Urs Tabbert
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Justizhaushalt ist zwar, verglichen mit dem Sozialhaushalt, traditionell ein kleiner Haushalt, aber er ist auch einer, in dem es um für das Gemeinwesen zentrale Aufgaben geht, bei denen wir im Vergleich zu den drei Vorgängerregierungen überdurchschnittlich viel geleistet haben.
Das kommt auch im vorliegenden Entwurf des Justizhaushalts zum Ausdruck. Ich beginne mit dem Justizvollzug, den Sie, Herr Kollege Trepoll, gerade schon angesprochen haben. Aber Sie haben nur einen kleinen Ausschnitt angesprochen wie die Verlegung des Frauenvollzugs nach Billwerder. Ich glaube, diese Schlacht ist geschlagen.
Da müssen wir jetzt schauen, dass die Umsetzung, die schon läuft, ordentlich vonstatten geht, und natürlich sind wir alle hier im Parlament gut beraten, darauf auch weiterhin unseren Blick zu richten. Aber das Entscheidende bei der Neustrukturierung war, dass wir das schwarz-grüne Konzept der unsinnigen Stationierung des offenen Vollzugs in Santa Fu aufgegeben haben, des Vollzugs hinter den Mauern der JVA Fuhlsbüttel, völlig unsinnig und im Übrigen 20 Millionen Euro teurer als die von uns beschlossene Schließung des Hafthauses in Fuhlsbüttel und der Ausbau des offenen Vollzugs in der JVA Glasmoor, den Sie bezeichnenderweise nicht angesprochen haben, obwohl das der entscheidende und jedenfalls auch finanziell größte Teil der Drucksache war, die wir hierzu beschlossen haben. Das Ganze ist in der Umsetzung, läuft gut und ist auch im Haushalt entsprechend abgebildet.
Dasselbe gilt im Übrigen für die dringend erforderliche bauliche Sanierung des B-Flügels in der Untersuchungshaftanstalt, die mit 15,3 Millionen Euro – und das ist kein Pappenstiel, Herr Kollege Trepoll – in den Justizhaushalt eingestellt ist. Die endgültige Sanierung kann damit bereits im nächsten Jahr beginnen.
Zu Beginn der Legislaturperiode hatten wir in einigen Haftanstalten, insbesondere in der JVA Billwerder, einen Krankenstand von über 20 Prozent vorgefunden. Dieses Problems haben wir uns in der Bürgerschaft unter anderem durch Expertenanhörungen hierzu angenommen, und die Justizbehörde hat Maßnahmen eingeleitet, mit denen der Krankenstand um fast die Hälfte reduziert werden konnte.
Herr Kollege Müller, mit dazu beitragen sollen auch die sich im Haushalt wiederfindenden – man höre und staune – 70 Stellenanhebungen von A7 auf A9, was insgesamt 140 Beförderungen ermöglicht. Damit zollen wir der hervorragenden und manchmal auch sehr schwierigen Arbeit unserer Justizvollzugsbeamten Respekt.
Im Gegensatz zum Vorgängersenat sind diese Maßnahmen auch alle solide gegenfinanziert. Ich erinnere nur an Gegenfinanzierungsmodelle von Schwarz-Grün über Einnahmen aus dem Gerichtskostengesetz, obwohl noch nicht einmal ein entsprechender Gesetzentwurf, weder im Bundestag noch im Bundesrat, vorgelegen hat.
Wir haben es nicht zuletzt unserer Justizsenatorin Jana Schiedek zu verdanken, die sich im Bundes
rat erfolgreich für die Verabschiedung des Gerichtskostenmodernisierungsgesetzes eingesetzt hat, dass dadurch annähernd 10 Millionen Euro für den Justizhaushalt extra bereitgestellt werden können.
Dazu ist zu sagen, dass es seit 1994 zu keiner Gebührenerhöhung mehr gekommen war. Diesem Umstand haben wir es auch zu verdanken, dass im Bereich der Justiz im vorliegenden Haushalt keine nennenswerten Personaleinsparungen vorgenommen werden müssen. Wo Personalbedarfe erkennbar akut steigen, steuern wir kurzfristig, wie in unserem Haushaltsantrag zu den drei neuen Verwaltungsrichterstellen abgebildet, entsprechend nach.
An dieser Stelle gilt mein Dank auch der hervorragenden Arbeit der hamburgischen Justiz, die, und das darf an dieser Stelle auch nicht zu kurz kommen, in vielen Bereichen – dazu zähle ich zum Beispiel die Eilverfahren am Verwaltungsgericht oder am Sozialgericht, aber auch das Finanzgericht und den gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit – bundesweit wirklich gut dasteht. Schauen Sie sich einmal die Vergleichszahlen an.
Im Bereich der Gesetzgebung haben Senat und SPD-Fraktion die uns vom Verfassungsgericht aufgegebenen Hausaufgaben zum Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – das haben wir zusammen mit Ihnen beschlossen, Herr Trepoll – und auch zum Jugendarrestvollzugsgesetz allesamt in dieser Legislaturperiode erledigt. Das Jugendarrestvollzugsgesetz wollen wir heute mit den Änderungsanträgen der SPD-Fraktion, die die Anregungen aus den dazu im Justizausschuss erfolgten Expertenanhörungen aufgreifen, auf den Weg bringen. Wir sind dabei nie einer einseitigen Ideologie gefolgt, sondern haben immer gleichermaßen Sicherheitsinteressen der Bevölkerung sowie Resozialisierungsgesichtspunkte berücksichtigt, wobei wir zwischen beiden keinen Widerspruch sehen, denn Resozialisierung ist der beste Opferschutz.
So sind wir auch stolz darauf, in dieser Legislaturperiode eine bundesweite Vorreiterrolle im Bereich der Resozialisierung von Gefangenen mit einer Endstrafe, also solchen, die bislang von keinen Bewährungsmaßnahmen profitieren, eingenommen zu haben dadurch, dass wir für diese Klientel ein Übergangsmanagement etabliert haben, das effektive Hilfestellungen für deren Grundbedürfnisse in puncto Wohnraum, Arbeit, Sucht und Schuldnerberatung leistet.
Was die Zahl der Bewährungshelfer angeht, so haben auch wir zu Beginn der Legislaturperiode Handlungsbedarf gesehen, da wir damals bei einem Verhältnis von ungefähr 107 Probanden zu einem Bewährungshelfer bundesweit ziemlich am Ende lagen. Allerdings hat sich dieses Verhältnis durch eine Aufstockung der Bewährungshelferzahl und, das muss man der Ehrlichkeit halber hinzufügen, durch einen bundesweiten Rückgang der Falleingangszahlen auf ein Verhältnis von 80:1 verbessert – so viel zu den Anträgen der FDP und der LINKEN, die sich dazu positioniert hatten.
Bei den Rechtsreferendaren haben wir erstmals seit 2008 wieder für eine Anpassung der Bezüge an die Lebenshaltungskosten gesorgt und deren regelmäßige Anpassung in der Zukunft rechtlich abgesichert. Außerdem haben wir den unter der CDU-Schill-FDP-Regierung abgeschafften Familienzuschuss wieder eingeführt.
Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion das bereits vor zwei Jahren auf den Weg gebrachte stationäre soziale Training im Jugendarrest, das sich bewährt hat, auch in diesem Haushalt wieder abgebildet, und dasselbe gilt für die Förderung der exzellenten Arbeit des Hamburger Fürsorgevereins.
Mit einem weiteren Antrag setzt sich die SPD-Fraktion für die Arbeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein. Der Datenschutz sowie die Informationsfreiheit sind elementare Bürgerrechte, für deren Durchsetzung sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit seiner hervorragenden Arbeit einsetzt. Daher haben wir gleich zu Beginn der Legislaturperiode die Unabhängigkeit seines Amtes gestärkt.
Herr Müller lacht, aber nach drei Jahren SchwarzGrün war das notwendig, denn die rechtliche Stellung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten hat zu Beginn der Legislaturperiode nicht mehr europarechtlichen Anforderungen entsprochen.
Wir behandeln das im Januar noch im Justizausschuss, das hatten wir einvernehmlich besprochen.
Um auf Belastungshochphasen beim Personaleinsatz reagieren zu können, wie das etwa durch die Rechtsprechung zu dem Recht auf Vergessen bei Internetsuchmaschinen und so weiter der Fall ist, ist es für diesen gesonderten Bereich unserer Ansicht nach notwendig, einen flexibleren Mitteleinsatz zu ermöglichen. Dem trägt unser entsprechender Haushaltsantrag Rechnung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit in dieser Legislaturperiode war die Verabschiedung des Transparenzgesetzes, mit dem wir ein Anliegen aus der Bürgergesellschaft aufgegriffen und Hamburg fast nebenbei zur Transparenzhauptstadt in Deutschland, wenn nicht gar in Europa gemacht haben.
Das Ergebnis können alle Bürgerinnen und Bürger seit Anfang Oktober dieses Jahres in dem fristgerecht umgesetzten Transparenzportal unter www.transparenz.hamburg.de bewundern, und ich glaube, der Begriff "Bewunderung" ist hier nicht fehl am Platze.
Entgegen aller Unkenrufe hält sich die Umsetzung auch finanziell im Rahmen und ist im Haushalt dauerhaft abgesichert. Dieses Beispiel zeigt: Wenn wir als SPD in Hamburg dringende Anliegen der Bevölkerung oder sachliche Notwendigkeiten erkennen, wie derzeit bei der Überlastung des Verwaltungsgerichts, dann reagieren wir darauf und das stets mit gebotener Gründlichkeit und Ausgewogenheit.
Ansonsten gilt: Die Hamburger Justizpolitik hat sich in dieser Legislaturperiode unter SPD-Führung wieder neu und gut aufgestellt, und dieser Haushalt stellt die Weichen dafür, dass dies auch in den nächsten zwei Jahren so bleibt. – Herzlichen Dank.
