Protokoll der Sitzung vom 11.09.2013

achtsemestrige Studiengänge anbieten können, aber die Frage ist doch, welche Kapazität man den Hochschulen zubilligt. Auch hier darf man die Hochschulen nicht alleine lassen, auch hier ist die Politik mit im Boot. Und deshalb, liebe Frau Senatorin: Das eine ist das Gesetz, das andere die Frage – und darauf gehen Sie bitte ein –, wie Sie sich die Entwicklung der Studienplätze an den Hamburger Hochschulen vorstellen. Seit Anfang dieser Legislaturperiode verkünden Sie uns, es werde bald Leitlinien geben. Wie bei allem aus Ihrem Haus ist die Zeitschiene mittlerweile mehrfach überholt worden. Trotzdem tun Sie gegenüber den Hochschulen so, als ob es Leitlinien gäbe, und diese Leitlinien sehen zum Beispiel deutliche Kürzungen im Angebot der MINT-Fakultät vor. Das ist nicht das an Entwicklung von Studienkapazität, was wir uns vorstellen. Deshalb nehmen Sie bitte nicht nur zum Gesetz Stellung, sondern auch dazu, wie dieses Gesetz mit Zahlen und mit Leben gefüllt werden soll.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie diesen Gesetzentwurf als heutiges Schwerpunktthema der SPD-Fraktion zur Debatte anmelden, dann muss man natürlich auch schauen, ob es nicht vielleicht noch ein, zwei andere Gesetzgebungsvorhaben im Hochschulbereich gibt, die da noch lauern. Sie haben inzwischen einen Entwurf zum Hamburgischen Hochschulgesetz vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht, das finde ich inhaltlich ganz interessant, gar nicht vor, dass man langfristige Vereinbarungen mit den Hochschulen abschließt. Sie wollen gar keine langfristigen Vereinbarungen mit den Hochschulen, Sie wollen gar keine Hochschulverträge. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt – und das ist auch die Diskussion, die dieser Tage verstärkt losgehen wird – ist die Frage nach der Zeitschiene. Dazu kann ich nur sagen: Wenn Sie für die Vorlage eines fertigen Gesetzentwurfs zum Kapazitätsrecht zweieinhalb Jahre brauchen, dann wird das zentrale Gesetzgebungsvorhaben in diesem Bereich, nämlich das Hochschulgesetz, bei Ihnen in dieser Legislaturperiode gar nichts mehr. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Dr. Gümbel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! An sich ist es ein gutes Vorhaben, was wir hier von der Senatorin vorgelegt bekommen. Sie möchte mit dem Gesetzentwurf die staatliche Steuerung des Studienangebots verbessern. Das bestehende Kapazitätsrecht ist in Kritik geraten, weil es mit der Bologna-Reform nicht zusammengeht. Die Hochschulen selber unterstützen diesen Vorgang, und sie unterstützen auch den Gesetzentwurf, weil er ihnen Planungssicherheit

bietet. Das alles sind gute Punkte. Man könnte also dafür sein und an dieser Stelle sagen: Gute Sache, guter Entwurf. Ich möchte aber ganz besonders den SPD-Senat an seine alte Vorgabe erinnern, eine Vorgabe, die nicht von ihm gemacht wurde, sondern sogar von der SPD-Bundesregierung in den Siebzigerjahren, die nach vorne gegangen ist und dieser Republik einen Aufbruch durch Bildung versprochen hat. Ein wichtiges Instrument dieses gesellschaftlichen Fortschritts waren die Hochschulen und das Versprechen an junge Leute auch aus nicht akademischen Haushalten, durch ein Studium gesellschaftlichen Aufstieg zu organisieren. Wichtig dafür war, dass der Einzelne das Recht bekommen kann, gegen die Hochschulen sein Recht auf Bildung – Artikel 12 des Grundgesetzes – durchzusetzen und vor Gericht einzuklagen. Mit der Verordnung, die wir jetzt vorfinden, wird dieses grundgesetzlich verbriefte Recht ausgehebelt.

