Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Wersich, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Sudmann?
Wenn Sie nicht wahrnehmen, dass dies ein Thema ist, das die Bürger beschäftigt, dann sollten Sie vielleicht auch als unsere politischen Konkurrenten öfter einmal Infostände machen.
Ich kann mich über Ihre Reaktion nur freuen, weil ich weiß, dass es so am schnellsten mit Ihnen wieder bergab geht.
um die Spitalerstraße, um die Mönckebergstraße wieder zunimmt. Das stellen die Menschen fest und das erfüllt die Menschen mit Sorge. Manche sagen, wir haben nicht mehr die wachsende Stadt, sondern wir haben wieder die wachsenden Urinund Dreckbarrieren in der Stadt. Das ist kein gutes Aushängeschild für Hamburg.
(Beifall bei der CDU – Dirk Kienscherf SPD: Schreiben Sie das in Ihren Antrag! Blödsinn! – Wolfgang Rose SPD: Das ist ja peinlich!)
Sie werden sich wundern, das ist sogar ernst gemeint, denn ich glaube, wenn Sie mit den Menschen, die in Hamburg-Mitte leben und arbeiten und dort ihre Geschäfte betreiben, reden würden, dann würden Sie erkennen, dass für sie eine Situation eingetreten ist, wo sie sagen, so geht es nicht weiter, weil das hier unsere Chancen in der Stadt schädigt.
Was neu gegenüber der Situation im Jahr 2001 ist, das gestehe ich Ihnen gern zu, ist nicht nur die Ignoranz, dieses Leugnen von Problemen. Diese Haltung wird jetzt von der Politik verschärft durch die Kürzung im Bereich der Jugendhilfe
und der Arbeitsprojekte, aber natürlich auch durch die Kürzungen beim Personal und den Sachmitteln in den Bezirksämtern, weil jetzt weniger Menschen da sind, die für die Pflege der Grünanlagen arbeiten können. Diese Kombination von Ignoranz und Kürzung der Mittel zur Pflege der Stadt wird Ihnen böse auf die Füße fallen.
Wenn Sie die Probleme leugnen, wenn Sie sagen, das löse sich von selbst, dann stelle ich fest, dass Sie nichts gelernt haben. Sie sind auf dem Weg zurück zur Situation vor 2001, und das ist nicht gut für Hamburg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Wersich, ich finde, Sie haben die gerade Linie der politischen Diskussion hier eindeutig verlassen.
Sie haben einen Antrag gestellt, der die Überschrift Occupy hat. Darüber kann man politisch diskutieren, trägt man die Ziele, findet man die Mittel und Wege, die die Occupy-Bewegung sich nimmt, richtig oder falsch. Das wäre eine schöne Debatte. Ihre Debatte aber lautet, dieses Camp soll weg, weil es Sicherheit und Ordnung stört und es keine ordentliche Vereinbarung mit dem Bezirksamt gibt. Das kann man auch diskutieren, aber das haben Sie nicht getan und der Kollege van Vormizeele hat es auch nicht getan. Im Endeffekt läuft es immer darauf hinaus, dass Sie eine sehr persönliche Abmachung mit der Leitung des Bezirksamts Hamburg-Mitte haben. Das haben wir auch manchmal, aber an dieser Stelle finde ich Ihre Argumentation völlig unangemessen.
Wer möchte den Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 20/5272 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Somit ist der Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Bevor ich Punkt 22 aufrufe, möchte ich Ihnen das Ergebnis der Wahl eines Deputierten der Behörde für Wissenschaft und Forschung vorstellen.
Bei dieser Wahl sind 108 Stimmzettel abgegeben worden, es waren 0 Stimmen ungültig. Herr Hauke Kloust erhielt 96 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen. Damit ist er gewählt worden.
Ich rufe auf Punkt 22, Drucksache 20/5229, Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes und des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht.
[Bericht des Verfassungsund Bezirksausschusses über die Drucksache 20/4525: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes und des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht (Senatsantrag) – Drs 20/5229 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute diskutieren wir über die Stärkung der Demokratie, die Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes. Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung wurde im Jahre 2008 neu gefasst, und um in dieser Frage eine klarere Gesetzeslage zu erreichen, wurde der Wille der Bürgerschaft mit einem interfraktionellen Antrag deutlich gemacht.
Nun legt der Senat auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf vor, den wir heute in zwei Lesungen beschließen werden. Die Volksgesetzgebung ist eine der wichtigsten Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern. Wir wollen allen die Chance geben, den Bürgerwillen auf diesem Weg mitzugestalten. Hamburg hat mit diesem Gesetzentwurf eine Vorreiterrolle bei der Volksgesetzge
bung. Deshalb ist es mir aber auch sehr wichtig, an diesem Punkt deutlich zu machen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einer höheren Beschwerdemacht sozusagen nicht allein die Volksgesetzgebung dieser Stadt vorantreiben dürfen. Viele von uns werden sich sicher noch an den ehemaligen Oberbaudirektor Kossak erinnern – einige positiv, andere eher negativ –, der gesagt hat, man könne es eigentlich nicht hinnehmen, dass die Abiturdichte in einzelnen Stadtteilen damit korreliert, wie viele Bürgerbegehren dort zum Abschluss gebracht werden. Ich glaube, in Zukunft wird es eine der wichtigen Aufgaben der Bürgerschaft sein, darauf zu achten, dass die Volksgesetzgebung sich nicht nur in den Stadtteilen mit einer hohen Beschwerdemacht durchsetzt.
Aber genauso wenig darf es in Zukunft möglich sein, im Zuge der Volksgesetzgebung Einzelinteressen durchzusetzen. Für uns sollten immer die Gesamtinteressen im Vordergrund stehen, auch darauf wird die Bürgerschaft in Zukunft zu achten haben. Heute können wir miteinander diskutieren, was sich denn nun geändert hat. Volksentscheide müssen grundsätzlich an Wahltagen, entweder zur Bürgerschaft oder zum Bundestag, durchgeführt werden. Das ist eine wesentliche Erleichterung. Es muss eine zeitnahe Beschäftigung mit den Initiativen geben, und die Initiatoren müssen die Möglichkeit haben, sich mit ihren Anliegen an die Ausschüsse der Bürgerschaft zu wenden; auch das ist eine wesentliche Verbesserung.
Das Verfassungsgericht muss angerufen werden, wenn es berechtigte Zweifel an der Zulässigkeit gibt. Das sichert nicht nur die Rechtssituation für die Initiativen, sondern es vermeidet auch kostspielige Verfahren. Und es wird nicht weiterhin der Regierung überlassen, ob sie die Möglichkeit, Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, vornimmt oder nicht. Damit unterbleibt das politische Kalkül, und das ist in dieser Frage auch sehr wichtig.
Ebenso wichtig ist auch die Frage des Spendenannahmeverbots. Damit wird eine Anonymisierung verhindert und Transparenz sichergestellt. Wir alle haben vor einigen Sitzungen über das Transparenzgesetz diskutiert und auch dies ist hier unheimlich wichtig, denn es darf nicht sein, dass es Initiativen gibt, die aus irgendwelchen Quellen Gelder einwerben und sich damit auf eine Ebene begeben, wo sie nicht mehr unabhängig agieren können.
Wenn man erkennt, dass es Gesprächsbedarf bei einigen Fragen gibt, dann wird es auch möglich sein, Fristen zu verlängern, um einen einmaligen Konsens zu erreichen. Auch das wird wesentlich zur Vereinfachung beitragen.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf sind die Regeln der Volksgesetzgebung auch auf Landes- und Bezirksebene angeglichen. All das, was wir heute, sicherlich auch im großen Konsens, gemeinsam beschließen werden, ist zustande gekommen, weil es unter anderem sehr viele und sehr ausführliche Gespräche und Beratungen, auch mit "Mehr Demokratie", in dieser Frage gegeben hat. Das macht auch deutlich, wie wichtig uns dieser interfraktionelle Vorstoß ist. Ich danke noch einmal allen Beteiligten, und wenn wir heute das Gesetz in zwei Lesungen beschlossen haben, dann werden wir eine klarere und richtigere Gesetzesgrundlage in Hamburg haben. – Danke.