Jens Wolf
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die AfD verhält sich doch sonst immer so distanziert zu den politischen Organen dieses Staates.
Überall vermuten Sie, dass der Wille der Bürgerinnen und Bürger nicht umgesetzt wird, überall vermuten Sie, alles sei rot-grün versifft, und auf einmal entdecken Sie Ihre Liebe zu einer roten Filzstruktur.
Da soll dann ein roter Bezirksamtsleiter, den Sie auf einmal lieb gewonnen haben, im Amt bleiben,
obwohl es hier einen abweichenden Wählerwillen gibt. Der Bezirksamtsleiter ist in der Bezirksamtswahl abgestraft worden, und trotzdem soll er im Amt bleiben, denn Ihre Forderung nach einer Dreiviertelmehrheit zur Abwahl eines Bezirksamtsleiters verhindert faktisch die Abwahl eines Bezirksamtsleiters.
Das können wir weder nachvollziehen noch unterstützen.
Warum sieht denn das Bezirksverwaltungsgesetz … Es heißt übrigens nicht Bezirksveraltungsgesetz, schauen Sie einmal in Ihren Antrag, Sie schreiben etwas von Bezirksveraltungsgesetz. Na ja, jeder mag sich dabei denken, was das für eine Freudsche Fehlleistung ist. Dieses Bezirksverwaltungsgesetz sagt für die Wahl des Bezirksamtsleiters durch die Bezirksversammlung: einfache Mehrheit. Und die Bezirksamtsleiter werden eben nicht wie jeder andere Behördenleiter vom Senat eingesetzt, sondern zuvor von der Bezirksversammlung gewählt. Warum ist das so? Warum werden sie gewählt, andere Behördenleiter nicht? Ich erkläre es Ihnen einmal. Das liegt am Demokratieprinzip des Grundgesetzes.
Das ist kein Führerprinzip, das ist die demokratische Wahl einer Behördenleitung,
die gegenüber der Bezirksamtsversammlung politisch verantwortlich ist. Und noch einmal wieder ein kleiner Paragraf – die lesen Sie ja auch manchmal gern –, Paragraf 35 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz. Da heißt es nämlich:
"Die Bezirksamtsleitung nimmt die in diesem Gesetz begründeten Pflichten des Bezirksamtes …"
jetzt kommt es –
"… gegenüber der Bezirksversammlung wahr."
Das unterscheidet die Bezirksamtsleitung von anderen Beamten dieser Stadt. Es war und ist immer die Position der CDU gewesen, dass die Bezirksversammlungen keine reinen Verwaltungsausschüsse sind, sondern Gremien der politischen Vertretung des Volkes, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind, so wie es letztlich der Artikel 28 des Grundgesetzes für die Vertretung des Volkes in den Gemeinden verlangt. Wenn die Mehrheit dieser frei gewählten Bezirksversammlung einer Bezirksamtsleitung das Misstrauen aus
spricht, dann muss eine neue Bezirksamtsleiterin oder ein neuer Bezirksamtsleiter gewählt werden. So ist das Demokratieprinzip.
Dieses Verfahren kennen wir doch, es entspricht dem Verfahren in diesem Hause. Wenn wir einen Ersten Bürgermeister wählen, dann geschieht das auch, indem dem alten das Vertrauen dadurch entzogen wird, dass die Bürgerschaft mit einfacher Mehrheit der Mitglieder eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt. So steht es in Artikel 35 der Hamburgischen Verfassung, und so wird es nach den nächsten Wahlen geschehen. Sie werden es sehen.
Wir sehen, dass auch im Deutschen Bundestag die sogenannte Kanzlermehrheit einen neuen Bundeskanzler wählen kann. Auch das ist nur eine einfache Mehrheit. Das war 1982, für die Älteren unter uns, beim Wechsel von Helmut Schmidt zu Helmut Kohl sogar in einer laufenden Legislaturperiode der Fall. Ein Wechsel der politischen Mehrheiten führt nun einmal zum Wechsel auch an der Spitze der Exekutive. Das ist Demokratie. Aber da braucht die AfD noch die eine oder andere Lehrstunde.
Ein Wort noch zur SPD. Sie haben noch gut die Kurve gekriegt mit Ihrer Kritik an dem, was in Eimsbüttel geplant ist. Aber ich rufe in Erinnerung: Die SPD hat nach den Wahlen 2011 nichts Besseres zu tun gehabt, als zwei der CDU angehörende Bezirksamtsleiter abzuwählen und gegen Parteifreunde zu ersetzen.
In Wandsbek Cornelia Schroeder-Piller, in Harburg Torsten Meinberg, der von 2005 bis 2011 Bezirksamtsleiter war und erst 2011, im gleichen Jahr, für eine zweite Amtszeit wiedergewählt worden war.
Deswegen: Passen Sie auf, dass Sie nicht mit Steinen werfen. Sie sitzen in dieser Frage im Glashaus. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist noch nicht einmal zweieinhalb Jahre her, da hat die AfD hier eine Aktuelle Stunde angemeldet, weil das Bürgerhaus Wilhelmsburg der Partei keine Räume vermietet hat. Gleiches Muster auch hier. Nun ist ein Dienstleister des Bezirksamts Wandsbek der Stein des Anstoßes der AfD. Ersetze Bürgerhaus Wilhelmsburg gegen Bürgersaal Wandsbek, in den die AfD angeblich nicht rein darf, und schon hat die AfD wieder künstlich ein Thema erzeugt, um sich selbst in der Bürgerschaft zu debattieren, um sich als Opfer darzustellen.
Die Aktuelle Stunde ist eine Aussprache – so liest man es jedenfalls in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – über ein Thema von aktuellem allgemeinem Interesse. Betrachtet man die Diskussion dieser Tage in den Medien, gibt es viele aktuelle Themen von allgemeinem Interesse. Ein solches Thema ist die AfD mit Sicherheit nicht.
Herr Nockemann, Sie sind kein Thema dieser Stadt.
Wenn Sie eine verwaltungsrechtliche Frage mit dem Bezirksamt Wandsbek zu klären haben, dann ist dies auch kein Thema dieser Stadt.
Sich selbst zum Thema der Aktuellen Stunde anzumelden ist ein Missbrauch der Aktuellen Stunde und eine Verhöhnung der Hamburgerinnen und Hamburger,
die einen Anspruch darauf haben, dass aktuelle Themen allgemeinen Interesses debattiert werden, aber nicht ein verwaltungsrechtliches Problem einer einzelnen Partei.
Die anderen Fraktionen dieses Hauses haben sich daher abgesprochen, es bei diesem einen Redebeitrag zu belassen und die Aktuelle Stunde für aktuelle politische Fragen dieser Stadt und nicht für ein Rechtsproblem der AfD zu nutzen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, schreibt Herr Nockemann in seiner üblichen Art in seiner Kleinen Anfrage zum heutigen Thema. Ja, Herr Nockemann, das sollten Sie auch einmal für sich selbst in Anspruch nehmen. Denn in Paragraf 5 des Parteiengesetzes, der die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Parteien bei der Zurverfügungstellung von Einrichtungen regelt, gibt es einen Absatz 3. Darin steht, dass die öffentlichen Leistungen an bestimmte sachliche Voraussetzungen gebunden werden können. Gemäß der Dienstanweisung über Nutzungsentgelte der Bezirksämter erhöhen sich die Nutzungsentgelte um die Kosten der Leistung zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung der genutzten Räume. Wir haben uns in Wandsbek erkundigt. Bei keiner anderen Veranstaltung in der Vergangenheit, bei keiner anderen Partei hat es so viele Aufwände in dem Umfang gegeben wie bei Landesparteitagen der AfD, die schon zweimal dort stattgefunden haben.
Diese Mehrkosten müssen Sie tragen. Wer die Party bestellt, muss auch deren Kosten tragen.
Wie hoch die Kosten sind, haben Sie in Wandsbek nicht nachgefragt. Nicht einmal das hat Sie interessiert. Nein, Sie melden stattdessen eine Aktuelle Stunde an.
Auch wenn es manchen im Hause schwerfällt, so wollen wir eines klarstellen: Die AfD hat natürlich das verfassungsmäßige Recht, öffentliche Einrichtungen zu nutzen.
Auch die Kollegen in Wandsbek, die LINKEN einmal ausgenommen, haben sich interfraktionell immer so positioniert, dass der Bürgersaal selbstverständlich allen Parteien, die in der Bezirksversammlung vertreten sind, zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehört auch die AfD. Wer das missachtet, verhält sich nicht nur verfassungswidrig, sondern tappt auch in die Falle, die die AfD immer wieder stellt, nämlich sich selbst als Opfer darzustellen. Aber die AfD ist nicht Opfer, sondern Täter.
