Protokoll der Sitzung vom 03.03.2016

Wer möchte die Ziffer 2 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Wer möchte schließlich Ziffer 3 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Tagesordnungspunkt 30, Drucksache 21/3290, Bericht des Gesundheitsausschusses: Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz kann nur mit ausreichender Personaldecke bei Verhaltenstherapeuten gelingen.

(Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg)

[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/2218: Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz kann nur mit ausreichender Personaldecke bei Verhaltenstherapeuten gelingen (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/3290 –]

Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Tagesordnungspunkt 33, Drucksache 21/3034, Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Modellprojekt gesundheitsfördernde Stadtteilentwicklung.

[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Modellprojekt gesundheitsfördernde Stadtteilentwicklung – Drs 21/3034 –]

Wer möchte diesen Antrag beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist das einstimmig beschlossen worden.

Tagesordnungspunkt 34, Drucksache 21/3246, Antrag der FDP-Fraktion: Flüchtlingsunterbringung – Hamburg braucht endlich ein Konzept.

[Antrag der FDP-Fraktion: Flüchtlingsunterbringung – Hamburg braucht endlich ein Konzept – Drs 21/3246 –]

Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und FDP an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.

Wer möchte so verfahren? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Tagesordnungspunkt 39, Drucksache 21/3302 in der Neufassung, Antrag der CDU-Fraktion: Planfeststellungsverfahren der Hafen-Westerweiterung und Erweiterung des Wendekreises umgehend beschleunigen.

[Antrag der CDU-Fraktion: Planfeststellungsverfahren der Hafen-Westerweiterung und Erweiterung des Wendekreises umgehend beschleunigen – Drs 21/3302 Neufassung –]

Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen.

Wer möchte so verfahren? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache.

Wer möchte dem CDU-Antrag aus Drucksache 21/3302 in der Neufassung seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Tagesordnungspunkt 40, Drucksache 21/3303, Antrag der CDU-Fraktion: Vorlage des Monitoringberichts "Schaffung von Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung" und des "Lagebilds" der Behörde für Inneres und Sport.

[Antrag der CDU-Fraktion: Vorlage des Monitoringberichts "Schaffung von Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung" und des "Lagebilds" der Behörde für Inneres und Sport – Drs 21/3303 –]

Wer möchte diesen Antrag beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Tagesordnungspunkt 41, Drucksache 21/3304, Antrag der CDU-Fraktion: Senatorenregelung für Afghanen aufheben.

[Antrag der CDU-Fraktion: Senatorenregelung für Afghanen aufheben – Drs 21/3304 –]

Hierzu ist mir mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der GRÜNEN Fraktion gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Möller, Sie haben es für maximal fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Abend ist schon etwas später, aber nicht frei von Überraschungen. Vonseiten der CDU haben Sie einen Antrag eingebracht, der sich auf eine inzwischen mehr als sechs Jahre alte Regelung bezieht, die unter Schwarz-Grün entstanden ist, dann aber Eingang in behördliches Handeln und vor allem in gerichtliche Entscheidungen gefunden hat, die sogenannte Senatorenregelung. Sie diente dem Zweck, angesichts der damals schon sehr lange andauernden Asylverfahren und den bei Ablehnung dann folgenden entsprechend langen Klageverfahren die Gelegenheit zu

(Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg)

schaffen, einen Knoten zu durchschlagen, indem man sich bei den Fällen, wo eine Rückkehr absehbar nicht möglich war, an dieser Regel orientierte und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Schaut man sich nun an, was der Minister de Maizière seit Monaten auf Bundesebene versucht, nämlich die Abschiebung in ein Land zu ermöglichen, das für sich selbst keine sicheren Regionen benennen kann, dann kommt der CDU-Antrag nicht so ganz überraschend. Und es ist vielleicht auch nicht überraschend, dass wir als Koalition diesen Antrag ablehnen.

Was vielleicht doch überraschend für Sie ist – und auch für uns überraschend war –, ist, dass die Behörde selbst schon die Notwendigkeit gesehen hat, die Regel nicht mehr anzuwenden. Sie orientiert sich mit diesem Schritt an einem nach meiner Einschätzung vorauseilenden InnenministerkonferenzBeschluss, der im Dezember schon davon ausging, dass es in Afghanistan sichere Regionen geben werden würde, geben werden könnte, geben werden sollte. Das ist aus Sicht der Ausländerbehörde so zu verstehen, dass die Regelung, die ich Ihnen eben beschrieben habe, aus rechtlichen Gründen nicht mehr angewendet werden kann. Ich glaube, dass man rechtlich lange und ausführlich darüber streiten kann und dies wahrscheinlich auch tun wird – ich werde es hier nicht machen, dazu reichen die fünf Minuten nicht und ich bin auch keine Juristin.

