Protokoll der Sitzung vom 24.10.2012

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf gibt es aus Sicht der FDP vier problematische Punkte. Der erste ist die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, eigene Gremien für Senioren zu schaffen, denn Senioren haben bereits jetzt – gerade die heutigen Senioren in diesem Land – eine ganze Menge Einfluss, und das ist auch gut so. Wir haben seit langer Zeit die höchste Wahlbeteiligung von allen Altersgruppen bei Bundestagswahlen bei den 60- bis 70-Jährigen. Es gibt keine andere Altersgruppe mit so hoher Wahlbeteiligung und damit auch mit so großem Einfluss auf Bundestagswahlen. Schauen Sie in die Bürgerschaft. Wir haben 121 Abgeordnete, 26 davon sind 60 Jahre und älter. Auch hier sind Senioren nach der Definition des Gesetzes gut vertreten. In vielen Verbänden und Vereinen gibt es ebenfalls eine sehr starke Repräsentanz der Älteren. Ich persönlich mache mir mehr Sorgen um die Repräsentanz der Jüngeren in Verbänden und Vereinen.

Frau Föcking, ich war etwas schockiert, als Sie sagten, wir bräuchten dieses Gesetz – wörtliches Zitat – "als Forum für Schwerbehinderte". Die gibt es natürlich, aber der durchschnittliche Senior ist ganz anders, als in der Debatte und auch vorher bei der Diskussion im Ausschuss so ein bisschen durchklang. Senioren sind heute vital, sie sind fit, sie können etwas machen, wollen etwas machen, und sie machen auch etwas. Es gibt – das kam bei der Anhörung sehr deutlich heraus – eine Abstimmung mit den Füßen. Bisher haben wir eine Wahlbeteiligung von einem oder zwei Prozent in Hamburg. Da fragt man sich, ob bei den Senioren selbst wirklich so ein großer Bedarf gesehen wird. Dennoch macht die FDP diesen Punkt nicht zum

Stolperstein. Wir wollen wegen dieser Überlegung, die wir einmal nennen wollen und die ich auch im Ausschuss benannt habe, dem Gesetz nicht im Wege stehen. Das wäre für uns kein Grund, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Zweiter Punkt. Man kann sich sehr wohl fragen, ob die Altersgrenze, die nun von 58 auf 60 Jahre erhöht wurde, nicht noch weiter erhöht werden müsste, weil der heutige 60-Jährige – und hier sind einige unter uns – nach dem Verständnis eines Seniors nun wirklich nicht alt ist. Ich persönlich hätte es besser gefunden, auf 62 oder 63 Jahre zu gehen. Da aber alle Experten sagten, 60 Jahre seien richtig, werden wir als FDP auch an diesem Punkt unsere Zustimmung nicht versagen.

Dritter Punkt, und hier wird es nun allerdings in der Tat unangenehm, es geht um die Quoten. Sofern die Abstimmungen so ausgehen, wie es abzusehen ist, werden wir uns hierzu enthalten. Ich will keine generelle Diskussion über Quoten in der Wirtschaft und der Politik anfangen, denn das passt hier gar nicht. Wer in Parteien oder Aufsichtsräten oder wo auch immer für Quoten ist, müsste in diesem Fall dennoch gegen Quoten sein, denn Quoten sind im Bereich der Seniorenmitwirkung unsinnig. Es geht nicht um Karriereförderung, die gibt es dort nicht mehr. Frauen sind in Seniorenvertretungen besonders gut vertreten, und wenn überhaupt, könnte man vielleicht über eine Quote für Männer nachdenken.

(Kersten Artus DIE LINKE: Eine Geschlech- terquote!)

Es gibt keinen Grund, deswegen eine Frauenquote einzuführen. Die Migrantenquote, Frau Artus, ist ebenfalls abzulehnen. Mich wundert ein bisschen, Frau Timmermann, dass Sie gesagt haben, die Experten seien auch dafür. Ich darf auf das Wortprotokoll der Anhörung hinweisen, das habe ich schon einmal getan. Lesen Sie einmal die Seiten 41 und 43. Frau Lüders vom Landesseniorenbeirat sieht das sehr kritisch, Frau Preuhs vom Bezirksseniorenbeirat sieht Migrantenquoten kritisch, Frau Blase vom Nachbarschaftsheim St. Pauli sieht es ebenfalls kritisch. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Frau Timmermann sagte.