– Nur zwei Sätze, keine Sorge.
Es lässt tief blicken, dass die CDU ihre Redezeit beim Thema Gleichstellung nicht ausnutzt. Das finde ich schon schlimm genug. Aber noch schlimmer ist es, wenn sie die Redezeit dazu nutzt, Dinge zu sagen, die nicht zutreffen. Die Antworten auf Ihre Schriftlichen Kleinen Anfragen in Bezug auf das Amtsgericht Hamburg haben nicht hergegeben, dass dort Bestände steigen, sondern sie werden überwiegend abgebaut. Und es ist einfach nicht zutreffend, das muss ich Ihnen noch kurz vor dem Essen einschenken, tut mir leid.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als SPD-Fraktion legen zur heutigen Bürgerschaftssitzung eine Gesetzesinitiative vor, mit der auch künftig die polizeiliche Begleitung ehemaliger Sicherungsverwahrter sichergestellt werden soll. Dies ist erforderlich geworden, nachdem das Verwaltungsgericht Hamburg Ende des Jahres 2013 die Überwachung nach der bisherigen Rechtslage für unzulässig erklärt hatte. Das Verwaltungsgericht hat jedoch in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Möglichkeit einer weiteren Überwachung hingewiesen unter der Voraussetzung, dass der Gesetzgeber hierfür eine speziellere und detailliertere Rechtsgrundlage schafft.
Uns ist wichtig, dass die Bevölkerung auch künftig vor als gefährlich eingestuften ehemaligen Sicherungsverwahrten geschützt wird, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.
Wir haben mit unserem Gesetzentwurf schnellstmöglich auf die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagiert. Mit der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage, die auch den Hinweisen des Gerichts angemessen Rechnung trägt, wird es der Polizei damit auch weiter möglich sein, die betroffenen Personen wie bisher engmaschig zu begleiten. Natürlich werden wir die Thematik auch noch im Innenausschuss weiter beraten. Um mögliche Gefahren für die Bevölkerung zu minimieren, ist uns aber zunächst einmal schnelles Handeln der Bürgerschaft wichtig.
Vielleicht noch ein paar Worte zu Ihrem Antrag, Herr Trepoll, der zeigt, dass wir uns in Bezug auf das Ziel einig sind. Wir hatten das Thema schon einmal in der Bürgerschaft und auch im Innenausschuss aufgegriffen, und ich hatte Ihnen angesichts des kurzfristigen Handlungsbedarfs – wir kennen die Urteilsbegründung erst seit Dezember 2013 – angeboten, den Gesetzentwurf zusammen mit Ihnen auf den Weg zu bringen, wobei wir ursprünglich noch eine weitere Ausschussberatung angestrebt hatten. Da aber aus unserer Sicht das Risiko besteht, dass die derzeit noch bestehende Überwachung im Wege des Eilrechtsschutzes ge
richtlich gestoppt werden könnte, wollen wir zunächst sicherstellen, dass die Polizei überhaupt über eine Rechtsgrundlage verfügt, mit der eine Überwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter weiterhin gewährleistet ist. Sollte dennoch weiterer Beratungsbedarf bestehen, so besteht hierfür im Innenausschuss die Möglichkeit. Aus diesem Grund möchte meine Fraktion sowohl unseren Antrag nachträglich als auch den entsprechenden Zusatzantrag der FDP-Fraktion an den dafür zuständigen Innenausschuss überweisen. Besonders freut mich am Antrag der FDP-Fraktion, dass dieser unseren Gesetzentwurf als gelungen bezeichnet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur ein paar kurze Klarstellungen, an denen mir dann doch gelegen ist. Ihre Rede vom Februar 2013, Herr Kollege Trepoll, auf die Sie verwiesen haben, war überschattet von einer Ältestenratssitzung. Jedenfalls haben Sie im Anschluss einen Ordnungsruf erhalten.
Diese Debatte war nicht dazu angetan, eine differenzierte Abwägung über eine neue Gesetzesregelung vorzunehmen. Sie sagten, es sei sowieso schon alles ganz klar gewesen. Ich habe mir die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, auf die Sie verwiesen haben, natürlich damals schon durchgelesen und auch die entsprechenden Entscheidungen, die es im Eilrechtsschutz vom Verwaltungsgericht genau in diesem Fall schon gab. Im Eilrechtsschutz hat das Verwaltungsgericht Hamburg gesagt – das ist mir in dem Fall, ehrlich gesagt, dann wichtiger als das Verwaltungsgericht Freiburg, weil es für Hamburg zuständig ist –, dass die Regelung, die es hier gibt, nämlich Paragraf 9 PolDVG – Sie beziehen sich nämlich alle immer auf die polizeiliche Generalklausel –, verfassungskonform auslegbar sei. Wenn das Verwaltungsgericht Hamburg dies sagt, dann war nicht zu erwarten, dass es dann im Hauptsacheverfahren zum entgegengesetzten Ergebnis kommt. Da wir diese Situation hatten – das wollte ich nur noch einmal darstellen –, war für uns nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass wir akuten Handlungsbedarf hatten.
Im Übrigen ist es hilfreich, wenn man so ein Urteil vorliegen hat. Dann kann man auch schauen, was in dem Urteil steht, denn meistens geben die Gerichte auch Hinweise an den Gesetzgeber, was zu beachten sei. Hier wurde gerade gesagt, gewisse Mindeststandards seien nicht eingehalten worden, zum Beispiel würde ein Richtervorbehalt fehlen. Ich habe mir das Urteil des Verwaltungsgerichts genau durchgelesen; deswegen haben wir auch bis Januar gewartet, damit wir uns die Urteilsbegründung anschauen können. Hier steht, dass der Gesetzgeber eine möglichst detaillierte gesetzliche Grundlage schaffen – das haben wir gemacht –
und insbesondere Voraussetzungen und Höchstdauer und verfahrensrechtliche Absicherung wie beispielsweise Überprüfungsfristen – das haben wir gemacht – oder einen Richtervorbehalt vorsehen müsse. Hier werden also zwei Alternativen geboten.
Wir haben uns für die erste Alternative entschieden, weil wir uns jetzt an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts orientieren können. Das hätten wir im letzten Jahr logischerweise gar nicht tun können, weil wir gar nicht wussten, was genau das Verwaltungsgericht von uns verlangt. Ich halte diesen Weg, den wir jetzt gehen, für durchaus verantwortbar. Wir ermöglichen ausdrücklich die nachträgliche Beratung im Innenausschuss, sodass wir das Ganze noch einmal auf der Ebene einer Fachdebatte führen können. Sollten dann – ich habe bisher nichts gehört – Argumente vorgetragen werden, die noch einmal Anlass zur Beratung geben, dann haben wir diese Möglichkeit. Aber jetzt ist es meiner Fraktion erst einmal wichtig, dass es nicht etwa durch eine Eilrechtsentscheidung dazu kommt – es ist in Wahrheit im Moment nur eine betroffene Person –, dass diese Person zum ersten Mal mehrere Wochen unbeaufsichtigt ist. Das wollen wir nicht riskieren. Frau Schneider, Sie würden eine andere Abwägung treffen, darüber kann man sich auch politisch streiten. Aber unsere Entscheidung ist so, und deswegen bitte ich hierfür um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Ritter, zunächst lese ich Ihnen einmal etwas vor, was Ihnen bekannt vorkommen müsste:
"Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis
dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken."
Was war das? Das war der Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb im Bund 2009. Vor diesem Hintergrund können Sie doch eigentlich mit der Grundhaltung unseres neuen Justizministers Heiko Maas, Sie haben es gerade auch signalisiert, gar kein Problem haben, denn er macht im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH praktisch das, was die FDP im Bund im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die wir nunmehr seit 2010 kennen, gemacht hat.
Nein, er kann sich nachher noch einmal melden.
Nach Einschätzung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, der der EuGH in der Regel folgt, ist die Richtlinie in ihrer bestehenden Form mit dem Erfordernis unvereinbar, dass jede Einschränkung der Ausübung eines Grundrechts gesetzlich in ausreichendem Maß geregelt sein muss. Angesichts des qualifizierten Eingriffs in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens hätten in der Richtlinie Mindestgarantien für den Zugang zu den erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten und für ihre Auswertung festgelegt werden müssen. So hätte es dem Unionsgesetzgeber beispielsweise oblegen, die Straftatbestände, die den Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den Daten rechtfertigen, näher zu konkretisieren. Er hätte ferner den Grundsatz aufstellen müssen, dass Behörden, die Zugang zu den Daten erhalten, verpflichtet sind, diese zum einen zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, und zum anderen die Betroffenen über den erfolgten Zugang zumindest nachträglich zu informieren. Der Generalanwalt ist ferner der Ansicht, dass die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar ist, soweit sie den Mitgliedsstaaten eine Speicherdauer von bis zu zwei Jahren vorschreibt. Den Schlussanträgen ist ferner zu entnehmen, dass vielmehr eine Frist von weniger als einem Jahr für angemessen erachtet wird. Eine abschließende Entscheidung über die Gültigkeit der Richtlinie ist damit aber noch nicht gefallen, auch wenn wahrscheinlich ist, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung vom EuGH für grundrechtswidrig erklärt wird. Dies bedeutet politisch aber doch wohl, dass zunächst eine grundrechtskonforme Richtlinie erarbeitet werden muss, und vor diesem Hintergrund ist das Ziel Ihres Ersuchens schon im Verfahren verfehlt. Die Länder, auf die die Stoßrichtung Ihres
Antrags zielt, wirken durch den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit, so steht es jedenfalls in Artikel 50 des Grundgesetzes. Aber bisher gibt es gar keinen Gesetzentwurf, zu dem sich der Bundesrat verhalten könnte.