Meine Damen und Herren! Wenn dieser gesellschaftliche Konsens, von dem ich eigentlich dachte, dass er die ganze Republik umfassen würde, dass alle politischen Kräfte daran arbeiten würden, jungen Leuten auch in den Zweitausendzehnerjahren und so weiter Hochschulplätze zur Verfügung zu stellen, auch Hamburg umfassen würde, dann wären meine Fraktion und ich sehr bereit, dieses Gesetz zu unterstützen. Das ist aber, wie wir an dieser Stelle schon oft beklagt haben, in Hamburg leider nicht der Fall. Dieser Senat baut Studienplätze ab. Die Landesmittel dafür werden zurückgefahren. Das fällt Gott sei Dank nicht ganz so sehr ins Gewicht, weil wir die Kompensation aus den Bundesmitteln haben. Insofern bleibt die Zahl der zur Verfügung gestellten Studienplätze in etwa gleich, aber ein Gleichbleiben im Sinne von "Wir sparen auf Landesebene und der Bund gibt es uns". Dabei ist das nicht nur für das einzelne Individuum eine wichtige Frage, sondern für die ganze Gesellschaft, weil es um die Zukunft und um Innovationsfähigkeit geht, die dieser Senat und viele Leute, die sich um die Zukunft Gedanken machen, immer wieder im Munde führen. Wenn das in Hamburg sträflich vernachlässigt wird und wenn man eine Abwägung trifft zwischen der Planungssicherheit der Hochschulen auf der einen Seite und der individuellen Durchsetzung einzelner Rechte auf der anderen Seite und man die Planungssicherheit der Institution Hochschule höher bewertet als das Klagerecht des Einzelnen, dann können wir nicht damit übereinstimmen. Insofern können wir das nicht unterstützen.

Damit man sieht, wie durchgängig diese Haltung des SPD-Senats ist, möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, was wir vom Finanzsenator dieser Stadt erleben mussten. Der ist nämlich – anders als in anderen Ländern – Mitglied des Wissenschaftsrats. Der Wissenschaftsrat ist ein Beratergremium, das sich die Landes- und

(Thilo Kleibauer)

Bundesregierungen gegeben haben. Es wurde in den Fünfzigerjahren gegründet und soll dazu dienen, wissenschaftspolitische Beratung zu leisten. Der Finanzsenator hat in seiner Eigenschaft als Mitglied der Wissenschaftskonferenz Einfluss auf die Beschlusslage dieses Gremiums genommen. Es ist nicht zum Besten, wenn der finanzpolitische Aspekt die Zukunftsfähigkeit dieses Landes in einer Weise dominiert, dass man weniger ehrgeizig ist und weniger nach vorne geht. Die Forderungen des Wissenschaftsrats sind sehr stark modifiziert worden, sie sind sehr moderat, es ist viel zurückgenommen worden. Das fand ich schon einen bemerkenswerten Vorgang, und ich hätte mir gewünscht, Frau Dr. Stapelfeldt, dass Sie sich dagegen verwandt und dafür gekämpft hätten, dass die wissenschaftspolitischen Ziele in diesem Beratergremium dominieren und nicht der Finanzsenator. Das würde der Hansestadt guttun, und es würde auch der Wissenschaftspolitik in dieser Stadt sehr gut tun.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Insofern freue ich mich auf die sicherlich sehr kontroverse Auseinandersetzung im Ausschuss. Wie gesagt, wir können der Gesetzesvorlage unter den Voraussetzungen, wie sie hier in Hamburg sind, nicht zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Dr. Schinnenburg hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war zunächst ein bisschen erstaunt, als ich las, dass die SPD diese Drucksache zur Debatte angemeldet hat. Es ist, das wurde schon gesagt – ich glaube, sogar von Ihnen selbst, Herr Kühn –, ein eher sperriges Thema. Dennoch halte ich es für absolut richtig, dass Sie dieses Thema zur Debatte angemeldet haben, denn es hat eine große Bedeutung. Es geht vordergründig nur um die Interessen von Hochschulen und Studienanfängern, in Wirklichkeit geht es aber um den Hochschulstandort Hamburg.

Ich habe an dieser Stelle oft und zusammen mit den Kollegen aus den anderen Oppositionsfraktionen ausreichend dargelegt, dass Frau Senatorin Stapelfeldt sich schwer am Hochschulstandort Hamburg vergangen hat. Die Punkte wurden gerade genannt; ich nenne nur ein Beispiel: 0,88 Prozent Budgetsteigerung bei 2 Prozent Inflation reichen nicht aus. Aber die FDP ist eine konstruktive Opposition, sie kritisiert dann, wenn etwas falsch ist, zur Not hart, sie lobt aber auch, wenn etwas richtig ist. Und auch wenn CDU und GRÜNE es nicht so gern hören wollen: Hier ist Anlass zu Lob. Die FDP-Fraktion findet nicht alles richtig, was da steht und was intendiert ist, aber dieser Gesetzent

wurf ist eindeutig ein Schritt in die richtige Richtung. Das begrüßen wir außerordentlich.