Sie provoziert die Ablehnung eines Antrags auf einen Raum, um diesen Fall ins Parlament zu bringen. Lassen Sie uns die AfD politisch stellen, lassen Sie uns sie inhaltlich demaskieren. Wir wollen in dieser Aktuellen Stunde nicht über die AfD diskutieren, sondern über aktuelle Themen, die in dieser Stadt wirklich von Interesse sind.
Nur wenn alle die demokratischen Spielregeln einhalten und niemand ausgegrenzt wird, kann dies gelingen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg wächst und das ist gut so. Wir leben gern in einer Stadt, die sich durch hohe Geburtenraten und durch einen Zuzug von außen auszeichnet. Die Attraktivität unserer Heimat ist ungebrochen, und das ist etwas sehr Positives.
In Hamburg leben laut dem Melderegister seit Januar 2019 mehr als 1,9 Millionen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Menschen. Herr Kienscherf hat sich unlängst geäußert, Hamburg könne auch 2,2 Millionen Menschen gut vertragen. Aber fast jeder Hamburger spürt doch schon am eigenen Leib, dass es zunehmend enger wird in dieser Stadt, auf den Straßen ebenso wie in den Bussen und in den Bahnen. Wo eben noch eine Grünfläche war, wird heute ein Gebäude gebaut, Flächen werden zunehmend versiegelt. In geschlossenen Neubaugebieten fehlen Ärzte, Apotheken und Ein
kaufsmöglichkeiten. Man könnte sie mit dem Auto erreichen, aber es gibt nicht ausreichend Parkplätze, und die Staustadt Hamburg erleichtert einem nicht gerade den Individualverkehr. Busund Bahnanbindungen sind oftmals mangelhaft in dieser Stadt, ganz zu schweigen von den Wirtschaftsverkehren auf Wasser, Straße und Schiene. Einen reibungslosen Transport von Gütern erreicht man eben nicht mit Fahrradstraßen.
Die Kitas, Schulen und Hochschulen der Stadt sind ausgelastet. Bis 2030 müssen 40 000 weitere Schüler untergebracht werden, das sind rund 25 Prozent mehr als heute. Mehr Einwohner bedeuten auch einen höheren Bedarf an Polizei, Feuerwehr und Justiz.
Wir als CDU haben uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt, denn das Leitbild "Wachsende Stadt" ist einmal von einem CDU-geführten Senat eingeführt worden, unter Ole von Beust. Wir haben festgestellt, dass der rot-grüne Senat nicht die richtigen Antworten hat auf das Wachstum. Wachstum wird allein als quantitatives Wachstum angesehen
und auf die Frage konzentriert, wie man wo mehr Menschen unterbringt. Wachstum ist aber nie Selbstzweck, Wachstum hat auch immer eine qualitative Komponente. Wachstum darf nicht zulasten der Lebensqualität in dieser Stadt gehen.
Die Qualität der Grünanlagen, Bildungseinrichtungen, Kultur- und Sportstätten darf nicht Opfer des Wachstums werden. Die Infrastruktur in dieser Stadt muss mit dem Wachstum Schritt halten und darf nicht weiter von Rot-Grün vernachlässigt werden.
Sie planen doch immer noch auf den alten Grundlagen. Das Demografiekonzept des Senats von 2013, wonach Hamburg in gut zehn Jahren, im Jahr 2030, nur rund 1,85 Millionen Einwohner haben sollte, ist doch längst überholt. In der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung der Statistikämter ist Hamburgs Einwohnerzahl sogar zuletzt nach unten korrigiert worden. Das sind alles veraltete Zahlen,
die reichen nicht mehr. Der aktuelle Flächennutzungsplan kommt sogar von Oktober 1997 und basiert ebenfalls auf Zahlen, die eine sinkende Bevölkerung prognostizieren. Eine Neufassung des Flächennutzungsplans haben Sie abgelehnt, mehrfach. Wir brauchen jetzt aber eine Überprüfung des
gesamtstädtischen Flächennutzungsplans, um der veränderten Bevölkerungszahl Rechnung zu tragen. Wir müssen endlich mit den Kreisen und Gemeinden des Umlands wieder sprechen. Seit Scholz redet kein Bürgermeister mehr mit den Bürgermeistern der Umlandgemeinden. Nicht jede Wohnung muss in Hamburgs Stadtgrenzen gebaut werden, wir müssen wieder ins Gespräch kommen. Wir brauchen kreative Lösungen, die den ruhenden und den fließenden Verkehr unter die Erde bringen. Das sind Voraussetzungen, um qualitatives Wachstum zu schaffen.
Lassen Sie mich mit einem Zitat schließen:
Das sind weise Worte. Wissen Sie, woher sie kommen? Sie kommen aus dem Leitbild "Metropole Hamburg – Wachsende Stadt" vom 11. Juli 2002, damals vorgestellt von Ole von Beust.
Sie haben das seit 2011 aus den Augen verloren. Knüpfen Sie daran wieder an und sorgen Sie dafür, dass Hamburg auch qualitativ wachsen kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir erinnern uns: Diese Stadt, dieser Ort, eine Debatte vor rund zwei Jahren. Die Situation in den Kundenzentren in Hamburg hatte sich 2016 bis aufs Unerträgliche verschlechtert. Wartezeiten auf einen Termin für einen Ausweis von mehreren Monaten, lange Schlangen vor der Tür, das war die Regel, nicht die Ausnahme. Nachdem Herr Tschentscher in seiner damaligen Verantwortung als Bezirkssenator die Lage nicht in den Griff bekam, sollte ein Neuanfang stattfinden, breit orchestriert durch einen Antrag der Regierungsfraktionen,
frei nach dem Motto, dass jedem Anfang ein Zauber innewohnt. Doch dieser Zauber erwies sich als fauler Zauber, meine Damen und Herren.
Heute wissen wir, dass die Situation in den Bezirksämtern wieder deutlich schlechter geworden ist. Und wie bei Goethes Zauberlehrling gibt es auch hier einen Verantwortlichen für den faulen Zauber. Der Zauberlehrling heißt Dressel.
So wie Goethes Zauberlehrling viele Besen auf einmal losschickt und derer nicht mehr Herr wird, hat Herr Dressel als Finanz- und Bezirkssenator eine Vielzahl von Maßnahmen auf einmal angestoßen, aber ohne sich vorher über die Konsequenzen Gedanken zu machen.
Erstens: Es ist nun einmal so: Die Ausbildung neuer Kollegen in den Kundenzentren bindet Personal. Dieses Personal steht den Kunden nicht zur Verfügung.
Zweitens: Das zusätzliche Personal reicht nicht für die Ausdehnung der Öffnungszeiten aus. Sie haben die Öffnungszeiten verdoppelt – gut so –, aber nicht das Personal. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kundenzentren können aufgrund der familiären Situation keinen Schichtdienst leisten oder am Samstag arbeiten. Was machen sie? Sie bewerben sich weg. Da man in den Bezirksämtern immer noch bis zu zwei Besoldungsstufen unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachbehörden oder derjenigen in den Umlandgemeinden verdient, wollen viele nicht länger in den Bezirksämtern arbeiten. Die Personalaufstockungen von teilweise bis zu 120 Prozent haben sich nicht verstetigt. Das merken wir jetzt. In vielen Kundenzentren sind die Wartezeiten wieder explodiert. Zwei Monate Warte- oder Vorlaufzeit gehören heute wieder zum Alltag in Hamburg.
Der Effekt des faulen Zaubers war also nur von kurzer Dauer, der Zauberlehrling Dressel hat die Kontrolle verloren.
Vielleicht hätte die SPD noch etwas warten sollen, statt am 15. November 2018 einen Senatsempfang zum Thema Kundenzentren zu machen und sich dort selbst zu feiern. Nach der Party kommt der Kater, meine Damen und Herren.
Und Rot-Grün tut nichts, um diese negative Entwicklung zu stoppen. Im Gegenteil, nach der jetzt veröffentlichten Planung wird die Zahl der vollen Stellen in den Bezirksämtern von 6 647 Ende 2018 auf 6 099 in 2020 gesunken sein. Das ist ein Minus von 9 Prozent, und zwar ein geplantes Minus, ein von Rot-Grün gewollter und forcierter Personalabbau.