Eines ist jedoch klar: Sollte es, was wir im Moment nicht haben, Sicherheit über eine gültige EU-Richtlinie geben, weil der EuGH zu einer Position kommt, die das bestätigt oder eine neue Richtlinie erarbeitet wird, dann müssen wir das umsetzen, ganz egal, welche Meinung wir letzten Endes dazu haben, denn ansonsten drohen hohe Zwangsgelder. Gerade im Jahr der Europawahl erwarte ich von der FDP, dass sie sich, egal, wie man zu der einen oder anderen EU-Richtlinie stehen mag, für ein europarechtskonformes Handeln einsetzt.
Was den Koalitionsvertrag der Großen Koalition angeht, so sind die dort festgelegten Kriterien so gefasst, als hätte man das Votum des Generalanwalts schon kommen sehen. Die Feststellung, sich auf EU-Ebene für eine Einschränkung der bisherigen Richtlinie im Hinblick auf die verfahrensrechtliche Absicherung und eine Maximalspeicherdauer von drei Monaten statt der bisherigen zwei Jahre einzusetzen, finde ich gegenüber dem Koalitionsvertrag, den Ihre Partei 2009 mit der CDU ausgehandelt hat, einen echten Fortschritt. Von daher würde aus meiner Sicht etwas weniger Aufregung aufseiten der CDU über das Vorgehen von Justizsenator Maas, wobei sich das mittlerweile schon wieder gelegt hat, und etwas weniger Aktionismus aufseiten der FDP dem Anliegen guttun, eine Balance anzustreben zwischen einer effektiven Gefahrenabwehr bei konkreten Gefahren für Leib und Leben – denn nur dann können diese Daten benutzt werden, das muss man hier auch einmal klarstellen – und der gleichzeitigen Absicherung eines möglichst optimalen Datenschutzes, wie ihn der Generalanwalt und im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 2010 aufgezeigt haben.
Was meine Fraktion betrifft, so können wir jedenfalls Ihrem Antrag, der sich, weil er im Widerspruch zu Ihrer eigenen Vereinbarung mit der CDU im Bund steht, nicht einmal für Ihre glaubwürdige Profilierung eignet, leider nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Trepoll, zunächst einmal zum Vorwurf des Maulkorbs. Da hilft vielleicht ein Blick in die Verfassung bis hin zu der Auseinandersetzung mit dem Thema Gewaltenteilung. Nach meinem Verständnis ist es so, dass wir als Bürgerschaft diesen Senat kontrollieren, und der Senat wiederum ist dafür verantwortlich, dass die Staatsanwaltschaft und die nachgeordneten Behörden ordentlich funktionieren. Wenn wir jetzt jede betroffene Berufsgruppe in den Ausschuss rufen, dann wird das ein Fass ohne Boden. Das bitte ich einmal zu bedenken.
Worum geht es? Herr Kollege Trepoll, Sie haben es gesagt, es geht um drei bis vier Vollzeitäquivalente, die bei der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2013/2014 eingespart werden sollen. Man muss dazu sagen, dass die Gesamtzahl über 500 Vollzeitäquivalente beträgt, das heißt, wir reden über eine Mehrbelastung von unter 1 Prozent im Jahr. Ich will das nicht schönreden, aber man muss auch hier die Dimensionen ein bisschen geraderücken.
Die Staatsanwaltschaft ist ein wichtiger Pfeiler in der Justizlandschaft in Hamburg; ich denke, da sind wir uns alle einig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Daher war es auch für meine Fraktion selbstverständlich, natürlich sofort einer Selbstbefassung im Hinblick auf den Brief des Generalstaatsanwalts zuzustimmen. Wir nehmen das sehr ernst, was dort gesagt wird. Aber natürlich ist es uns auch wichtig, dass wir in Zeiten, die sich nun einmal im Vergleich zur letzten Legislaturperiode dahingehend geändert haben, dass wir es jetzt mit der Schuldenbremse zu tun haben, jeder Bereich, bis auf die zwei benannten Schonbereiche, im Haushalt Konsolidierungsbeiträge erbringen muss. Deswegen ist es uns natürlich wichtig zu schauen, dass dies möglichst gerecht verteilt wird.
Sie haben schon angesprochen, dass es mitnichten so ist, dass keine Reaktion aus der Justizbehörde kommt. Die Reaktion ist hingegen die Einsetzung eines gemeinsamen Projekts, das heißt, die Behörde arbeitet gemeinsam mit der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft daran, dass die Belastungen möglichst gerecht verteilt werden.
Im Ausschuss, das fand ich auch sehr spannend, haben wir dann erfahren, dass Hamburg im Großstadtvergleich noch recht gut dasteht. Ich sage das nur, um die Verhältnisse ein wenig geradezurücken. Bei der Verfahrensdauer beispielsweise lagen wir im Jahre 2005 – da hieß meiner Erinnerung nach der Justizsenator Kusch – bei 3,4 Monaten. 2012, unter Justizsenatorin Schiedek, beträgt sie 1,3 Monate. Haben Sie damals auch so laut geschrien, wie Sie das jetzt tun? Ich kann mich daran jedenfalls nicht erinnern.
München liegt, um noch einen anderen Vergleich zu nennen, bei 2,5 Monaten, wir dagegen bei 1,3 Monaten. Ich glaube, es gab jetzt einen leichten Anstieg auf 1,5 Monate, aber das rechtfertigt mitnichten, Herr Kollege Trepoll, das Theater, das Sie hier veranstalten.
Auch bei den Eingangszahlen sieht es relativ gut aus. Wir haben seit 2005 einen Rückgang von 14 Prozent. Hamburg liegt bei 868, in anderen Großstädten liegen sie bei 930. Auch die Bestände liegen im Bereich des Normalen und sind eher leicht rückläufig. Ich habe zur Situation der Belastung der einzelnen Staatsanwälte Ihren sehr hilfreichen Anfragen und auch den Protokollen der Ausschusssitzungen entnommen, dass es 2005 576 Verfahren pro Staatsanwalt gab, 2012 dagegen waren es 471 Verfahren pro Staatsanwalt.
Wir nehmen das alles sehr ernst. Ich kenne übrigens im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Trepoll, Mitarbeiter in der Justiz, sowohl Richter als auch Staatsanwälte, die das Ganze nicht so dramatisch
sehen, wie Sie das schildern. Dass man nicht damit zufrieden ist, wenn man eine hohe Arbeitsbelastung hat, können wir alle nachvollziehen. Niemand bestreitet auch, dass die Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft – das ist auch mein Eindruck – sehr hoch ist. Deswegen nehmen wir das auch ernst, und deshalb halten wir sehr viel von dem Projekt, das die Justizsenatorin eingerichtet hat, nämlich zu schauen, wie die Belastung möglichst gerecht verteilt wird.
Wenn die Zahlen sich so entwickeln, dass wir bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl tatsächlich Eingangsrückgänge haben und insgesamt die Bestände leicht zurückgehen, dann fragt man sich doch, warum die Staatsanwälte dann klagen. Dem wollen wir natürlich auf den Grund gehen. Wenn dann einzelne Staatsanwälte berichten, wie viele Stunden sie tatsächlich arbeiten, nehmen wir das zwar ernst, aber man muss natürlich Argumenten, die da lauten, es werde alles immer schwieriger und die Verfahren seien komplexer, genauer auf den Grund gehen. Es mag Bereiche geben, bei denen es plausibel ist, zum Beispiel im Bereich der Cyber-Kriminalität oder der Wirtschaftskriminalität. Aber es gibt auch Bereiche, in denen genauso laut geklagt wird, die allgemeinen Abteilungen, bei denen es um einfache Diebstähle und Ähnliches geht. Da fragt man sich, ob die in den letzten fünf oder sieben Jahren in der Bearbeitung so viel komplexer geworden sind. Daran habe ich doch meine Zweifel. Deswegen müssen wir sehr differenziert an die Problematik herangehen.
Bei alledem möchte ich hervorheben, dass ich den Eindruck habe, auch aus meiner persönlichen Erfahrung als Anwalt, dass wir in Hamburg eine Staatsanwaltschaft haben, die exzellent aufgestellt ist, und dass wir ein hervorragendes Personal haben, das im Übrigen immer weiblicher wird. Das finden wir sehr erfreulich. Wir nehmen die Sorgen der Staatsanwaltschaft weiterhin sehr ernst und bleiben an dem Thema dran. Ich denke, dieses Thema liegt uns als Justizpolitiker allen am Herzen, und wir sollten es, soweit es geht, aus dem Parteienstreit heraushalten und schauen, dass wir auch in Zeiten der Schuldenbremse weiterhin vernünftige Justizpolitik machen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich könnte es mir leicht machen. Wer heute die Zeitung gelesen hat, stieß auf die dicke Überschrift:
"Nach der Knastflucht sollte die Opposition mal lieber ruhig sein"
Aber ich probiere einmal, eines nach dem anderen aufzudröseln, und beginne mit einem anderen Zitat vom April dieses Jahres aus derselben Zeitung:
"Das ist doch mal eine gute Nachricht: Unter Justizsenatorin Jana Schiedek ([…] SPD) sind Hamburgs Knäste so sicher wie noch nie."
"Im vergangenen Jahr hat es nur vier Gefängnisausbrüche aus Hamburger Justizvollzugsanstalten gegeben."
Hören Sie gut zu.
"Zum Vergleich: Zehn Jahre zuvor waren es noch 55."
"Ähnlich sieht es bei Freigängern aus, die nicht in den Knast zurückkehrten. Davon gab es 2012 nur noch 20. Zehn Jahre zuvor waren das noch 223."
Das stand, wie gesagt, im April so in einer großen hamburgischen Tageszeitung, und wir erinnern uns doch alle, wer vor zehn Jahren in Hamburg Justizsenator war. Das war ein gewisser Roger Kusch, der, lieber Kollege Trepoll, Mitglied Ihrer Partei war.
