Protocol of the Session on October 23, 2019

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(Heike Sudmann DIE LINKE: Hat die CDU das auch gemacht?)

(Vizepräsident Dr. Kurt Duwe)

wie wir die Menschen, die dort verärgert werden und einmal wieder zu spät zur Arbeit kommen, möglichst zeitnah und unbürokratisch für ihren Ärger dann auch entschädigen. Deshalb finden wir es gut, dass der Senat sich hier auf den Weg gemacht hat, die HVV-Garantie, die noch aus CDURegierungszeiten stammt, weiterzuentwickeln und zu verbessern. Ich finde es gut, dass die FDP und auch DIE LINKE sich hier Gedanken gemacht haben. Das zeigt doch, dass es hier absolut Bedarf gibt. Deshalb würden wir uns freuen, wenn die Anträge alle gemeinsam an den Verkehrsausschuss überwiesen werden, damit wir uns alle dort gemeinsam Gedanken machen können, wie wir das Ganze optimieren können, denn sehr offensichtlich gibt es auch gute Initiativen von den Oppositionsparteien. Von daher glaube ich, im Sinne der Sache sollte das Ganze überwiesen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei Ewald Aukes FDP)

Das Wort erhält nun der Abgeordnete Bill für die GRÜNE Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im HVV gilt: Bei Verspätung gibt es Geld zurück. Das war nicht immer so. Zu meiner Schulzeit waren wir froh, wenn wir von Busfahrern einen Zettel bekommen haben, damit wir nachweisen konnten, dass der Bus zu spät war; an Geld haben wir da noch gar nicht gedacht.

(Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Das wird heutzutage gar nicht mehr akzeptiert von den Schulen!)

Heutzutage ist es so, dass Sie bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises zurückbekommen, und das geht deutlich über das bundesweit und europaweit vorgeschriebene gesetzliche Niveau hinaus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weil dem so ist, weil wir in Hamburg schon ein deutlich höheres Erstattungsniveau haben als gesetzlich und europaweit vorgeschrieben, haben wir uns in unserem Antrag dem Verfahren gewidmet, wie man denn an dieses Geld kommt. Denn über das Verfahren ist so ein bisschen die Zeit hinweggegangen. Man muss den Antrag, immerhin ein Online-Formular, jedes Mal mit allen Daten händisch neu ausfüllen, und man muss dann auch persönlich zu einem Schalter gehen, um sich dieses Geld auszahlen zu lassen. In den Zeiten der Digitalisierung ist das ein etwas anachronistisch anmutendes Verfahren.

Deswegen schlagen wir vor, dieses Verfahren kundenfreundlicher zu gestalten, sodass wir nicht nur bei der Erstattung – oder der Höhe der Erstattung – Vorreiter sind, sondern eben auch dabei,

dass ein kundenfreundliches Verfahren angewandt wird, dass man zum Beispiel seine Kundendaten speichern kann, sodass man nur noch die aktuelle Zugverbindung eintragen muss, die zu spät war, und nicht immer noch einmal neu eintragen muss, wer man eigentlich ist und mit welcher Fahrkarte man unterwegs ist.

Das ist der Grundsatz. Im Jahr 2018 wurden trotz des Verfahrens über 108 000 Anträge ausgefüllt, und deswegen gilt natürlich das, was auch meine beiden Vorredner gesagt haben. Wir arbeiten parallel dazu daran, dass diese Anträge erst gar nicht entstehen, dass also die U- und S-Bahnen gar nicht erst 20 Minuten zu spät sind. Ich persönlich fahre täglich U-Bahn, da freue ich mich immer, weil das selten der Fall ist. Ich wünsche allen, die SBahn fahren, dass sie sich in Zukunft auch freuen können, dass die S-Bahnen fahren, weil das dann hoffentlich immer mehr der Vergangenheit angehört. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Die Redezeit war leicht verspätet, aber das kann ich nachvollziehen. – Das Wort erhält nun die Abgeordnete Sudmann für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank. – Ich mache einmal mit dem Beispiel Schule und Verspätung HVV weiter. Daran kann man nicht sehen, wie schlimm es mit den Verspätungen ist. Hat Herr Bill in seiner Schulzeit das noch anerkannt bekommen, weigern sich heute die Schulen, eine Verspätungserklärung des HVV anzuerkennen. Das ist wirklich ein Alarmzeichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber ich will noch einmal kurz mit einem Punkt aufräumen. Sie schreiben, die HVV-Garantie gehe über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Schön wäre es – es gibt keine gesetzlichen Regelungen für den ÖPNV. Es gibt nur welche für den Eisenbahnverkehr, also nicht für den gesamten HVV. Das ist genau der Punkt, der hier auch wichtig ist für uns, und ich mache es an einem Beispiel klar.

Wer aus Bergedorf mit der S21 verspätet am Hauptbahnhof ankommt, das passiert durchaus öfter, und dann die letzte Regionalbahn nach Ahrensburg verpasst, der bekommt von der Deutschen Bahn ein Taxi bezahlt, da es sich um Eisenbahnverkehr handelt. Will aber die gleiche Person mit der U-Bahn nach Ahrensburg-West fahren, dann guckt sie im wahrsten Sinne des Wortes in die Röhre, dann gibt es nämlich kein Geld, weil es kein Eisenbahnzug ist. Verstehen Sie das? Ich verstehe diese Regelung nicht. Das muss auf jeden Fall auch geändert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

(Dennis Thering)

Sie sagen in Ihrem Antrag, Sie schauen nach Schleswig-Holstein. Da würde ich sagen, gucken Sie etwas genauer, Schleswig-Holstein hat eine Aufrundungsregelung, da wird nämlich mindestens 1,50 Euro bezahlt und nicht nur 1 Euro. Also, es gibt da viel zu diskutieren. Ich freue mich aber auf eine Überweisung an den Ausschuss, vielleicht überwinden Sie sich doch einmal. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort erhält nun der Abgeordnete Aukes für die FDP-Fraktion.