Meine Damen und Herren! Wir steuern auf 1,9 Millionen Einwohner in Hamburg zu und Rot-Grün reduziert das Personal in den Bezirksämtern.
Falscher kann Politik nicht sein.
Alle diese Maßnahmen führen zu Mehrarbeit in den Ämtern. Mehrarbeit führt zu Überlastung, Überlastung führt zu Krankheit, Krankheit zu weiterer Überlastung der verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. All das hatten wir in Hamburg schon einmal, und das droht, Herr Dressel, jetzt wiederzukommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksämtern sind in großer Sorge und haben am 11. Februar 2019 auf ihrer gemeinsamen Personalversammlung – alle sieben Ämter zusammen – einen Hilferuf an den Senat gesendet und vor einem Kollaps der Bezirksverwaltung gewarnt. Haben Sie diesen Hilferuf gehört und ernst genommen?
Ergreifen Sie jetzt die richtigen Maßnahmen. Schaffen Sie die richtige Software-Unterstützung. Werten Sie die Stellen in den kundennahen Bereichen der Bezirksämter auf, finanziell und durch Anerkennung. Diese Anerkennung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdient.
Schauen Sie endlich auf alle Bereiche in den Bezirksämtern. Beschränken Sie sich nicht auf kurzfristig wirkende Maßnahmen wie in den Kundenzentren, denn die haben sich schon nach kurzer Zeit als fauler Zauber erwiesen. Hamburg hat eine bessere Bezirksverwaltung verdient. Sorgen Sie dafür, dass das passiert, oder räumen Sie das Feld. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte hat es ganz deutlich gezeigt: Rot-Grün verschließt die Augen vor dem, was tatsächlich in den Bezirksämtern passiert.
Herr Dressel hat recht: In den Kundenzentren ist das Personal aufgestockt worden. Da müsste man meinen, alles sei jetzt in Ordnung. Aber was wissen wir aus den aktuellen Zahlen? Nichts ist mehr in Ordnung, weil das Personal nicht reicht. Sie verdoppeln die Öffnungszeiten von 30 auf 60 Stunden, verdoppeln aber nicht das Personal; jeder Grundschüler kann sich ausrechnen, dass das nicht funktioniert, meine Damen und Herren.
Die Realität macht Ihnen hier einen Strich durch die Rechnung, die Fakten liegen auf dem Tisch. Falsche Politik lässt sich nicht dauerhaft beschönigen, Herr Dressel.
Die Vorlaufzeit in den Kundenzentren im März 2019 – Ihre Antwort auf unsere Kleine Anfrage –: bis zu 29 Tage in der Spitze, bis zu 15 Tage im Durchschnitt. Das ist deutlich schlechter als im November 2018, als Sie sich abgefeiert haben. Ich sage noch einmal: Das ist schlechter geworden. An das Thema muss man ran.
Es gibt noch mehr als nur die Kundenzentren. Denken Sie an die Ausländerabteilungen: 50 bis 65 Tage Vorlaufzeiten. Elterngeldanträge: im Schnitt 38 Arbeitstage. Das sind fast acht Wochen, in Wandsbek sogar fast zehn Wochen, ehe da etwas geschieht. Für eine Baugenehmigung muss man in Hamburg mehr als fünf Monate warten. Die Abteilung für Grundsicherung und Soziales in Harburg wird jetzt montags geschlossen; wir haben es schon gehört. Offenbar ist in einigen Ämtern der Service bereits kollabiert und wird jetzt eingeschränkt.
Und der rot-grüne Senat und die tragenden Regierungsfraktionen behelfen sich einmal wieder mit ganz einfachen Erklärungen: Schuld hat die Grippewelle, Frau Gallina.
Oder Softwareprobleme. Frau Gallina, Sie haben auch gesagt, dass der Senat überhaupt nicht wusste, wann die Sommerferien in diesem Jahr beginnen.
Deswegen konnte man sich gar nicht darauf einstellen.
Das erinnert stark an das, Herr Tschentscher, was Sie vor zwei Jahren in der Debatte gesagt haben: Sie hätten gar nicht gemerkt, dass die Mitarbeiter in den Kundenzentren auf einmal alle weggegan
gen sind. Das kommt für Sie immer alles so überraschend. Aber nein, meine Damen und Herren, es ist nicht überraschend. Es ist das Ergebnis einer falschen Politik.
Herr Dressel, Sie sind ein netter Mensch, Sie sind gern vor Ort und haben ein offenes Ohr. Das schätze ich an Ihnen. Aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksämtern brauchen jetzt keinen Li-La-Launebär, sondern sie brauchen einen Senator, der einen Politikwechsel umsetzt und die Bezirke und die Mitarbeiter stärkt.
Das brauchen wir in dieser Stadt und dafür müssen die Wählerinnen und Wähler bei den nächsten Wahlen sorgen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bürgerinnen und Bürger äußern sich unzufrieden, weil sie die Dienstleistungen, die sie haben wollen, in den Bezirksämtern nicht bekommen können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auf der Personalversammlung deutlich gemacht, dass die Bezirksämter kurz vor dem Kollaps stehen. Und dann sagen Sie uns hier, das alles seien Fake News. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen in dieser Stadt und vor allem ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksämtern.
Sie sagen nicht nur, das seien Fake News, sondern auch alles nur Wahlkampfgetöse der CDU. Glauben Sie wirklich, dass die Personalräte in den Bezirksämtern Wahlkampfhelfer der CDU sind? Nein. Nein, das glaube ich auch nicht. Die Probleme, meine Damen und Herren, liegen hier nämlich tiefer. Es liegt daran, dass der Senat seit 2011 systematisch immer weitere Aufgaben auf die Bezirksämter verlagert, aber nicht dafür sorgt, dass der Personalschlüssel Schritt hält.
Herr Dressel hat den jetzigen Personalstand genannt. Aber schauen Sie in Ihre eigene Planung bis 2020 hinein: minus 9 Prozent ausgehend von 2018. Die Zahlen haben Sie uns selbst in der Antwort auf eine Kleine Anfrage gegeben. Das ist doch die Wahrheit und keine Fake News; ansonsten würde der Senat in den Antworten auf Kleine Antworten Fake News verbreiten.
Statt die Bezirksämter durch ausreichende Zuweisung von Mitteln in die Lage zu versetzen, auskömmlich zu wirtschaften und Bürgerinnen und Bürgern den Service anzubieten, den sie wirklich benötigen, kommt nach der neuen Politik des Senats: Mittel nur anlassbezogen. Man sagt, man halte die Bezirke kurz und dann gucke man mal unterjährlich, was es denn noch so gibt: zentrale Pro
gramme der Fachbehörden, Quartiersfonds, Förderfonds. Der Senat nennt das selbst "situative Politik". Mit situativer Politik ist den Bezirksämtern und den Menschen in den Bezirken nicht geholfen. Die Bezirke müssen endlich so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben auch erfüllen können. Die 7 Prozent, die es im Haushalt für die Bezirke mehr gegeben hat, waren nicht nur überfällig, sondern sind auch viel zu wenig,
weil immer mehr Aufgaben auf die Bezirke verlagert werden und diese Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Darunter leiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und darunter leiden die Menschen in dieser Stadt. Das muss ein Ende haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde zum Thema bezirkliche Ausländerabteilungen ist wichtig und sie kommt zum richtigen Zeitpunkt, denn der Senat hat doch gerade gestern angekündigt, die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Bezirksverwaltungen zu erheben.
Aber er tut das nur in den Kundenzentren,
und zwar dort, wo derzeit mit 120 Prozent Personalstärke gearbeitet wird, mit Schichtbetrieb und mit längeren Öffnungszeiten. Dort, wo man nach jahrelangem Druck der Opposition endlich einmal etwas getan hat, dort holt man sich jetzt das Lob ab. Das ist nicht objektiv, sondern unredlich und staatlich bezahlter rot-grüner Wahlkampf.
Machen Sie, Herr Dressel, die Kundenbefragung doch einmal in bezirklichen Ausländerabteilungen. Wir haben dort die Beschwerden von Betroffenen erhalten, und der Kollege Lenders hat dies beim Senat angefragt. Wissen Sie, was da los ist? Es ist schon eben berichtet worden, und es stimmt, das sind auch unsere Erkenntnisse. Nehmen Sie allein Wandsbek, geöffnet ist da nur an drei Tagen. Um eine Wartemarke zu ergattern, kommen viele schon um 2 oder 3 Uhr morgens, dann wartet man durchschnittlich vier bis sechs Stunden. Wer nicht drankommt, wird vom Wachdienst nach Hause geschickt. Letzten Oktober, so ersichtlich aus der Anfrage des Kollegen Lenders, wurden von 1 035 Vorsprachen 335 wieder weggeschickt, im November 2018 waren es 329 von 929, also mehr als ein Drittel. Das sind unhaltbare Zustände in einer Weltstadt mit hohem Ausländeranteil.