(Karin Timmermann SPD: Das ist ja nicht richtig!)

Die Experten haben gerade bei der Migrantenquote erhebliche Vorbehalte geäußert, die die FDP teilt.

(Beifall bei der FDP)

Wir sind der Auffassung, dass die soziale Stellung oder auch die Gesundheit einen viel größeren Einfluss auf das Bewusstsein und die Möglichkeit der Mitwirkung haben als das Geschlecht oder die Herkunft aus einem anderen Land. Wie ich schon einmal erwähnte, haben in meiner Familie 80 Prozent

(Katharina Fegebank)

einen Migrationshintergrund, nämlich alle außer mir. Meine Frau und meine Kinder hätten es nicht nötig, eine besondere Quote in Anspruch zu nehmen, die verschaffen sich auch so Gehör, und das können nicht nur meine Kinder und meine Frau, das tun sehr viele mit Migrationshintergrund.

(Karin Timmermann SPD: Es geht um die Frage der Umsetzung!)

Mich wundert es ein bisschen, denn die SPD hatte einen Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes benannt. Auch dieser hatte sich sehr kritisch zu Quoten geäußert, und zwar insofern, als er sich fragte, wieso gerade diese Quoten. Wieso gab es keine Quote für Behinderte oder chronisch Kranke? Sie merken, wenn man die auch noch einführen würde, würde es gar nicht mehr funktionieren. Selbst wenn man generell für Quoten ist, ist diese Art der Quotenzusammenstellung einfach völlig unpassend. Und schließlich und endlich ist es eine Verfälschung des Wählerwillens, wenn von vornherein festgelegt wird, so und so viele Menschen müssen Mann, Frau oder Migrant sein. Das ist eine Verfälschung des Urwahlprinzips. Dann fragt man sich natürlich, wieso Sie unbedingt solche Quoten im Gesetz haben wollen.

(Karin Timmermann SPD: 13,5 Prozent!)

Bei drei Parteien ist mir das durchaus verständlich, die haben einen bestimmten Reflex. Wenn die den Begriff Quote hören, dann sind sie dafür. Das ist bei der SPD so, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN, also Sie sind sozusagen entschuldigt. Ich verstehe sofort, dass Sie bei Quote "muss gut sein" sagen – bei der alten Linken sozusagen. Nun gibt es aber in diesem Bereich offenbar eine neue Linke und die sitzt dort bei der CDU. Dieselbe CDU, die für ihre eigene Partei die Quote ablehnt, stimmt hier dafür. Das stimmt mich ein wenig nachdenklich. Denken Sie noch einmal darüber nach. Die FDP bleibt dabei, wir lehnen die Quote ab.

Der vierte Punkt, den wir als problematisch ansehen – Frau Fegebank hat es schon angedeutet –, ist die Frage Ernennung statt Wahl. An zwei Stellen, in Paragraf 5, betreffend den Bezirksseniorenbeirat, und Paragraf 9, betreffend den Landesseniorenbeirat, gibt es das Prinzip der Ernennungen. Es werden vorhandene Gremien erweitert und ergänzt durch Selbsterweiterung, und sie basieren damit nicht mehr auf der Urwahl. Das ist zunächst einmal undemokratisch. Sie erinnern sich, wie streng das Bundesverfassungsgericht beim Bundestag war, wenn nur zwei oder drei Sitze nicht ganz den Wählerwillen repräsentierten. Sie wollen zum Teil bis zur Hälfte dieser Beiräte nicht auf Urwahl zurückführen, sondern sie durch Ernennung ergänzen. Auf diese Weise gibt es Beiratsmitglieder erster und zweiter Klasse, das können Sie doch nicht ernsthaft wollen. Und besonders erschreckend ist es auf Bezirksebene. Wer nimmt die Ernennung vor? Antwort: der Bezirksamtsleiter,

