Meine Fraktion hat sich in den letzten zwei Jahren immer wieder dafür ausgesprochen, dass es den betroffenen Menschen grundsätzlich möglich sein soll, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Mehrstaatigkeit ist kein Teufelswerk, sie ist schon bundesdeutscher Alltag. Die Vermutung, dass sich jemand mit einer doppelten Staatsbürgerschaft zu seinem Geburtsland oder zu seinem Ausnahmeland illoyal verhalten würde, ist Ausdruck einer überkommenen Denkweise.
Wir treten dafür ein, dass der Wust an Ausnahmeregelungen gestrichen werden soll, wir wollen eine klare, transparente Regelung.
Das Staatsangehörigkeitsrecht muss gründlich entrümpelt werden. Der Senat wird sich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft grundsätzlich ermöglicht und der Optionszwang endlich abgeschafft wird.
Dafür müssen wir uns alle gemeinsam einsetzen. Es gibt Punkte, bei denen wir parteipolitische Sachen zur Seite legen und endlich gemeinsam agieren sollten. Es kann nicht angehen, dass junge Menschen, die hier geboren sind, die vielleicht nicht einmal ihre Muttersprache sprechen, zwar herzlich willkommen sind, aber auf einmal, wenn sie 23 Jahre alt sind und sich nicht entschieden haben, plötzlich Ausländer werden.
Das fördert nicht die Integration. Bitte überdenken Sie die Regelung und setzen Sie sich dafür ein, dass das Optionsmodell endlich abgeschafft wird und die doppelte Staatsbürgerschaft generell akzeptiert wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Haufler, das mit der Bundeswehr war wirklich ein sehr, sehr schlechtes Beispiel.
Ihre Äußerung zeigt vor allem wieder den Unterschied zwischen Ihnen und uns GRÜNEN, nämlich dass Sie für eine Einheitsgesellschaft eintreten und wir für eine interkulturelle, bunte Gesellschaft.
Die Heimat dieser jungen Menschen ist Deutschland. Sie dürfen nicht vor so eine Zwangsentscheidung gestellt werden. Wir treten dafür ein, dass alle Menschen, die hier leben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus mitbestimmen und mitgestalten können.
Deshalb müssen wir als Politik auch alle dafür erforderlichen Grundlagen bereitstellen, damit dies erleichtert wird.
Herr Jarchow, ich wollte Ihnen noch einen Satz dazu sagen. Sogar die FDP-Bundesjustizministerin hat eine Initiative zur Abschaffung der Optionspflicht gestartet,
die auch eine große Zustimmung der Zivilgesellschaft findet. Ich verstehe jetzt Ihre Äußerung nicht. Wissen Sie überhaupt, wie viele HSV-Spieler die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen? Da sollten Sie einmal nachfragen, bevor Sie solche Reden halten. – Danke schön.
Wir beginnen mit unserem TOP 32, Drucksache 20/6901 in der Neufassung, das ist ein Antrag der CDU-Fraktion: Wohnungsbauförderung ja – aber richtig!
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der FDP und der LINKEN an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen. – Herr Roock, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst eine Vorbemerkung. Der Bürgermeister hat den Wohnungsbau als Herzstück des Regierungsprogramms bezeichnet. Weder der Bürgermeister noch die Fachsenatorin sind anwesend. Das passt meiner Auffassung nach nicht zusammen.
Die Förderpolitik des Senats muss zwingend auf den Prüfstand. Die Ende Januar vom Senat vorgestellten Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Danach sind zwar im 1. Förderweg 2095 Sozialwohnungen von der Wohnungsbaukreditanstalt bewilligt worden, aber im 2. Förderweg nur 25 Wohnungen; das ist zu wenig.
Das ist zu wenig und geht am Bedarf vorbei. Um Ihnen die Dimension der Bedarfe deutlich zu machen, nenne ich nur zwei plakative Zahlen. 42 Prozent der Hamburger Haushalte haben vom Ein
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Roock, Sie dürfen gleich weitersprechen. Dann spricht wirklich auch nur Herr Roock. Wer nicht zuhören möchte und sich woanders unterhalten will, müsste sich dann bitte aus dem Saal entfernen. – Herr Roock hat das Wort.
Die Zahlen der anspruchsberechtigten Haushalte für den 2. Förderweg liegen jedoch weitaus höher. 59 Prozent der Hamburger Haushalte von einer bis fünf Personen und mehr fallen darunter.
Das sind die Menschen, die ein bisschen zu viel verdienen, um einen Anspruch auf eine Sozialwohnung im 1. Förderweg zu haben, jedoch zu wenig verdienen, um sich Eigentum oder eine Miete von 10 oder 12 Euro leisten zu können.
Das ist die Bevölkerungsschicht, die die größte Säule des Steueraufkommens stellt. Wenn für diesen Personenkreis nur 25 Wohnungen im Jahr von der Wohnungsbaukreditanstalt bewilligt werden, läuft etwas schief.
Der Senat steuert mit dieser Förderpolitik auf eine Fehlentwicklung zu und wird dem Bedarf nach Wohnraum nicht gerecht. Die große Säule der Durchschnittsverdiener bleibt bei dieser Förderpolitik auf der Strecke. In der Regel sind dies Familien mit Kindern, Haushalte mit drei bis fünf Personen, von denen sogar – Frau Sudmann, hören Sie gut zu – 70 Prozent einen Anspruch auf eine Wohnung des 2. Förderwegs haben.
Es ist unbestritten, dass wir Sozialwohnungen brauchen, aber nicht nur. Und hier stellt sich insbesondere die Frage nach der Gerechtigkeit. Ist es gerecht, dass für die Menschen, die mit ihrem Steueraufkommen vieles in dieser Stadt, unter anderem auch soziale Maßnahmen, bezahlen, kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird?