Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Wer als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeitet, der macht das mit Leidenschaft, aus Liebe zum Menschen und aus Respekt vor der älteren Generation, aber auch, um von der eigenen Hände Arbeit leben zu können.

(Beifall bei der LINKEN)

Die stationären und ambulanten Pflegebetriebe müssen endlich ausbildungsfähiger werden. Dass 271 Stellen in der Altenpflege unbesetzt sind, zeigt, dass hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Gute Pflege darf kein Luxusgut sein, und deswegen nehmen wir die Drucksache heute zur Kenntnis. Wir verfolgen die Maßnahmen für eine gute Pflege weiterhin kritisch und werden sie mit unseren Vorschlägen begleiten.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Senatorin Prüfer-Storcks hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Sicherung der Hilfe bei Pflegebedürftigkeit ist tatsächlich eine der großen Herausforderungen des demografischen Wandels. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird bis 2025 um 15 Prozent steigen, und mit der Babyboomer-Generation wird sich dieser Anstieg noch weiter fortsetzen. Und die Sicherstellung der Pflege dieser Menschen wird davon abhängen, ob es uns heute und morgen gelingt, Menschen für eine berufliche Perspektive in der Pflege zu gewinnen.

Vor diesem Hintergrund muss Hamburg natürlich beste Voraussetzungen bieten. Das betrifft die Ausbildung, die Weiterbildung, die Arbeitsbedingungen in der Pflege, Karrieremöglichkeiten, aber auch Wertschätzung im Sinne von Anerkennung. Ich sage ganz klar: auch im Sinne von Bezahlung.

(Beifall bei der SPD)

Die heute ausgebildeten Pflegekräfte sind die Antwort auf den Bedarf von morgen, und daran entscheidet sich dann die Frage, ob Hamburg auch in Zukunft eine lebenswerte Stadt ist, in der man auch im Alter in Würde leben kann.

Der Vorgängersenat hat mit den Trägern der Altenpflegebranche eine Selbstverpflichtung zur Steigerung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege vereinbart. Diese Selbstverpflichtung hat ihr Ziel nicht erreicht.

(Beifall bei Wolfgang Rose SPD)

Das hat auch etwas zu tun mit der Art der Finanzierung der Altenpflegeausbildung. Ausbildungskosten werden zwar in den Pflegesätzen aner

kannt und abgebildet, aber sie sorgen dann auch dafür, dass ausbildende Heime teurer sind als andere und damit im Wettbewerb einen Nachteil haben.

Ungerecht ist auch, dass ambulante Pflegedienste kaum ausbilden, sich aber natürlich bei den ausgebildeten Pflegekräften bedienen, insbesondere der stationären Einrichtungen. Wer ausbildet, den bestraft der Wettbewerb; das darf nicht länger sein.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb haben wir genau diese Finanzierung geändert. Der Senat hat die Altenpflegeumlageverordnung verabschiedet, ein wichtiges Instrument zur Gewinnung neuer Ausbildungsplätze und damit auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflege. Ab dem Ausbildungsjahr 2013/2014 sollen die Kosten der Altenpflegeausbildung gerecht auf alle Einrichtungen umgelegt werden.

(Beifall bei der SPD)

Ziel der Umlage ist es, einem drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen und vielen Interessenten eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildung ist ein Gewinn für die Betriebe, die Auszubildenden und die Pflegebedürftigen. Das haben die langjährigen Ausbildungsbetriebe auch schon lange erkannt. Nur leider haben sie dafür dann auch im Wettbewerb ihre Strafe bekommen. Besonders diese Betriebe sollen durch die Umlage unterstützt und auch animiert werden, weitere Plätze zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Die anderen Betriebe, die bisher nicht ausbilden, werden sich das vielleicht mit dieser neuen Finanzierungsregelung noch einmal überlegen. Jedenfalls haben die hamburgischen Pflegebetriebe, ebenso wie die Pflegekassen, die Einführung einer Altenpflegeumlage nicht nur unterstützt, sondern sie haben sie gefordert. Die Hamburgische Pflegegesellschaft wird die Umsetzung dieser Umlage übernehmen, und dafür möchte ich ihr ganz ausdrücklich danken.

