Ich weiß nicht, ob die Leute bei Ihnen zittern oder Ähnliches, aber ich habe dieses Zittern nicht gesehen. Kollege Schmidt in Horn oder Kollegin Veit in
Das sind Menschen, die selbstbewusst mit der Verwaltung und den Privaten zusammenarbeiten und die sagen, die haben eine gute Arbeit gemacht. Das Fördergebiet läuft aus, aber sie erwarten von der Politik, dass sie die Rahmenbedingungen schafft und dass wir alle gemeinsam diesen Stadtteil voranbringen. Das machen wir auch gemeinsam mit den Menschen, und da geht es nicht um Ängste und nicht um Zittern, sondern es geht darum, eine Verabredung auf Bezirksebene zu treffen, um langfristig diese Quartiersbeiräte am Leben zu erhalten und um dafür zu sorgen, dass sie noch besser funktionieren. Das setzen wir gerade um, Sie anscheinend nicht, aber wir machen es mit den Menschen zusammen. – Vielen Dank.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/13234 an den Stadtentwicklungsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Mehrheit war gegen die Überweisung.
Dann lasse ich über den Antrag der LINKEN aus Drucksache 20/13234 in der Sache abstimmen. Die Fraktionen der GRÜNEN und der FDP möchten dies gern ziffernweise tun.
Wer möchte also zunächst der Ziffer 1 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist abgelehnt.
Wer möchte dann noch Ziffer 3 seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch diese Ziffer ist nicht angenommen, und damit ist der gesamte Antrag abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf, Drucksachen 20/13201 und 20/13298, Bericht des Verfassungsund Bezirksausschusses: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Senatsgesetzes: Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Senatorinnen und Senatoren regeln und gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN: Änderung des Senatsgesetzes – Karenzfrist für ehemalige Senatsmitglieder.
Zur Drucksache 20/13298 liegt Ihnen mit Drucksache 20/13537 ein Antrag der FDP-Fraktion vor. Die Drucksachen 20/13298 und 20/13537 möchte die FDP-Fraktion an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen.
[Bericht des Verfassungsund Bezirksausschusses über die Drucksache 20/10702: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Senatsgesetzes: Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Senatorinnen und Senatoren regeln (An- trag der Fraktion DIE LINKE) – Drs 20/13201 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN: Änderung des Senatsgesetzes – Karenzfrist für ehemalige Senatsmitglieder – Drs 20/13298 –]
[Antrag der FDP-Fraktion: Karenzzeit für ehemalige Senatsmitglieder nur durch Entscheidung eines unabhängigen Gremiums – Drs 20/13537 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei allen Fraktionen bedanken, die diesen Antrag mit eingebracht und mit erarbeitet haben. Ich möchte durchaus Frau Heyenn danken – der erste Anstoß kam von Ihnen schon in der ersten Beratung des Senatsgesetzes, mit dem wir die Rente mit 67 Jahren für Senatoren eingeführt haben – trotz all der Differenzen, die wir bei den verschiedenen Fragestellungen hatten. Ich finde es gut, dass es gelungen ist, ein so breites Bündnis für diesen Antrag zu erreichen; daher einen großen Dank an alle Beteiligten. Das ist auch ein gutes Zeichen in die Stadt hinein.
Gerade mit Blick auf Politikverdrossenheit ist es nicht selbstverständlich, dass wir uns diesem Thema so widmen. Ich finde es auch positiv, dass es gelungen ist, dass nun auch andere auf den Trichter gekommen sind – in Schleswig-Holstein vielleicht ein bisschen unfreiwilliger, aber sie haben auch Interesse geäußert, den Hamburger Entwurf zu übernehmen. Es ist auch schön, wenn der Nordstaat so weitergeführt wird, dass sie sich Gesetzentwürfe aus Hamburg ansehen und das auch übernehmen wollen. Auf Bundesebene ist jetzt ebenfalls erkennbar, dass es nicht nur bei der Absichtserklärung der Großen Koalition aus dem Koalitionsvertrag bleibt, sondern dass die Große Koalition auch da Wort hält und einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen will.
Ich würde beim Thema Versorgtsein, lieber Kollege Ritter, aus FDP-Sicht sehr vorsichtig sein. Wenn ich mir den Kollegen Bahr ansehe oder den Kollegen Niebel, dann sollte die FDP da doch ganz kleine Brötchen backen.
Ich glaube, dass wir einen sehr ausgewogenen Gesetzentwurf hinbekommen haben, der es auf den Kernpunkt zurückführt. Es geht nicht darum zu verhindern oder zu behindern, dass ausgeschiedene Regierungsmitglieder noch eine berufliche Zukunft haben, wenn sie aus dem Senat ausscheiden. Und wir müssen auch immer bedenken, dass auch ehemalige Senatoren ein Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 12 haben. Deswegen muss das alles auch verhältnismäßig sein. Deshalb haben wir es auf den Kernpunkt reduziert, nämlich auf reale Interessenkollisionen im privatwirtschaftlichen Zusammenhang. Das finde ich richtig, und dort, wo es im öffentlichen Bereich bleibt, kann es auch immer einmal ein Gegenstand von Diskussionen sein, aber das ist kein Regelungsgegenstand, den wir irgendwie untersagen, verbieten oder anzeigepflichtig machen sollten. Es macht stattdessen wirklich Sinn, es konkret auf den Bereich zu beziehen, bei dem wir die Gefahr einer Interessenkollision sehen. Das ist uns auch gemeinsam mit diesem Entwurf gelungen, und das finde ich einen guten Fortschritt.
