Dass solche Klagen erfolgreich sein können, zeigt ein Urteil, das ein nordrhein-westfälisches Verwaltungsgericht gerade gestern verkündet hat. Dort hatten drei Hoteliers gegen die Stadt Dortmund geklagt und gewonnen. Sie erinnern sich, dass der
Stadtkämmerer aus Dortmund einer unserer Sachverständigen war, und in der Urteilsbegründung dieses ganz frischen Urteils von gestern heißt es – Zitat –:
"Die Satzung kehre die Beweislast für die Entstehung der Steuerpflicht faktisch zu Lasten der Beherbergungsbetriebe und zu Gunsten der Stadt um."
Genau das steht auch im vorliegenden Gesetzentwurf und genau das hat das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht als rechtswidrig beurteilt.
(Beifall bei der FDP – Dr. Andreas Dressel SPD: VG Gelsenkirchen! – Jens Kerstan GRÜNE: Die Mehrwertsteuer schaffen Sie ab und gegen die Bettensteuer klagen Sie!)
Aber statt die von uns vorgetragenen Bedenken zu berücksichtigen, sind Sie fest entschlossen, zum 1. Januar 2013 mit Ihrer absoluten Mehrheit ein Gesetz zu verabschieden, mit dem den betroffenen Unternehmen gleich vier gesetzliche Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Anzeigepflichten auferlegt und zugemutet werden. Von daher ändert die Tatsache, dass man Gespräche miteinander führt, nichts daran, dass es die betroffenen Unternehmen weiterhin ganz entschieden ablehnen, als verlängerter Arm der Finanzverwaltung missbraucht zu werden.
Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat die Einführung einer Bettensteuer von Anfang an abgelehnt, und der Verlauf der parlamentarischen Beratung hat unsere Bedenken und Sorgen nicht relativiert, sondern eher verstärkt. Ich fasse sie noch einmal zusammen.
Erstens: Das Gesetz ist und bleibt eine Mogelpackung, denn nicht die vollen Einnahmen aus der Bettensteuer sollen in die Kultur-, Tourismus- und Sportförderung fließen, sondern mindestens 50 Prozent. Der Rest versickert im allgemeinen Haushalt. Im Saldo ergibt sich also kein Mehrwert für die Kultur- und Sportförderung, sondern nur zusätzliche Belastungen für die Besucher unserer Stadt und die Hamburger Tourismusunternehmen.
Zweitens: Das Gesetz bringt keinen Nutzen. Die Begründung für das Gesetz lautet, die Bettensteuer werde gebraucht, um Projekte und Vorhaben zu fördern, die die Attraktivität der Stadt auf nationaler und internationaler Ebene stärkten. Dann wird eine Reihe von Beispielen genannt wie Reeperbahn Festival, ELBJAZZ, Dockville oder die Lessingtage.
Richtig ist, dass das alles gute und tolle Veranstaltungen sind, aber genauso richtig ist, dass diese Veranstaltungen alle ohne eine Bettensteuer groß geworden sind, ebenso wie der Spitzenwert von 10 Millionen Touristen erreicht wurde, die unsere Stadt dieses Jahr besucht haben.
Auch die Experten der Sachverständigenanhörung haben uns bestätigt, dass dort, wo eine Bettensteuer eingeführt worden ist, dies haushaltsgetrieben geschah und nicht die Kulturförderung das Motiv war. Mit anderen Worten: kein Nutzwert für Kultur und Tourismus, aber neue Belastungen und bürokratische Pflichten.
(Beifall bei der FDP – Dr. Monika Schaal SPD: Da hätten Sie mal die Mehrwertsteuer nicht abschaffen sollen!)