Die Frage ist also, was bleibt. Wir haben weiterhin eine Situation von überdurchschnittlich langen Asylverfahren, gerade für Menschen aus Afghanistan. Daran wird auch das beschleunigte Verfahren des Bundesamts überhaupt nichts verändern. Wir haben weiterhin sehr lange rechtliche Verfahren, wir haben kein Rückübernahmeabkommen bisher, und, ich habe es schon zweimal gesagt, die Eigeneinschätzung der Regierung Afghanistans ist, sichere Regionen seien nicht zu benennen. Wir werden also hier in Hamburg wie in allen Bundesländern auch zurückkehren müssen zu einer sehr differenzierten Einzelfallprüfung der abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerber aus Afghanistan, und wir werden Wege finden müssen in angemessener Weise, humanitäre Entscheidungen, die notwendig sind, zu treffen und gleichzeitig den rechtlichen Regelungen auch Genüge tun.

(Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Möller. – Das Wort hat jetzt Frau Schneider von der Fraktion DIE LINKE, ebenfalls für maximal fünf Minuten.

Meine Damen und Herren! Frau Möller hat vieles gesagt. Im Dezember gab es schon die Anfrage der CDU, da

hätte man vielleicht schon Schlimmes denken können. Jetzt kommt der Antrag, und ich bin ziemlich fassungslos, wie man so auf die Suche geht, wen man irgendwie noch abschieben kann, und das in den heutigen Zeiten. Diese Zeit ist dadurch geprägt, dass man auf der Suche nach sicheren Herkunftsländern ist, und wir wissen alle, dass Afghanistan möglichst auf die Liste dieser sicheren Herkunftsländer gesetzt werden soll. Wir erleben zurzeit, wie sich an den Grenzen zu Mazedonien und in Griechenland insgesamt eine humanitäre Katastrophe großen Ausmaßes anbahnt, und unter den Geflüchteten sind sehr viele aus Afghanistan, denen die Einreise nach Mazedonien verwehrt wird. In dieser Situation hebt nun auch der Senat – ich möchte sagen, getrieben durch die CDU, wenn man sich die Zeitfolge ansieht – die Senatorenregelung auf, die für diejenigen Afghanen bisher eine Chance geboten hat, die sonst keine Möglichkeit hatten, hierbleiben zu können, weil ihnen, so war die Begründung, eine Ausreise nicht zumutbar ist. Die juristische Argumentation für die Aufhebung ist, dass mit der Beendigung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan die Rechtsgrundlage entfallen sei. Ich bin auch keine Juristin, aber die Beweisführung klingt für mich so: Weil das Bundeswehrmandat beendet ist, sei Afghanistan wieder sicher.

Wenn man sich die Schutzquote ansieht, dann betrug sie im ersten Halbjahr 2015 für Geflüchtete aus Afghanistan 76,4 Prozent, das heißt, knapp die Hälfte hatte Asyl, die anderen können aus humanitären oder anderen Gründen hierbleiben. Wenn ich mir die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ansehe – ich habe eben noch einmal nachgeschaut –, dann steht dort: Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt. Der Aufenthalt in weiten Teilen Afghanistans bleibt gefährlich. Das gilt nicht nur für Reisende deutscher Herkunft, das gilt auch für die Menschen, die aus Afghanistan geflüchtet sind.

Ich finde, mit der Aufhebung der Senatorenregelung setzt Hamburg ein denkbar schlechtes Zeichen, und es wird einfach die Auseinandersetzung darüber nicht geführt, ob Afghanistan nun zum sicheren Herkunftsland erklärt wird, ob Afghanen zurückgeführt werden können, nicht nur freiwillig ausreisen – in Anführungszeichen –, sondern zurückgeführt, abgeschoben werden. Es setzt ein Zeichen, und es erschwert uns, die wir wollen, dass Menschen, die Schutz suchen, auch Schutz bekommen, die Sache sehr. Aber keine Sorge, wir werden nicht aufhören, dafür zu kämpfen.

(Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Das Wort hat Herr Gladiator von der CDU-Fraktion, auch er für maximal fünf Minuten.

(Antje Möller)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Fünfminutenbeiträge sind nicht der Ort für die inhaltliche Debatte, ich möchte deshalb zum Verfahren etwas sagen. Ich freue mich, dass unser Antrag nur durch das Einreichen im Parlament Wirkung entfaltet und der Senat gehandelt hat. Denn am 11. Februar hieß es noch, die Regelung sei in Kraft und der Senat habe sich nicht damit befasst, ob man Änderungen vornehmen wolle.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Hat er auch nicht!)

Insofern freue ich mich, dass unser Antrag zur Umsetzung kommt, ohne dass Sie ihn beschließen wollen. Das ist aber das Problem, und ich bin Frau Möller und den GRÜNEN dankbar, dass Sie hier zumindest offen zugeben, dass das schon umgesetzt ist, denn die Kollegen der SPD hätten das still und heimlich abgelehnt, ohne kundzutun, dass diese Regelung Anwendung findet. Sie tun sich schwer, Oppositionsanträgen zuzustimmen – das haben wir schon häufiger erlebt –, egal wie gut sie sind. Dann aber hier einfach eine Ablehnung zu produzieren und wenige Tage vorher die Umsetzung veranlasst zu haben, das fällt nicht unbedingt unter guten parlamentarischen Stil.

(Beifall bei der CDU und bei Daniel Oetzel FDP)

Da es uns um die Sache geht, freue ich mich aber in der Tat, dass Sie es umgesetzt haben.

Und nur eine inhaltliche Anmerkung zu dem, was gesagt wurde: Es gibt jetzt keine Sonderregelung für eine Gruppe mehr, für die Afghanen, es gibt weiterhin die Einzelfallprüfung. Es wird nicht automatisch abgeschoben. Frau Schneider, Sie sollten bei der Realität bleiben. Hier wird einfach die Sonderregelung, die es bisher aufgrund einer besonderen Situation gab, aufgehoben und im Einzelfall geprüft. Und wer sich auskennt, weiß, es gibt in Afghanistan sichere Regionen, nicht das gesamte Land, aber wenn Sie in den Norden schauen, gibt es dort diese Bereiche. Es ist auch richtig, dass die Bundesregierung, die Große Koalition, hier weitere Bemühungen unternimmt, das Land zu stabilisieren, dann aber auch zu schauen, dass diejenigen, die zurückkehren können, auch zurückgeführt werden. Damit sind wir mit diesem Schritt im humanitären Anwendungsbereich. Ich wiederhole es für Frau Schneider: Die Einzelfallprüfung bleibt. Das deutsche Recht wird von der Bürgerschaft nicht ausgehebelt, sondern umgesetzt, und ich freue mich, dass der Senat dem folgt.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Gladiator. – Das Wort hat Herr Wysocki von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie gesagt, eine inhaltliche Debatte kann innerhalb der fünf Minuten hier nicht stattfinden, deswegen nur ganz kurz: Die Umsetzung der Streichung der Senatorenregelung, Herr Gladiator, ist aufgrund der Innenministerkonferenz zustande gekommen, nicht aufgrund des CDU-Antrags. Da liegt eine gewisse Selbstüberschätzung vor.

(Dennis Gladiator CDU: Gucken Sie sich mal die zeitlichen Abläufe an!)

Und zu dem anderen Punkt noch einmal deutlich: Keine andere der Regelungen, die wir im Ausländerrecht haben, ist damit außer Kraft gesetzt. Es ist eine spezielle Regelung, die hier außer Kraft gesetzt wird. Alle anderen Regelungen gelten nach wie vor, und natürlich machen wir das, was wir hier auch mehrfach vorgetragen haben, was ich aber noch einmal bestätigen kann, und ich glaube, die bisherige Arbeit im Eingaben- und Innenausschuss lässt das auch für alle klar werden: Hier finden weiterhin Einzelfallprüfungen statt, und natürlich werden dort auch humanitäre Aspekte berücksichtigt. Ich denke, dass wir uns in verschiedenen Sitzungen mit den Auswirkungen beschäftigen werden und dass wir es hier so regeln, wie wir es die letzten Jahre auch geregelt und wie wir es bisher weitgehend einvernehmlich geklärt haben. – Vielen Dank.