Joachim Seeler
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Frau Präsidentin, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es noch einmal betonen: Seit Anfang 2018 gibt es einen geltenden Tarifvertrag, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Dennoch sehen wir gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die heute Morgen im Rathaus waren, und mit den Hafenbetrieben, dass das noch nicht umgesetzt wird. Hier geht es um eine hochsicherheitsrelevante Tätigkeit. Dieses Laschen wird oft von Menschen, die sich damit nicht auskennen, so verstanden, als sei das so ein bisschen Verzurren von Containern. Das ist es eben nicht. Im Kern geht es um die Arbeitssicherheit an Bord von Schiffen. Deswegen ist es für uns ein sehr wichtiges Thema. Wir wollen mit diesem Antrag noch einmal deutlich machen, dass wir über eine legislative und eine exekutive Maßnahme begleiten wollen, dass das im Hafen an Bedeutung gewinnt und parallel zu dem existierenden Tarifvertrag festgeschrieben ist.
Zur Mär von der LINKEN: Wir haben es hier schon bei vielen Themen erlebt, dass die LINKEN aus einer sehr merkwürdigen und nicht wirklich geprüften Rechtssicht heraus eine These, was geht und was nicht geht, einfach mal so in den Raum stellen. Die Wirtschaftsbehörde hat das intensiv geprüft; auch wir waren daran intensiv beteiligt.
Es ist tatsächlich so, dass das Thema Arbeitsschutz eben nicht in die Hafenverkehrsordnung passt, weil die Hafenverkehrsordnung, wie der Name schon sagt, den Verkehr im Hafen regelt. An einer Stelle regelt die Hafenverkehrsordnung etwas, was an Bord der Bulker passiert, nämlich dass die Beladung so zu passieren hat, dass die Bulker stabil im Wasser liegen. Arbeitsschutz hat in der Hafenverkehrsordnung nichts zu suchen. Wenn wir dieses Thema dort aufnehmen würden, dann müsste nur ein Reeder dagegen klagen und es würde uns wieder um die Ohren fliegen. Das ist keine Legislativarbeit, wie wir sie uns zumindest
vorstellen, und ich glaube, die Mehrheit ist da entsprechend bei mir.
Was wir jetzt kurzfristig machen, weil wir wissen, dass es ins Arbeitsschutzgesetz gehört – das ist aber eine Berliner Kompetenz und wird eine Zeit lang dauern –, ist, dass wir die Berufsgenossenschaft für Verkehrswesen und die Gesundheitsbehörde darum bitten werden, dass diese das deutlich schärfer als in der Vergangenheit kontrollieren, um damit diesen Zwischenraum auszunutzen …
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Herr Seeler, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
… damit die Arbeitszeit entsprechend genutzt wird. – Danke.
Frau Präsidentin, ich will das nur klarstellen. Wir haben 2018 beantragt – übrigens parteiübergreifend, die CDU hat sich damals enthalten –, zu prüfen, ob dieses Thema in die Hafenverkehrsordnung aufgenommen werden könne oder nicht. Es ist geprüft worden, und wir mussten feststellen, dass es eben nicht in die Hafenverkehrsordnung passt. Das ist ein normaler Vorgang, darüber gibt es überhaupt keine Diskussion. Es ist geprüft worden, und die Prüfung hat ergeben, dass es nicht möglich ist.
Ja, genau, der Verweis auf Antwerpen ist Humbug.
Die Regelung in Antwerpen ist 1972 in das belgische Arbeitsschutzgesetz aufgenommen worden, und diese Regelung in dieser Hafenordnung in Antwerpen ist Teil des belgischen Arbeitsschutzrechts. Und das ist der Punkt: Es ist nicht separat in der Hafenverkehrsordnung des Hafens Antwerpen enthalten, sondern es ist ein Teil des belgischen Arbeitsschutzrechts. Wir sind uns doch im Kern darin einig, dass wir das vernünftig regeln wollen, sodass es auch justiziabel ist. Und wenn wir es justiziabel, also gerichtsfest gestalten wollen, dann gehört es auf Bundesebene in das Arbeitsschutzrecht. Das haben wir auch in Petitumspunkt 2 in dem Antrag angelegt, in dem wir sagen, das sei Teil des Arbeitsschutzes. Und deswegen gibt es auch schon die ersten Gespräche der Wirtschaftsbehörde mit dem Bundesarbeitsministerium, sodass wir das schnellstmöglich auf den Weg bringen. In der Zwischenzeit gehen wir über die Berufsgenossenschaft, damit wir auch die Situation an Bord der Schiffe besser kontrollieren können. Das ist der richtige Angang. Im Sinne des Ziels sind wir uns alle darin einig, dass die Frage nicht ist, ob wir das regeln, sondern, wie wir das regeln. Unser Vorschlag ist, das auf Bundesebene zu regeln, und die Wirtschaftsbehörde hat die Initiative dort schon übernommen. Ich glaube, das macht Sinn. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Deputation in Hamburg nach der Hamburger Verfassung haben wir eines der ältesten Mitbestimmungsorgane in diesem Land. 1546 im Rahmen der Schmalkaldischen Kriege gegründet, weil der Hamburger Senat zur damaligen Zeit schlichtweg Geld ausgegeben hat, was die Hamburgerinnen und Hamburger nicht wollten. Also hat es eine Mitbestimmung gegeben über die Deputation. Noch heute sehen Sie über dem Eingang der Finanzbehörde bei dem KurtSchumacher-Bau am Gänsemarkt nicht das Wort Finanzbehörde, sondern Finanzdeputation.
Und das Erstaunliche an diesem Antrag ist, dass er von der Opposition kommt. Diese Debatten über die Deputationen werden in diesem Haus schon viele, viele Jahre geführt, und es war eigentlich immer so, dass die Regierung gesagt hat, können wir abschaffen, und die Opposition hat darauf bestanden, dass man es nicht abschafft. Wenn man nämlich Deputationsarbeit ernst nimmt, ist man als Deputierter viel besser informiert, viel früher informiert über Behördenangelegenheiten als Abgeordnete der Opposition in diesem Haus. Deputierte müssen zustimmen bei jeder Drucksache, die die Behörde in den Senat einbringt. Die Deputation muss zustimmen bei jeder Personalmaßnahme des höheren Dienstes. Die Deputation muss bei jeder Reorganisation der Behörde zustimmen. Das heißt, ein sehr breites Zustimmungsfeld, und das ist eigentlich etwas, wo man einmal aus Sicht der Opposition sagen müsste, das ist ein sehr weitreichendes Informations- und Zustimmungsrecht in der Behördenleitung. Dass jetzt aber die Deputation seitens
der AfD abgeschafft werden soll, ist ein hoch interessanter Vorgang. Anscheinend haben Sie den Vorgang der Deputation noch überhaupt nicht wirklich begriffen.
Ich würde Ihnen vorschlagen, beteiligen Sie sich einmal in den Deputationen an der Arbeit, dann werden Sie auch begreifen, was die Deputationen wirklich sind. Und ansonsten können wir uns wirklich darauf freuen, dass Hamburg stolz sein kann, dass nämlich in 26 Jahren hier eines der ältesten demokratischen Mitbestimmungsgremien 500-jähriges Jubiläum feiert. – Schönen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns mit dem Klimaschutz in der maritimen Wirtschaft speziell in Hamburg befassen, müssen wir, glaube ich, einmal kurz feststellen, wo wir eigentlich stehen, um dann zu schauen, welche Maßnahmen nötig sind, damit wir das weiterentwickeln können.
Wir haben in Hamburg in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Wir haben beispielsweise eine hohe Anzahl von regenerativer Stromerzeugung durch Solar und Windkraft im Hafen. Wir haben erste Terminals, die emissionsfrei umschlagen, wie Altenwerder. Wir haben das Hafengeld ökologisch gestaltet. Wir sind dabei, die städtische Flotte emissionsfrei umzubauen. Und wir haben bei unserem Hinterlandverkehr den höchsten Anteil von Bahnverkehr im Vergleich zum Lkw-Verkehr und damit den umweltfreundlichsten Hinterlandverkehr in der Nordrange. Insgesamt hat der Hamburger Hafen in den letzten zehn Jahren 20 Prozent CO2 eingespart. Das ist schon ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann, und in der Tat ist heute schon der Hamburger Hafen der Green Port in Europa.
Aber wir wissen, wenn wir die ehrgeizigen und notwendigen Ziele des Klimaschutzes gemäß des Pariser Klimaschutzabkommens erreichen wollen, müssen wir feststellen: Das reicht nicht. Wir müssen deutlich ehrgeizigere Ziele setzen, und wir müssen nicht nur Ziele setzen, wir müssen vor allem die Maßnahmen einleiten, um sie zu erreichen. Das hat für die maritime Wirtschaft, für die Umschlagbetriebe von Klein bis Groß, für die Reede
reien, für die Schiffsindustrie, für den Schiffbau und für viele Betriebe, die im Hafen tätig sind, sehr weitgehende Folgen. Machen wir uns nichts vor: Wenn wir diese Ziele mit der Emissionsreduzierung wirklich umsetzen wollen, ist das für die maritime Wirtschaft schon fast ein disruptiver Akt, insbesondere wenn wir das in einem zeitlich begrenzten Rahmen erreichen wollen und uns nicht Jahrzehnte Zeit lassen wollen, sondern es möglicherweise in den nächsten Jahren umsetzen. Es ist eine große Herausforderung für die Betriebe und für die Beschäftigten, diese Ziele zu erreichen. Und in diesem Zusammenhang müssen wir alles tun, damit wir zusätzliche Wettbewerbsnachteile vermeiden.
In der Drucksache ist eine Strategie angelegt, wie wir das machen können: indem wir natürlich nicht spezifisch und allein in Hamburg einen Regulierungsrahmen für die Emissionsreduzierung vorgeben, sondern indem wir uns mit unseren Wettbewerbern auf gemeinsame Standards verabreden und dadurch spezifische Wettbewerbsnachteile für Hamburg, den Hamburger Hafen und die Hamburger Unternehmen vermeiden. Der Grundgedanke ist, dass wir damit die Klimaschutzziele schneller und wirksamer erreichen und gleiche Ausgangsvoraussetzungen für die maritime Wirtschaft in Nordeuropa haben. Und natürlich ist unser Ziel, dass wir dann auch die westeuropäischen Häfen einbinden. So wie die USA etwa die Westküste Nordamerikas emissionsfrei gestalten möchte, ist unser Ziel, die Westküste Europas emissionsfrei zu gestalten. Und das ist der erste Anfang.
Ein erster Schritt ist die Kooperation mit Rotterdam. Das ist mit den Grünen im Rotterdamer Stadtrat besprochen, wir haben es mit der Partij van de Arbeid, der Partei der Arbeit, entsprechend beschlossen. Die wird diesen Antrag parallel zu uns einbringen. Das ist ein erster Schritt. Dazu kommt, dass der Hamburger Senat die Häfen der Nordrange nach Hamburg einlädt – noch in den nächsten Monaten –, um eine Klimaschutzkonferenz auf den Weg zu bringen, auf der verbindliche Ziele und verbindliche Maßnahmen miteinander besprochen werden. Der nächste Schritt ist dann, dass wir der Europäischen Union vorschlagen, die Ergebnisse dieser Konferenz in Europa verbindlich zu machen. Ich glaube, so bekommen wir Tempo in die Klimaschutzmaßnahmen, sodass die maritime Industrie auch kurzfristig einen nennenswerten Beitrag liefern kann, damit wir die Klimaschutzziele erreichen.
