Protokoll der Sitzung vom 14.09.2011

Frau Spethmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einer Großen Anfrage und einer einvernehmlichen Ausschussüberweisung zu tun, sodass ich mich kurz fassen werde.

Frau Kollegin Kaesbach, lesen können wir alle. Sie zitieren aus der Großen Anfrage, aber mit den falschen Zeiträumen, die nicht vergleichbar sind; das sollten wir lieber im Rahmen des Fachausschusses behandeln. Ich entdecke hier keine größeren Besonderheiten, die im Moment einen politischen Diskurs erfordern. Die Große Anfrage enthält viele nette Informationen, aber ich glaube nicht, dass das im Moment ein Bereich ist, der von großem Interesse ist.

Es bleiben gewisse Probleme, aber die sind in der Großen Anfrage nicht erfragt worden, beispielsweise, wie sich die Altersstruktur zusammensetzt. Wenn man den Begriff Jugendstrafvollzug hört, denkt der allgemeine Leser oder Hörer, es würde sich hier um Jugendliche handeln. Tatsächlich sind aber weit weniger als 10 Prozent der Inhaftierten unter 18 Jahren, der Großteil ist zwischen 18 und 21 Jahre alt. Und was auch kaum jemand weiß, ist, dass über 41 Prozent der dort Einsitzenden über 21 Jahre alt ist. Das hat mit Jugend im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Daher rühren auch die meisten Probleme, zum Beispiel das massive Bildungsproblem, denn es kommen Analphabeten dort hinein. Das bedeutet, dass wir bei der Bildung ganz am Anfang beginnen müssen. Dies sind die Themen, die uns bewegen, ebenso die Themen der Sucht und des Drogenkonsums, die wir durchaus stärker behandeln müssen. Im Ausschuss können wir diese Große Anfrage für weitere Debatten nutzen, aber im Parlament bringt uns diese Debatte nicht weiter. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Der Abgeordnete Müller hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Tabbert hat einen schönen Satz gesprochen, nämlich dass die Finsternis beendet wurde.

(Thomas Völsch SPD: Die justizpolitische Finsternis wurde beendet!)

Wir haben sie gemeinsam beendet auf Veranlassung der Grünen und der CDU. Ich bin auch sehr dankbar, dass die CDU dabei war, diese Finsternis zu beenden, weil es immer gut ist, wenn man lernt.

(Urs Tabbert)

Ich kann den Zahlen, die jetzt von der FDP beim Senat abgefragt wurden, eigentlich nur attestieren, dass das Strafvollzugsgesetz, das wir alle gemeinsam beschlossen haben und das neu war, durchaus als Erfolg gelten kann, zumindest für die Zeit, die wir jetzt beobachten können. Ich kann auch überhaupt keine Probleme in dem Sinne erkennen, wie Sie Frau Kaesbach angedeutet hat, dass bei mehr Freiheit am Ende auch mehr Disziplinierungsmaßnahmen stehen. Das haben Sie als ein Auseinanderfallen beschrieben, aber genau dies war der Sinn dieses Gesetzes. Wir wollten durch die Lockerungen den Jugendlichen Gelegenheit geben, das Leben zu erleben. Und das Leben heißt in Deutschland und in Hamburg immer noch ein bisschen mehr Freiheit als in Hahnöfersand. Wenn es dann Probleme gibt, muss man einschreiten, aber so ist das Leben. Ich bin froh, dass es in Hahnöfersand passiert und nicht in der Freiheit draußen. Insofern sind die Maßnahmen, die einhergehen mit einer Lockerung im offenen Vollzug und auch in anderen Bereichen, die manchmal auch zu Disziplinarmaßnahmen führen, durchaus ein gewünschter Lernprozess.

Es tauchen Sorgen auf bei den Antworten, die wir im Ausschuss noch einmal debattieren müssen. Das ist sicherlich der Krankenstand, der natürlich dazu führt, dass wir weniger Stunden haben; das führten Sie auch aus. Insgesamt ist die Personalstärke im Strafvollzug wohl auch sehr knapp kalkuliert. Deswegen werden wir darüber noch einmal reden müssen, auch im Zusammenhang mit der Zusammenlegung mit Glasmoor.