Drittens: Der Gesetzentwurf ist ein bürokratisches Monster. Ich habe mit meinen Schriftlichen Kleinen Anfragen, aber auch an dieser Stelle, bereits mehrfach anhand der Bettensteuerformel den komplizierten Berechnungsmechanismus dargestellt. Der Senat hat diese Bettensteuerformel im Übrigen bestätigt. Mit der zusätzlichen Differenzierung in beruflich oder privat veranlasste Übernachtungen wird diese Bettensteuerformel aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch eine Drehung komplizierter. Frau Dobusch hat es eben sehr anschaulich ausgeführt: Zukünftig wird es erforderlich, Hunderttausende von Einzelbelegen auszustellen, zu bearbeiten und anschließend zu archivieren, aufzubewahren und auszuwerten. Das ist völlig unzumutbar und unverhältnismäßig, das ist Bürokratie pur und das trifft eben nicht nur die großen Hotelketten, sondern vor allen Dingen die vielen kleinen mittelständischen Pensions- und Beherbergungsbetriebe in unserer Stadt. Den Gesamtaufwand für die Erhebung der Bettensteuer, der im Wesentlichen auf die Beherbergungsbetriebe abgewälzt wird, hat der Senat bislang nicht einmal ermittelt.
Viertens: Die rechtliche Zulässigkeit bleibt fraglich. Auch nach der Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bleiben erhebliche Bedenken und Zweifel an der Zulässigkeit des Gesetzes. So haben aktuell die Landesdatenschutzbeauftragten von Hamburg und Nordrhein-Westfalen es als datenschutzrechtlich unzulässig beurteilt, wenn durch den Betreiber eines Beherbergungsbetriebes Erkundigungen oder Nachforschungen über den Zweck seiner Übernachtung, also beruflich oder privat veranlasst, eingeholt werden, denn der Beherbergungsbetrieb wäre damit als Erheber und Verarbeiter von Steuerdaten im Sinne der Abgabenordnung tätig, was rechtlich unzulässig ist.
Der Steuerzahlerbund sieht es genauso und hat die Unterstützung entsprechender Musterklagen angeordnet – wir sind gespannt.
Dieses Gesetz ist eine Mogelpackung, hat keinen Nutzwert für Kultur und Tourismus und belastet die Besucher unserer Stadt sowie die Beherbergungsbetriebe und ihre Mitarbeiter über Gebühr. Die FDP-Fraktion hat das Gesetz daher von Anfang an abgelehnt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass auch die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Oppositionsfraktionen im Laufe der parlamentarischen Beratungen auf Distanz gegangen und kritischer geworden sind. Das ist gut so, geben Sie sich jetzt einen Ruck und lehnen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf und auch eine sofortige zweite Lesung am heutigen Tag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kluth, normalerweise gefallen mir etliche Ihrer Beiträge durchaus, aber mit dieser Rede haben Sie sich einfach als Lobbyist des Beherbergungsgewerbes erwiesen, und das ist der politischen Debatte, die wir bisher hatten, nicht würdig.
Wir wissen alle, dass es dafür einen wichtigen Bereich gibt, und grundsätzlich begrüßen wir die Idee der Kulturtaxe. Wir haben uns sehr über die Expertenanhörung gefreut, die uns deutlich gemacht hat, dass diese Kulturtaxe laut Bundesverwaltungsgericht auch möglich ist; das wurde durch die verschiedenen dargestellten Beispiele auch eindeutig gezeigt.
Aber das zweite Moment ist, dass auch deutlich aufgezeigt wurde, dass Hamburg einen Sonderweg geht, der nicht vernünftig ist.
Alle anderen, die dort vorgetragen haben, haben deutlich gezeigt, dass sie überwiegend, wenn nicht ausschließlich das Geld für Kulturförderung ausgegeben haben.
Dementsprechend war auch die Forderung von allen, das ganze Kulturförderabgabe zu nennen. Genau dieses Moment ist von Ihnen nicht erreicht worden, und diesbezüglich macht der Hamburger Sonderweg keinen Sinn.
Wir haben das genau so debattiert, und jetzt sagen Sie zum ersten Mal nein. Lesen Sie das einfach noch einmal nach. Schwerpunktmäßig haben alle gesagt, die Kulturförderabgabe sei genau das Richtige, nicht unbedingt alles, wie die GRÜNEN fordern, deren Vorschlägen ich durchaus mit Sympathie gegenüberstehe, aber überwiegend, und genau das erreichen Sie an diesem Punkt nicht.
