In Petitum 5 wird es dann richtig originell. Dort fordert die rot-grüne Fraktion den Senat auf zu überlegen, was für geflüchtete Frauen getan werden kann. Ja, du lieber Gott, müssen wir den Senat bitten nachzudenken? Muss die Bürgerschaft beschließen, bevor der Senat über etwas nachdenkt, was wichtig ist? Besser wäre gewesen, die rot-grüne Fraktion hätte, bevor sie ein Papier zur Debatte anmeldet, einmal darüber nachgedacht, über die Bürgerschaft den rot-grünen Senat dazu aufzufordern nachzudenken. Behelligen Sie diese Bürgerschaft bitte künftig erst, wenn Sie selbst einmal nachgedacht haben. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg zählt seit Jahren zu den führenden Gründungsmetropolen in Deutschland. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Hamburg durch seine gesamte wirtschaftliche Stärke und seine Vielzahl von Beratungs- und Förderungsangeboten attraktive Rahmenbedingungen für Gründungsinteressierte bietet. Es ist schon genannt worden, unter anderem auch das erfolgreiche Projekt der IFB-Bank. Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit bedeutet für Gründerinnen und Gründer, dass sie ihre unternehmerischen Ideen, also eigene Chefin oder eigener Chef, in die Tat umsetzen können. Das wollen wir in allen Maßen stärken.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Herr Horch, entschuldigen Sie bitte. Ich möchte auch die Senatsbank bitten zu schweigen, wenn ein Vertreter des Senats spricht. – Vielen Dank.
In diesem Zusammenhang sind Unternehmensgründungen von Migranten für uns ein wichtiger Weg in der ökonomischen und auch der gesellschaftlichen Integration unserer Stadt. Sie bieten Migrantinnen und Migranten eine Möglichkeit, ihr Wissen und vor allen Dingen auch ihr Können entsprechend einzubringen. In Hamburg leben über 500 000 Personen mit Migrationshintergrund. Das sind 30 Prozent der Hamburger Bevölkerung, und hinzu kommen zurzeit die Flüchtlinge. Für die Integration in Wirt
schaft, Politik und Gesellschaft ist dies sowohl eine große Chance als auch eine Herausforderung. Gründerinnen und Gründern mit Migrationshintergrund und somit auch Flüchtlingen stehen als unternehmerischen Newcomern alle Förderungs- und Beratungsangebote für Existenzgründer in Hamburg in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung.
Wir werden uns genau ansehen, ob die Angebote, insbesondere für die Zielgruppe der Geflüchteten, an der einen oder anderen Stelle noch weiter anzupassen sind. Wir müssen allerdings nicht nur für das kaufmännische Rüstzeug oder die Finanzierung sorgen. Es gibt auch Hemmnisse, die im Rahmen des W.I.R.-Programms abgebaut werden müssen. Nicht jede Gründerin und jeder Gründer mit Migrationshintergrund beherrscht, wie wir heute gehört haben, die deutsche Sprache. Ohne diese Kenntnis wird es jedoch schwierig mit der Planung der Umsetzung eines Gründungsvorhabens, auf welchem Gebiet auch immer.
