und ich schätze Ihre sachliche Arbeit, die Sie auch am Montag gemacht haben, aber nach Ihrer heutigen Bankrotterklärung und Rücktrittsforderung – das gehört alles zum politischen Geschäft, das können Sie auch machen – freue ich mich, wenn wir demnächst wieder zur Sacharbeit im Ausschuss zurückkehren werden. Das müssen wir auch, um zu verhindern, dass sich so etwas jemals wiederholt.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Da haben Sie recht!)
Das unterscheidet Sie, Frau Kollegin, im Übrigen auch von dem Kollegen Nockemann, der heute überhaupt nicht die Gründe für eine solche Sache erklärt hat, sondern nur gefordert hat, dass als Konsequenz der Senator zurücktreten solle. Herr Nockemann, das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür gewesen, dass Sie in der Sondersitzung am Montag keine einzige Frage gestellt ha
Bitte lassen Sie uns doch weiter so diskutieren, wie wir es im Ausschuss gemacht haben. Dann können wir verhindern, dass sich so etwas noch einmal wiederholt.
Zwei Dinge möchte ich hervorheben. Wir müssen uns mit dem Ergebnis dieser Prüfung genau befassen, denn erst dann wissen wir, was nicht richtig gelaufen ist und wie es zu dieser Abweichung in einem normalen Verhalten kommen konnte. Es ist doch so – und das noch einmal für all diejenigen, die mit dem Fall nicht so sehr befasst sind –: Es ist im letzten Jahr, Ende April, eine Frist versäumt worden. Wie man das später hätte heilen können, hat das OLG uns sehr deutlich gesagt, nämlich gar nicht. Das hängt mit dem nächsten Punkt zusammen, den wir in dieser Diskussion am Ende einfügen müssen: Wir müssen darüber nachdenken, ob diese Norm – das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen – in Paragraf 67d Absatz 2 Satz 2 StGB so praktikabel ist. Dann müssen wir auch einmal ins Detail gehen; auch das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen. Diese Regelung sieht nämlich vor, dass ein Gericht die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen hat, wenn dem Untergebrachten nicht spätestens binnen der vom Gericht gesetzten Frist eine bestimmte Betreuung, hier eine Therapie, angediehen wird. Das Gericht muss das tun. Das steht in dieser Regelung. Und da dies so im Gesetz steht, gab es gar keine Möglichkeit, anders zu entscheiden.
Sie fordern, der Justizsenator müsse tätig werden und es hätte dieses und jenes gemacht werden müssen. Das Einzige, was nicht hätte passieren dürfen, ist, dass diese Frist nicht hätte versäumt werden dürfen. Danach war das Kind in den Brunnen gefallen. Und das war Ende April 2015.
Herr Trepoll, tun Sie mir einen Gefallen. Wenn Sie das nächste Mal im Justizausschuss sind, haben Sie vorher bitte den Beschluss des OLG gelesen.
Darin steht, dass die Staatsanwaltschaft keinen Antrag gestellt hat, dass die Justizvollzugsanstalt zwar fristgemäß dem Gericht mitgeteilt hat, dass diese Therapieanforderung nicht umgesetzt werden kann – aus Sicherheitsgründen, wohl gemerkt – und weil der Untergebrachte es verweigert hat. Außerdem hat der Therapeut sich geweigert, diese Therapie mit fünf Sicherheitsbeamten in seiner Praxis durchzuführen. Die Strafvollstreckungs
kammer hat darauf nicht reagiert. Die Staatsanwaltschaft hatte davon möglicherweise gar keine Kenntnis, und dann war die Frist abgelaufen. Es gab also drei Beteiligte, die Justizvollzugsanstalt, die Staatsanwaltschaft und die Strafvollstreckungskammer.
Wer dort nun nicht lege artis gehandelt hat, das wird es herauszufinden gelten. Deswegen ist es auch in Ordnung, wenn Sie ein Aktenvorlageersuchen machen. Ich gespannt, was darin steht.