Ich bin auch nicht zufrieden mit der Evaluierung nur im Bereich Sucht, zumal auch da klar wurde, dass noch nicht einmal diejenigen, die zur Suchtberatung gehen, erfasst werden, und zwar ganz bewusst nicht. Das ist falsch, hier müssten wir herangehen, wenn wir auf diesem Gebiet Erfolge haben wollen. Deswegen sollten wir darüber im Ausschuss näher debattieren.

Wir haben einen Expertenbericht vorliegen über die Wiedereingliederung von Strafgefangenen; das gilt ganz besonders für die Jugendlichen. An sich müssten wir im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber reden. Der neue Senat hat bisher keinerlei Vorschläge gemacht, wie er in diesem Punkt agieren will. Darüber müssen wir als Parlament noch reden, bevor wir diesen Haushalt verabschieden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL)

Frau Schneider, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es gut, dass die Antwort auf die Große Anfrage jetzt vorliegt und uns Gelegenheit gibt, über ein wichtiges

Thema zu sprechen. Wir sprechen über das Jugendgefängnis und dies ist die Ultima Ratio des Jugendstrafrechts und die Sozialisationsinstanz, die die bei Weitem ungünstigsten Voraussetzungen aufweist.

Das Problem wurde schon kurz angesprochen, ich glaube, es war von Ihnen, Herr Tabbert. Die allermeisten Jugendlichen, die inhaftiert sind, sind ohne Schul- und Berufsabschluss. Vor circa einem Dreivierteljahr hatte ich einmal nachgefragt. Die Einzelfallzählung für Hahnöfersand hat für 2008 und 2009 ergeben – die Zahl ist wirklich von Belang –, dass zwischen 66 und 68 Prozent der Jugendlichen ohne Schulabschluss und 100 Prozent ohne Berufsausbildung sind.

Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die eindeutig nachweisen, dass Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit auf der einen und Jugenddelinquenz auf der anderen Seite in einem engen Zusammenhang stehen, ein Zusammenhang, den schon der französische Schriftsteller Victor Hugo treffend so formulierte, dass, wer eine Schultür öffne, ein Gefängnis schließe. Es sollte völlig klar sein, dass das Jugendgefängnis allgemeine Probleme für die Entwicklung junger Menschen wie die Schulmisere, die Bildungsungerechtigkeit und den Mangel an Ausbildungsplätzen nicht beeinflussen und die Chancenlosigkeit für viele Jugendliche nicht ausgleichen kann.

Es ist aber auch klar, dass diese Situation, dass nur der weitaus kleinere Teil der Inhaftierten einen Schulabschluss und praktisch niemand eine Ausbildung hat, den Jugendstrafvollzug vor große Herausforderungen stellt. Sehr richtig wird in der Senatsantwort auf die Große Anfrage vom Recht auf schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung gesprochen. Leider – und damit komme ich zu einem Problem Ihrer Großen Anfrage – wurde nicht ausreichend gefragt. Sie haben praktisch nie nach harten Fakten gefragt, und das ist wirklich schade bei diesem wichtigen Thema und schmälert etwas Ihren Verdienst, dieses Thema aufgegriffen zu haben.

Wie findet der Schulunterricht statt? Wie wird der Situation Rechnung getragen, dass die meisten Jugendlichen einen langen Weg des Scheiterns hinter sich haben? Gibt es die notwendige individuelle Förderung und ein speziell auf den jeweiligen Jugendlichen zugeschnittenes Lernprogramm? Ist das bei zweieinhalb Lehrerstellen überhaupt möglich? Wie viele Jugendliche haben denn in den letzten Jahren überhaupt einen Hauptschulabschluss oder gar einen Realschulabschluss gemacht? Einen Realschulabschluss hat in den letzten Jahren niemand gemacht, das hatte ich im letzten Jahr abgefragt. Den Hauptschulabschluss machen immerhin zwischen neun und 14 Inhaftierte jährlich.

(Farid Müller)

Aber ist wirklich gewährleistet, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert, dass auch allen Inhaftierten, für die aufgrund der Kürze ihrer Haftzeit ein Abschluss während der Haft nicht erreichbar ist, ein Angebot schulischer oder beruflicher Ausbildung gemacht werden muss? Auch im Hinblick auf die Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wird die Situation nicht so richtig deutlich. Ich weiß aus sehr vielen Anfragen, dass man wunderschöne Listen bekommt, was alles gemacht wird, aber was sich dahinter verbirgt, erfährt man relativ selten. Meistens erfährt man von Gefangenen oder auch von Leuten, die ab und zu ins Gefängnis gehen, dass die Situation nicht wirklich realistisch dargestellt wird und dass vieles nur auf dem Papier existiert.

