Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann natürlich immer noch mehr fordern. Aber wir haben das Thema schon einige Zeit im Blick – das hat Herr Tabbert bereits dargestellt – und in der Vergangenheit einiges verbessert. Das tun wir jetzt weiterhin, denn wir schätzen die Arbeit der Referendarinnen und Referendare sehr.
Das Rechtsreferendariat ist als praktischer Teil der Juristenausbildung entscheidend, denn da sammeln die angehenden Juristinnen und Juristen wertvolle Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen, also bei Gerichten, der Staatsanwaltschaft, Behörden, Anwaltskanzleien und in der Wirtschaft. Dort arbeiten die Referendare richtig mit. Sie entwerfen unter anderem Urteile, Widerspruchsbescheide, Anklagen und anwaltliche Schriftsätze. Dadurch erlernen sie die juristische Arbeit in der Praxis. Das ist für die Berufsorientierung wichtig, denn es geht in diesem letzten Teil der Ausbildung auch um die Entscheidung für oder gegen bestimmte juristische Bereiche und Berufe. Das zusammen mit dem Staatsexamen – das Problem ist auch, dass die Referendarinnen und Referendare fürs Examen lernen müssen – ist eine sehr hohe Belastung. Deshalb ist es wichtig, dass die Referendarinnen und Referendare so gut wie möglich finanziell abgesichert sind. Vor allem in Hamburg sind die Lebenshaltungskosten vergleichsweise sehr hoch. Zwar lösen 100 Euro mehr im Monat das Problem nicht vollständig, aber es ist ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn es gibt dann eben mehr Geld für die Referendarinnen und Referendare.
Deshalb sollte der Antrag so beschlossen werden, zumal er inhaltlich den besonderen Wert und die Bedeutung der Referendarsausbildung hervorhebt und somit das Thema auch in den politischen Fokus rückt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare um 100 Euro ist gut und richtig. Es könnte auch noch mehr sein, aber immerhin ist das schon einmal etwas. Dem werden wir nicht widersprechen. Deshalb stimmen wir diesem Antrag auch zu. Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen. Grundsätzlich ist es gut; es wurde
Insgesamt sind wir aber der Meinung, Ausbildung müsse immer gut vergütet werden, nicht nur für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Das heißt, der Unterhalt muss gesichert sein, das Wohnen muss gesichert sein, und die kulturelle Teilhabe muss gesichert sein, sodass jeder Mensch schon während der Ausbildung sich selbst finanzieren kann, unabhängig leben kann, an der Gesellschaft teilhaben kann und auch Raum hat, sich zu engagieren.
Deshalb wäre es schön, wenn wir insgesamt mehr darüber diskutieren würden, wie man auch andere Ausbildungsberufe so gestalten kann, dass dort die Ausbildungsentgelte so hoch sind, dass die Menschen davon leben können. Deshalb wäre es gut, wenn das BAföG elternunabhängig und rückzahlungsfrei gegeben werden würde. Das könnten wir umsetzen, wenn wir wollten, und das sollten wir auch tun.
Das mit dem höheren Zuverdienst, wie die CDU es fordert, ist in Ordnung.; das kann man machen. Es ist ein Stück weit fast schon ein Luxusproblem, wenn man sich das im Vergleich zu anderen Auszubildenden anguckt, aber man kann es machen. Es ist nichts dagegen zu sagen, wenn jemand Geld dazuverdienen können soll. Das ist richtig. Das kann man durchaus machen.
Wir stimmen insgesamt dem Antrag zu. Bei der CDU enthalten wir uns, weil nicht alles, was im Antrag steht, zielführend ist. Aber es bleibt viel Luft nach oben. Für andere Auszubildende muss noch viel getan werden. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Referendare leisten einen großen Beitrag im Hamburger Justizwesen. Sie entlasten die unter Personalmangel leidende Staatsanwaltschaft und auch die Zivilgerichte. Referendare sind schlicht gesagt die Zukunft der Justiz. Es ist daher in unser aller Interesse, dass die Referendare unter guten Rahmenbedingungen leben, arbeiten und lernen können. Das ist aber schon zu lange nicht der Fall.
Wenn hier zu stark gespart wird, besteht die Gefahr, dass die Referendare in andere Bundesländer abwandern, zum Beispiel nach Schleswig-Holstein. Dort ist die Lage wesentlich besser. Sie von
Rot-Grün sagen selbst, dass im bundesweiten Vergleich der Unterhaltsbeihilfe Hamburg auf dem letzten Platz ist. Die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare um 100 Euro ist also nicht nur längst überfällig, sie ist am Ende auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
An dieser Stelle kann man direkt einen weiteren Bereich nennen, bei dem das rot-grüne Hamburg seine Referendare schlecht behandelt: den Anrechnungsfreibetrag zum Nebenverdienst. In Schleswig-Holstein sind bis zu 150 Prozent der Bruttounterhaltshilfe möglich, also ein Hinzuverdienst von 2 025 Euro. In Hamburg sind es gerade einmal 550 Euro. Eine Wertschätzung der Referendare sieht anders aus. Die Anrechnungsgrenze für Nebentätigkeiten sollte auf 100 Prozent des Beihilfebetrags gesetzt werden. Außerdem sollte ein halbjährliches Büchergeld gewährleistet werden. Das wäre ein konsequenter Schritt zur Stärkung der Referendare in Hamburg.
Wir stimmen dem heutigen Antrag wie auch den Zusatzanträgen der CDU zu, sehen hier aber nur einen ersten Schritt und hoffen, dass auch zukünftig weitere folgen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne Juristen kein Rechtsstaat. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden suchen händeringend nach juristischem Nachwuchs. Das ist heute anders als noch vor vielen Jahren. Deshalb muss nicht nur das Berufsbild der Juristen attraktiv bleiben. Auch in der Ausbildungsphase der Juristen muss die Hansestadt Hamburg den angehenden Juristen eine existenzsichernde Unterhaltshilfe zur Verfügung stellen.
Knapp 600 Stellen sind derzeit für die Ausbildung von Rechtsreferendaren vorgesehen. Diese Referendare leisten bereits einen wertvollen Beitrag im Bereich der Rechtspflege und entlasten die Justiz. Leider liegt Hamburg derzeit im bundesweiten Vergleich weit hinter den anderen Bundesländern zurück. Es ist das Bundesland mit der geringsten Unterhaltsbeihilfe. Wo, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün, bleibt denn da der Gedanke der sozialen Gerechtigkeit? Der kommt bei Ihnen immer erst vor Wahlen. Das ist genauso wie mit dem Azubi-Ticket.
Wer also nun die Drucksachen 21/18918 und 21/19057 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsbegehren nicht gefolgt worden.
Dann kommen wir zu den Abstimmungen in der Sache. Wir beginnen mit dem Antrag der CDUFraktion aus Drucksache 21/19057.
Wer möchte sich diesem anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit einer Gegenstimme angenommen.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer den Überweisungsbegehren unter B zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig der Fall.