(Beifall bei der FDP)

Nun könnte man auch sagen, kein Wunder. Sie haben eine Forderung aufgenommen, die wir als FDP schon vor anderthalb Jahren eingebracht haben; ich verweise auf unsere Drucksache 20/3551, Petitum 3. Dort hatten wir gefordert, die Kapazitätsverordnung außer Kraft zu setzen und durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu ersetzen. Vielen Dank, dass Sie das zumindest vom Grundsatz her umgesetzt haben. Das finden wir gut, und es macht uns auch nichts, dass es in der Tat zum großen Teil abgeschrieben ist und Sie es vom CDU-Senat übernommen haben, denn es geht nicht um die Urheberschaft, sondern es geht darum, dass für diese Stadt, für die Hochschulen und für die Studenten etwas getan wird. Das passiert hiermit. Grundsätzlich ist es deshalb also richtig, was hier beantragt wird.

(Beifall bei der FDP)

Zu den Fehlern der Kapazitätsverordnung wurde schon einiges gesagt, sie ist unbürokratisch und unflexibel. Was mich persönlich am meisten stört, ist die daraus folgende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Es gibt unter den Fachleuten ernsthaft den Begriff "Verbot der Niveaupflege". Was heißt das? Wenn eine Hochschule Geld hatte und dieses Geld dazu verwenden wollte, um die Qualität der Ausbildung zu verbessern, dann führte das unter der Herrschaft der Kapazitätsverordnung dazu, dass sofort zusätzliche Studienplätze eingeklagt und zusätzliche Studenten aufgenommen wurden, sodass die Betreuungsrelation nicht verbessert wurde. Meine Damen und Herren, das kann doch nicht sein. Eine Verordnung oder ein Gesetz, das Niveaupflege verbietet, ist einfach falsch. Deshalb ist es richtig, die Kapazitätsverordnung abzuschaffen, sie ist überholt. Wir müssen sie wahrscheinlich bei den absoluten NC-Fächern behalten, aber bei der Masse der anderen Fächer ist das sicher nicht erforderlich.

Ich darf Ihnen aus meiner eigenen Studienzeit, die schon ziemlich lange zurückliegt, berichten, aus dem Wintersemester 1978 an der Medizinischen Hochschule Hannover. Wir waren damals 80 Studenten im ersten Semester und nicht ausreichend betreut. Unsere einzige Anleitung kam von einer frisch approbierten Zahnärztin aus der Chirurgie, die noch nie Prothetik praktiziert hatte, um die es ging. Das waren die Studienbedingungen, die wir damals hatten dank der Kapazitätsverordnung. Ich bin froh, wenn das für die nachfolgenden Studiengenerationen besser wird. Deshalb ist das ein Ansatz in die richtige Richtung.

Zum Gesetzentwurf selber. Die Abschaffung der Kapazitätsverordnung ist, außer bei totalem Numerus clausus, eine sinnvolle Sache. Wir finden es

(Dr. Eva Gümbel)

auch gut, dass flexible Vereinbarungen mit den Hochschulen gemacht werden. Das ist genau das, was Liberale seit Jahren fordern. Schön, dass die SPD das hier macht.

Es gibt aber auch noch Fragen und Probleme. Bei Ihnen tauchen immer noch die Begriffe Curricularwert und sogar Curricularbandbreite auf. Herr Kühn hat zu Recht auseinanderklamüsert, was Bandbreitenmodell und was Vereinbarungsmodell ist. Sie sagen, Sie gehen vom Vereinbarungsmodell aus, das mögen Sie auch tun. Aber in Details taucht dann plötzlich wieder das Bandbreitenmodell auf. Ich glaube, hier ist noch Liberalisierungsbedarf. Da kann die FDP vielleicht im Ausschuss ein bisschen helfen.