Das Ziel wird also sein, dass wir bis spätestens Ende nächsten Jahres diesen Regelrahmen vereinbart haben.
Etwas anderes ist es, das muss man auch ganz offen sagen, wenn bei dieser Kooperation am Ende nichts herauskommt. Es ist nicht garantiert, dass wir hier wirklich zu Ergebnissen kommen. Dann wird Hamburg sich natürlich überlegen müssen, doch einen gesonderten Weg zu gehen. Aber wir setzen große Hoffnungen darauf – und ich glaube, wir haben auch die Mehrheiten bei den anderen Häfen –, dass wir zu einem Konsens kommen und gemeinsame Ziele, gemeinsame Maßnahmen miteinander definieren.
Also zusammengefasst: Hamburg hat viel erreicht in den letzten Jahren. Wir sind große Schritte nach vorn gekommen im Bereich der Emissionsreduktion im Hamburger Hafen. Wir wissen, es reicht nicht aus. Wir müssen mehr tun. Und dieses Mehr wollen wir gemeinsam erreichen mit unseren Partnern und Wettbewerbern in der Nordrange und möglichst auch darüber hinaus an der Westküste Europas in den entsprechenden Hafenstädten. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag und dem dort vorgeschlagenen Vorgehen. Ich glaube, damit tun wir etwas Gutes für das Klima und etwas Gutes für den Umweltschutz und Hamburg leistet hier entsprechend seinen Beitrag. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir zum Abschluss des heutigen Tages noch einmal den Hafen debattieren, in diesem Fall die Drucksache der Kollegen der LINKEN. Ich glaube, vorab müssen wir feststellen: Der Hamburger Hafen hat ein sehr gutes erstes Halbjahr hinter sich, 4 Prozent Wachstum im Seegüterumschlag, 7 Prozent Wachstum bei den Containern. Der Hamburger Hafen ist zurück auf Wachstumskurs, und das ist für die Unternehmen und die Beschäftigten gut so.
Die Drucksache der LINKEN dreht sich im Kern um das Thema Gruppenfreistellung. Die läuft aus. Da
wird auch nichts abgeschafft, sie läuft schlichtweg aus. Im Rahmen eines EU-Konsultationsverfahrens wurde die HPA gefragt, ob man dafür sei, dass sie verlängert wird, oder nicht. Die LINKEN unterstellen jetzt in ihrem Antrag, das sei mit dem Senat nicht abgestimmt worden. Das ist natürlich bei Weitem nicht so. Michael Westhagemann ist Aufsichtsratsvorsitzender der HPA, die HPA ist unsere 100-prozentige Tochter. Dass so etwas ohne Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und dem Senat passiert, ist abwegig. Deswegen, glaube ich, kann man das klar zurückweisen.
Und inhaltlich, lieber Herr Hackbusch: Auch, wenn die Gruppenfreistellung ausläuft, heißt das nicht, dass deshalb Allianzen von heute auf morgen nicht mehr existieren. Natürlich können sie weiterhin existieren, dann richtet sich das nur nach dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Deswegen ist es, glaube ich, ein Zirkelschluss, zu sagen: Die Gruppenfreistellung läuft aus, und die Allianzen sind weg. Das ist so nicht richtig.
Dann haben Sie noch drei weitere Petitumspunkte, auf die ich nicht weiter eingehen will; es wird unterstellt, die Kommunikation mit den anderen Ländern, dem Bund und der EU müsse noch ausgebaut werden. Das läuft.
Dann ist Ihr fünfter Punkt – Sie hatten ihn eben angesprochen –, dass es in den USA eine Deckelung der Schiffgrößen gebe. Wir haben mit der Hamburger Hafenverwaltung gesprochen, und wir haben das mit der Hafenverwaltung von Los Angeles besprochen: Das gibt es nicht. Es gibt dort nicht irgendwie einen Deckel. Ich kann verstehen, dass die LINKEN nach dem Mietendeckel in Berlin jetzt auch den Schiffsdeckel haben wollen;
es ist Teil Ihrer politischen DNA, immer irgendwie etwas deckeln zu wollen. Das ist auch Ihr gutes Recht.
Wir werden das im Wirtschaftsausschuss behandeln; ich glaube, es macht wenig Sinn, das an den Umweltausschuss zu überweisen. Aber wir nehmen das Thema gern noch einmal auf. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Drucksache und dem Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der HPA legt der Senat einen Vorschlag vor, der letztendlich die weitgehendste Reform der Hamburger Hafenverwaltung seit Gründung der HPA im Jahr 2005 ist. Und es ist genau richtig so, dieses Projekt jetzt anzugehen.
Es gibt eine ganze Reihe von wichtigen Inhalten, einige will ich hier nennen. Das Erste ist, die HPA wird intern aufgespaltet in einen Bereich Commercial und einen Bereich Public. Das nimmt die aktuelle EU-Rechtsprechung im Bereich Beihilfeverfahren auf. Das heißt, im Bereich Commercial werden die Einnahmen aus diesem Geschäftsbereich für die Investition in diesem Bereich genutzt, und im Bereich Public können wir zukünftig beihilfefrei dort investieren, und das ist auch notwendig bei den Investitionen, die dort entsprechend noch zu tätigen sind und zukünftig auch getätigt werden müssen. Das gibt Transparenz und es gibt Rechtssicherheit für die künftige Entwicklung im Hamburger Hafen.
Ein Punkt zugegebenermaßen ist strittig mit der EU-Kommission; das ist die Zuordnung der Hafen
bahn. Da gibt es eine Stellungnahme der EU-Kommission aus dem Jahr 2017, die besagt, die Hafenbahn müsste in den Commercial-Bereich eingeordnet werden. Man muss wissen, bei unseren großen Wettbewerbern Antwerpen und Rotterdam ist die Hafenbahn jeweils öffentlich, also Public, und bei den Investitionen in die Hafenbahn, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehen, ist es sehr begründet zu sagen, eigentlich müsse auch die Hafenbahn in Hamburg in den Public-Bereich eingeordnet werden. Deswegen bin ich sehr froh, dass der Hamburger Senat erklärt, wie Herr Westhagemann gesagt hat, das müssen wir nachverhandeln mit der EU-Kommission. Das ist auch so adressiert in der Drucksache, und ich glaube, da gibt es einen großen Konsens in diesem Haus, dass das entsprechend umgesetzt wird und wir den Senat dabei auch unterstützen.
Und finanziell? Auch dort gibt es noch einmal eine Übersicht in der Drucksache. Wir müssen uns überlegen, im Moment werden im Jahr rund 350 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln inklusive der Bundesmittel in den Hafen investiert. Das heißt, in den nächsten zehn Jahren, wenn man den Ansatz verstetigt, reden wir über eine Investitionssumme von 3,5 Milliarden aus öffentlichen Haushalten in den Hamburger Hafen. Eine gewaltige Summe. Aber das ist uns der Hamburger Hafen wert, und ich glaube, das ist inklusive der Reform der HPA ein klares Statement der Politik und dieses Hauses für den Hamburger Hafen.
Der zweite große inhaltliche Punkt ist die Fokussierung der HPA auf das Kerngeschäft. Man darf nicht vergessen, als 2005 – der eine oder andere wird es noch erinnern – die HPA gegründet wurde, wurde das Amt für Strom und Hafenbau aus der Wirtschaftsbehörde ausgegliedert plus Teile des Wirtschaftsamts plus Teile der Liegenschaft. Es ist an der Zeit, zu überdenken, ob alle diese Aufgaben richtig waren, und in der Drucksache ist klar adressiert, dass die HPA bestimmte Aufgaben zukünftig nicht mehr wahrnehmen wird, Strandreinigung beispielsweise oder der Unterhalt von Straßen außerhalb des Hafengebietes. Das wird wiederum zurück in die Bezirke oder in die Stadt delegiert. Andererseits gibt es Aufgaben wie Hochwasserschutz, wo die HPA künftig zuständig sein wird. Und ich glaube, es ist sehr wichtig, dass die HPA zur Effizienzsteigerung ihrer Arbeit hier noch stärker fokussiert wird als in der Vergangenheit. Auch ein sehr guter Ansatz.
Der dritte Punkt, der mir sehr wichtig ist: Mit dieser Reform der HPA wird auch der Kundenservicegrad außerordentlich erhöht. Adressiert ist klar die OneStop-Strategie. Das heißt, die Hafenkunden, die
Umschlagbetriebe, die Reedereien, die Makler, alle, die im Hafen aktiv sind, haben zukünftig eine Adresse, um sich zur Umsetzung sämtlicher Genehmigungsverfahren an die öffentliche Verwaltung zu wenden, nämlich die HPA. Dahinter wird die HPA für die konkrete Umsetzung natürlich in Kontakt sein mit den einzelnen Behörden in Hamburg, aber am Ende soll es eine Telefonnummer geben für alle Genehmigungsverfahren, und ich glaube, das wird noch einmal dazu beitragen, dass der Servicegrad der HPA gegenüber ihren Kunden im Hafen deutlich zunimmt. Auch das eine sehr wichtige Entwicklung.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema Digitalisierung. In der Drucksache ist auch klar adressiert, dass die Digitalisierung eine Kernaufgabe der HPA ist. Nun ist es nicht so, dass die HPA zum Telekommunikationsanbieter werden soll, aber natürlich ist es so, wenn man im Namen der Stadt Hamburg die Hafenflächen verwaltet, vermietet, ausbaut und entsprechend unterhält, dass ein Breitbandanschluss für jedes Grundstück das Ziel sein muss, und das gehört natürlich zur Zielsetzung der HPA.
Na ja, man muss wissen, als die HPA 2005 gegründet wurde, gab es noch nicht einmal das Smartphone und die Digitalisierung steckte gerade in den Anfängen. Das hat sich alles geändert, und so geht auch in diesem Fall die Reform auf aktuelle Entwicklungen ein und adressiert klar, dass letztendlich die Digitalisierung zukünftig ein Teil der DNA der HPA sein wird.
Also insgesamt eine gute Reform. Wir werden das heute gemeinschaftlich, denke ich, an den Wirtschafts- und Haushaltsausschuss überweisen und dort noch einmal Detailfragen klären,
aber diese Reform ist ein großer Schritt in Richtung einer weiterhin gesteigerten Effizienz unserer Hafenverwaltung.
Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Handwerk ist für die Hamburger Wirtschaft eine tragende Säule. 100 000 Beschäftigte in rund 15 000 Betrieben sprechen für sich. Darüber hinaus ist das Handwerk Träger von Aus- und Weiterbildung und hat in den letzten Jahren auch sozialpolitisch bei der Integration von Flüchtlingen eine sehr herausragende Rolle gespielt. Inzwischen sind 20 Prozent aller Flüchtlinge im Handwerk in der Ausbildung. Das spricht für sich. Man kann festhalten, dass das Handwerk bei Senat und bei den Regierungsfraktionen in guten Händen ist.
