Protokoll der Sitzung vom 10.12.2015

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Punkt 50, Drucksache 21/2394, Bericht des Haushaltsausschusses: Änderung des Gemeinschaftstarifs des Hamburger Verkehrsverbundes zum 1. Januar 2016.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/1739: Änderung des Gemeinschaftstarifs des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) zum 1. Januar 2016 (Senatsantrag) – Drs 21/2394 –]

Wer der Ausschussempfehlung aus Ziffer 1 folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen worden.

Wer nun Ziffer 2 der Empfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Punkt 51, Drucksache 21/2395, Bericht des Haushaltsausschusses: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 7 – Bericht zur Entwicklung von Kennzahlenwerten gemäß Paragraf 10 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/2183: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 7 – Be

(Vizepräsidentin Barbara Duden)

richt zur Entwicklung von Kennzahlenwerten gemäß § 10 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) (Senatsantrag) – Drs 21/2395 –]

Wer sich der Haushaltsausschussempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.

Es bedarf auch hierzu einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit in zweiter Lesung und somit auch endgültig beschlossen worden.

Punkt 52, Drucksache 21/2396, Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 4 – Bericht zu erheblichen Abweichungen von Kennzahlenwerten gemäß Paragraf 10 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/2178: Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 4 – Bericht zu erheblichen Abweichungen von Kennzahlenwerten gemäß § 10 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) (Senatsantrag) – Drs 21/2396 –]

Wer der Empfehlung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wiederum bedarf es auch hier einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Punkt 53, Drucksache 21/2397, Bericht des Haus

haltsausschusses: Haushaltsplan 2015/2016 – Haushaltsjahr 2015, Einzelplan 8.1 Behörde für Inneres und Sport, 1. Quartalsbericht 2015 und Halbjahresbericht 2015 – Bericht zu erheblichen Abweichungen von Kennzahlenwerten gemäß Paragraf 10 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung – Nachbewilligung nach Paragraf 35 Landeshaushaltsordnung.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/2179: Haushaltsplan 2015/2016 – Haushaltsjahr 2015, Einzelplan 8.1 Behörde für Inneres und Sport 1. Quartalsbericht 2015 und Halbjahresbericht 2015 – Bericht zu erheblichen Abweichungen von Kennzahlenwerten gemäß § 10 Absatz 3 LHO – Nachbewilligung nach § 35 LHO (Senats- antrag) – Drs 21/2397 –]

Wer der Empfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.

Auch hier bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es dazu Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit in zweiter Lesung und somit auch endgültig beschlossen worden.

Punkt 55, Drucksache 21/2399, Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2015/2016 – Einzelpläne 1.2 bis 1.8 – Bericht zu erheblichen Abweichungen von Kennzahlenwerten gemäß Paragraf 10 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung und Nachbewilligung nach Paragraf 35 Landeshaushaltsordnung.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/2184: Haushaltsplan 2015/2016 – Einzelpläne 1.2 1.8 – Bericht zu erheblichen Abweichungen von Kennzahlenwerten gemäß § 10 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nachbewilligung nach § 35 LHO (Senatsantrag) – Drs 21/2399 –]

Wer die Ausschussempfehlung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe.

(Vizepräsidentin Barbara Duden)

Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Hierzu bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das in zweiter Lesung und somit auch endgültig beschlossen worden.

Wir kommen zum Punkt 55c, Drucksache 21/2176, Senatsantrag: Anpassung der Methodik zur Berechnung des langjährigen Trends der Steuererträge und Fortschreibung für das Jahr 2016 sowie Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzrahmengesetzes.

[Senatsantrag: Anpassung der Methodik zur Berechnung des langjährigen Trends der Steuererträge und Fortschreibung für das Jahr 2016 sowie Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzrahmengesetzes – Drs 21/2176 ( 21/2411) –]

Das Gesetz zur Änderung des Finanzrahmengesetzes aus der Drucksache 21/2176 wurde in unserer gestrigen Sitzung bereits in erster Lesung beschlossen. Der Senat hatte einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt.

Wer nun das gestern in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass das Gesetz damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden ist.

Punkt 58a, Drucksache 21/2463, Bericht des Gesundheitsausschusses: Zustimmung zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.

[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/2291: Zustimmung zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (Senatsantrag) – Drs 21/2463 –]

Wer der Ausschussempfehlung folgen und das Zweite Gesetz zur Änderung des Abkommens über

die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik aus der Drucksache 21/2291 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Es bedarf hierzu einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)