Sie sehen, wie nah Freud und Leid im Strafvollzug beieinanderliegen. Deswegen rate ich uns allen weder zu Hysterie, wenn es wie hier leider wieder einmal zu einem Ausbruch gekommen ist, noch rate ich dazu – und das hat auch keiner von uns gemacht –, zu jubeln oder sich selbst zu beweihräuchern, wenn – und so soll es auch sein – alles gut läuft.
Besonders ärgerlich bei dem zitierten Ausbruch ist, dass bereits Ende 2007 ein ähnlicher Ausbruch gelang. Allein deswegen sind Politik und auch die Anstalt besonders gefordert, kritisch aufzuarbeiten, wie es erneut zu einem Ausbruch aus der Untersuchungshaftanstalt kommen konnte, und möglichst rasche und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. Eines ist dabei aber jetzt schon klar geworden: Das Ganze geschah trotz des Sicherheitskonzepts, das der CDU-geführte beziehungsweise schwarzgrüne Vorgängersenat erarbeitet hatte und dessen Umsetzung mit dem zentralen Kernstück einer elektronischen Außensicherung kurz vor dem Abschluss stand. Das macht den Ausbruch besonders bitter.
Die SPD-Fraktion ist gerade deshalb besonders an der Aufklärung und Aufarbeitung der aktuellen Vorfälle im Justizvollzug interessiert. Das betrifft nicht nur den Ausbruch aus der Untersuchungshaftanstalt, sondern auch die von Ihnen genannten im Raum stehenden Gewaltvorwürfe, die derzeit von den Justizbehörden aufgeklärt werden. Dabei sollte im Vordergrund stehen, dass die Fehler gefunden und behoben werden. Daher haben wir als SPD-Fraktion auch umgehend einer Selbstbefassung im Justizausschuss direkt nach den Ferien zugestimmt.
Wir haben es auch sehr begrüßt, dass die Senatorin sich am Morgen nach dem Ausbruch des Gefangenen Thomas S. in der Untersuchungshaftanstalt umgehend selbst ein Bild vor Ort gemacht hat und Sofortmaßnahmen angeordnet hat.
Die Vorfälle müssen nun richtig eingeordnet und bewertet werden. Im Justizausschuss hat die Senatorin inzwischen über die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und die Pläne, wie verbliebene Schwachstellen in der UHA zu beheben sind, berichtet und weitere Aufklärung angekündigt. Diese Aufarbeitung werden wir auch im Justizausschuss weiter fortsetzen. Dieses Vorgehen der Justizsenatorin, die eben keine voreiligen Schlüsse zieht und keine Vorverurteilungen trifft, rechne ich ihr hoch an, denn – hören Sie gut zu, Herr Trepoll – ein Justizsenator zeigt,
"[…] dass er sich dem Prinzip der Ministerverantwortung stellt, wenn er die Fehler auf sich nimmt und sich dabei vor seine Mitarbeiter stellt. Das, finde ich, ist ein anständiges und faires Verhalten."
Das war übrigens ein Zitat von Ihnen, Herr Kollege Trepoll, aus der vorletzten Legislaturperiode, bezogen auf den damaligen CDU-Justizsenator Carsten-Ludwig Lüdemann.
Ich hoffe, Sie erinnern sich noch daran und messen hier nicht mit zweierlei Maß.
In derselben Debatte im Jahr 2008 nach dem letzten spektakulären Ausbruch aus der UHA sagte Justizsenator Lüdemann von der CDU übrigens:
"Nun war ich lange genug selbst Abgeordneter, um zu wissen, wenn so ein Senator erst einmal unter Beschuss gerät, dann muss man das Feuer irgendwie am Brennen halten."
Diese offenbar alte CDU-Abgeordnetenregel beherzigen Sie, lieber Kollege Trepoll und auch lieber Herr Kollege Müller, wenn Sie eine Debatte anmelden mit den Stichworten "Justiz in schwerer See" oder "Dauerkrise in der Hamburger Justiz". Aus Oppositionssicht ist Ihr Vorgehen nur allzu verständlich, und vielleicht war die Presseberichterstattung in der sommerlichen Saure-Gurken-Zeit auch zu verlockend für einen Generalangriff auf die Justizsenatorin.
Niemand und schon gar kein Sozialdemokrat nimmt das Thema Justiz- und Strafvollzug auf die leichte Schulter. Ich setze allerdings weiterhin darauf, dass es allen Anwesenden hier um sachliche Aufklärung und nicht um blanke Skandalisierung geht. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Trepoll, vielleicht haben Sie vorhin nicht gut zugehört, aber auch meiner Fraktion ist an Aufklärung gelegen. Und wenn etwas schiefläuft – und
bei dem Ausbruch, das diskutieren wir auch überhaupt nicht weg, ist etwas schiefgelaufen –, dann wollen wir uns als Regierungsfraktion an die Spitze der Aufklärung stellen und vor allem die richtigen Konsequenzen daraus ziehen.
Ich weiß nicht, ob Sie heute die "Bild"-Zeitung gelesen haben; das ist nicht gerade unsere Hauspostille. Mich erstaunt, dass ausgerechnet die drei Fraktionen, die in den letzten zehn Jahren Regierungsverantwortung getragen haben, am vollmundigsten auftreten, als hätten sie mit den eventuellen oder tatsächlichen Problemen, die wir im Justizvollzug oder bei der Staatsanwaltschaft haben, überhaupt nichts zu tun.
Herr Müller, dass Sie so aufdrehen, das finde ich unangemessen. Lesen Sie es noch einmal nach:
"[Herr] Müller erzählt ganz einfach nicht, dass seine GRÜNEN mit Till Steffen den letzten Vorgänger der jetzigen Justizsenatorin stellten."
Wenn es darum geht, wie wir die Staatsanwaltschaft finanzieren, dann waren in dem Haushaltsplan-Entwurf, den wir vorgefunden haben, Luftbuchungen angegeben. Das passt gerade in diesen Monat. Dort waren zum Beispiel Erhöhungen aus Gerichtskosten, und zwar Einnahmen aus Änderungen des Gerichtskostengesetzes, angegeben. Damals gab es jedoch noch nicht einmal eine Bundesratsinitiative aus Hamburg,
und das Gesetz ist erst jetzt am 1. August in Kraft getreten. Das war aber bereits verbucht.
Ja, gern.
– Seien Sie sicher, dass ich über solche Fragen mit Frau Schiedek spreche. Sie haben leider nichts zum Thema Finanzierung des Justizhaushaltes gesagt; das hätte ich spannender gefunden.
An die Adresse von CDU und FDP sei gesagt: Der Mega-Ausbau von Billwerder bereitet uns jetzt große Probleme und hat auch die Probleme, die wir mit der Umstrukturierungsdrucksache lösen mussten, herbeigeführt. Hätten Sie dieses Geld dafür genommen, damals schon anzufangen, die UHA zu sanieren, dann wären Sie in dieser Debatte um einiges glaubwürdiger.
Vielleicht noch zwei, drei Worte zur Staatsanwaltschaft. Ich bin der Letzte, der irgendetwas schönreden will und ein Interesse daran hat, dass die Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaft abgebaut wird. Aber die Darstellung ist einseitig, und es wird so getan, als ob ausschließlich Stellenabbau stattfinde und die Realität sich überhaupt nicht verändert habe. Wir haben seit 2006 einen Rückgang an Ermittlungsverfahren von mehr als 14 Prozent, und das bei gleichem Personalbestand. Das sollten Sie dann auch sagen, um der ganzen Wahrheit gerecht zu werden, dazu habe ich von Ihnen leider nichts gehört.
Zu guter Letzt: Justizpolitik sollte man seriös betreiben, dadurch wollen wir uns von den Vorgängern Kusch und Co. unterscheiden. Das bedeutet auch, dass man sich darüber im Klaren sein muss, dass in der Justiz manchmal etwas schiefläuft.
Man muss nicht so tun, als ob es einen Strafvollzug geben würde, in dem immer alles gut laufe. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht.
Wir gehen damit so um, dass wir als Regierungsfraktion schonungslose und offene Aufklärung verlangen und daraus Konsequenzen ziehen. Das unterscheidet uns von dem lautstarken Getöse, das Sie verbreiten, ohne irgendwelche Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht bekanntlich um die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 24. Januar 2012. Das sollten wir heute auch auf den Weg bringen, denn wenn wir das nicht tun, dann haben Polizei und Verfassungsschutz diese Befugnisse nicht mehr, und das wäre aus unserer Sicht nicht gut.
Es geht im Übrigen auch nicht um eine Ausweitung der bisherigen Befugnisse, sondern es soll bei genau diesen Befugnissen bleiben, es wird nur eine stärkere Normenklarheit geschaffen. Wir haben in der letzten Sitzung des Innenausschusses am 31. Mai auch keinen Widerspruch des Landesdatenschutzbeauftragten gehört. Insofern ist der Entwurf, den der Senat vorgelegt hat, aus unserer Sicht verfassungskonform.
Aber, Herr Ritter, Sie sagten es schon richtig, die SPD-Fraktion hat trotzdem einen Anlass gesehen, sich, ohne dabei die Befugnisse von Polizei oder Verfassungsschutz einzuschränken, doch für etwas mehr effektiven Rechtsschutz einzusetzen. Uns war vor allem wichtig, dass wir auch Benachrichtigungspflichten haben, ohne die man diesen Rechtsschutz schwer wahrnehmen kann. Das bedeutet für uns, dass die Eingriffskompetenzen von Polizei und Verfassungsschutz dahingehend geregelt werden, dass dies nur ganz hoch aufgehängt möglich ist, also in der Regel, wenn der Verfassungsschutzpräsident und der Polizeipräsident dem auch zustimmen.
Aus unserer Sicht reicht es aus, dass die Betroffenen hinreichend durch Benachrichtigungspflichten geschützt werden
beziehungsweise dass im Bereich des Verfassungsschutzes die G10-Kommission Kontrolle ausüben kann.