Jetzt kommt die FDP – maßgeblich steht wahrscheinlich Herr Kruse dahinter – mit diesem Antrag "Gewerbeflächen für verbrauchernahe Handwerke bei Planungen stärker berücksichtigen". Anscheinend haben Sie völlig vergessen, dass das längst Teil des Regierungshandelns ist. Das nennt sich nämlich Masterplan Handwerk, 2011 vom SPD-Senat auf den Weg gebracht. In diesem ist eine detaillierte Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer in unterschiedlichen Bereichen vereinbart und wird bereits umgesetzt. Es gibt sieben Fortschreibungen. Zuletzt sind im Januar dieses Jahres die Fortschreibungen 2018 bis 2020 erschienen.
Dann schauen wir uns doch einmal Ihr Petitum an. Sie fordern in Abschnitt 1, bei der Planung von neuen Quartieren – Herr Aukes hat es ausgeführt – das Handwerk stärker zu berücksichtigen. Kommen wir zum Masterplan Handwerk, Abschnitt 2.2.4. Darin steht wörtlich:
"In verschiedenen Stadtentwicklungsgebieten, wie zum Beispiel dem Stadtentwicklungsraum 'Stromaufwärts an Bille und Elbe – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost' und auf den Elbinseln, erprobt der Senat, wie im Rahmen des geltenden Planungsrechts Lösungen zur Vereinbarung einer engen Nachbarschaft von produzierendem Kleingewerbe und Wohnen möglich ist. Hierbei bringt die Handwerkskammer die Belange des Handwerks mit ein."
Danach gibt es eine Reihe von Beispielen, Stromaufwärts an Bille und Elbe, Elbinseln, Kleiner Grasbrook, Magistralen, alles in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer, neue Stadtentwicklungsgebiete, wo Senat und Handwerkskammer eng zusammenarbeiten.
Dann nehmen wir Ihr Petitum 2.2, das Thema Handwerkerhöfe. Ganz einfach, lieber Herr Aukes, Abschnitt 2.2.2, Gewerbehöfe:
"Senat und Handwerkskammer vereinbaren, dass mit der BWVI und den Bezirken ein Austausch über mögliche Standorte für Handwerker- und Gewerbehöfe erfolgt. Dafür werden innerstädtische und insbesondere in zentralen Lagen geeignete Flächen gesucht und hinsichtlich einer möglichen Gewerbehofentwicklung analysiert."
Beispiele: aktuelle Entwicklung Dulsberg 6/Krausestraße, Billebogen, Marschnerstraße, Stresemannstraße und zuletzt Altona-Nord. Das heißt, das Senatshandeln, das Sie in Punkt 2 haben wollen, ist schon längst aufgenommen.
Als Letztes – die Zeit gibt es noch her – das Thema Gewerbeflächen mit den Bezirken abstimmen. Abschnitt 2.2.1, wörtlich nachzulesen – das muss man einmal lesen, Herr Aukes –:
"Anhand der vereinbarten und einheitlichen Vorgehensweise [zwischen Senat und Handwerk] und der seitens der zuständigen Fachbehörden zur Verfügung gestellten Flächeninformationen wurden die Fortschreibungen der Gewerbeflächenkonzepte in den Bezirken Bergedorf, Harburg, Eimsbüttel und Hamburg-Nord fertiggestellt."
Und so weiter und so fort.
Das heißt, Ihr gesamter Antrag ist durch Senatshandeln im jährlich fortgeschriebenen Masterplan
Handwerk, wie von Senat und Handwerkskammer entsprechend besprochen, verschriftet. Jährlich wird überprüft, ob das Besprochene auch umgesetzt worden ist. Deswegen ist Ihr Antrag ehrlich gesagt tunlichst überflüssig und längst durch Senatshandeln ersetzt. Deswegen lehnen wir ihn ab.
Aber ich hatte eingeleitet, dass Handwerk uns wichtig ist. Deswegen schlagen wir in Abstimmung mit den Obleuten, auch mit Herrn Erkalp schon vorbesprochen, vor, in einem der nächsten Wirtschaftsausschüsse eine Selbstbefassung zum Thema Handwerk zu machen, denn es gibt auch noch andere Anträge und andere Fragestellungen zum Thema Parken des Handwerks. Ihr Thema und andere Themen können wir aufnehmen und uns vielleicht auch mit dem Masterplan Handwerk im Wirtschaftsausschuss beschäftigen, was wir bisher noch nicht gemacht haben, und deswegen im Rahmen einer Selbstbefassung im Wirtschaftsausschuss bei passenden Terminen in diesem Jahr uns das Thema Handwerk noch einmal auf die Agenda setzen. Das macht, glaube ich, mehr Sinn, als einen Antrag zu beschließen, der längst durch Senatshandeln erledigt worden ist. – Schönen Dank.
Wunderbar. Kollege Ovens, Sie sprechen von irgendwelchen Senatspapieren oder Konzepten. Nur zur Verdeutlichung: Wir reden über den Masterplan Handwerk, der seit 2011 in engster Abstimmung mit Senat, Bezirken und Handwerkskammer und deren Institutionen vereinbart und jährlich überprüft wird. Ist Ihnen vielleicht bewusst, dass das nicht irgendein Konzept ist, sondern dass das in engster Abstimmung mit der Handwerkskammer passiert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag hier hat eine Überschrift, da steht "CDU-Hafenoffensive für Hamburg". Also das ist jetzt die zentrale CDU-Hafenoffensive für Hamburg.
Richtig ist, dass das aufbaut auf dem Antrag, den die …
Es wird nicht besser, wenn Sie lauter werden, Herr Trepoll. Sie fliegen gerade wieder hier voll aus der Kurve mit Ihrer Fraktion.
Wir haben einen Antrag gestellt – übrigens auch von der CDU Anfang September letzten Jahres entsprechend mit beschlossen –, in dem wir gefordert haben, dass Erbbaurechte zukünftig im Hafen möglich sein sollten. Hintergrund des Ganzen ist: Wir sagen, es solle eine Finanzierung, eine Beleihungsmöglichkeit an den Grundstücken geben, und wir wollen auch längere Laufzeiten haben als die 30 Jahre, die bisher bei den klassischen Mietverträgen möglich sind. Das hat einen breiten Konsens und ist übrigens auch im Vorfeld mit vielen Unternehmen im Hafen, mit den Interessensverbänden im Hafen, mit der HPA, auch mit der Wirtschaftsbehörde entsprechend abgestimmt worden, sodass wir uns alle einig waren – außer übrigens die LINKEN, die haben natürlich dagegen gestimmt –, dass das eine gute Sache ist.
Jetzt kommt die CDU und sagt, wie gesagt, CDUHafenoffensive für Hamburg, sie mache eine Umfrage bei den Hafenunternehmen. Da kommen Sie ein bisschen spät. Wie gesagt, wir haben das mit vielen Unternehmen besprochen, wir haben das mit den Interessensverbänden besprochen und es läuft gerade die Abstimmung HPA/BWVI und UVH zu der Ausgestaltung der Details. Diese Woche Montag hat eine große Runde stattgefunden, die sich genau damit befasst hat, sodass hier ein wichtiger Kommunikationsprozess gestartet worden ist, um zu sagen, wie wir das ausgestalten. Ihre Umfrage, die Sie nun wieder machen wollen, heißt nichts anderes, als dass Sie die Unternehmen im Hafen mit Papier zuwerfen wollen. Das Interesse der Hafenwirtschaft ist da, das ist längst abgefragt und daran gibt es überhaupt keinen Zweifel.
Dann haben Sie ein zweites Petitum. Das ist ein bisschen unklar, suggeriert aber, dass die Unternehmen jetzt ihre Flächenplanung offenlegen sollen. Teilweise haben wir 10-, 20-jährige Mietverträge dort auf den Flächen. Sie sollen also langfristig
ihre Flächenplanung offenlegen mit dem Hintergrund – so liest sich das –, dass laufende Mietverträge vielleicht aufgemacht werden sollen, um in Erbbaurecht umgewandelt zu werden. Das ist aber nicht die Beschlusslage unseres Antrages hier im September gewesen. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen schon, dass die Verträge, die heute im Hafen sind, auch eingehalten werden und dass für zukünftige Verträge für neue Flächen in Einzelfallentscheidung die Erbbaurechte als Alternative zu den Mietverträgen möglich sind. Also, ich muss ganz ehrlich sagen, CDU-Hafenoffensive für Hamburg in Form einer Umfrage hört sich ein bisschen dünn an und macht, glaube ich, auch wenig Sinn.
Wichtig ist, was jetzt auf den Weg gebracht worden ist, dass nämlich die Wirtschaftsbehörde gemeinsam mit der HPA und den Interessensverbänden der Hafenwirtschaft die Details dieser Erbbaurechtverträge – wie etwa Heimfallregelung, wie etwa Laufzeiten, wie Erbbauzinsen und Ähnliches – entsprechend ausarbeitet, wir dann in die Umsetzung dieser Maßnahmenmöglichkeit der Erbbaurechtverträge kommen und das dann auch im Hafen anbieten können. Das ist gewollt und ich glaube, das ist genau richtig so. Ansonsten sind wir gespannt, was die Offensivkräfte der CDU uns als Nächstes als Hafenoffensive hier präsentieren werden. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Umgang mit der Antragserarbeitung der CDU ist natürlich der CDU selbst überlassen, aber beim Thema LNG fliegt die CDU gerade aus der Kurve. Letztes Jahr hat die CDU einen Antrag zum Thema LNG formuliert, den wir am 14. November 2018 an den Wirtschaftsausschuss überwiesen
und dort am 15. Januar 2019, also vor zwei Wochen, beraten haben. In dieser Beratung haben wir genau die Argumente, die jetzt die CDU in ihren sogenannten neuen Antrag schreibt, aus Sicht der Regierungskoalition dargestellt,
miteinander diskutiert. Und einen Tag später nimmt die CDU diese Argumente der Regierungskoalition auf und schreibt einen Antrag, der hier als neuer Antrag dargestellt wird.
Das ist ein etwas merkwürdiger Stil.
Deswegen würde ich empfehlen, dass wir beim Original bleiben und hoffentlich parteiübergreifend dem Antrag von Rot-Grün zum Thema LNG zustimmen. Er ist nämlich das Original zu diesem Thema und nicht die Kopie von der CDU. Wir alle wissen, dass das Thema uns gemeinsam wichtig ist.
Kollege Niedmers, je lauter die Argumente heißt noch nicht, dass sie besser werden.