Wichtig für den unternehmerischen Erfolg sind auch Kenntnisse der deutschen Kultur, des Arbeitslebens, des Marktes und der wirtschaftlichen Gesamtabläufe. Auch die landestypischen Gepflogenheiten im Umgang mit Geschäftspartnern, Konkurrenten und Kunden sind ganz wesentliche Elemente dieser Abläufe. Wenn Flüchtlinge und Migranten in den Behörden nach Arbeit und Jobs fragen, ist das Thema Selbstständigkeit und Gründung des eigenen Unternehmens sehr oft präsent. Das heißt, aufgrund der Strukturen im Herkunftsland ist die Selbstständigkeit für viele eine ganz typische Einkommenssicherung. Über das hinaus braucht Deutschland gerade in dieser Zeit Menschen mit kreativen Ideen, die neue Produkte, Prozesse und auch Dienstleistungen in unserer Stadt entwickeln. Und wir freuen uns natürlich, wenn gerade Neuzuwanderer mit innovativen Geschäftsideen die Vielfalt unseres Wirtschaftsstandorts mit den vielen traditionellen Abläufen entsprechend bereichern.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis. In diesem Zusammenhang wird der Senat übrigens speziell für die Unterstützung wissensbasierter Gründung – das ist eine unserer Leitlinien in dieser Legislaturperiode – eine wissensbasierte Plattform einrichten, welche die Angebote dieser stark wissensbasierten Aufgabenstellung aufbereitet, bündelt und entsprechend auch den Interessierten zur Verfügung stellt. Die konkreten Inhalte und die Funktionalitäten hierzu werden auf einer Plattform auf dem Laufenden gehalten. Wir werden sie weiter erarbeiten und in einem Konzept innerhalb dieses Jahres zusammenstellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Senator. – Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte nun die Drucksache 21/4252 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wer dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD aus Drucksache 21/4252 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 18, Drucksache 21/4174, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 10. Dezember 2015: Geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 10. Dezember 2015: Geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen – Drs. 21/2379 – Drs 21/4174 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Frau Dobusch von der SPD-Fraktion, Sie haben es.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben als Bürgerschaft Ende letzten Jahres gemeinsam den Senat aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen zu ergreifen, und es ist sehr gut zu sehen, welche Fortschritte unser gemeinsames Anliegen mittlerweile gemacht hat. Dass es große Fortschritte gibt, ist dem Bericht zu entnehmen, den wir heute debattieren. Das wurde aber auch bei der Ausschussberatung zum Beispiel im Rahmen des Wissenschafts- und Gleichstellungsausschusses rund um unsere Große Anfrage zur Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen in Hamburg deutlich.
Das wird auch deutlich, wenn man vor Ort ist, Gespräche mit Personal und Vertreterinnen und Vertretern eingebundener Trägereinrichtungen sucht und so weiter. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir uns auch noch einmal bedanken bei den vielen Professionellen wie auch den Ehrenamtlichen, die dabei engagiert mitgeholfen haben, und auch immer noch dabei sind, um den Schutz für Frauen und Mädchen zu erhöhen.
Wir hatten den Senat aufgefordert, Folgeunterbringungen für Frauen, gegebenenfalls mit Kindern, zu schaffen, und zwar vor allem für Frauen, die Gewalt erfahren haben, geschlechtsspezifische Gewalt, und für Frauen, die traumatisiert sind. In der Zwischenzeit sind mehr als 470 Plätze geschaffen worden, weitere 80 Plätze kommen demnächst im Moritz-Liepmann-Haus in Altona zustande. Für dieses Haus hatten wir uns stark gemacht, auch aufgrund der Nähe zu guten Unterstützungsstrukturen, die dort vorhanden sind. Wir hatten den Senat außerdem aufgefordert, das Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege unter Berücksichtigung der Verbesserung des Schutzes für von Gewalt betroffene Flüchtlinge, insbesondere Frauen, Mädchen und LGBT, fortzuschreiben, um die Situation der geflüchteten Frauen und Mädchen, Lesben, Schwulen und Transgender ganz grundsätzlich zu verbessern.
Auch hier ist in der Zwischenzeit viel geschehen. In allen Zentralen Erstaufnahmen gibt es mittlerweile abgetrennte Schlafbereiche für Frauen und ihre minderjährigen Kinder sowie Rückzugsmöglichkeiten oder zumindest gibt es die Möglichkeit, diese bei Bedarf einzurichten. Getrennte sanitäre Anlagen, adäquate Beleuchtung, dieser ganze Forderungskatalog ist fast vollständig umgesetzt. Ähnlich gut sieht es bei den Folgeunterunterkünften aus, wobei man sagen muss, dass gerade bei den Zentralen Erstaufnahmen öfter noch etwas Luft nach oben ist. Jede Unterbringung wird bis 31. August dieses Jahres ein einrichtungsspezifisches, konkretes und auch praktikables Schutzkonzept haben. Einstellungsstandards für das Sicherheitspersonal, Qualifizierungsmaßnahmen für Personal und Ehrenamtliche wurden ebenfalls auf den Weg gebracht. Damit sind wir einen großen Schritt weiter.
