Ich habe sogar das Gefühl, dass Ihnen die Vorstellungskraft fehlt, wie Sie Elektromobilität weiterentwickeln wollen, und dazu macht der CDU-Antrag konkrete Vorschläge.
Herr Dr. Schinnenburg, Sie hatten gesagt, dass wir das mit der Brechstange machen wollten, aber dann haben Sie den Antrag und den Punkt mit den Busspuren nicht richtig gelesen. Ich kann noch einmal zitieren:
"Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Busspuren für die Nutzung von elektrobetriebenen Fahrzeugen freigegeben werden können."
Das heißt, hier geht es darum, wie es in den nächsten fünf Jahren aussieht, und warum – Herr Hesse sagte es noch einmal – wollen wir in diesem
Punkt eigentlich immer auf dem Status quo bleiben. Wir sollten neue, innovative Ideen bedenken und auch weiterdenken, ob es für Hamburg eine Möglichkeit wäre.
Das hat nichts mit einer Brechstange zu tun. Auch die SPD und die anderen Fraktionen haben meiner Meinung nach den Punkt nicht richtig gelesen. Wir finden es schade, dass Sie definitiv nicht weiter daran denken, eine Ergänzung der Bauordnung vorzunehmen, denn in ihr steht im Moment noch nichts von Elektromobilität.
Herr Steffen sagte, dass Elektromobilität nicht das Allheilmittel sei, aber Elektromobilität fördern bedeutet nicht, die anderen Verkehrsträger und Infrastrukturprojekte auszublenden. In unserem Punkt 5 des Antrags reden wir deutlich darüber, dass es eine Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern geben muss. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Wer stimmt zunächst einer Überweisung der Drucksachen 20/10124 und 20/10267 an den Verkehrsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich über die beiden Anträge in der Sache abstimmen. Wir kommen zunächst zum Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 20/10124. Diesen möchten die Fraktionen der GRÜNEN und der FDP ziffernweise abstimmen lassen.
Wer möchte der Ziffer 2 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieses abgelehnt.
Wer möchte Ziffer 3 folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit hat auch dies keine Mehrheit gefunden.
Wer möchte sich den Ziffern 4a bis 4d und 4f sowie den Ziffern 5 und 6 anschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieses abgelehnt.
Wer stimmt der Ziffer 4e zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch die Ziffer 4e und der Antrag insgesamt abgelehnt.
Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sind 108 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war ein Stimmzettel ungültig, und 107 Stimmen waren somit gültig. Frau Henriette von Enckevort erhielt 100 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist Frau Enckevort gewählt.
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 26 auf, Drucksache 20/10000, Bericht des Haushaltsausschusses: Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg und Rechtliche Ausgestaltung der strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens – Beratende Äußerungen nach Paragraf 88 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung und Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksachen 20/8400: Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz – SN- HG) (Senatsantrag), 20/9054: Rechtliche Ausgestaltung der strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens – Beratende Äußerung nach § 88 Absatz 2 LHO (Bericht des Präsidenten des Rechnungshofs) und 20/9663 (Neufassung): Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 20/8400) – Drs 20/10000 –]
[Interfraktioneller Antrag: Ein modernes Haushaltswesen für mehr Generationengerechtigkeit – Drs 20/10265 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beschließen heute das SNH-Gesetz, mit dem die Landeshaushaltsordnung – die Rahmengesetzgebung für das Haushaltswesen, die Königsdisziplin des Parlaments – grundlegend geändert wird. Das kommt so nur selten vor. Erforderlich ist die Neufassung, weil sich Bürgerschaft und Senat 2002 auf den Weg gemacht haben, das Haushaltswesen der Stadt zu modernisieren, und das mit Erfolg.
Während es in der ersten Phase darum ging, das Vermögen Hamburgs zu erfassen und zu bewerten, um eine Bilanz aufzustellen, die im zweiten Schritt um eine Konzernbilanz ergänzt wurde, die alle Beteiligungen der Stadt einbezieht, wurde in den letzten Jahren die Modernisierung von Haushaltsplanung, Haushaltssteuerung und Bewirtschaftung vorbereitet und in Auswahlbereichen erprobt. Dies alles war mit konzeptionellen Erwägungen und aufwendigen technischen Entwicklungen verknüpft, die vornehmlich in der Finanzbehörde und in Projekten in den Fachbehörden geleistet wurden und die dabei Neuland betreten und gute Arbeit geleistet haben.
Mit der neuen Landeshaushaltsordnung beenden wir die Erprobungsphase und schaffen die Grundlage dafür, dass der nächste Doppelhaushalt 2015/2016 nach doppischen, nach kaufmännischen Gesichtspunkten aufgestellt und bewirtschaftet wird. Die Doppik löst die Kameralistik endgültig ab.
Die althergebrachte Kameralistik, die sich darauf beschränkt, geplante Einzahlungen und Auszahlungen aufzulisten, genügt heutigen Ansprüchen an das Haushaltswesen nicht mehr. Die geringer werdenden finanziellen Spielräume und die Schuldenbremse stellen höhere Anforderungen an die Haushaltsplanung. Wir haben uns daher für die staatliche Doppik entschieden, die die Sicht auf den Ressourcenverbrauch und auf das Vermögen fokussiert.