Und das ist dem Senat alles seit über einem Jahr bekannt. Es erinnert doch alles an die Situation, die wir in den Kundenzentren hatten. Schon wieder versagt dieser rot-grüne Senat bei der Organisation der Verwaltung, schon wieder versagt der Senat dabei, eine funktionsfähige Verwaltung im direkten Kontakt zu den Menschen in dieser Stadt sicherzustellen.
Wenn Rot-Grün sich in der Debatte über den Brexit gerade selbst gelobt hat, man stehe an der Seite der 4 000 britischen Mitbürger, wenn der Brexit kommt, dann sage ich Ihnen, die Übergangszeit, die beträgt drei Monate. Nach drei Monaten schicken Sie diese Menschen in die bezirklichen Ausländerabteilungen und setzen sie dort langen Warteschlangen und fehlenden Terminen aus. Sie verhöhnen doch unsere britischen Mitbürger, wenn Sie pathetisch sagen, you'll never walk alone. Aber wahrscheinlich meinen Sie, künftig stehen sie nicht allein in der Warteschlange, sondern zusammen mit Tausenden anderen ausländischen Mitbürgern.
Und das liegt beileibe nicht an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerabteilungen, da muss ich Herrn Schmitt beipflichten, denn diese werden auch von den Betroffenen, mit denen wir gesprochen haben, für ihr Engagement, ihre Kompetenz und ihre Freundlichkeit, auch bei allergrößtem Druck, gelobt. Daher auch an dieser Stelle von uns als CDU-Fraktion ein großes Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Ausländerabteilungen.
Es liegt einmal wieder, wie bei den Kundenzentren, an einer mangelnden Stellenausstattung und einer fehlerhaften Organisation. Der Senat schafft es nicht, die offenen Stellen zu besetzen, und er lässt zu, dass einzelne Ämter nur Termine vergeben, andere Ämter vergeben Termine in Ergänzung zur Sprechstunde, und wiederum andere Ämter vergeben gar keine Termine. Wer soll denn da noch durchblicken? Und der Senat lässt es zu, dass alle Anliegen gleich behandelt werden. Die Frage, an wen man sich mit einem Anliegen zu wenden hat, wird dort genauso behandelt wie ein Aufenthaltstitel. Das kann nicht sein.
Das ist doch nicht das einzige Problem der Ausländerabteilungen. Wir haben zum Beispiel den Senat nach dem Umgang mit gefälschten Dokumenten gefragt. Deren Zahl nimmt ständig zu, und gerade bei ausländischen Pässen sind Fälschungen schwer zu erkennen. Bundesweit schaffen Meldeämter gerade Prüfgeräte an, die Sicherheitsmerkmale ausländischer Papiere aus aller Welt erkennen und Fälschungen identifizieren. Gibt es diese Geräte in allen bezirklichen Ausländerabteilungen, Herr Dressel? Die Antwort lautet nein. Natürlich nicht, möchte man sagen. Auch hier lässt der Senat die Mitarbeiter allein und gefährdet damit auch die Sicherheit des Landes und der Menschen.
Diese unhaltbaren Zustände in den bezirklichen Ausländerabteilungen müssen ein Ende haben. Schaffen Sie Abhilfe, Herr Dressel, schaffen Sie
Abhilfe, Rot-Grün, und zwar sofort. Sie können doch damit anfangen, die Kundenzufriedenheit auch einmal in den bezirklichen Ausländerabteilungen zu erheben, mal sehen, was dann herauskommt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden heute dem Gesetzentwurf des Senats zustimmen, auch wenn wir selbst einen weniger restriktiven Ansatz vorgeschlagen hatten.
Noch einmal zur Erinnerung. Das Thema Ferienvermietung über Internetportale in Hamburg wurde erstmals durch die CDU-Fraktion im Rahmen von Kleinen Anfragen im März dieses Jahres aufgegriffen. Am 8. August 2018 hat die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Registrierungspflicht für Anbieter von Ferienwohnungen auf Internetportalen vorsah. Wir haben gesagt, wer gegen diese Registrierungspflicht verstößt, der soll auch mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Diesen Ansatz halten wir weiterhin für richtig. Wer beispielsweise einmal in Barcelona oder Lissabon spazieren geht, der wird sehen, dass ganze Straßenzüge dort schon durch Ferienwohnungen belegt werden. Und auch in einigen begehrten Stadtteilen unserer Stadt, wie beispielsweise den Stadtteilen um die Alster, St. Pauli und auf der Schanze, wird man immer öfter die berühmten – ich habe es in der "Hamburger Morgenpost" einmal RollkofferTouristen genannt – sehen, auch dort, wo vorher Paare und Familien wohnten.
Dabei, und das geht jetzt einmal in Richtung FDP, geht es nicht um Homesharing, wie Sie behauptet haben, denn die professionellen Vermieter auf Airbnb und booking.com sind kein Teil der Sharing Economy. Da wird kein Zimmer in der eigenen Wohnung vermietet. Da wird keine Wohnung zeitweise vermietet, wenn der Eigentümer oder Mieter nicht da ist. Hier geht es darum, dass gesamte Wohnungen vermietet werden. Airbnb hat die Zahlen geliefert. 95 Prozent der angebotenen Unterkünfte sind sogenannte gesamte Unterkünfte. Was ist das anderes als eine ganze Wohnung? Und gehen Sie doch einmal auf die Website und schauen sich an, wie die meisten dieser Wohnungen eingerichtet sind. Die sind so, wie man sich Appartements auch in kommerziellen Boardinghouses vorstellt, relativ spartanisch und eben mit dem nötigsten Bedarf, ein bisschen IKEA hier und da.
Mit unserem Antrag ging es nicht darum, Ferienwohnungen generell zu verhindern, sondern darum, den schwarzen Schafen unter den Vermietern den Garaus zu machen, solchen, die eben Wohnraum ohne Zweckentfremdungsgenehmigung an Feriengäste vermieten und so den Wohnraum dauerhaft dem Wohnungsmarkt entziehen.
Wir wollten eine effiziente Steuerung und Kontrolle. Unseren Antrag hat die rot-grüne Senatsmehrheit aber abgelehnt, um dann – wie wir es kennen – selbst im Nachgang erhebliche Aktivitäten zu entwickeln, um mit großem Presserummel und Anwesenheit des Bürgermeisters und Frau Stapelfeldts dann bereits am 21. August einen eigenen Gesetzentwurf vorzustellen.
Es ist eine großartige Leistung, wie wir es so oft kennen.
Und SPD und GRÜNE meinen jetzt, mit ihrem Gesetzentwurf den Wohnungsmangel generell bekämpfen zu können. Der Antrag wird genannt: "Wir schaffen das moderne Hamburg: Wohnungsbau, Mieterschutz, Stadtentwicklungsimpulse, Wohnungsneubau und Wohnraumförderung auf hohem Niveau längerfristig fördern". Das alles mit diesem Gesetz, das Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen bekämpfen soll? Also, das ist mir ein bisschen zu kurz gesprungen.
Wenn Sie jetzt wirklich meinen, das Wohnungsbauproblem
in Hamburg gelöst zu haben mit diesem Antrag, so wie Sie es in Ihrer Überschrift ankündigen, dann liegen Sie grundfalsch.
Wenn Sie jetzt versuchen, über die Beschränkung für Ferienwohnungen die ganzen Versäumnisse
dieses Senats auszugleichen, dann liegen Sie grundfalsch. Und so groß der rot-grüne Trommelwirbel bei der Vorstellung dieses Gesetzentwurfs auch war, so kann es nur ein einziger Baustein sein für mehr Wohnungen in Hamburg, das Alleinlösungsmerkmal für das Wohnungsproblem in dieser Stadt ist es allerdings nicht.
