Protokoll der Sitzung vom 16.09.2015

Wir kommen dann zum gemeinsamen Bericht des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration aus der Drucksache 21/1536.

Wer hier zunächst Ziffer 1 der Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.

Hierzu bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.

Wir kommen nun zu Ziffer 2 der Ausschussempfehlung.

Wer sich dieser Empfehlung unter Berücksichtigung der Berichtigungen des Senats vom 2. September sowie vom 14. September 2015 anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Auch hierzu bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.

Wir haben nun noch über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus der Drucksache 21/1596 abzustimmen.

Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zu den Punkten 12 und 14 der heutigen Tagesordnung, Drucksachen 21/1319 und 21/1318, Senatsantrag: Gesetz über die Aufhebung des Hamburgischen Mindestlohngesetzes und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie Bericht über Maßnahmen des Senats zur Verwirklichung des Ziels "Gute Arbeit" und Senatsmitteilung: Verordnung über die Festsetzung der Höhe des Mindestlohnes nach dem Hamburgischen Mindestlohngesetz im Jahr 2015.

[Senatsantrag: Gesetz über die Aufhebung des Hamburgischen Mindestlohngesetzes und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie Bericht über Maßnahmen des Senats zur Verwirklichung des Ziels "Gute Arbeit"

(Antje Möller)

Drs 21/1319 –]

[Senatsmitteilung: Verordnung über die Festsetzung der Höhe des Mindestlohnes nach dem Hamburgischen Mindestlohngesetz im Jahr 2015 – Drs 21/1318 –]

[Antrag der CDU-Fraktion: Frühzeitige Aufhebung des Hamburgischen Mindestlohngesetzes – Drs 21/1575 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Frühzeitige Aufhebung des Hamburgischen Mindestlohngesetzes – Drs 21/1598 –]

Zu Drucksache 21/1319 liegen Ihnen mit den Drucksachen 21/1575 und 21/1598 Anträge der CDU-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE vor.

Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN möchten die Drucksachen 21/1318 und 21/1319 sowie die Zusatzanträge 21/1575 und 21/1598 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.

Zur Drucksache 21/1598 liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE ebenfalls auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration vor.

Ich hoffe, es beschwert sich niemand, dass er nicht hören konnte, was ich gesagt habe, weil es zu laut ist; ich will es nicht noch einmal vorlesen.

Wer wünscht nun das Wort? – Herr Rose von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe noch ein bisschen unter dem Eindruck der vorherigen Diskussion.

(Präsidentin Carola Veit übernimmt den Vor- sitz.)

Eigentlich habe ich einen etwas längeren Beitrag zu diesem Thema vorbereitet. Aber nachdem die Entwicklung so ist, dass wir die Anträge, die zu beraten sind, an den Ausschuss überweisen wollen, würde ich mich gern auf drei Punkte begrenzen, weil ich denke, die Bedeutung dieses Themas für die heutige Plenarsitzung ist dann nicht so hoch, dass wir eine Dreiviertelstunde debattieren müssten. Diese Empfehlung darf ich vielleicht auch meinen Kollegen geben, die nach mir reden. Ich wäre froh, wenn Sie es genauso machten.

Es geht bei diesen Drucksachen um die Fragen Mindestlohn und "Gute Arbeit". Ich verzichte darauf, darzustellen, was der Senat in den vergangenen vier Jahren auf den Weg gebracht hat und was er in den nächsten vier Jahren auf den Weg

bringen will. Ich mache nur kurz die Aussage: Das Hamburgische Mindestlohngesetz läuft Ende 2016 aus. Das ist richtig so, weil 2017 der Zeitpunkt ist, an dem endlich der bundesweite Mindestlohn erreicht sein wird. Das ist immer unser Ziel gewesen. Dieses Gesetz ist ein Vorreitergesetz gewesen, es gilt bis dahin. Wir sind dafür, dass wir dann bundesweit den gemeinsamen Mindestlohn haben.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Der zweite wichtige Punkt – und hier unterscheiden wir uns als SPD-Fraktion von der CDU –: Es bleibt dabei, dass bis Ende 2016 die Bedingungen des Hamburgischen Mindestlohngesetzes bestehen bleiben werden. Wir werden nicht dafür sorgen, dass im nächsten Jahr noch einmal Ausnahmeregelungen Hamburger Art herbeigeführt werden. Der Zeitpunkt ist Ende 2016. Bis dahin bleibt das Hamburgische Mindestlohngesetz in Kraft.

