Protokoll der Sitzung vom 23.10.2019

(Zuruf: Es war uneindeutig!)

Okay, das war uneindeutig.

(Zuruf: Ja, die haben dagegengestimmt!)

Die haben dagegengestimmt, ja.

(Zurufe: Die SPD hat dagegengestimmt! Die haben dagegengestimmt, aber es haben sich nicht sehr viele beteiligt! – Gegenruf: Doch! – Zuruf: Uneindeutig!)

Wir im Präsidium stellen fest, dass es uneindeutig war, und deshalb wiederhole ich die Abstimmung.

Wer also möchte nun den Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 21/18596 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Diesmal ist es eindeutig. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag überwiesen.

(Detlef Ehlebracht)

Ich rufe den Punkt 65 auf, Antrag der AfD-Fraktion: Wahlverfahren für Bezirksamtsleiter und Bezirksamtsleiterinnen.

[Antrag der AfD-Fraktion: Wahlverfahren für Bezirksamtsleiter und Bezirksamtsleiterinnen – Drs 21/18491 (Neufassung) –]

Die antragstellende Fraktion wünscht die Überweisung der Drucksache an den Verfassungs- und Bezirksausschuss.

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Nockemann, Sie haben es für die AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Erster Vizepräsident Dietrich Wersich über- nimmt den Vorsitz.)

Früher hieß es in Deutschland, Deutschland werde schlecht regiert, aber gut verwaltet. Leider sind diese Zeiten schon längst vorbei. Inzwischen werden unser Land und unsere Kommunen nicht einmal mehr gut verwaltet, denn jede Behörde hat am langen Ende einen politischen Chef, und die Politik ist inzwischen tief in die Verwaltungsapparate eingesickert mit all den Nachteilen. Statt Fachkompetenz herrscht mittlerweile der grüne Filz. Schlimmer noch, allseits anerkannte rote SPD-Fachleute und -Bezirksamtsleiter müssen zunehmend dem grünen Filz in Hamburg weichen.

Anerkannter Fachmann ist auch Herr Kay Gätgens, Bezirksamtsleiter Eimsbüttel, dessen Amtszeit bis 2023 läuft und der bis dahin, ob Bezirksamtsleiter oder nicht, bezahlt wird, zur Not auch fürs Spazierengehen. Ersetzt werden soll er durch Frau Katja Husen, eine Biologin, die nicht einmal ansatzweise über die Erfahrung verfügt, die man für eine derart komplexe Führungsaufgabe braucht.

(Ewald Aukes FDP: Sie müssen es ja wis- sen!)

Sie hat nur eines, worüber man in diesen Zeiten …

(Zurufe)

Ich freue mich doch, ich freue mich doch.

Ersetzt werden soll er durch eine Biologin, die nicht einmal ansatzweise über die Verwaltungserfahrung verfügt, die man hätte haben müssen. Sie hat nur eines, worüber man heute in diesen Zeiten der grünen Dominanz verfügen muss: Sie ist eine engagierte grüne Frau.

Auf diese Weise wird die staatliche Verwaltung gegen die Wand gesteuert, und an vorderster Front mit dabei ist die CDU, die in diesem Haus in den

letzten Jahren mehr als einmal den grünen Filz mit Inbrunst angeprangert hat. Aber wer an die Fleischtöpfe will, korrumpiert sich eben auch mal auf die Schnelle und ohne Skrupel. Dabei ist es dann sogar völlig unerheblich, ob auch noch so ein bisschen Antifa mit dabei ist, denn aus der "Bild"-Zeitung entnehme ich den Titel "Radikale Tweets einer künftigen Amtsleiterin". Da hat sie wohl einmal getweetet, sie sei Antifa, aber auch das ist der CDU mittlerweile egal.

(David Erkalp CDU: Das stimmt doch nicht!)

Was für ein verheerendes Zeichen für die politische Kultur in unserer schönen Stadt. Die CDU will in Eimsbüttel die Koalition um jeden Preis. Schlimmer noch. Mittlerweile kennt man das Wahlprogramm der GRÜNEN. Das Vermummungsverbot soll aufgehoben werden, die Rechte der Polizei sollen massiv eingeschränkt werden, Straftaten werden legalisiert, und trotzdem möchte die CDU dieses Geschäft in Eimsbüttel zulasten der SPD oder eines fähigen Bezirksamtsleiters einmal eben mitspielen. Man verzichtet heute sogar auf Stellenausschreibungen. Ich glaube, dagegen hat die CDU früher immer vehement gewettert, aber wie gesagt, wer an die Fleischtöpfe will …

All das bedeutet wirklich nichts Gutes für die Zeit nach den Bürgerschaftswahlen. Die CDU ficht es nicht an, Politik ist schon ein nicht sauberes Geschäft. Damit diese Bezirksamtsleiter nicht mir nichts, dir nichts durch einfache Mehrheiten permanent ausgewechselt werden können, gibt es ein probates Mittel, nämlich die Einführung einer qualifizierten Mehrheit. Und so fordert unsere Fraktion für die Abwahl des Bezirksamtsleiters, die in der Regel mit einer Neuwahl mit einfacher Mehrheit vonstattengeht, mittlerweile die Einführung einer Dreiviertelmehrheit. Ich bitte Sie im Interesse der Verwaltungskontinuität dieser Stadt, diesem Antrag der AfD zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Schmitt für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, dass ich etwas zur Situation in Eimsbüttel sage, bevor ich näher auf den Antrag eingehe. Kay Gätgens ist ein sehr guter, fachlich versierter,

(Beifall bei Uwe Lohmann SPD)

allseits beliebter und kompetenter Bezirksamtsleiter und hat für den Bezirk Eimsbüttel vieles bewegt und vieles erreicht.