Sehr verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Pünktlich oder Geld zurück heißt das besondere Versprechen des HVV. Pünktlich oder manchmal, wenn Sie sich rechtzeitig melden, gibt es vielleicht einen geringen Teil des Geldes zurück, sollte der Slogan an sich heißen. Wir wollen, dass dieses geändert wird, und ich glaube, dass das mit dem, was Sie eingereicht haben, nicht erreicht wird. Es ist mehr oder minder doch eine Mogelpackung, weil der Zugang zu den ersehnten Fahrpreiserstattungen sehr restriktiv ist und immer noch restriktiv bleibt. Immerhin wollen Sie den Auszahlungsmodus verbessern, und das unterstützen wir.

Was wollen wir? Wir wollen, dass die HVV-Garantie näher an der Realität der Fahrgäste orientiert ist. Das heißt, dass wir schon einen Schadensersatzanspruch nach zehn Minuten haben wollen. Das ist wesentlich näher an der Realität der Benutzer des HVV. Wie der Preis erstattet wird, muss transparent und logisch nachvollziehbar sein. Der Fahrpreis sollte auch erstattet werden, wenn ein Fahrzeug zum Beispiel zu früh fährt; das berücksichtigt die HVV-Garantie bisher gar nicht. Bisher muss ein Anspruch innerhalb von drei Kalendertagen angemeldet werden, das ist ein viel zu kurzer Zeitraum, vier Wochen wären hier richtig. Auch muss der Mobilitätsanbieter, der die Verspätung verursacht hat, die Kosten tragen. Dadurch ist gerade das Unternehmen nachhaltig angehalten, sein System zu ändern.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie uns gemeinsam die drei Anträge, die dieses Thema behandeln, im Verkehrsausschuss noch einmal zusammenführen und ein attraktives, für die Benutzer unseres HVV nachvollziehbares und gutes System einführen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Dennis Thering CDU)

Das Wort erhält nun der Abgeordnete Ehlebracht für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind hier in der Tagesordnung bei III., TOP 75, Debatte mit verschiedenen zu debattierenden Unterpunkten. Eine Debatte ist ein Streitgespräch, in dem Für- und Gegenargumente ausgetauscht werden sollen über Sachen, die strittig sind oder über Personen, die strittig sind. Warum melden Sie dann hier so etwas zu einer Debatte an? Denn es ist davon auszugehen, das haben wir auch schon gehört, dass ein jeder diesen Antrag überweisen wird. Hier ist nichts Strittiges, vielleicht von Details abgesehen.

Sie wollen das Verfahren, in welchem ein HVVKunde seinen berechtigten Anspruch auf eine Entschädigungsleistung aufgrund einer unverhältnismäßigen Verspätung eines Verkehrsträgers des HVV geltend machen kann, vereinfachen. Dies, indem Sie das aktuelle Verfahren künftig papierlos gestalten wollen und statt Barzahlung auch eine Gutschrift beziehungsweise Überweisung einführen möchten. Da kann man nur sagen, willkommen im 21. Jahrhundert. Es bleibt eigentlich nur die Frage, warum Sie das erst so spät einführen. Dann legen Sie doch einfach einmal los, unseren Segen dafür bekommen Sie gleich in der Abstimmung, wie von allen anderen Fraktionen auch. Taten sind immer noch mehr als 1 000 Worte.

Zu den Zusatzanträgen ist noch zu sagen, dass diese Versuche, immer gerechter zu sein als der Gerechte, denn der Antrag geht schon völlig in die richtige Richtung, stets ein bisschen einen faden Beigeschmack haben. Wie immer schaut DIE LINKE, wie sie sich wieder als der Rächer der Ärmsten der Armen generieren kann und sich bundesweit den höchsten Entschädigungssatz nimmt und den einfach einmal pauschal fordert. Wie nennt man das? Das nennt man Populismus.

(Zuruf von Heike Sudmann DIE LINKE)

Die FDP will aus Entschädigungsleistungen eine Wissenschaft machen, die ein wenig an unser von grünen Spitzenpolitikern gemachtes Flaschenpfandsystem erinnert. Umgerechnet in Euro toppt die FDP sogar noch die Forderung der LINKEN, will also noch der bessere Robin Hood sein. Wir halten fest, der Wahlkampf läuft bei der FDP zumindest schon einmal auf Hochtouren,

(Beifall bei Ewald Aukes FDP – Anna-Elisa- beth von Treuenfels-Frowein FDP: Was sol- len wir sonst machen?)

aber in der Sache muss man sagen, einfach und verständlich geht deutlich anders, deswegen lehnen wir beide Zusatzanträge ab. – Danke.

(Beifall bei der AfD)

(Heike Sudmann)

Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, das ist der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer also die Drucksachen 21/18587, 21/18733 und 21/18757 an den Verkehrsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsantrag nicht beschieden worden.

Wir kommen zu den einzelnen Abstimmungen in der Sache.

Dann kommen wir zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/18733.

Wer möchte sich diesem anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Nun zum Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 21/18757.

Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Schließlich zum Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus Drucksache 21/18587.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig der Fall, damit ist dieser Antrag angenommen.

Dann kommen wir zum Punkt 78 unserer Tagesordnung, Drucksache 21/18590, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Opferschutz in Hamburg sicherstellen – Zeugenbetreuungsstelle bei dem Landgericht personell verstärken.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Opferschutz in Hamburg sicherstellen – Zeugenbetreuungsstelle bei dem Landgericht Hamburg personell verstärken – Drs 21/18590 –]