Protokoll der Sitzung vom 20.01.2016

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich mache mir ernsthafte Sorgen über die Position der LINKEN gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Wenn man diesen Antrag liest, wird einem angst und bange. Ich möchte jetzt zum wiederholten Mal die Widersprüchlichkeit einiger Punkte im vorgelegten Antrag deutlich machen.

Am 13. Januar 2011 hat der damalige Kultur- und Medienausschuss den 16. Rundfunkstaatsvertrag mit diesem Rundfunkbeitrag einstimmig beschlossen. Am 9. Februar 2011 hat dieses Haus den Rundfunkbeitrag einstimmig beschlossen. Am 24. Januar 2011, also 14 Tage vorher, hat die Bundestagsfraktion der LINKEN ein Gutachten von Heiko Hilker vorgelegt, das im Wesentlichen eine Absage an den jetzt gültigen Rundfunkbeitrag beinhaltet. Trotzdem hat die Fraktion DIE LINKE, wie gesagt, zwei Wochen später in diesem Hause dem Rundfunkbeitrag zugestimmt.

Sieht man sich nun den Antrag der LINKEN an, so ist dieser im Wesentlichen unter Punkt 1 identisch mit den Seiten 28 und 29 des Gutachtens. Insofern ist nicht zu verheimlichen, dass das in der Sache eine Absage an den Rundfunkbeitrag ist. Nun hat der Kollege Schmidt bereits etliche Punkte in der vereinbarten Evaluation der Bundesländer zum Rundfunkbeitrag ausgeführt. Selbstverständlich muss bei einer neu eingeführten Sache hinterher geprüft werden, ob sie sich bewährt hat. Nun stehen einige Punkte aus dem uns seit Anfang Dezember 2015 vorliegenden 19. Rundfunkstaatsvertrag wieder in Ihrem Antrag, obwohl sie im 19. Rundfunkstaatsvertrag, über den wir bald abstimmen werden, geregelt sind. Ich frage mich, wann Sie Ihre Anträge schreiben und überarbeiten. Ich habe den Eindruck, dass Sie einfach nur vom Gutachten der Bundestagsfraktion oder von Ihrer Fraktion in Sachsen abgeschrieben haben. Eigenständige Politik sieht aber anders aus.

(Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das muss man so zur Kenntnis nehmen. Oder vielleicht haben Sie das Gutachten nicht verstanden.

Gehen wir doch einmal Ihre Punkte durch. Den Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen muss eine vollständige Befreiung aus gesundheitlichen Gründen möglich sein. Das ist jetzt

(Hansjörg Schmidt)

in der Evaluation verankert, darüber dürfen wir abstimmen, und somit ist dieser Punkt Ihres Petitums bereits erledigt. Nächster Punkt: Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung. Auch den gab es vorher schon insofern, als bei Menschen mit Behinderung nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags anfällt. Menschen mit starken Behinderungen, die in einem Heim wohnen, müssen künftig überhaupt keine Rundfunkbeiträge mehr bezahlen.

Als einen Ihrer wesentlichen Kritikpunkte führen Sie dann auch noch die Geringverdiener ins Feld und sagen, die bisherigen Bezugspunkte für eine Rundfunkbeitragsbefreiung seien aus Ihrer Sicht unzureichend. Welche Messlatte haben Sie denn? Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie alles zu bürokratisch finden. Wenn Sie eine Grenze definieren wollen, ab wann nicht mehr bezahlt werden muss, und fordern, alles müsse auf Ausnahmetatbestände hin geprüft werden, dann wünsche ich Ihnen viel Spaß in Sachen Bürokratisierung. Man kann das politisch meinen, aber wenn Sie dann in Ihrem Antrag schreiben, schon jetzt sei alles zu bürokratisch, frage ich mich, wie Sie Millionen Rundfunkbeitragszahler dahingehend prüfen wollen? Das halte ich für einen ziemlich populistischen Vorschlag, der völlig unrealistisch und nicht durchführbar ist.

(Beifall bei der SPD und bei Dr. Carola Timm GRÜNE)

Dann sprechen Sie auch die sogenannten privilegierten Einrichtungen, auch die gemeinnützigen Einrichtungen, an. Dazu hat Herr Schmidt schon etwas gesagt, was ich nicht wiederholen möchte. Das wird jetzt auch im 19. Rundfunkstaatsvertrag neu und besser geregelt; auch in diesem Punkt ist ein Fortschritt zu bemerken. Ich verstehe nicht, warum Sie diesen Punkt in Ihrem Antrag noch immer so stehen haben.