(Beifall bei der SPD)

Er wurde erst vor zwei Jahren auch mit den Stimmen der GRÜNEN in Eimsbüttel gewählt.

(Vizepräsidentin Christiane Schneider)

Dass er nun vier Jahre vor Ende seiner Amtszeit abgewählt werden soll, damit eine GRÜNE Bezirksamtsleiterin wird, ist die Umsetzung einer machtpolitischen Option, die sich aus den Ergebnissen der Bezirksversammlungswahlen, die wir hatten, ergibt. Dies und dass die Neubesetzung ohne Ausschreibung erfolgen soll, muss jeder für sich politisch bewerten.

(Zuruf von Thilo Kleibauer CDU)

Letzten Endes muss aber jede Bezirksversammlung rechtfertigen, was sie beschließt.

Nun zum vorliegenden Antrag, in dem es um eine rechtliche Fragestellung geht. Zielrichtung des Antrags ist – das hatten Sie eben dargestellt –, dass für ein Misstrauensvotum der Bezirksversammlung gegen die amtierende Bezirksamtsleitung eine Dreiviertelmehrheit statt einer einfachen Mehrheit erforderlich sein soll. Das lehnen wir ab, denn die geltende Regelung, wonach eine einfache Mehrheit für das Misstrauensvotum erforderlich ist, entspricht dem Mehrheitserfordernis für die Wahl einer Bezirksamtsleitung. Das Mehrheitsprinzip ist in Artikel 19 der Verfassung der Freien Hansestadt Hamburg und in Artikel 42 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Danach kommen Entscheidungen grundsätzlich mit einfachen Mehrheiten zustande. Nur für seltene Entscheidungen braucht es eine qualifizierte Mehrheit. Hier sind insbesondere Verfassungsänderungen oder im Bund die Ausrufung des Verteidigungsfalles zu nennen. Den Bezirksversammlungen sind aufgrund ihrer Aufgabenzuweisung, die wir als Parlament ihnen gegeben haben, die Kompetenzen für solche Entscheidungen wesensfremd. Die Einführung einer derartigen Zweidrittelregelung wäre daher völlig systemfremd, und deswegen lehnen wir den Antrag wie auch die Überweisung ab. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Schmitt. – Das Wort erhält Herr Dr. Wolf für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die AfD verhält sich doch sonst immer so distanziert zu den politischen Organen dieses Staates.

(Dirk Nockemann AfD: Das war ein sachli- cher Antrag!)

Überall vermuten Sie, dass der Wille der Bürgerinnen und Bürger nicht umgesetzt wird, überall vermuten Sie, alles sei rot-grün versifft, und auf einmal entdecken Sie Ihre Liebe zu einer roten Filzstruktur.

(Dr. Monika Schaal SPD: Jetzt reicht's aber!)

Da soll dann ein roter Bezirksamtsleiter, den Sie auf einmal lieb gewonnen haben, im Amt bleiben,

obwohl es hier einen abweichenden Wählerwillen gibt. Der Bezirksamtsleiter ist in der Bezirksamtswahl abgestraft worden, und trotzdem soll er im Amt bleiben, denn Ihre Forderung nach einer Dreiviertelmehrheit zur Abwahl eines Bezirksamtsleiters verhindert faktisch die Abwahl eines Bezirksamtsleiters.

(Beifall bei der CDU und bei Farid Müller GRÜNE)

Das können wir weder nachvollziehen noch unterstützen.

Warum sieht denn das Bezirksverwaltungsgesetz … Es heißt übrigens nicht Bezirksveraltungsgesetz, schauen Sie einmal in Ihren Antrag, Sie schreiben etwas von Bezirksveraltungsgesetz. Na ja, jeder mag sich dabei denken, was das für eine Freudsche Fehlleistung ist. Dieses Bezirksverwaltungsgesetz sagt für die Wahl des Bezirksamtsleiters durch die Bezirksversammlung: einfache Mehrheit. Und die Bezirksamtsleiter werden eben nicht wie jeder andere Behördenleiter vom Senat eingesetzt, sondern zuvor von der Bezirksversammlung gewählt. Warum ist das so? Warum werden sie gewählt, andere Behördenleiter nicht? Ich erkläre es Ihnen einmal. Das liegt am Demokratieprinzip des Grundgesetzes.

(Dirk Nockemann AfD: Danke für die Beleh- rung! Mehr von oben herab geht ja wohl nicht mehr!)

Das ist kein Führerprinzip, das ist die demokratische Wahl einer Behördenleitung,