(Beifall bei der SPD)

Alle Pflegebetriebe zahlen in den Ausgleichsfonds ein, ausbildende Einrichtungen erhalten ihre Aufwendungen für die Ausbildungsvergütungen erstattet. Schwankungen in der Belegung der Pflegeeinrichtungen oder bei den Nutzern und Nutzerinnen der ambulanten Einrichtungen werden dann in Zukunft keinen Einfluss mehr auf die Möglichkeit haben, die Ausbildung zu refinanzieren. Und damit ist diese Umlage nicht nur unbürokratisch ausgestattet, sondern sie sorgt auch für größere Planungssicherheit für die ausbildenden Betriebe.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie aus der Drucksache zitieren, dass durch diese Umlage die Kosten steigen könnten, dann

(Kersten Artus)

muss man sich doch klarmachen, dass die Kosten nicht dadurch steigen, dass wir eine Umlage einführen, sondern die Kosten steigen dadurch, dass wir mit dieser Umlage mehr Ausbildungsplätze bekommen. Und genau das ist das Ziel dieses Unternehmens.

(Beifall bei der SPD)

Selbstverständlich haben wir die Umlage sehr sorgfältig auf Eignung und Rechtmäßigkeit geprüft. Wir haben die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Punkt für Punkt abgearbeitet. Dass die Umlage nicht nur zulässig, sondern auch notwendig und wirksam ist, zeigen die Stellenstatistiken, die wir auch aufbereitet haben, und das zeigen Erfahrungen in anderen Bundesländern, die eine Umlage schon eingeführt haben. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel meldet eine Steigerung der Ausbildungsplätze nach Einführung der Umlage um 20 Prozent in nur einem Jahr.

Bundesweit gibt es eine große Nachfrage nach Fachkräften in der Altenpflege und eine große Zahl unbesetzter Stellen, auch in Hamburg. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist für den Herbst 2012 270 unbesetzte Stellen aus. Wenn man aber die Betriebe befragt – wie wir das getan haben als Grundlage für die Umlage –, dann zeigt sich, dass der Bedarf noch größer ist. 600 Fachkräfte und 600 Assistenzkräfte in der Pflege werden aktuell gesucht. Wenn man dann die Zahl der Ausbildungsplätze – 430 für Fachkräfte, 160 beziehungsweise 170 für Assistenzkräfte – daneben legt, dann sieht man die Lücke. Und gerade diese Lücke wollen wir nun deutlich verkleinern durch die Umlage.

Die Umfrage unter den Unternehmen hat übrigens auch offenbart, dass es schon bei der letzten Runde deutlich mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber gegeben hat, als Ausbildungsplätze zur Verfügung standen. Deshalb habe ich keine Sorge, dass die zusätzlichen Plätze auch wirklich besetzt werden können. Es kann doch wohl nicht sein, dass wir den Pflegenotstand vor Augen haben, dass wir Imagekampagnen für den Pflegeberuf machen, aber dann den interessierten Bewerberinnen und Bewerbern keinen Ausbildungsplatz anbieten können.

(Beifall bei der SPD)

Es ist mir auch wichtig, dass wir mit der Umlagefinanzierung nicht nur die Fachkräfteausbildung erfassen, sondern auch die der Assistenzkräfte. Auch da ist der Bedarf hoch, die Zahlen belegen das. Mir ist es ebenso wichtig, dass wir mit dieser Assistenzausbildung auch Jugendlichen mit einem Hauptschulabschluss eine Chance geben auf eine Berufsausbildung und auf einen Durchstieg zu einer späteren Fachkraftausbildung.