Einen Richtervorbehalt – das war Ihre Frage, Herr Kollege Ritter, jetzt hören Sie gar nicht zu – halten wir insofern für entbehrlich. Wir haben es nämlich im Bereich der Gefahrenabwehr meistens mit Situationen zu tun, in denen es um Gefahr im Verzug geht. Ich weiß nicht, ob Sie vorhatten, in solchen
Situationen, bei denen Gefahr im Verzug ist, vorher noch einen Richter anzurufen.
Ich habe ihn gelesen.
Dann würde man aber keine effektive Gefahrenabwehr erreichen. Deswegen würde der Richtervorbehalt sowieso nur im Nachhinein eine Rolle spielen. Wenn Sie benachrichtigt werden und Sie sind der Auffassung, dass hier rechtswidrig gehandelt wurde, dann haben Sie doch die Möglichkeit, das vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Insofern sehe ich nicht, wie irgendjemand in seinem Rechtsschutz beschnitten wird.
Sie sehen also, im Zusammenspiel zwischen SPD-Senat und SPD-Fraktion ist uns ein guter Gesetzentwurf gelungen, der eine gute Mischung aus effektiver Gefahrenabwehr und effektivem Rechtsschutz darstellt. Damit der auch Ende des Monats in Kraft treten kann, bitte ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, insbesondere von den GRÜNEN, der FDP und der LINKEN! Nachdem ich die Presseerklärung zu Ihrem heutigen Last-Minute-Zusatzantrag gelesen habe, habe ich mich gefragt…
Unseren haben Sie schon vor über zwei Wochen zugeschickt bekommen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das Ihre Pressestelle vorenthalten hat, aber wir haben es auch an die Pressestelle der LINKEN geschickt, Frau Schneider. Sie müssen dort noch einmal nachfragen. Ihren haben wir jedenfalls definitiv erst gestern bekommen.
Ich habe nämlich Ende letzter Woche noch einmal nachgefragt.
Das mag sein, Frau Hajduk, aber wenn Ihr Kollege Müller davon spricht, wir hätten da etwas von Ihnen übernommen, wo Sie und Ihre Pressestelle doch unseren Antrag auch schon vor zwei Wochen hatten, dann ist es wohl eher umgekehrt gewesen. Aber das kann ich eigentlich nur begrüßen.
Ich habe mich gefragt, wenn Sie wirklich etwas bewegen wollen, warum Sie dann zuerst die Presse informieren und danach erst das Parlament.
Aber mit Ihren Vorschlägen sind Sie tatsächlich erst gestern herausgerückt. Sie fordern eine ernst gemeinte Resozialisierung, also genau das, was wir mit dem heutigen Entwurf umsetzen wollen. Aber allein die Kurzfristigkeit Ihres Antrags lässt doch starke Zweifel daran aufkommen, dass wir es mit ernst gemeinter Oppositionsarbeit zu tun haben.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2011 – das hatte Herr Müller schon gesagt – die geltenden Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat, hatten wir, auch das wurde eben angesprochen, nur eine Frist bis zum 31. Mai 2013 gesetzt bekommen. Gleichzeitig mussten wir dabei natürlich abwarten, wie der Bundesgesetzgeber, der die entsprechenden Regelungen des Strafgesetzbuches zu ändern hatte, darauf reagiert.
Ja.
Herr Müller, es bleibt doch dabei, dass wir es zwei Wochen vor Ihnen geschafft haben. Das will ich an dieser Stelle festhalten. Es ist durchaus hilfreich, wenn man noch ein paar Tage Zeit hat, wenn man ein nicht ganz unwesentliches Gesetz verabschiedet, um sich noch einmal in Ruhe darüber zu beraten. Wenn ich aber letztlich nicht einmal 24 Stunden Zeit habe, um Ihr mehrseitiges Konvolut durchzugehen, dann sind die Erfolgschancen, dass das umgesetzt wird – das müssen Sie doch selbst sehen – nicht besonders groß. Aber ich habe mir trotzdem die Mühe gemacht.
Ich würde jetzt gern, Herr Müller, in meiner Rede fortfahren.
Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir erst seit Dezember die Möglichkeit hatten zu schauen, mit was wir es im Bund zu tun hatten. Herr Müller hat es angesprochen, es geht letzten Endes darum, das Abstandsgebot stärker zu realisieren, als es bisher in der Praxis schon teilweise der Fall war. Genau das tun wir heute mit dem Zusatzantrag, den wir auch von CDU- und SPD-Seite vorgelegt haben.
Ergebnis der Expertenanhörung im Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft war, dass der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen Anforderungen im Gegensatz zu dem, was Sie gerade dargestellt haben, gerecht wird und auch praxistauglich ist.
Mich wundert daher sehr, dass von GRÜNEN, FDP und LINKEN nun der Eindruck erweckt wird, als sei dem nicht so. Einzig der Experte, den Sie benannt hatten, Frau Schneider, mag das anders gesehen haben, aber der sagte auch ganz offen, dass er Sicherungsverwahrung als solche sowieso generell ablehne.
Die Meinung kann man haben, aber wir haben sie jedenfalls nicht.
Ansonsten habe ich die Expertenanhörung mehr als eine gute politische Fachdebatte erlebt als eine Debatte über verfassungsrechtliche Fragen. Es bleibt Ihnen und auch der FDP und den GRÜNEN unbenommen, andere politische Ansichten zu diesem Thema zu äußern, aber wir sollten nicht jede politische Meinungsverschiedenheit gleich zu einer großen Verfassungsdebatte hochstilisieren.
Jedenfalls sehen wir der heute von Herrn Müller – ich habe das der "taz" entnommen – in Aussicht gestellten Verfassungsklage angesichts der bisherigen Erfolgsquote von grünen Verfassungsklagen in dieser Legislaturperiode – davon kann Herr Kerstan ein Lied singen – mit einiger Gelassenheit entgegen.
In jedem Fall haben Sie sich in der Kritik, wie ich finde, völlig in der Oktave vergriffen, zumal die meisten unserer Vorschläge in den Bundesländern, in denen GRÜNE, FDP und LINKE Regierungsverantwortung tragen, in der einen oder anderen Form ebenfalls so auftauchen. Das werde ich gleich noch näher beleuchten.
Allerdings sahen auch SPD und CDU nach der Expertenanhörung im Justizausschuss an einigen Stellen noch Optimierungsbedarf. Das betrifft zum Beispiel die Frage von Lockerungen bei Gefahr einer Straftat oder auch den Appell an Sicherungsverwahrte zu arbeiten. Im Übrigen beinhaltet der Zusatzantrag von SPD und CDU ein Mehr an Resozialisierung gegenüber dem Senatsentwurf. Von daher kann ich Ihre Kritik zum jetzigen Zeitpunkt schon gar nicht verstehen.
Uns war es wichtig, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtskonform und im Interesse der Betroffenen umzusetzen. Im Vordergrund stehen für uns dabei gleichermaßen die Angleichung
der Lebensverhältnisse, aber auch die Sicherheitsaspekte. Wir haben dem Abstandsgebot daher an einigen Stellen noch stärker Rechnung getragen. Beispielsweise wurde der Wohngruppenvollzug genauer gesetzlich verankert, und zudem sollen Probleme im Vollzug – das haben Sie auch in Ihrem Zusatzantrag so formuliert – vorwiegend durch Konfliktgespräche gelöst werden, wenngleich wir auf die Möglichkeit von Disziplinarmaßnahmen nicht völlig verzichten wollen.
Wir ermöglichen an der Behandlung der Gefangenen mitwirkenden Personen außerhalb des Vollzugs die Einbeziehung in den Vollzugsplan, und auch Anregungen und Vorschläge der Untergebrachten werden in die Vollzugsplanung mit einbezogen.
Zukünftige Bewährungshelfer werden bereits ein Jahr vor dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt an Konferenzen zur Vollzugsplanung beteiligt. Aber auch auf die Situation potenzieller, das heißt späterer Sicherungsverwahrter in der Strafhaft, die der Sicherungsverwahrung vorausgeht, haben wir als Ergebnis der Expertenanhörung in unserem gemeinsamen Zusatzantrag Bezug genommen. So haben wir die Mindestdauer des monatlichen Besuchs von einer Stunde auf fünf Stunden erhöht, denn es nützt unter Resozialisierungsgesichtspunkten zugegebenermaßen einem späteren Sicherungsverwahrten nicht viel, wenn er erst nach langer Strafhaft in den Genuss längerer Besuchszeiten kommt.
Was Vollzugslockerungen betrifft, so sollen diese – sollen, also nicht nur können – nun aus wichtigem Anlass gewährt werden, wobei wir in der Tat etwas strenger sind als die meisten anderen Bundesländer, wenn Straftaten zu befürchten sind. Das lässt sich aber meiner Meinung nach im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung gut rechtfertigen. Sollen FDP, GRÜNE und LINKE doch einmal der Bevölkerung erklären, dass sie Vollzugslockerungen von Sicherungsverwahrten befürworten, auch wenn die Begehung von Straftaten zu befürchten ist.
Welche Rolle dabei die Frage der Erheblichkeit der Straftat spielt, ist meines Erachtens eher eine akademische Frage. Und DIE LINKE – Frau Schneider, hören Sie gut zu –, die in Brandenburg den Justizminister stellt, möge dann einmal sagen, warum sie in Brandenburg das auch so sieht wie wir in Hamburg, in der Hamburger Opposition aber offenbar eine andere Haltung einnimmt.
Hier bestimmt offenbar das Sein das Bewusstsein, aber dazu brauche ich Ihnen, Frau Schneider, nichts zu erzählen.
Laut Herrn Müller besteht schlicht gar kein Risiko für die Bevölkerung; das konnte man heute dem "Hamburger Abendblatt" entnehmen. Ich selbst bin wirklich der Letzte, der Risiken herbeireden will, aber, Herr Müller, durch Gesundbeten ist nach meiner Erkenntnis noch kein einziges politisches Problem gelöst worden.
