… dass ich als Mitglied einer Rechtsstaatspartei auf so einen Missstand, wie er heute beschlossen werden soll, hinweisen möchte. Am Anfang dachte ich, die SPD habe mit ihrem Zusatzantrag, in dem sie große Teile unseres Zusatzantrags übernommen hat, die Kurve bekommen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass ein aus unserer Sicht entscheidender Punkt fehlt, nämlich der Richtervorbehalt als Hürde für einen massiven Eingriff in Grund- und Bürgerrechte für die Abfrage von PIN und PUKs, also Zugangssicherungscodes.
Warum spreche ich das an? Sie können alle sagen, dass ich mir die fünf Minuten auch hätte schenken können. Aber eines verwundert uns oder zumindest mich persönlich: Auf Bundesebene hat sich die SPD massiv dafür eingesetzt, dass dieses Gesetz umgesetzt wird, und es wurde dann auch von CDU und FDP mit genau diesem Richtervorbehalt eingeführt. In Hamburg haben wir auch darüber gesprochen, und die SPD kommt ihrer bundespolitischen Linie sehr nahe, nur leider in diesem Punkt nicht. Liebe SPD, der Richtervorbehalt im Bereich der PIN- und PUK-Abfrage würde einen Schutz der Grund- und Bürgerrechte doch erhö
hen. Aus unserer Sicht darf er im Gesetz nicht fehlen. Deswegen mein Fünfminutenbeitrag, es waren nicht einmal fünf Minuten. Soweit mein persönlicher Hinweis. Herr Tabbert hat sich auch gemeldet, er kann das gleich noch einmal erklären.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht bekanntlich um die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 24. Januar 2012. Das sollten wir heute auch auf den Weg bringen, denn wenn wir das nicht tun, dann haben Polizei und Verfassungsschutz diese Befugnisse nicht mehr, und das wäre aus unserer Sicht nicht gut.
Es geht im Übrigen auch nicht um eine Ausweitung der bisherigen Befugnisse, sondern es soll bei genau diesen Befugnissen bleiben, es wird nur eine stärkere Normenklarheit geschaffen. Wir haben in der letzten Sitzung des Innenausschusses am 31. Mai auch keinen Widerspruch des Landesdatenschutzbeauftragten gehört. Insofern ist der Entwurf, den der Senat vorgelegt hat, aus unserer Sicht verfassungskonform.
Aber, Herr Ritter, Sie sagten es schon richtig, die SPD-Fraktion hat trotzdem einen Anlass gesehen, sich, ohne dabei die Befugnisse von Polizei oder Verfassungsschutz einzuschränken, doch für etwas mehr effektiven Rechtsschutz einzusetzen. Uns war vor allem wichtig, dass wir auch Benachrichtigungspflichten haben, ohne die man diesen Rechtsschutz schwer wahrnehmen kann. Das bedeutet für uns, dass die Eingriffskompetenzen von Polizei und Verfassungsschutz dahingehend geregelt werden, dass dies nur ganz hoch aufgehängt möglich ist, also in der Regel, wenn der Verfassungsschutzpräsident und der Polizeipräsident dem auch zustimmen.
Aus unserer Sicht reicht es aus, dass die Betroffenen hinreichend durch Benachrichtigungspflichten geschützt werden
Einen Richtervorbehalt – das war Ihre Frage, Herr Kollege Ritter, jetzt hören Sie gar nicht zu – halten wir insofern für entbehrlich. Wir haben es nämlich im Bereich der Gefahrenabwehr meistens mit Situationen zu tun, in denen es um Gefahr im Verzug geht. Ich weiß nicht, ob Sie vorhatten, in solchen
Dann würde man aber keine effektive Gefahrenabwehr erreichen. Deswegen würde der Richtervorbehalt sowieso nur im Nachhinein eine Rolle spielen. Wenn Sie benachrichtigt werden und Sie sind der Auffassung, dass hier rechtswidrig gehandelt wurde, dann haben Sie doch die Möglichkeit, das vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Insofern sehe ich nicht, wie irgendjemand in seinem Rechtsschutz beschnitten wird.
Sie sehen also, im Zusammenspiel zwischen SPD-Senat und SPD-Fraktion ist uns ein guter Gesetzentwurf gelungen, der eine gute Mischung aus effektiver Gefahrenabwehr und effektivem Rechtsschutz darstellt. Damit der auch Ende des Monats in Kraft treten kann, bitte ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Tabbert, man kann das immer alles so oder auch anders sehen. Dass das Gesetz uns als Parlament auf den letzten Drücker erreicht, haben allein Sie zu verantworten. Sie haben auch allein zu verantworten, dass Sie dem, was uns der Datenschutzbeauftragte in der Anhörung im Innenausschuss gesagt hat, nicht entsprechen. Herr Ritter hat recht mit der deutlichen Forderung nach dem Richtervorbehalt. Es ist ein altes Argument, dass das nicht gehe, wenn man aktuell irgendwo eine Blutprobe nehmen möchte oder wenn man auf die Bestandsdaten zugreifen müsse. Dieses Argument ist schon längst widerlegt. Sie wollen es schlicht und einfach nicht.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 20/8380.
Wer möchte also den SPD–Antrag mit Ausnahme der Ziffern 1b und 1c so annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mit Mehrheit so beschlossen worden.
Wer möchte jetzt noch die Ziffern 1b und 1c beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das mehrheitlich so beschlossen.
Wer möchte sich diesem Antrag anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher und verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften aus Drucksache 20/7550 mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben und das darin aufgeführte Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Der Senat stimmt einer sofortigen zweiten Lesung zu. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das war einstimmig, und wir haben es damit endgültig beschlossen.
Wer möchte diesem Antrag folgen und das darin aufgeführte Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das war einstimmig.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das war einstimmig, und wir haben das Gesetz damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Punkt 65, Drucksache 20/8204 in der Neufassung, Antrag der SPD-Fraktion: Sanierungsfonds 2020: Wir investieren in die Sportstättensanierung.
[Antrag der SPD-Fraktion: Sanierungsfonds 2020: Wir investieren in die Sportstättensanierung – Drs 20/8204 (Neufassung) –]