Da war viel los – zu Recht, denn da sind noch ganz andere Sachen gescannt worden als Geodaten. Wenn die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg nun mitbekommen, dass ein Wagen durch die Straßen fährt und filmt,
woher sollen sie dann wissen, dass das ein Test ist? Das ist erst einmal für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Deswegen bin ich schon der Überzeugung, dass dieser Fall uns aufzeigt, dass hier möglicherweise Regelungsbedarf besteht. Wenn es aber so ist, dass ein Landesbetrieb die Genehmigung dafür erteilt hat, so wie sie jetzt vorliegt, dann zeigt das auch, dass wir als Bürgerschaft und Senat Hilfestellung zur Sensibilisierung bei diesem Thema leisten müssen. Sie senden als Regierungsfraktion das Signal aus: Ist doch alles gut, der Antrag wird abgelehnt und noch nicht einmal an den Ausschuss überwiesen. Damit werden Sie dem Thema nicht gerecht, und ich glaube, wenn das öffentlicher würde, dann hätten Sie ein richtiges Problem in dieser Stadt, das zu rechtfertigen.
Sie haben minuziös heruntergebetet, warum dieses und jenes aus Ihrer Sicht nicht regelungsbedürftig sei, und der FDP-Fraktion vorgeworfen, keinen Antrag vorgelegt zu haben, in dem steht, was konkret zu ändern sei. Dieser Antrag war ein Ange
bot der Kolleginnen und Kollegen von der FDP zu sagen, hier ist ein Problem, und bevor wir euch gleich mit einem Gesetzentwurf oder Gesetzesänderungen erschlagen, lasst uns doch im Ausschuss darüber reden. Das halte ich eigentlich für den richtigen Ansatz.
Wir werden demnächst, sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, erst den Bericht im Ausschuss haben. Da hätte dieses Thema sehr gut gepasst, um zu schauen, wie weit die Verwaltung ist. Hat zum Beispiel der Landesbetrieb auch schon einmal überlegt, wie er mit diesem Gesetz umgeht? All diese Fragen zu behandeln, wäre anhand des Antrags möglich gewesen. Nun müssen wir als Opposition wieder überlegen, wie wir dieses Thema trotzdem in den Ausschuss bekommen, denn ich glaube schon, dass es wichtig ist, uns dieser Regelungslücke irgendwie anzunehmen. Es geht dabei nicht darum, dass wir den Landesbetrieb oder die Stadt Hamburg lahmlegen wollen, sondern es geht darum, wie wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt schützen können und gleichzeitig eine größtmögliche Transparenz ermöglichen. Ihre Antwort wird diesem Ziel nicht gerecht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie ich das verstanden habe, ist der Stand der: Am 7. März fuhr ein Fahrzeug zur Erhebung von 360-Grad-Panoramaaufnahmen eine Strecke von 25 Kilometern ab, von der Innenstadt nach Altona. Die Aufnahmen wurden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung in Auftrag gegeben. Sie dienen dem Pilotprojekt Verwaltung und Bereitstellung von hamburgischen dreidimensionalen Daten für die Geodateninfrastruktur Hamburg und der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schaffung einer europäischen Geoinfrastruktur. Das Pilotprojekt soll laut Auskunft des Senats darüber Aufschluss geben, ob es möglich ist, die Gebäudemodelle eines digitalen 3D-Stadtmodells automatisiert mit den auf diesem Weg gewonnenen Aufnahmen der Fassaden zu verbinden; das finde ich eigentlich ein ganz spannendes Vorhaben. So richtig lohnt sich die Aufregung nicht und ich habe nicht ganz verstanden, warum das Thema zur Debatte angemeldet worden ist.
Wir werden dem Antrag im Endeffekt zustimmen, auf jeden Fall aber dem Überweisungsbegehren, aber wir stimmen insbesondere dem Anliegen zu, in Zukunft die Öffentlichkeit einen Monat vorher zu informieren; das finden wir eine angemessene Forderung.
Mit dem zweiten Punkt haben wir allerdings Probleme, denn wir sehen nicht, auf welche rechtliche Grundlage sich die Forderung nach einer Widerspruchsmöglichkeit bezüglich der Datenerhebung stützen soll. Es gibt dafür nach unserer Auffassung keine gesetzliche Grundlage. Wenn Sie eine gesetzliche Grundlage schaffen wollen, dann wäre es gut, wenn Sie das in den Antrag schreiben würden oder sagen würden, wie es geregelt werden soll. Bisher gibt es für die Datenerhebung keine gesetzliche Grundlage.