also die Exekutive. Nach Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Exekutive in der Lage, das Votum der Basis – also des Souveräns, in diesem Fall der Senioren – zu manipulieren und zu verändern. Deshalb ist auch dieser Punkt für die FDP nicht akzeptabel. Aus diesem Grund beantragt die FDP eine ziffernweise Abstimmung. Sollten Quoten und Ernennung bestätigt werden, werden wir uns bei der Gesamtabstimmung der Stimme enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Artus, sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! "Mehr Alter wagen!" haben wir dieses Jahr als Motto gewählt, um das europäische Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen deutlich zu kennzeichnen und zu einem Schwerpunkt der Politik der Links-Fraktion zu machen. Wir haben bereits im Jahr 2011 im Zusammenhang mit unserer Großen Anfrage "Gesundheit älterer Menschen" angekündigt, dass wir uns in diesem Jahr für ein Seniorenmitwirkungsgesetz einsetzen werden. Deswegen haben wir uns über die Ankündigung der SPD gefreut, dieses Gesetz einzubringen und in der Bürgerschaft zu verhandeln. Dafür noch einmal vielen Dank.

Wir müssen aber auch vor dem Hintergrund dieses Seniorenmitwirkungsgesetzes, dem wir in dieser Form auch zustimmen werden, deutlich machen – die Kollegin Fegebank hat darauf bereits einige Worte verwendet –, dass Hamburg bei der Altersarmut eine traurige Spitzenstellung hat, und sie nimmt weiter zu. Derzeit liegen wir bei 5,8 Prozent. Das sind, wie Frau Fegebank schon sagte, fast 20 000 Menschen, aber dabei wird es nicht bleiben. Wir haben in der Expertinnen- und Expertenanhörung sehr wohl vernommen, dass die Teilhabe armer Menschen, auch armer, behinderter, ausgegrenzter und einsamer Menschen, ein großes Problem ist. Die Partizipation dieser Gruppe ist schwierig, und auch darauf hätte dieses Seniorenmitwirkungsgesetz noch stärker Rücksicht nehmen müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das neue Gesetz ist aber dennoch ein Schritt nach vorn, das ist hier schon gesagt worden. Erstmals wird die Seniorenmitwirkung auf gesetzlicher Ebene geregelt. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass es nicht nur das dritte Seniorenmitwirkungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland ist, sondern dass es das beste Gesetz gewesen wäre, das es nach Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gibt.

(Karin Timmermann SPD: Ist es ja auch!)

(Dr. Wieland Schinnenburg)

Man hätte es noch besser machen können, Frau Timmermann. Ich sage gleich, welche Punkte wir uns hätten vorstellen können, damit es ein richtig gutes, rundes Seniorenmitwirkungsgesetz geworden wäre.

So ist leider auch, das muss ich kritisieren, die Chance verpasst worden, das wirklich beste Gesetz Deutschlands für Seniorinnen und Senioren zu machen. Die Vorschläge der Links-Fraktion bezogen sich nämlich darauf, Herr Ohlsen, dass bestimmte Rechte für die Seniorenbeiräte gesetzlich verankert werden. Vieles findet heute aufgrund des wirklich großen Engagements der Seniorinnen und Senioren bereits statt, aber wir haben dafür plädiert, diese Möglichkeiten gesetzlich zu verankern, weil wir das einfach angemessen finden, und geringfügig zu erweitern. Zum Beispiel haben wir vorgeschlagen, dass die Seniorenbeiräte das Recht auf eine schriftliche Stellungnahme haben. Dieses Recht gesetzlich zu verankern bedeutet nämlich auch, dass sie die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt bekommen müssen. Wir haben gefordert, dass sie das Recht auf die Einrichtung von Sprechstunden haben. Das gesetzlich verbriefte Recht hätte nämlich dazu geführt, dass die Möglichkeiten dafür immer zur Verfügung gestellt werden müssen. Und wir haben vorgeschlagen, dass die Seniorenbeiräte, vor allen Dingen der Landesseniorenbeirat, das Recht erhalten, im zuständigen bürgerschaftlichen Ausschuss zu sprechen. Das ist auf Bezirksebene möglich, auf Bürgerschaftsebene aber nicht. Ich glaube, wir hätten uns nichts vertan. Anstatt nur den Tätigkeitsbericht zu bekommen, hätten wir einen Schritt weiter gehen können und das Rederecht hineinnehmen können.

