Das ist eines der zentralen Momente der informationellen Selbstbestimmung und sehr wichtig. Und genau das auch zu gewährleisten, das zu kontrollieren und unabhängig zu tun, ist eine der zentralen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Deshalb freue ich mich insbesondere über die nun von allen demokratischen Fraktionen vorgesehene Stärkung.
Der Datenschutzbeauftragte hat doch die Aufgabe, dieses Recht in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen, auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für Sozialleistungsbezieherinnen und Sozialleistungsbezieher. Das hat Herr Caspar bis jetzt sehr gut gemacht, aber wir stärken diese Unabhängigkeit und diese Rechte der Datenschutzbeauftragten auch für die Zukunft. Und das ist ein wichtiger und richtiger Schritt.
Bisherige Großprojekte wie die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und E-Mailverkehr oder auch die elektronische Gesundheitskarte, biometrische Ausweise und Gendatenprojekte sollten auf Eis gelegt werden, bis datenschutzrechtliche Probleme auch optimal gelöst sind. Und ich denke, je unabhängiger ein Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte ist, umso mehr Impulse können ausgehen in die Gesellschaft und in die Politik, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern, auch wenn es vielleicht gerade von hegemonialen Kräften in den Medien oder auch in der Politik nicht so gesehen wird.
Für uns heißt Modernisierung des Datenschutzes vor allem Datensparsamkeit und Verwendung von Daten nur zu dem Zweck, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt gemacht wurde, dem sie zustimmen, den sie aber auch ohne Sanktionen ablehnen können. Als Voraussetzung dieses wirksamen Datenschutzes steht eben aus all den Gründen, die ich genannt habe, eine Stärkung des Datenschutzbeauftragten oder der Datenschutzbeauftragten. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, den wir gehen. Das ist auch gut so und ich freue mich sehr, dass wir das interfraktionell so gut hinbekommen haben. – Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir freuen uns natürlich, dass sich alle Fraktionen nach einem Jahr Beratung geeinigt haben, unseren Datenschutzbeauftragten zu einer wirklich unabhängigen Institution zu machen. Mit dieser Änderung der Verfassung endet auch die eingeschränkte Dienstaufsicht des Senats über den Datenschutzbeauftragten, wir haben es schon gehört. Er bekommt seinen eigenen Haushalt. Wie immer bedeutet aber dieses Mehr an Freiheit natürlich auch ein Mehr an Verantwortung. Wir wünschen deswegen Herrn Professor Caspar weiterhin sehr viel Erfolg bei seiner Aufgabenerfüllung.
Zur Loslösung des Datenschutzbeauftragten von der Exekutive hatten wir Liberale bereits letztes Jahr einen ersten Vorschlag gemacht. Anlass war damals die anstehende Neu- beziehungsweise Wiederwahl des Datenschutzbeauftragten. Unser Vorschlag war, das Vorschlagsrecht für Kandidaten künftig auf die Fraktionen zu übertragen. Dies stärkt die demokratische Legitimation des Datenschutzbeauftragten, und wir begrüßen es deshalb sehr, dass unser Vorschlag auch die Zustimmung der anderen Fraktionen gefunden hat. Es war ein längerer Prozess, und vorsichtig formuliert möchte ich sagen, ohne den Druck aus Brüssel weiß ich
nicht, ob wir heute vor diesem neuen Gesetz stünden. Aber wir tun es, und deswegen freuen wir uns. Übrigens ist es ein gutes Beispiel dafür, wie nützlich die EU ist.
Am wichtigsten an dieser Neuregelung ist unserer Auffassung nach Folgendes: Der Datenschutzbeauftragte muss in der Zukunft die größtmögliche Unabhängigkeit haben. Das schreibt besonders Artikel 52 der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Und das bedeutet in jedem Fall seine Loslösung von der bisherigen Einbindung in die Hierarchien der Verwaltung. Das ist jedenfalls nur konsequent, denn diese soll er ebenso kontrollieren wie private Großunternehmen, zum Beispiel Google oder Facebook. Diese Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten schaffen wir in Hamburg nun bereits heute.
Wie heute schon diskutiert, hat uns letzte Woche die Brexit-Entscheidung der Briten überrascht, ein Pyrrhussieg der Vergangenheit über die Zukunft. Die knappe Entscheidung Großbritanniens war vor allem eine Abrechnung mit denen da oben, mit einer zuweilen intransparenten, überbürokratisierten EU und ihrem Demokratiedefizit. Doch bei allen Konstruktionsmängeln und bei allem Reformbedarf, darauf gehe ich jetzt nicht ein, hat die EU doch in jedem Fall ihre Daseinsberechtigung vor allem darin, die großen Herausforderungen der Zukunft gemeinsam anzupacken. Die digitalisierte Welt von morgen werden wir jedenfalls nur gemeinsam im globalen Wettbewerb mitgestalten können, nicht jeder für sich allein.
