DIE LINKE wird sich außerdem dafür einsetzen, dass auch die Hochschulen Wirtschaftsausschüsse bekommen. Warum sollen denn Personalräte
Auch die schon erwähnte Allzuständigkeit in personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen muss umfassend sein, denn sie ist schließlich das Zentrum der Reform. Sie wären gut beraten, hier nicht herumzueiern. Sie können übrigens vom Antrag der SPDBürgerschaftsfraktion von 2005 abschreiben, darin steht es ziemlich gut.
Wer im Personalrat freigestellt wird, sollte keine Gruppe für sich entscheiden können. Das ist überholt.
Denn die Mitbestimmungsrechte des Personalrats sind nicht nach Gruppen zu trennen. Diese Spaltung gehört endgültig abgeschafft.
so wie das auch, liebe FDP und CDU, im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen ist. Dasselbe gilt für die Anzahl ihrer Mitglieder. Wenn Sie sich vor Augen führen, wie kurz die Phase für eine abschließende Stellungnahme für einen Personalrat ist, nämlich in der Regel zwei Wochen, dann braucht es bessere Bedingungen.
Noch eine Anmerkung zur CDU. Bei dem Expertengutachten, Herr Niedmers, meinen Sie sicherlich das von Herrn Thüsing. Sein Handkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz steht auch bei mir im Regal. Wir nennen ihn allerorten eigentlich nur Arbeitgeberkommentar. Ich blättere manchmal darin, wenn ich gute Gegenargumente brauche.
Herr Thüsing ist nun wirklich landauf, landab bekannt. Er ist ein renommierter Jurist und Arbeitsrechtler, aber wer sich ein bisschen mit der Materie auskennt, der weiß auch, dass Arbeitsrecht Richterrecht ist. Arbeitsrecht ist immer sehr stark von Interpretationen geprägt, und es gibt nicht die eine Rechtsliteratur, in der irgendetwas steht, sondern gerade das Arbeitsrecht ist sozusagen eine Spielwiese für Juristinnen und Juristen, alle möglichen Positionen zu vertreten. Und genauso ist das auch mit der angeblichen Verfassungswidrigkeit, das ist eine echte Schaumschlägerei von Ihnen. Warum ist denn nicht schon lange gegen das Personalvertretungsrecht in Schleswig-Holstein geklagt worden? Das erklären Sie mir einmal.
Beim Abgeordneten Niedmers habe ich mich in Teilen schon gefragt, was ihn geritten hat bei seinen Anfragen, die er an den Senat zum neuen Personalvertretungsrecht gestellt hat.
Die Frage, Herr Niedmers, ob die Einrichtung eines Pausenraums nach Feng-Shui-Gesichtspunkten mitbestimmungspflichtig ist, ist wirklich an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten gewesen.
(unterbrechend) : Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin. Sie können die Fragen gern außerhalb des Plenarsaals weiter diskutieren, hier hat jetzt Frau Artus das Wort.
Allerdings begreife ich mittlerweile, mit welcher Verachtung und von mir empfundener Arroganz Teile der CDU auf die Mitbestimmung von Beschäftigten blicken.
Die CDU-Fraktion hat offensichtlich gar nichts aus ihrem schlechten Gesetz von 2006 gelernt. Die Interessen von Beschäftigten hat sie offensichtlich in Teilen vollends aus dem Blick verloren.
Verehrte Abgeordnete! Hamburg braucht einen starken öffentlichen Dienst. Die Stadt braucht Beschäftigte, die ihre Ideen einbringen und sich einsetzen. DIE LINKE setzt sich deswegen dafür ein, dass es nicht bei dem bleibt, was im Gesetzentwurf steht. Und wir hoffen, dass wir in der Anhörung noch schön diskutieren werden, dort auch die Interessen deutlich werden und es zu Veränderungen kommt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! "Die Mitspracherechte der Personalräte als Vertretung der Beschäftigten sollen durch eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes verbessert werden." Das ist ein indirektes Zitat, zu finden im Arbeitspro
2012 konnte der Senat nach frühzeitig begonnenen Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes und dbb Hamburg Eckpunkte vorstellen. Die Gespräche waren intensiv, und die Vorstellungen lagen durchaus auseinander. Aber wir haben uns geeinigt, die Mitbestimmung zu erweitern, die bekanntlich in den Jahren 2005 und 2006 – es ist schon dargestellt worden – ausgedünnt worden ist. Nicht zuletzt darauf beruhte das Ersuchen dieses Hauses vom 14. April 2011: "Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder stärken"; ferner Individualrechte von Beschäftigten sowohl gegenüber den Personalräten als auch gegenüber den Dienststellen zu stärken – hierzu werden den Beschäftigten Anhörungs- und Informationsrechte eingeräumt –; drittens, aber eigentlich erstens, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Personalvertretungsrecht – das betrifft die Zusammensetzung der Personalräte und auch ihre Befugnisse, denn sie sollen sich um Gleichstellungsfragen kümmern – und viertens zentrale personalvertretungsrechtliche Verfahren besser auszugestalten. Das Personalamt hat auf dieser Grundlage den erforderlichen Gesetzentwurf erarbeitet, und seit dem 11. Februar liegt er Ihnen vor. Die versprochene Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes findet noch in dieser Legislaturperiode statt.