Wir haben vor 14 Tagen das Thema LNG im Wirtschaftsausschuss beraten. So wichtig das Thema uns allen ist, würde ich vorschlagen, dass wir diese Überweisung ablehnen – was wir gerade auch gemacht haben – und den Antrag von Rot-Grün, nämlich das Original in dieser Argumentation, beschließen. Wir alle sind uns darin einig, wie wichtig uns das Thema ist. Deswegen würde ich vorschlagen, dass wir das im Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung behalten und sagen, dass wir mit einer Selbstbefassung jederzeit auf aktuelle Entwicklungen reagieren können; das machen wir. Ich glaube, das ist ein vernünftiges Vorgehen und nicht ein Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der CDU mit wiederholten Anträgen zum gleichen Thema und ständiger Überweisung an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben in der Tat gestern das Thema sehr ausführlich im Wirtschaftsausschuss diskutiert und ich hatte eigentlich den Eindruck, zumindest fünf von sechs Parteien seien der Grundsache nach sehr überzeugt, dass LNG die richtige Technologie ist. Bei den LINKEN bin ich nicht so ganz sicher, was sie eigentlich wollen. Ich würde es irgendwann gern einmal erleben, dass die LINKEN zu irgendeiner technischen Innovation einmal Ja sagen.
Das haben wir aber in diesem Parlament in dieser Legislaturperiode noch nicht erlebt. Denn man muss doch genau gucken: Wo kommen wir her? Wir kommen in der Schifffahrt aus einer Zeit, in der Schweröl in Form von Treibstoff auf den Meeren verklappt wurde. Dann sind wir weiter, immerhin einen großen Schritt, Stichwort Marinediesel, SEKA-Richtlinie, und gehen noch einen Schritt weiter ab 1. Januar 2020 mit der IMO-Richtlinie. Natürlich können wir jetzt sagen, LNG erfülle nicht 100 Prozent aller Anforderungen, die es in unserer Wunschwelt erfordern würde. Aber es ist ein ganz deutlicher Fortschritt, LNG zu verwenden: 80 Prozent weniger Stickoxide, 20 Prozent weniger CO2, 10 Prozent weniger Verbrauch und eine deutlich geringere Lärmbelastung. Deswegen lohnt es sich schon, sich damit zu beschäftigen, und deswegen haben wir in diesem Parlament in den letzten Jahren auch schon sehr viel auf den Weg gebracht, beispielsweise das bereits erwähnte Umstellen der städtischen Schiffe von Diesel auf LNG-Antrieb. Wir machen einen großen Schritt mit LNG, aber natürlich werden wir nicht die Wunschwelt, in diesem Fall der LINKEN, erreichen, nun die gesamten Emissionen zu 100 Prozent zu reduzieren und sämtliche Anforderungen, die man sich so überlegen kann, zu erfüllen. Aber es ist ein sehr großer Schritt in einer realen Welt für die Reduzierung von Emissionen von Schiffsantrieben.
Kollege Niedmers, wir haben gestern in Wahrheit nicht LNG im Wirtschaftsausschuss abgelehnt, wir haben einen ziemlich vermasselten Antrag der CDU abgelehnt. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Der Unterschied ist, dass wir in einem eigenen Antrag noch einmal deutlich machen werden, dass zu dem Thema LNG eine eigene Infra
struktur gehört. Bei dem CDU-Antrag hat man den Eindruck, da stehe so der Gedanke hinter, das sei ein Tank, da komme irgendetwas rein und da gehe wieder etwas raus. Das ist es eben nicht. Ja, es ist auch ein Stück Lagerstätte, aber es ist in Wahrheit auch eine Infrastruktur. Für Brunsbüttel werden die Investitionskosten auf eine halbe Milliarde Euro geschätzt; das ist nicht wenig. Es ist eine Infrastruktur, mit der komprimiert wird, entkomprimiert wird, und, was Kollege Lorenzen gesagt hat, mit der es eine große Chance gibt, mit dem Thema Power-toGas eben auch Gas gerade in Norddeutschland durch regenerative Energien aus Sonne und aus Windkraft etwa zu Wasserstoff umzuwandeln. Das heißt, wir reden über eine komplexe Infrastruktur. Deswegen wird man das auch ein bisschen gründlicher untersuchen müssen. Ich bin in letzter Zeit immer wieder überrascht, welche Fachingenieure die CDU-Fraktion hat. Also Sie wissen schon jetzt, welcher Standort das im Gegensatz zum Ende der Beratungen, die gerade laufen, ist. Vor einigen Wochen haben Sie uns erzählt, Sie wüssten genau, welches Ersatzbauwerk für die Köhlbrandbrücke her müsse, nämlich ein Tunnel. Das haben Sie anscheinend auch mit Ihren Fachingenieuren in der Fraktion untersucht, bevor die Voruntersuchungen sauber abgeschlossen sind.
Ich bin immer wieder erstaunt. Und, Herr Trepoll, als Jurist sind Sie natürlich omnipotent und können das alles beurteilen. Wir warten an der Stelle lieber die Untersuchungen ab, haben eine saubere Planung und dann gibt es eine Entscheidung.
Wichtig, letzte Bemerkung: Diese Entscheidung fällen wir im Konsens mit unseren norddeutschen Nachbarländern – ich glaube, da gibt es im Haus auch einen großen Konsens –, weil wir wissen, dass wir in der Metropolregion diese Infrastruktur haben wollen. Nur die Metropolregion wird diese Infrastruktur auch zufriedenstellend realisieren lassen können. Jedes Bundesland hat seine eigenen Interessen, aber die gesamte Strategie LNG basiert und muss basieren auf einer Strategie der Metropolregion, deswegen mit unseren Nachbarländern zusammen.
Lassen Sie uns das Thema – ich finde es gut, dass wir das beraten – gemeinsam weiter nach vorn bringen. Ich glaube, das lohnt sich an dieser Stelle. Wir machen viel für die Umwelt, wir machen auch viel für die Wirtschaft, weil wir weitere Investitionen dadurch auslösen, Beschäftigung sichern. Damit machen wir einen guten und richtigen Schritt. – Schönen Dank.
Also, Kollege Hackbusch, Sie sind ja immer sehr engagiert in Sachen Hafen. Das zeichnet Sie aus und das ist auch völlig richtig. Aber es ist in Wahrheit, glaube ich, ein großes Missverständnis, um es vorsichtig auszudrücken, was Erbbaurechte angeht. Natürlich bleibt das Landlord-Prinzip erhalten. Bei einem Erbbaurecht bleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Hamburg – Punkt. Das schreiben wir hier am Anfang des Antrags noch einmal ganz klar fest. Das Erbbaurecht bringt zwei entscheidende Vorteile für die Hafenwirtschaft mit, und zwar auch gerade für die mittelständischen Unternehmen – und dieser Antrag ist auch entstanden aus vielen Rücksprachen mit den Unternehmen und auch den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Es sagt nämlich zum einen: Die HPA, die Stadt, ist anders als bisher in der Lage, auch langfristige Verträge über 30 Jahre abzuschließen. Das ist von ganz hoher Relevanz für viele Betriebe, die natürlich dann in dem Moment ihre Investitionen entsprechend langfristig planen können über die Abschreibung. Und das Zweite ist: Erbbaurechte sind auch beleihbar, was bisher nicht möglich war. Deswegen gibt es viele Fälle, wo wir dann entsprechend Garantien geben mussten. Das ist der Grund, warum wir das machen. Das ist überhaupt kein Putsch, das ist eine ganz normale Fortentwicklung der Flächenpolitik der Stadt. Neben den bisherigen Mietverträgen gibt es dann auch die Möglichkeit, Erbbaurechtverträge abzuschließen. Das ist richtig und wichtig, und deswegen hoffe ich auf einen breiten Konsens hier im Parlament. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich, das neue Pult jetzt hier für die SPD-Fraktion einweihen zu dürfen.
Die CDU hat wie gewohnt eine etwas krawallige Überschrift für ihre Anmeldung gewählt. Verwunderlich ist aber, dass der hafenpolitische Sprecher anscheinend überhaupt nicht da ist. Bei einer solchen Anmeldung würde das wenigstens erwarten lassen, dass auch der hafenpolitische Sprecher der CDU da ist, wird aber hier nicht präsentiert. Und das passt ein bisschen ins Bild, auch nach dem Beitrag vom Kollegen Westenberger eben, was …
Herr Kollege Trepoll, Sie sollten sich mit Personalfragen zurückhalten. Wir haben ja erlebt, was Sie gerade machen.
Sie kommen noch dran.
Wir wissen alle, dass der Hamburger Hafen vor großen Herausforderungen steht. Das haben wir oft diskutiert, das ist Fakt und das will auch keiner schönreden. Wir haben die Situation, dass auf der Kundenseite durch die Konzentration auf der Reedereiseite das Geschäft nur noch von wenigen
Nachfragern dominiert wird. Wir haben steigende Anforderungen an die Infrastruktur, Schiffsgrößenentwicklung, Schwerlastverkehre, Digitalisierung und andere Dinge. Wir haben leider sehr lange und schwierige Genehmigungsverfahren, die auch außerhalb unserer Zuständigkeit liegen, weil es sich um Bundesgesetz und Europarecht handelt. Und wir haben natürlich die protektionistischen Tendenzen im Welthandel. Das alles ist nicht wegzudiskutieren, aber es sind inzwischen, und das ist der entscheidende Punkt, so viele Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, dass man der CDU in ihrem Luxusparteibüro am Leinpfad empfehlen könnte, sich den Hafen vielleicht wirklich einmal vor Ort anzugucken.
Wir haben Milliardeninvestitionen gemeinsam mit den norddeutschen Ländern durch den Bundesverkehrswegeplan auf den Weg gebracht. Wir haben in Hamburg die Haushaltsmittel entsprechend erhöht, und wir werden im nächsten und übernächsten Jahr 60 Prozent mehr Haushaltsmittel in den Hamburger Hafen investieren. Das ist natürlich für die CDU immer ein Fremdwort, weil das Thema "Hafen finanziert Hafen" die Doktrin der eigenen Regierungszeit war, also keinerlei Zuschüsse aus dem Haushalt in den Hamburger Hafen.
Wir machen das genau anders. Die Projekte laufen. Der A7-Ausbau kommt der Hamburger Hafenwirtschaft zugute. Das Planfeststellungsverfahren A 26 Ost, das Thema Glasfasernetzausbau – das sind alles Vorhaben, die laufen. Da wird gebaut, da wird die Infrastruktur entsprechend ertüchtigt, und wir sind auch guten Mutes, dass wir noch in diesem Monat, im August, das Baurecht für die Fahrrinnenanpassung auf den Weg gebracht bekommen
und damit das Thema Baubeginn auch in diesem Jahr sicherstellen können.
Das Zweite ist: Wir stärken die Produktion im Hamburger Hafen, denn der Hamburger Hafen ist nicht nur der größte deutsche Seehafen, sondern er ist heute schon, Kollege Westenberger, das größte zusammenhängende Gewerbegebiet in Deutschland. Darum setzten wir uns als Koalition sehr stark dafür ein, dass die neuen Flächen, die wir gewinnen können, etwa in Steinwerder-Süd, als Produktionsstandorte genutzt werden, um dort Be
schäftigung und Arbeitsplätze entsprechend zu sichern.
