Wenn der Aufsichtsrat beschlossen hat, Herrn Nonnenmacher im April zu entlassen, dann doch nur aus einem einzigen Grund: weil die GAL im Oktober letzten Jahres bis an den Rand eines Koalitionsbruchs gegangen ist, um das durchsetzen zu können. Das können Sie nicht wegreden, meine Damen und Herren.
Der entscheidende Punkt ist doch – Herr Goldberg hat das sehr deutlich gemacht –: Die Anteilseigner haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um eine umstrittene Untersuchung des Aufsichtsrats überprüfen zu lassen. In der Tat ist in der Senatsvorbesprechung am 23. November über dieses Gutachten berichtet worden, Herr Goldberg, aber wir als Auftraggeber haben es nie in die Hand bekommen, ich habe nie auch nur eine einzige Seite des Gutachtens in der Hand gehalten. Der Ablauf dieser Sitzung ist interessant. Wir als Auftraggeber haben dieses Gutachten nicht bekommen, aber derjenige,
der untersucht wurde, nämlich der Aufsichtsrat, schon. Daraufhin hat er dieses Gutachten seinerseits überprüfen lassen und mitgeteilt, da sei nichts dran. Es ist bezeichnend, dass die CDU sich damit zufrieden gegeben und gesagt hat, das sei dann wohl so. Wir hatten deshalb einen entschiedenen Konflikt mit Herrn Frigge und Sie wissen selber, Herr Goldberg, dass es in diesen Sitzungen alles andere als friedlich zugegangen ist. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Ich kenne dieses Gutachten bis heute nicht und kann mich, wie alle anderen auch, nur auf die Presseberichterstattung beziehen. Das ist ein Teil des Problems. Selbst der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat sich vorrangig mit Unterlagen beschäftigt, deren Herausgabe die Bank verweigert hat, und musste sich auf Unterlagen beziehen, die Journalisten unter der Hand zugespielt wurden. Das, meine lieben Freundinnen und Freunde von der CDU, kann sich ein Parlament nicht bieten lassen. Es ist traurig, dass Sie die Autorität des Parlamentes derart untergraben lassen.
Und wenn in diesem Gutachten etwas anderes steht als wir es behaupten, dann legen Sie es doch dem Parlament vor. Sie können es morgen dem Haushaltsausschuss oder dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, den Fraktionsvorsitzenden oder den haushaltspolitischen Sprechern geben. Das tun Sie aber nicht und ich vermute, Sie haben einen guten Grund dafür.
Dass Herr Nonnenmacher eine Abfindung bekommen soll, ist ein Skandal; verstecken Sie sich da nicht hinter dem Aktiengesetz. Wenn das so kommen sollte, dann würde das die Glaubwürdigkeit der Politik untergraben und das Vertrauen der Menschen in dieser Stadt in die Demokratie und den Rechtsstaat. Es ist unsere und auch Ihre Aufgabe, das zu verhindern. Lassen Sie uns das endlich tun. – Vielen Dank.
Das Wort hat Herr Goldberg. Ich mache darauf aufmerksam, dass in der Aktuellen Stunde noch drei Minuten zur Verfügung stehen.
zwar die sonstigen Analyseergebnisse von SPD und LINKEN nicht, aber eines finde ich augenfällig, dass Sie als GAL auf beleidigte Leberwurst machen und, kaum nicht mehr an der Regierung, auf die Position von SPD und LINKE umschwenken.
(Beifall bei der CDU – Wolfgang Rose SPD: Was ist denn nun mit dem Gutachten, krie- gen wir das Gutachten?)
Das Gutachten ist ein nicht öffentliches Gutachten. In der nächsten Legislaturperiode werden Sie es sicherlich in vertraulicher Sitzung zu Gesicht bekommen.
Noch einmal: In diesem Gutachten stehen Dinge, die, wie viele andere Unterlagen der Bank auch, dem Bankgeheimnis unterliegen; das wissen Sie doch. Zu behaupten, der Senat würde hier etwas nicht veröffentlichen, was er veröffentlichen müsste, ist ein Irrtum. Sie wissen, dass das nicht stimmt.
Sie hätten dieses Gutachten einsehen können, Herr Kerstan, aber Sie haben gar nicht danach gefragt, Sie haben es gar nicht gewollt.
Genau, Sie haben die Koalition verlassen. Aber Sie haben trotzdem, um mit ein paar Märchen aufzuräumen, die Einsichtnahme in dieses Gutachten unter Wahrung der Vertraulichkeit zu keinem Zeitpunkt gewünscht oder gefordert.
Es ist für den Senat nicht möglich, eine solche Entscheidung am Aktienrecht vorbei zu treffen oder durch die Bürgerschaft treffen zu lassen; das wissen Sie auch. Ihre Forderung ist Populismus und damit beschädigen Sie die Glaubwürdigkeit des Parlaments. Sie wollen glaubhaft machen, Senat oder Parlament könnten dergleichen im Handstreich entscheiden. Das ist Gott sei Dank nicht der Fall.