Ein weiteres Problem des Gesetzentwurfs ist die Frage, ob das nicht zu mehr Verwaltungsaufwand bei den Hochschulen führt, denn die Hochschulen müssen – Herr Kühn hat es beschrieben – einige Berechnungen anstellen, um das umzusetzen. Das wird höchstwahrscheinlich neuer Stellen im Verwaltungsbereich bedürfen, und ich kann mich gut daran erinnern, dass Herr Tode sich immer fürchterlich aufregt, wenn die Hochschulen Verwaltungspersonal aufbauen. Ich befürchte, der Gesetzentwurf wird, wenn er so bleibt, wie er ist, die Hochschulen zwingen, noch weiteres Verwaltungspersonal aufzubauen. Wie Sie das Problem lösen wollen, Herr Tode, können Sie uns dann im Ausschuss erklären.

Nächstes Problem: Ist diese Regelung wirklich gerichtsfest? Es nützt uns nichts, das schönste Modell in den Gesetzentwurf zu schreiben, wenn die Verwaltungsgerichte nachher doch wieder Anlass sehen, zusätzliche Studenten aufzunehmen. Das werden wir im Ausschuss mit Hilfe des Senats und seiner Mitarbeiter, vielleicht auch mit einer Anhörung, juristisch prüfen müssen.

Schließlich der letzte Punkt – Frau Gümbel oder Herr Kleibauer hatten es schon angedeutet –, die Vereinbarungen mit den Hochschulen sind sehr gut. Wir finden das viel besser als alles andere. Ich will aber von Ihnen, Frau Senatorin, auch hören, ob wir wirklich Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Hochschulen haben werden, oder ob Sie doch die Möglichkeit nutzen werden, im Zweifel durch Ersatzvornahme vorzugehen.

Sie merken, meine Damen und Herren, es gibt noch einige Probleme im Detail. Deshalb unterstützt die FDP auch den Antrag der CDU auf Überweisung an den Wissenschaftsausschuss. Aber noch einmal: Seit langer Zeit hat die Senatorin erstmals einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Das begrüßt die FDP, und wir helfen gerne mit, um es noch besser zu machen, als es bisher ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Heyenn hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit den Urteilen aus den Jahren 1972 und 1973 gab das Bundesverfassungsgericht den Anstoß, den Hochschulzugang auf der Grundlage von Kapazitätsverordnungen zu regeln. Ziel war es, die vorhandenen Lehrkapazitäten möglichst vollständig auszuschöpfen und ein Verfahren zur gleichmäßigen Belastung der Hochschulen zu entwickeln. Die Festsetzung dieser Höchstlast der Hochschulen ist rechtlich notwendig, da der freie Zugang zum Beruf bei uns ein Grundrecht ist, das nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt oder gar versagt werden darf. Die Wahl sowie die Aufnahme des Studiums gehören mit zu diesem Grundrecht, und das Bundesverfassungsgericht hat 1972 verkündet, dass bei einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung ein Zulassungsstopp nur – ich zitiere –

"in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet"

werden kann. Das Ergebnis war die im Staatsvertrag festgelegte einheitliche Kapazitätsverordnung. Der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wurde in seiner aktuellen Fassung von 2006 von den Landeswissenschaftsministern unterzeichnet, damit die Länder bei der Kapazitätsermittlung mehr eigenen Gestaltungsspielraum erhalten.

Bewerbe ich mich um einen Studienplatz, gibt es zwei Möglichkeiten, um ihn zu bekommen: Entweder, ich habe im Bewerbungsverfahren trotz NC Erfolg, oder ich kann mit der Begründung klagen, dass die vorhandene Kapazität nicht ausgeschöpft worden sei. Und – dies wurde bereits angesprochen – es gibt sehr viele Klagen, um einen Studienplatz zu bekommen. Früher wurde vor allen Dingen um die Ausbildungskapazität in den medizinischen Studiengängen und nur vereinzelt auch um die in sonstigen Studiengängen gestritten. In Zukunft wird diese Kapazitätsermittlung und -überprüfung in den Bachelor- und Masterstudiengängen erheblich zunehmen; das hat auch eine Schriftliche Kleine Anfrage von mir ergeben. Es ist schon von Herrn Kleibauer darauf hingewiesen worden, dass das größere Problem in Hamburg ist, dass wir zu wenige Masterplätze haben.

