Protokoll der Sitzung vom 18.06.2014

Wird das Wort gewünscht? – Frau Wowretzko von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hebammen und auch Entbindungspfleger sind längst zu einer integralen Stütze unseres Gesundheitssystems geworden. Durch die Wahrnehmung vielfältiger Aufgaben vor, während und nach der Geburt leisten sie einen unerlässlichen Beitrag dazu, dass werdende Mütter und ihre Familien in jeder Phase der Schwangerschaft und auch hinterher gut betreut und beraten werden.

(Beifall bei der SPD)

Die Arbeit von Hebammen wird immer anspruchsvoller und ihre Bedeutung steigt. Gleichzeitig kommt Hebammen gerade in Hamburg eine ganz besondere Rolle in dem so wichtigen System der frühen Hilfen zu. Wir sind auch froh darüber, dass

(Carl-Edgar Jarchow)

die Ausbildung von Hebammen so attraktiv ist. Das ist ein Aspekt, auf den ich gleich noch einmal zurückkommen werde. Die SPD-Fraktion weiß um die gute Arbeit von Hebammen, und wir meinen, dass es höchste Zeit ist, ihre Arbeit auf ein dauerhaft sicheres Fundament zu stellen.

(Beifall bei der SPD)

Im Zentrum muss dabei stehen – das ist längst einer breiten Öffentlichkeit bekannt –, eine Lösung für die Berufshaftpflichtversicherung zu finden. Bei dieser Diskussion gibt es zwei, wenn nicht drei zentrale Missverständnisse. Zum einen hat nicht die Häufigkeit oder Zunahme von Schadensfällen zu dem Anstieg der Prämien geführt; es war vor allem dem medizinischen Fortschritt und der damit einhergehenden gestiegenen Lebenserwartung von geschädigten Kindern geschuldet – Tatsachen, die wir eigentlich begrüßen sollten. Mit dem Wegfall eines wesentlichen Versicherungskonsortiums stand nicht nur die Geburtshilfe infrage, sondern das gesamte Leistungsspektrum und damit ein Hilfesystem, auf das wir weder verzichten können noch wollen. Und schließlich: Schon die bisher stetig steigenden Kosten der Berufshaftpflicht werden zu einem Hindernis für das Engagement vieler Hebammen, auch in Hamburg. Folgerichtig hat Hamburg der Entschließung des Bundesrats zur Absicherung der Geburtshilfesituation zugestimmt.

(Beifall bei der SPD)

Endlich liegen auch Vorschläge der interministeriellen Arbeitsgruppe zu dieser Problematik vor und die ersten Schritte stimmen optimistisch. Insbesondere der Sicherstellungszuschlag für Hebammen, die weniger Geburten betreuen, ist ein wichtiger Schritt zu einer flächendeckenden Versorgung auch mit Geburtshilfe. Die zunächst befristete Verlängerung eines Haftpflichtangebots verschafft ein wenig Zeit und Luft für eine echte Reform. Wir müssen aber festhalten, dass eine Lösung für diese Frage nur auf Bundesebene gefunden werden kann, und der Bundesgesundheitsminister ist hier gefordert, eine dauerhafte tragfähige Lösung vorzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich, auch ob der vorgerückten Stunde und der Ereignisse, die dieser Tage rundherum stattfinden, zügig zu der eigentlichen Frage kommen: Was können und was sollten wir in Hamburg tun? Mit unserem Antrag zu einer Datenerhebung kommen wir einer zentralen Forderung des Hamburger Hebammenverbandes nach, mit dem wir im Übrigen in regem Austausch stehen. Dort würde, ein Hinweis an DIE LINKE, sich übrigens niemand der Schwarzmalerei aus dem Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN annehmen. Das Interesse besteht vielmehr an den wesentlichen Fakten. Weder sehen wir die Stillquote und den Stand von Zertifizierungen als wesentlichen Gradmesser für

die Versorgungssituation, noch hilft es uns weiter, wenn wir Äpfel mit Birnen vergleichen. Uns interessiert weniger, wo Hebammen leben, uns interessiert, wo sie ihre Leistungen erbringen und wo es eben eine tatsächliche Unterversorgung gibt. Genau dieser Frage entsprechend ist unser Antrag gestellt, und dem werden wir nachgehen.

(Beifall bei der SPD)

Unzutreffende Analogien zu räumlichen Disparitäten bei der hausärztlichen Versorgung etwa sind hier fehl am Platz.

Und schließlich zur Ausgangssituation: Wir können festhalten, dass schon heute die große Mehrheit der Hebammen in Ausbildung über Hochschulreife verfügt und damit auch zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist. Das betrifft sowohl Fortbildungen als auch die begrüßenswerte Entwicklung hin zu einer stärkeren Akademisierung in diesem Zweig, die auch in Hamburg voranschreitet – eine Entwicklung, die die anstehende Reform des Hebammengesetzes prägen sollte. Hamburg tut gut daran, sich wie bisher in diesem Sinne zu engagieren. Es sei doch daran erinnert, dass die Hebammenausbildung selbst bundespolitisch geregelt werden muss.

Die in Ihrem Änderungsantrag getroffenen Feststellungen sind auch im Hinblick auf die Zahl der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze nicht ganz zutreffend. Der Landesausschuss für Krankenhaus- und Investitionsplanung hat im September 2013 30 zusätzlichen Ausbildungsplätzen zugestimmt, die im Marienkrankenhaus, AlbertinenKrankenhaus, Amalie Sieveking-Krankenhaus und im UKE angebunden sein werden. Damit wird es künftig 30 weitere Ausbildungsplätze für Hebammen geben, die auch finanziert werden.

(Beifall bei der SPD)

Das ist ein wichtiger Verhandlungserfolg, der noch einmal verdeutlicht, dass Hebammenleistungen in Hamburg eine große Aufmerksamkeit genießen. Insgesamt sind wir so in Hamburg gut aufgestellt und wollen dennoch einen weiteren Beitrag dazu leisten, eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen zu gewährleisten. Ich denke, es wäre ein gutes Signal, sich diesem Bemühen anzuschließen und unserem Antrag zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD – Vizepräsidentin Bar- bara Duden übernimmt den Vorsitz.)

Das Wort bekommt Frau Stöver von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Wowretzko hat schon eine ganze Menge ausgeführt, aber ich bin nicht müde, noch einmal zu wiederholen, dass Hebammen

(Sylvia Wowretzko)

einen wirklich wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien leisten. Die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Versorgung durch Hebammen ist daher von extrem großer Bedeutung und muss deutlich weiter gefördert werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte auch noch einmal etwas zu den letzten Monaten sagen. In den letzten Monaten haben sich auf Bundesebene die Politik und die Akteure der Gesundheitswirtschaft mit den rasant steigenden Prämien für die für die Berufsausübung notwendige Berufshaftpflicht auseinandergesetzt. Diese treffen insbesondere Hebammen, die nur eine geringe Anzahl an Geburten begleiten, zum Beispiel Hebammen im ländlichen Raum oder in geburtenschwachen Regionen, Hebammen in Teilzeit oder Hebammen, die Hausgeburten vornehmen. Diese sind nur schwer in der Lage, die gestiegenen Haftpflichtprämien aus der Vergütung für ihre Tätigkeit zu kompensieren. In der Konsequenz besteht die Gefahr, dass immer mehr Hebammen die freiberufliche Geburtshilfe einstellen und eine flächendeckende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Geburtshilfe nicht mehr gewährleistet ist. Um dem entgegenzuwirken, muss sichergestellt werden, dass auch Hebammen mit wenigen Geburten durch ihre Prämie zur Berufshaftpflicht nicht überlastet werden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir begrüßen daher die auf Bundesebene schnelle gesetzgeberische Intervention. Wir wissen aber auch, dass sich diese ausdrücklich nur auf die Abfederung der beruflichen Haftpflichtkosten im Leistungsbereich der Geburtshilfe von Hebammen bezieht. Über eine Lösung galt es aufgrund der Dramatik der Situation schnell zu verhandeln, und es war für die Handlungsfähigkeit in der Geburtshilfe immens wichtig. Aber nicht vergessen werden darf, dass diese Verhandlungslösung nur bis zum Sommer 2016 gilt. Danach liegt nach wie vor kein Versicherungsangebot mehr vor. Es bedarf daher weiterer Anstrengungen, um das Grundproblem, nämlich die Ursache der rapide steigenden Kosten, nachhaltig zu beheben. Es muss eine langfristig tragbare Lösung des Haftpflicht- und Haftungsproblems im Bereich der Hebammenversorgung erarbeitet werden. Die Versicherer haben ihr einjähriges Überbrückungsangebot bis 2016 – auch das hat Frau Wowretzko schon gesagt – ausdrücklich unter der Voraussetzung gemacht, dass dieses die notwendige Zeit für eine strukturelle Lösung schaffen soll.

Meine Damen und Herren! Auch hier möchte ich ganz kurz erläutern, dass der Anstieg nicht etwa durch eine erhöhte Fehlerzahl zustande kommt oder durch vermehrte Klagen von Geschädigten, denn Fehlerzahl und Klagen sind in den letzten

zehn Jahren nicht derartig gestiegen, dass die Steigerung in der Haftpflichtprämie erklärbar wäre. Der Anstieg ist durch den Umstand, dass schwerbehinderte Kinder länger leben, einen höheren Betreuungsbedarf haben und damit höhere Schadensersatzansprüche fällig werden, begründet. Ziel muss es daher sein, den Daueranstieg der Haftpflichtprämien der letzten Jahre zu begrenzen, indem die Krankenkassen auf Regressansprüche verzichten. Dadurch sinkt der Schadensanspruch, ohne dass eine Familie, die durch einen Behandlungsfehler der Hebamme ein behindertes Kind hat, keine Hilfe bekommt.

Dieses Ganze bezieht sich auf die Bundesebene mit ihren ganz unterschiedlichen Regionen, denn man kann Hamburg nicht mit ländlichen Bereichen vergleichen. Wie sieht aber die Situation in Hamburg aus und was muss getan werden? Die SPD legt einen Antrag vor, dass eine Datengrundlage zu erheben ist. Das finde ich, ehrlich gesagt, ganz schön dünn. Was ist gemeint? Das habe ich mich gefragt, und was mir eigentlich bei den Diskussionen in den Ausschusssitzungen fehlt – das hat Frau Wowretzko zwar heute schon ganz schön gemacht –, ist ein klares Bekenntnis zu einer flächendeckenden Hebammenversorgung und auch der Wille, neben der Bundesintervention Verbesserungen für Hamburg zu erwirken. Es ist nämlich etwas dünn, nur diese Datengrundlage zu erheben.

(Beifall bei der CDU und bei Kersten Artus DIE LINKE)

Die Datengrundlage – wenn man sich auf hamburg.de die Pressemitteilungen am Anfang jeden Jahres ansieht, zuletzt am 10. Januar dieses Jahres – weist alle Geburten in Hamburg aus und gibt ebenfalls die Verteilung auf die unterschiedlichen Geburtskliniken und das Geburtshaus an. Die Zahl der von den Standesämtern ausgewiesenen Geburten abzüglich der Zahlen aus den Kliniken und dem Geburtshaus müsste dann die Anzahl der Hausgeburten ergeben. Aber das ist offensichtlich nicht gemeint mit der Datenerhebung. Sie schütteln den Kopf, ich weiß es auch, und es ist auch richtig so, denn sinnvoll ist eine Differenzierung nicht nur nach dem Ort der Geburt, sondern auch nach der Art der Hebammenleistung. Hier gibt es nämlich die deutlichen Unterschiede in der Haftpflichtprämie in der Abstufung zwischen Beleghebammen, die zwar an eine Klinik gebunden, aber nicht angestellt sind, freiberuflichen Hebammen mit vielen oder wenigen Geburten und angestellten Hebammen. Das ist in der Abstufung bei der Haftpflichtprämie ein deutlicher Unterschied. Und das steht im Antrag nicht konkret, aber es sollte eigentlich konkretisiert werden. Wir stimmen aber Ihrem Antrag selbstverständlich zu.

Auf Hamburg bezogen wage ich ganz kühn die Prognose, dass es bei der Geburtshilfe aufgrund der räumlichen Nähe – Kliniken und ein Geburts

haus sind vorhanden, und es gibt wenige, aber fahrbereite Hebammen, die auch Hausgeburten anbieten – kaum oder nur wenige Einschränkungen geben wird. Doch wäre es falsch, die aufgetretene Problematik nur auf die Geburtshilfe bezogen zu betrachten, das aber macht Ihr Antrag. Ich denke, es sollte auch auf die Vor- und Nachsorgetätigkeiten von Hebammen bezogen werden, und das fehlt in Ihrem Antrag. In Zeiten von steigenden Fällen von Kindeswohlgefährdung und Überforderung von jungen Müttern mit der Situation nach der Geburt kommt der Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt eine immer größer werdende Bedeutung zu.

(Beifall bei der CDU)

Aber gerade in diesem Bereich läuft auch Hamburg in einen Mangel, wenn man bedenkt, dass sich eine Schwangere bereits in der achten Schwangerschaftswoche um eine Hebamme bemühen müsste, die die Wochenbettbetreuung nach der Geburt übernimmt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Schwangerschaft noch nicht einmal medizinisch gesichert. In der zwölften Schwangerschaftswoche jedoch ist es oftmals bereits sehr schwer bis unmöglich, eine Betreuung zu verpflichten.

Diesen Aspekt nimmt der Zusatzantrag der LINKEN auf. Auch wenn wir ihn nicht in allen Formulierungen und Appellen teilen, haben wir uns da zu einer Zustimmung durchgerungen. Frau Wowretzko hat schon gesagt, dass die Ausbildung auf Bundesebene zu beschließen ist. Es lohnt sich aber trotzdem, über diese Themen zu reden.

Ich würde mich freuen, wenn wir das an den Ausschuss überweisen. Ansonsten stimmen wir beiden Anträgen zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Kersten Artus DIE LINKE)

Das Wort bekommt Frau Schmitt von der GRÜNEN Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hebammenhilfe ist Starthilfe ins Leben, und Hebammen leisten für Schwangere, für Eltern und für Neugeborene einen unverzichtbaren, gesundheitlichen Versorgungsbeitrag; da kann ich meinen Vorrednerinnen nur zustimmen. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Hebammenversorgung flächendeckend und wohnortnah angeboten wird.

Tatsächlich ist es aber so, dass eine gesicherte Datengrundlage in Hamburg und auch bundesweit nicht existiert, die über den Versorgungsgrad durch Hebammenhilfe Auskunft gibt. Daher unterstützen wir ausdrücklich den Vorschlag der SPD-Fraktion, diese Datenlücke zumindest in Hamburg zu schließen.

Ich teile die Anregungen und Anmerkungen von Frau Stöver, dass die Konkretisierung des Forschungs- und Ermittlungsauftrags genauer hätte ausfallen können, was die Vor- und Nachsorge betrifft. Vielleicht wird das aber auch aufgegriffen und wir werden dann einen detaillierten Bericht bekommen. Eventuell können wir auch im Ausschuss noch einmal reden, vielleicht ringen Sie sich dazu durch.

Wir GRÜNEN haben schon im Jahr 2010 im Bundestag eine landesweite Erhebung zur Hebammenversorgung gefordert. Auch im März dieses Jahres haben wir das wiederholt, leider ohne Erfolg. Das ist umso bedauerlicher, als diese Informationen bei der aktuellen Debatte über die Steigerungen der Prämien bei der Haftpflichtversicherung dringend gebraucht werden.

Trotz der Entlastungen, die vor wenigen Wochen zwischen dem Bundesgesundheitsminister und dem GKV- Spitzenverband für die Hebammen vereinbart wurden, bleibt das eigentliche Problem bei der Haftpflicht der Hebammen weiterhin ungelöst. Noch immer ist die Berufsausübung der freiberuflichen Hebammen nicht gesichert, und das bringt damit die Wahlfreiheit von werdenden Müttern, ihr Kind in einem Geburtshaus, mit einer Beleghebamme in der Klinik oder als Hausgeburt zur Welt zu bringen, in Gefahr.

Der Anstieg der Prämie bei der Berufshaftpflicht ist weiterhin ungebremst, und ein endgültiger Ausstieg der Versicherungsunternehmen aus diesem Marktsegment ist weiterhin zu befürchten. Zwar ist es im April gelungen, den Gruppenvertrag der Versicherer mit dem Deutschen Hebammenverband noch einmal bis 2016 zu verlängern – wir haben das gehört –, allerdings ist mehr, als dass dadurch Zeit erkauft werden konnte, nicht erreicht worden. Das ist natürlich legitim, und natürlich muss Zeit gewonnen werden, um eine dauerhafte Lösung zu finden.

Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass sich eine dauerhafte Lösung nicht nur auf die Hebammen beschränken kann, sondern weitere Gesundheitsberufe umfassen muss, damit die Lösung auch rechtssicher ist bei weiteren Gesundheitsberufen mit hohen Haftungsrisiken. Da die Probleme in der Geburtshilfe allerdings derart drängend sind, sind wir der Meinung, dass zunächst der Fortbestand der Versicherung für Hebammen sichergestellt werden muss. Das ist möglich durch einen befristeten Regressverzicht der gesetzlichen Krankenversicherung oder durch einen Haftungsfonds aus Steuermitteln; beide Lösungen werden diskutiert. Es ist dringend notwendig, hier Abhilfe zu schaffen, um noch einmal Zeit zu gewinnen und eine dauerhafte Lösung für alle betroffenen Gesundheitsberufe zu finden.

Wir glauben, eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung nach dem Modell der gesetzlichen Un

(Birgit Stöver)

fallversicherung ist der richtige Ansatz. Wir würden uns wünschen, dass Hamburg diesen Kurs unterstützt. Die Senatorin hat sich da noch nicht eindeutig geäußert, aber zumindest Offenheit signalisiert.