Fazit: Wir stimmen dem zu, weil wir sagen, es ist ein richtiger Baustein, aber dieser große Trommelwirbel, mit dem Rot-Grün hier herangeht und sagt, jetzt haben wir das Wohnungsproblem gelöst in der Stadt, weil wir den Ferienwohnungsvermietern einmal an den Kragen gehen, das ist es nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon sehr verwunderlich, wie viel dümm Tüch, wie der Hamburger sagen würde, erzählt wird in dieser Debatte. Frau Sud
mann will uns weismachen, dass die Ferienwohnungen verantwortlich sind dafür, dass viele arme Mieter ihre Wohnungen verlieren. Ich glaube, das trifft nicht zu.
Und die FDP will uns weismachen, dass hier nur Menschen ihr kleines Zimmerchen mal untervermieten, um nette Menschen aus anderen Teilen der Welt aufzunehmen.
Meine Damen und Herren! Wenn man schon Airbnb glauben möchte, dann schauen wir doch einmal hier hinein in diese Untersuchung, die Airbnb selbst uns geschickt hat. Was wird denn angeboten? Da heißt es in der Analyse der Inserate pro Gastgeber: eine gesamte Unterkunft – ich sage es noch einmal, das ist ein anderes Wort für die ganze Wohnung –, 95 Prozent. Das sind nicht die kleinen Zimmer, die ein Student anbietet, weil er nette Studenten aus anderen Teilen der Welt kennenlernen möchte, die er für ein paar Tage bei sich wohnen lässt. Die FDP nimmt immer für sich in Anspruch, so viel von Wirtschaft zu verstehen,
aber leider, Herr Meyer, haben Sie das gesamte Businessmodell von Airbnb nicht verstanden.
Und Sie haben auch nicht verstanden, was die Motivation ist, hier Wohnungen insgesamt als Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie sich heute gesetzmäßig verhalten, können Sie am Wohnungsmarkt maximal noch eine Rendite erzielen von knapp unter 3 Prozent. Rechnen Sie einmal die Preissteigerungen rein und rechnen Sie die Finanzierungskosten rein; das lohnt sich nicht wirklich. Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten und sie ganzjährig anbieten über Portale wie Airbnb und Booking.com, die ja hier auch mit einbezogen werden, oder andere Portale, die es zahlreich gibt, dann reichen Ihnen auch weniger als 180 Tage bei dem, was Sie da pro Tag nehmen. Eine Wohnung in Winterhude zum Beispiel. Kann ich ja mal gucken, ist mein Wahlkreis. Habe ich gemacht. Da zahlen Sie schon mal 150 bis 200 Euro dafür, wenn die einigermaßen eingerichtet ist. Aber pro Tag. Das rechnen Sie mal hoch, wie viele Tage Sie dann vermieten müssen im Jahr, um mehr zu verdienen, als wenn Sie diese Wohnung am Wohnungsmarkt für eine Miete zur
Verfügung stellen, die dem Mietenspiegel entspricht. Das ist die Ökonomie, die dahintersteht, und das ist dann wirklich Zweckentfremdung.
Wenn das in einer Weise geschieht, dass derjenige dies offiziell anmeldet und sich registrieren lässt – das war ja der Gedanke unseres Antrags –, dann soll das auch weiterhin so geschehen. Und natürlich soll auch die Untervermietung von Fremdenzimmern für ein paar Tage nebenbei möglich sein, und wenn jemand acht Wochen im Jahr im Urlaub ist – die meisten haben nur fünf oder sechs Wochen Urlaub –, dann soll auch derjenige seine Wohnung weiter vermieten können. Das ist alles nicht ausgeschlossen. Was aber ausgeschlossen werden soll, ist die gezielte gewerbliche Zweckentfremdung, der Entzug von Wohnraum aus dem Wohnungsmarkt rein in die Ferienwohnungsvermietung. Und das ist das, was Airbnb als Geschäftsmodell massiv fördert. Das wollen wir in dieser Stadt unterbinden, weil es dem Wohnungsmarkt nicht guttut.
Meine Damen und Herren, jetzt habe ich viel von dumm Tüch geredet, aber ich muss Frau Koeppen einmal loben. Sie hat eine wahre Sache gesagt. Sie hat nämlich gesagt, was hier zitiert wurde mit dem großen Trommelwirbel und dem Brimborium um diesen Antrag,
das sei ja vielleicht so nicht so gewesen. Allein dass Sie das zitiert haben, zeigt, dass Sie selbst genau wissen, was Sie da gemacht haben. Und, Frau Stapelfeldt, wenn Sie von dem gesamten Text, mit dem Ihr Antrag überschrieben ist, nur die erste Zeile vorlesen, dann ist das natürlich zu wenig. Ich habe mir die Mühe gemacht, das einmal zu Ende zu lesen, und dann hört es sich tatsächlich so an wie: Jetzt haben wir die Lösung für die Probleme am Wohnungsmarkt. Meine Damen und Herren! Ich habe es gesagt, Frau Koeppen hat es zitiert: Das ist nicht die Lösung der Probleme. Es ist ein kleiner, ein wichtiger Baustein, aber längst nicht alles.
Deswegen: Machen Sie weiter und lösen Sie wirklich die Probleme am Wohnungsmarkt. Gehen Sie da ran.
Aber versuchen Sie nicht, den Eindruck zu erwecken mit großen Pressekonferenzen und riesen
großen Überschriften, Sie hätten es jetzt mit diesem Antrag gepackt. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland die Behörde, die für die Strafverfolgung zuständig ist. Sie ist ein Teil der Rechtspflege. Das Parlament ist dies nicht. Vielleicht muss das der AfD einmal gesagt werden.
Nach der Unschuldsvermutung ist jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren nachgewiesen ist. Dieser Grundsatz gilt für Mitarbeiter der Verwaltung ebenso wie für alle Bürger.
Wenn die AfD hier rechtsstaatliche Grundsätze nicht respektiert, was will sie dann? Offenbar doch nichts anderes als eine Art Pranger. Sie wollen eine Liste der Personen öffentlich machen, gegen die ermittelt wird. Dieses Vorgehen ist bislang nur aus den äußeren politischen Rändern bekannt, etwa wenn die Mitglieder der Antifa Anschriften und Bilder angeblicher Neonazis publizieren oder wenn die Neonazis angebliche Antifa-Mitglieder im Internet veröffentlichen. Eine angemessene parlamentarische Auseinandersetzung mit diesem Thema ist das allerdings nicht. Die politisch entscheidende Frage tritt hier nämlich in den Hintergrund. Die Frage lautet: Was wusste der damalige Senator Tschentscher von dieser Sache? Der Senat hat hierzu auf eine Kleine Anfrage geantwortet, der damalige Präses der Finanzbehörde, der heute ja nicht mehr hier ist, habe erst im November 2017 davon Kenntnis genommen. Das ist doch seltsam, wo doch die "Hamburger Morgenpost" bereits am 11. September 2017 davon berichtet hat. Vielleicht liest Herr Tschentscher ja keine "Hamburger Morgenpost".
Wie gesagt:
Wir lehnen den Antrag ab, weil wir diesen Pranger nicht mitmachen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Und dann kam da der neue Bürgermeister Tschentscher, dem man ja nicht gerade nachsagen kann, dass er ein großer Volkstribun ist,
und er dachte sich: Ich brauche unbedingt ein Thema, mit dem ich einmal punkten kann, ein Thema, das die Menschen bewegt. Also mal eben nebenbei 12 Euro Mindestlohn fordern. Diese Forderung, meine Damen und Herren, wie auch der Antrag von Rot-Grün heute ist nur eines: ein politischer Marketingtrick.
In der Sache sperrt sich die CDU nicht gegen eine angemessene Anhebung des Mindestlohns; gute Arbeit muss auch entsprechend bezahlt werden. Gerade im unteren Vergütungssegment leisten viele fleißige Menschen sehr wertvolle Arbeit, sie tun es für diese Stadt und sie tun es für die Menschen, die in ihr wohnen. Aber der hier vorliegende Antrag ist uns zu wenig durchdacht. Wahrscheinlich ist Herr Tschentscher deswegen auch rechtzeitig gegangen, weil er das selbst gemerkt hat. Er ist wie aus der Hüfte geschossen; er ist eben das, was ich sagte: ein politischer Marketingtrick. Man fordert pauschal 12 Euro, sagt aber nicht, wie das finanziert werden soll.
Für die direkt bei der Stadt Beschäftigten ist das kein Problem; das hat Herr Rose uns erläutert. Aber das Problem ist zum Beispiel: Was machen
wir mit den Beschäftigten an den Hochschulen und bei den öffentlichen Unternehmen? Knapp 1 000 studentische Hilfskräfte an den Hochschulen erhalten derzeit 9,90 Euro Stundenlohn. Sollen die Hochschulen jetzt das Geld für die Bezahlung der Hilfskräfte zusätzlich bekommen oder sollen Hilfskräfte entlassen oder gar nicht mehr eingestellt werden? Dazu sagt dieser Antrag nichts aus.