Es ist außerdem ein Märchen zu behaupten, die GAL habe veranlasst, dass Herr Nonnenmacher entlassen wird, sondern das war eine gemeinsame Entscheidung des Hamburger Senats – dem die GAL damals allerdings noch angehörte – und der Landesregierung Schleswig-Holsteins. Es war nicht die GAL die das gemacht hat und es war auch nicht die GAL, die gesagt hat, sie würde
Wahrnehmungsstörungen ist ein sehr schönes Stichwort dafür. Wir überlassen Sie auch gern dem Lecken Ihrer Wunden, denn die Wahrnehmungsstörung liegt an dieser Stelle bei Ihnen. – Vielen Dank.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 41 auf, Drucksache 19/8080, Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008 (kameral) , Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2008 und Ergänzung zum Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs, hier: Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2008 sowie Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2010 sowie zum Ergänzungsbericht 2010 des Rechnungshofs und Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2008 sowie Ergebnisbericht 2010 des Rechnungshofs.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksachen 19/4580: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008 (kameral) (Senatsantrag) und 19/5300: Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2008 (Vorlage des Rechnungshofs) und 19/5970: Ergänzung zum Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs hier: Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2008 (Vorlage des Rechnungshofs) und 19/6159: Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2008 sowie zum Ergänzungsbericht 2010 des Rechnungshofs "Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2008" (Senatsmitteilung) und 19/5301: Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2008 (Vorlage des Rechnungshofs)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst und auch im Namen von Frau Schaal, unserer Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss, herzlichen Dank an Herrn Meyer-Abich und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs für den Jahresbericht 2010.
Ein solcher Bericht ist für die Opposition immer ein willkommener Anlass, dem Senat Vorwürfe zu machen. Der Rechnungshof will aber nicht den Senat ärgern, sondern er hat den Verfassungsauftrag, die Wirtschaftsführung und die Haushaltsordnung der Stadt zu überwachen. Dabei hat er das Ziel, Schwachstellen in Abläufen aufzudecken und Verwaltungshandeln zu verbessern. Im Jahresbericht 2010 findet sich da so allerhand:
"Nicht ausgewiesene Überschreitung [des Haushalts in Millionenhöhe] Gesperrte Mittel in Höhe von 12,3 Mio. Euro ausgezahlt Kosten nicht transparent dargestellt Bürgerschaft […] unzureichend informiert Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nicht beachtet Vergabevorschriften nicht beachtet Fehlendes Controlling Einsparpotenzial […] nicht ausgeschöpft".
Das sind keine Zitate aus Reden der Opposition, sondern aus dem Bericht des Rechnungshofs im Jahr 2010 und das wirft in dieser Deutlichkeit kein gutes Licht auf die Art und Weise, wie derzeit in Hamburg regiert wird.
Ich will einige Bespiele nennen. Über 12 Millionen Euro wurden für Ausbildungsprogramme und Jugendberufshilfe ausgegeben ohne jedes Controlling, das nötig und auch möglich gewesen wäre. Mit rund 30 Millionen Euro jährlich sind Krankenhausinvestitionen gefördert worden, ohne dass die Behörde die Verwendung der Mittel auch nur stichprobenartig überprüft hätte. Beim IBA DOCK in Wilhelmsburg hätten durch eine andere Bebauung rund 3 Millionen Euro gespart werden können. Es gibt eine lange Liste solcher Beispiele. Der gesamte Rechnungshofbericht zeigt, dass man viele Millionen Euro im Haushalt einfach nur dadurch einsparen kann, dass man besser regiert.
Es gibt einen weiteren, ebenfalls sehr instruktiven Bericht des Rechnungshofs, und zwar zur Bautätigkeit der Stadt, den Sonderbericht "Kostenstabi
les Bauen". Dieser Bericht beschreibt unter anderem die Bedeutung von Planungsmängeln. Ausgelöst wurde er durch den ZOB Bergedorf, für den sich die Kosten von 21 auf 42 Millionen Euro verdoppelt hatten. In seiner beratenden Äußerung stellt der Rechnungshof 129 Planungsmängel bei Bauvorhaben der letzten zehn Jahre fest. Ich will deutlich sagen, dass es auch früher Probleme gab,
aber 76 dieser Planungsmängel, Frau Ahrons, das sind 60 Prozent aller Fälle, haben sich allein in den vergangenen zwei Jahren abgespielt. Mit anderen Worten: Das Regierungshandeln war noch nie so schlecht wie heute.
Schlecht geplantes Bauen ist eine teure Angelegenheit. Über 260 Millionen Euro der Kostensteigerungen führt der Rechnungshof auf Planungsmängel zurück.