Wir wissen alle seit letztem Donnerstag, dass das Hamburger Spielhallengesetz notifiziert, das heißt vor Beschluss der EU vorgelegt werden muss,
Es wurde schon erwähnt, dass Brandenburg, von der SPD regiert, daraufhin die parlamentarische Beratung gestoppt hat. Es gibt sogar ein Schreiben von Wirtschaftsminister Christoffers – Frau Artus, hören Sie gut zu – aus der Links-Partei mit einer lupenreinen SED-Vergangenheit,
der mit Sicherheit nicht im Verdacht steht, zu freundlich zu Spielhallen zu sein. Die haben das gestoppt, und was in Brandenburg richtig ist, ist in Hamburg auch richtig.
Es ist eine Entschleunigung erforderlich, und was macht die SPD? Sie nimmt stattdessen eine Beschleunigung vor, damit bloß nicht herauskommt, was in Ihrem Gesetzentwurf alles falsch ist; so geht es nicht. FDP und CDU nutzen ihr verbrieftes Recht aus Artikel 49 Absatz 3 der Hamburger Verfassung und werden eine zweite Lesung verweigern, damit vernünftig gearbeitet wird und notifiziert werden kann. Dieses Recht benutzen wir sehr sorgfältig und nicht leichtfertig, und Sie versuchen, es auf kaltem Wege auszuhebeln. Das sollten Sie nicht tun, Sie sollten auf diese Weise nicht die EU und den EuGH brüskieren. Wie schon erwähnt wurde, hatte die SPD bisher auch keine Eile. Sie haben vom 14. Mai bis zum 1. November dieses Jahres jede Behandlung dieser Drucksache in den zuständigen Ausschüssen unterbrochen.
Wenn Sie da ein halbes Jahr Zeit hatten, haben wir jetzt einige Wochen Zeit, sorgfältig zu arbeiten. Das Vorgehen der SPD ist rücksichtslos gegenüber dem Parlament und der EU. Kurz gesagt: Es ist politisch unerhört. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beim Thema Spielsucht und Spielsuchtprävention werden offenbar viele Leidenschaften freigesetzt.
Wir haben kein Problem mit dem Antrag der SPD, die erste Lesung heute schon durchzuführen. Wir halten das Thema für ausdiskutiert, von Experten und mit Experten, und glauben nicht, dass eine große neue Bewegung durch die brandenburgische Situation entstehen wird.
Wer also dem SPD-Antrag folgen möchte und zum Tagesordnungspunkt 36a am heutigen Sitzungstag die erste Lesung durchführen und für die morgige Sitzung die zweite Lesung vorsehen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so
beschlossen. Die erste Lesung zu TOP 36a wird heute nach dem siebten und letzten Debattenpunkt erfolgen und die zweite Lesung wird morgen im Anschluss an die dazu angemeldete Debatte durchgeführt.
Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dass wir hier vorn eine kleine Stoppuhr montiert haben für alle Abgeordneten, die gern persönlich Ihre Redezeit stoppen möchten. Sie haben eine Kurzanleitung auf Ihren Plätzen vorgefunden. Nochmals der Hinweis: Diese Uhr dient einzig zu Ihrer Orientierung, maßgeblich ist die Zeit, die wir hier oben stoppen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde das gleich einmal testen. Ich sage Ihnen dann am Ende der fünf Minuten Bescheid, ob es geklappt hat.
Gute Arbeit für faire Löhne. Der SPD-Senat setzt sein Ziel um, indem er eigene Handlungsspielräume für die existenzsichernde Bezahlung von Hamburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nutzt. Am letzten Dienstag wurde der Gesetzentwurf für einen Hamburger Mindestlohn vorgestellt. Es kann nicht angehen, dass fast 36 000 Personen
Genauso wenig kann es angehen, dass im Jahr 2010 8 Prozent aller Beschäftigten weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient haben. Arbeit muss sich lohnen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind der Meinung, dass jemand, der den ganzen Tag arbeitet, von den Früchten seiner Arbeit auch leben können muss und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet sein muss.
Zwar kann die Stadt den leider immer noch fehlenden bundesgesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzen, aber wir können mit gutem Beispiel vorangehen und im eigenen Einflussbereich nach Bremen als Arbeitgeber tätig werden, und wir halten Wort.
Der vorliegende Senatsbeschluss zum Landesmindestlohngesetz beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Stadt Hamburg, den neuen Mindestlohn in allen städtischen Unternehmen umzusetzen. 300 Mitarbeiter werden allein hiervon profitieren. Zusätzlich werden die Bedingungen im Zuwendungsund Vergaberecht geregelt, das heißt, dass alle Unternehmen, die städtische Aufträge übernehmen oder Zuwendungen von der Stadt erhalten, sich künftig verpflichten, ihren Beschäftigten einen Lohn von 8,50 Euro zu zahlen.
Hier nur ein praktisches Beispiel. Im Sicherheitsgewerbe liegt der Tarifvertrag unter dem Mindestlohn bei 7,31 Euro. Wenn die Stadt Hamburg in Zukunft Aufträge an ein Sicherheitsunternehmen vergibt, wird den Beschäftigten für diesen Auftrag ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt.
Hamburgs DGB-Chef Uwe Grund sprach auf der Landespressekonferenz am vergangenen Dienstag von einem Meilenstein im Kampf gegen Lohndumping. Dem stimmen wir voll und ganz zu.