Die Umlagefinanzierung ist auch zukunftsfest. Wenn es zu einer gemeinsamen Ausbildung in der

Alten- und Krankenpflege kommt, wie es Bund und Länder beschlossen haben, dann kann die Ausbildungsfinanzierung in Zukunft nur durch eine Umlage gewährleistet werden. Selbstverständlich ist die Umlagefinanzierung nicht das einzige Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflege. Der Senat hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem auch die Zusage eines Berufsschulplatzes für alle, die einen Ausbildungsplatz haben, die Übernahme der Kosten des dritten Jahres in der Umschulung, eine Finanzierung der Weiterqualifizierung zur Fachkraft, eine Imagekampagne und so weiter.

Gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen werden wir auch dafür Sorge tragen, dass die Nachvermittlung von Auszubildenden klappt, dass also nicht nur die Bundesagentur für Arbeit sich darum kümmert, dass alle angebotenen Ausbildungsstellen auch besetzt werden. Wir werden uns auch gemeinsam um die Verbesserung des Ausbildungserfolgs und die Erhöhung der Absolventenquote kümmern. Selbstverständlich gehören zu diesem Paket auch Maßnahmen zur Verkürzung von Berufsunterbrechungen, zur Verlängerung der Verweildauer im Beruf, zur Gesundheitsförderung und zur Familienfreundlichkeit in der Pflege.

Wir engagieren uns auch für eine bessere Berufsperspektive der Pflegenden, zum Beispiel durch eine Teilakademisierung der Ausbildung und die Übernahme zusätzlicher Aufgaben durch die Pflegeberufe. Wir verbessern mit diesen gut aufeinander abgestimmten Maßnahmen die Voraussetzungen in Hamburg, die demografischen Herausforderungen zu meistern, auch in der Pflege, und damit der Bevölkerung auch in Zukunft ein lebenswertes Leben zu garantieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Senatsmitteilung aus Drucksache 20/7660 Kenntnis genommen hat.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17, Drucksache 20/7766, Vorlage des Rechnungshofs: Ergänzung zum Jahresbericht 2013 des Rechnungshofs, Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2011.

[Vorlage des Präsidenten des Rechnungshofs: Ergänzung zum Jahresbericht 2013 des Rechnungshofs Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2011 – Drs 20/7766 –]

(Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks)

Diese Drucksache möchten die SPD- und die FDP-Fraktion an den Haushaltsausschuss überweisen. Vonseiten der CDU-Fraktion liegt ein Überweisungsbegehren federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Schulausschuss vor. Wer wünscht das Wort? – Herr Kreuzmann hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat den Konzernabschluss für das Jahr 2011 geprüft. Dafür möchte ich den Mitarbeitern und, Frau Sudmann, den Mitarbeiterinnen des Rechnungshofs meinen Dank und meine Anerkennung für die geleistete Arbeit aussprechen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das Ergebnis ist allerdings eine Blamage für den Senat.

Auf 48 Seiten beschreibt der Rechnungshof die teils schlampige Buchführung und zeigt auf, dass knapp eineinhalb Jahre vor der Umstellung auf die staatliche Doppik die Systeme und Prozesse der Freien und Hansestadt Hamburg immer noch mängelbehaftet sind. Der Vorwurf der unzureichenden Buchführungsund Ordnungsmäßigkeitskultur zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht.

Sinn der doppelten Buchführung ist es, dass Buchungen auch immer die Reaktionen auf dem Gegenkonto aufzeigen und so Auswirkungen auf das Gesamtbild sichtbar gemacht werden.

(Zuruf von Dr. Monika Schaal SPD)

Frau Dr. Schaal, Sie kommen auch noch dran.

Bei Ausgründungen ist dieses Prinzip nicht immer beibehalten worden. Im kameralen Haushalt gab es größeren Gestaltungsspielraum auf der Aufwandsseite, weil es keine Wertansätze beim abgebenden Haushalt gab. Bei der kaufmännischen Buchführung wirken bilanzpolitische Gestaltungen im ausgelagerten Bereich in den Kernhaushalt zurück.

(Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg übernimmt den Vorsitz.)