Neben dem Thema Infrastruktur ist auch Innovation ein großes Thema, das wir voranbringen: Ausbau Fraunhofer-Center für Maritime Logistik, Unterstützung der Hochschule, der HSU, im Bereich Logistiklehrstuhl, die Definition Schiffbau als Zukunftstechnologie im Koalitionsvertrag – da waren Sie übrigens, glaube ich, mit beteiligt in Berlin, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben –, das gilt natürlich maßgeblich für Hamburg. Und das sind gute Dinge, die wir hier voranbringen.
Das Dritte ist und es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen: Wir haben einige Themen, die außerhalb der Hamburger Kompetenz liegen, die wir aber dringend lösen müssen. Ein Stichwort ist das Thema Einfuhrumsatzsteuer. Wir haben aber jetzt, nachdem es über Jahre nicht wirklich einfach war, einen CDU-Finanzminister von der Wichtigkeit dieses Themas zu überzeugen, immerhin mit zwei maßgeblichen Leuten, Olaf Scholz als Finanzminister und Rolf Bösinger als Staatssekretär,
die Chance, dieses Thema zugunsten des Hamburger Hafens mit den anderen Bundesländern gemeinsam zu lösen.
Und dann gibt es den Vorschlag, für den die CDU jetzt einen neuen Namen gefunden hat, ich glaube, Aktionsplan; andere der Opposition nennen das Hafenentwicklungsplan. Das hat auch eine gute Tradition in Hamburg. Seit den Sechzigerjahren vereinbaren wir uns mit allen Partnern im Hamburger Hafen auf Hafenentwicklungspläne, der aktuelle stammt aus 2012. Ich glaube aber, das Thema ist in Wahrheit nicht, dass wir ein Analysethema haben. Wir alle kennen die Chancen und Herausforderungen des Hamburger Hafens, und ein neuer substanzieller Hafenentwicklungsplan würde uns mindestens ein bis zwei Jahre kosten an Debatten, Gutachtenrunden et cetera. Wir sollten uns gemeinsam darauf konzentrieren, dass wir all diese Maßnahmen, von deren Bedeutung wir wissen, jetzt auf den Weg bringen, umsetzen, die Baustellen fertigstellen, die Planungen fertig machen und das Geld, was vorhanden ist, sinnvoll investieren. Das macht mehr Sinn, als einen Hafenentwicklungsplan jetzt noch einmal neu auf den Weg zu bringen. – Danke schön.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal die Gelegenheit ergreifen, um vielleicht mit einigen Dingen aufzuräumen. Ich fange mit dem Kollegen Hackbusch an, der das Thema Geld angesprochen hat. Wir alle wissen: Ohne die richtigen Finanzmittel werden wir die Investitionen im Hamburger Hafen nicht fortführen können. Aber genau das ist etwas, was diese Koalition wirklich auf den Weg gebracht hat. Ich habe es vorhin schon gesagt: Gemeinsam mit den anderen Landesregierungen haben wir einen Bundesverkehrswegeplan initiiert, bei dem erstmals Norddeutschland wirklich vorangebracht wird, allein in den Autobahnausbau bis 2030 2,5 Milliarden Euro in Norddeutschland. Die anderen Projekte, Schienen, Wasserwege, digitale Infrastruktur, sind vorangebracht. Ich weise noch einmal darauf hin: Wir werden in den Haushaltberatungen miteinander beschließen, dass wir die Mittel von 100 Millionen Euro auf 160 Millionen Euro erhöhen, die die Stadt Hamburg allein jedes Jahr in den Hafen investiert, plus die Bundeszuschüsse plus die Investitionen der HPA. Damit werden wir jedes Jahr bei rund 300 Millionen Euro Investition aus Hamburg in den Hafen sein. Und ich glaube, es ist etwas vermessen zu sagen, das würde gar nicht vorhanden sein, so wie sich das bei Herrn Hackbusch angehört hat. Ich glaube, wir sind gut finanziert.
Die Herausforderungen liegen in Wahrheit woanders. Die Herausforderungen, und das ist, glaube ich, uns allen bewusst, sind das Thema Planungsrecht, das aber nicht in unserer Hand liegt, und das Thema, dass wir teilweise schon an Engpässe in der Bauindustrie stoßen. Das, was wir auf den Weg bringen, muss auch alles gebaut werden. Und das sind die Engpässe.
Das Thema Industrieproduktion – FDP, wir sind einer Meinung, glaube ich, das kann man an der Stelle sagen – ist das Thema für den Hamburger Hafen mit Umschlag an der Kaikante. Das sichert Beschäftigung, das schafft neue Arbeitsplätze. Deswegen haben wir im Wirtschaftsausschuss schon mehrfach diskutiert, dass auch für Steinwerder-Süd das genau die Perspektive sein muss und sein wird. Und wir wissen, dass die Wirtschaftsbehörde mit Hochdruck daran arbeitet, dass noch in diesem Jahr das Thema Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht wird. Aber auch das ist nicht alles ganz trivial.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Umweltschutz in der maritimen Wirtschaft hat eine zunehmend größere Bedeutung und ich glaube, wir können feststellen: Der Hamburger Senat hat in den letzten Jahren zur Förderung des Umweltschutzes im Hafen und in der maritimen Wirtschaft einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Jetzt einen Antrag mit 26 Beschlusspunkten zu diesem Thema in der Kurzdebatte anzumelden, ist in der Tat ein sehr mutiges Unterfangen.
Deswegen unterstützen wir auch, dass es eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss gibt.
Aufgrund der Kürze der Zeit will ich zu dem Antrag nur sagen: Das ist eine Mischung aus Dingen, die längst Beschlusslage oder auch schon längst umgesetzt worden sind. Dazu drei Beispiele.
I.1, Kritik der Datenlage, sie reicht nicht aus und es werden Nachhaltigkeitsziele nicht erreicht: Richtig
ist, dass wir bereits 15 Messstationen im Hafen haben. Die gesetzliche Grundlage der 39. Bundesimmissionschutzverordnung ist damit deutlich überschritten. Gerade am 8. November 2017, in diesem Monat, haben wir hier beschlossen, einen Nachhaltigkeitsbericht für den gesamten Hafen auf den Weg zu bringen. Also das ist längst umgesetzt.
Zweites Beispiel, IV.12, aktive Rolle bei der Reduktion der Schiffsemissionen weltweit suchen: Da ist bereits sehr viel auf den Weg gebracht worden. Zum Beispiel hat die IMO, die International Maritime Organization, neue Grenzwerte beschlossen, ab 2020 im Bereich der Stickoxide und ab 2021 im Bereich CO2. Auch da ist vieles auf den Weg gebracht worden. Der Hamburger Hafen hat sich 2011 selbst an dem Aufbau eines Schiffsindex für umweltfreundliche Schiffe beteiligt, dem sogenannten ISI Index, und das maßgeblich nach vorn gebracht. Hier sind bereits 3 600 Schiffe angeschlossen. Hier also davon zu sprechen, da sei nichts passiert, ist falsch.
Mein letzter Punkt zu IV.18 des Petitiums, Forschung, maritime Schiffsantriebe voranbringen. Dazu sei gesagt, dass wir hier in diesem Haus vor zwei Jahren die Gründung des Deutschen Maritimen Zentrums beschlossen haben, das gerade auch im Bereich der Umweltforschung bei Schiffsantrieben und Technologien Hamburg deutlich nach vorn bringen wird. Der Standort ist im Sommer beschlossen worden und kommt nach Hamburg. Das ist ein großer Erfolg für Hamburg
und deswegen ist hier schon viel passiert. Aber wir freuen uns natürlich auf die Debatte im Ausschuss. – Danke schön.
Herr Senator, die drei Bausteine, die Sie als Ergebnis des Verfahrens und des Urteils vom 9. Februar 2017 genannt haben, basieren ja auf den Klagen der Umweltschutzverbände. Stehen Sie jetzt aktuell mit den Umweltverbänden in Kontakt
und suchen Sie dort das Gespräch, gerade im Hinblick auch auf die Auslegung im Rahmen des dritten Planergänzungsbeschlusses?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist in Hamburg gute Tradition, dass sozialdemokratische Bürgermeister die Stadt mit solchen Projekten nach vorn bringen. Ich darf daran erinnern, dass vor 20 Jahren ein sozialdemokratischer Bürgermeister das Konzept HafenCity vorgestellt hat. Und heute
ist die HafenCity eines der erfolgreichsten Stadtentwicklungsgebiete nicht nur in Hamburg, sondern auch in Europa. Das Gleiche ist wieder passiert. Jetzt hat der Bürgermeister ein Konzept für die Entwicklung des Kleinen Grasbrook mit Gewerbe und Wohnen vorgestellt. Auch hierfür haben wir uns eine 20-jährige Realisierungszeit vorgenommen. Es ist gut, dass sich nach der Präsentation eines neuen Konzepts diesem eine Planungsphase und dieser wiederum eine Umsetzungsphase anschließt – die Kritik der Opposition habe ich so verstanden, dass die Umsetzung bereits zu einem Zeitpunkt kritisiert worden ist, an dem noch nicht einmal die Planung ausgearbeitet worden ist –; das ist in Wahrheit die richtige Reihenfolge.
Wichtig ist auch – das ist hier angesprochen worden –, dies im Konsens mit der Hafenwirtschaft zu tun. Diesbezüglich war die Kritik der Opposition etwas widersprüchlich. Herr Meyer hat kritisiert, das sei mit der Hafenwirtschaft hinter verschlossenen Türen passiert. Frau Sudmann hat kritisiert, es habe angeblich keine Abstimmung mit der Hafenwirtschaft gegeben. Die Opposition muss sich schon darauf einigen, was sie kritisiert.
Richtig ist, dass dieser Prozess und diese Konzepterstellung im Konsens mit der Hafenwirtschaft stattgefunden haben.
An der Stelle ist die Aufregung relativ begrenzt, denn im Hafenentwicklungsplan ist genau dieses Gebiet, in dem jetzt der Wohnungsbau stattfindet, also das Gebiet des Überseezentrums, bereits im Hafenentwicklungsplan von 2012 angelegt gewesen. Dort ist das Gebiet nach einem sehr langen Diskussionsprozess mit vielen beteiligten Planern, Hafenwirtschaft und Politik immer als Gebiet der stadtnahen Nutzung ausgewiesen worden. Also ist dieses Entwicklungskonzept für den Kleinen Grasbrook mit dem Wohnungsbau auf dem Gebiet des Überseezentrums eigentlich nur die logische Folge dessen, was schon ein längerer Diskussionsprozess vor 2012 hervorgebracht hat. Und es ist richtig, dass wir das jetzt entsprechend umsetzen.
