Das ist das eine. Zweitens zu Ihrem Argument, Herr Seeler: Ihr Antrag von 2018 sagte deutlich, inwieweit diese Regelung im Zusammenhang mit dem Laschen in die hiesige Hafenordnung aufgenommen werden sollte. Sie haben das nicht analysiert, sondern es gab bisher nur die Äußerung, dass Sie das nicht wollen. Und dann sprechen Sie von rechtlichen Gründen und haben das Beispiel Antwerpen noch nicht einmal dabei. Das ist noch nicht einmal das, was die Wirtschaftsbehörde uns hier genannt hat, sondern die Wirtschaftsbehörde hat von rechtlichen und tarifrechtlichen Gründen gesprochen, nach dem Motto, die Autonomie der Tarifverträge würde dadurch angesprochen wer
den. Von daher ist es möglich, das in der Hafenordnung zu verankern. Antwerpen zeigt es, und Sie haben es bisher bis auf den Hinweis "rechtlich" nicht überlegt. Da wird natürlich jedem schwindelig, weil rechtlich in der Form alles Mögliche ist. Und Herr Niedmers hat als Beispiel irgendetwas vom Grundgesetz dabei genannt. Das ist doch Unsinn. Das ist unseriös, was Sie hier machen. Sie haben Ihre Arbeit nicht gemacht,
Sehr geehrtes Präsidium! Ich muss da noch einmal etwas klarstellen: Die Regelungskompetenz hat der Bund. Und wenn wir sagen, dass wir am Ende des Tages diese Dinge über den Arbeitsschutz regeln wollen, dann fällt das in die Bundeszuständigkeit. Das möchte ich hier noch einmal klarstellen. Der Antrag der SPD enthält noch nicht einmal den Hinweis auf die Regelung des Arbeitsschutzes auf Bundesebene. Das ist Ihnen wahrscheinlich erst aufgefallen, nachdem Sie die Beratung durch die Fachbehörde bekommen hatten. Deswegen machen Sie hier einen Megakuschelantrag, der am Ende nicht weiterführt, und deswegen werden wir uns bei diesem Antrag auch enthalten.
Zum Antrag der LINKEN habe ich eben schon erklärt, dass er wegen objektiver rechtlicher Unzulässigkeit … Wir wollen ja nicht wieder irgendeinen Mumpitz beschließen, den nachher ein Gericht aufhebt. Dem können wir überhaupt nicht zustimmen. – Danke.
Frau Präsidentin, ich will das nur klarstellen. Wir haben 2018 beantragt – übrigens parteiübergreifend, die CDU hat sich damals enthalten –, zu prüfen, ob dieses Thema in die Hafenverkehrsordnung aufgenommen werden könne oder nicht. Es ist geprüft worden, und wir mussten feststellen, dass es eben nicht in die Hafenverkehrsordnung passt. Das ist ein normaler Vorgang, darüber gibt es überhaupt keine Diskussion. Es ist geprüft worden, und die Prüfung hat ergeben, dass es nicht möglich ist.
Die Regelung in Antwerpen ist 1972 in das belgische Arbeitsschutzgesetz aufgenommen worden, und diese Regelung in dieser Hafenordnung in Antwerpen ist Teil des belgischen Arbeitsschutzrechts. Und das ist der Punkt: Es ist nicht separat in der Hafenverkehrsordnung des Hafens Antwerpen enthalten, sondern es ist ein Teil des belgischen Arbeitsschutzrechts. Wir sind uns doch im Kern darin einig, dass wir das vernünftig regeln wollen, sodass es auch justiziabel ist. Und wenn wir es justiziabel, also gerichtsfest gestalten wollen, dann gehört es auf Bundesebene in das Arbeitsschutzrecht. Das haben wir auch in Petitumspunkt 2 in dem Antrag angelegt, in dem wir sagen, das sei Teil des Arbeitsschutzes. Und deswegen gibt es auch schon die ersten Gespräche der Wirtschaftsbehörde mit dem Bundesarbeitsministerium, sodass wir das schnellstmöglich auf den Weg bringen. In der Zwischenzeit gehen wir über die Berufsgenossenschaft, damit wir auch die Situation an Bord der Schiffe besser kontrollieren können. Das ist der richtige Angang. Im Sinne des Ziels sind wir uns alle darin einig, dass die Frage nicht ist, ob wir das regeln, sondern, wie wir das regeln. Unser Vorschlag ist, das auf Bundesebene zu regeln, und die Wirtschaftsbehörde hat die Initiative dort schon übernommen. Ich glaube, das macht Sinn. – Vielen Dank.
Lieber Herr Hackbusch, eigentlich wollte ich Ihnen auch noch einmal erklären, wie das Ganze abgelaufen ist, aber der Kollege Seeler hat das jetzt schon so schön formvollendet gemacht. Da kann ich nur noch Folgendes ergänzen: Wir von Rot-Grün machen im Parlament politische Willensbildung. Daraus leitet sich ab, dass wir dann mit unseren Fachbehörden in einen konstruktiven Austausch treten und nach guten Lösungen suchen. Das ist ein Problem, das Sie schlicht nicht haben, weil Sie sich von Anfang an in die Opposition verabschieden.