Bei Zimmereinrichtungen und beim Einkauf schlagen wir nun nach den Erkenntnissen aus der Expertenanhörung vor, Beschränkungen weitgehend entfallen zu lassen, ausgenommen natürlich bei Sicherheitsbedenken. Dass in unserem Gesetzentwurf dabei auch Ordnungsaspekte weiterhin eine Rolle spielen, mag Teile der Opposition stören. Praktiker halten das jedoch für durchaus hilfreich. Daraus verfassungsrechtliche Zweifel abzuleiten, halte ich jedoch für völlig überzogen. Ordnungsgesichtspunkte spielen zum Beispiel auch in Schulgesetzen oder in anderen Regelungen für öffentliche Einrichtungen eine Rolle. Und dass ausgerechnet Einrichtungen für Sicherungsverwahrte darauf nicht ganz verzichten können, versteht sich fast von selbst.
Im Übrigen verweise ich besonders die GRÜNEN, die sich offenbar an diesem Begriff der Ordnung stören, darauf, dass auch der Mustergesetzentwurf, bei dem übrigens auch GRÜN-regierte Bundesländer mitgewirkt haben, nicht ohne diesen Ordnungsbegriff auskommt.
Schließlich hat uns die Expertenanhörung dazu gebracht, kein Extra-Taschengeld, wie das ursprünglich vorgesehen war, für die Teilnahme an psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen mehr vorzusehen, weil das nur schwer vermittelbar wäre und der Effekt zweifelhaft ist. Jedoch sind wir, auch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, Frau von Treuenfels, nicht so weit gegangen wie Ihr Kollege in Hessen. Dort soll es nämlich sogar finanzielle Sanktionen bei Therapieverweigerung geben. Therapieangebote müssen und werden auch mehr als bisher gemacht werden, aber Therapie mit der Brechstange kann unserer Ansicht nach nicht funktionieren.
Sie sehen, das Thema Sicherungsverwahrung ist und bleibt eine schwierige Materie, und man wird womöglich nie zu idealen oder zumindest politisch völlig unstreitigen Regelungen gelangen. Das muss man wohl realistischerweise so sehen. Umso wichtiger finde ich aber, dass man versucht, die richtige Balance zwischen Resozialisierungs- und Sicherheitsaspekten zu finden, und dass man einen möglichst breiten politischen Konsens bei einem solchen Thema herstellt. Ich bin deswegen ausdrücklich der CDU-Fraktion und besonders dem Kollegen Trepoll dankbar, dass sie sich mit
uns gemeinsam auf die Reise gemacht haben, im Gegensatz zu den anderen Oppositionsparteien an dieser Balance zu arbeiten.
Ich wäre der restlichen Opposition im Übrigen sehr verbunden, wenn sie sich bei schwierigen Themen wie diesem in Zukunft frühzeitiger an diesem Verfahren beteiligen würde, anstatt Politik über Pressekonferenzen zu inszenieren.
Ich hoffe dennoch, dass wir das Gesetz heute gemeinsam verabschieden können, denn ich erinnere noch einmal an diese Frist, die wir zum Monatsende einzuhalten haben. Das sollte uns bei allen verbleibenden politischen Differenzen wichtiger sein, denn – das hat die Expertenanhörung eindeutig ergeben – wenn wir heute das Gesetz nicht verabschieden beziehungsweise wenn es im Mai 2013 nicht in Kraft tritt, dann wäre die Sicherungsverwahrung in Hamburg in jedem Fall verfassungswidrig. Daran kann in diesem Hause doch hoffentlich niemand Interesse haben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Ritter, der Aufhänger, den Sie für Ihren Antrag gewählt haben, sind Testfahrten. Hier teilen wir als SPD-Fraktion die von Ihnen schon dargestellte Position des Senats. Und wenn es darüber hinausgeht, also bei regelhaften Aufnahmen, dann wird das, was Sie fordern, ohnehin durch die bestehende Rechtslage abgedeckt. Ich darf – ich glaube, er wurde in dieser Legislaturperiode schon einmal bemüht – den französischen Philosophen Montesquieu zitieren, der sagte:
"Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."
Dieser Satz sollte doch gerade Ihnen als Liberalen zu denken geben, Herr Kollege Ritter. Zwar geht aus Ihrem Antrag nicht klar hervor, ob Sie ein Gesetz wollen oder nicht; immerhin wollen Sie einen zusätzlichen Widerspruch einführen, ob er nun ge
setzlich verankert ist oder wie auch immer er ausgestaltet werden soll. Hier ist Ihr Antrag reichlich unklar.
Warum sollten wir uns mit Anträgen, die man nicht richtig verstehen kann, im Ausschuss befassen? Dann stellen Sie Ihre Anträge so, dass klar ist, mit was wir es zu tun haben.
Sie fordern also eine Regelung, die nicht notwendig erscheint. Bisher hatten wir, was Datenschutzfragen anbelangt, meist keine großen Meinungsunterschiede; hier schienen wir einmal einen zu haben.
Zu Punkt 1 Ihres Antrags: Die mit Ihrem Antrag geforderten Veröffentlichungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften unserer Ansicht nach schlicht nicht erforderlich. Wenn Sie wirklich ein Gesetz wollen, dann sagen Sie es; auch das geht aus Ihrem Antrag nicht hervor.
Zu Punkt 2 Ihres Antrags: Die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Datenerhebung an sich würde es dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung schlicht unmöglich machen, seine gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. So gehören zum Beispiel die amtlichen Luftbilder entsprechend dem Hamburgischen Vermessungsgesetz zu den Geobasisdaten, deren Errichtung, Führung und Bereitstellung gesetzliche Aufgabe des LGV ist. Die Möglichkeit, Bereiche bei der Veröffentlichung unkenntlich zu machen, besteht im Übrigen bereits heute, sehr geehrter Herr Kollege Ritter. Für Luftbildaufnahmen, aus denen die digitalen Orthofotos erzeugt werden, ist bereits geregelt, dass diese mit einer Bodenauflösung von 10 Zentimetern und kleiner nur an Dienststellen der FHH zur Erfüllung ihrer Aufgaben abgegeben werden dürfen. Außerdem ist geregelt, dass bei einer Bodenauflösung von mehr als 20 Zentimetern und kleiner auf Antrag Betroffener Bereiche zum Beispiel durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden können, wenn die Betroffenen darlegen können, in welcher Weise ihre privaten Belange betroffen sind. Diese Regelungen sind auch für die Regelungen nach dem Transparenzgesetz bindend.
Zu Punkt 3 Ihres Antrags: Wir halten es für ausreichend, wenn der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, wie bereits heute üblich, rechtzeitig vor Einführung neuer Verfahren einbezogen wird.
Schließlich zu Punkt 4 Ihres Antrags: Nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 9 Hamburgisches Transparenzgesetz sind Geodaten im Informationsregister zu veröffentlichen. Laut Gesetzesbegründung – und das wissen Sie so gut wie ich, denn wir haben uns reichlich mit dem Gesetz befasst – sind damit aber nur Geobasis- und Fachdaten gemeint. Nach Paragraf 4 Absatz 1 Hamburgisches Transparenzgesetz sind personenbezogene Daten bei
der Veröffentlichung im Informationsregister grundsätzlich unkenntlich zu machen. Soweit Geodaten personenbezogene Daten enthalten, sind diese nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt. Eine über die Einhaltung der bereits geltenden gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Informationspflicht halten wir schlicht nicht für erforderlich. Wenn Sie da anderer Meinung sind, ist das Ihr gutes Recht; Sie haben zudem auch nicht gesagt, dass das verfassungswidrig sei, sondern mutmaßen,
es könnte womöglich und so weiter. Wir glauben allerdings, dass der Datenschutz durch die bereits bestehenden Bestimmungen im Hinblick auf Geodaten ausreichend gewährleistet ist. Deswegen werden wir, ganz im Sinne Montesquieus, Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Ent
schließungsantrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion zur Abgeordnetenbestechung und der Verabschiedung des Transparenzgesetzes im vergangenen Jahr debattieren wir heute über einen weiteren Meilenstein zur Korruptionsbekämpfung: die Wiedereinführung eines Korruptionsregisters. Wiedereinrichtung muss man sagen, denn Hamburg hatte bereits ein Korruptionsregister, das allerdings die CDU-Alleinregierung 2006 leider wieder abgeschafft hat. Zwar ist auch meiner Fraktion klar, dass es sich hierbei nicht um ein Allheilmittel handelt und dass es noch wünschenswerter wäre, ein bundesweites Korruptionsregister einzurichten, wie ich es heute ausgerechnet einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion entnommen habe. Allerdings habe ich mir bei dieser Lektüre etwas die Augen gerieben, denn man fragt sich, warum die aktuelle Bundesregierung von CDU/CSU und FDP nicht schon längst ein derartiges Register eingerichtet hat. Offenbar hat jedenfalls der Einfluss der Hamburger CDU im Bund dafür bislang nicht ausgereicht.
Weil Korruption nicht an Ländergrenzen halt macht, ermöglicht der heute debattierte Gesetzentwurf die Kooperation mit vergleichbaren Stellen in anderen Bundesländern. Insbesondere in unserem Nachbarland Schleswig-Holstein hat die Zusammenarbeit in Sachen Korruptionsregister bereits konkrete Gestalt angenommen und ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, wie sinnvolle Nord-Kooperation funktionieren kann.
In diesem Sinne würden wir uns natürlich freuen, wenn sich auch unser Nachbarland Niedersachsen demnächst an einem gemeinsamen Register beteiligen würde.