Eine letzte Bemerkung: In dieses Projekt werden mindestens 2,5 Milliarden Euro investiert. Das ist für die gesamte Entwicklung der hamburgischen Wirtschaft ein sehr bedeutendes Investitionsprojekt, das viele Arbeitsplätze sichert und neue schafft und das auch viele Investitionen in Folge auslösen wird. Gerade Investitionen in die Stadt Hamburg sind das Beste, was wir für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und für die Sicherung von Arbeitsplätzen machen können. Auch in dieser Hinsicht sortiert sich dieses Projekt in eine lange erfolgreiche Phase sozialdemokratischer Politiker ein. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wissen, dass das Thema Fachkräftemangel eine zunehmend größere Herausforderung ist. Das betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch den öffentlichen Dienst und natürlich auch die Dienstleister, die für die öffentliche Hand arbeiten. Ab 2020, das sind gerade einmal drei Jahre, geht der erste sogenannte geburtenstarke Jahrgang, der Jahrgang 1955, in Ruhestand. Das heißt, dieses Problem wird sich eher noch verschärfen.
Davon sind auch die See- und Hafenlotsen betroffen. Sie sind als Berufsgruppe ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheitssysteme der Wasserwege. Um es auf den Punkt zu bringen: Ohne die Hafen- und Seelotsen wäre der Hamburger Hafen nicht zu erreichen beziehungsweise betriebsfähig. Aktuell gibt es an den Fach- und Hochschulen für den Bereich Nautik bundesweit gerade einmal 35 Studienanfänger, die das Fach Nautik mit dem Ziel Kapitänspatent und damit Voraussetzung des Lotsenberufs studieren. Aber der jährliche Bedarf besteht heute geschätzt bei 40 bis 50 Seelotsen, sodass man sieht, die Lücke ist da und sie fängt an, zunehmend größer zu werden.
Allein von den 270 Elblotsen wird in den nächsten 13 Jahren die Hälfte in den Ruhestand gehen. Wir haben also wirklich ein substanzielles Problem,
und das führt dazu, dass wir sagen, wir müssen uns Gedanken machen über die Ausbildung der Seelotsen.
Der klassische Berufszugang, und das ist der erste Punkt, beruht auf dem Studium und dem Kapitänspatent und der Tätigkeit an Bord von Seeschiffen. Nun hat auch hier die Schifffahrtskrise erhebliche Spuren hinterlassen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten an Bord von Seeschiffen der Reedereien waren in den letzten Jahren außerordentlich schwankend, eher rückläufig. Das Bundesgesetz, das jetzt die Ausbildung für die Seelotsen regelt das ist das sogenannte Gesetz über das Seelotsenwesen - sieht aber vor, dass es neben dem Kapitänspatent auch eine Seefahrtzeit von mindestens zwei Jahren gibt, die nachgewiesen werden muss. Wenn aber die Möglichkeiten, diese nachzuweisen, eher eingeschränkt sind, so ist auch die Zugangsbarriere zum Seelotsen- und Hafenlotsenberuf beschränkt. Hier setzen wir an und sagen, eine der Möglichkeiten, um eine Zutrittsbarriere abzubauen, wäre, dass in den Revieren selbst ausgebildet werden kann. Also kann die Fahrt auf hoher See durch die Ausbildung in dem entsprechenden Revier ersetzt werden; das wäre zum Beispiel die Elbe. Entsprechendes sieht das Seelotsengesetz vor. Man kann einen entsprechenden Antrag stellen. Unser Ansatz ist aber zu sagen, das soll ein fester Bestandteil der gesetzlichen Regelung werden.
Darüber hinaus wäre es unseres Erachtens sehr angemessen, diesen Ausbildungsgang finanziell zu unterstützen, sodass die Frauen und Männer, die sich auf den Weg machen, nach dem Kapitänspatent die Seelotsenausbildung anzugehen, im Rahmen einer Anschubfinanzierung finanziell unterstützt werden. Möglicherweise werden die Seelotsenbruderschaften das eines Tages selbst stemmen können. Aber eine Anschubfinanzierung scheint hier dringend notwendig zu sein. Dafür könnte uns beispielsweise das Meister-BAföG ein Beispiel sein.
Ziel muss sein, den Seelotsenberuf so attraktiv zu machen und so viele Bewerber zu haben, dass die Bedarfe gedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt eine Reform auf den Weg gebracht haben. Dazu bilden die anstehenden Koalitionsgespräche in Berlin aus Hamburger Sicht eine hervorragende Grundlage, denn wir alle hier im Haus sind fest davon überzeugt, dass drei Parteien aus diesem Haus mit bayrischer Unterstützung eine hervorragende Koalition in Berlin hinbekommen werden. Insofern wäre es doch gut, das in die Regierungskoalitionsgespräche mit aufzunehmen.
Daher unsere Bitte um Zustimmung. Die Kollegen der LINKEN, Kollege Hackbusch, haben jetzt vorgeschlagen, das an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Dazu muss man wissen, dass wir im Wirtschaftsausschuss das nächste Mal am 23. November 2017 tagen, das heißt, wenn wir das jetzt überweisen, würden wir eine Befassung der Bürgerschaft frühestens im Dezember 2017, also in zwei Monaten, hinbekommen. Bis dahin können die Gespräche in Berlin schon sehr weit gediehen sein. Deswegen würden wir das nicht unterstützen, sondern sagen, lassen Sie uns das heute beschließen
und uns, wenn der Bericht des Senats gemäß Antrag zum 3. Quartal 2018 zu dem Thema vorliegt, noch einmal damit befassen. Es ist ein hoch relevantes Thema. Deswegen ist es gut, wenn wir heute mit Beschluss möglichst parteiübergreifend und einstimmig diesem Anliegen eine starke Mehrheit geben. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir den Hafen seit Längerem einmal wieder in diesem Haus debattieren. Allerdings: Bedurfte es nun gerade dieses AfD-Antrags? Der ist wirklich eine Zumutung. Um es einmal auf den Punkt zu bringen: Das Petitum dieses Antrages ist schlichtweg grober Unfug.
Worum geht es? Erstens: Wir debattieren eine Zuständigkeit des Bundes. Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die vom Bund, sprich vom Zoll, erhoben wird. Das geht zurück auf unsere Finanzverfassung in diesem Land, Artikel 108 Grundgesetz. Der Bundesfinanzminister hat hier ein hohes Beharrungsvermögen. Weil das Aufkommen in Gesamtdeutschland 51 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht, gibt es hier ein besonderes Beharrungsvermögen.
Die Importeure und die Hafenbetriebe, das ist so weit richtig, müssen die Einfuhrumsatzsteuer zahlen, wenn Importe aus Drittländern und aus Teilen der Europäischen Union Deutschland erreichen, und können dann den entsprechenden Erstattungsanspruch bei dem entsprechenden Betriebsstättenfinanzamt im jeweiligen Bundesland anfordern. Das kostet Zeit, das ist richtig. Das kostet die Unternehmen Liquidität, und das macht es so schwierig. Das ist im Kern das Problem. Jetzt gibt es drei Wege, das zu lösen. Der erste ist, wir ändern die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das ist ein mühsamer und sehr langwieriger Weg und wird den Unternehmen im Hafen kurzfristig jedenfalls nicht helfen. Dann gibt es einen zweiten Weg, die sogenannte Fristenlösung. Das heißt, die Bearbeitung beim Zoll und den entspre
chenden Finanzämtern wird so beschleunigt, dass die Liquiditätsbelastung der Unternehmen selbst, der Importeure, auf ein Mini-Maß reduziert wird. Und die dritte Lösung ist eine Verrechnungslösung. Das heißt, die zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer kann direkt bei den Betrieben verrechnet werden mit den Umsatzsteuern, die sonst im normalen Geschäftsbetrieb belastet werden. Das als Verrechnungslösung wäre der kürzeste Weg.
So. Und jetzt kommt die AfD mit ihrem Antrag und sagt, der Senat solle das Bundesfinanzministerium zum Handeln auffordern, vergisst aber völlig, dass das alles schon passiert ist. Vor zweieinhalb Jahren, im Februar 2015, hat Hamburg beim Bundesfinanzministerium initiiert, dass es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gibt, an der sechs Bundesländer beteiligt gewesen sind, neben Hamburg auch Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Ja, sehen Sie, auch das ist wieder ein grober Unfug, Herr Baumann.
Am 5. September 2016 hat diese Arbeitsgruppe ein Ergebnis vorgelegt, in einem Abschlussbericht – den sollte man einmal lesen, bevor man irgendwelche Behauptungen in den Raum stellt –,
und sich mehrheitlich für die zuvor beschriebene Fristenlösung ausgesprochen. Hamburg hat mit einem Minderheitsvotum gesagt, dass wir das Verrechnungsmodell für deutlich sinnvoller halten. Da steht der Vorgang im Moment. Dazu hat noch einmal die Große Koalition, SPD und CDU, in diesem März einen Antrag in Berlin eingebracht, der auch sagt, wir müssen das in Richtung Verrechnungslösung bringen.
Was jetzt konkret zu tun ist, ist, dass natürlich einige Parteien aus diesem Hause möglicherweise an der nächsten Regierungsbildung in Berlin beteiligt sein werden. Zumindest vier aus diesem Hause; davon gehe ich einmal aus. Und dort in ein Regierungsprogramm noch einmal klar hineinzuschreiben, dass wir die Verrechnungslösung im Sinne unserer Betriebe unterstützen, wäre ein sinnvoller Ansatz. Aber einen Vorgang, der bereits vor zweieinhalb Jahren vom Hamburger Senat initiiert worden ist, hier wieder als Petitum in einem Antrag vorzulegen, ist es nicht.
Und dann fordert die AfD – bemerkenswerter Vorgang – in ihrer Antragsprosa die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der sogenannten Mehrwertsteuersystemrichtlinie mit ihrem Artikel 211. Das hat wohl bei Ihnen keiner gelesen. Zum einen ist diese Richtlinie bereits zum 1. Januar 2008 umgesetzt worden. Das ist längst abgearbeitet.
Zum anderen sagt der von Ihnen geforderte Artikel 211, den Sie umgesetzt sehen wollen, nichts anderes – und da ist es hilfreich, das einmal zu lesen –, als dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union das Recht hat, die Einfuhrumsatzsteuer nach eigenem Rechtsmaß zu regeln. Das steht darin. Wenn Sie das noch umgesetzt haben wollen … Wie gesagt, es ist längst umgesetzt, aber es ist völlig inhaltsleer.
Und natürlich ist es interessant, wer hier eigentlich die Umsetzung einer EU-Richtlinie fordert. Sie schreiben in Ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl deutlich hinein, dass Sie den Austritt aus der heutigen Europäischen Union wollen. Sechs Seiten weiter steht in Ihrem Wahlprogramm, dass Sie den Austritt aus der Währungsunion wollen, und wenn man Ihre Wahlveranstaltungen verfolgt, feiern Sie Nigel Farage, einen der Väter dieses fatalen Brexit-Beschlusses, als den Heilsbringer Ihrer Ideologie. Es ist wirklich bemerkenswert, dass Sie in Hamburg wiederum sagen, jetzt müsse aber eine EU-Richtlinie umgesetzt werden.
Das tragen wir nicht mit. Das ist Populismus. Deswegen gehört der Antrag abgelehnt,
und eine Überweisung wäre reine Zeitverschwendung.
Herr Senator, eines der Kernargumente der Klägerseite war während des gesamten Verfahrens die grundsätzliche Infragestellung der Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung. Was ist davon denn in der schriftlichen Urteilsbegründung übrig geblieben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit von der CDU-Fraktion.