Zum tatsächlichen Ausmaß von Gewalt gegen geflüchtete Frauen liegen derzeit allerdings nur Anhaltspunkte vor. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden entsprechende Opfer mit Merkmal Flüchtling erst seit Anfang dieses Jahres erfasst. Eine Abfrage bei den Hilfeeinrichtungen für das erste und zweite Halbjahr 2015 hat zwar deutlich steigende Inanspruchnahme gezeigt; dieses kann uns jedoch erst einmal nur Rückschlüsse darauf ziehen lassen, dass die Informationen über das Hamburger Hilfesystem angekommen sind – mehr lässt sich dem erst einmal nicht entnehmen. Das sollte zukünftig übrigens noch häufiger der Fall sein, also dass Betroffene tatsächlich Hilfe finden, denn die bewährten Träger in diesem Bereich, zum Beispiel LÂLE, verikom, NOTRUF für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. haben nun ein speziell auf die Situation der geflüchteten Frauen zugeschnittenes, mobiles Beratungsangebot entwickelt. Neu eingerichtet wurde zudem eine Koordinie
rungsstelle, und eingebunden ist ebenfalls das bundesweite Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen. Das Dialogforum Schutz von Frauen vor Gewalt in Unterkünften hat seine Aufgabe aufgenommen. Da können wir sehr gespannt sein.
Mich als Sprecherin für Gleichstellung freut insbesondere, dass mittlerweile auch der Flyer "Willkommen in Hamburg" vorliegt und verteilt wird. Dort gibt es drei Abschnitte, auf die ich Sie insbesondere hinweisen möchte. Es gibt einen Abschnitt zum Thema Antidiskriminierung: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Niemand darf diskriminiert, beleidigt oder angegriffen werden, weil er ein anderes Geschlecht, eine andere Religion, eine andere Hautfarbe oder eine andere sexuelle Orientierung hat. Es gibt einen Abschnitt zum Thema Gleichberechtigung, der die hiesigen Regeln des Zusammenlebens von Frauen und Männern erklärt. Und schließlich gibt es einen Absatz zum Thema Gewalt. Hier wird klargestellt, dass jegliche Gewalt gegen Frauen eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt und strafbar ist, dass zu respektieren ist, wenn eine Frau zu sexuellen Handlungen nein sagt, und dass dies auch in der Partnerschaft und in der Ehe gilt. Ich finde den Flyer sehr gelungen.
Wir haben diesen Antrag damals auf den Weg gebracht, weil wir sicherstellen wollten, dass diejenigen, die es hierher schaffen, zumeist Frauen, die Opfer von Kriegsverbrechen, Menschenhandel, Massenvergewaltigung, erzwungener Schwangerschaft oder erzwungener Prostitution geworden sind, oft nach jahrelanger Flucht oder nach monatelangen, mit vielen Risiken verbundenen Bemühungen um die Erlaubnis für den Familiennachzug, mit ihrer Ankunft am Ende ihres Leidensweges angekommen sind und den Einstieg in ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben finden. Auch in dieser Hinsicht sind wir auf gutem Wege. Wir haben heute im Zusammenhang mit mehreren anderen Debatten bereits Punkte gehört, die hier hineingehören, unter anderem in der letzten Debatte. Aber es wird tatsächlich noch dauern, bis wir, wenn wir vor unserem geistigen Auge über das Thema Flüchtlinge nachdenken, nicht den syrischen Bauingenieur haben, sondern vielleicht tatsächlich auch die syrische Bauingenieurin, nicht das potenzielle Opfer von Gewalt, sondern die angehende Stadtplanerin ebenso wie meinetwegen die Existenzgründerin, von der eben vielleicht nicht genug die Rede war. Wir sind tatsächlich auf einem guten Weg, aber es braucht noch einiges an Engagement. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation von Frauen und Kindern in unseren Zentralen Erstaufnahmen war bis zum Ende des vergangenen Jahres nicht nur nicht zufriedenstellend, sondern teilweise absolut inakzeptabel. Darüber waren wir uns in diesem Hause auch einig. Aus unserer Sicht wäre das vermeidbar gewesen. Herr Kienscherf, es wäre vermeidbar gewesen,
wenn man sich von Anfang an Rat von internationalen Hilfsorganisationen geholt hätte, die sich auskennen.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Entschuldigen Sie, ich gebe Frau Prien recht. Sie hat darauf aufmerksam gemacht, dass es laut ist und sie es schwer hat, Gehör zu finden. Ich bitte alle, die sich im Raum oder über Sitzbänke hinweg unterhalten, jetzt zu schweigen. Danke. – Frau Prien, Sie haben wieder das Wort.
