Protokoll der Sitzung vom 13.06.2013

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Punkt 38, Drucksache 20/8182, Bericht des Haus

(Präsidentin Carola Veit)

haltsausschusses: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. Mai 2012 "Verlegung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie und Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes auf dem Hansahöft".

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/7551: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. Mai 2012 "Verlegung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie und Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes auf dem Hansahöft" (Drucksache 20/4332) (Senatsantrag) – Drs 20/8182 –]

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und den Senatsantrag aus Drucksache 20/7551 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den gibt es nicht.

Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das einstimmig und endgültig beschlossen.

Im Übrigen haben wir Kenntnis genommen.

Aufruf Punkt 40, Drucksache 8184, Bericht des Haushaltsausschusses: Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2013.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/7293: Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2013 (Senatsantrag) – Drs 20/8184 –]

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2013 aus der Drucksache 20/7293 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den gibt es nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.

Punkt 46, Drucksache 20/8224, Bericht des Verfassungsund Bezirksausschusses: Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zur 3-Prozent-Hürde und Änderung des Bezirksversammlungswahlgesetzes.

[Bericht des Verfassungsund Bezirksausschusses zum Thema: Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zur 3-Prozent-Hürde und Änderung des Bezirksversammlungswahlgesetzes (Selbstbefas- sungsangelegenheit) – Drs 20/8224 –]

Hierzu liegt Ihnen ein interfraktioneller Antrag vor.

[Interfraktioneller Antrag: Änderung des Bezirksversammlungswahlgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Hamburgischen Verfassungsgerichts hinsichtlich der 3-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen – Drs 20/8382 –]

Über diesen stimmen wir zuerst ab.

Wer möchte dem Antrag aus Drucksache 20/8392 folgen und das darin aufgeführte Sechste Gesetz zur Änderung des Bezirksversammlungswahlgesetzes beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das haben wir einstimmig so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den gibt ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das war einstimmig und das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.

Ich stelle fest, dass wir vom Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses Kenntnis genommen haben.

Punkt 49, Drucksache 20/8159, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstel

(Präsidentin Carola Veit)

lung: Errichtung und Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder, Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach den Paragrafen 802 k Absatz 1 Satz 2, 882 h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und Paragraf 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und Paragraf 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder.

[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/6342: Errichtung und Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Absatz 1 Satz 2, 882 h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (Senatsantrag) – Drs 20/8159 –]

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach den Paragrafen 802 k Absatz 1 Satz 2, 882 h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und Paragraf 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und Paragraf 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder aus Drucksache 20/6342 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Es bedarf aber einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.

Tagesordnungspunkt 53a, Drucksache 20/8248, Bericht des Innenausschusses: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizeirechtlicher und verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften.

[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 20/7550: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizeirechtlicher und verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften (Senatsantrag) – Drs 20/8248 –]

Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 20/8380 und 20/8383 Anträge der Fraktionen von SPD und FDP vor.

[Antrag der SPD-Fraktion: Änderung polizeirechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorschriften – Drs 20/8380 –]

[Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsdatenauskunft auf Landesebene darf nicht hinter den bundesrechtlichen Regelungen zurückbleiben! – Drs 20/8383 –]

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der FDP-Fraktion gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Herr Ritter, Sie haben es für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie werden es mir nachsehen, …

(Zurufe aus dem Plenum: Nein! – Glocke)

Meine Damen und Herren! Es ist halb zehn, es ist wirklich nicht spät.

… dass ich als Mitglied einer Rechtsstaatspartei auf so einen Missstand, wie er heute beschlossen werden soll, hinweisen möchte. Am Anfang dachte ich, die SPD habe mit ihrem Zusatzantrag, in dem sie große Teile unseres Zusatzantrags übernommen hat, die Kurve bekommen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass ein aus unserer Sicht entscheidender Punkt fehlt, nämlich der Richtervorbehalt als Hürde für einen massiven Eingriff in Grund- und Bürgerrechte für die Abfrage von PIN und PUKs, also Zugangssicherungscodes.