Drittes Stichwort: Synergieeffekte. Wie von uns gefordert, wird die erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen des bereits bestehenden epidemiologischen Krebsregisters auf das klinische übertragen und dort fortgesetzt.
Viertes Stichwort: Datenschutz. Wie von uns gefordert, wird dieser bei der Erhebung, der Übermittlung und der Auswertung der Patientendaten stets gewahrt bleiben.
Fünftes Stichwort: langfristige Finanzierung; darauf ist Herr Kekstadt auch schon eingegangen. Wie von uns gefordert, sind die laufenden Kosten für den Betrieb des Krebsregisters langfristig gesichert. Sie haben schon ausgeführt, dass die Krankenkassen 90 Prozent übernehmen, und dafür möchten wir diesen ausdrücklich danken. Der Rest in Höhe von 10 Prozent kommt von der Stadt. Letztes Stichwort Anschlussfähigkeit: Wie von uns gefordert, werden die in Hamburg gesammelten Daten so aufbereitet, dass sie auch in Zukunft mit denen aus anderen klinischen Krebsregistern kombiniert werden können. So, wie es erfolgt ist, ist es eine gute Umsetzung.
Heute können alle Parteien des Hauses dieses Gesetz vorstellen und mit Fug und Recht behaupten, den Gesetzentwurf des Senats ergänzt, verbessert und kritisch diskutiert und letztendlich das bestmögliche und ausgewogenste Ergebnis erzielt zu haben. Im Namen aller wünsche ich, dass viele Erkenntnisse zum Wohle der heutigen und zukünftigen Krebspatienten daraus geschlossen werden können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mich hat die erneute Anmeldung des Themas zur Debatte etwas verwundert,
denn schon nach der Debatte im letzten Jahr ist deutlich geworden, dass keine erheblichen Kontroversen oder gar eine ablehnende Haltung in diesem Haus zu dem Thema bestehen. Daher bekräftige ich heute gerne noch einmal, dass wir das Gesetz begrüßen. Wir haben an der Einführung und Umsetzung mitgewirkt, es ist ein gutes Gesetz, das da auf den Weg gebracht wird, und natürlich handelt es sich schlussendlich um eine Bundesvorgabe, die wir hier erfüllen. Die Frage des Ob hat sich hier eigentlich nicht gestellt, sondern nur die Frage des Wie, und wir sind mit dem Ergebnis zufrieden.
Eine zusätzliche Erfassung der klinischen Verlaufsdaten über die epidemiologischen Daten hinaus wird ermöglichen, dass Diagnostik, Therapieverfahren und -verläufe besser miteinander in Abgleich gebracht werden können, dass Verbesserungspotenziale erschlossen werden können und dass schlussendlich – das ist jedenfalls die Hoffnung dahinter – dann auch die Therapie und die Behandlung für die Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen verbessert werden können. Es gibt gute Erfahrungen mit bereits bestehenden klinischen Krebsregistern, und darauf wollen wir aufbauen.
Wie schon in der letzten Debatte und den Ausschussberatungen bekräftigt, begrüßen wir die Einrichtung des flächendeckenden klinischen Krebsregisters als einen wichtigen Baustein für die bessere Bekämpfung von Krebserkrankungen in Hamburg und bundesweit. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir über klinische Krebsregister reden, müssen wir zunächst einmal einem Menschen danken: Daniel Bahr, dem ehemaligen FDP-Bundesgesundheitsminister. Anders als seine Vorgänger von der SPD hat er es geschafft, ein Bundesgesetz durchzusetzen und in Kraft zu setzen, worauf jetzt aufgebaut wird. Insofern ein herzlicher Dank an Daniel Bahr, das war eine sehr gute Leistung.
(Beifall bei Finn-Ole Ritter FDP – Christiane Schneider DIE LINKE: Nur ein Einziger von der FDP klatscht!)
Jetzt also zur Umsetzung in Hamburg: Wir werden diesem Antrag und dem Gesetz auch zustimmen. Dieses Gesetz bietet sehr viele Chancen, aber es birgt auch, das will ich nicht verhehlen, einige Risiken, und zwar im Bereich des Datenschutzes. Zum Glück ist es so – das haben wir im Gesundheitsausschuss besprochen –, dass entsprechende Vorsichtsmaßnahmen im Gesetz vorgesehen sind.