Wir haben ebenfalls das Recht auf Sachverstand vorgeschlagen. In der Anhörung und natürlich auch im Gespräch mit den Seniorinnen und Senioren ist deutlich geworden, dass sie aufgrund der Vielfalt der Themen und des Arbeitspensums, das daraus resultiert, häufig überfordert sind, weil sie eben wirklich sehr engagiert sind. Das Recht auf Sachverstand hätte hier eine wichtige Unterstützung gegeben. Was wir wirklich sehr bedauerlich finden, ist, dass sie nicht zugesichert bekommen, ihre Sitzungsprotokolle durch die Verwaltungen erstellen lassen zu können. Die Seniorinnen und Senioren haben ausdrücklich erwähnt, dass sie sich das wünschen. Dass man dem nicht nachgekommen ist, ist wirklich schade.

(Beifall bei der LINKEN – Karin Timmer- mann SPD: Das ist doch nicht richtig, Frau Artus!)

Wir sind der Meinung, dass, wenn man ein solches Gesetz einführt, dies nicht kostenneutral erfolgen kann. Demokratie und Teilhabe kosten immer Geld, das hätte man wirklich berücksichtigen müssen und nicht nur einfach Bestehendes erweitern und auf eine gesetzliche Stufe stellen. Die zusätzli

chen positiven Effekte inklusive der Geschlechterquote sind heute schon genannt worden, aber zum Beispiel hätte richtig abgesichert sein müssen, welche Kosten vor dem Hintergrund der Teilhabe zusätzlich anfallen, gerade auch von ärmeren Menschen, was die Fahrtkosten angeht, die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung, aber auch – und das erleben wir selbst jeden Tag – die Kosten für das Ausdrucken des Schriftverkehrs. Es wird ja nichts mehr per Post zugeschickt, sondern alles muss selbst ausgedruckt werden, und wir wissen, wie teuer Tonerkartuschen und auch dieses viele Papier sind. Daran ist leider nicht gedacht worden, es wäre doch ein Klacks gewesen, das auch noch in diesem Gesetz zu verankern.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir stimmen dem Gesetz zu, auch wenn es besser hätte sein können. Wir möchten der Gesundheitsund Verbraucherschutzsenatorin noch die Empfehlung geben, darüber nachzudenken, ob sie künftig ihren Titel und damit auch den Behördentitel erweitert und so auch eine Seniorenbehörde daraus macht. Sie wäre gut beraten, das zu tun. Es würde der Gruppe der über 60-Jährigen Rechnung tragen und eine gewisse Würdigung und Wertschätzung mit sich bringen. – Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Senatorin Prüfer-Storcks hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat hat der Bürgerschaft den Entwurf eines Seniorenmitwirkungsgesetzes vorgelegt, nicht um ein Privileg für eine besondere Bevölkerungsgruppe im demokratischen Staat zu schaffen, sondern weil wir der Meinung sind, dass wir die Mitwirkung, die Einmischung der Seniorinnen und Senioren für die weitere Entwicklung der Stadt brauchen.

(Beifall bei der SPD)

Mit der demografischen Entwicklung ist auch ein Trend zum Leben in großen Städten verbunden. Hier suchen und finden Menschen die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten, und für die Älteren sind gerade die gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung und auch die Erreichbarkeit zum Beispiel kultureller Angebote wichtig. Das sind alles Argumente, die für Hamburg sprechen. Deswegen können wir in Hamburg entgegen bundesweiten Entwicklungen auch in den nächsten Jahren noch mit wachsenden Bevölkerungszahlen rechnen. Demografische Veränderungen vollziehen sich hier langsamer als in vielen anderen Regionen Deutschlands. Darüber können wir uns freuen, aber wir werden uns nicht darauf ausruhen. Wir wollen die Stadt für die Bedürfnisse einer älter werdenden

(Kersten Artus)

Bevölkerung fit machen, und dabei ist es gut, auf den Rat von Expertinnen und Experten zurückgreifen zu können. Und Seniorinnen und Senioren sind Experten, nicht nur in eigener Sache, aber auch, doch insbesondere profitieren von ihren Anregungen auch Familien mit kleinen Kindern.

