Dieser Code of Conduct enthält freiwillige Selbstverpflichtungen der Uni Hamburg, der TUHH, der HCU und der HAW, die mit der Stadt auf Vereinba
rungsbasis Aufgaben für die Hochschulen ausgehandelt haben, welche zur positiven Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchsbereichs in Hamburg beitragen sollen. Einzelne hervorzuhebende Punkte des Code of Conduct sind zum Beispiel die Verpflichtung der Hochschulen zur angemessenen Vergütung von Lehraufträgen oder die Sicherheit von Juniorprofessuren, bei erfolgsversprechender Prognose in die zweite Phase der Beschäftigung aufgenommen zu werden.
Für den ausgehandelten Code of Conduct erhielt Hamburg bundesweit positive Rückmeldungen. Auch die Gewerkschaften begrüßen seine Implementierung ausdrücklich. Nun geht es darum, den Code of Conduct zu evaluieren und vor allen auch die freiwilligen Selbstverpflichtungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Mit unserem Antrag heute fordern wir den Senat auf, darüber Bericht zu erstatten, inwiefern der Code of Conduct in Hinblick auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen bereits erste Wirkung zeigt, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung es bei Verstößen gibt und wie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler über den Inhalt des Code of Conduct informiert wurden.
Rot-Grün bleibt dran an der Verbesserung der Situation der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in Hamburg und setzt sich im Rahmen der Möglichkeiten der Hamburger Landespolitik dafür ein, dass talentierte junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Wissenschaftsbetrieb angemessene Bedingungen vorfinden und der Forschung und dem Wissenschaftsstandort Hamburg somit nicht verloren gehen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und erwarte mit Spannung die Ergebnisse des von uns geforderten Senatsberichts. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kammeyer, als wir uns letztes Jahr nach der Sommerpause schon einmal über das Thema unterhielten, stiegen Sie wenigstens mit Kartoffelbrei oder Kartoffelpuffer ein. Das war irgendwie noch etwas unterhaltsamer zur Mittagszeit. Jetzt versuchen Sie, das Ganze fachlich darzustellen. Mir bleibt in dieser Diskussion nach Ihrer Rede nur eine einzige, zentrale Frage: Wer regiert eigentlich seit mehreren Jahren in Hamburg? Wer regiert seit mehreren Jahren im Bund? Sie haben in den letzten Jahren nichts dazu beigetragen, die Probleme, die Sie ansprechen, zu ändern, bis auf Willensbekundungen und diesen kleinen Code of Conduct, den Sie jetzt erneut beantragen. Das ist Fakt.
Trotzdem, Herr Ovens, sollten Sie abwarten, dass ich Sie frage, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Tode zulassen.
Ihr Antrag, Frau Kammeyer, ist natürlich gut und er ist folgerichtig. Viel mehr Gutes gibt es zu diesem Antrag aber nicht zu sagen, denn wir haben hier in diesem Hause an genau dieser Stelle bereits am 3. September einen inhaltlich fast identischen Antrag von Ihnen gehabt. Wir haben dazu bereits diskutiert. Wir haben gemeinsam, auch mit Unterstützung der CDU, beschlossen, dass der Senat über Sachstand und Fortschritt bei der Einführung und Umsetzung des Code of Conduct bis zum 30. November 2015 berichten soll. Das haben wir gemeinsam im letzten Jahr auf den Weg gebracht.
Jetzt verstehe ich natürlich, dass Sie bei der eklatanten Mangelleistung von Wissenschaftssenatorin Fegebank Ihren eigenen Senat rügen wollen – das ist Ihr gutes Recht, das können Sie tun –, aber dass Sie uns detailliert ausgeführt vorlegen, was Sie bereits letztes Jahr schon einmal beantragt haben, ist schon ein bisschen grotesk. In mehreren Unterpunkten sagen Sie jetzt: Okay, die Senatorin hat es offensichtlich bis zu dem Stichtag im vergangenen Jahr – den Sie selbst vorgeschlagen und beantragt haben – nicht geschafft, also geben wir ihr einfach noch einmal ein Jahr und einen Monat mehr Zeit. Nun möge also die Wissenschaftsbehörde bis zum 31. Dezember 2016 berichten, wie es denn um den Fortschritt und die Einführung der Umsetzung beim Code of Conduct steht.
Also wirklich, Frau Kammeyer: Ich hätte da ehrlich gesagt mehr erwartet nach fast einem Jahr. Dass Sie jetzt einfach denselben Antrag noch einmal stellen, nur etwas detaillierter, das zeigt, wie wenig Ihnen die Wissenschaftspolitik am Herzen liegt, wie wenig Ihr eigener Senat dazu tut. Das ist einfach nur ein Armutszeugnis für die Hamburger Wissenschaftspolitik von Rot-Grün.
in der Hoffnung, dass die Wissenschaftssenatorin sich dann tatsächlich endlich einmal bewegt. Aber, Frau Kammeyer, wer A sagt, der muss auch B sagen. Und wenn Sie sagen, Sie wollen einen fairen Umgang mit Nachwuchswissenschaftlern, Sie wollen einen fairen Umgang an den Hochschulen, nun, dann versuchen Sie doch auch einmal politisch einen fairen Umgang mit den Hochschulen. Sorgen Sie einfach für eine auskömmliche Grundlagenfinanzierung. Sorgen Sie einfach dafür, dass Sie die Universitäten und Hochschulen nicht mit Almosen abspeisen, so wie es Ihre Senatorin gerade heute wieder verkündet hat. Es hätten 150 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode sein können, jetzt sind es 8 Millionen Euro pro Jahr, die insgesamt ankommen aus den BAföG-Millionen. Hätten Sie diese 150 Millionen Euro tatsächlich eingesetzt, dann wäre es auch möglich, diesen Code of Conduct vernünftig umzusetzen.