Und ich bin gespannt, wie Sie uns dabei helfen wollen, dass so etwas nicht wieder geschieht. Dazu fordere ich Sie auf, lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nockemann, ob Sie damals amtsangemessen waren, ist wohl eine einseitige Ansichtssache.
Aber dass Sie hier herumpoltern und sich im Ausschuss kein einziges Mal zu Wort melden, dass Sie keine Anfrage zu dem Thema stellen, das, Herr Nockemann, ist nicht Teil einer großen Bewegung, sondern das ist eher ein sehr arbeitsunsamer Stillstand.
Es geht etwas wild durcheinander bei der Frage, über welche Fälle wir eigentlich reden. Wir haben angefangen mit August 2015, und damals gab es auch eine Debatte darüber, die, das wurde von meinen Vorrednern gesagt, beantwortet worden ist, und zwar mit dem Ersuchen der Regierungsfraktionen, 29 Stellen im Justizbereich zu schaffen, die stärkste Stellenausstattung seit 20 Jahren. Und das bedeutet, dass wir auf die Probleme reagieren, die der Justizbereich gehabt hat.
Frau von Treuenfels, ich schätze Sie und ich schätze häufig Ihre Reden, aber immer wenn es um den Justizbereich geht, schlagen bei Ihnen die Emotionen besonders hoch. Sie haben nach der Ausschusssitzung den Rücktritt des Senators gefordert und das in Ihrer Pressemitteilung vom 9. Mai 2016 folgendermaßen begründet – ich zitiere –:
"Senator Steffen muss persönlich seit seinem Amtsantritt vor über einem Jahr über den Fall informiert gewesen sein, denn bereits ab Februar 2015 hatte es mehrere Gespräche mit der Behördenleitung zu diesem Fall gegeben."
Sie zitieren aus Ihrer Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drucksache 21/4265. Wenn man diese liest, dann steht genau das überhaupt nicht darin. Darin steht nämlich – ich zitiere –:
"Im Vorfeld der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27. März 2015 hat es im Februar und März 2015 mehrere Gespräche […] über den Fall mit der damaligen Behördenleitung gegeben."
Wenn Sie eine Rücktrittsforderung aussprechen und dabei bewusst die Tatsache ignorieren, dass Herr Steffen erst am 15. April 2015 das Amt übernommen hat, dann sollten Sie sich eigentlich einmal fragen, wie redlich Sie in dieser Sache argumentieren. Sie haben nämlich aus Ihrer eigenen Schriftlichen Kleinen Anfrage falsch zitiert und sind zu einem falschen Schluss gekommen, der wenig sachorientiert und in dieser Frage auch ein wenig populistisch ist.
Sie haben dann am 10. Mai 2016 gleich wieder nachgelegt, und dabei ändert sich die Begründung, warum Sie den Rücktritt fordern.
Dann haben Sie etwas dazugelernt, und Sie haben vorher eine Rücktrittsforderung auf völlig falschen Tatsachen erhoben. Sie können es jetzt auch über ein Aktenvorlageersuchen noch einmal nachprüfen. Davor haben wir keine Angst. Aber Sie müssen schon einmal zur Kenntnis nehmen, dass Sie Ihre Begründung für sehr schwerwiegende politi
sche Forderungen, die Sie gestellt haben, innerhalb von 24 Stunden komplett ändern. Und das ist nicht gut, wenn man bei einer so komplexen Materie so argumentiert.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Mi- chael Kruse FDP: Geht es jetzt um die Be- gründung für die Rücktrittsforderung?)
Dann klagen Sie Herrn Steffen dafür an, dass er die Sache aufklärt. Herr Trepoll hat gesagt, man sei politisch verantwortlich für das, was in seinem Bereich passiert. Und genau deswegen nimmt doch Herr Steffen diese Verantwortung wahr, indem er die vorsitzende Richterin eines Oberlandesgerichts zur Aufklärung einsetzt.
Er hat die Fragen präzise genannt. Sie dagegen ziehen irgendwelche Schlüsse, bevor überhaupt irgendeine Aufklärung abgeschlossen worden ist, und begründen Ihre Rücktrittsforderungen auf falschen Tatsachen. Das ist ein bisschen wenig für eine Opposition.