In Hamburg leben fast 430 000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind, das ist ein Viertel der Bevölkerung, und in nicht allzu langer Zeit werden es 30 Prozent sein. Ihre vielfältigen Kenntnisse und Kompetenzen wollen wir uns zu Nutze machen. Viele von ihnen sind auch bereit, ihr Wissen, ihr Können, ihre Kenntnisse und ihre Zeit zum Wohle der Gemeinschaft einzubringen. Mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz wollen wir dafür eine moderne Grundlage bieten.

(Beifall bei der SPD)

In Hamburg gibt es seit mehr als 30 Jahren Beteiligungsregelungen für Senioren. Es war Bürgermeister Klose, der die erste Senatsanordnung eingeführt und damit die Seniorenbeiräte geschaffen hat. Das hat gut funktioniert. Warum jetzt also ein neues Gesetz? Ich glaube, dass Partizipation Wertschätzung und verlässliche Rahmenbedingungen braucht, und die wollen wir damit schaffen. Wir wollen sicherstellen, dass Seniorenbeiräte systematisch und regelhaft einbezogen werden, wenn es um die Themen der älteren Generation, aber auch um das Miteinander der Generationen geht. Nach dem Grundsatz "Nicht ohne Senioren über Senioren" schaffen wir dafür verbindliche Regelungen. Das sind Rechte für Senioren und Pflichten für die Verwaltung. Wir wollen mit dem Gesetz auch den veränderten Lebensverhältnissen der Menschen in der Großstadt Rechnung tragen, deshalb haben wir sie insbesondere bei den Beteiligungsmöglichkeiten mit einbezogen.

Im Gesundheitsausschuss gab es zu einzelnen Regelungen Änderungsvorschläge und auch kontroverse Meinungen, das ist schon angeklungen. Für die äußerst konstruktiven Diskussionen bin ich sehr dankbar und möchte mich dafür ausdrücklich bedanken. In fast allen Punkten ist Konsens gefunden worden, und ich begrüße alle Änderungen, die der Gesundheitsausschuss vorschlägt. Sie machen das Gesetz besser. Besonders kontrovers ist die Frage der Quoten diskutiert worden, das hat auch Herr Schinnenburg gerade angesprochen. Wir sehen vor, dass beide Geschlechter mit mindestens 40 Prozent vertreten sein müssen und es mindestens zwei Mitglieder mit Migrationshintergrund geben muss. Ich möchte noch einmal betonen, dass es sich nicht um eine Frauenquote handelt und es auch nicht um eine nachberufliche Karriere im Seniorenbeirat geht. Es geht uns darum, die beiden Geschlechter mit ihren unterschiedlichen Lebenserfahrungen und mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen möglichst gleichberechtigt einzubeziehen. Wir sind auf die Kenntnisse

und Erfahrungen beider Geschlechter angewiesen, und das soll damit sichergestellt werden.

(Beifall bei der SPD)

Noch ein Wort zur Migrantenquote. Unter den älteren Menschen in Hamburg haben fast 14 Prozent einen Migrationshintergrund, die Zahl steigt. Erfahrungen in Hamburg, aber auch in anderen Bundesländern, haben gezeigt, dass unverbindliche Aufforderungen zur Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten in Seniorenbeiräte kaum Wirkung entfalten. Bei der Anhörung haben uns die Berliner Expertinnen und Experten bestätigt, dass eine gesetzliche Regelung ein Signal an die Menschen mit Migrationshintergrund ist, ein Signal, das zum Ausdruck bringt, wir brauchen euch, bitte engagiert euch. Dieses Signal wollen wir mit dem Gesetz senden.

(Beifall bei der SPD)