Die war auch dabei, das habe ich an dieser Stelle schon einmal gesagt, aber für Hamburg war Frau Simonis nicht zuständig.
Einfache und billige Lösungen für dieses Desaster gibt es nicht – auch das haben wir schon erwähnt. Aber heute müssen wir die für den Steuerzahler günstigste Lösung wählen, um zu einem einigermaßen erträglichen Ende zu kommen.
Deshalb müssen wir der Vereinbarung mit der EUKommission zustimmen und den Weg für einen möglichen Verkauf der HSH Nordbank frei machen. Ich habe an dieser Stelle schon einmal darüber gesprochen, dass aufgrund der in 2015 noch vorhandenen Gewährträgerhaftung von 12 Milliarden Euro, die bis Ende Dezember dann noch 2,5 Milliarden Euro betragen wird, dass also aufgrund der fast um 10 Milliarden Euro sinkenden Gewährträgerhaftung dieser Weg, den wir mit der EU-Kommission ausgehandelt haben, den Ländern mindestens 4 Milliarden Euro im Vergleich zur sofortigen Abwicklung spart – das ist viel Geld.
Insofern waren sich im Haushaltsausschuss am Ende auch alle einig, dass wir das Jahr 2016 unbedingt erreichen müssen. Dies ist nur mithilfe der Verständigung mit der EU-Kommission möglich, nur damit, sonst nicht. Dies gibt uns dazu die Möglichkeit, die Bank unter neuem Namen bis 2018 zu verkaufen und dafür hoffentlich einigermaßen viel Geld zu bekommen. Nach allen Einschätzungen von Fachleuten wäre eine Abwicklung 2018 genauso teuer wie eine Abwicklung 2016. Wir haben also eine Chance auf Erlös. Sogar Herr Dr. Marnette schätzt diesen auf 2 Milliarden Euro – vielleicht sind es mehr, vielleicht sind es weniger, ich weiß es nicht, keiner weiß es. Aber falls es keinen Erlös gäbe, wird es auch nicht teurer als Anfang 2016. Da fällt es, finde ich, leicht, Vereinbarungen mit der EU-Kommission zuzustimmen, denn es ist auf keinen Fall die teurere Variante.
Zumal die EU-Kommission und die EZB die HSH Nordbank in den nächsten zwei Jahren sehr eng führen und kontrollieren werden, sodass das Risiko eines Geschäftsgebarens wie in der Vergangenheit gering ist, worauf wir auch großen Wert legen müssen.
Nun zur Opposition: Die CDU-Fraktion möchte die Suppe, die frühere CDU-geführte Senate – da müssen Sie durch, Herr Hamann –
(Jörg Hamann CDU: Wer zahlt uns die 2 Mil- liarden? Sie haben doch gesagt, wir kriegen 2 Milliarden! uns eingebrockt haben, nicht mit auslöffeln. So ein Drücken vor der Verantwortung ist ein Unding. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Die beiden Kreditermächtigungen über 6,2 Milliarden Euro und 10 Milliarden Euro sollen nach Ihnen, Herr Kleibauer, abgesenkt werden, und zwar vollkommen willkürlich einmal um 50 Prozent und einmal um 25 Prozent, wofür jede Begründung fehlt. Diese Prozentsätze sind einfach geraten.
Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold, hat recht, wenn sie dazu sagt – ruhig, Brauner –, ich zitiere sie:
"Eine aus der Luft gegriffene Begrenzung der Kreditermächtigung widerspricht der Grundsatzverständigung mit der EU-Kommission zur Rettung der HSH Nordbank. Folge wäre die sofortige Abwicklung."
Hier gilt weiterhin, dass 12 Milliarden Euro Gewährträgerhaftung bei einer sofortigen Abwicklung, 7 Milliarden Euro Garantie und der Wert der Bank bei über 20 Milliarden Euro für Hamburg und Schleswig-Holstein liegen. Dann nehmen wir doch lieber eine Kreditermächtigung über 16,2 Milliarden Euro in Kauf, die hoffentlich nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wird – das sind weniger als 20 Milliarden Euro. Ich finde es wirklich schäbig, dass die CDU-Fraktion sich so fadenscheinig aus der Verantwortung stiehlt.
DIE LINKE bleibt wider besseren Wissens bei ihrer Linie: Eine Abwicklung nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, SAG, sei zu fordern – vielleicht nicht mehr sofort, sondern Anfang 2016. Damit würden ihrer Meinung nach die Steuerzahler geschont und die Eigentümer der Bank zur Rechenschaft gezogen. Das ist bei privaten Eigentümern auch eine tolle Sache, hört sich gut an, aber leider sind die Steuerzahler die Eigentümer, und deshalb ist es eben nicht die günstigste Lösung, so vorzugehen.