(Stephan Jersch DIE LINKE: Weil es nicht das Ganze ist!)

Es hat sich doch etwas geändert,

(Stephan Jersch DIE LINKE: Das reicht nicht!)

und ich verstehe nicht, warum Sie das in Ihrem Antrag nicht berücksichtigt haben. Vielleicht können Sie alles noch erklären.

Eines hat mich sehr gewundert, nämlich dass ausgerechnet DIE LINKE fordert, den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen. Na ja, so viele Menschen in diesem Land haben keine Zweitwohnung, und falls sie eine haben, werden sie kaum darunter leiden, auch dafür den Rundfunkbeitrag entrichten zu müssen. So ganz habe ich nicht verstanden, was Sie damit erreichen wollen und welche Lobby Sie damit bedienen möchten.

Worüber ich mir aber ernsthaft Sorgen mache, ist etwas, was Sie heute gar nicht angesprochen ha

ben, was aber in Ihrem Antrag steht: Es müsse eine Befreiungsmöglichkeit geben, wenn Rundfunkangebote nachweisbar nicht empfangen werden können. Das ist die eindeutige Rückkehr zur gerätebezogenen Rundfunkgebühr. Damit verabschieden Sie sich eigentlich vom Rundfunkbeitrag. In Thüringen und Brandenburg, wo Sie mitregieren, tun Sie das nicht. Ich weiß nicht, warum Sie es hier machen, oder vielleicht wissen Sie gar nicht, was Sie da sagen. Denn damit finge das Geschnüffele der GEZ wieder an, und wir waren doch alle froh, dass es das nicht mehr gibt, dass nicht in die Wohnung gekommen und nachgesehen wird, ob man noch irgendwo ein Radio oder einen Laptop oder ein Handy hat, mit denen man heute schon Rundfunk empfangen kann. Das ist nun Gott sei Dank vorbei.

Jetzt könnte man auch einmal klatschen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der FDP – Michael Kruse FDP: Und wer hat es gemacht?)

Wir haben das auch noch aus einem anderen Grund gemacht, weil nämlich der Rundfunk heute durch das Internet auf allen möglichen Geräten empfangen werden kann. Deswegen war die Gerätebezogenheit auch eine Sache aus dem alten Jahrhundert und ist dem neuen Jahrhundert nicht mehr angemessen.

Dann gibt es noch diese Sache mit dem Datenabgleich. Wir alle haben ihn damals einmalig mit der Verabschiedung des Rundfunkbeitragsgesetzes zugestanden, auch Sie, und dann gesagt, wir wollten ihn noch einmal machen. Die Alternative dazu wäre der Ankauf von Adressen, das Abgleichen der Information mit dem Vermieter, was wieder in die Richtung schnüffel, schnüffel, schnüffel geht. Wir finden das Schnüffeln im Privatbereich nicht richtig. Insofern halten wir einen nochmaligen Abgleich für besser als die eben genannte Alternative, und deswegen werden wir diesem auch zustimmen.

Sie haben in Ihrem Antrag überhaupt nicht den Wunsch geäußert, dass in Zukunft der Datenschutz berücksichtigt wird. Auch das ist Bestandteil der Evaluation gewesen und ist jetzt im neuen 19. Rundfunkstaatsvertrag verankert. Natürlich müssen sämtliche Datenschutzgesetze auch im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag gelten. Das war vorher nicht so, und insofern hat sich Entscheidendes geändert, nur hat DIE LINKE das irgendwie nicht mitbekommen. Das finde ich sehr irritierend, und ich hoffe nicht, dass Sie den Rundfunkbeitrag in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten wollen. Das hat auch etwas mit Ihrer Forderung zu tun, wir sollten jetzt ein Moratorium bei den Zwangsvollstreckungen für den NDR erwirken. Das mag gut gemeint sein, aber in Wahrheit ist dies die Ansage, es sei nicht so schlimm, wenn der Rundfunkbeitrag nicht mehr bezahlt werde. Einen freiwil

ligen Rundfunkbeitrag bevorzugt möglicherweise auch die andere Fraktion.

Deswegen habe ich vorhin mit diesem Satz angefangen: Mit Ihrem Antrag wollen Sie im Grunde genommen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Grundfesten infrage stellen. Ich hoffe, Sie haben es nicht so gemeint, denn bisher war DIE LINKE eher an der Seite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der immer wieder auf Nachteile und Fehlentwicklungen überprüft werden muss – das ist auch unser Job hier im Parlament –, aber wir stellen ihn nicht grundsätzlich infrage.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsidenten Antje Möller: Meine Damen und Herren! Das Wort bekommt jetzt Herr Kruse von der FDP-Fraktion.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Gespräche mit einzelnen Senatsmitgliedern vielleicht doch außerhalb des Saals geführt werden sollten.