Das war heute keine Sternstunde der Opposition.
Wenn man einmal das Zerrbild nimmt, das von der CDU vom Hafen gezeichnet wird – Frank Horch
hat es gerade gesagt: 2016 ist der Hafen gewachsen.
Die Investitionen sind finanziert und werden umgesetzt. Die Mär vom steigenden Hafengeld ist Unsinn. Anstieg des Hafengeldes 2016: 0 Prozent. Anstieg des Hafengeldes 2017: 0,9 Prozent, damit unter Inflationserwartung. Das ist die Realität im Hamburger Hafen.
Kollege Hackbusch, das Bild der LINKEN von der Hafenpolitik, so wie es hier im Hause angekommen ist, muss, wenn ich das zusammenfassen darf, der gegebenen Geografie folgen. Die erste Fahrrinnenanpassung 1818 hat dafür gesorgt,
dass eine dreieinhalb Meter tiefe Fahrrinne sichergestellt wurde. Hätte man schon damals diesen Ansatz verfolgt, hätte es heute noch nicht einmal eine dreieinhalb Meter tiefe Fahrrinne gegeben und wir könnten den Hamburger Hafen mit Flachschuten erreichen.
Das wäre nun alles andere als sinnvoll gewesen. Ich glaube, dass man den Ansatz lieber nicht weiterverfolgen sollte.
Auch bei Ihnen, Frau Suding, und der FDP wäre es hilfreich, sich vielleicht einmal mit Ihren eigenen Parteikollegen auszutauschen. Ich darf zitieren:
"Das Urteil gibt Anlass zur Hoffnung, dass diese für die Überlebensfähigkeit des Hamburger Hafens wichtige wasserbauliche Maßnahme der Elbvertiefung letztlich durchgeführt werden kann. Dies ist eine erfreuliche Nachricht […] für[…] Hamburg […]."
Das hat Ihr Kollege Kubicki am 9. Februar 2016 gesagt. Auch da wäre es vielleicht hilfreich, wenn Sie sich gemeinsam zu einer Meinung durchringen würden.
Bei der AfD habe ich zumindest mitgenommen, dass sie sich das "heute-journal" ansieht. Mehr war aus dem Beitrag allerdings auch nicht herauszuziehen.
Die Fahrrinnenanpassung kommt. Wir sind auf der Zielgeraden. Es gibt jetzt mit dem Urteil drei sehr klar abgegrenzte Arbeitspakete: die Feststellung der Kohärenzflächen im Landkreis Stade, die Prüfung des Salzgehaltes in Bezug auf den Schierlings-Wasserfenchel und die Frage Kreetsand sowie eine Ersatzmaßnahme. Natürlich hätten wir uns auch ein anderes Urteil wünschen können. Aber bei der Komplexität des Verfahrens und der Verfahrensdauer können wir damit zufrieden sein, dass wir jetzt Rechtssicherheit für die Fahrrinnenanpassung haben.
So schwierig und so komplex dieses Verfahren ist, beim Kritikpunkt Etikettenschwindel, der von der Opposition heute genannt wurde,
von wegen, Kreetsand hätte man doch wissen können, muss man sich die Mühe machen, die entsprechenden Unterlagen zu lesen. Dann stellt man fest, dass Kreetsand eine Standardmaßnahme des Flächenausgleichs im Rahmen des Gebietsmanagements ist. Es war statthaft, das bis Mitte 2016 als Ausgleichsfläche in einem Planergänzungsbeschluss anzugeben. Erst am 11. August 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht mit der Weserentscheidung klargemacht, dass dieses vor Gericht nicht mehr Bestand hat. Das war weit nachdem die Unterlagen des Zweiten Ergänzungsbeschlusses im März 2016 eingereicht wurden. Diese konnten gar nicht bei seriöser Abarbeitung berücksichtigt werden.
Die Fahrrinnenanpassung kommt, und es ist gut, dass dieses Signal heute von der Debatte ausgeht, damit die Unternehmen im Hafen Planungssicherheit haben, die Beschäftigten wissen, dass ihre Arbeitsplätze perspektivisch sicher sind, und vor allen Dingen auch die Kunden im In- und Ausland, in Europa und in Asien, wissen, dass sie den Hamburger Hafen in ihren Dispositionen unverändert mit höchster Priorität berücksichtigen können. Deswegen ist es sehr zu begrüßen, dass Frank Horch sich schon in der nächsten Woche auf den Weg macht und mit den wichtigsten Kunden im Hamburger Hafen, in Europa, das Gespräch sucht und diese Kunden davon überzeugt, dass diese Maßnahme jetzt umgesetzt wird. Aber ich glaube, dass Senator Horch vielleicht nicht nur die Kunden, sondern auch die FDP- und die CDU-Fraktion besuchen sollte; das könnte hilfreich sein.
Das Erstaunlichste ist nun, dass die Kollegen von der CDU die Plandauer des Planergänzungsbe
schlusses, des ganzen Vorhabens, so kritisieren, und ihre einzige Antwort ist: Wir machen einen neuen Plan. Ich glaube, dass das nicht wirklich der Ansatz ist. Jetzt geht es darum, das, was festgeschrieben ist, umzusetzen, und das tut der Senat.
Die maritime Standortstrategie hat vier Säulen, auf der sie steht. Das Erste ist Infrastruktur. Dabei ist die Fahrrinnenanpassung ein sehr zentrales Vorhaben; ergänzt um weitere Vorhaben, die in den nächsten Jahren kommen, ist der infrastrukturelle Ausbau ein Ankerpunkt in der maritimen Standortstrategie.
Aber genauso wichtig ist die zweite Säule. Der Senat tut mit der HPA und den zuständigen Behörden alles dafür, dass die Industrieproduktion im Hafen weiterhin ausgebaut wird. Denn Industrieproduktion, Verarbeitung und Weiterverarbeitung ziehen Ladung. Ein Drittel des Umschlags des Hamburger Hafens heute ist Ladung, die im Hafen weiterverarbeitet wird. Deswegen ist es richtig und sinnvoll, dass die Flächen, die laut Frank Horch dahin gehend ausgewiesen sind, dass Produktion weiterhin im Hafen stattfindet, ausgebaut werden und dadurch Beschäftigung gesichert wird.
Die dritte Säule: Um den maritimen Standort gibt es ein ganzes Bündel von Dienstleistern. Das sind die Schiffsmakler – Hamburg ist weltweit führender Standort für Schiffsmakler –, das sind die Zertifizierungsbetriebe, Rechts- und Steuerberatung, Ausund Weiterbildung, Forschung und Entwicklung – es gibt gute Erfolge mit dem Deutschen Maritimen Forschungszentrum und dem Zentrum für MARE Logistik –, sowie natürlich das Thema Finanzierung. Auch hier gilt es, stetig daran zu arbeiten. Deswegen bin ich froh, dass es Initiativen dafür gibt, dass in Hamburg die Schiffsfinanzierungen langfristig erhalten werden. Darüber laufen die Gespräche, und es ist gut, dass Hamburg diesen Teil langfristig perspektivisch behält.
Die letzte Säule, der vierte Punkt, ist das Thema Außenhandel. Hamburg ist gefordert – und das war in der Geschichte auch schon so –, ständig neue Umschlagsgebiete zu erschließen. Deswegen ist es so wichtig, dass der Senat fortlaufend Gespräche führt. Wenn der Bürgermeister sich mit dem Vorstandsvorsitzenden von VW trifft, ist es natürlich auch Teil dieses Gesprächs, ob nicht weitere Autoverladungen über den Hamburger Hafen abgewickelt werden können. Deswegen sind solche Gespräche sehr wertvoll.
Abschließend: Hamburg feiert in diesem Jahr seinen 828. Hafengeburtstag. Über Jahrhunderte ist die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens
immer weiter fortentwickelt worden und musste sich unter Beweis stellen. Die Fahrrinnenanpassung ist nun die zentrale Maßnahme in dieser Epoche, damit der Hafen auch weiterhin seine Wettbewerbsfähigkeit behält. Deswegen ist es gut, dass sie jetzt kommt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das war jetzt wie gewohnt ein bisschen krawallig, ein bisschen laut und das Problem ist, dass es völlig an den Fakten vorbei ging.
Wir wissen, dass der Hafen in schwerem Umfeld unterwegs ist, wie mehr oder weniger alle Häfen weltweit. Das Wachstum des Welthandels ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, die protektionistischen Tendenzen nehmen global eher zu als ab. Man muss offen sagen, dass auch die wirtschaftspolitischen Unsicherheiten aus der Entwicklung in Europa, Stichwort Brexit, und hinsichtlich dessen, was möglicherweise nächsten Sonntag ausgelöst wird, noch offen sind.
In der Anmeldung der FDP steht als erstes Wort: Ladungsverlust. Das ist einfach falsch. In den ersten neun Monaten hat der Hamburger Hafen auf 104,9 Millionen Tonnen zugelegt, das ist ein leichtes Wachstum. Von Ladungsverlust kann überhaupt nicht die Rede sein.
Der Massengutumschlag ist gestiegen, der Stückgutumschlag ist rückläufig, der Containerumschlag ist unverändert.
Nein. Wenn man sich, Kollege Kruse, die Zahlen zum Oktober 2016 ansieht, ist auch der Containerumschlag wieder gestiegen. Aktuelle Zahlen helfen also ab und zu bei der Argumentation.
Wir wissen, dass wir nach dem Allzeithoch 2014 mit Rückgang 2015 jetzt wieder in einer Phase sind, wo der Seegüterumschlag trotz des schwierigen Umfelds im Hamburger Hafen steigt. Ich will nur kurz auf drei Punkte hinweisen. Erstens ist sehr erfreulich, dass die Märkte China und Russland, die größten Abnehmer des Hamburger Hafens, auch in den nächsten neun Monaten wieder gewachsen sind. Sie wissen, dass wir Probleme aufgrund des rückläufigen Wachstums in China und des Embargos hatten.
Besonders erfreulich ist, dass die Hinterlandverkehre des Hamburger Hafens sehr deutlich gewachsen sind. Damit hat der Hafen Hamburg einen Marktanteil von 50 Prozent an den Eisenbahnhinterlandverkehren in der Nordrange. Das ist ein her
vorragendes Ergebnis, mit dem man, glaube ich, sehr zufrieden sein kann.
Im Vergleich zu den anderen Häfen in der Nordrange – Rotterdam hat rückläufige Zahlen, Zeebrügge ist eingebrochen, Antwerpen ist leicht gestiegen – hat Hamburg sich sehr gut geschlagen.
Schlickchaos, das ist schlichtweg falsch. Gestern hat der Präsident des Unternehmerverbands Hafen klar gesagt, dass sich die Situation deutlich verbessert hat. In den meisten Bereichen des Hamburger Hafens sind die Solltiefen erreicht, obwohl auch 2016 ein Rekordjahr des Baggerns wird. Schon bis Ende Oktober 2016 wurden 10,2 Millionen Kubikmeter gebaggert. Man sieht, dass die Vereinbarung mit Schleswig-Holstein funktioniert. Es wurden 3,7 Millionen Kubikmeter zur Tonne E3 hinausgefahren. Hier ist ein gutes Verhandlungsergebnis erzielt worden.
