhungen auf die Hamburger Mieterinnen und Mieter zu und alle wissen, dass das eine erhebliche soziale Sprengkraft hat. Insofern geht es nicht, dass Sie das ignorieren, wie Sie es eben gerade wieder getan haben.
Wenn wir steigende – im Übrigen politisch verursachte – Mieten feststellen und sagen, wir würden sehr ehrgeizige klimapolitische Ziele verfolgen wollen, dann steht der Senat auch in der Verantwortung, Lösungen anzubieten, wie diese Belastungen fair verteilt werden können, und das tun Sie nicht. Die GAL und auch Sie sagen, energetische Sanierung müsse sein. Gleichzeitig sagen Sie, Herr Roock, sie dürfe aber nicht zulasten der Vermieter erfolgen. Auf diese dürften keine zusätzlichen Kosten zukommen, das wäre sozialistische Politik. Das bedeutet aber im Ergebnis, dass die Mieter die Zeche zahlen und am Ende mit den Kosten allein dastehen.
(Klaus-Peter Hesse CDU: Ach Quatsch, das hat doch keiner gesagt! – Hans-Detlef Roock CDU: Das ist nicht richtig!)
Das ist das Ergebnis der jetzigen Lage und was wirtschaftlich dabei herauskommt. Es ist ein typisches Beispiel für den hiesigen schwarz-grünen Politikstil. Sie haben keine gemeinsame Linie, jeder arbeitet in seinem Klientelinteresse und das Interesse einer breiten Bevölkerungsschicht, in diesem Fall das der Hamburger Mieterinnen und Mieter, gerät dabei völlig aus dem Blick.
Nun beklagt die GAL gerne, dass sie die Auswirkungen dieser Modernisierung für die Mieter nicht will und dass es eine Bevorzugung der Vermieter gibt. Dazu gibt es von Ihnen, Herr Becker, mehrere Presseerklärungen, in denen Sie sagen, es sei eine Ungerechtigkeit, der Mieter sei viel zu stark belastet und die geltenden Regelungen seien viel zu günstig für die Vermieter. Soviel mir bekannt ist, bieten Sie aber keine Lösungen an und Herr Roock sagt sogar, man bräuchte sie im Grunde genommen gar nicht.
Der Berliner Senat geht eben einen anderen Weg, den man gerne im Einzelnen diskutieren kann. Wir glauben, dass diese Bundesratsinitiative jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung ist, der zeigt, dass auch ein Stadtstaat handeln kann, und zwar anders, als Hamburg es bisher tut. Einer der Vorschläge ist eine moderate Reduzierung der Umlegbarkeit der modernisierungsbedingten Kosten, eben nicht mehr 11 Prozent, sondern 9 Prozent. Wir glauben, dass man da tatsächlich sogar noch weiter gehen kann. Aber wir begrüßen es als einen Schritt in die richtige Richtung, den Berlin immerhin geht, während Hamburg nichts dagegen unternimmt. Insofern sagen wir, dass Klimaschutz durch energetische Sanierung wichtig ist. Aber energetische Sanierung ist teuer und deswegen brauchen wir eine gerechte Verteilung der Lasten. So wie sie jetzt ist, ist sie sozial nicht verträglich, nicht verantwortbar und kein fairer Interessenausgleich. Um diesen herzustellen, fehlt Ihnen jegliches Rezept und das nennen wir unverantwortlich. – Vielen Dank.