(Glocke)

Herr Dr. Petersen, mögen Sie bitte Platz nehmen oder außerhalb des Saals mit den Senatsmitgliedern sprechen? Danke schön. – Herr Kruse, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Jersch hat viele Zahlen aus meinen Anfragen zitiert, die ich natürlich auch in meine Rede eingebaut hatte; deswegen erspare ich sie Ihnen.

Bundesweit befinden sich im Moment etwa 4,5 Millionen von insgesamt 44 Millionen Beitragskunden im Mahnstatus – das ist eine ganze Menge. Insofern ist diese Debatte schon erlaubt und, wie ich denke, auch angezeigt. Dass ich einmal einen Redner der LINKEN in Schutz nehmen muss gegenüber dem, was im Nachlauf so kommt, hätte ich jetzt nicht erwartet, aber ich denke, dass man diese Debatte grundsätzlich schon führen kann. Wir haben am Anfang der Sitzung gesagt, dass wir uns gegenseitig nicht ganz so viel unterstellen wollen, und ich glaube, es gehört zur Fairness dazu, dass man der LINKEN, wenn sie einen Antrag stellt und hineinschreibt, sie wolle die Gebühr für die Zweitwohnung abschaffen, nicht gleich etwas Negatives dabei unterstellt. Selbst mir fiele ein guter Grund ein, zum Beispiel, weil viele Leute beruflich bedingt eine Zweitwohnung haben und dafür eben zahlen müssen.

Die Aktualität des Themas ist also gegeben. Die Frage ist nur, welche Schlussfolgerungen man daraus zieht, wenn man sieht, dass der Beitrag im Moment unverständlich, sehr bürokratisch und in Teilen auch ungerecht ist. Ihre Schlussfolgerung ist letztendlich: Na gut, dann stellen wir eine ganze

Latte neuer Regelungen auf. Diese sind sicherlich alle gut gemeint – da will ich Ihnen gar nichts Schlechtes unterstellen –, aber Sie machen das Instrument eben noch wesentlich komplizierter, als es schon jetzt ist. Sie machen es zu einem viel größeren Bürokratiemonster. In der Tat ist es beispielsweise kurios, dass auch Unternehmer für Betriebsstätten ohne Mitarbeiter zahlen müssen, das heißt null Mitarbeiter. Da fragt man sich schon, wozu dort eigentlich ein Rundfunkbeitrag fällig wird.

Dieser Senat schmückt sich gern damit, dass er gute Wirtschaftspolitik mache. Dann sollte er aber auch daran arbeiten, dass gerade bei den kleinen und mittleren Unternehmen wenig Bürokratielasten anfallen, und auch deshalb für ein gerechtes Verfahren mit einer Beitragsreduktion sorgen. Wir stimmen also mit der LINKEN überein, dass der Rundfunkbeitrag alles andere als gut geregelt ist, halten es aber für falsch, diese Regelung noch weiter zu verkomplizieren.

Wenn Sie, liebe LINKE, Beitragszahler entlasten wollen, dann machen Sie es doch richtig. Führen wir doch einmal eine Debatte darüber, ob tatsächlich alle Rechte, zum Beispiel die teuersten Rechte, die es in diesem Land gibt, nämlich die für die Fußballbundesliga, vom Beitragszahler bezahlt werden müssen? Unsere Antwort lautet nein, das müssen sie nicht. Fragen wir doch einmal, ob jede mögliche seichte Unterhaltung in diesen Grundversorgungsauftrag hineingehört. Wir meinen, nein. Deshalb wäre es die vordringliche Aufgabe, diesen Grundversorgungsauftrag zu diskutieren und den Begriff zu schärfen auf das, was übrig bleibt, wenn man die ganzen kostentreibenden Unterhaltungsprogramme abzieht. Das sind nämlich Nachrichtenprogramme und journalistische Arbeit auf hohem Niveau, und das ist die Marktlücke, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk besetzt, und der Kern dessen, was uns allen etwas wert sein sollte.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der AfD)

Wenn Sie, liebe LINKE, das jetzt aber unangetastet lassen, dann steckt hinter Ihren blumigen Worten, der Rundfunkbeitrag sei