Bei der städtischen Gebäudereinigung – Herr Rose, Sie brachten dieses Beispiel – habe ich das einmal nachgeschaut: 930 Mitarbeiter verdienen dort weniger als 12 Euro. Bei der staatlichen TEREG Gebäudereinigung sind es knapp 1 400 Mitarbeiter, bei der Elbkinder Kita 700 Beschäftigte – alle unter 12 Euro. Erhalten jetzt diese Unternehmen mehr Geld von der Stadt oder müssen sie ihre Preise erhöhen oder sogar Mitarbeiter entlassen? Darüber haben Sie hier nichts gesagt, weil das natürlich für Sie nicht wichtig ist mit Ihrem politischen Marketingtrick.
Und was ist mit den Mitarbeitern der Zuwendungsempfänger, also zum Beispiel den Kinder- und Jugendeinrichtungen in den Bezirken? Die können doch schon mit dem derzeitigen Mindestlohn ihre Arbeit kaum noch machen. Sie haben doch als Senat in den letzten Jahren diese Zuwendungsempfänger systematisch ausbluten lassen. Da ist kein Geld mehr da, da kann kaum der jetzige Mindestlohn bezahlt werden. So sieht es doch aus. Und davon schreiben Sie im Antrag gar nichts. Wollen Sie die vielleicht mit dem Antrag gar nicht erfassen?
Warum, frage ich, sollen denn diese Beschäftigten, die vor Ort wertvolle Arbeit leisten, nicht erfasst werden und schlechter gestellt werden als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt in den Betrieben und Unternehmen dieser Stadt arbeiten? Das ist einfach wenig durchdacht.
Marketingtricks, meine Damen und Herren, zeichnen sich auch dadurch aus, dass die Wirklichkeit zumeist anders aussieht. Während Herr Tschentscher jetzt durch die Lande zieht und überall die 12 Euro Mindestlohn fordert, hat er als Finanzsenator dafür gesorgt, dass der Senat bei den Neuausschreibungen für die Gebäude- und die Glasreinigung bei den Behörden jedes Jahr knapp eine halbe Million Euro einspart. Die Ausschreibung gewinnt der Anbieter, der die geringsten Löhne zahlt, und der Mindestlohn in dieser Branche liegt bei knapp über 10 Euro. So sieht es doch aus. Finden Sie das gerecht? Auf der einen Seite der städtische Mitarbeiter, der in der Behörde putzt und dafür 12 Euro bekommt, und auf der anderen Seite der Mitarbeiter einer Fremdfirma, die von der Stadt beauftragt wird, der die gleiche Arbeit leistet, aber nur 10 Euro dafür bekommt. Finden Sie das gerecht? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sieht anders aus.
Wie weit wollen die Sozialdemokraten ihre Ideale eigentlich noch für die Zwecke des politischen Marketings verleugnen, frage ich mich dabei.
Und schließlich: Wie kommen Sie genau auf 12 Euro? Herr Rose sagt, alle sagten das. Aber was ist denn zum Beispiel mit der von der SPD ins Leben gerufenen Mindestlohnkommission? Die ist ja schließlich Ihrem SPD-geführten Arbeitsministerium angegliedert. Haben Sie die einbezogen in Ihre Überlegungen? Auch dazu sagt Ihr Antrag nichts aus. Vertrauen Sie dieser Kommission nicht mehr oder haben Sie Angst gehabt, dass diese Kommission Ihnen Ihren Marketingtrick verdirbt, indem sie ihn nämlich als einen solchen entlarvt?
Fazit: Die Forderung nach 12 Euro Mindestlohn …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Herr Wolf.
… ist ein rein politischer Marketingtrick und wenn Sie …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Herr Wolf, Ihre Redezeit …
… der Überweisung zustimmen …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Herr Wolf, wenn der Präsident klingelt … Ich kann die Null anhalten, es wird davon auch nicht mehr. Die Redezeit ist schon länger abgelaufen. Insofern möchte ich Sie bitten, jetzt unmittelbar zum Schluss zu kommen.
Als Nächste erhält das Wort Antje Möller für die GRÜNE Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schwieger ist ein belesener Mann, er liest AfD-Programme und er schaut Bundestagsdebatten im Fernsehen. Er hat allerdings offenbar nicht zugehört beim Redebeitrag der Senatorin; Herr Tschentscher war ja nicht hier, um sein Thema heute zu vertreten. Ich habe ihr aber zugehört. Die Senatorin hat nichts darüber gesagt, wie Hamburg diese Mindestlohnanpassung bezahlbar und gerecht machen will.
Die rote-grüne Politik, meine Damen und Herren, hat in den letzten Jahren einen Kahlschlag betrieben in den Bezirken – bei den Zuwendungsempfängern, im Bereich der Jugendhilfe, im Bereich der Stadtteilkultur. Und wie soll es denn funktionieren, wenn man jetzt sagt, auch da werden wir auf 12 Euro Mindestlohn gehen, was ja wiederum nur gerecht wäre? Das funktioniert nur, wenn diese Einrichtungen einen finanziellen Ausgleich bekommen, und wir kennen ja die rot-grüne Kahlschlagpolitik bei den Zuwendungsempfängern.
Dieser Ausgleich wird nicht kommen, und das heißt: Sie nehmen hier Leistungskürzungen billigend in Kauf.
Und dann beim Einsatz von Fremdfirmen, ich habe es ausgeführt: Der städtische Mitarbeiter bekommt 12 Euro, der Mitarbeiter der Fremdfirma, die Herr Tschentscher als Finanzsenator noch zu immer günstigeren Angeboten in den Ausschreibungen gedrängt hat, der bekommt 10 Euro. Meine Damen und Herren, Sie nehmen Ungerechtigkeit hier billigend in Kauf.
Deswegen: Der Vorwurf, die CDU sei ja gar nicht für den Mindestlohn, der stimmt nicht. Auch wir haben uns natürlich in der Debatte bewegt. Das wissen Sie auch, genauso wie wir. Aber wir sagen: So ein Antrag, so ein Marketingtrick, reicht nicht aus, weil er eben keine Antwort gibt, wie Sie Ungerechtigkeiten und wie Sie Leistungskürzungen vermeiden wollen. Und deswegen, meine Damen und Herren, wenn Sie das heute abstimmen und eben nicht weiter diskutieren wollen, wie wir ein angemessenes und ausgewogenes Konzept erarbeiten, dann werden wir uns hier enthalten, denn diesen Marketingtrick werden wir nicht unterstützen.
Herr Dr. Tschentscher, wir haben eben mit Verwunderung vernommen, dass Sie die Verbesserung bei der Terminvergabe auf die Zentralisierungsansätze des Senats zurückführen. Ist es nicht vielmehr so, dass die Aufstockung der Stellen auf 110 Prozent, die die Bezirksämter selbst aus eigenen Mitteln finanziert haben, zu der personellen Verbesserung geführt hat? Und ist es nicht vielmehr so, dass die unter der Steuerungshoheit des Senats eingestellten Mitarbeiter aufgrund nicht angepasster Zuständigkeitsanordnung und aufgrund von Problemen mit den Personalräten auf die jetzigen Verbesserungen, die wir feststellen, überhaupt keinen Einfluss haben?
Nein. Ist es so?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Endlich Maßnahmen gegen die inakzeptable Situation bei der Terminvergabe und den Wartezeiten in den Kundenzentren zu ergreifen ist im Grunde richtig. Herr Schmitt hat dazu viel Wahres gesagt und wir werden Sie beim Wort nehmen. Wenn Sie von Leistungsversprechen reden, dann werden die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt dieses Versprechen auch eingelöst sehen wollen.
Die Ideen, die Sie jetzt äußern, sind längst überfällig, gehen aber nicht weit genug. SPD und GRÜNE gerieren sich als Retter – oder sollte ich eher sagen, als Retterchen? – in einer Situation, die der rot-grüne Senat selbst verschuldet hat. Nur aufgrund des massiven öffentlichen Drucks und des Drucks in diesem Hause wird dieses Problem angegangen. Dennoch begnügt sich Ihr Antrag mit dem Nötigsten. Ein Minimum des für die Bürger Zumutbaren soll gerade mal so gewährleistet werden. Es wird nach Ihrem Antrag keine langfristige Vorsorge geben, um einen stabilen Kundenzentrumszustand zu erreichen oder Hamburg gar zum Spitzenreiter im Bereich der Behördenorganisation
zu machen. Das wäre doch mal was. Aber nein, anspruchsvolle Ziele sind nicht zu erkennen.