Mir scheint aber trotzdem, dass hier erfreulicherweise einige Anstrengungen unternommen werden und seit zwei Jahren auch verstärkt. Aber es fehlen die Zahlen, wie viele der Inhaftierten die Haft mit einem Ausbildungsabschluss beenden und wie ihre Weitervermittlung funktioniert; auch das ist eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Das ist aber im Hinblick auf die große Herausforderung, die Teilhabechancen der jungen Menschen zu verbessern, eine wirklich entscheidende Frage.

Auf zwei andere Probleme will ich an dieser Stelle ganz kurz eingehen. Im Grunde sprechen wir darüber – das bewerte ich ein bisschen anders als einige Rednerinnen und Redner vor mir –, dass das Jugendstrafvollzugsgesetz von 2009 einerseits ein Fortschritt gegenüber dem vorherigen verfassungswidrigen Zustand darstellt, dass es aber andererseits in mancher Hinsicht ein fragwürdiger Kompromiss zwischen dem Strafbedürfnis, wie es die CDU verkörpert, und der Aufgabe der Erziehung und Reintegration straffällig gewordener Jugendlicher ist. So kann man einerseits begrüßen, dass bis jetzt in 2011 die durchschnittliche Belegung im offenen Vollzug – Sie hatten das angesprochen – deutlich gestiegen ist. Man muss aber auch sagen, dass sie 2010 gesunken war, auch gegenüber 2009, und dass der Anteil des offenen Vollzugs im Juli dieses Jahres mit knapp 17 Prozent jedoch nach wie vor sehr niedrig ist.

Ich möchte die SPD daran erinnern, Herr Tabbert, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums von 2006 das Primat für den offenen Vollzug ausgesprochen und damit die Bedeutung von Vollzugslockerungen für die Reintegration anerkannt hat. Für Hamburg müssen wir leider feststellen, dass nicht nur der Anteil der jungen Gefangenen im offenen Vollzug gering ist, sondern dass die allermeisten Gefangenen im geschlossenen Vollzug von Vollzugslockerungen ausgeschlossen sind.

Erschreckend finde ich, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Müller, den signifikanten Anstieg der Disziplinarmaßnahmen. Insbesondere die Zahl der ver

hängten Arreste nimmt stark zu. Das bedarf meiner Meinung nach unbedingt der weiteren Klärung, denn nicht umsonst hatte der eben schon erwähnte Referentenentwurf auf die Disziplinarmaßnahme des Arrestes verzichtet und damit deutlich gemacht, dass dem jugendlichen Alter der Inhaftierten und auch ihrer besonderen Haftempfindlichkeit Rechnung getragen werden muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Alles in allem ist die Große Anfrage ein Einstieg für die ausführliche Befassung mit dem Jugendstrafvollzug. Viele Fragen bedürfen weiterer Klärung. Insofern freue ich mich, dass die Große Anfrage überwiesen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/1052 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig so geschehen.

Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf, Drucksache 20/1401, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen nach § 31 SGB II gegen Hartz-IV-Beziehende in Hamburg sofort aussetzen und über eine Bundesratsinitiative Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen nach § 31 SGB II gegen Hartz-IVBeziehende in Hamburg sofort aussetzen und über eine Bundesratsinitiative Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen! – Drs 20/1401 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Herr Dr. Bischoff, bitte.

(Glocke)

Lieber Herr Bischoff, bevor Sie das Wort ergreifen: Die SPD-Fraktion hält offensichtlich eine Fraktionssitzung während der Bürgerschaftssitzung ab. Bitte setzen Sie sich doch und erlauben Sie dem Abgeordneten, jetzt das Wort zu ergreifen und schenken ihm Ihre Aufmerksamkeit. – Bitte, Herr Dr. Bischoff.

(Christiane Schneider)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Fördern und Fordern von Arbeitslosen, geregelt über Eingliederungsvereinbarungen, ist seitens der Jobcenter nicht richtig ausbalanciert. Das ist das aktuelle Ergebnis einer Studie des IAB, also des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Worauf zielen dieses Ergebnis und die Kritik?

