Protokoll der Sitzung vom 09.02.2012

wohnungen sollte ein gestaffeltes Verkaufspreiskonzept in diese städtebaulichen Verträge einfließen.

(Beifall bei der GAL)

Um den Weiterverkauf dieses Wohneigentums in Grenzen zu halten, sollte grundsätzlich – da kann es sicher auch Ausnahmen geben – ein Weiterverkauf innerhalb der nächsten zehn Jahre unterbleiben. Die Steuerung der Grundstücksvergabe städtischer Grundstücke und solcher, auf denen die Stadt Baurecht verschafft, ist besonders in Zeiten eines so engen Wohnungsmarkts eine sozialpolitische Aufgabe, und dieser Aufgabe sollten wir uns stellen. Wir freuen uns auf eine Diskussion im Ausschuss.

(Beifall bei der GAL)

Danke schön. – Herr Grote hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Duge, eine heldenhafte Initiative bei einem Thema, das auch für die GAL nicht ganz neu sein dürfte. Ich denke, in der Grundfrage sind wir uns einig: Wenn wir bezahlbare Wohnungen haben wollen, brauchen wir auch bezahlbare Grundstücke. Das heißt, bei der Vergabe städtischer Grundstücke müssen die wohnungspolitischen Ziele, also die Ermöglichung von bezahlbarem Wohnraum, Vorrang haben vor höchstmöglichen Preisen. Das war immer Position der SPD, und deswegen führt der SPD-Senat das auch genau so durch,

(Beifall bei der SPD – Jens Kerstan GAL: Na ja, das ja nicht!)

und zwar im Unterschied zum Vorgängersenat, wenn ich das einmal sagen darf. Deshalb entbehrt der Antrag der GAL auch nicht einer gewissen Kuriosität, denn nach Aussagen der GAL, als sie noch Regierungspartei war, dürfte es seit 2009 nur noch Vergaben im Konzeptverfahren gegeben haben. Ich habe die Ankündigung der damaligen Stadtentwicklungssenatorin noch ziemlich genau im Ohr, ab Mai 2009 gäbe es kein Höchstpreisverfahren mehr, sondern nur noch Konzeptvergaben. Wir wissen alle, dass die Realität anders war, denn tatsächlich kann man die echten Konzeptvergaben in den Jahren 2009 und 2010 an einer Hand abzählen. Das ist die Regierungsbilanz der GAL an dieser Stelle, Sie haben hier nichts erreicht.

(Beifall bei der GAL – Jens Kerstan GAL: Und seitdem Sie dran sind, hat sich auch nichts getan!)

Dazu kommen wir noch, warten Sie es ab, Herr Kerstan.

Nun setzen wir das um, was Sie zwar angekündigt, aber nicht ausgeführt haben. Plötzlich finden Sie

jedoch, man müsse dringend noch mehr tun. Das finde ich politisch mittelmäßig konsistent und wenig überzeugend.

Man kann natürlich sagen, dass seit der SPD-Regierung die Zahl der Konzeptvergaben nicht schnell genug angestiegen sei. Dazu muss man wissen, dass viele Vergaben, die 2011 stattgefunden haben, auf Ausschreibungen beruhen, die natürlich noch früher auf den Weg gebracht wurden,

(Jörg Hamann CDU: Ja, immer die ande- ren!)

und dass wir auch andere Verfahren gefunden haben, – jetzt ist Herr Hamann aufgewacht, ich freue mich auf Ihren sachlichen Beitrag gleich –,

(Beifall bei der SPD)

die wohnungspolitischen Ziele zu verfolgen. Ein wichtiges Thema sind die Direktvergaben an die SAGA. Wenn sie 1000 preisgünstige Wohnungen bauen sollen, müssen sie auch die Grundstücke bekommen. Das wird jetzt gemacht und ebenso die Direktvergaben nach einem Ideenträger-Prinzip, das heißt, die Ideenträger erhalten direkt die Grundstücke, müssen sich aber dazu verpflichten, 30 Prozent geförderten Wohnungsbau zu erstellen. Baugemeinschaften sind in Wahrheit auch keine klassischen Konzeptvergaben, beinhalten aber auch das geförderte und preisgünstige Element.

