Protokoll der Sitzung vom 09.02.2012

(Robert Heinemann CDU: Das wird doch ge- rade umgesetzt! – Dr. Andreas Dressel SPD: Schauen Sie doch mal ins Gesetz, was Sie selber mit beschlossen haben, Frau Heyenn!)

Uns geht es darum, dass dieses Volksbegehren umgesetzt wird. Der Senat, der im Grunde Dienstherr von Bäderland ist – das Unternehmen gehört zur HGV und zu HAMBURG WASSER –, sollte auf Bäderland einwirken, damit sich etwas tut. Wir haben von allen Seiten gehört, dass Bäderland sich der Mitarbeit an einer Einigung verweigert. Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag gestellt. Den ersten Teilerfolg sehen wir schon: In Hamburg-Nord reden die Leute wieder miteinander, und jetzt hoffen wir, dass der Senat auch noch aktiv wird. Dann haben wir vielleicht in einem Jahr ein neues Nutzungskonzept und dann unterhalten wir uns weiter.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Eisold, Sie haben das Wort.

(Robert Heinemann CDU: Jetzt das große mea culpa!)

Herr Hesse, das waren die Schlachten von gestern, das finde ich schade. Sie sind nicht auf die Zukunft eingegangen. Dabei ist die Frage, wie ein Freibad aussehen könnte, wenn man sich vorher mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber verständigt, durchaus interessant. War das Ihre Abschiedsrede? Es hörte sich so an, als ob Sie alles noch einmal rechtfertigen wollten, was Sie in den letzten Jahren gesagt oder getan haben. Dafür hätte sich sicher auch eine andere Gelegenheit geboten.

(Robert Heinemann CDU: Nun eiern Sie doch nicht so! Wollen Sie Wohnungen oder wollen Sie keine Wohnungen?)

Sie sollten die 34 000 Bürgerinnen und Bürger – das waren nicht verschwindend wenige, das war schon eine ganze Menge – ernster nehmen,

(Vereinzelter Beifall bei der LINKEN)

das hätten sie verdient. Wir jedenfalls nehmen Sie ernst, deswegen freuen wir uns auf den Runden Tisch und auf die Gespräche, die in Hamburg-Nord stattfinden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Müller, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kommen wir doch einmal zum Thema Ernstnehmen des Bürgerwillens. Wir haben uns noch einmal angeschaut, über was die Bürger abgestimmt haben. Nun haben wir einen Antrag vorliegen, der sagt: Die Bürger haben zwar dagegen gestimmt, aber wir wollen jetzt doch die Modernisierung und nun muss da auch etwas passieren. Und das ist eine Ignoranz des Bürgerwillens.

(Beifall bei Robert Heinemann CDU)

Die Bürger konnten darüber entscheiden, ob sie ein renoviertes Schwimmbad haben wollten – dann wäre ein Teil der Fläche bebaut worden, um die Sanierung zu bezahlen –

(Olaf Ohlsen CDU: Das wissen wir doch al- les!)

oder nicht. Das Volk hat entschieden und so ist klar, dass das, was an Modernisierung geplant war, nicht umgesetzt werden kann.

Jetzt gibt es diese Rückholbestrebung nach dem Motto, jetzt wollen wir die Bürger doch überreden – vielleicht haben sie es damals nicht verstanden oder sie haben nicht abgestimmt, weil es sie nicht interessiert hat – und ihnen erzählen, wie man ein anderes Nutzungskonzept hinbekommen kann; das kann man alles tun. Wenn es neue Gespräche geben sollte, dann wird es vielleicht auch einen neuen Bürgerentscheid geben. Wir alle haben gelernt, dass ein Runder Tisch den Volkswillen im Bezirk nicht automatisch widerspiegelt. Wir haben aber in dem neuen Gesetz, das wir einstimmig verabschiedet haben, die Bestimmung, dass zu einem Thema innerhalb von zwei Jahren nur ein Bürgerentscheid stattfinden kann.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Genau!)

Ich finde diese Regel gut und ich finde es auch gut, wenn das bei dieser Frage berücksichtigt wird.

Im Übrigen: Nach dem neuen Gesetz hätte Hamburg-Nord nur eine Empfehlung abgeben können, denn die Entscheidung über die Mittel eines Landesbetriebs

(Jan Quast SPD: Das ist kein Landesbetrieb, sondern eine GmbH!)