Die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger würden häufig konkret, die Leistungen der Jobcenter eher vage benannt. Nicht selten werde die Zahl der Bewerbungen festgelegt, die der Jobsuchende zu erbringen habe. Über die Zahl der Vermittlungsvorschläge gäbe es keine konkreten Angaben. Insgesamt folgten die Inhalte der untersuchten Eingliederungsvereinbarungen standardisierten Mustern und ließen einen individuellen Zuschnitt auf die Bürgerinnen und Bürger vermissen. Außerdem basierten die Vereinbarungen meist nicht auf einem gemeinsamen Prozess der Zielführung. – Soweit diese Kritik im Ergebnis der Studie. Und dieses Institut ist nicht verdächtig, der LINKEN nahezustehen.

Bis zum April 2011 mussten diese in meinen Augen mehr oder minder einseitigen Eingliederungsverpflichtungen anerkannt werden, ansonsten wurden die Bürgerinnen und Bürger mit Sanktionen belegt. Im Zusammenhang mit der vom Verfassungsgericht angemahnten Überprüfung der Regelsätze wurde diese Anerkennungspflicht aufgehoben. Leider erstreckt sich die Abschaffung der Sanktionen in Sachen Eingliederungsvereinbarungen keineswegs auf den gesamten Mechanismus. Der Sanktionsmechanismus wurde nicht insgesamt überprüft oder ausgesetzt, teilweise wurden die Sanktionen sogar verschärft.

Was ist die Konsequenz? Die Zahl der sanktionierten Regelsatzbezieher im Rechtskreis SGB II dürfte im Jahr 2011 einen neuen Rekordstand erreichen, so die Aussage von BA-Chef Jürgen Weise dieser Tage. Er rechnet mit insgesamt 900 000 Leistungskürzungen im laufenden Jahr wegen angeblich fehlender Mitwirkungspflichten und Auflagen. Schon im ersten Quartal dieses Jahres hätten die Jobcenter und Arbeitsagenturen rund 218 000 Sanktionen verhängt, das sind gut 30 000 mehr Leistungskürzungen als noch im Vergleichszeitraum 2010. Im letzten Jahr wurden insgesamt 828 000 Sanktionen gegenüber ALG-II-Empfängern ausgesprochen. Das heißt, im Jahresdurchschnitt waren somit 136 000 Bürgerinnen und Bürger von mindestens einer Leistungskürzung betroffen.

Am häufigsten wurde aufgrund von geplatzten Meldeterminen – über 60 Prozent –, bei der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder den Vereinbarungen nachzukommen – knapp 20 Prozent – und bei Ablehnungen von Jobangeboten – 15 Prozent – sanktioniert. Fakt ist

aber auch, dass 42 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen erfolgreich waren. Leider nehmen zu wenige Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Widerspruch in Anspruch. Bei rund 60 Prozent der Klagen vor den Sozialgerichten, die bekanntlich eine ziemliche Lawine darstellen, bekamen die Sanktionierten Recht zugesprochen.

Die Unausgewogenheit erstreckt sich unserer Ansicht nach also nicht nur auf die Eingliederungsvereinbarungen, sondern – wir sehen uns da im Verbund mit vielen anderen Kritikern – vor allem auch auf die Sanktionen. Laut Regierung – das hat gerade eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion erbracht – sind die Sanktionsregelungen zentrale Normen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, da sie angeblich die Schnittstelle zwischen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darstellen. Sie dienten der verbindlichen Umsetzung des Grundsatzes von Fördern und Fordern.

Ich und viele andere halten diese Argumentation für wenig stichhaltig. Die Quote bei Widerspruch oder Sozialgerichtsverfahren gibt diesem Stellenwert der Sanktionen nicht recht. Sanktionsregeln stellen an sich ein enormes Ärgernis dar. Dieses Ärgernis wird verstärkt, wenn man ein bisschen den Blick auf die Ermessensregeln der Jobcenter hat, denn sie sind in der Regel nicht an vorgegebene Kriterien gebunden.

Zudem unterbleibt nach wie vor die eigentlich in einem Rechtsstaat gebotene schriftliche, verständliche Rechtsfolgenbelehrung. In unseren Augen ist der gesamte Sanktionsmechanismus auch ein wesentlicher Grund – ich habe Ihnen dazu ein paar Fakten vorgetragen – für die unzureichende gesellschaftliche Akzeptanz der Arbeitsmarktpolitik.

(Beifall bei der LINKEN)