im Bereich der Gremien. Die Hamburger Hochschulen zeichneten sich bis dahin durch eine Gremienvielfalt aus, durch Verschleuderung von Energien und Zeit in einem endlosen Wust von Gremien. Dahin dürfen wir nicht zurück. Wir sind gespannt, was die SPD hier machen wird; zu befürchten ist Schlimmes.
Meine Damen und Herren! Diese Entwicklung, die ich Ihnen in sechs Punkten genannt habe, wird in der deutschen und auch in der internationalen Wissenschaftsszene genau verfolgt. Bereits jetzt ist festzustellen – das wurde uns schon mehrfach berichtet, auch im Wissenschaftsausschuss –, dass der eine oder andere Interessent für eine Stelle, zum Beispiel ein Spitzenforscher, kein Interesse mehr daran hat, in so eine Stadt zu kommen, wenn die Perspektive für die Hochschulen so schlecht ist. Kein Wissenschaftssenator, auch nicht die von Ihnen teilweise zu Recht kritisierten Vorgänger, Herr Tode, hat den Hochschulstandort in Hamburg so sehr geschädigt wie Frau Stapelfeldt. Und dies wird ein langfristiger Schaden sein. Das kritisieren wir.
Sechstens, vielleicht der wichtigste Punkt: Anerkennung und Wertschätzung für die Hochschulen. Das hat Frau Stapelfeldt in den letzten Monaten sträflich vermissen lassen.
Meine Damen und Herren! Die Tendenz des Antrags der CDU-Fraktion ist richtig, deshalb werden wir ihm auch zustimmen. Wir sind auch bereit, ihn an den Ausschuss zu überweisen und finden es schade, dass die SPD das nicht tun will.
Ich komme zum Antrag der LINKEN. Meine Damen und Herren von der Links-Partei, Ihr Antrag wiederum ist nichts anderes als ein Arbeitsprogramm zur Unterschreitung der Mittelmäßigkeit. Sie wollen einen aufgeblähten Funktionärsapparat auf Kosten von Forschung und Lehre, Stichwort ist die paritätische Besetzung. Sie haben keine Ahnung davon, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern gestaltet wird. Sie wollen ernsthaft Verträge ohne Sanktionen abschließen. Das können Sie
mit Ihrem privaten Geld so machen, aber doch nicht mit dem Geld der Steuerzahler. Diesen Antrag kann man nur ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Hamburger CDU legt heute einen Antrag vor, um ihn in die Bürgerschaft einzubringen, und zeichnet ein Bild der Wissenschaftspolitik der CDU der letzten zehn Jahre, das der Realität in keiner Weise standhält. Ein Erfolg reihe sich an den anderen, aber den größten Erfolg haben Sie leider in Ihrem Antrag vergessen. Das hat Herr Tode aufgeführt, nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Hochschulgesetz von 2001. Ich möchte daran erinnern, dass dieses Hochschulgesetz die CDU, Schill und die FDP verfasst haben. Also, Herr Schinnenburg, sind Sie alles andere als unschuldig.
Und die Politik der Wissenschaftsbehörde in den letzten zehn Jahren hat keineswegs zur Stärkung der Hamburger Hochschullandschaft beigetragen, wie man es im Antrag lesen kann. Darüber hinaus noch so zu tun, als seien die Kürzungsvorschläge für die Hochschulen einzig und allein der Sündenfall der neuen Senatorin Dorothee Stapelfeldt, kann ich eigentlich nur als verspäteten Wahlkampf abbuchen. Sie waren es, die mit den Kürzungen angefangen haben.
Wobei ich sagen muss, Herr Tode, dass man die Rolle der SPD, was die maroden Gebäude der Universität angeht, auch nicht verklären und beschönigen oder vielleicht sogar vergessen sollte. Da ist auch ein Teil Schuld bei den Sozialdemokraten, damals ist auch viel versäumt worden.
Richtig ist, dass die anstehende Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes einen hohen Stellenwert hat. Und genauso richtig wäre es – da kann ich mich nur allen bisherigen Rednern anschließen –, diese beiden Anträge von der CDU und der LINKEN an den Ausschuss zu überweisen, damit sie diskutiert werden können. Wir warten natürlich mit Spannung auf die Drucksache des Senats.
Wenn wir uns als LINKE rückblickend ansehen, was denn diese großen Erfolge der CDU-Hochschulpolitik waren, dann finden wir folgende Merkmale: Das Wichtigste ist, das zeichnet sich bis
heute ab, die strukturelle Unterfinanzierung. Sie wurde konsequent fortgesetzt und die Kürzungen wurden immer weiter verschärft. So viel dazu, Herr Kleibauer, dass man eine finanzielle Planungssicherheit hat. Die einzige finanzielle Planungssicherheit, die die Hochschulen während der CDU-Regierung hatten, war immer der Mangel an Geld.
Der zweite Punkt sind die Gremien der demokratischen Selbstverwaltung, die abgeschafft und beschnitten wurden, auch das wurde schon angesprochen. Das ist genau das, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss kritisiert hat, der besagte, dass das Hochschulgesetz verfassungswidrig sei und die Mitbestimmung nach dem Gesetz nicht gewährleistet sei. Sie muss jedoch gewährleistet sein. Auch die FDP wird die Mitbestimmung nicht aushebeln können.