Daher haben wir unseren Ergänzungsantrag gestellt, um die Kundenzentren vielleicht doch noch auf einen Weg zu bringen, die Zustände für die Kunden – und das sind die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt – und die Mitarbeiter in den Kundenzentren, die genauso unter diesen Zuständen leiden, erträglich zu machen. Die vom Senat ergriffenen Maßnahmen haben geholfen, das ist richtig, aber immer noch keinen akzeptablen Zustand geschaffen. Gerade heute ist die Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zu diesem Thema gekommen: Noch immer beträgt die durchschnittliche Wartezeit für Spontankunden in acht Kundenzentren mehr als eine Stunde, in Barmbek-Uhlenhorst sind es 74 Minuten, in Harburg 73 Minuten. Noch immer liegt die durchschnittliche Wartezeit bei Terminvergaben in neun Kundenzentren bei weit über einem Monat, in Lokstedt sind es 40 Tage, in den Walddörfern 42 Tage.
Der Senat hat keine Strategie, um die Personalaufstockung zu verstetigen und das Problem der Überlastung dauerhaft zu lösen, und die Ideen von Rot-Grün in Ihrem Antrag ändern daran nichts. Der Einsatz von Personal aus dem Einwohnerzentralamt als Übergangslösung stellt auf Dauer keine tragfähige Lösung dar. Nicht erkennbar ist weiterhin, inwiefern die Altersabgänge in den Kundenzentren bei der Planung berücksichtigt sind. Schon im Sommer zeigte sich Herr Senator Tschentscher bass darüber erstaunt, wo denn das ganze Personal in den Kundenzentren sei. Er will jahrelang nicht gemerkt haben, dass es sich sukzessive immer weiter reduziert hatte. Der Senat hat auch jetzt keinen kreativen und flexiblen Lösungsansatz, um die dringenden Probleme zu erledigen, und die Ideen von Rot-Grün ändern daran nichts. Die Mitarbeiter in den Kundenzentren sind sehr wohl in der Lage zu erkennen, wann Bürgerinnen und Bürger ein eiliges Problem haben, und würden es gern lösen. Sie können es aber nicht, weil die Möglichkeiten nicht vorhanden sind.
Zum Problem der sogenannten Dubletten: Man kann den Bürgern nicht verdenken, dass sie sich mehrere Termine online reservieren und nur einen einzigen davon wahrnehmen. Aber das muss verhindert werden, und zwar durch den Einsatz technischer Mittel. Die Software, die in den Kundenzentren verwendet wird, gibt dies nicht her. Die derzeitige Software bietet auch keine Möglichkeit zur Einrichtung und Vereinbarung von Familienterminen. Auch das muss geregelt werden und auch das steht nicht in Ihrem Antrag. Sie begnügen sich mit der Forderung nach Mindeststandards. Ihre Ideen ändern an dieser Situation nichts.
Ein wirkliches Vordenken, ein Vorausdenken zu mehr Nachhaltigkeit, zu mehr Vorsorge sieht anders aus. Sie verlangen nicht den großen Wurf vom Senat, denn Sie haben keine Lösung, wie die Personalaufstockung verstetigt werden kann, und Sie haben keine Lösung, wie das Kernproblem einer unzureichenden Software geregelt werden kann; das Thema kommt in Ihrem Antrag gar nicht vor.
Die perfideste Idee steckt in Punkt 11 Ihres Antrags. Darin fordern Sie indirekt zur Schließung von Kundenzentren auf. Sie verklausulieren das zwar als Zusammenlegung von Standorten, aber was heißt denn das? Das heißt Schließung von Kundenzentren. Das Kundenzentrum in den Walddörfern haben Sie schon zur Disposition gestellt.
Glauben Sie ja nicht, dass das ohne den Protest der Bürger und ohne den Protest der CDU in diesem Hause vonstattengehen wird.
Der Protest der Menschen in dieser Stadt ist Ihnen sicher, wenn Sie diese Strategie der Schließung von Kundenzentren weiterfahren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde ist eine Aussprache – so liest man es zumindest in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags – über ein Thema von allgemeinem aktuellem Interesse. Betrachtet man die Diskussion dieser Tage in den Medien, gibt es viele solcher Themen, die allgemein interessieren und aktuell sind. Und was macht die AfD? Sie meldet sich selbst zum Thema der Aktuellen Stunde an,
und zwar als erstes Thema.
Sie von der AfD haben nicht nur keine Antworten auf die aktuellen Themen dieser Zeit, Sie wollen sie hier nicht einmal debattieren, sondern debattieren lieber sich selbst.
Wer jedoch glaubt, das sei reiner politischer Narzissmus, der täuscht sich. Laut Wikipedia ist nämlich ein Narziss ein selbstverliebter Mensch, der den Kontakt zum Sein verloren hat.
Das passt aber nicht zur AfD, denn die AfD hat diesen Vorgang minutiös geplant und inszeniert.
Was ist nämlich der Aufhänger dafür, dass die AfD sich selbst hier debattieren kann? Das Bürgerhaus Wilhelmsburg.
Seit der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 7. Dezember 2015, also nunmehr seit 13 Monaten, verfolgt uns die AfD in steter Folge mit dem Thema, das Bürgerhaus Wilhelmsburg sei ein Hort verfassungsfeindlicher Gruppen wie der Marxistischen Abendschule.
Diese darf da hinein, die AfD jetzt aber nicht mehr. Um eines festzuhalten: Die Entscheidung des Bürgerhauses Wilhelmsburg, der AfD dort keine Räume zur Verfügung zu stellen, halten wir für vollständig falsch. Denn im demokratischen Wettstreit müssen für alle die gleichen Spielregeln gelten. Das gilt umso mehr, als das Bürgerhaus Wilhelmsburg eine öffentliche Förderung erhält.
In der Sache hat die AfD recht: Es ist ein Unding, dass deren Vertreter, also die Vertreter einer demokratisch gewählten Fraktion und Partei, die hier im Parlament sitzen, nicht im Bürgerhaus Wilhelmsburg tagen dürfen, aber marxistische Sektierer schon. Dass man durch Ausgrenzung den politischen Gegner eher stärkt als schwächt, ist eine alte politische Weisheit, die sich zuletzt wieder in den USA bewahrheitet hat.
Was hat denn nun wohl den Stiftungsrat des Bürgerhauses Wilhelmsburg geritten, die AfD in die Opferrolle zu bringen? Er hat sich offenbar durch ihre drei wortgleichen Anträge vom Juni, September und Oktober letzten Jahres dazu provozieren lassen, dem Bürgerhaus Wilhelmsburg die finanzielle Förderung zu streichen, da dort die MASCH und andere ihre Veranstaltungen haben.
So haben die so wohlmeinenden, aber im Kern doch intoleranten Vertreter der politischen Linken sich wieder einmal provozieren lassen. Sie haben der AfD durch diese Ablehnung eine politische Bühne gegeben, sich als Opfer darzustellen. Wir dürfen der AfD – das richtet sich an alle Fraktionen
außer der AfD – aber keine Gelegenheit geben, sich als Opfer zu inszenieren. Sie ist nämlich kein Opfer. Sie ist Täter. Sie provoziert mit Anfragen und Anträgen das Bürgerhaus Wilhelmsburg so lange, bis es die AfD ausschließt. Wenn Sie, Herr Nockemann, von der Falle sprechen, dann zeigt das genau Ihren Gedanken.
Jetzt lächeln Sie. Sie haben nämlich dem Bürgerhaus Wilhelmsburg eine politische Falle gestellt und das Bürgerhaus Wilhelmsburg ist hineingetappt.
Die AfD hat ihr Ziel erreicht, die politische Linke hat ihr eine Steilvorlage gegeben. Linke und Rechte ergänzen sich prima in ihrer politischen Auseinandersetzung wie so oft schon in der Vergangenheit.
Fazit: Lassen Sie uns die AfD politisch stellen.
Lassen Sie uns mit der AfD und über die AfD diskutieren, lassen Sie uns die AfD demaskieren. Wir wollen in der Aktuellen Stunde nicht mehr über die AfD diskutieren, sondern über Themen, die in dieser Stadt wirklich von aktuellem Interesse sind.