"[…] mittelstandsfeindlich und völlig überbürokratisiert […]"

Zitat aus Ihrer Einleitung – nichts anderes als Folgendes: Sie lassen die Ausgaben gleich und reduzieren die Einnahmen bei einer Teilgruppe. Das heißt, relativ gesehen erhöhen Sie die Einnahmen bei einer anderen Gruppe, zum Beispiel bei Selbstständigen, zum Beispiel bei den genannten Unternehmen, die Sie in Ihren Antrag aufgenommen haben. Und das heißt auch, dass Sie Ihre vermeintlichen sozialen Wohltaten und die weitgehende Rundfunkbeitragsbefreiung der öffentlichen Hand damit offensichtlich gegenfinanzieren möchten. Das machen wir nicht mit. – Vielen Dank.

(Farid Müller)

(Beifall bei der FDP)

Das Wort bekommt nun Herr Professor Kruse von der AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick habe ich gedacht: Ein typischer Antrag der LINKEN, die auf Kosten der Allgemeinheit mehr für ihre Klientel oder zumindest für deren Optik wollen. Aber der Antrag wirft auch eine grundsätzliche Frage auf, nämlich die nach der Legitimität der Höhe der Rundfunkgebühr beziehungsweise heute des Rundfunkbeitrags. Das beurteile ich natürlich nicht juristisch, sondern ökonomisch. Die Umbenennung von Rundfunkgebühr in Rundfunkbeitrag und die neue Beitragsstruktur zeigen noch deutlicher als zuvor, dass der Rundfunkbeitrag de facto eine Steuer ist – Ökonomen haben daran gar keinen Zweifel. Vier von fünf Kriterien für eine Steuer sind erfüllt, nur das Nonaffektationsprinzip, also das Prinzip der Gesamtdeckung, nicht. Der zentrale Punkt ist, dass der Rundfunkbeitrag vor allem eine staatliche Zwangsabgabe ist. Der Rundfunkbeitrag ist auch deshalb wie eine Steuer zu behandeln, weil der Staat und damit die Parteien, die in den Ländern die Macht haben, über dessen Höhe entscheiden. Das ist der Kern dessen, was ich in den nächsten zwei Minuten sagen werde. Der Hinweis auf die KEF,

(Sylvia Wowretzko SPD: Quatsch! – Hans- jörg Schmidt SPD: Das stimmt doch gar nicht! – Brigitta Schulz SPD: Das ist doch Quatsch!)

also auf die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, ist dabei eher eine Verschleierungsstrategie, weil sie nämlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Regel gibt, was dieser will, und dort nur ein paar Buchhalter am Werk sind. Die KEF kann und soll nach dem Willen der Parteien aber nicht die eigentlich relevante politische Entscheidung treffen, nämlich die über Umfang, Qualität, Einschaltquotenorientierung und vor allem über das Wettbewerbsverhältnis des öffentlichrechtlichen Rundfunks zum privaten Fernsehen. Dieser Zusammenhang ist offenbar vielen nicht klar; deshalb sage ich es hier noch einmal. Ein hohes Rundfunkbeitragsaufkommen, also ein hohes Budget, erlaubt den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht nur viele gute Programme, sondern auch viele Möglichkeiten, den privaten Sendeanstalten wertvolle Top-Rechte und Top-Inputs abzukaufen, sodass diese niedrigere Einschaltquoten und weniger Erlöse haben.

Dies betrifft vor allem, aber nicht nur Positionalgüter – also top-attraktive Inputs und Rechte, zum Beispiel Fußballbundesligarechte, wie mein Vorredner ganz richtig angesprochen hat –, womit die Preise beim Erwerb von Input-Rechten ganz er

heblich in die Höhe getrieben werden. Das ist in den vergangenen Jahren verschiedentlich sehr deutlich geworden.

Parteipolitiker entscheiden also bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags über Existenz, Größe und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ebenso des privaten Fernsehens. Den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist das mehr als bewusst. Sie verhalten sich also entsprechend nett zu den etablierten Parteien, die in den jeweiligen Ländern das Sagen haben und außerdem in ihren Rundfunkgremien sitzen. Sie bringen freundliche Kommentare in politischen Sendungen,

(Milan Pein SPD: Ja, ja, alles klar!)

laden deren Politiker extensiv in Talkshows ein und führen nette Interviews. Bei der Kanzlerin würde ich die Fragesteller – richtig wäre wohl Stichwortgeber – gelegentlich eher als devot bezeichnen.