Es ist auch gut, dass wir im Gegenzug bei den freiberuflichen Tätigkeiten Nein sagen, und zwar aus rechtspraktischen Erwägungen, denn es würde bedeuten, dass wir irgendwo im Personalamt einen Sacharbeiter extra dafür abstellen müssten, wenn zum Beispiel jemand, der vorher Senator war und dann Anwalt wird, jedes Mandatsverhältnis dem Personalamt zur Prüfung geben müsste, ob er das annehmen kann oder nicht. Das wäre Wahnsinn, das kann nicht sein, es verstößt auch gegen alle möglichen anwaltlichen Rechtsgrundsätze. Insofern finde ich es richtig zu sagen, es gibt Regeln, zum Beispiel in der Bundesrechtsanwaltsordnung, in allen möglichen Rechtsordnungen der freien Berufe, die dann vorrangig anzuwenden sind. Deswegen haben wir den Absatz 3, die Regelungen der Berufsordnungen hier vorrangig anzuwenden. Das finde ich sehr vernünftig.
Damit sind wir auch schon bei den Punkten der FDP. Ich hätte mir gewünscht, dass die FDP das, was sie jetzt noch an Aktionismus auf den letzten Metern gebracht hat, auch im Verfahren gezeigt hätte.
Da haben wir uns nämlich gemeinsam ausgetauscht und gesagt, was sinnvoll ist und was übers Ziel hinausschießt, aber da kam nichts. Danach
kam dieser Antrag, in dem noch nicht einmal ein Vorschlag steht, wie es denn genau sein soll. Stattdessen wird der Senat aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Das finde ich besonders schwierig, weil der Senat tunlichst nicht unbedingt seine eigenen Angelegenheiten regeln sollte. Es ist gute Tradition, dass die Frage des Senatsgesetzes vor allem eine Sache des Parlaments ist und sich der Senat nicht die Regeln so strikt auferlegt, wie er das gern möchte. Es ist die vornehmste Aufgabe der Legislative, hier für vernünftige Vorschläge zu sorgen, und da sind Sie eindeutig hinter Ihren Ansprüchen zurückgeblieben, meine Damen und Herren von der FDP.
Es ist nicht ganz klar, ob Sie es schärfer oder weicher wollen beziehungsweise was Sie eigentlich an der Stelle überhaupt wollen. Ich will die Punkte durchgehen, denn es kann durchaus sein, dass das einmal Gegenstand irgendeines gerichtlichen Verfahrens ist, und deswegen müssen wir das auch sauber abarbeiten. Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, eine solche Entscheidung dem Verfassungsgericht vorzulegen. Es gibt bei Staatsräten die Regelung, dass es eine Angelegenheit des Dienstherrn ist, und das ist nun einmal der Senat als Ganzes und nicht das Verfassungsgericht.
Und dann ging es uns darum, dass der Betroffene Ex-Senator oder Ex-Senatorin ganz schnell wissen muss, ob er oder sie nun diesen Job annehmen kann oder nicht. Wenn Sie das erst einmal zum Verfassungsgericht geben wollen – Sie wissen doch, wie lange die Verfahren dauern –, dann kann er oder sie faktisch keinen Job mehr annehmen. Und das ist gerade die Einschränkung der Berufsfreiheit,
weil es natürlich faktisch eine berufsregelnde Auswirkung hat. Wenn man monatelang vor dem Verfassungsgericht hängt, kann das nicht sinnvoll sein, wenn wir die Berufsfreiheit auch der Ex-Senatoren wahren wollen.
Wir haben es bewusst an das Übergangsgeld gekoppelt, deshalb sind zwei Jahre überhaupt nicht willkürlich, und da verstehe ich Ihre rechtssystematischen Zweifel nicht. Natürlich ist die Anzeigepflicht vorher zu leisten. Das ergibt sich aus dem gesamten Zusammenhang, wenn Sie einmal in die Gesetzesbegründung schauen. Wenn wir sagen, es solle unverzüglich am Anfang passieren, der Senat solle unverzüglich entscheiden, dann zeigt dies doch, dass Rechtssicherheit vor Aufnahme der Tätigkeit bestehen soll und nicht irgendwann später. Ich finde, der Punkt hat sich in jedem Fall
erledigt. Deshalb brechen bei näherem Hinsehen Ihre Kritikpunkte in sich zusammen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich am Schluss heute noch einen Ruck geben würden und dies auch mit Zustimmung der FDP-Fraktion verabschiedet werden könnte.
Abschließend denke ich, dass es ein ausgewogener Entwurf ist. Natürlich ist es wie immer bei Gesetzen, dass man irgendwann noch einmal Erkenntnisse sammeln kann im Verlauf der Anwendungspraxis. Am besten wäre es natürlich, es gäbe gar keine problematischen Fälle. Das wäre für alle Beteiligten und für uns als Bürgerschaft das Beste. Aber wenn doch, dann werden wir sicherlich auch daraus etwas lernen und dieses Gesetz noch einmal weiterentwickeln können. Heute ist ein guter Tag, und es ist ein vernünftiger Beitrag auch für das Thema Bekämpfung von Politikverdrossenheit. – Schönen Dank noch einmal für die gute Zusammenarbeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mir war klar, wenn Herr Dressel vor mir spricht, dann brauche ich allzu viele inhaltliche Ausführungen nicht zu machen, wenn wir einen Gesetzentwurf gemeinsam beraten und besprochen haben. Deshalb werde ich versuchen, ein bisschen Zeit wieder hereinzuholen.