Eigentlich haben Sie auch recht damit, dass jetzt mit sachkundiger Unterstützung eine Privatisierungsstrategie entwickelt werden muss – so habe ich es zumindest in Ihrer Pressemitteilung gelesen.
Diese Strategie wird uns noch häufig beschäftigen, und wir werden sie eng begleiten. Eigentlich schade, dass Sie da nicht mitgehen können.
Es bleibt also bei den Regierungsfraktionen in Hamburg und Schleswig-Holstein, in Verantwortung für ihre Länder den günstigsten Weg für die Steuerzahler einzuschlagen und dem MilliardenDebakel ein Ende zu bereiten. Wir stimmen deshalb den Eckpunkten zur Verständigung der Länder mit der EU-Kommission und dem Staatsvertrag in seiner noch einmal korrigierten Fassung zu, auch wenn wir das Geld des Steuerzahlers viel lieber für sinnvollere Dinge eingesetzt hätten, und nur, weil wir sonst noch weniger Geld für sinnvollere Dinge gehabt hätten, weil die HSH Nordbank noch mehr Geld verschlungen hätte.
Zum Schluss danke ich ausdrücklich unserem Bürgermeister, der jetzt nicht da ist, und unserem Finanzsenator, der auf der Senatsbank sitzt, für ihre engagierten und vermutlich nicht vergnügungssteuerpflichtigen Verhandlungen mit der EU-Kommission und dafür, das geerbte Gespenst HSH Nordbank zumindest eingesperrt und an die Kette gelegt zu haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Egal, wie wir sie heute treffen, ist das in der Tat eine Entscheidung von großer finanzieller Tragweite für die Stadt. Ich bin sehr dafür, dass wir diese Entscheidung auf Basis der Fakten treffen, die vorliegen und die bewertet werden können, und nicht auf Basis von Hoffnung, was vielleicht noch an Gutem in zwei oder drei Jahren kommen mag, und auch nicht auf Basis von Enttäuschung über die ärgerliche Entwicklung in den vergangenen Jahren oder der Frage, wer daran schuld ist. Wir sollten uns wirklich an den Fakten orientieren.
Wir haben im Jahr 2013 mit einer sehr großen Mehrheit die Wiederaufstockung der Garantie auf 10 Milliarden Euro für die HSH Nordbank beschlossen. Der Senat hat damals gesagt, damit werde eine tragfähige Lösung für die Bank erreicht. Viele in diesem Haus sind dem gefolgt. Wir müssen sehen, dass es nicht so gekommen ist. Wir stellen fest, dass es nicht reicht. Die Lage hat sich – auch das sind die Worte des Senats – seit 2013 in einem dramatischen Umfang verschlechtert. Im Prinzip ist das Worst-Case-Szenario der Drucksache aus 2013 eingetreten. In der Lösung, die uns jetzt präsentiert wird, kommt auch deutlich zum Ausdruck, dass die EU seit Längerem Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der HSH Nordbank hat.
Unter diesen Bedingungen müssen wir heute eine Entscheidung treffen. Es ist natürlich problematisch, dass wir auf Basis von Eckpunkten oder wie es im Englischen heißt auf Basis eines Handshake-Agreement und nicht auf Basis sehr vieler belastbarer Fakten eine Entscheidung treffen müssen. Es ist sehr problematisch – und ich glaube, das gilt für alle Parlamentarier –, dass viele Sachen überhaupt nicht bezifferbar sind. Es ist nicht klar, welches Portfolio zu welchen Werten auf die Länder übergeht. Es ist völlig unklar, welche zusätzlichen Belastungen und Risiken durch die neue Holding für die HSH Nordbank entstehen, und es ist auch noch völlig offen, inwiefern und welche Verkaufsauflagen von der EU es für die Bank geben wird. Das alles macht die Sache nicht einfacher.
Der Senat schlägt uns jetzt vor, zusätzlich zur Garantie, die auf 10 Milliarden Euro aufgestockt wird, eine neue Abwicklungsanstalt zu gründen und diese mit 6,2 Milliarden Euro Kreditermächtigung zu befüllen. Das ist ein sehr weitreichendes Mandat. Das ist ein Mandat, das auch von der Kreditermächtigung überhaupt nicht benötigt wird. Und es ist ein Mandat, das weit über die EU-Eckpunktevereinbarung hinausgeht. Das ist schlichtweg ein Blankoscheck für die Landesregierungen, 6,2 Milliarden Euro frisches Geld zusätzlich zu den 10 Milliarden Euro, mit denen wir in der Haftung sind, aufzubringen. Diesen Blankoscheck werden wir nicht ausstellen, Herr Schreiber.