Da ist einmal die Sache, dass Patienten der Meldung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen können, dass sie auch darüber aufgeklärt werden müssen, dass sie dies können, und dass das Register vor allem mit weitgehend pseudonymisierten Daten arbeitet. Daher ist eine hohe Datensicherheit gewährleistet. Das waren für mich Grundvoraussetzungen, dem Gesetz zuzustimmen. Die ärztliche Schweigepflicht ist immer eine Schlüsselfrage in der Medizin, die auch durch ein Gesetz nicht aufgeweicht werden darf. Wir glauben aber, dass das Gesetz diesen Anforderungen genügt. Aus diesem Grunde werden wir auch zustimmen, und die FDP-Fraktion wünscht dem Register, aber vor allem den Menschen, für die es geschaffen wird, alles Gute. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Die Einführung eines klinischen Krebsregisters hatten wir erstmals am 27. März 2013 in der Bürgerschaft debattiert, und schon am 3. April, also knapp eine Woche später, hatten AOK, Ersatzkassen, Ärztekammer, Privatversicherungen, Gesundheitsbehörde, Krankenhaus und Krebsgesellschaft eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass sie dies unterstützen. So viel Einigkeit ist selten bei den Playern im Gesundheitswesen, verehrte Abgeordnete, und schon deswegen sollten wir vielleicht einen Moment innehalten.
Tatsächlich hatte es im Vorwege ziemliche Debatten um die Einführung dieses Registers gegeben. Die damaligen Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag hatten sich aus gutem Grund enthalten. So war eine finanzielle Beteiligung der Privatversicherung anfangs nicht vorgesehen, und genau dafür hatte der von Herrn Schinnenburg schon erwähnte damalige Bundesgesundheitsminister von der FDP mit gesorgt. Kritisch war und ist ebenfalls zu bewerten, dass nicht von Anfang an ein zentrales klinisches Krebsregister eingerichtet wurde. Hamburgs Alleingang ist daher auch fragwürdig, wenngleich viele Begründungen dafür gefunden wurden. Es hilft aber nichts: Hätte die CDU/ CSU/FDP-Bundestagsregierung von Anfang an auf das bewährte Modell der heutigen ostdeutschen Bundesländer gesetzt, wo seit vielen Jahrzehnten ein zentrales Krebsregister geführt wird, wäre viel Zeit gespart worden.
Zum Glück wurde das zentrale klinische Krebsregister dort immer weitergeführt, sodass dort bereits eine sehr gute Datenlage vorhanden ist. DIE LINKE hat übrigens schon immer, insbesondere als sie in Mecklenburg-Vorpommern mit Martina
Bunge die Sozialministerin stellte, die Forderung erhoben, auch für den Westen ein zentrales klinisches Krebsregister einzuführen. Insofern, Herr Kekstadt, ist Hamburg auch keine Vorreiterin; das ist historisch nicht richtig.
Neben pathologischen Vorbehalten gegenüber linken Initiativen waren es wohl vor allem das Festhalten an der Zweiklassenmedizin und die Sonderrolle der Privatversicherungen, die die Einrichtung eines klinischen Krebsregisters bislang verhinderten. Aber gute Ideen lassen sich auf Dauer eben nicht aufhalten.
Verehrte Abgeordnete, leider muss ich Ihnen aber auch sagen, dass durchaus noch mehr möglich gewesen wäre in diesem Zusammenhang. Das klinische Krebsregister ist eine gute Einrichtung, aber es zielt im Wesentlichen darauf ab, durch das Sammeln von Informationen über Diagnosen, Therapien und Krankheitsverläufe – meine Vorredner und Vorrednerinnen haben schon dargelegt, welchen positiven Effekt das klinische Krebsregister hat – weitere Kontroll- und Früherkennungsprogramme zu entwickeln. Das klingt nur im ersten Moment gut, tatsächlich aber sind viele Methoden der Früherkennung durchaus umstritten. Da aber vor allem die bevölkerungsweiten Screenings opulente und auch sichere Einnahmequellen sind, werden zu wenige Alternativen angedacht, um Krebsleiden zu verhindern. Dass nicht zeitgleich mit der Einführung eines klinischen Krebsregisters ein nationaler Präventions- und Vorsorgeplan zur Krebsverhinderung initiiert wurde, ist aus meiner Sicht gesundheitspolitisch eine verpasste Chance.