Insoweit ist die ab 2018 europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung eines der Beispiele dafür, wofür wir die EU brauchen. Sie schafft ein gemeinsames Fundament, auf dem die Mitglieder dann ihre Regelungen aufbauen können. Das haben wir heute als Bürgerschaft getan.
Auch ich bedanke mich für die konstruktiven Beratungen. Wir hoffen, dass wir diese dann ähnlich konstruktiv bei den noch notwendigen einfachgesetzlichen Änderungen im Herbst fortführen. Hierzu gab es schon bereits erste vorsichtige Zusagen.
Wir hoffen außerdem auf einen ähnlich konstruktiven Umgang durch Rot-Grün mit unseren Anträgen, die wir übermorgen im Unterausschuss Datenschutz thematisieren werden. Aber auch hier sind wir optimistisch, dass wir uns einigen können, denn Datenschutz, das wissen wir alle, ist das Thema der Zukunft. – Vielen Dank.
Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als sechster Redner zu diesem Thema will ich es kurz machen. In einer Zeit, in der global agierende Privatfirmen und staatliche Stellen, dabei nicht nur Sicherheitsbehörden, vergleichbar einem riesigen Datenstaubsauger eine schier unbeschreibliche Menge an Daten aggregieren, kommt dem Schutz der Privatsphäre beziehungsweise dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine herausragende Bedeutung zu.
Herr Dolzer, ich habe mich gerade wahnsinnig gefreut, als Sie aus der Verfassung zitiert haben, als Sie zitiert haben, was das Bundesverfassungsgericht zur informationellen Selbstbestimmung sagt. Ich würde mir wünschen, dass Sie häufiger in die Verfassung sehen, insbesondere, wenn sich die AfD äußert. Dort steht nämlich auch etwas zum Thema Meinungsfreiheit.
Und eines, Herr Dolzer, wird mit Sicherheit nicht passieren, nämlich das, was Sie sich wünschen, dass ein Datenschutzbeauftragter, der völlig frei schwebend und unabhängig ist, die Regierungstätigkeit beziehungsweise die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden lahmlegen wird – Vorratsdatenspeicherung und so weiter.
Der Ausschuss für Justiz und Datenschutz hat sich bereits mehrfach intensiv mit der Frage befasst, wie die Rechtsstellung und Unabhängigkeit des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gestärkt werden kann. Diese Stärkung der Unabhängigkeit liegt auch meiner Fraktion sehr am Herzen, und zwar als unmittelbarer Ausfluss aus diesem Artikel 2.
Was mich an all den Beiträgen, die bisher geliefert worden sind in diesem Haus zu diesem Thema, doch etwas verwundert, um nicht zu sagen, was mich daran irritiert, ist, dass Sie sich alle auf die Rechtsprechung des EuGH berufen beziehungsweise auf eine europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Mich wundert, dass man immer nur wie das Kaninchen vor der Schlange auf Europa starrt und nicht einmal selbst auf den Gedanken kommt oder gekommen ist, in diesem Stadtstaat die Position des Datenschutzbeauftragten so unabhängig zu machen, wie sie nun in der Verfassung vorgesehen wird.
Zu allen anderen Themen, zum Bereich Unabhängigkeit, zum Bereich eigener Einzelplan, Personalhoheit, Kontrolle und mögliche Abwahl ist in dieser Debatte bereits genug gesagt worden. Das will ich nicht wiederholen.
Nur so viel noch: Meine Fraktion stimmt diesem Antrag und der Verfassungsänderung selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel Harmonie hier im Hause. Die Bürgerschaft ist sich einig, dass dem Senat Kompetenzen entzogen werden sollen, also die Kompetenz, den Datenschutzbeauftragten vorzuschlagen, die Kompetenz, das Budget des Datenschutzbeauftragten zu verwalten, und die Kompetenz, die bislang eingeschränkte Dienstaufsicht auszuüben; dies müsste meinen Protest auslösen. Schließlich werden all dieses Kompetenzen innerhalb des Senats auch von der Justizbehörde wahrgenommen, aber ich sage, diese Entscheidung ist absolut richtig, ein sehr richtiger Schritt, der mit vielen Worten eben auch schon beschrieben worden ist. Das finde ich einen sehr, sehr guten Schritt.