Im Ergebnis ist eines entscheidend: Bei allen städtischen Grundstücken, die geeignet sind für den Geschosswohnungsbau, müssen wir die 30 Prozent geförderten Wohnungsbau erreichen, und das werden wir auch erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Nun liegt der Antrag der GAL auf dem Tisch. Unser Anspruch ist natürlich immer, dass alles Gute, das schon gemacht wird, noch verbessert werden kann.

(Jens Kerstan GAL: Ui, toll!)

Auch wenn in der Grundstückspolitik wesentliche Dinge auf den Weg gebracht sind, ist es bestimmt noch nicht so, dass es nicht noch besser sein könnte. Deswegen wollen wir Ihre Vorschläge hier und in den Ausschüssen auch ganz offen diskutieren. Wenn man sich das allerdings näher anschaut,

(Jens Kerstan GAL: Aber nicht einen eige- nen Antrag schreiben!)

dann muss man schon feststellen, dass dieses Sammelsurium, Herr Kerstan, das sich in den Petita wiederfindet, doch eine sehr durchwachsene Qualität hat. Sie wollen beispielsweise den Grundstückskostenrichtsatz wieder einführen, also einen Einheitspreis für städtische Grundstücke. Sie sollen billig sein, egal, wo sie sind, wenn dort nur geförderter Wohnungsbau entsteht. Das ist nicht nö

(Olaf Duge)

tig, weil wir über die Wohnungsbauförderung auch den Grundstückspreis mitfördern, das sind jetzt schon bis zu 600 Euro pro Quadratmeter. Es würde reichen, wenn wir dann den Grundstücksverkaufspreis an dieser Stelle deckeln; das ist das passgenauere Konzept.

Problematisch ist auch Ihre Forderung, dass nur bestimmte, sozial gewünschte Wohnungsbauunternehmen städtische Grundstücke erhalten sollten. Das ist wettbewerbsrechtlich schwierig, es ist auch von der Auswirkung her schwierig. Wie wollen Sie die sortieren? Vor allen Dingen erreichen Sie aber viele, die bereit sind, auch harte Verpflichtungen beim geförderten Wohnungsbau einzugehen, aber vielleicht nicht in dieses Schema passen, nicht. Und Sie erreichen Wohnungsbauaktivität im geförderten Bereich nicht, wenn Sie bestimmte Interessenten von der Vergabe ausschließen. Deswegen funktioniert das an der Stelle nicht.

Ein dritter Punkt: Mietpreisbindungen im geförderten Wohnungsbau soll es stets für mindestens 30 Jahre geben. Das klingt gut im innerstädtischen Bereich, aber Sie wissen, dass es gerade dort die Bereitschaft vieler Investoren, geförderten Wohnungsbau auf Privatgrundstücken zu machen, verringern wird. Sie werden dann die Förderzahlen sinken sehen, und das kann nicht unser Interesse sein.

Die Mehrvergabe im Erbbaurecht steht natürlich schon im Bündnis für das Wohnen. Das kann man in vielen Bereichen machen, das ist überhaupt kein Problem. Dass immer 30 Prozent gefördert werden, ist für die GAL neu, für uns nicht, denn das machen wir schon längst.

20 Prozent Vergabe an Baugemeinschaften haben Sie schon immer gefordert, jedoch nie erreicht in Ihrer Regierungszeit. Das Hauptproblem ist, dass wir in den Quartieren, in denen Baugemeinschaften dies nachfragen, kein ausreichendes Grundstücksangebot haben, um hamburgweit auf 20 Prozent zu kommen. Trotzdem sind Baugemeinschaften wichtig und werden weiter gefördert.

Über gedeckelte Preise für Eigentumswohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen kann man nachdenken. Nur müssen Sie zugeben, dass dies ohne Belegungsbindung dazu führt, dass von diesem subventionierten Angebot auch Haushalte mit höherem Einkommen Gebrauch machen. Ist das die Förderwirkung, die man dort erzielen will? Das ist zweifelhaft.

Sie sehen, dass hier manches noch nicht zu Ende gedacht ist, aber wir wollen gern mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss weiter darüber nachdenken. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Roock hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine Bemerkung zu Ihnen, Herr Grote. Sie mogeln sich, wie immer, mit dem Hinweis auf die Vergangenheit durch die Debatte; das kann schon keiner mehr hören.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL – Andy Grote SPD: Und die würden Sie am liebsten verleugnen!)