Es wäre vermeidbar gewesen, wenn man sich rechtzeitig den Rat von internationalen Hilfsorganisationen, die sich mit dem Aufbau und der Struktur von Flüchtlingslagern gut auskennen, von Anfang an eingeholt hätte. Aber ich will da auch gar nicht unsportlich sein.
Es war richtig, dass wir uns mit allen Fraktionen auf den Weg gemacht haben, um die Situation von Frauen und Kindern und auch von Homosexuellen und Angehörigen anderer sexueller Minderheiten zu verbessern. Man kann also tatsächlich heute feststellen, dass sich vieles zum Besseren bewegt hat. Es ist wahrlich nicht alles optimal, es gibt immer noch viel zu tun. Ich finde auch, dass wir weiterhin sehr genau darauf achten müssen, ob dieser Prozess so weitergeht. Ich finde es auch sehr bedauerlich, dass die Gewaltschutzkonzepte noch nicht fertig sind, sondern dass es bis zum 31. August dauern wird, bis diese vorgelegt werden. Das ist eigentlich viel zu spät.
Und ich will an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir es für falsch halten, dass die Situation von Christen und anderen religiösen Minderheiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mit gleicher Intensität von Ihnen bearbeitet und vorangetrieben wird, wie Sie das bei Frauen und Homosexuellen tun. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich würde erwarten, dass Sie das tun. Ich hoffe nicht, dass erst die öffentliche Debatte den notwendigen Druck auf diesen Senat
ausüben wird, denn es ist unsere Verantwortung als Hamburger Parlament, den Schutz von Christen und anderen religiösen Minderheiten in unseren Flüchtlingseinrichtungen zu gewährleisten. In dieser Hinsicht gibt es also tatsächlich noch ganz erheblichen Nachholbedarf.
Ich möchte mich noch zu einigen anderen Punkten äußern. Wir halten es für erforderlich, dass beim Wachpersonal die Struktur insoweit verbessert wird, dass dort mehr Frauen und Angehörige von Minderheiten teilhaben. Ich glaube, es gehört dazu, wenn man es ernst meint mit dem Schutz von Frauen und Minderheiten, dass das Wachpersonal eine entsprechende Personalstruktur hat. Ich halte es für wichtig, dass das Beschwerdewesen in den Einrichtungen, aber auch darüber hinaus – wir hatten dazu Vorschläge vorgelegt – weiter ausgearbeitet wird. Es muss niedrigschwellig möglich sein, dass Frauen – ich sage jetzt einmal beispielhaft – über Übergriffe berichten können. Sie dabei auf das allgemeine Hilfesystem zu verweisen halte ich für nicht ausreichend.
Aber darüber hinaus gibt es auch noch andere, sehr wichtige Punkte, wenn man es ernst meint mit der Gleichberechtigung von Frauen in den Flüchtlingsunterkünften. Dabei geht es um die Frage, ob sie genauso wie Männer an Sprachkursen teilnehmen. Ermöglicht man diesen Frauen durch eine entsprechende Kinderbetreuung in den Unterkünften, an Sprachkursen teilzunehmen? Ermutigt man sie dazu? Und wie viele Frauen, wie viele Männer werden bei W.I.R. vorgescannt? Warum sind das vor allem Männer und nur so wenige Frauen? Auch darauf wird man das Augenmerk noch viel mehr richten müssen, um eine Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen unter den Flüchtlingen zu erreichen.
Trotzdem sind wir der Meinung, dass zumindest ein richtiger Weg begonnen wurde. Wir würden den Antrag trotzdem wieder zurück an den Ausschuss überweisen wollen, weil wir meinen, dass man weiterhin ein sehr genaues Augenmerk auf die Entwicklung haben muss und dieser Prozess keineswegs abgeschlossen ist. Ansonsten nehmen wir die Fortschritte natürlich gern gemeinsam mit Ihnen zur Kenntnis. – Vielen Dank.