die darauf hingewiesen haben, dass es ein wichtiges Konzept ist und dass es, wie es damals Schwarz-Grün vorhatte, ohne zusätzliche Mittel nicht umsetzbar ist. Auf Druck der Öffentlichkeit, der Eltern und der Beschäftigten, des Hort-Bündnisses und auch von uns LINKEN hat der SPD-Senat umgesteuert, was ich auch für wichtig gehalten habe, wenn es auch nicht so war, wie wir es uns alle gewünscht haben. Was ich aber kritisch sehe, das gilt auch bezogen auf den CDU-Antrag, dass der Senat wie zu Beginn die Träger, den Sozialraum, die Betroffenen nicht ganz mitnimmt, sondern in der Regel Dinge ankündigt, ohne sie mit denen abzusprechen.
Bezüglich der Frage, an welchen Standorten Ganztägige Bildung und Betreuung noch nicht umsetzbar ist, möchte ich nach Informationen, die ich habe, folgende Schulen erwähnen.
In der Anna-Susanna-Stieg-Schule, der AlbertSchweitzer-Schule, der Schule Rotenhäuser Damm, der Schule Neuland oder in Altrahlstedt sind noch keine konkreten GBS-bezogenen Konzepte umsetzbar. Der Senat hatte sich vorgenommen, alles schnell umzusetzen, um gleichzeitig die Ungerechtigkeit beim Kita-Gutschein-System, wo Berufstätigkeit der Eltern bei der Vergabe von Hortplätzen im Vordergrund steht, abzubauen.
aber in einem Punkt muss ich dem CDU-Antrag recht geben. Der Senat hat mit den betroffenen Trägern keine Gespräche geführt, aber das Ergebnis offengelassen. Die Träger müssen aber Sicherheit und die Möglichkeit haben, Hortplätze langfristig einplanen zu können.
Zweitens soll die GBS alle Kinder mitnehmen, was ich für richtig halte, aber das Problem ist, dass in den Schulen, die noch keine GBS haben, Gutscheine nur vergeben werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Herr Rabe und der Bürgermeister haben erwähnt, dass man allen Kindern die gleichen Chancen gibt, aber hier werden Kinder, bei denen ein Elternteil nicht berufstätig ist, immer noch ausgegrenzt. Daher fordern wir den Senat auf, eine Lösung zu finden, damit auch diese Kinder eine Ganztagsbetreuung über das Gutscheinsystem genießen können.
Es ist wichtig, schnell mit den Trägern und den betroffenen Eltern zu sprechen, um zu einer Lösung zu kommen. Wie Sie wissen, haben Sie unsere Unterstützung, wenn es um Menschen und etwas Gutes geht, aber diese beiden Punkte werden wir kritisch begleiten und das nicht einfach so stehen lassen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich mir die Mühe gemacht, noch einmal ein bisschen in alten Anfragen aus der letzten Legislaturperiode zu stöbern. Der damalige Abgeordnete und jetzige Senator Rabe – er wird sich noch gut daran erinnern – hat damals sehr viele Anfragen zur Ganztägigen Bildung und Betreuung gestellt, die ja ein schwarz-grünes Projekt war. Er hat unter anderem die überhastete Einführung und dadurch einen Mangel an Qualität, schlechtes Essen, unklare Essensversorgung und zu wenig Räumlichkeiten moniert und auch, dass die Lehrkräfte nicht am Essen teilnehmen. Das Ganze stand unter der Überschrift GABI oder: GAnz BIllig; wir erinnern uns alle noch daran.
Ich habe mittlerweile mit einer ganz anderen – wie Herr Scheuerl so schön sagen würde: real existierenden – Gabi gesprochen, nämlich mit einer Mutter, mit Gabriele Ellerbeck; vielleicht erinnern Sie sich noch an die öffentliche Anhörung. Sie hat stellvertretend für alle Eltern über die Situation an der Schule Lutterothstraße gesprochen. Ich kann noch einmal wiederholen, welche Probleme wir zurzeit haben. Es sind exakt die Probleme, die der damalige Abgeordnete Rabe aufgezählt hat, die er als Senator jedoch genau so in die Schulen geholt hat: Fachkräftemangel – Frau Blömeke hat es schon angesprochen –, große Unzufriedenheit mit dem Essen, die im Zentrum der Kritik steht, ungenügende Räumlichkeiten und unklare Betreuungsverhältnisse. Ein weiteres hausgemachtes Problem ist hinzugekommen, dass nämlich die Eltern sich viel zu früh festlegen müssen, wie sie die Betreuungssituation regeln wollen.
Meine Damen und Herren! Hier zeigt sich die mangelnde Qualität des Umsetzens der aktuellen Herausforderungen in der Politik. Das, was an Problemen in der letzten Legislaturperiode aufgezeigt wurde, wird in dieser Legislaturperiode überhaupt nicht umgesetzt.
Die politische Gefahr dabei ist, dass es ein Rollback geben wird, ein Zurückgehen der Akzeptanz von Ganztagsschulen. Wir als GRÜNE stehen fest zu den Ganztagsschulen und unterstützen diesen Weg auch. Das Problem ist aber, dass durch die schlechte Qualität in den Schulen mit Ganztägiger Bildung und Betreuung die Akzeptanz sinkt. Ganztagsschulen sind ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit. Für uns GRÜNE zählt nicht die Herkunft, sondern für uns zählt die Zukunft der Kinder.
Dieses Ziel kann jedoch nicht erreicht werden, wenn die Ganztagsschulen pervertiert werden zu vormittags Unterricht, nachmittags Aufbewahrung. – Vielen Dank.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/6903 federführend an den Schulausschuss und mitberatend an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Die Fraktion der GRÜNEN möchte diesen Antrag ziffernweise abstimmen.
Wer möchte sodann Ziffer 1 des CDU-Antrags aus Drucksache 20/6903 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 abgelehnt.
Wer möchte sich Ziffer 3 anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 3 abgelehnt.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 12 auf, das ist die Drucksache 20/6863, Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung.
[Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung – Drs 20/6863 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da meine Fraktion, wie sich das bei einem Gesetz gehört, ohnehin die Verweisung an den Justizausschuss beantragt, wo wir noch ausreichend Zeit für intensive Fachdebatten haben werden, möchte ich mich heute nur auf einige wesentliche Punkte beschränken.
Mit der Umsetzung des Staatsvertrags zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung wird das gemacht, was politisch im Grundsatz von fast allen Seiten gefordert wird. Es ist ein weiterer erfolgreicher Schritt in Richtung Nordkooperation.
Mit diesem Schritt tragen wir den Notwendigkeiten Rechnung, die sich aus der in diesem Hause schon vielfach diskutierten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 11. Mai 2011 ergeben. Das heißt, wir erzeugen damit Synergieeffekte, die
Am Ende des Tages machen wir übrigens auch das, was zum Beispiel die CDU-Fraktion in der Drucksache 20/623 in dieser Legislaturperiode gefordert hat, nämlich die Einrichtung einer länderübergreifenden Anstalt zur Sicherungsverwahrung.
Im Hinblick auf die heutige Debatte habe ich mir auch die Reden im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu diesem Thema angeschaut und zu meiner Freude festgestellt, dass die Mehrheit der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag das Zustandekommen des Staatsvertrags ausdrücklich begrüßt. Im Übrigen tut das auch Ihr Parteikollege Herr Peters, lieber Herr Müller; das sage ich an dieser Stelle schon einmal präventiv.
Worum geht es in der Sache? Hamburg stellt dem Land Schleswig-Holstein zunächst bis zu elf – im Übrigen bereits vorhandene – Plätze für den Vollzug der Sicherungsverwahrung für männliche erwachsene Personen im Hamburger Vollzug zur Verfügung, wobei die hier in Hamburg Untergebrachten aus Schleswig-Holstein grundsätzlich nach Schleswig-Holstein entlassen werden. Das heißt auch, dass sie vor der endgültigen Entlassung in eine Einrichtung des Landes SchleswigHolstein zurückverlegt werden. Auch für entlassene Sicherungsverwahrte aus Hamburg soll unter bestimmten Voraussetzungen diese Möglichkeit eröffnet werden. Für die Kosten der für die schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten vorgehaltenen Plätze – diese werden bisher von Hamburg finanziert – muss auch, wenn diese nicht belegt sind, in Zukunft das Land Schleswig-Holstein aufkommen, wobei Schleswig-Holstein dadurch mehrere Millionen Euro für den Bau einer eigenen Einrichtung spart.
Allerdings drängt die Zeit, denn das Bundesverfassungsgericht hat uns in der bereits zitierten Entscheidung zum Abstandsgebot, das zwischen Sicherungsverwahrten und normalen Gefangenen einzuhalten ist, nur bis zum 31. Mai 2013 Zeit gegeben.