Und ich bin froh, dass wir in Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft und Senat diesen wichtigen Schritt zur Stärkung des Datenschutzes in Hamburg gehen, einen von mehreren Schritten. Ich will gleich kurz die weiteren Schritte benennen.
Wir setzen eine Forderung der DatenschutzGrundverordnung um, aber, man kann es sogar nachlesen, wir haben mit dieser Forderung und mit der Arbeit an dieser Forderung schon begonnen, bevor wir wussten, dass diese Lösung durch die Datenschutz-Grundverordnung sehr naheliegend wird. Wir haben es schließlich auch schon in der Koalitionsvereinbarung stehen. Auch in der letzten Wahlperiode gab es konkrete Forderungen, die jetzt mit dieser hier vorliegenden Lösung umgesetzt werden. Insoweit brauchten wir die Nachhilfe von Europa nicht, aber es fügt sich eben ein in eine wesentliche Stärkung des Datenschutzes, die durch die Datenschutz-Grundverordnung erfolgt und die eben auch nur durch eine europäische Lösung möglich ist.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist ein sehr gutes Beispiel für einen Mehrwert der Europäischen Union mit direktem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.
Durch die Verordnung werden die betroffenen Rechte erheblich ausgeweitet. Deutlich weitreichendere Informationspflichten ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern bessere Kontrolle über die Verwendung ihrer eigenen Daten. Und in die
Diese Datenschutz-Grundverordnung wird in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Und deswegen – das ist der wichtige Schritt, den wir uns noch vornehmen müssen – müssen wir auch das hamburgische Recht auf diese Normen anpassen. Wir müssen das hamburgische Recht durchforsten, sehen, welche Normen nicht mehr weitergelten, aber auch schauen, wo die Datenschutz-Grundverordnung Spielräume lässt, die wir ausfüllen müssen, die wir im Sinne eines guten Datenschutzes ausfüllen wollen.
Diese völlige Unabhängigkeit wird von der Richtlinie, vom bisherigen Recht der EU nicht nur nahegelegt und vom künftigen Recht nicht nur erzwungen, sie ist auch ausgesprochen sinnvoll, weil es natürlich mögliche Interessenskonflikte geben kann.
Das kann gelten im Hinblick auf die Budgethoheit. Bislang ist es so, dass etwaige Budgetierungen, die in früheren Zeiten auch gelegentlich vorgenommen wurden, und bestimmte Einzelpläne Einsparbeiträge erbringen mussten.
Es ist denkbar, dass man das innerhalb des Einzelplans der Justiz aufrundet, was der Beitrag des Datenschützers zu sein hat. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr.
Es kann natürlich auch einen Interessenskonflikt geben im Hinblick auf inhaltliche Fragen. Da kann es sein, dass Sicherheitsbehörden andere Interessen haben als die konsequente Durchsetzung des Datenschutzes. Und die Justizbehörde ist nun einmal mit ihrer Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ein Teil der Sicherheitsbehörden. Da ist es gut, dass wir diese Interessenskonflikte künftig nicht mehr haben.
Und es kann im privaten Bereich natürlich gelten, dass Standortinteressen mit den Interessen des konsequenten Datenschutzes zusammenstoßen. Da ist es richtig, dass wir diese unabhängige Datenaufsicht haben.
Zu der Frage, ob das Thema Datenschutz mit diesem Schritt für den Senat erledigt ist, muss man sehr klar Nein sagen. Der Datenschutzbeauftragte hat künftig die alleinige Verantwortung für die Kontrolle des Rechts, aber wir haben als Senat natürlich den Ehrgeiz, dass der Datenschutzbeauftragte im Hinblick auf die staatlichen Aktivitäten möglichst wenig zu meckern hat, also wir von vornherein dem Datenschutz einen hohen Stellenwert einräumen.
Und dem Senat bleibt die Verantwortung für die Rechtsetzung des Datenschutzrechts. Das gilt natürlich insbesondere für die umfangreichere Form
Auf die Kompetenz von Herrn Caspar ist schon von allen Rednerinnen und Rednern eingegangen worden. Er wird bundesweit anerkannt, hat eine Vorbildfunktion für viele Datenschützerinnen und Datenschützer bundesweit. Ich freue mich auf die produktive Zusammenarbeit, die wir in diesem Rollenspiel haben werden, und freue mich über diesen großen Schritt, den wir heute für den Datenschutz tun.