Außerdem ist das auch kein Umgang mit der Bürgerschaft. Sie legen uns einen Antrag vor, wir stimmen zu, weil er auch wirklich gut ist, und Sie machen es dann einfach nicht. Nach dem heutigen Stand der Forschung könnten die Rückfallquoten deutlich reduziert werden, wenn das heute vorherrschende Vollzugsdenken überwunden und Resozialisierungsprogramme und -strukturen optimiert würden.
Frau Schneider hat recht, meine Damen und Herren. Insbesondere auf dem rechten Flügel ist es wirklich zu laut. Vielleicht können Sie sich noch die
Das Land Brandenburg hat mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe Resozialisierungsgesetz und ihren Empfehlungen für ein brandenburgisches Resozialisierungsgesetz einen guten Weg eingeschlagen. In Hamburg gibt es aus der letzten Legislaturperiode mit dem schon erwähnten Bericht gute Vorarbeiten. Umso unverständlicher ist es, dass der Senat seine Hausaufgaben nicht macht.
Deshalb verlangen wir vom Senat eine umfassende Bestandsaufnahme als ersten Schritt zu einem Resozialisierungskonzept und vielleicht auch zu einem Resozialisierungsgesetz, mit dem wirklich umgesteuert wird. Eine Umsteuerung wird kurzfristig etwas kosten, aber sie wird sich auszahlen, auch finanziell, wenn es gelingt, die Rückfallquoten zu senken.
Aber angesichts der jetzt schon vor allem von fiskalischen Gesichtspunkten diktierten Justizpolitik befürchten wir nicht nur für den Justizvollzug Schlimmstes. Der Haushaltsplan-Entwurf geht in der Vorschau auf die Jahre 2015 und 2016 von dramatisch steigenden Minderausgaben aus. Die Konsolidierungsvorhaben sollen sich demnach im Jahr 2016 auf 12 Prozent des Haushalts belaufen. Das lässt befürchten, dass im Zuge der weiteren Umsetzung der Schuldenbremse dem Justizhaushalt Ressourcen in wirklich gefährlichem Umfang entzogen werden sollen. Und das bringt nicht nur den Justizvollzug in große Gefahr, sondern auch das Gerichtswesen und damit die Rechtssicherheit und den individuellen Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Schon jetzt dauern Gerichtsverfahren in vielen Bereichen überdurchschnittlich lange, die Gerichte sind total überlastet.
Während der Beratungen im Fachausschuss haben die anwesenden Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten deutlich gemacht, dass nicht nur die Situation bei den Richtern äußerst angespannt ist, sondern dass auch die Personalsituation in den Geschäftsstellen äußerst angespannt und eine der Hauptursachen für die überlange Dauer der Gerichtsverfahren ist.
Verzeihen Sie, Frau Schneider. Mein Vorschlag trifft offenbar nicht auf Zustimmung. Ich mache Ihnen einen zweiten: Gehen Sie doch einfach hinaus, wenn Sie sich unterhalten möchten, das wäre dann höflicher der Rednerin gegenüber.
Ich spreche von der außerordentlich angespannten Situation in den Geschäftsstellen. Wenn dann aber, wie im Personalbericht 2012 zu lesen ist, die Vollzeitäquivalente bei den Geschäftsstellen in den nächsten Jahren um 7 Prozent gekürzt werden sollen, dann ist das unverantwortlich.
Dem Antrag der CDU, der die Problematik überlanger Gerichtsverfahren anspricht, werden wir allerdings nicht zustimmen, weil er die Situation der Gerichte nicht grundsätzlich angeht und weil Sie die Frage der Finanzierung völlig außen vor gelassen haben.
Fazit: Der Senat hat für den Justizbereich einen Haushalt vertaner Chancen vorgelegt. Wir werden ihm deshalb nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schneider, vielleicht einmal vorweg, weil die Diskussion über die Mangelernährung im Justizvollzug läuft, seit ich Sie in der Bürgerschaft und auch in anderer Funktion kenne. Herr Steffen hat es Ihnen an dieser Stelle schon versichert, und ich tue das auch. Es gibt keine Mangelernährung im Justizvollzug,
das ist alles wissenschaftlich untersucht. Verwechseln Sie bitte nicht günstige Einkaufsbedingungen mit Mangelernährung.