Worum geht es? Es geht in allererster Linie um den Schutz des ehrbaren Kaufmanns. Unser Ziel ist es, Korruption und unfaire Wettbewerbsvorteile gegenüber ehrlichen und ehrbaren Unternehmern effektiv zu bekämpfen. Dies erfordert eine transparente Auflistung eben jener Unternehmer, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Wer seine Geschäfte durch Korruption und anderes wirtschaftskriminelles Handeln tätigt, darf nicht belohnt, sondern muss konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Ich möchte auf einen ebenso pauschalen wie unrichtigen und mehrfach geäußerten Vorwurf eingehen, Frau Kollegin Prien.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Tabbert, einen kleinen Moment. Der Geräuschpegel ist einfach zu hoch. Herr Tabbert
hat das Wort, und ich bitte Sie, sich entsprechend zu verhalten. Herr Tabbert, Sie haben das Wort.
Danke.
Es dürften nicht alle Unternehmen unter Generalverdacht gestellt werden, sagten Sie, Frau Prien. Das geschieht aber auch gar nicht. Dafür empfehle ich einen Blick in den Gesetzentwurf, Paragraf 2 Absatz 3. Für eine Eintragung in das Register ist nämlich eine rechtskräftige Verurteilung oder ein bestandskräftiger Bußgeldbescheid erforderlich. Im Übrigen darf auch kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen einer schweren Verfehlung verbleiben. Jeder Jurist weiß, dass dies auch die Anforderung an ein gerichtliches Urteil ist. Von Generalverdacht ist also keine Spur zu sehen, nicht mal von einem Verdacht, wie Sie es angedeutet haben.
Lesen Sie den Paragrafen 2 Absatz 3. Das können wir im Faktencheck einmal klären, Herr Kollege Kluth.
Es ist schon – ich spreche einmal für Westernfreunde – ein rauchender Colt erforderlich, damit ein Unternehmen in dem geplanten Register überhaupt Eingang findet. Wie gesagt, wir können das gern überprüfen. Wichtig ist uns aber auch, offenbar im Gegensatz zur CDU, dass es nicht bloß zur Verfolgung einzelner Straftäter kommt, sondern dass auch Aufsichts- und Organisationsverschulden sowie das Handeln von geschäftsführenden oder leitenden beziehungsweise das Unternehmen rechtlich vertretenden Personen dem gesamten Unternehmen zugerechnet wird. Wenn zum Beispiel ein Bauleiter korrupt im vermeintlichen Interesse eines Unternehmens handelt, dann ist das eben mehr als dessen persönliche Privatsache. Auch der Einwand, das Gesetz gefährde Arbeitsplätze, erweist sich bei näherer Betrachtung als Scheinargument.
Allein durch die Einführung eines Korruptionsregisters wird kein öffentlicher Auftrag weniger vergeben werden. Dies zeigen auch die positiven Erfahrungen in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Berlin oder Nordrhein-Westfalen.
Der relativ geringe bürokratische Aufwand, der durch Einführung des Registers entsteht, ist aus unserer Sicht in jedem Fall durch den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen gerechtfertigt, denn wer sein Unternehmen gewissenhaft führt, der muss honoriert und vor Wettbewerbsnachteilen durch schwarze Schafe geschützt werden. Wir wollen ausdrücklich schwarzen Schafen die Rote Karte zeigen.
Das Register ist zudem ein starkes präventives Signal, da ein Eintrag eine abschreckende Wirkung erzielen wird. Auch das ist uns ein wichtiges politisches Anliegen, meine Damen und Herren. Unlauterer Wettbewerb definiert sich aber nicht nur über Korruptionsdelikte. Deshalb ist es gut und richtig, dass das neue Register weit gefasst ist und zum Beispiel auch Verstöße gegen das Mindestarbeitsbedingungsgesetz, Geldwäsche und Straftaten gegen die Umwelt einbezieht. Insofern kann man durchaus überlegen, ob nicht eine Umbenennung des Gesetzes, da es eben um mehr als Korruption geht, vielleicht angezeigt wäre. Das können wir dann gegebenenfalls im Ausschuss diskutieren. Um schließlich keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, betone ich: Dies ist kein Gesetz gegen die Wirtschaft, dies ist ein Gesetz für die Wirtschaft. Wer dies anders sieht, der muss zum einen erklären, welches gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Interesse daran bestehen kann, dass einige schwarze Schafe von öffentlichen Vergaben und Aufträgen profitieren – dabei geht es meist um beträchtliche Summen aus Steuergeldern –, wohingegen die überwiegende Mehrheit der ordentlich und gewissenhaft wirtschaftenden Unternehmen faktisch von denselben Vergaben ausgeschlossen ist. Wir setzen deshalb ausdrücklich, auch im Verein mit der Wirtschaft, das heißt etwa der Handelskammer, auf Kooperation mit den potenziell betroffenen Akteuren, zum Beispiel durch sogenannte Compliance-Zertifikate. Diese sollen dazu führen, dass von einer Registeranfrage abgesehen werden kann, und ich betone – kann. Hieran wurde bereits von grüner Seite etwas voreilig, wie ich finde, Kritik geäußert, denn man muss sehen, dass ein derartiges ComplianceSystem unter dem Regime eines Korruptionsregisters natürlich etwas anderes ist als ohne ein solches Regime. Wenn das Register dazu führt, dass sich mehr Unternehmen um das Thema Compliance kümmern, etwa durch Ausdehnung des Vier-Augen-Prinzips auf kritische Unternehmensprozesse und Entscheidungen, dann kann uns das allen doch eigentlich nur recht sein, wobei eines klar bleibt: Kein Compliance-Zertifikat soll ein Unternehmen davor schützen können, dass wichtige, eintragungsrelevante Tatsachen in das Korruptionsregister bei einer Vergabeentscheidung maßgeblich berücksichtigt werden. Dies sieht das Gesetz im Übrigen auch nicht vor.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt noch eine Reihe von Punkten, die man vertiefter diskutieren kann. Meine Fraktion beantragt deshalb, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss zu überweisen, wobei uns wichtig ist, dass dann die thematisch mitbetroffenen Ausschüsse für Justiz, Wirtschaft und Stadtentwicklung dazu geladen werden. Ich hoffe auf ei
ne konstruktive Beratung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach der Einladung zum Pressegespräch heute, die mit "Neuer Vorschlag der Oppositionsparteien"
überschrieben war, dachte ich, dass wir vielleicht etwas Neues erfahren, aber leider habe ich nichts Neues gefunden. Ich freue mich natürlich, dass Sie von der Opposition – ich habe mich informiert und die Pressemitteilungen gelesen und nehme an, dass Sie alles, was auf der Konferenz wichtig war, in die Pressemitteilung geschrieben haben –
den von uns geplanten Ausbau des offenen Vollzugs in Glasmoor nunmehr mittragen, denn das haben Sie vor zweieinhalb Jahren, als Sie noch an der Regierung waren, ganz anders gesehen. Ansonsten wollen Sie das Haus 3 in Billwerder schließen; der Vorschlag von Ihnen ist neu.
Von Ihnen ist er neu, wenngleich er als solcher nicht neu ist.
Das kann man andenken, aber es ist unwirtschaftlich, und Sie müssen dann erklären, warum Sie 200 der modernsten Haftplätze in Hamburg leer stehen lassen wollen. Das können Sie wahrscheinlich niemandem erklären.
Konstruktive Kritik der Opposition zeichnet sich durch konkrete Vorschläge für konkrete Problemlagen aus, und da haben Sie leider nichts zu bieten. Alles beim Alten zu belassen, wie Sie das vorschlagen, ist aus unserer Sicht keine Lösung. Sie hatten reichlich Zeit, um Alternativen aufzuzeigen, und nach dem Titel für das Pressegespräch heute Morgen hatte ich ein bisschen mehr von Ihnen erwartet.
Wir stehen einer drastisch gesunkenen Gefangenenzahl bei gleichbleibender Haftplatzzahl gegenüber, und dem können wir nur begegnen, wenn wir teure Haftplätze abbauen. Den Weg dahin zeigt das intensiv beratene Senatskonzept klar auf. Wir konzentrieren die Anstalten dadurch, dass die TAF, die Teilanstalt für Frauen, nach Billwerder umzieht, denn dort haben wir eine Anstalt, die unter CDU/Schill/FDP-Regierung teuer und überdimensioniert für 800 Gefangene konzipiert und gebaut wurde. Tatsächlich haben wir dort heute eine Belegung von 600 Gefangenen. Darauf müssen wir doch reagieren. Ich bin mir sicher, dass sich die Erkenntnis über die positiven Effekte des Umstrukturierungskonzeptes, sobald der Betrieb in Billwerder nach den neuen Plänen aufgenommen wird, auch bei der Opposition, jedenfalls bei breiten Teilen der Bevölkerung durchsetzen wird, denn dann wird sich zeigen, dass die Anstalt für alle, die die Frauen besuchen und von externer Seite betreuen wollen, viel besser zu erreichen ist als zum Beispiel Hahnöfersand. Dann wird sich auch zeigen, dass das Angebot an Ausbildung und Qualifizierung weiter verbessert werden kann, und es wird sich zeigen, dass sich die Befürchtungen, die dem Vollzug von Männern und Frauen auf einem Anstaltsgelände entgegengebracht werden, nicht realisieren werden.
Meine Damen und Herren von der Opposition! Alternativen haben Sie nicht aufgezeigt. Die FDP hat sich immerhin in der letzten Debatte hier im Hause von dem Bau Billwerders distanziert. Das ist in der Sache richtig, nützt aber nichts mehr und ist sehr durchschaubar. Klammheimlich verabschieden sich die CDU und die GRÜNEN nun von dem völlig überteuerten Konzept aus der vergangenen Legislaturperiode, der Verlagerung des offenen Vollzugs hinter die Mauern von Fuhlsbüttel, wohlgemerkt auch des Frauenvollzugs. Wie Sie mittlerweile konzedieren müssen, hatten Sie überhaupt keinen Rückhalt in der Fachöffentlichkeit, und jetzt bringen Sie dauernd fachliche Kritik vor. Darüber hinaus hätte der ganze Spaß 51 Millionen Euro gekostet. Unser Konzept gibt es nun für 20 Millionen Euro; immerhin werden 30 Millionen Euro gespart.