Dann wäre es auch möglich, Stellen zu entfristen. Dann wäre nämlich auch etwas mehr Budget für die Hochschulen da.
Also, Frau Kammeyer, leisten Sie endlich einmal einen richtigen wissenschaftspolitischen Beitrag. Beenden Sie endlich die Mangelfinanzierung. Beenden Sie endlich die Unterfinanzierung der Hamburger Hochschulen. Da sind wir auch an Ihrer Seite, so wie wir diesem Luft- und Schaufensterantrag heute zustimmen werden. Aber bitte kommen Sie nicht in einem Jahr mit der erneuten Forderung an den Senat, einen Bericht abzuliefern zu etwas, was er offensichtlich nicht umsetzt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich komme erst einmal zurück zum Thema dieses Antrags, zum Code of Conduct.
Ich leite inzwischen so gut wie jede Debatte zum Thema Wissenschaft mit diesem Satz ein, weil Sie immer abdriften zu dieser Finanzierungsdebatte,
Und noch ganz kurz: Das mit den Kartoffeln, Herr Ovens, war nicht zum Thema Code of Conduct, sondern im letzten Jahr, als es um unsere 40 Millionen Euro ging, die wir zusätzlich in die Universitäten investieren.
Und gerade weil wir diese Inhalte so wichtig nehmen, auch das Thema wissenschaftlicher Nachwuchs – denn da ist viel zu tun –, haben wir zunächst einen Antrag allgemeinerer Natur gestellt und dann einen zur Umsetzung der dort genannten Maßnahmen. Denn es ist so, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Dauerbefristungen an den Universitäten nach wie vor ein großes Problem sind. Das hat Frau Kammeyer eben sehr anschaulich dargestellt, auch anhand von sehr plausiblen Beispielen. Dem kann ich mich nur anschließen.
Inzwischen, das hat sich nämlich auch geändert seit letztem Herbst, gibt es auf Bundesebene ein Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Das beseitigt nicht alle Missstände. In Hamburg haben wir sehr viel frühzeitiger reagiert mit dem Code of Conduct. Das ist ein freiwilliger Verhaltenskodex, den Antrag dazu haben wir im vergangenen Jahr beschlossen.
Zur Erinnerung: Es ist eben so, dass gerade beim Mittelbau prekäre Beschäftigungsverhältnisse vorherrschen. Es fehlt an Planungssicherheit, es fehlt an Karriereperspektiven. Das ist für junge Menschen teilweise eine persönliche Katastrophe. Hinzu kommt das Problem mit Teilzeitstellen bei Vollzeitaufgaben, gerade bei Promotionsstellen. Dort sind die Aufgaben oft so umfangreich, dass kaum noch Zeit für die Promotion bleibt. Selbstverständlich ist es so, dass solche Rahmenbedingungen qualifizierten Nachwuchs abschrecken. Viele gehen dann ins Ausland oder in die Privatwirtschaft, wo sie bessere Bedingungen vorfinden. Auch für die Hochschulen ist diese Situation unbefriedigend. Es geht hoch qualifizierter Nachwuchs verloren. Das sind alles Zustände, wo wir reagieren müssen. Die Probleme hat Hamburg längst erkannt.
Ich will jetzt nur noch einmal beispielhaft kurz ein paar Maßnahmen aus diesem Code of Conduct benennen: keine sachgrundlosen Befristungen bei Daueraufgaben, fester Arbeitsanteil für die Promotion, Vertragsverlängerung bei Habilitation nach positiver Bewertung. Auch ein sehr wichtiger Punkt: Bei Drittmittelbefristung sind die Arbeitsverträge an die Dauer der Befristung anzupassen. Und natürlich: Anrechnung von Eltern- und Betreu
Das sind alles keine Kleinigkeiten. Damit wollen wir etwas bewirken und etwas verändern. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine gesetzliche Vorschrift, sondern um eine freiwillige Selbstverpflichtung. Das ist der Grund, warum die Evaluation so wichtig ist, um eben die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen, im Blick zu behalten, vielleicht auch zu hinterfragen. Deshalb haben wir in diesem Antrag sehr konkrete zu evaluierende Fragestellungen aufgeführt, unter anderem nach der Anzahl von Befristungen und nach Handlungsfeldern bei der Personalentwicklung. Auf diese Weise wird ein neuer Sachstand über die konkrete Umsetzung ermittelt. Wir wollen eine wirksame Umsetzung, und dafür ist dieser Antrag ein wichtiger Schritt. – Vielen Dank.