Und der dritte Punkt: Wir werden in den nächsten Jahren Themen wie zum Beispiel die Frage der befristeten Beschäftigungsverhältnisse, die Frage der Werkverträge, die Frage der Tarifbindung und andere Themen, die zu der Überschrift "Gute Arbeit" gehören, beraten.

Ansonsten verweise ich auf die Beratungen im Ausschuss und freue mich auf die dortigen Diskussionen. – Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Das Wort bekommt Frau Grunwaldt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich will mich in Anbetracht der Zeit und der Wichtigkeit der vorherigen Debatte kurzfassen. Die CDU steht nach wie vor selbstverständlich zum Mindestlohn.

(Beifall bei der SPD)

Das ist keine Neuigkeit, Sie brauchen nicht so überrascht zu tun.

Die Analyse, inwiefern er zu weniger Minijobs führt, ist einzig und allein Aufgabe der Mindestlohnkommission. Dabei sollte es auch bleiben. Die Veränderungen, die Ihre Bundesarbeitsministerin auf den Weg gebracht hat

(Dr. Andreas Dressel SPD: Unsere!)

na ja, unsere;

(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Bei Andrea ist es mal so, mal so!)

Sie geben zu, dass sie Ihr Parteibuch hat –, sind für uns nach wie vor nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die Aufzeichnungspflichten sind

(Vizepräsidentin Barbara Duden)

immer noch enorm und betreffen nicht nur mittelständische Unternehmen, sondern auch Sportvereine und ehrenamtliche Einrichtungen. Deshalb fordern wir den Senat auch weiterhin auf, sich für die Entbürokratisierung der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht einzusetzen.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Wer ist denn wir? Ihre Fraktion ist gar nicht anwesend!)

Wir, die CDU-Fraktion. Es ist jetzt nicht majestätischer Plural gewesen.

Was den Bericht des Senats über die Verwirklichung des Ziels "Gute Arbeit" anbelangt, das werden wir im Ausschuss diskutieren. Auf den ersten Blick, das kann ich jetzt schon einmal sagen, wird in der Senatsdrucksache ziemlich stark abgefeiert, wofür man sich in Berlin eingesetzt und stark gemacht hat – toll. Aber was konkret in Hamburg passiert ist, dazu steht irgendwie nichts in ihr, außer dass wieder von Strategien und Allianzen die Rede ist.

Ganz kurz noch zu unserem Zusatzantrag. Im Gegensatz zu dem Bundesgesetz mit seinen in ihm eingeräumten Ausnahmen und Übergangsregelungen sieht das Hamburgische Mindestlohngesetz leider weder Ausnahmen noch Übergangsregelungen vor. Allerdings regelt es, dass Zuwendungen nur dann gewährt werden, wenn die Empfänger ihren Arbeitnehmern den gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zahlen. Was passiert nun aber, wenn ein Arbeitgeber mit der Gewerkschaft einen Mindestlohn unter 8,50 Euro vereinbart hat und dieser Tarifvertrag durch das Bundesministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde? Das Mindestlohngesetz des Bundes lässt dann nämlich bis zum Ende des nächsten Jahres, also bis Ende 2016, Entgelte unter 8,50 Euro zu. Wenn das Hamburgische Mindestlohngesetz, das keine Ausnahmen und keine Übergangsregelungen vorsieht, aber erst zum übernächsten Jahr, also zum 1.1.2017, aufgehoben wird, wird in Hamburg das Bundesgesetz mit seinen Ausnahmen und Übergangsregelungen ausgehebelt. Darin sehen wir einen Widerspruch. Diese Ungleichbehandlung können wir nicht hinnehmen und fordern daher in unserem Zusatzantrag, dass das Inkrafttreten des Gesetzes aus der vorliegenden Drucksache um ein Jahr, also auf den 1.1.2016, vorgezogen wird. Das steht natürlich im Widerspruch zu dem Antrag der LINKEN, aber darüber können wir dann im Ausschuss diskutieren.