Ihr Verweis auf die Selbstverpflichtung von Google und Co., hinter der die öffentliche Hand nicht zurückstehen sollte, leuchtet uns nicht ganz ein, denn die dort eingeräumte Widerspruchsmöglichkeit bezieht sich nur auf die Veröffentlichung der bereits gewonnenen Daten und nicht auf die Erhebung. Eine Veröffentlichung ist jedoch nach Angaben des Senats nicht vorgesehen. Zwar können, das konzedieren wir, Daten, die erst einmal da sind, theoretisch auch veröffentlicht werden, aber das wäre dann ein anderes Problem, das fassen Sie mit diesem Antrag nicht.
Ich finde es wirklich schade, dass das nicht überwiesen wird, denn die Diskussion, die wir hier führen, gehört eigentlich in einen Fachausschuss. Dort würde mich dann auch interessieren, was die Umsetzung dieser EU-Richtlinie bedeutet, welche Projekte damit verbunden sind und ob sich da nicht noch einige der Probleme verstecken, die Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben. Wir stimmen also nicht mit allem überein, werden aber in der Abwägung von allem diesen Antrag unterstützen.
Ich möchte Herrn Tabbert noch einmal bitten, dafür zu sorgen, dass dieser Antrag an den Fachausschuss überwiesen wird. Alle vier Oppositionsfraktionen haben Bedarf angemeldet, über das Thema zu sprechen, ob sie nun inhaltlich allem zustimmen oder nicht.
Zu unserem Antrag: Wenn man sich das Petitum des Antrags anschaut, dann wird der Senat in ihm ersucht, die öffentlichen Unternehmen, Landesbetriebe und die Behörden anzuweisen; da steht also genau, was wir wollen.
Ich möchte noch einmal auf meine Nachfrage in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage eingehen, wie denn der Senat momentan mit der möglichen Berührung von Grundrechten umgeht, wie er dies beurteilt und auf welcher Grundlage er handelt. Vielleicht fehlt manchem die Nachfrage-SKA, das will ich jedem zugutehalten, aber auf unsere Frage,
"Die zuständige Behörde ist der Auffassung, dass für die Erhebung der Testdaten eine Rechtsgrundlage nicht erforderlich ist."
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dieses Thema sollten wir dringend besprechen, denn sich auf das Argument zurückzuziehen, dass, weil es sich nur um eine Testfahrt von 25 Kilometern handele, in Kauf zu nehmen sei, dass eventuell Grundrechte eingeschränkt werden, halten wir für haltlos. Wir bitten den Senat oder auch die SPD-Fraktion, diesen Antrag zu überweisen, damit wir uns ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen können.
Wer einer Überweisung der Drucksache 20/7414 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Wer den Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 20/7414 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt meine Frage an die Geschäftsführer: Wollen wir jetzt den Tagesordnungspunkt 59 besprechen? – Gut.
Dann rufe ich den Punkt 59 der Tagesordnung auf, Drucksache 20/7424, Antrag der CDU-Fraktion: Keine Abstriche beim Schutz des Kindeswohls hinnehmen – unverzügliche Nachbesetzung freier Stellen in den Allgemeinen Sozialen Diensten sicherstellen!
[Antrag der CDU-Fraktion: Keine Abstriche beim Schutz des Kindeswohls hinnehmen – unverzügliche Nachbesetzung freier Stellen in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) sicherstellen! – Drs 20/7424 –]
Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 20/7570 und 20/7595 Anträge der GRÜNEN und der SPD-Fraktion vor.
[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Nachbesetzung freier Stellen in den Bezirken – nicht bei Angeboten für Kinder und Familien sparen! – Drs 20/7570 –]
[Antrag der SPD-Fraktion: Kinderschutz hat Priorität – Stärkung der ASD in Hamburg weiter vorantreiben – Drs 20/7595 –]
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jessica, Lara Mia, Chantal – Sie kennen die Namen. Immer wieder nehmen wir mit Entsetzen und Trauer Nachrichten vom sinnlosen Tod dieser Kinder auf, die ihr Leben viel zu früh verloren haben, und das, obwohl sie sich zum Teil in der Obhut des Jugendamts und damit des Staats befanden. Immer wieder gibt es in dieser Stadt gravierende Fälle von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung. Der Schutz unserer Kinder vor Vernachlässigung und Gewalt ist und bleibt deshalb unsere gemeinsame Aufgabe, eine Aufgabe, die auch unzweifelhaft Vorrang haben muss vor anderen Aufgaben.