Wir setzen, um es zusammenzufassen, auf einen quantitativen und qualitativen Ausbau des offenen Vollzugs am bisherigen Standort in Glasmoor. Wir setzen auf einen Abbau von Haftplätzen, und wir setzen darauf, dass der Umzug des Frauenvollzugs nach Billwerder auch neue Chancen eröffnet. Das macht aus unserer Sicht Sinn. Keinen Sinn macht es, drei Stunden vor der heutigen Abstimmung nach anderthalb Jahren Beratung mit einem vermeintlich neuen Konzept auf den Markt zu kommen. Das taugt noch nicht einmal für die Bezeichnung Heldentum kurz vor Ladenschluss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da meine Fraktion, wie sich das bei einem Gesetz gehört, ohnehin die Verweisung an den Justizausschuss beantragt, wo wir noch ausreichend Zeit für intensive Fachdebatten haben werden, möchte ich mich heute nur auf einige wesentliche Punkte beschränken.
Mit der Umsetzung des Staatsvertrags zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung wird das gemacht, was politisch im Grundsatz von fast allen Seiten gefordert wird. Es ist ein weiterer erfolgreicher Schritt in Richtung Nordkooperation.
Mit diesem Schritt tragen wir den Notwendigkeiten Rechnung, die sich aus der in diesem Hause schon vielfach diskutierten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 11. Mai 2011 ergeben. Das heißt, wir erzeugen damit Synergieeffekte, die
sowohl im Interesse Hamburgs als auch im Interesse Schleswig-Holsteins sind.
Am Ende des Tages machen wir übrigens auch das, was zum Beispiel die CDU-Fraktion in der Drucksache 20/623 in dieser Legislaturperiode gefordert hat, nämlich die Einrichtung einer länderübergreifenden Anstalt zur Sicherungsverwahrung.
Da dürfen Sie auch klatschen.
Im Hinblick auf die heutige Debatte habe ich mir auch die Reden im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu diesem Thema angeschaut und zu meiner Freude festgestellt, dass die Mehrheit der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag das Zustandekommen des Staatsvertrags ausdrücklich begrüßt. Im Übrigen tut das auch Ihr Parteikollege Herr Peters, lieber Herr Müller; das sage ich an dieser Stelle schon einmal präventiv.
Worum geht es in der Sache? Hamburg stellt dem Land Schleswig-Holstein zunächst bis zu elf – im Übrigen bereits vorhandene – Plätze für den Vollzug der Sicherungsverwahrung für männliche erwachsene Personen im Hamburger Vollzug zur Verfügung, wobei die hier in Hamburg Untergebrachten aus Schleswig-Holstein grundsätzlich nach Schleswig-Holstein entlassen werden. Das heißt auch, dass sie vor der endgültigen Entlassung in eine Einrichtung des Landes SchleswigHolstein zurückverlegt werden. Auch für entlassene Sicherungsverwahrte aus Hamburg soll unter bestimmten Voraussetzungen diese Möglichkeit eröffnet werden. Für die Kosten der für die schleswig-holsteinischen Sicherungsverwahrten vorgehaltenen Plätze – diese werden bisher von Hamburg finanziert – muss auch, wenn diese nicht belegt sind, in Zukunft das Land Schleswig-Holstein aufkommen, wobei Schleswig-Holstein dadurch mehrere Millionen Euro für den Bau einer eigenen Einrichtung spart.
Allerdings drängt die Zeit, denn das Bundesverfassungsgericht hat uns in der bereits zitierten Entscheidung zum Abstandsgebot, das zwischen Sicherungsverwahrten und normalen Gefangenen einzuhalten ist, nur bis zum 31. Mai 2013 Zeit gegeben.
Bis dahin ist es nicht mehr lange, und ich hoffe von daher, dass auch die Opposition diese wichtige gesamtgesellschaftliche Frage konstruktiv begleitet.
Letztlich geht es darum, zeitgerecht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und vor allem auch darum, das Land Schleswig-Hol
stein nicht im Regen stehen zu lassen. Denn kommen wir nicht zu einer Umsetzung des Staatsvertrags bis zum 31. Mai 2013, wäre völlig unklar, was mit den Sicherungsverwahrten aus Schleswig-Holstein geschehen sollte. Eine alternative verfassungskonforme Unterbringung wäre dann jedenfalls nicht sicher gewährleistet.
Das sei auch denjenigen Zweiflern und Mahnern gesagt, die die Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung für Sicherungsverwahrte in Fuhlsbüttel mit einem Fragezeichen versehen. Im Wesentlichen geht die heutige Unterbringung der Sicherungsverwahrten auf dem Gelände der JVA Fuhlsbüttel auf schwarz-grüne Regierungszeiten zurück und wurde von einem Justizsenator der CDU eingeweiht. Das ist natürlich noch keine Garantie dafür, dass alles verfassungskonform geplant und umgesetzt wurde,
aber die kritischen Fragen aus Richtung SchwarzGrün sollten doch vor diesem Hintergrund des eigenen Handelns bewertet werden.
Auch wenn immer wieder auf einen Beschluss des sachsen-anhaltinischen OLG Naumburg verwiesen wird, in dem in einem Obiter Dictum – für Nichtjuristen: das ist eine rechtlich nicht bindende Aussage – weder für Sachsen-Anhalt noch für uns in Hamburg Anregungen zur Raumgröße gemacht werden, so muss alleinige Messlatte für die Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung Sicherungsverwahrter in Hamburg die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sein. Unserer Ansicht nach ist jedenfalls derzeit das Abstandsgebot in Fuhlsbüttel eingehalten. Davon konnten wir uns als Justizausschuss im Jahre 2011, also nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bereits gemeinsam vor Ort ein Bild machen. Wir haben doppelt so große Räumlichkeiten wie im Strafvollzug vorgefunden, einen eigenen Sanitärbereich und großräumige Küchen. All das war vorhanden, und ich habe damals auch nicht den Eindruck gehabt, dass einer der Kollegen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hatte.
Wenn nun von Teilen der Opposition gefordert wird, vor der Umsetzung des Staatsvertrags müsse noch eine gemeinsame Justizausschusssitzung mit den Kollegen aus Schleswig-Holstein stattfinden, möglichst begleitet durch eine Expertenanhörung, dann habe ich damit nicht nur vor dem Hintergrund der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Umsetzungsfrist ein Problem, sondern auch im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens. Allein maßgeblich nach dem hier diskutierten
Staatsvertrag ist nämlich hamburgisches Landesrecht, und deswegen werden wir genau dieses geplante Landesrecht im Justizausschuss der Bürgerschaft einer Expertenanhörung unterziehen. Ein millimetergenauer Abgleich zweier Landesgesetze, die ohnehin für unterschiedliche Gebiete gelten, bringt uns aber nicht wirklich weiter und kostet nur wertvolle Zeit.
Unser Vorschlag ist daher auch, den schleswigholsteinischen Kollegen einen Besuch in der Unterbringung Fuhlsbüttel zu ermöglichen und sich dort gemeinsam mit ihnen ein Bild vor Ort zu machen; wir haben das schon gemacht, Herr Müller.
Und eines ist doch klar: Sollte sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ändern, die im Übrigen bisher keine Angaben zur Raumgröße gemacht hat, werden wir die entsprechenden Vorgaben natürlich umsetzen, aber derzeit können wir Anregungen, wie sie das OLG Naumburg gemacht hat, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entnehmen.
Alle Kritiker des von mir nun vorgeschlagenen Vorgehens mögen dann gleich aufzeigen, welche Alternativen sie dafür bereithalten, fristgerecht bis zum 31. Mai 2013 den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf dem Gebiet der Sicherungsverwahrung zu entsprechen; Realitätsverweigerung ist jedenfalls keine Alternative. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Hajduk, das Thema, das Sie heute zur Debatte angemeldet haben, finde ich schon sehr mutig. Sie eignen sich nämlich bei diesem Thema nun wirklich nicht als Sparexpertin.
Da sollte man mit Begriffen wie "Märchen" sehr vorsichtig sein, denn nachher stehen Sie vielleicht selbst noch als Märchentante da.
Leider kann ich Ihnen einen kurzen Blick in die Vergangenheit nicht ersparen. Für die Schließung der JVA Glasmoor und die Verlagerung des offenen Vollzugs in die JVA Fuhlsbüttel einschließlich des Frauenvollzugs hatten Sie in Ihrem Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 – und darüber reden wir im Moment, denn es geht um eine Entsperrung von Mitteln aus dem Doppelhaushalt 2011/2012 – 30 Millionen Euro veranschlagt.
Eine Machbarkeitsstudie, die seit Ende 2010, also noch zu Ihrer Regierungszeit, vorliegt, beziffert die Kosten auf bis zu 51 Millionen Euro.
Unser Konzept kostet über 30 Millionen Euro weniger und ist dem Ihrigen auch in fachlicher Hinsicht deutlich überlegen.
Wenn Sie jetzt vor den angeblichen Gefahren der Verlegung des geschlossenen Frauenvollzugs von Hahnöfersand nach Billwerder warnen, fragt man sich, wie Sie dann in Ihrem Konzept offensichtlich kein Problem damit hatten, den offenen Frauenvollzug hinter die Gefängnismauern von Santa Fu zu verlagern, wo unter anderem die schwersten Straftäter dieser Stadt einsitzen.
Dort hatten Sie kein Problem mit dem Thema Übersicherung, mit dem Thema Mauern und mit dem Thema Männer. Aber jetzt, in Billwerder, wo nur Kurz- und Mittelstrafler einsitzen, beschwören Sie auf einmal große Gefahren herauf.