Die Vielzahl an unterschiedlichsten Themen, die in der Debatte angesprochen wurden, macht deutlich, vor welche Herausforderungen die Behörde für Justiz und Gleichstellung gestellt ist, und das sicherlich nicht nur wegen der Schuldenbremse, auch nicht nur wegen der viel diskutierten Überkapazitäten im Strafvollzug und der notwendigen Neustrukturierung, sondern auch wegen der Tatsache, dass ganz überwiegend gesetzliche Aufgaben wahrzunehmen sind. Bei den Gerichten setzen wir den Justizgewährungsanspruch um, bei den
Staatsanwaltschaften stellen wir die Strafverfolgung sicher, und in den Justizvollzugsanstalten gewährleisten wir einen guten und modernen Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung. Zur Klarheit über die finanziellen Spielräume gehört nicht nur eine Diskussion über die Ausgaben, sondern auch eine Diskussion über die Einnahmen.
Denn auch im Bereich der Justiz müssen wir die Einnahmesituation verbessern und dem sinkenden Kostendeckungsgrad entgegenwirken. Seit 1994 hat es keine wirkliche Gebührenanpassung mehr gegeben, und deshalb setze ich mich auch gemeinsam mit allen anderen 15 Justizministerinnen und Justizministern der Länder auf Bundesebene dafür ein, dass es im Rahmen der anstehenden Kosten für Rechtsmodernisierung einen Inflationsausgleich gibt.
Der Zugang zum Recht darf natürlich nicht vom Einkommen abhängen. Justizgewährung wird in den meisten Bereichen ein Zuschussgeschäft bleiben, aber eine leistungsfähige Justiz gibt es auch nicht umsonst.
Die Länder haben hierzu sozialverträgliche Vorschläge vorgelegt, und nun ist die Bundesjustizministerin in der Pflicht, für einen gerechten Ausgleich zu sorgen.
Zur Verantwortung für eine leistungsfähige und unabhängige Justiz gehört auch eine vorausschauende Personalplanung. Um auch künftig über ausreichend qualifiziertes Personal zu verfügen, haben wir die von Schwarz-Grün eingestellte Ausbildung des nichtrichterlichen Nachwuchses für die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Oktober wieder aufgenommen, und für den Justizvollzug beginnen wir im Februar mit dem ersten Lehrgang.
Gleichzeitig erbringen wir natürlich auch in unserem Bereich einen Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung. Das tun wir ebenso entschlossen wie auch mit Augenmaß und gerade nicht mit dem Gießkannenprinzip. So haben wir bei den Budgets der einzelnen Gerichte natürlich die Eingangszahlen und die spezifischen Belastungssituationen der unterschiedlichen Gerichtszweige berücksichtigt, und ich kann Ihnen versichern, Herr Trepoll, das tun wir auch nicht nur zu den Haushaltsberatungen, sondern fortwährend.
Im Übrigen gibt es überhaupt keinen Grund, den Rechtsstandort Hamburg kleinzureden. Hamburg hat eine gute und leistungsfähige Justiz,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Neustrukturierung des Strafvollzugs hat in den letzten Wochen zweifellos Wellen geschlagen, und ich finde es gut, wenn wir uns inhaltlich über die Zukunft des Strafvollzugs auseinandersetzen. Das ist eine Diskussion, die häufig viel zu kurz gekommen ist. Doch statt sich in diese Diskussion mit eigenen Vorschlägen einzubringen, will die CDU nun den Status quo quasi konservieren, denn nichts anderes bedeutet Ihr Antrag. Nachdem Sie den geschlossenen Vollzug ausgebaut und so teure Überkapazitäten aufgebaut haben, verweigern Sie nun die notwendige Strukturdebatte, und damit machen Sie es sich entschieden zu einfach.
Mit der Neustrukturierung des Strafvollzugs verfolgen wir zwei Ziele: Qualitativ wollen wir den Strafvollzug weiterentwickeln durch eine Stärkung des offenen Vollzugs.
Wir stocken die vorhandenen rund 200 Plätze in Glasmoor um fast ein Viertel auf, und zugleich verbessern wir die Haftbedingungen im offenen Vollzug. Damit eröffnen wir geeigneten Gefangenen eine Perspektive für eine erfolgreiche Resozialisierung. Mir ist wichtig, das zu betonen, weil die Opposition diesen Teil der Neustrukturierung entweder ausblendet oder kleinredet.