Ich komme zu dem Punkt der geringen Übernahmen der Mietkosten. Wir fordern eine Anpassung an den Mietspiegel. Wenn eine Wohnung maximal 7,74 Euro pro Quadratmeter kosten darf, dann frage ich Sie ernsthaft: Wo gibt es diese Wohnungen?
Wir haben den Bedarf eben nicht. Das betrifft nicht nur Sozialleistungsempfängerinnen oder -empfänger, sondern auch die Geflüchteten und Menschen, die sehr prekär verdienen und entsprechend arbeiten.
Der Senat vergisst, dass zwar dieses Jahr 2 000 Sozialwohnungen gebaut werden sollen, dies aber gleichzeitig nicht den Wegfall vorhandener Sozialwohnungen aufwiegt. Es fallen inzwischen jährlich mehr Wohnungen aus der Bindung heraus, als der Zubau kompensiert. Gleichzeitig steigt der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum auf dem ersten Förderweg. Selbst wenn ich den großzügigen 10-Prozent-Aufschlag für teurere Wohngegenden nach der Fachanweisung Paragraf 22 SGB II berechne, um die sozialverträgliche Mischung in den Stadtteilen zu erreichen, ist dies nicht ausreichend.
Rund 38 Prozent aller Hamburger Haushalte haben durch ihr geringes Einkommen einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Ich spreche von 382 000 Haushalten. Dem gegenüber stehen derzeit nur noch knapp 88 000 Sozialwohnungen, Tendenz sinkend. Das heißt, rund 294 000 Haushalte haben Wohnungen, die sie sich eigentlich nicht leisten können. Es gibt eine Möbelkette, die fragt: Lebst du schon oder wohnst du noch? Beides scheint in Hamburg nicht möglich zu sein.
Wenn Sie jetzt auf den Drittelmix verweisen: Ich kann es langsam nicht mehr hören, denn der Drittelmix an Sozialwohnungen ist völlig unzureichend.
Wenn jetzt nur noch ein Fünftel der Neubauwohnungen öffentlich gefördert wird, wird Wohnen für immer mehr Menschen unbezahlbar.
Für viele ist es das schon. Das belegen auch die hohen Zahlen der Menschen ohne festen Wohnsitz. Aus diesem Grund fordern wir, die Fachanweisung für wohnungslose Menschen bereits ab dem ersten Tag der Obdachlosigkeit oder drohenden Obdachlosigkeit von 15 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen, um dieser einen Riegel vorzuschieben.
Weiterhin fordern wir, die Höchstwerte für Mietkosten für die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Mietentwicklung zu koppeln.
(Dirk Kienscherf SPD: Das ist ja fast schon so wie bei der AfD! – Gegenruf von Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Vorsicht! Vor- sicht!)
denen das Grundrecht auf Wohnen nicht verwehrt werden darf. Es geht um ein Grundrecht, um ein Wohnrecht.
(unterbrechend) : Frau Abgeordnete, einen Moment bitte. – Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie insgesamt bei den Zwischenrufen und die Rednerin bei ihrer Rede auf den parlamentarischen Sprachgebrauch hinweisen. – Bitte fahren Sie fort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Antrag wird zu Recht festgestellt, dass das schlüssige Konzept zur Berechnung identisch ist mit dem qualifizierten Mietenspiegel, der in Hamburg alle zwei Jahre erstellt wird. Nun fordert der Antrag, dass das Verfahren und die beauftragten Ersteller offengelegt werden sollen. Wenn ich im Internet die Seite www.hamburg.de/mietenspiegel aufrufe, kann ich dort eine umfassende Broschüre von 26 Seiten öffnen, in der mir dies ziemlich genau erklärt wird. Dort lässt sich zum Beispiel nachlesen, dass unter anderem der Hamburger Mieterverein, der Verein Mieter helfen Mietern und die ÖRA am Erstellen beteiligt sind. Das sind in meiner Wahrnehmung ziemlich unabhängige und auch kritische Betrachter des Ganzen, und das ist auch gut so.
Es ist also weder geheim noch intransparent, wie dies erstellt wird. Das hat Ihnen der Senat in diversen Schriftlichen Kleinen Anfragen schon dargelegt,
Vielen Dank. – Ich glaube, das war gerade ein Missverständnis. Es ging um das schlüssige Konzept bei den Kosten der Unterkunft. Das ist nicht transparent, da liegen die Kriterien nicht vor. Beim Mietenspiegel sind Mieter helfen Mietern und andere beteiligt, aber die haben noch nicht die Mehrheit da und können auch das Bundesgesetz nicht ändern. Aber es geht um das schlüssige Konzept.
Aber der Mietenspiegel ist anerkannt als ein schlüssiges Konzept vom Bundessozialgericht. Das muss man dazu festhalten.
Sie stellen fest, dass es zu wenig bezahlbaren Wohnraum und zu wenig Sozialwohnungen gibt. Da sind wir uns einig und wir machen uns auf den Weg. In Hamburg läuft seit der letzten Legislaturperiode das Wohnungsbauprogramm. Wir haben den Vertrag für Hamburg und das Bündnis für das Wohnen, und im Endeffekt wollen wir auch mit der Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen mehr sozialen Wohnraum in Hamburg schaffen.
Das Ganze schließt keineswegs aus, dass man denen hilft, die dringend auf Unterstützung auf dem Wohnungsmarkt und bei den hohen Mieten, denen sie ausgesetzt sind, angewiesen sind. Die im Antrag erwähnte Fachanweisung zu dem Paragrafen 22 SGB II lässt einigen Spielraum. So kann der Höchstwert der Kosten der Unterkunft bei bestehender oder unmittelbar drohender Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ohne besondere Begründung um bis zu 15 Prozent überschritten werden. Heute schon können bei mindestens sechs Monate andauernder vergeblicher Wohnungssuche die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Höchstwert anerkannt werden.
Die Anpassung der Höchstwerte für anerkannte Unterkunftskosten ist seit 2011 eine Selbstverständlichkeit. Jetzt erfolgt dies wieder und es erfolgt regelmäßig immer im Zuge des neuen Mietenspiegels, und so soll es auch bleiben.
Die Hamburger Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen entsprechen insgesamt den Anforderungen des Bundessozialgerichts, und sie bieten auch Spielraum, um auf besondere Lebensumstände der Betroffenen einzugehen. Wir werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE deshalb ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bekeris, das war interessant. Wenn das mit dem schlüssigen Konzept alles so einfach und regelkonform ist, dann verstehe ich nicht, warum es nicht einfach vorgelegt wird und warum in den verschiedenen Schriftlichen Kleinen Anfragen immer so herumgedruckst wird.
Das Hauptproblem, das sich wie ein roter Faden durch unsere Stadt zieht – da besteht Einigkeit in diesem Hause –, ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Der rote Faden ist dabei wortwörtlich gemeint. Wenn die Stadtentwicklungssenatorin stolz den Bau von 2 000 Sozialwohnungen verkündet und dieses Jahr aber die Mietpreisbindung von über 5 000 Wohnungen ausläuft, muss ich mich schon etwas wundern.
Zum Vergleich – ich weiß, diese Zahlen wurden hier schon tausendmal genannt, aber man kann es nicht oft genug hören –: 1990 waren es noch fast 270 000 und 2014 87 000 Wohnungen mit Mietpreisbindung.