"Nur Beschäftigte, die in die sie betreffenden Entscheidungsprozesse einbezogen werden, können die Ziele ihrer Organisation mittragen. Den Personalvertretungen kommt hierbei […] eine besondere Bedeutung zu. Die Mitbestimmung dient auch der Qualität des Verwaltungshandelns."
So ist es. Und wir reden über ein wichtiges und spannendes Thema, auch wenn manchmal der Drucksachentext hier und da ein wenig sperrig ist – Zitat –:
"Ablösung der einzelfallbezogenen Mitwirkungstatbestände durch eine innerdienstliche Allzuständigkeit der Personalvertretung."
Aber die genau ist ein Erfolg. Dass die Personalvertretungen jetzt grundsätzlich ein Wort in allen innerdienstlichen Angelegenheiten mitzureden haben, stärkt alle. Denn um wessen Entfaltungsmöglichkeiten geht es zum Besten der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg? Es geht um diejenigen, die für die Stadt arbeiten. Wählerinnen und Wähler können sich noch so klug entscheiden – schon bald werden sie dazu wieder die Gelegenheit haben –, und die gewählten Politikerinnen und Politiker können sich noch so viel ausdenken und be
schließen, es nützte wenig ohne eine engagierte und leistungsfähige Verwaltung, ohne engagierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die hat Hamburg, und mit ihnen kann die Stadt auch den kommenden Jahren optimistisch entgegensehen.
Umso wichtiger ist es, die Beschäftigten aller hamburgischen Dienststellen – ich darf das einmal postmodern formulieren – dort abzuholen, wo sie sind, und sie nicht am Streben nach einer zufrieden machenden beruflichen Laufbahn zu hindern. Arbeit strukturiert den Alltag, Arbeit ist ein wichtiger Faktor für die persönliche Entwicklung, ein Lebensschwerpunkt, dem wir ein Drittel unseres Lebens widmen. Und sie kann Sinnstifter sein, erst recht die Arbeit im öffentlichen Dienst. Dienst für die Öffentlichkeit ist in besonderem Maße verantwortungsvoll, und zwar in zweierlei Hinsicht: weil wir für und auch über andere entscheiden und weil wir von den Steuern der Bürgerinnen und Bürger bezahlt werden und darum auch zuallererst ihnen verpflichtet sind. Dies schließt die Pflicht zur Leistung, zur steten Selbstkritik und zur Weiterentwicklung ein. Dies geht aber nur im selbstbewussten Dialog miteinander, auch mit der Personalvertretung und den Tarifpartnern.
Meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle betreten wir in Hamburg durchaus personalvertretungsrechtliches Neuland. Dem Senat ist wohl bewusst, dass dies nicht uneingeschränkt auf Zustimmung stößt. Teils werden, wie eben schon, verfassungsrechtliche Zweifel erhoben, teils wird ein Mehraufwand erwartet. Aber was vielleicht sonst noch erhoben und erwartet wird, werden wir hören, und es wird hinreichend Gelegenheit bestehen, Bedenken im weiteren parlamentarischen Verfahren eingehend zu erörtern. Wie jede gute Rechtsetzung stellt das neue Personalvertretungsrecht den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalräten dar. Entscheidend wird letztlich aber sein, die Chancen, die das neue Recht bietet, auf allen Seiten mit Leben zu erfüllen.
Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen des Senats für die intensiven Gespräche, die ausgesprochen konstruktive Mitarbeit und die unerlässliche Kompromissfähigkeit ausdrücklich beim Deutschen Gewerkschaftsbund und beim dbb Hamburg bedanken
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger erleben die Verwaltung als guten Service, und sie werden im per
sönlichen Kontakt und auch schriftlich mit Respekt und mit Wertschätzung angesprochen. Das neue Personalvertretungsrecht wird die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes befähigen, sich dieser Aufgabe mit noch breiterer Brust und auf einer sicheren Grundlage zu widmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.