Die Doppik berücksichtigt neben den Zahlungsströmen auch Erträge und Aufwendungen, die zwar heute noch nicht zahlungswirksam sind, aber in Zukunft zu erheblichen finanziellen Herausforderungen führen können. Die Doppik verlangt Rückstellungen für künftige Pensionen und Abschreibungen für Wertverluste von Investitionsobjekten. Sie schafft dabei bereits bei der Planung Klarheit über Folgekosten. Wer heute einen Beamten einstellt, muss auch heute schon für dessen Pension Vorsorge treffen. Wer heute investiert, muss auch heute schon den Aufwand für Sanierung und Ersatzbeschaffung berücksichtigen. Diese neue Transparenz bei der Haushaltsplanung führt zu mehr Generationengerechtigkeit.
Künftig wird es schwerer sein, sich für Leuchttürme feiern zu lassen und die Rechnung erst kommenden Generationen zu präsentieren.
Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas zum gestern vorgestellten Geschäftsbericht 2012 für den Konzern Hamburg und zu den Reaktionen darauf sagen. Der Geschäftsbericht 2012 zeigt, wie wichtig und richtig es ist, dass wir künftig schon in der Haushaltsplanung die eben umschriebenen Grundsätze vorsichtigen kaufmännischen Planens berücksichtigen, um nicht erst nachträglich mit der Bilanzierung Überraschungen zu erleben. Das gestern veröffentlichte Ergebnis mit zum Teil drastischen Formulierungen dem Senat anzulasten, empfinde ich aber als töricht, denn wir wissen es doch alle besser.
Es ist nicht die Schuld dieses Senats, dass er jetzt die strengeren Bewertungsregeln des Handelsgesetzbuches anwendet und nicht die freundlicheren Regelungen der Vergangenheit fortführt. Dies ist unser aller Willen nach Klarheit und Wahrheit in der Bilanz geschuldet, die wir mit der Einführung der Doppik einfordern. Es ist nicht Schuld des Senats, dass er die Risiken, die Hamburg 2009 mit den Garantien für die HSH Nordbank eingegangen ist, jetzt entsprechend ihrer Bewertung in der Bilanz abbildet, was übrigens auch Fraktionen in der Bürgerschaft ganz konkret gefordert haben. Dieser Senat hat vielmehr mit einem großen Teil dieses Hauses gemeinsam die HSH Nordbank gestärkt, damit aus den Buchverlusten einer städtischen Bilanz möglichst keine realen Verluste für den Haushalt entstehen, für die der Steuerzahler dann tatsächlich zur Kasse gebeten wird.
Dieser Senat hat hingegen im Zusammenhang mit der Novellierung der Landeshaushaltsordnung eine Regelung vorgeschlagen, die verlangt, dass mindestens ein Viertel der positiven Überschüsse eines Haushaltsjahres dem Eigenkapital zugeführt werden muss, solange, bis zumindest eine schwarze Null erreicht wird. Diese Überschüsse stehen damit, anders als heute, nicht zur Verfügung, um in folgenden Haushaltsjahren Defizite auszugleichen.
Wir alle nehmen die negative Entwicklung des Eigenkapitals sehr ernst, auch wenn diese Entwicklung zunächst zu keinen zusätzlichen Zahlungen führt, und beschließen heute eine Regelung, die das Eigenkapital stärken wird.
Meine Damen und Herren! Wir belassen es nicht dabei, die Kameralistik durch die Doppik zu ersetzen. Wir gehen bei der Haushaltsmodernisierung einen großen Schritt weiter und verändern auch die Darstellung und die Ermächtigungsebene. Wir
führen einen Produkthaushalt ein, eine grundlegende Veränderung, die die Haushaltsmodernisierung 2010 fast hätte scheitern lassen. Erst mit der Ablösung des damals noch tiefer greifenden Modells des Neuen Haushaltswesens durch das Strategische Neue Haushaltswesen, SNH, das der Senat und alle Fraktionen dieses Hauses gemeinsam ausgehandelt und einstimmig auf den Weg gebracht haben, wurde dieser zweite Schritt möglich.
Der Produkthaushalt löst die kamerale Titelstruktur ab. Anstatt über Tausende von Titeln beschließt die Bürgerschaft künftig über Kontengruppen in weniger als 200 Produktgruppen. Die Ermächtigung des Haushalts findet also auf einer sehr viel aggregierteren Ebene statt als bislang. Der Spielraum der Verwaltung in der Bewirtschaftung erhöht sich. Zugleich muss der Senat seine Ziele formulieren und Kennzahlen und Kennzahlenwerte mit dem Haushaltsplan vorlegen, die Teil der bürgerschaftlichen Ermächtigung werden. Wir kommen von der Input-Steuerung zur Output-Steuerung, bei der die fachliche Zielsetzung Grundlage für die Mittelausstattung ist.