Das hat auch nichts damit zu tun, dass wir, wenn wir das heute nicht machen, die sofortige Abwicklung der Bank provozieren. Sie haben Frau Heinold zitiert – das habe ich mit Interesse gelesen. Aber zum einen hat uns Ihr Ausschussvorsitzender, Herr Seeler, im Ausschuss sehr genau vorgerechnet, dass ein Portfolio im Nominalwert von 6,2 Milliarden Euro nur einen Bruchteil dessen wert ist, man also nicht eine Kreditermächtigung von 6,2 Milliarden Euro dafür braucht, sondern einen deutlich niedrigeren Ansatz. Zum Zweiten haben die eigenen Berater der Bundesländer im Aus
schuss gesagt, dass wir zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Kreditermächtigung ausstellen müssen. Herr Schreiber, das sollten Sie berücksichtigen. Ich hätte von Ihnen schon erwartet, dass Sie, wenn Sie diese Debatte führen, auch die Ausschussberatung an dieser Stelle ernsthaft bewertet hätten.
Was Sie beschließen wollen, ist in höchstem Maß Intransparenz. Damit schaffen wir aus Sicht des Parlaments eine Blackbox und das lässt auch wieder Zweifel daran aufkommen, was der Senat eigentlich meint. Denkt er vielleicht doch den schlimmeren Fall durch, der uns gar nicht vorgerechnet worden ist? Es ist im Ausschuss durch kein Szenario gedeckt worden, dass das, was hier an Kreditermächtigung im Raum steht und den maximalen Vermögensschaden für die Stadt, an dem Sie sich angeblich orientieren, erhöht, auch nur annährend notwendig ist. Das greifen wir auf, und hier sollten wir als Parlament selbstbewusst sein und sagen, dass wir dieser unbegrenzten Aufstockung der Kreditermächtigung nicht zustimmen.
Wir müssen eine Entscheidung treffen, und in diesem Zusammenhang legen wir unseren Änderungsantrag in Hamburg und in Schleswig-Holstein vor. Ich habe übrigens zur Kenntnis genommen, dass die Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein sich etwas abweichend von Frau Heinold geäußert haben, und ich habe es immer so erlebt, egal, wer hier 2008/2009 oder auch 2013 die politische Verantwortung hatte, dass vorgelegte Änderungsanträge mit einer gewissen Sorgfalt von den Regierungsfraktionen beurteilt und nicht einfach pauschal abgelehnt worden sind, Herr Schreiber. Den Vorwurf gebe ich dann einmal schlank zurück.
In diesem Änderungsantrag fordern wir im Wesentlichen zwei Punkte: Zum einen greifen wir das Thema Holding auf, auf das Sie überhaupt nicht eingegangen sind. Wir müssen sehr genau darauf achten, dass das nicht eine Holding ist, in der die Bundesländer allein zusätzliche Risiken übernehmen, wo das operative Geschäft entlastet wird – das stabilisiert die Situation ohne Frage –, aber zulasten der Bundesländer, die zusätzliche Verpflichtungen übernehmen, sprich in der Holding werden in den nächsten zwei Jahren Verluste auflaufen, die ausgeglichen werden müssen.
Zum anderen greifen wir das Thema Begrenzung der Kreditermächtigung auf. Da glauben wir schon, dass es sinnvoll ist, als Parlament ein sehr deutliches Votum dafür zu setzen, eben keinen Blankoscheck auszustellen, sondern genau das zu beschließen, was nötig ist. Das ist keine Frage der EU-Eckpunkte, sondern eine Frage der Ausgestaltung durch den Senat und die Landesregierung von Schleswig-Holstein. Mit der Formulierung des
Staatsvertrags für die neue Abwicklungsanstalt, der unlimitiert die Übernahme von Risiken durch die Länder zulässt, ausgestattet mit einer sehr komfortablen und mehr als ausreichenden Kreditermächtigung, schaffen wir wirklich einen Blankoscheck für die Landesregierungen, und das sollte sich jedes Parlament sehr genau überlegen.
Sie haben sehr viel von Verantwortung gesprochen und diesen Begriff aus meiner Sicht sogar etwas überstrapaziert. Aber ich glaube, auch jeder Parlamentarier hat eine Verantwortung, wie er mit dieser Situation umgeht und ob er wirklich will, dass wir in den nächsten Jahren gar nicht mehr gefragt werden, oder ob wir sagen, wir sind als Parlament weiter mit im Boot. Wir als CDU sagen nicht, dass wir es billiger hinbekommen. Aber wenn der Senat sagt, es müsse an irgendeiner Stelle nachgesteuert werden, dann hat er in zwei Jahren nicht noch eine offene Kreditermächtigung, die er einfach nutzt, sondern dann muss er wieder an das Parlament herantreten. Das, finde ich, ist an dieser Stelle der fairere Umgang zwischen Parlament und Regierung.