Deswegen ist auch richtig, was Frau Leonhard sagte, dass für diese Jugendlichen die geschlossene Unterbringung die letzte Chance vor dem endgültigen Abgleiten in die kriminelle Karriere ist. Es ist auch die letzte Ausfahrt vor dem Jugendknast.
Zur Wahrheit gehört auch, dass die Alternative zur geschlossenen Unterbringung nicht eine weitere offene Hilfemaßnahme ist, nicht eine intensiv-pädagogische Betreuung, die dann statt 12 Stunden 24 Stunden stattfindet, sondern die Alternative ist der Jugendknast.
Ich glaube, das will niemand von uns, weil wir dann wissen, dass wir diese Jugendlichen verloren haben.
Man muss ganz klar sagen, dass weder diesen straffälligen Jugendlichen noch den berechtigten Schutzinteressen und Bedürfnissen der Bürger mit irgendwelchen pädagogischen Traumtänzereien geholfen ist, die wir uns hier manchmal anhören müssen. Deswegen stehen wir als CDU seit eh und je und ohne Wenn und Aber dafür, diese gesetzliche Möglichkeit zur geschlossenen Unterbringung auch zu nutzen.
Das Konzept "Menschen ohne Mauern", das wir in den Achtziger- und Neunzigerjahren durch die SPD hatten, ist gescheitert, und es ist heute auch nicht richtiger. Die SPD, zumindest ihre Mehrheit in diesem Haus, hat dies inzwischen glücklicherweise längst begriffen, aber GRÜNE und LINKE offenbar nicht.
(Beifall bei der CDU und der SPD – Jens Kerstan GRÜNE: Es gibt keine geschlosse- ne Einrichtung, die nicht gescheitert ist!)
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Abgeordneter de Vries, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Blömeke?
Frau Blömeke, Sie haben doch schon einen Antrag für die nächste Sitzung angemeldet, da werden wir wieder das Vergnügen haben. Gedulden Sie sich bis dahin noch.
Ich will auf das Bürgerliche Gesetzbuch verweisen, weil immer gesagt wird, das sei allein eine Jugendhilfemaßnahme.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr de Vries, Sie können gleich weitermachen, die Zeit wird nun auch gestoppt. Jetzt hat Frau Goetsch eine Zwischenfrage, wenn Sie gestatten.
Das Gesetz sagt – und das ist an der Stelle sehr wichtig –, dass die Unterbringung zulässig sei zum Wohl des Kindes, insbesondere dann, wenn sie der Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung diene, wenn das nicht auf andere Weise erfolgen könne.
Ich fasse noch einmal zusammen: Dies bedeutet, dass man den Jugendlichen davor schützt, weitere Straftaten zu begehen und ihm eine Chance gibt. Man schützt aber auch andere und versucht, eine Gefährdung abzuwenden. Wie real diese Gefahr ist, zeigt doch der Vorfall Anfang des Monats. Zwei Jugendliche, die Insassen der Haasenburg waren, sind, wenige Tage, nachdem sie nach Hamburg gekommen waren, sexuell übergriffig geworden gegenüber einer jungen Frau. Es gab eine versuchte Vergewaltigung. Das zeigt doch, dass diese Gefährdung ganz real ist, das müssen Sie doch begreifen, Herr Kerstan.
Wir haben eine geschlossene Unterbringung schon im Sommer gefordert, als es die Diskussion im Nordverbund mit unseren Partnern gab. Wir wollen geschlossene Unterbringung unter Achtung der Menschenwürde und ohne Willkür. Aber es sollten dort Jugendlichen klare Grenzen und ein klarer Rahmen gesetzt werden, damit sie eine letzte Chance bekommen. – Danke.
Bevor der Abgeordnete Ritter das Wort hat, gebe ich noch einmal bekannt, dass wir noch fünf Minuten Redezeit für die Aktuelle Stunde haben. – Herr Ritter hat das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es passt sehr gut, dass ich noch fünf Minuten habe, danach ist die Zeit dann abgelaufen.
Ich möchte einiges, das schon gesagt wurde, noch einmal verdeutlichen, damit wir nicht die Debatte führen, die wir gestern schon im Familienausschuss hatten. Von wem reden wir hier?
Erstens: Wir reden über ungefähr 10 bis 15 Jugendliche von 350 im FIT betreuten Jugendlichen, bei denen es nicht funktioniert.
Passen Sie auf, Herr Kerstan, ganz ruhig. Sie müssen mich auch ausreden lassen, denn nicht alles, was Sie sagen, ist richtig, nur weil Sie bei den GRÜNEN sind.
Ich zitiere aus dem Bericht der Kommission, was über die Jugendlichen gesagt wurde. Das ist interessant, und es sind Experten, die überall anerkannt sind.
"Es sind die ungeliebten Kinder und Jugendlichen, die keiner mehr aushalten mochte, weder in der Familie und Schule noch in Heimeinrichtungen, und die deshalb in der Haasenburg landeten. Es sind Outlaws, die gleichermaßen als Opfer und Täter im gesellschaftlichen Fokus stehen und nicht mehr aus ihrem Teufelskreis herausfanden."
Nun haben wir aber eine andere Instanz, jetzt geht es um die Haasenburg als Träger, der die geschlossene Unterbringung praktisch ausführt. Jetzt kommen wir zu dem gestrigen Thema im Familienausschuss, bei dem auch Herr Scheele anerkannt hat, dass nach 2008 unsere Kontrollfunktion, nämlich die Aufsichtskommission, erst jetzt wieder eingesetzt wurde. Das heißt also, die Umsetzung der geschlossenen Unterbringung in der Haasenburg wurde erst seit 2013 wieder kontrolliert, und darin liegt ein Fehler. Es geht nämlich um die Frage, ob wir diesen 8 bis 15 Jugendlichen, die schon alle Maßnahmen durchlaufen haben, in einer anderen Maßnahme helfen können. Der Vorschlag, den Sie als Alternative einbringen, ist eine intensiv-pädagogische Maßnahme und, wie Herr de Vries schon sagte, sie ist gescheitert.
Als Konsequenz hieraus – Sie merken es schon, von der Quantität her ist es eine geringe Anzahl – ist die geschlossene Unterbringung für bestimmte Jugendliche momentan alternativlos, Frau Blömeke.
Abschließend noch einmal zu Herrn de Vries. Er hat eine endgültige Meinung, die ich akzeptiere und die pro geschlossene Unterbringung ist. Wir
als FDP-Fraktion sind momentan so lange für eine geschlossene Unterbringung, bis eine seriöse Alternative vorgelegt wird, die zum Schutz der Jugendlichen und zum Schutz der Gesellschaft ist. Solche Alternativen gibt es laut gestriger Aussage des Senats nicht.
Es gibt keinen Träger, der etwas vorgelegt hat, es gibt keine Beantragung. Sie waren gestern alle dabei, es gibt keine Alternative. Deswegen ist Ihre Forderung momentan mehr als haltlos.