Nur wenn die demokratischen Spielregeln eingehalten werden und keiner ausgegrenzt wird, kann man diesen Diskurs führen und die AfD politisch schlagen, aber nicht durch Ausgrenzung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist erschreckend, dass die AfD die Chance bekommt, sich als Opfer in verschiedener Art und Weise zu gerieren, etwas juristisch geprägt und weinerlich, so wie Herr Höcke, wenn er sich über die Krawatte streicht und dann brüllend, schreiend und aus den Mundwinkeln tropfend seine Rede hält.
Erschreckend ist auch, wie sich die Linken und Rechten dieses Hauses gegenseitig hochschaukeln.
Es ist erschreckend, dass LINKE, GRÜNE und SPD in keiner Weise deutlich machen, dass die Entscheidung des Bürgerhauses Wilhelmsburg, die AfD auszugrenzen, politisch falsch war. Nein, das wird in den Redebeiträgen noch verteidigt oder totgeschwiegen.
Diese Entscheidung war falsch, und das müssen Sie auch einmal einsehen. Es ist erschreckend, dass die politische Linke in dieser Stadt und ihre Freunde sich von der AfD provozieren lassen und drei Anträge stellen, immer parallel zu den Anträgen der AfD, beim Bürgerhaus Räume zu bekom
men. Ja, merken Sie denn gar nichts? Merken Sie denn das Spiel der AfD nicht?
Durch reine Ausgrenzungspolitik können Sie die AfD politisch nicht bekämpfen.
Sie müssen die AfD in einen politischen Diskurs verwickeln, doch das tun Sie nicht. Wenn Sie so weitermachen,
schwächen Sie die Demokratie und stärken die AfD.
Ja, die gestatte ich sehr gern.
Ihre inhaltliche Auseinandersetzung bezog sich schlichtweg darauf, die Entscheidung des Stiftungsrats des Bürgerhauses zu rechtfertigen.
Warum hat denn angeblich alles im freien Ermessen des Bürgerhauses gelegen, die AfD draußen vor der Tür zu lassen?
Sie haben sogar gesagt, das passe nicht ins Bürgerhaus. Natürlich gehört das ins Bürgerhaus. Wir können die AfD nur demaskieren, wenn sie ihre Thesen äußern kann, wenn wir uns mit diesen Thesen auseinandersetzen, nicht durch Ausgrenzung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie diese Rede schon einmal gehalten haben, aber sie hätte auch sehr gut auf einen SPD-Parteitag gepasst. Das war engagiert, das war dynamisch, das war prima, so stellt man sich eine Parteitagsrede vor.
Ich will auch das Ergebnis unseres Abstimmungsprozesses in der Fraktion gleich vorwegnehmen, um Ihnen hier einige Zwischenrufe zu ersparen. Wir werden dem Antrag zustimmen,
und wir werden den Antrag der LINKEN ablehnen.
Große Enttäuschung, aber auch das ist leider Teil einer differenzierten Politik.
Ich will Ihnen dazu noch einige Worte sagen. Eine Befristung von Arbeitsverhältnissen kann in Einzelfällen sinnvoll sein. Sie kann eine Einstiegslösung in den Arbeitsmarkt sein. Sie kann zur Deckung kurzfristiger Bedarfe – auch der öffentliche Dienst und öffentliche Unternehmen können kurzfristige Bedarfe haben – durchaus sinnvoll sein. Dann haben wir einen Sachgrund, das ist sinnvoll. Auch in Elternzeitfällen zum Beispiel bietet sich eine Befristung auf zwei Jahre an.
Wir haben, Sie haben es erwähnt, in diesem Land, das ein Rechtsstaat ist, einen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Teilzeitund Befristungsgesetz. Befristungen sind maximal für zwei Jahre zulässig, wenn ein Sachgrund vorliegt. Es gibt eine Befristungskontrollklage, da können Arbeitnehmer hingehen, die Wirksamkeit einer Befristung überprüfen lassen und unzulässige Befristungen können gerichtlich aufgehoben werden.
Das Arbeitsverhältnis gilt dann als unbefristet geschlossen. Das ist Rechtsstaat, das ist Arbeitnehmerschutz, und das ist gut so.
Wissen Sie, warum wir unter anderem Ihrem Antrag zustimmen? Das hat einen speziellen Grund, den ich Ihnen nenne. Den haben Sie ein bisschen in Ihrer Rede angedeutet, aber natürlich nicht so ausformuliert, weil er Ihnen unangenehm ist. Einer der größten Arbeitgeber, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern massiv nur befristete Arbeitsverhältnisse anbietet, ist nämlich die öffentliche Hand. Und diese öffentliche Hand haben Sie seit 2011 mehr oder weniger unter Ihrer politischen Kontrolle. Wenn Sie jetzt sagen, von diesem Mittel solle nicht mehr in dem bisherigen Umfang Gebrauch gemacht werden, dann sagen wir, das ist gut so. Denn wissen Sie, was das heißt? Dass der Senat nämlich besser planen muss.
Wir wissen ja, das haben wir heute in der Debatte von Herrn Seelmaecker gehört, dass der Senat es im Justizbereich versäumt, richtig zu planen. Wir haben es in der Debatte über die Kundenzentren gehört: Auch da fiel der Finanzsenator aus allen Wolken, dass auf einmal die Mitarbeiter in den Kundenzentren weg waren und das zu bis zu neunwöchigen Wartezeiten geführt hat. Dieser Senat plant sein Personal nicht richtig und deswegen wird im öffentlichen Dienst massiv mit befristeten Arbeitsverhältnissen gearbeitet. Wenn Sie das jetzt ändern wollen, dann finden wir das richtig und gut, denn dieser Senat muss endlich anfangen, Personalbedarfe rechtzeitig zu erkennen und entsprechend Vorsorge zu treffen, damit wir keine unbesetzten Stellen haben und die Aufgaben in dieser Stadt auch richtig erfüllt werden können.
Was wir an Ihrem Antrag gut finden, ist die Formulierung der Punkte 1 und 3, weil Sie nämlich sagen, das Unbefristete solle die Regel bleiben und die befristete Beschäftigung in Ausnahmen zugelassen werden. Das ist die Rechtslage, die wir richtig und gut finden, und da geht eben der Antrag der LINKEN viel zu weit, die dieses Verhältnis umkehren wollen und eben die Ausnahmen nicht mehr zulassen, auch wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.
Insofern können wir Ihren Antrag unterstützen. Wir finden es gut, dass Sie Ihren Senat jetzt einmal antreiben, in eine vernünftige Personalplanung überzugehen und eben nicht mehr von befristeten Arbeitsverhältnissen Gebrauch zu machen, sondern hier langfristig zu planen und dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt einen vernünftigen Service haben und die Verwaltung ihren Aufgaben richtig und ordnungsgemäß nachkommen kann. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bis auf Senator Tschentscher sind wir uns einig: Wir haben in dieser Stadt einen Kundenzentren-Kollaps. Und wenn uns die SPD sagt, es sei doch gar nicht so schlimm, wenn man zum Amt gegangen sei, dort acht Stunden gesessen habe und nach Hause geschickt worden sei, man könne am nächsten Tag wiederkommen und dann bekomme man relativ schnell einen Termin,
dann ist das purer Hohn in dieser Situation.
Es ist genug mit dem Kundenzentren-Kollaps. Und verantwortlich dafür sind nicht die Bürgerinnen und Bürger, die Ausweispapiere und ähnliche Dienstleistungen nachfragen, verantwortlich sind auch nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verantwortlich dafür ist allein dieser Senat.
Woran liegt denn das? Dieser Senat hat immer mehr Aufgaben auf die Bezirksämter übertragen. Das ist an sich gut, denn das führt zu einer bürgernahen Verwaltung. Was dabei allerdings nicht geklappt hat, ist, dass die Stellen, die dafür zuständig sind, diese Aufgaben zu erfüllen, in den Landesbehörden geblieben sind und nicht auf die Bezirke übertragen wurden. Darin liegt der Grundfehler dieser ganzen Geschichte.
Der zweite Grund ist, dass die Bezirksämter erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten mussten. Die unbesetzten Stellen sind heute noch das Zeichen dieser Beiträge, die die Ämter leisten mussten. Und wenn jetzt die Stellen Stück für Stück wieder aufgefüllt werden, dann ist das okay und es ist auch richtig, aber es reicht immer noch nicht, denn es fehlen Stellen, um die gesamten Aufgaben zu erfüllen.