Es gibt bei der Festsetzung von Ausbildungskapazitäten zwei verschiedene Modedelle. An dem Bandbreitenmodell hatten viele Länder Interesse. Für Hamburg ist, wie wir aus der Drucksache sehen, die Festsetzung über das Vereinbarungs- und Vorgabemodell vorgesehen. Bei diesem Modell beruht die Festsetzung der Studienkapazitäten auf Zielzahlen, die in Zielvereinbarungen zwischen

(Dr. Wieland Schinnenburg)

Hochschule und Wissenschaftsbehörde bestimmt werden. Damit soll die Lehrkapazität zwischen Wissenschaftsbehörde und Hochschule vereinbart werden, und jede einzelne Hochschule wäre dann in der Lage, ihre Kapazitäten in eigener Entscheidung auf Fakultäten und Studiengänge zu verteilen. In der Konsequenz ist bei diesem Vereinbarungsmodell die Berechnung der Lehrleistung den Verwaltungsgerichten entzogen. Auch wären die Verwaltungsgerichte nicht mehr für die Überprüfung der Lehrlast zuständig, weil es sich nicht mehr um die Anwendung einer Rechtsverordnung handeln würde, gegen die potenzielle Studierende einen Studienplatz einklagen könnten, sondern um das Ergebnis politischer Willensbildung. Deshalb lehnen wir das ab. Das Ziel ist offenkundig. Mit der Wahl dieses Vereinbarungsmodells will man erreichen, dass es weniger Klagen gibt, aber dadurch wird es nicht gerechter, ganz im Gegenteil.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sind dafür, das im Ausschuss noch einmal zu beraten, und deshalb sind wir auch für eine Überweisung an den Wissenschaftsausschuss.

Wir als LINKE plädieren für eine Reform des Kapazitätsrechts unter sozialen Gesichtspunkten, die die bedeutsamen Interessen und Rechtsgüter gegeneinander abwägt. Sie müssen zum Beispiel die Interessen der Studierenden auf einen guten und auch gut betreuten Studienplatz in Einklang bringen mit dem Interesse der Allgemeinheit. Wir möchten möglichst vielen den Zugang zu akademischer Bildung sichern. Rechtssicherheit für Studieninteressierte und Hochschulen muss gerecht abgewogen werden. Aufgrund steigender Bewerberzahlen und einem Mangel an Studienplätzen gibt es immer mehr Zulassungsbeschränkungen an den Hamburger Hochschulen. Es gibt kaum noch einen Studiengang, wo kein NC herrscht, und persönliche Bewerbungsgespräche wird es grundsätzlich nicht geben. Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Berufswahl. Es ist die Aufgabe Hamburgs, eine ausreichende Anzahl von Studienplätzen zu finanzieren. Hierbei darf der Aspekt der sozialen Ungerechtigkeit – klagen kann nur, wer Geld hat – beim Kapazitätsrecht auch nach dem Vorgabemodell nicht außen vor bleiben.

Hochschulkapazitätsrecht ist Landesrecht. Herr Kleibauer hat darauf hingewiesen, und auch wir sind der Auffassung, dass die drei Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sich erstens widersprechen und zweitens nicht deutlich gesagt wurde, wie diese umgesetzt werden sollen, was auch sehr interessant wäre. Wir haben aber zu diesem Entwurf noch drei weitere Fragen.

Erstens: Welche Qualitätsansprüche dürfen beziehungsweise müssen an die Lehre und das Studium gestellt werden, um von einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Hochschulaufgabe Ausbildung und damit von einer akzeptablen wissen

schaftlichen Ausbildung aus Sicht der Lehrenden und Studierenden reden zu können?

Zweitens: Wann beginnt, wie es das Bundesverwaltungsgericht genannt hat, die unzulässige Niveaupflege?

Drittens: Wie werden die anderen Hochschulaufgaben – Forschung, Dienstleistung, Weiterbildung, akademische Selbstverwaltung – berücksichtigt?

Der heute vom Senat eingebrachte Gesetzentwurf ändert überhaupt nichts an der massiven Unterfinanzierung der Hamburger Hochschulen und dem Nachteil, den die Studierenden deswegen haben. Wir meinen, da muss angesetzt werden und nicht an einer anderen Berechnung von Kapazitätsrechten, die dann auch noch zur Folge hat, dass sich immer weniger Leute einklagen können.

(Beifall bei der LINKEN)