Als Drittes hat die CDU gern den Hochschulrat hofiert und mit einer nach unserer Auffassung sehr zweifelhaften Zusammensetzung, weil die Gewerkschaften fehlen. Umfassende Kompetenzen haben zunehmend Unmut erregt. Das war insbesondere deutlich bei der letzten Wahl des Präsidenten.
Ein vierter Punkt: Mit der Einführung der Studiengebühren unter der CDU-Regierung wurde in Hamburg der Zugang zum Studium für junge Menschen aus Familien von Geringverdienern erheblich erschwert und der Zugang fast unmöglich gemacht.
Ein fünfter Punkt ist, dass wir es unter der CDU-Regierung an den Hochschulen mit einer zunehmenden Prekarisierung zu tun hatten. Wir haben immer mehr befristete Verträge und immer mehr Honorarverträge. So bekommt man keine tollen Wissenschaftler, wenn sie nicht einmal von ihrer Arbeit leben können.
Ein sechster Punkt ist, dass Forschung und Lehre unter der CDU-Ägide zunehmend wirtschaftlichen Interessen unterstellt waren. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Freiheit von Forschung und Lehre nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz von CDU, Schill und FDP – ich sage es noch einmal – nicht gewährleistet sei. Hinzu kommt, dass das Studium zusehends verschult wird. Das wird auch von Herrn Professor Lenzen immer wieder eingebracht, und man spricht inzwischen schon von einer Bildungsfabrik. Da muss dringend etwas getan werden.
jetzt eine höhere Personalautonomie fordert, dann macht sie das unter der fortbestehenden Unterfinanzierung, denn damit haben Sie angefangen und Sie haben auch immer wieder Kürzungsvorschläge. So wird im Grunde ein hochschulinterner Konkurrenzkampf vom Zaun gebrochen wird, der Forschung und Lehre nur empfindlich behindern kann und den Wissenschaftsstandort Hamburg empfindlich stört.
Für DIE LINKE ist die geplante Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes ein erster Schritt zur Redemokratisierung der Hochschulen. Das haben wir immer wieder gesagt und dabei bleibt es auch. Deshalb fordern wir demokratisch organisierte Hochschulen, in der sämtliche Mitglieder der Hochschulen in die zentralen Entscheidungen eingebunden werden und die Beschlüsse in einem transparenten Verfahren fallen.
Wir haben im Oktober eine Evaluation des Hamburgischen Hochschulgesetzes vorgelegt bekommen, die noch von der CDU-Senatorin Gundelach in Auftrag gegeben wurde, und in dieser Evaluation findet sich der Hinweis auf eine bessere Partizipation der Hochschulmitglieder. Wörtlich heißt es darin:
"Hochschulen sind im besonderen Maße auf die Eigenmotivation und Selbstverpflichtung ihrer Mitglieder angewiesen, die deshalb in die Entscheidungsfindung adäquat eingebunden werden müssen."
Die Kommission empfiehlt deshalb, die Beteiligung der Fakultäten in Mitbestimmungsrechten gesetzlich zu verankern, und das unterstützen wir.
Für DIE LINKE bedeutet das konkret, dass die Zusammensetzung der Kollegialorgane an den Hochschulen auf allen Ebenen möglichst den Ansprüchen einer paritätischen Besetzung aller in der Hochschule vertretenen Statusgruppen gerecht werden muss. Deshalb fordern wir, darauf hinzuwirken, dass Hochschulverträge und sonstige zentrale Entscheidungen, die die Entwicklung der Hochschulen betreffen und die zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Hochschulen ausgehandelt werden, der Hamburgischen Bürgerschaft zur Stellungnahme vorgelegt werden, und auch da sehen wir uns durch die Evaluation bestätigt. Durch diese Evaluation zieht sich nämlich wie ein roter Faden eine Kritik an dem bestehenden Hamburgischen Hochschulgesetz und sie lautet immer wieder: mangelnde Transparenz. Das können wir uns als Parlament nicht bieten lassen, da müssen wir etwas tun.
durchaus infrage zu stellen ist, und empfiehlt eine Änderung von einem Entscheidungsgremium in ein Beratungsgremium. So sollte zum Beispiel der Präsident oder die Präsidentin nicht wie bisher vom Hochschulrat, sondern vom Akademischen Senat gewählt werden. Wir als LINKE stellen die Frage, ob überhaupt ein Hochschulrat installiert werden muss, und möchten vom Senat geprüft haben, wie sich die Aufgaben des Hochschulrats hin zu beratender Funktion im neuen Hochschulgesetz insgesamt ändern sollen und inwieweit diese Institution dann noch eine Berechtigung hat. Den Forderungen nach einer stärkeren Autonomie der Hochschulen schließt sich DIE LINKE an, aber eine stärkere Autonomie ohne verbesserte demokratische Rechte kann es nicht geben.
Eines ist auch klar: Eine Entwicklung des Wissenschaftsstandorts Hamburg kann es nur geben, wenn die Kürzungsvorschläge von Schwarz-Grün und die zusätzlichen Einsparungen von der SPD-Regierung zurückgenommen werden und das erfüllt wird, was Olaf Scholz im Wahlkampf versprochen hat, nämlich eine auskömmliche Finanzierung der Universität und der Hochschulen in Hamburg.
Ich habe eben ein Signal von Herrn Tode vernommen, dass die SPD in vielen Punkten unseren Anträgen zustimmt, aber bei einem Punkt Probleme hat. Deshalb werden wir eine ziffernweise Abstimmung beantragen. – Danke schön.