Nach dem qualvollen Tod Jessicas im Jahre 2005 gab es in unserer Stadt einen Konsens aller politischen Kräfte, dass der Schutz des Kindeswohls absoluten Vorrang haben muss, und das bedeutet, dass alle Stellen in den ASD der Jugendämter unverzüglich wiederbesetzt werden müssen und es keine längeren Vakanzen gibt. Ich will Ihnen kurz die Grundlagen dafür nennen: Das war einmal die Drucksache 18/2926, die Senatsdrucksache "Hamburg schützt seine Kinder" – ein umfassender Maßnahmenkatalog, der eine deutliche personelle Aufstockung der ASD vorsah, 20 Stellen wurden aus dem Landesbetrieb LEB übertragen und zehn zusätzliche Kräfte eingestellt – und der Bericht des Sonderausschusses "Vernachlässigte Kinder", die Drucksache 18/3592. Ich zitiere, was das Parlament damals einstimmig festgehalten hat. Es sagte zu den Allgemeinen Sozialen Diensten:
"Die bestehenden Einrichtungen – etwa Jugendamt und Allgemeine Soziale Dienste – müssen personell so ausgestattet werden, dass sie alle gesetzlich begründeten Aufgaben ordnungsgemäß und zeitnah erledigen können. […] Die Allgemeinen Sozialen Dienste müssen wieder in die Lage versetzt werden, Familien aufzusuchen."
Ein wichtiger Punkt, weil das eben lange Zeit nicht geschehen ist und mit ein Grund für die Todesfälle gewesen ist. Und jetzt kommt es:
"Dazu gehört insbesondere, gemeinsam mit den Bezirksämtern dafür Sorge zu tragen, dass alle vakanten Personalstellen des ASD umgehend besetzt werden."
Noch im letzten Jahr, im Nachgang zum Tode Chantals, hat Senator Scheele öffentlich erklärt, dass es keine Kürzungen beim ASD geben werde und der ASD ein Schonbereich sei, der von Kürzungen auszunehmen ist. Die Realität in den Hamburger Jugendämtern sah leider zwischenzeitlich anders aus. Ursächlich dafür sind die finanzpolitischen und personalwirtschaftlichen Rahmenvorgaben, die der Senat gesteckt hat; ich will sie kurz nennen. Das sind die globalen Minderausgaben, die wir in den Einzelplänen der Bezirksämter finden, das ist die Reduzierung der Vollzeitäquivalente, wie es so schön bürokratisch heißt, also die Reduzierung der Beschäftigten, von der auch die Bezirksämter betroffen sind, aber das ist vor allen Dingen die chronische Unterfinanzierung der Bezirksämter. Mit diesen Maßnahmen hat der Senat den gemeinsamen Auftrag, freie Stellen ohne zeitlichen Vorlauf wiederzubesetzen, infrage gestellt und die Einhaltung dieser gemeinsamen politischen Vorgabe gefährdet.
(Beifall bei der CDU und bei Christiane Blö- meke, Katharina Fegebank, beide GRÜNE, und Tim Golke DIE LINKE)
Was haben die Bezirksämter gemacht, die freie Stellen hatten? Sie haben sich an den Senat gewandt und gefragt, wie sie damit umgehen sollen. Das gilt nicht nur für den ASD, sondern auch für viele andere wichtige Bereiche in dieser Stadt: Lebensmittelkontrolleure, Amtsvormünder, es geht um die Vorbereitung der Bundestagswahl und vieles mehr. Wie hat der Senat auf die Hilferufe der Bezirksämter reagiert? Er hat sie im Grunde kläglich im Regen stehen lassen und die Probleme schlichtweg ignoriert, weil die Personalmittel einfach nicht ausreichen, um diese freien Stellen wiederzubesetzen.
Ich will kurz aus den Schreiben zitieren. Da ist einmal das Schreiben des Bezirksamts Bergedorf vom 22. Februar dieses Jahres als Antwort auf ein Schreiben der Finanzbehörde, in dem das Bezirksamt selbst auf die Problematik verweist: