Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Na toll, viel klarer kann der Senat nicht mehr schreiben, dass auch er mit Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung dieses Gesetzes, wenn es denn heute so beschlossen wird, nach seinem Inkrafttreten rechnet.

Dennoch scheint der vorliegende Gesetzentwurf dem Anspruch des Senats zu genügen. Die CDUFraktion ist hier allerdings anderer Meinung. Fast 100 000 Arbeitnehmer sind von dem neuen Personalvertretungsgesetz betroffen. Das ist für uns Grund genug, höchste qualitative Ansprüche an den Gesetzentwurf und das spätere Gesetz zu stellen.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Das ist ja ganz was Neues!)

Von daher haben wir uns heute auch die Mühe gemacht, einen schwergewichtigen Änderungsantrag einzureichen, der drei grundsätzliche Ziele verfolgt.

Erstens: Klarstellung der irreführenden Definitionen und Begrifflichkeiten. Insbesondere die Definition des Begriffs der Maßnahme in Paragraf 80 ist in

der von uns vorgelegten Form viel eindeutiger als im Entwurf der SPD beziehungsweise des Senats.

Zweitens: Streichungen von verfassungsrechtlich bedenklichen Vorschriften. Die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und des hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden in unserer Fassung explizit in Paragraf 82 verankert. Die Originalfassung tut dieses nicht und wirft somit verfassungsrechtliche Fragen auf.

Drittens: Straffungen von Verfahrensabläufen und Beschleunigungen von Verwaltungshandeln. Insbesondere bei den Vorschriften zu den Schlichtungs- und Einigungsstellen in den Paragrafen 81 und 82 haben wir zum einen eine Angleichung an das Bundespersonalvertretungsgesetz vorgenommen und zum anderen für eine Beschleunigung der Verfahren gesorgt. Das macht aus Sicht der CDU-Fraktion einen tiefen Sinn.

Wir bitten Sie also, noch einmal in sich zu gehen – es kommen nachher noch ein paar andere Redner, die vortragen werden, Sie können also die Zeit sinnvoll nutzen – und noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie nicht doch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion heute unterstützen. In der derzeitigen Form kann nämlich der Gesetzentwurf zu einer Belastungsprobe für eine effektive Personalratsbeteiligung werden. Ohne diese Änderungen, das muss ich für die CDU-Fraktion sagen, ohne die in dem Antrag der CDU-Fraktion perpetuierten Änderungen kann und wird die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ihre Zustimmung erteilen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Herr Bill von der GRÜNEN Fraktion.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Jetzt haben Sie ganz vergessen, Ihre Beweise vorzule- gen!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zu diesem Thema bereits die dritte Debatte, und es gab in kurzen Abständen zwei Debatten, die letzte war am 26. März. Das ist noch gar nicht so lange her, aber die Politik lebt von Wiederholungen, also wiederhole ich auch noch einmal die Position der GRÜNEN.

Es ist nach wie vor so, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. Ich hatte damals schon gesagt, dass es richtig ist, dass die Änderungen, die 2005 von der CDU eingeführt wurden, wieder rückgängig gemacht werden und das gesamte Verfahren zu mehr Mitbestimmung geht.

(Beifall bei Dr. Till Steffen GRÜNE und der SPD)

(Ralf Niedmers)

Wir werden daher auch den Änderungsantrag der CDU, der jetzt recht kurzfristig eingegangen ist, ablehnen. Das, finden wir, ist ein Rückschritt in die falsche Richtung. Dem Änderungsantrag der SPD werden wir zustimmen.

Ich will noch einmal zwei Aspekte betonen, die ich auch im Ausschuss schon betont hatte. Ich finde, das Verfahren, wie dieses Gesetz zustande kam, ist ein sehr gutes. Eingerahmt von dem Beschluss der Bürgerschaft – quasi die Spielregeln und die Zielrichtung – haben Senat und Gewerkschaften erst einmal selbstständig ausgehandelt, in welchem Rahmen sie sich miteinander verständigen wollen. Ab und zu gab es anscheinend von der SPD-Fraktion kleine Hinweise, wie eigentlich der Beschluss der Bürgerschaft gemeint war. Aber dass die Beteiligten miteinander ausverhandeln, mit welchen Spielregeln sie zusammenarbeiten wollen, finde ich erst einmal einen guten Weg.

Auch gut finde ich den Grundsatz der Beteiligung, der in dem Gesetz verankert ist. Dem Grunde nach ist es jetzt so, dass in den Behörden durch Beteiligung bestimmte Prozesse arrangiert werden sollen und bestimmte Entscheidungen gefunden werden sollen. Der gesamte Bereich der Beteiligung ist bei uns zurzeit primär in der Stadtentwicklung immer wieder Thema. Und diese ganzen Beteiligungsprozesse müssen auch diejenigen machen, die in den Behörden arbeiten. Wenn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden durch das neue Gesetz, durch die Beteiligungsform merken, dass solche Beteiligungen auch etwas Gutes sein können und diesen Prozess schon einmal selbst lernen, dann kommen wir auch in den Beteiligungsprozessen, die wir in anderen Städten haben, mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen sehr viel weiter. Gerade im Bereich der Beteiligung ist es doch so, dass man im Grunde dadurch lernt, dass man es lebt.

(Beifall bei Dr. Till Steffen GRÜNE und der SPD)

Ich möchte allerdings noch einen kleinen Schluck Wasser in den Wein gießen. Wir hatten eine Expertenanhörung mit sofortiger Senatsbefassung. Es wurde eben schon gesagt, dass sie recht lange dauerte, und die Fraktionen haben dann auch diverse Änderungsanträge mit einigen guten Ansätzen eingebracht. Da hat es mich schon ein bisschen gewundert, dass die Diskussion im Haushaltsausschuss doch recht schnell abgebrochen wurde. Ich hatte am Anfang die Vermutung geäußert, dass das Gesetz wahrscheinlich das Parlament so erreicht und so verlässt, wie es hineingekommen ist. Da hatten Sie groß protestiert, und Sie haben in der Tat auch noch einen Änderungsantrag gestellt. Das Gesetz tritt jetzt primär zwei Monate später in Kraft, und heute gibt es noch einmal einen Änderungsantrag. Trotzdem hätte die

Fülle der Änderungsanträge ein bisschen mehr Debatte im Ausschuss verdient.

Es waren zum Beispiel Vorschläge dabei zum Kumulieren und Panaschieren, zu offenen Listen oder Vorschläge von uns zum wissenschaftlichen Personal in den Hochschulen,

(Wolfgang Rose SPD: Herr Kerstan hatte vorgeschlagen, die Debatte zu machen!)

zu denen durchaus ein bisschen mehr Debatte sinnvoll gewesen wäre; dies nur am Rande. Wir werden zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das Wort bekommt Herr Bläsing von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein längerer Prozess. Wir hatten vor mehr als drei Jahren diesen Antrag, der den Senat aufgefordert hatte, kurzfristig einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Dann hat es drei Jahre Gezänke und Gezerre hinter den Kulissen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften gegeben,

(Wolfgang Rose SPD: Gezänke! Wo hast du das denn her?)

bis es irgendwann dann doch diesen Entwurf gab. Ich weiß nicht, ob man jetzt noch einen großen Dank und ein Riesenlob für diese Leistung von drei Jahren aussprechen muss.

(Jan Quast SPD: Das erwarten wir gar nicht von Ihnen, Herr Bläsing!)

Ich habe da wirklich meine Zweifel.

Wir haben das Thema neulich erst debattiert, die Drucksache wurde vorweg an den Haushaltsausschuss überwiesen. Gleichwohl haben wir es hier noch einmal debattiert und dann eine Expertenanhörung im Unterausschuss durchgeführt. Die FDPFraktion hat, wie sonst natürlich auch immer, den Prozess konstruktiv begleitet, ebenso wie alle anderen Fraktionen. Wir haben dann Änderungsanträge, fußend auf den Aussagen der sehr instruktiven Expertenanhörung, aufgenommen, formuliert und zur Abstimmung gestellt – die anderen Fraktionen haben das auch getan –, und die SPD hat alles niedergebügelt. Das Struck'sche Gesetz, nichts kommt aus dem Parlament so heraus, wie es hineinkommt, haben Sie wirklich ad absurdum geführt.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das stimmt doch nicht! Ein Antrag im Ausschuss, hier nicht!)

Sie haben im Wesentlichen die Schlampereien des Personalamts an der Stelle ausgebügelt.

(Martin Bill)

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das Personal- amt arbeitet nicht schlampig!)

So richtig viel ist da nun wirklich nicht bei rumgekommen.

(Beifall bei der FDP)

Und Herr Rose hält heute noch einmal eine 1.-MaiRede auf die ganze Geschichte. Ich habe manchmal den Eindruck, Ihr Vorname sei "Profilneu", Herr Rose. Ich kann jedenfalls als jemand, der schon seit vielen Jahren stellvertretendes Personalratsmitglied ist, der sich schon im NachwuchsPersonalrat engagiert hat, nur sagen…

(Wolfgang Rose SPD: Was?)

Ja, das ist so, Herr Rose, glauben Sie es oder glauben Sie es nicht. Ich bin nun mal jemand, der sich gern vielfältig für die Kolleginnen und Kollegen einsetzt.

Vieles von dem, was Sie vorhin formuliert haben, ist wirklich kilometerweit von dem entfernt, was in der Praxis tagtäglich die Mühen der unterschiedlichen Ebenen sind. Da würde ich mir manchmal etwas mehr Erdung auch der Kolleginnen und Kollegen vom Besenbinderhof wünschen. Es ist manchmal wirklich ein bisschen sehr abstrakt und weit entfernt von dem, was die Kollegen vor Ort tatsächlich bewegt.

(Beifall bei der FDP und bei Ralf Niedmers CDU – Dr. Andreas Dressel SPD: Schön, dass der DBB alles besser weiß!)

Insofern stelle ich fest, dass diese Debatte, so, wie sie moralisch aufgedonnert und aufgebläht ist, es in keiner Weise trifft. Ich sage nicht, der Untergang des Abendlandes stehe bevor, wenn man das heute so beschließt. Wir haben dazu eine andere Meinung, aber es sind auch keine chaotischen Zustände. Sie haben es immerhin drei Jahre lang so gelassen, wie es war. So akut kann es dann doch nicht gewesen sein, und so schlimm kann der Handlungsbedarf dann auch nicht gewesen sein. Kochen Sie das doch wirklich einmal ein bisschen runter.

Wir haben heute noch einmal einen Zusatzantrag der CDU-Fraktion vorgelegt bekommen. Viele Punkte werden da aufgegriffen, die auch in unserem Änderungsantrag im Ausschuss bereits aufgegriffen worden sind. Wir werden dem an der Stelle zustimmen.

Beim Zusatzantrag der SPD-Fraktion – vertrauensvoll, partnerschaftlich, wir können auch noch kooperativ sagen – können wir die Wortgirlande gern noch fortsetzen. Aber das ist an der Stelle wirklich nur weiße Salbe, die in der Sache überhaupt nichts bringt, nur, damit Sie sagen können, Sie hätten doch irgendwie noch etwas geändert. Aber mit so einem Wortgeklüngel Redundanz zu erzeu

gen, ist wirklich nicht sehr zielführend, und daher werden wir das auch konsequent ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort bekommt Frau Artus von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Herr Niedmers, wenn es ein schlechtes Personalvertretungsrecht gegeben hat in Hamburg, dann war es das der CDU, das 2005 implementiert wurde.