Es tut mir leid, aber wenn Sie so etwas erzählen, dann muss man genau aufarbeiten, was geschehen ist. Es gab diesen Antrag von 2018, mit dem geprüft werden soll
Dann wurde gesagt, darüber solle berichtet werden. Es sollte eigentlich zum Ende 2018 berichtet werden. Dann hat die Wirtschaftsbehörde 2019 berichtet. In dem Bericht der Wirtschaftsbehörde hat man dazu noch nichts festgestellt und auch noch nicht gesagt, dass man in der Lage sei, dieses Problem zu lösen, sondern hat stattdessen gesagt, man brauche noch etwas Zeit, um das Ganze zu prüfen, weil man unter anderem überlegen müsse, ob man mit den anderen Bundesländern nicht etwas Einheitliches mache, weil es nicht nur um Container, sondern auch um RoRo-Schiffe und Ähnliches gehe. Seitdem haben wir von der Wirtschaftsbehörde dazu nichts mehr gehört. Und wenn das Parlament verlangt, es wolle das geklärt bekommen, dann soll uns nicht Rot-Grün über irgendwelche Fachgespräche, die, glaube ich, in den letzten zwei Tagen mit der Wirtschaftsbehörde gelaufen sind, hier berichten, sondern die Wirtschaftsbehörde. Das wäre das Ordentliche, und zwar nicht nur uns als Opposition gegenüber, sondern auch den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die nicht so schnell 1 500 Unterschriften zusammenbekommen, weil Sie etwas versprochen und nicht eingehalten haben. Und da können Sie sich jetzt rechtlich sagen … Da wird einem sowieso schwindelig, und man weiß nicht, was es bedeutet, aber Sie haben diese Sache nicht erfüllt. Sie haben gesagt, Sie lösten das. Das hier ist keine ordentliche Abrechnung. – Danke.
Ich schaue mich um, sehe aber keine weitere Wortmeldung, sodass wir zu den Abstimmungen kommen. Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/19856.
Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat der Antrag keine Mehrheit gefunden.
Wer schließt sich dem Antrag an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag angenommen.
Ich rufe den Punkt 82 auf, Antrag der CDU-Fraktion: Mobilität weiter denken, Menschen verbinden – Linienschifffahrt auf der Außen- und Binnenalster
[Antrag der CDU-Fraktion: Mobilität weiter denken, Menschen verbinden – Linienschifffahrt auf der Außen- und Binnenalster wiederbeleben, Pilotprojekt auf der Strecke Mühlenkamp–Jungfernstieg einrichten – Drs 21/19727 –]
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Debatte nicht zu führen, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen.
Wer dem CDU-Antrag aus Drucksache 21/19727 folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich rufe den Punkt 84 auf, Antrag der CDU-Fraktion: Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte im "Lehrerarbeitszeitmodell" auf den Weg bringen.
[Antrag der CDU-Fraktion: Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte im "Lehrerarbeitszeitmodell" (LAZ) auf den Weg bringen – Drs 21/19729 –]
Die Fraktionen sind erneut übereingekommen, die Debatte nicht zu führen. Deswegen kommen wir gleich zur Abstimmung.
Wer möchte den CDU-Antrag aus Drucksache 21/19729 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat der Antrag keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen zu den Punkten 72, 73 und 78, Anträge der GRÜNEN und der SPD: Fortentwicklung Wohnungslosenhilfe – Mehr Einzelunterbringung ermöglichen und medizinische Versorgung für Obdach- und Wohnungslose verbessern und Integration von EU-Ausländerinnen und -Ausländern sowie Wohnraumversorgung von Wohnungslosen und vordringlich Wohnungssuchenden weiter fördern.
[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Fortentwicklung Wohnungslosenhilfe – Mehr Einzelunterbringung ermöglichen und medizinische Versorgung für Obdach- und Wohnungslose verbessern – Drs 21/19709 –]
[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe – Integration von EU-Ausländerinnen und EU-Ausländern – Drs 21/19710 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Wohnraumversorgung von Wohnungslosen und vordringlich Wohnungssuchenden weiter fördern – Drs 21/19723 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Medizinische Versorgung in allen Lebenslagen sichern – Endlich die Lücken bei der Krankenversorgung für Obdachlose umfassend schließen – Drs 21/19879 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Fachkräftemangel effektiv bekämpfen – Klare Zukunftsperspektive für die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit und günstige Unterkünfte zur Arbeitssuche schaffen – Drs 21/19880 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Obdach- und Wohnungslosigkeit bekämpfen – Wohnraumvermittlung verbessern – Drs 21/19855 –]
Zu den Drucksachen 21/19709 und 21/19710 liegen Ihnen als Drucksachen 21/19879 und 21/19880 jeweils Anträge der CDU-Fraktion vor. Zu der Drucksache 21/19723 wurde seitens der Fraktion der LINKEN ein Antrag eingebracht, das ist die Drucksache 21/19855.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Obdachlosen- und Wohnungslosenuntersuchung hat uns viele Erkenntnisse über den Umfang, die Zusammensetzung und die Lebenssituation von Wohnungs- und Obdachlosen in Hamburg gebracht. Der Bericht dokumentiert empirisch die gestiegene Sichtbarkeit von Obdachlosigkeit und auch die Verelendung mancher Obdachloser in unserer Stadt. Damit ist der Bericht eine eindringliche Aufforderung zum Handeln.
In der rot-grünen Koalition haben wir die Untersuchung, die Debatte dazu und die Fachtagung im Mai 2019 intensiv ausgewertet und legen heute ein ganzes Paket an Anträgen vor, in denen wir Kon