(Dora Heyenn)

und dessen Investition in ganz Hamburg obliegt nicht allein den Bürgern im Bezirk Hamburg-Nord, sondern – Gott sei Dank – allen Bürgern und in diesem Fall der Bürgerschaft. – Danke.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD und der CDU)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 20/3000 in der Neufassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 43 auf, Drucksache 20/2831, Antrag der SPD-Fraktion: Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen.

[Antrag der SPD-Fraktion: Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen – Drs 20/2831 –]

Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Herr Schmidt.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zugang zum Internet ist für eine Informationsgesellschaft grundlegende Voraussetzung, und doch fehlt er gerade dann, wenn man mal eben schnell eine EMail oder eine Fahrplanauskunft abrufen möchte oder einfach nur ein bisschen Zeit überbrücken will. Für viele Geschäftsleute ist das Netz heute wichtige Voraussetzung, um der eigenen Arbeit überhaupt nachgehen zu können. Insbesondere die Verbreitung mobiler Endgeräte wie Smartphones oder Tablet-PCs sorgen dafür, dass spätestens bis 2014 die mobile Internetnutzung die Nutzung des Internets am PC übersteigen wird.

Ich brauche mich nur einmal im Plenum umzuschauen: Die Fraktion der iPad-Nutzer dürfte mittlerweile die zweitgrößte Fraktion sein. Keine Angst, Herr Dressel, die absolute Mehrheit der SPD ist noch unangefochten.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Die haben doch alle ein Tablet!)

Smartphones, iPads und Co. haben aber eines gemeinsam: Ohne Zugang zum Internet machen sie nur halb soviel Sinn. Nicht immer ist UMTS verfügbar und die Datentarife sind noch immer zu teuer, insbesondere dann, wenn man auf teures DatenRoaming angewiesen ist, wie zum Beispiel die

Touristen aus dem Ausland. Auch mit LTE wird es weiterhin Probleme geben. Regulatorisch handelt es sich dabei um Mobilfunk, und noch immer blockieren einzelne Mobilfunkprovider Dienste wie Skype oder Voice over IP. Ob LTE deshalb ein Ersatz für einen vollständigen Internetzugang sein wird, wird sich noch herausstellen.

Niedrigschwelliger Internetzugang ist auch aus sozialen Gesichtspunkten wichtig. Nicht jeder kann sich die teuren Datentarife der Mobilfunkprovider leisten.

(Beifall bei der SPD)

Wir Sozialdemokraten treten deshalb auch für eine digitale Gerechtigkeit im Internet ein.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen, dass möglichst viele Menschen sich den Zugang zum Internet leisten können.

(Dirk Kienscherf SPD: Richtig!)

So, wie man einem Durstigen ein Glas Wasser anbietet, sollte man in der Informationsgesellschaft dem datendurstigen Internetnomaden

(Dr. Thomas-Sönke Kluth FDP: Bitte ein Bit!)

wenigstens einen drahtlosen Internetstrohhalm zur Verfügung stellen.

(Beifall bei der SPD)

Viele Hotels und Gastronomiebetriebe bieten ihren Gästen den Zugang zum Internet über WLAN an, denn der Besuch von Cafes wird häufig auch davon abhängig gemacht, ob es dort Zugang zum Internet gibt.

Auch als Stadtmarketing kann ein WLAN hilfreich sein. Ein WLAN im Rathaus und schon würden noch viel mehr Touristen Bilder unseres wunderschönen Rathauses mit den Freunden im Internet teilen.

(Robert Heinemann CDU: Wir haben doch hier WLAN!)

Die EU hat schon vor Jahren empfohlen, lokale Funkdatennetze und Nachbarschaftsinitiativen zur Verbesserung des öffentlichen Internetzugangs zu unterstützen. Es gibt Menschen, die ohne Umschweife auch vollkommen Fremden den Internetzugang über ihr WLAN gewähren würden, doch viele scheuen sich, ihr WLAN für andere zu öffnen. Gleich ob Cafes, Vereine, Privatpersonen oder unsere Bürgerschaftspräsidentin: Beim Betrieb eines WLANs schwebt immer die sogenannte Störerhaftung mit. Immer wieder gibt es Streit darüber, unter welchen Voraussetzungen der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte über diesen Anschluss begehen, und immer wieder gibt es Gerichtsurteile, die der Sache einen neuen Spin geben. Bei diesem Streit geht es um Passwortschutz, Zugangskontrolle und Dokumentation der

(Farid Müller)