Ebenso erfreulich wie das Thema Baggern ist auch die Frage der Schlickvermeidung. Deswegen ist es, glaube ich, anerkennenswert, dass der Senat es geschafft hat, dass die Ästuar-Partnerschaft ihre Arbeit gut aufgenommen hat und wir auch an dieser Stelle mit guten Ergebnissen zur Schlickvermeidung rechnen können.
Letzter Punkt: fehlender Infrastrukturausbau. Das war ein interessanter Teil der Überschrift der FDP. Wie Sie wissen, haben wir in den Haushaltsberatungen darüber geredet, dass pro Jahr 189 Millionen Euro aus Mitteln des Hamburger Haushalts, aus Bundesmitteln und aus Mitteln der HPA in den nächsten zwei Jahren in den Hafen investiert werden. Das Konzept "Hafen finanziert Hafen" ist final zu den Akten gelegt. Der Senat hält sich an seine Zusagen, dass die Mittel maßgeblich aus dem Haushalt gestellt werden.
Und was Sie in Ihrer Überschrift völlig vergessen haben, ist, dass wir in Wahrheit mit dem Bundesverkehrswegeplan einen gewaltigen Schritt nach vorn gemacht haben. Der Beschluss des Kabinetts im August 2016 und der jetzt anstehende Gesetzbeschluss führen dazu, dass gerade Norddeutschland, und zwar erstmals seit längerer Zeit, erheblich profitiert und Norddeutschland und der Hamburger Hafen heute in diesem Bundesverkehrswegeplan deutlich besser wegkommen als früher, wo manche bayrische Ortsumgehung wichtiger war. Allein aus dem Bundesverkehrswegeplan fließen in den Autobahnausbau des Hamburger Stadtgebiets 2,5 Milliarden Euro, davon 1,1 Milliarden Euro für die A 26. Schienenausbau, sehr wichtig für den Hamburger Hafen – ich hatte es angeführt –, Hamburg–Bremen–Hannover, Alpha-E-Trasse: 3 Milliarden Euro; Ausbau Nord-Ostsee-Kanal: 530 Millionen Euro; Schiffshebewerk Scharnebeck: 270 Millionen Euro; Ausbau Elbe-Lübeck-Kanal:
840 Millionen Euro; Fahrrinnenanpassung, das zentrale Projekt: 400 Millionen Euro. Und dann sprechen Sie von Infrastrukturausbau, der nicht genügend finanziert sei. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen bekommen. Mit der Sachlage hat das jedenfalls nichts zu tun.
Der Hamburger Hafen ist in schwierigem Umfeld auf gutem Weg. Wir sorgen dafür, dass die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird, dass Wachstumspotenziale sich weiter entwickeln können, und wir können hoffentlich auch zuversichtlich sein, dass bei der mündlichen Verhandlung am 19. Dezember 2016 die Freigabe für die Fahrrinnenanpassung erfolgt. Diesbezüglich sind wir hier im Haus, wie ich glaube, alle einer Meinung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Michael Kruse, das ist ja heute wirklich eine emotionale Debatte vonseiten der FDP, aber nach wie vor immer noch nicht an der Sachlage orientiert auf den Punkt gebracht. Das Thema Infrastruktur ist, wie wir alle wissen, eines der Schlüsselelemente, um den Hamburger Hafen wettbewerbsfähig zu halten und die Wachstumspotenziale zu nutzen. Kollege Hackbusch, wir haben das Thema Mittlerer Freihafen schon mehrfach diskutiert. Erstens werden die geplante Ausschreibung und die Neustrukturierung dazu führen, dass wir am Ende deutlich mehr gesicherte Arbeitsplätze im Mittleren Freihafen haben werden, als das zu Zeiten von BUSS der Fall war. Sogar BUSS selbst hat sich öffentlich darüber beklagt, dass die Struktur des Mittleren Freihafens aus den Fünfzigerjahren stammt. Da ist es doch die Pflicht und eine gute Politik zu sagen, dass diese Fläche aufgewertet werden muss. Das ist auf den Weg gebracht, nächstes Jahr im Sommer wird die Ausschreibung dazu beginnen und dann haben wir ein zukunftsfähiges Stück Hafen mit der Zuschüttung eines Hafenbeckens wiederhergestellt. Zukunftsfähige Flächen für den Hamburger Hafen gezielt fortzuentwickeln ist genau die richtige Politik und nicht etwa, an alten Flächen festzuhalten.
Man wird langsam ratlos, wenn die Opposition das Thema Fahrrinne zu einem angeblichen Dissens im operativen Handeln zwischen Rot und Grün erklärt.
Da müssen Sie sich doch nur einmal den Zeitstrahl anschauen. Seit 2012 wird dieses Projekt beklagt. Man kann zu Recht bedauern, dass das am Ende das Projekt voraussichtlich um fünf Jahre verzögert. Damals hat ein rein SPD-geführter Senat alles dafür getan, den rechtlichen Anforderungen im Rahmen des Klageverfahrens zu entsprechen. Seit 2015 hat ein rot-grüner Senat alles dafür getan, um den rechtlichen Anforderungen, die zum Thema EuGH und zum Thema Bundesverwaltungsgericht in Leipzig neu aufgestellt worden sind, zu entsprechen. Deswegen können wir, glaube ich, mit einem gewissen Grundoptimismus auf den 19. Dezember 2016 blicken. Vor allen Dingen haben wir alles dafür getan, dass die Unterlagen so aufberei
tet worden sind, dass die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnisses zumindest nicht gering ist.
Eine letzte Bemerkung zu Herrn Baumann: Ich fand es ein starkes Stück, dass faktisch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswasserstraßenverwaltung, der HPA, der Wirtschaftsbehörde, allen beteiligten Behörden schlechtes Handeln vorgeworfen wird, sie als linke oder rechte Spinner verschrien werden, inklusive der Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, inklusive des EuGH, die das alles angeblich verhindert hätten. Das ist schon ein starkes Stück. Ich hoffe, Sie werden niemals operative Verantwortung in dieser Stadt für den Hamburger Hafen haben, denn dann können wir gleich alle Schleusen dichtmachen. Das kann nichts werden.
Noch auf einen letzten Punkt will ich hinweisen. Neben dem Thema Infrastruktur ist das Thema Außenwirtschaftsbeziehungen von herausragender Bedeutung für den Hamburger Hafen; darauf hat auch Senatorin Leonhard hingewiesen. Die oder der eine oder andere von Ihnen war letzte Woche in der Handelskammer beim Treffen Europe meets China. Sehr interessant, sehr spannend, mit welcher positiven Grundstimmung der Standort Hamburg und der Hamburger Hafen hier eine Rolle gespielt haben. Das ist eben aktive Standortpolitik, auch solche Veranstaltungen in Hamburg stattfinden zu lassen, an der Vernetzung weiterzuarbeiten. Wir haben gestern im Ausschuss mit der HWF diskutiert, das Netzwerk weiterhin international mit anderen Institutionen zu schärfen und so für den Hamburger Hafen werbend auf der Welt unterwegs zu sein. So werden wir erfolgreich sein, da bin ich sehr zuversichtlich. Der Senat macht diesbezüglich einen guten Job. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es fällt mir jetzt ein bisschen schwer, auf diesen Antrag zu antworten, denn der Titel unseres Antrags vom September letzten Jahres, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben und den alle, auch die CDU, beschlossen haben, lautete:
"Hamburg als Standort für das Deutsche Maritime Forschungszentrum". Die CDU betitelt jetzt ihren Antrag: "Deutsches Maritimes Forschungszentrum – Ein Gewinn für Hamburg". Der Neuigkeitsgrad ist nicht so richtig erkennbar bei dem Antrag. Im Petitum, liebe Kollegen der CDU, haben wir im September Folgendes beschlossen – es lohnt sich, einmal die alten Anträge zu lesen –:
"Der Senat wird ersucht, sich auf Bundesund Landesebene für die Errichtung eines deutschen Maritimen Forschungszentrums in Hamburg zur Stärkung der Innovationskraft von Schiffbau und Meerestechnik einzusetzen."
Ihr Petitum lautet:
"Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bund um die Ansiedlung eines deutschen Maritimen Forschungszentrums Hamburg zu bemühen."
Wenn wir Oppositionsarbeit so verstehen, dass man Anträge, die von der Regierungsfraktion mit den Stimmen der CDU beschlossen worden sind, ein gutes halbes Jahr später noch einmal stellt, indem man sie schlichtweg abschreibt, dann ist das möglicherweise zu dünn.
Und dann haben Sie auf Ihre Bundestagsfraktion verwiesen.
Ihr Bundestagsabgeordneter Herr Kruse hat am 8. Februar 2016 in einer Pressemitteilung kundgetan, er habe eine richtig gute Idee für den Standort Hamburg. Sie werden ahnen, was kommt. Herr Kruse fordert am 8. Februar 2016 ein deutsches Maritimes Forschungszentrum für Hamburg, das Beschlusslage dieses Hauses seit dem 5. September 2015 ist.
Vielleicht sollten Sie einmal Ihren Bundestagsabgeordneten darüber informieren, was in diesem Haus Beschlusslage ist.
Dritter Punkt: Wir haben damals mit den Stimmen der CDU beschlossen, dass der Senat zum 30. Juni 2016 Bericht erstattet. Das heißt, der Senat und die Wirtschaftsbehörde sind mitten in der Erarbeitungsphase.
Wir hätten ein gewisses Verständnis dafür, dass solche Anträge gestellt werden, wenn dieser Bericht nach dem 30. Juni 2016 vorliegt und möglicherweise nicht unsere Zustimmung findet. Aber in dem Moment, wo der Senat und die Wirtschaftsbehörde gemeinsam mit der Wissenschaftsbehörde mitten in der Erarbeitung sind, noch einmal den gleichen Antrag aus dem September 2015 zu stellen, erscheint doch zumindest etwas dünn.
Aber die gute Nachricht bei Ihrem Antrag ist, dass wir anscheinend grundsätzlich einen Konsens haben, dass ein solches Forschungszentrum nach Hamburg gehört. Sehen wir uns einmal an, was der Senat in den letzten Monaten gemacht hat.
Erstens: Ich hatte schon erwähnt, dass natürlich in der Behörde mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Konzepts gearbeitet wird, sodass ich persönlich mit vielen anderen im Haus sehr zuversichtlich bin, dass wir tatsächlich binnen Jahresfrist ein Deutsches Maritimes Forschungszentrum in Hamburg haben werden – wo denn sonst, wenn nicht in Hamburg?
Zweitens: Die Wirtschaftsbehörde hat im Februar 2016 eine Untersuchung veröffentlicht, in der der maritime Standort Hamburg von Ernst & Young sehr ausführlich untersucht worden ist. Gerade der Punkt Innovation und Forschungsentwicklung mit übrigens sehr guten Ergebnissen im internationalen Wettbewerb für den Standort Hamburg wurde in dieser Studie herausgehoben. Auch daran wird gearbeitet.