Das entscheidende Moment zeigte sich auch in der Debatte über die Kulturförderabgabe oder die Tourismustaxe oder wie Sie das nennen wollen. Wie soll denn die Begründung gegenüber den Touristen in dieser Stadt lauten, warum sie dafür bezahlen sollen? Das entscheidende Problem bei diesem Vorschlag des Senats ist, dass er im Wesentlichen als Begründung nennt, man wolle damit mehr Touristen in diese Stadt locken. Das kann nicht die Begründung sein. Die Begründung kann nur sein, dass wir dadurch mehr Mittel für die Kultur zur Verfügung haben und diese Stadt attraktiver machen. Und wir sind durch die Vorschläge, die die GRÜNEN und wir genannt haben, in der Lage, die Kultur in dieser Stadt lebendiger zu machen. Das ist die Begründung dafür und nicht die Motivation, unbedingt mehr Touristen hierher zu bekommen.
Das Zweite ist – das ist von Herrn Wersich und auch von den anderen schon ausgeführt worden, deswegen will ich das nur kurz nennen –, dass die Zusätzlichkeit eindeutig nicht erreicht ist. Die Zusätzlichkeit ist juristisch notwendig, und sie ist politisch notwendig, um überzeugen zu können, warum man so eine Abgabe macht. Diese Zusätzlichkeit ist bei Ihnen nicht erreicht. Sie haben bestimmte Mittel bisher auch anders bereitstellen können, die jahrelang im Kulturbereich finanziert worden sind und jetzt über diese Kulturabgabe gefördert werden. Das ergibt keinen Sinn. Auf diese Weise würden wir den Leuten, die neu in diese Stadt kommen und diese Abgabe bezahlen müssen, sagen, sie seien praktisch Lückenbüßer, bisher hätten wir das im Haushalt bezahlen können, aber jetzt müssten wir das anders finanzieren. Das ist eine schlechte Argumentation für diese Sache.
Das dritte Moment ist, dass Sie wirklich ein bürokratisches Monstrum schaffen. Um noch einmal den gesamten Weg zu skizzieren: Frau Kisseler muss sich vorab mit Herrn Horch verständigen, was denn die Ideen sind, die wir vielleicht in irgendeiner Form einführen könnten. Dann müssen die beiden sich erst einmal einigen.
Dann müssen die beiden zum Aufsichtsrat der Tourismusgesellschaft – das wird nämlich die große Schwierigkeit –,
um ihre Sachen dort vorzustellen. Die Tourismusleute haben dann natürlich noch andere Ideen, aber das reicht immer noch nicht. Selbst wenn sie diese Hürde überwunden haben, geht es noch in den Senat und wird dort noch einmal extra abgestimmt – welch bürokratische Konstruktion. Und dabei wird nicht lebendige Kultur herauskommen, sondern Sie ahnen, dass es im Wesentlichen Senatshandeln sein wird, was dort bürokratisch abgehandelt wird. Wir halten diese Art und Weise eines bürokratischen Monstrums für schlecht.
Zusammengefasst ist das Ganze so etwas wie ein schlechter Koalitionsvertrag zwischen dem Senat und dem Beherbergungsgewerbe. Sie haben dem Beherbergungsgewerbe viele Möglichkeiten gegeben, indem es über den Aufsichtsrat der Hamburg Tourismus GmbH praktisch Einfluss nehmen kann, und jetzt reagieren die meisten auch noch so, dass sie trotzdem klagen. Es ist ein schlechter Koalitionsvertrag geworden, werte Sozialdemokraten und werter Senat. Ich finde die Idee grundsätzlich gut, aber gutes Regieren gelingt Ihnen nicht richtig. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Senatorin Kisseler und ich kommen beide dran, um das schon einmal vorwegzunehmen.