Sehr geehrte Herren und Damen! Ein Drittel aller Krebsleiden könnte verhindert werden, wenn es gelänge, in der Bevölkerung sukzessive Verhaltensänderungen herbeizuführen. Damit könnten Risiken zur Krebsverursachung nämlich vermieden werden. Dazu wäre es erforderlich, Daten zu erheben, die Wege für die richtige Prävention aufzeigen, die wirksame Aufklärungskampagnen ermöglichen und die auch über Versorgungsengpässe Auskunft geben. Insbesondere beim Rauchen, beim Alkoholkonsum und bei der Ernährung bleiben die Möglichkeiten in der Aufklärung und in der Prävention bislang ungenutzt. Behalten Sie bitte diese Zahl im Kopf: ein Drittel weniger Krebserkrankungen. Das würde weniger Lungenkrebs, weniger Brustkrebs, weniger Magenkrebs, weniger Kehlkopfkrebs, viel weniger Leiden und viel weniger verkürzte Lebenserwartung bedeuten.
Verehrte Abgeordnete, DIE LINKE stimmt der Novellierung des Hamburgischen Krebsregisters zu und ebenso den notwendigen haushaltstechnischen Anpassungen. Wir versprechen uns von dem klinischen Krebsregister, dass an Krebs erkrankte Menschen bessere Heilungschancen haben, ihre Lebensqualität durch bessere Behand
lungsmethoden hoch bleibt und Krebs seinen Schrecken verliert. Es ist eine ernstzunehmende Erkrankung, aber auch eine sehr vielfältige. Längst ist Krebs nicht mehr mit einem Todesurteil gleichzusetzen, sondern als chronische Erkrankung einzustufen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wenn wir uns alle einig sind, lohnt die Debatte trotzdem, denn was hier heute verabschiedet wird, ist ein so bedeutender Schritt nach vorne für diejenigen, die betroffen sind, dass man wirklich noch einmal ein Wort darüber verlieren kann.
Es ist schon verschiedentlich erwähnt worden, dass Hamburg Vorreiter ist. Es ist jetzt nicht so wichtig im Benchmark der Bundesländer, wer am schnellsten ist, sondern das ist wirklich eine gute Nachricht für alle diejenigen, die erkrankt sind und bei denen dann auch jeder Tag zählt, der im Sinne einer Qualitätssicherung und einer Verbesserung der Behandlungsmethoden im Krebsregister erfasst wird, was auch noch Folgen für ihre eigene Behandlung haben kann. Insofern schließe ich mich gerne dem Dank an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses an, die diese Beratungen wirklich sehr konstruktiv und zügig gestaltet haben. Ich habe auch keine Probleme, Herr Schinnenburg, Daniel Bahr in den Dank mit einzuschließen. Das hat er wirklich einmal richtig gemacht, und ich lobe ihn auch, weil man ansonsten nicht so häufig Gelegenheit dazu hat.
Auch die Zahlen sind schon genannt worden. Wir werden jetzt mit dem Register 18 000 Neuerkrankungen jedes Jahr erfassen. Nicht nur die Hamburger mit Krebserkrankungen werden erfasst, sondern auch diejenigen, die die Diagnose und Behandlung hier erfahren, also wesentlich mehr Menschen als bisher. 46 000 Menschen in Hamburg leben mit dieser Diagnose einer chronischen Erkrankung, fast 5000 sterben jedes Jahr. Ihre Behandlung hängt in sehr hohem Maße vom Geschick der Behandlerinnen und Behandler ab und auch von der Kenntnis der Ärztinnen und Ärzte über Methoden, die sich bewährt haben und erfolgreich sind, und Methoden, die nicht den nötigen Erfolg gebracht haben. Um das zu wissen und diese Transparenz zu haben, brauchen wir das klinische Krebsregister. Wir werden mehr Klarheit haben darüber, welche Methoden angewendet werden sollen. Die Patientinnen und Patienten werden wis
sen, wo sie am besten hingehen und wo am erfolgreichsten behandelt wird. Deshalb ist das wirklich ein Meilenstein für eine bessere onkologische Versorgung. Das Register wird Ratgeber für Behandler und Wegweiser für Patientinnen und Patienten sein.
Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder seit 2013, ein solches Register auf Landesebene einzuführen. Wir hatten Glück, dass wir schon Vorarbeiten geleistet hatten. Insofern war der Hamburger Alleingang eine gute Basis, um dann sehr schnell auch die Bedingungen erfüllen zu können, die das Bundesgesetz uns vorgibt. Mit diesen frühzeitigen Aktivitäten knüpfen wir tatsächlich an eine Hamburger Tradition an. Wir haben das älteste epidemiologische Krebsregister der Welt seit 1926. Damit können wir aber nur feststellen, wo Tumorerkrankungen auftreten, welche dies sind und wo es möglicherweise auch Ursachen gibt, etwa Umweltursachen, für das Auftreten dieser Erkrankungen. Wir wissen aber bisher nichts über die Qualität der Versorgung und über die Behandlungsverläufe, und deshalb ist das schon ein großer Schritt nach vorne. Transparenz ist auch der erste Schritt zur Verbesserung.
Das Gesetz verpflichtet alle Einrichtungen, alle Krankenhäuser und Arztpraxen, Meldungen über Diagnosen, Therapien und Verläufe einzugeben. Dieser Aufwand wird ihnen vergütet, und im Gegenzug erhalten sie dann auch Rückmeldungen und Auswertungen zu ihrer eigenen Arbeit. Sie wissen, wo sie stehen im Vergleich mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Einrichtungen. Sie wissen, wie sie ihre Methoden mit anderen Methoden vergleichen können. Deshalb ist das heute nicht nur ein guter Tag für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für ihre Ärztinnen und Ärzte.
Die Meldepflicht gilt für Ärzte, aber nicht für Patienten; das ist mir auch noch einmal wichtig zu sagen. Die Patienten haben das Recht, der Meldung und Speicherung ihrer Daten zu widersprechen, und sie haben auch ein Recht, selbst Auskunft über ihren Fall und ihre Behandlungsergebnisse vom Krebsregister zu bekommen. Der Datenschutz war uns sehr wichtig, deshalb haben wir auch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sehr eng mit einbezogen und werden das auch in Zukunft weiterhin tun. Das Register wird weitgehend mit anonymisierten Daten arbeiten, und wir erfassen auch nur das, was unbedingt notwendig ist. Zum Stichwort Dokumentationsaufwand für Ärztinnen und Ärzte: nur das, was wirklich gebraucht wird, und keine unnötige Belastung. Schlank wird auch die Registerstelle selbst sein. Wir können Synergieeffekte nutzen mit dem epidemiologischen Krebsregister und müssen nicht so wahnsinnig viel
Da das Krebsregister in erster Linie der Qualitätssicherung dient, zahlen auch die gesetzlichen Krankenkassen den größten Anteil, nämlich 90 Prozent. 10 Prozent wird die Stadt tragen, und auch dafür werden heute die Grundlagen geschaffen.
Es gibt übrigens auf Bundesebene noch keine Einigung über die Höhe der Meldevergütung für die Ärztinnen und Ärzte. Auch daran sieht man, wie schnell wir hier in Hamburg sind. Wir haben aber sichergestellt mit den Hamburger Krankenkassen, dass rückwirkend gezahlt wird und dass wir wirklich morgen mit dem Krebsregister starten können.
Meine Damen und Herren! Wir werden mit diesem Register wirklich einen deutlichen Fortschritt erzielen. Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, ihr eigenes Tun zu überprüfen, mit den Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren und ihr Handeln abzugleichen. Patientinnen und Patienten bekommen mehr Sicherheit, wenn sie sich fragen müssen, wohin sie denn mit ihrer Krebserkrankung gehen und in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen, und auch bei Entscheidungen gemeinsam mit ihrem Therapeuten über die Art der Behandlung. Deshalb ist das heute wirklich ein guter Tag, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Behandler. – Herzlichen Dank.