Lieber Herr Kollege Duge, als ich Ihren Antrag gelesen habe, sind bei mir angesichts der kürzlich durchgeführten Expertenanhörung erhebliche Zweifel aufgetaucht, ob das, was Sie einfordern, in der Praxis auch umsetzbar ist. Ihr Antrag erfordert eine umfassende fachpolitische Debatte, die heute in dem Umfang nicht leistbar ist, und deshalb werden wir uns einer Überweisung auch nicht verschließen.

Kurz ein paar Bemerkungen zum Antrag. In Punkt 1 wollen Sie zurück zum Grundstückskostenrichtsatz. Ich habe Bedenken, ob wir damit insgesamt die wohnungspolitischen Ziele erreichen werden.

In Punkt 2 fordern Sie, die Vergabe von städtischen Grundstücken ausschließlich auf bestandshaltende, gemeinnützige oder öffentliche Wohnungsbauunternehmen zu konzentrieren. Hier greifen wir sehr stark in das Wettbewerbsrecht ein, und deshalb stellt sich für uns die Frage, ob wir das wollen und ob es überhaupt geht; wir glauben das nicht.

Des Weiteren wollen Sie die Bindungszeiten für den geförderten Wohnungsbau auf mindestens 30 Jahre erhöhen. Da sehen wir die Gefahr, dass sich die Investitionsbereitschaft erheblich reduzieren wird. Das kann nicht in unserem Interesse sein, weil wir dadurch den Wohnungsbau nicht ankurbeln, sondern genau das Gegenteil erreichen werden, und das wollen wir nicht.

Die Bindungszeiten nehmen Sie im vierten Spiegelstrich noch einmal auf, und hier stellt sich für uns die Frage, ob das mit den EU-beihilferechtlichen Regelungen überhaupt in Einklang zu bringen ist.

Zum Erbbaurecht wurde in der Anhörung deutlich, dass es so gut wie gar nicht in Anspruch genommen wird, weil es aus unternehmerischer Sicht für die großen Traditionsgenossenschaften und privaten Investoren aufgrund des niedrigen Kapitalmarktniveaus wenig attraktiv ist.

Ihre generelle Forderung nach einem mindestens 30-prozentigen Anteil des geförderten Wohnungsbaus und einem 20-prozentigen Anteil von Baugemeinschaften halten wir in dieser Form, wie Sie es geschrieben haben, für falsch.

(Andy Grote)

(Andy Grote SPD: Das ist doch Ihre eigene Politik!)

Das hat nichts – Herr Grote, ich erläutere Ihnen das gern gleich noch einmal – mit sorgfältiger und behutsamer Stadtentwicklung zu tun. Vielmehr sollte man den Blick über das Baugebiet hinaus in andere, angrenzende Stadtteile richten, um eine sozial verträgliche Durchmischung zu erreichen. So etwas kann man nicht in jedem Fall machen.

(Beifall bei der CDU – Andy Grote SPD: Was hat das mit den Baugemeinschaften zu tun?)

Deshalb halten wir eine generelle Vorgabe von einem 30- beziehungsweise 20-prozentigen Anteil für falsch.

Mietbegrenzungen an die Vergabe von Grundstücken zu koppeln, ist nicht nur problematisch, sondern würde wiederum die Investitionsbereitschaft einschränken. Hinzu kommt, dass auch Mieter mit höheren Einkommen das Privileg einer staatlich geförderten Mietpreisvergünstigung erhalten, also eine sogenannte Fehlbelegung. Das hatten wir alles schon einmal, und von daher muss man ernsthaft über diesen Punkt reden.

Im Hinblick auf ein gestaffeltes Verkaufspreiskonzept bei Eigentumswohnungen kann ich nur sagen, dass sich hinter diesem harmlos klingenden Begriff knallharte Restriktionen mit entsprechender Auswirkung verbergen. Ich nenne sie nur stichpunktartig: Einschränkung der Verfügung und Veräußerung, Erhöhung des Verwaltungsaufwands, Vermarktungserschwerung und erhöhter Aufwand durch Zwischenfinanzierung. Und dann stellt sich doch die spannende Frage, ob sich eine totale Versagung des Weiterverkaufs in den ersten zehn Jahren bei Eigentumswohnungen am Markt überhaupt durchsetzen lässt.

Ich denke, Herr Duge, ich habe deutlich aufgezeigt, dass wir sehr intensiv in die Beratung des Antrags einsteigen müssen.